{"id":19272,"date":"2021-07-30T10:11:53","date_gmt":"2021-07-30T10:11:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19272"},"modified":"2021-07-30T10:11:53","modified_gmt":"2021-07-30T10:11:53","slug":"literatur-68","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19272","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Das Thema Sexualit\u00e4t und Gender l\u00e4sst sich nicht ohne weitere Herrschaftsverh\u00e4ltnisse betrachten. Wir verweisen daher einerseits auf unsere ausf\u00fchrliche Literaturbesprechung feministischer Perspektiven auf Alternativen zu Polizei im Sinne von #BlackLivesMatter in unserer letzten CILIP-Ausgabe (Nr. 125, April 2021, S. 104-108). Zum anderen widmen wir die folgende Rezensionssektion dem Thema Intersektionalit\u00e4t.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Gruber, Aya<\/strong><em>: The Feminist War on Crime. The Unexpected Role of Women\u2019s Liberation in Mass Incarceration, Oakland (University of California Press), 2020, 304S., 31,30EUR<\/em><\/p>\n<p>In dem Buch macht die fr\u00fchere Pflichtverteidigerin und Rechtswissenschaftlerin Aya Gruber die Verstrickungen zwischen Feminismus und dem System der Masseninhaftierung in den USA deutlich.Trotz der Unterschiede zum deutschen Strafrechtssystem ist ihre Analyse f\u00fcr eine feministische Politik, jenseits dessen, was Elizabeth Bernstein \u201eCarceral Feminism\u201c genannt hat, wichtig.<\/p>\n<p>Gruber setzt Mitte des 19. Jahrhunderts,in der Zeit in der ersten Frauenbewegung, an. Zur Eind\u00e4mmung m\u00e4nnlicher Gewalt forderten Feministinnen eine Erh\u00f6hung des allgemeinen Schutzalters f\u00fcr Heirat (und damit Sex) von 10 oder 12 auf 16 bzw. 18 Jahre, Alkoholprohibition und Prostitutionsabschaffung. In der Praxis betraf Letzteres auch Frauen,etwa bei der Ingewahrsamnahme \u201egefallener\u201c M\u00e4dchen. Die Frauenbewegung trug zudem zu Ver\u00e4nderungen der Polizeiarbeit in den St\u00e4dten bei, indem sie zum Beispiel Praktiken wie Beschattung und vorbeugende Inhaftierung forcierte. Zwecks Polizierens von Sexarbeit brachten Frauenorganisationen den Act 1875 auf den Weg: das erste US-Bundesgesetz zur Kontrolle und Begrenzung von Einwanderung. Todesstrafen gegen schwarze M\u00e4nner wegen der (vermeintlichen) Vergewaltigung wei\u00dfer Frauen legitimierten das Jim-Crow-Regime und festigten einen rape\/race-Nexus, der bis heute nachwirkt: etwa wenn Trump das rassistische Bild des \u201evergewaltigenden Mexikaners\u201c f\u00fcr exkludierende Einwanderungspolitiken bem\u00fcht. Gruber zeigt damit, dass Strafrechtsfeminismus kein Kind allein des Neoliberalismus ist, sondern durch diesen verst\u00e4rkt wurde.<\/p>\n<p>Nach dieser historischen Einordnung zeichnet sie detailreich und unter gesellschaftspolitischen Einordnungen die Strafrechtspolitiken der feministischen Bewegung seit den 1970er Jahren nach. Sie problematisiert die Tendenz eines wei\u00dfen Mittelschichtsfeminismus, gewaltt\u00e4tige M\u00e4nner als zentrales Problem und unzureichende staatliche Strafen als zentrale Ungerechtigkeit anzusehen, ohne den gesellschaftlichen Kontext zu analysieren. Gruber dekonstruiert die strikte T\u00e4ter*innen-Opfer-Trennung: Sie zeigt, dass die Bestrafung von T\u00e4ter*innen auch Opfern schaden kann. So trugen etwa rechtliche Reformen im Bereich Vergewaltigung und h\u00e4uslicher Gewalt zu einer Intensivierung von (staatlicher) Gewalt gegen arme Frauen of Colour bei.Bereits Beth Ritchie kritisierte im Buch\u201eArrested Justice\u201c (2012, New York University Press) das \u201eeverywomen-Argument\u201c: die verallgemeinernde Annahme (wei\u00dfer) Feminist*innen, dass zum Beispiel mandatory-arrest-Politiken bei Notrufen wegen h\u00e4uslicher Gewalt allen Frauen helfe. Diese arrest-is-best-Politiken sind \u201eErrungenschaften\u201c des \u201ebattered women movements\u201c der sp\u00e4ten 1970er Jahre. Sie f\u00fchrten jedoch auch zu einer Reihe negativer Effekte: Jobverlust nach Ingewahrsamnahme und damit Einkommens- und gegebenenfalls Wohnungsverlust f\u00fcr die ganze Familie, Anstieg der ohnehin hohen Zahlen inhaftierter M\u00e4nner, Ingewahrsamnahme beider Parteien in strittigen F\u00e4llen und insgesamt mehr inhaftierte Frauen sowie Gef\u00e4hrdung durch Polizeieins\u00e4tze aufgrund rassistischer Stereotype.<\/p>\n<p>In einem \u00dcberblick \u00fcber die Reformdebatten, zeigt Gruber, dass ein solcher Umgang mit h\u00e4uslicher Gewalt keinesfalls die einzige feministische Herangehensweise war, sondern sich \u201elegal feminists\u201c gegen antiautorit\u00e4re, wohlfahrtsstaatorientierte und schwarze Feminismen durch\u00adsetzten. In der US-amerikanischen Rechtslogik sind individuelle Rechte negative Rechte, die vor staatlichem Eingriff sch\u00fctzen, keine positiven Rechte auf staatliche Unterst\u00fctzung. In den sp\u00e4ten 1970er Jahren existierte noch ein breiter feministischer Konsens, dass Gewalt gegen Frauen auf fehlenden Rechten, aber auch \u00f6konomischer Ungleichheit und rassistischer Diskriminierung beruht. Demgegen\u00fcber verengten mandatory-arrest-Politiken die feministische Vision drastisch.Denn weitere, auch materielle und pr\u00e4ventiv wirkende Rechte wie Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und Antidiskriminierunggerieten in den Hintergrund. Zugleich beschnitt diemandatory-arrest-Politik den Schutz vor staatlichen Eingriffen soweit, dass Betroffene, die sich an die Polizei wandten, Verhaftungen und Verfahren gegen gewaltt\u00e4tige Partner*innen nicht mehr stoppen konnten.In Notsituationen die Polizei zurufen, wurde dadurch insbesondere f\u00fcr Frauen in \u00f6konomischer oder aufenthaltsrechtlicher Abh\u00e4ngigkeit schwerer statt leichter.<\/p>\n<p>Mit solchen und weiteren, teils \u00fcberraschenden Argumenten hebelt Gruber auch fest etablierte feministische Begr\u00fcndungen f\u00fcr mehr Polizei und Strafe aus. Ohne Sexismus in der Polizei zu negieren, zeigt Gruber anhand von Interviewmaterial mit Polizeibeamten aus den Jahren 1978 bis 1980, dass nicht vorrangig deren individuelle, oft sexistische Haltung das (Nicht-)Eingreifen bei F\u00e4llen h\u00e4uslicher Gewalt beeinflusste, sondern die komplexe Situation, in der mancheBetroffene eine Verhaftung verhindern wollen oder unklare Tatgeschehen,die polizeilichen Retter-und-Besch\u00fctzer-Selbstbilderin Frage stellen. Gruber bespricht auch die Uni-Campus-Vergewaltigungsdebatte der 2010er Jahre. Die dort propagierte Ja-hei\u00dft-Ja-Politik und Ans\u00e4tze der Betroffenenparteilichkeit wurden zunehmend ins Strafrecht \u00fcbertragen, wo statt College-Ausschluss Gef\u00e4ngnisstrafen und lebenslange sex-offender-Registrierung drohen.<\/p>\n<p>Angesichts solcher Konsequenzen einer auf strafrechtliche L\u00f6sungen verengten Perspektive schl\u00e4gt Gruber vor, bei der Formulierung feministischer Forderungen erstens immer die Strukturebene zu ber\u00fccksichtigen. Denn sexualisierte Gewalt und eine damit verbundene \u201erape culture\u201c sind soziale Probleme und k\u00f6nnen nicht durch individualisiertes Strafrecht gel\u00f6st werden (sondern etwa durch eine sexpositive und konsensorientierte Sexualaufkl\u00e4rung). Zweitens regt sie an, jede rechtliche Ver\u00e4nderung mit einer \u201edistributional analysis\u201c zu durchleuchten, also die Auswirkungen auf unterschiedliche Bev\u00f6lkerungsgruppen und abzusch\u00e4tzen, wie viel Geld und Menschenleben im Strafrechtsapparat gebunden wird.Drittens lehnt Gruber jegliche Investition in Polizei, Strafjustiz oder Gef\u00e4ngnis ab und ist Strafrechtsreformen gegen\u00fcber grundlegend skeptisch, wenn diese nicht direkt zu insgesamt weniger Verurteilungen und weniger Gef\u00e4ngniszeit f\u00fchren.<\/p>\n<p>Auch in Deutschland sind wirkm\u00e4chtige feministische Positionen stark an die politische Institution der Strafjustiz gekn\u00fcpft. Aya Gruber macht deutlich, wie zentral das Verlernen von strafrechtlichen und strafenden Vorstellungen von Gerechtigkeit f\u00fcr intersektional aufgestellte feministische K\u00e4mpfe ist. (Nina Fraeser)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Kempen, Aiko: <\/strong><em>Auf dem Rechten Weg? Rassisten und Neonazis in der deutschen Polizei, M\u00fcnchen (Europa Verlag) 2021, 240 S., 20,00 EUR<\/em><\/p>\n<p>Rechtsradikale \u00c4u\u00dferungen in Chats von Polizeieinheiten, islamfeindliche Parolen an Polizeihochschulen, \u201eHeil-Hitler-Rufe\u201c von Beamten des Bundeskriminalamts \u2026 die Gr\u00fcnde, sich \u201eRassisten und Neonazis in der deutschen Polizei\u201c, so der Untertitel von Kempens Buch, zuzuwenden, sind vielf\u00e4ltig. Umso notwendiger erscheint es auch, sich den oft als \u201eEinzelf\u00e4lle\u201c propagierten Ereignissen systematisch zuzuwenden. Der Leipziger Journalist Aiko Kempen hat sich dies zur Aufgabe gemacht und legt eine minuti\u00f6s recherchierte und detaillierte Bestandsaufnahme verschiedener F\u00e4lle rassistischer Polizeigewalt der letzten Jahrzehnte vor. Kempen beginnt mit seinen Auff\u00fchrungen in den 1990er Jahren und thematisiert die systematischen und rassistischen Umgangsweisen mit sogenannten Vietnamesischen Zigarettenh\u00e4ndlern und verweist auf den Hamburger Polizeiskandal, bei dem bereits 1994 festgestellt wird, dass ein \u201escheinbar recht gro\u00dfes problematisches Dunkelfeld\u201c (S. 29) rassistischer Polizeigewalt in der (Hamburger) Polizei existiere. Kempen zeichnet damit ein Bild eines mangelnden bis nicht existenten Umgang von Innenministerien und polizeilicher F\u00fchrungsebene mit diesem Thema, das sich bis heute fortsetzt.<\/p>\n<p>Trotz eines kritischen und teils scharfen Tons, handelt es sich bei diesem Buch jedoch nicht um eine unreflektierte Anklage der polizeilichen und politischen Verh\u00e4ltnisse, vielmehr versucht sich der Autor an einem kritischen Verstehen polizeilicher Strukturen, die diesen Rassismus \u00fcberhaupt erm\u00f6glichen und nicht zuletzt auch f\u00f6rdern. Daf\u00fcr interviewt er Polizist*innen, Wissenschaftler*innen, Politiker*innen und andere Exper\u00adt*innen und stellt so einen \u00fcberzeugend argumentierten Zusammenhang zwischen arbeitsrelevanten Strukturen und dem polizeilichen Handeln selbst her. Es sind dabei, so Kempen, unter anderem auch spezifische Gesetze, die das polizeiliche Handeln anleiten und rassistische Praktiken f\u00f6rdern. Doch auch fehlerhafte Lagebilder, als Folge einer mangelnden Analyse und Erfassung rechter Gewalt, f\u00fchren dazu, dass die Gefahr von Rechts innerhalb der Polizei systematisch untersch\u00e4tzt wird. Kempen zeichnet nach, wie dar\u00fcber hinaus auch die polizeiliche Ausbildung und sozialen Strukturen in der Polizei zu einem Verst\u00e4ndnis einer exklusiven \u201ePolizeifamilie\u201c f\u00fchren k\u00f6nnen, durch die nicht nur das Schweigen bei Fehlverhalten von Kolleg*innen beg\u00fcnstigen wird, sondern die auch einen Beitrag dazu leisten, fremdenfeindliche Positionen innerhalb der Polizei zu normalisieren.<\/p>\n<p>Scharf kritisiert Kempen auch die Polizei-Gewerkschaften und die Politik, die immer wieder das Bild einer vermeintlich unfehlbaren und stets neutralen Polizei nach au\u00dfen st\u00e4rken und damit nicht nur wissenschaftliche Studien zu diesem Thema systematisch abwehren, sondern die Institution Polizei auch gegen\u00fcber Kritik im Diskurs immunisieren. Das da\u00addurch fehlende kritische Korrektiv ist dabei nicht nur ein gesellschaftlicher Sch\u00f6nheitsfehler, sondern f\u00fchrt im Zweifel \u201edie demokratische Gewaltenteilung ad absurdum\u201c (S. 17) \u2013 vor allem im Hinblick auf eine Institution, die \u201ein einer besonderen Verantwortung\u201c steht und \u00fcber ein \u201eerhebliches Bedrohungspotenzial\u201c verf\u00fcgt. (S. 14ff.)<\/p>\n<p>Im Buch geht es, und das ist wichtig zu sagen, nicht darum alle Polizist*innen als Rassist*innen oder Neonazis zu bezeichnen, vielmehr sieht es Kempen als eine demokratische Pflicht an, strukturelle Bedingungen und unhinterfragte N\u00e4hrb\u00f6den f\u00fcr rechtsextremistische Strukturen in einer so zentralen gesellschaftlichen Organisation zu thematisieren. Polizei sei eben kein Selbstzweck und ihr Hinterfragen ziele nicht darauf, ihr grunds\u00e4tzlich misstrauen zu wollen, \u201esondern um ihr im besten Fall zu vertrauen\u201c (S. 17). Dabei endet Kempens Analyse verhalten optimistisch, wenn er konstatiert, dass durch verschiedene politische und polizeiliche Ma\u00dfnahmen sich in der Polizei in den letzten Jahren durchaus ein st\u00e4rkeres Bewusstsein f\u00fcr diese Probleme entwickelt hat. Reichen tut dies jedoch bei weitem nicht. Auch wenn Kempen eine intersektionale Betrachtung anderer Ungleichheitsverh\u00e4ltnisse, wie class und body, die eng verwoben sind mit rassistischen Kategorien, ein wenig aus dem Blick verliert, ist sein Buch ist ein wertvoller Beitrag in der Debatte um rechtsextremistische Umtriebe in der Polizei und liefert einen \u00dcberblick \u00fcber diejenigen Verh\u00e4ltnisse und Strukturen der Polizei, die diese bedingen und f\u00f6rdern.<\/p>\n<p><strong>Meyer, Roland<\/strong>: <em>Gesichtserkennung. Vernetzte Bilder, k\u00f6rperlose Masken, Berlin <\/em><em>(Verlag Wagenbach) 2021, <\/em>80 S., 10,00<em> EUR<\/em><\/p>\n<p>Es sind nur knappe 80 Seiten, auf denen der Kunst- und Medienwissenschaftler Roland Meyer die Gesichtserkennung in ihrer Janusk\u00f6pfigkeit als verbreitete alltagserleichternde Technologie einerseits und als m\u00e4chtiges Instrument der \u00dcberwachung andererseits analysiert. Doch so schmal und klein wie das Buch ist, so gehaltvoll ist es auch. Meyer zeichnet \u00fcberzeugend nach, wie gesellschaftlich und historisch verwoben die vermeintlich objektive und neutrale Technologie ist und wie nicht zuletzt dadurch Ungleichheitsverh\u00e4ltnisse sowie rassistische, klassistische und sexistische Diskriminierungen reproduziert und versch\u00e4rft werden. Meyer argumentiert, dass diese tief eingeschriebenen Diskriminierungen auf historischen Vorl\u00e4ufern der Technologie basieren. So zeigt sich dabei unter anderem, welchen Einfluss die physiognomischen Studien des Eugenikers und Rassisten Cesare Lombroso noch heute auf den algorithmic biasder Technologie haben. Meyers Blick in die Geschichte der Technologie dient ihm dabei vor allem auch zur Sch\u00e4rfung einer kritischen Betrachtungsweise der Gesichtserkennung in der Gegenwart. Dabei sind es nicht zuletzt auch die allt\u00e4glichen Umgangsweisen mit der Technologie, durch bspw. spielerische Apps wie FaceApp, Reface oder FaceSwapping, durch die sich die Technik der Gesichtserkennung nahezu unmerklich in den Alltag der Einzelnen schleicht, dadurch Informationssammlungen erm\u00f6glicht und die zugleich dazu dienen, die Technologie weiter zu entwickeln.<\/p>\n<p>Meyers Buch ist ein kurzweiliger kulturanalytischer Abriss der Gesichtserkennung als Alltagstechnologie, der aufgrund seiner analytischen Klarheit und seines wissenschaftlichen Duktus sehr gut zu lesen ist. Der kleine Band bildet eine wissenschaftlich fundierte \u00dcbersicht \u00fcber die Entwicklung einer Technologie, die nicht nur inh\u00e4rent diskriminierend ist, sondern auch weit fehlerhafter, als dies nach au\u00dfen dargestellt wird. Und so wundert es nicht, dass Meyers Buch mit einem Appell f\u00fcr eine kritische Aufmerksamkeit f\u00fcr die Gefahren und Risiken, der mittlerweile so tief im Alltag verankerten Gesichtserkennung, endet.\u00a0(beide: Stephanie Schmidt)<\/p>\n<p><strong>G\u00f6ssner, Rolf<\/strong>: <em>Datenkraken im \u00d6ffentlichen Dienst. \u201eLaudatio\u201c auf den pr\u00e4ventiven Sicherheits- und \u00dcberwachungsstaat, K\u00f6ln <\/em><em>(PapyRossa Verlag) 2021, 366 S., 19,90 EUR<\/em><\/p>\n<p>Dieses neue Buch von Rolf G\u00f6ssner leistet dreierlei: Es pr\u00e4sentiert ein St\u00fcck Zeitgeschichte, indem es die Lobesreden zur Verleihung des \u201eBig Brother Awards\u201c in den letzten 20 Jahren dokumentiert; es liefert eine (Zwischen-)Bilanz der Entwicklung hin zu einem \u201epr\u00e4ventiven Sicherheits- und \u00dcberwachungsstaat\u201c; und es stellt eine aktuelle Einmischung in die Debatte \u00fcber \u201einnere Sicherheit\u201c dar, indem nicht nur der Fortgang jener preisgekr\u00f6nten Eingriffe bis in die Gegenwart fortschrieben, sondern auch die Anti-Corona-Ma\u00dfnahmen in den Kontext repressiver Staatst\u00e4tigkeit gestellt werden.<\/p>\n<p>Der Anlass des Bandes war das 20-j\u00e4hrige Jubil\u00e4um der \u201eBig Brother Awards\u201c, durch die herausragende Eingriffe in die B\u00fcrgerrechte \u00f6ffentlichkeitswirksam an den Pranger des Preises gestellt werden. Rolf G\u00f6ssner war ununterbrochen der Laudator f\u00fcr die Auszeichnungen in der Kategorie \u201e\u00f6ffentliche Verwaltung\u201c. Diese Reden aus 20 Jahren sind im umfangreichen ersten Teil des Buches (S. 30-273) chronologisch r\u00fcckw\u00e4rts versammelt: beginnend mit der Auszeichnung der Bundesregierung f\u00fcr ihre Mitverantwortung am US-Drohnenkrieg 2020 und endend im Jahr 2000 als der Berliner Innensenator Werthebach wegen seines Einsatzes f\u00fcr die Ausweitung der polizeilichen Telekommunikations\u00fcberwachung ausgezeichnet wurde.<\/p>\n<p>Die Preisgekr\u00f6nten lesen sich wie ein Who-is-Who der deutschen Innenpolitik: vier Innenminister des Bundes (einzig Horst Seehofer fehlt!), vier Innenminister der L\u00e4nder sowie die Innenministerkonferenz und die der EU-Innenminister*innen; Verfassungsschutz. Bundesnachrichtendienst, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeswehr \u2026 Dem Preis entsprechend liegt der Fokus der W\u00fcrdigungen auf den Ausweitungen in Befugnissen und Instrumenten der \u00dcberwachungen durch den Staat. Diese als blo\u00dfe Probleme des Datenschutzes zu diskutieren, davon ist der Laudator G\u00f6ssner weit entfernt.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr Auszeichnungen geben in der Summe einen Eindruck vom staatlichen Zugriff auf die ansonsten so gelobte Zivilgesellschaft. Zwei Beispiele zur Illustration: Im Jahr 2002 wird das Bundeskriminalamt wegen der Einrichtung von \u201eGewaltt\u00e4terdateien\u201c in den Bereichen links-, rechts- oder \u201epolitisch motivierter Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t\u201c ausgezeichnet. Laudator G\u00f6ssner verweist auf die Datei \u201eGewaltt\u00e4ter Sport\u201c, die die Blaupause f\u00fcr die damals neuen Dateien darstellte. Gemeinsam ist ihnen \u2013 und das ist ihr \u201epreisw\u00fcrdiges\u201c Merkmal \u2013, dass sie entgegen ihrer Bezeichnung keineswegs auf die Erfassung gerichtlich \u00fcberf\u00fchrter Gewaltt\u00e4ter*innen beschr\u00e4nkt sind, sondern auch Personen, die polizeiauff\u00e4llig geworden sind und von denen zu bef\u00fcrchten ist, dass Straftaten (von erheblicher Bedeutung = ein rechtlich unbestimmter Begriff) begehen k\u00f6nnten. Auch deren Kontakt- und Begleitpersonen k\u00f6nnen gespeichert werden. Hier ist der pr\u00e4ventive \u00dcberwachungsstaat greifbar.<\/p>\n<p>2013 wurde die Bundespolizei\u00a0 f\u00fcr die Praxis \u201ediskriminierender und rassistischer Identit\u00e4tsfeststellungen und k\u00f6rperlicher Untersuchungen\u201c ausgezeichnet. \u201eRacial profiling\u201c ist ein bis heute aktuelles Beispiel f\u00fcr eine selektive Kontrollpraxis, die nicht auf diskriminierenden \u00dcberzeugungen der Kontrollierenden zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, sondern auf die Logik eines Instruments, das der Gesetzgeber bewusst installiert hat. Die \u201eUpdates\u201c zeigen, dass weder die Rechtfertigung der Bundesregierung, es m\u00fcssten \u201everdichtete Erkenntnisse hinzukommen\u201c, damit eine Kontrolle gerechtfertigt sei, noch die Gerichtsurteile, die die Kontrollen als rechtswidrig bewerteten, die Praxis \u00e4ndern konnten. In beiden Beispielen \u2013 Gef\u00e4hrderdateien und Schleierfahndung \u2013 wird deutlich, dass die (b\u00fcrger)rechtlichen Kosten, die \u00dcberwachung und Einschr\u00e4nkungen von Handlungsfreiheiten unmittelbar bei denen anfallen, die vorab zu Verd\u00e4chtigen erkl\u00e4rt worden sind.<\/p>\n<p>Im wesentlich k\u00fcrzeren zweiten Teil versucht der Autor, \u201eeine kritische Bilanz dar\u00fcber zu ziehen, was sich wie und mit welchen Auswirkungen ver\u00e4ndert hat, wo wir stehen und wohin die Reise geht\u201c (S. 22). G\u00f6ssners dystopische Prognose kommt in der Formulierung vom \u201epr\u00e4ventiven Sicherheits- und \u00dcberwachungsstaat\u201c zum Ausdruck. Zu ihm f\u00fchre \u201eder kurzsichtige, berechnende, letztlich hilflose Schrei nach dem starken autorit\u00e4ren Staat\u201c (S. 23). Sicher lassen sich die ausgezeichneten Entwicklungen als Jahresringe hin zu einem solchen Gebilde interpretieren. Entgegen seiner Ank\u00fcndigung kommt die entsprechende Bilanzierung im zweiten Teil leider zu kurz. Zu sehr werden hier zun\u00e4chst weitere Etappen dargestellt (1 Preis pro Jahr reicht eben keineswegs!) und die Kontexte der Entwicklungen werden eher benannt als ausgef\u00fchrt: \u201eAngstpolitik\u201c (S. 283), \u201eSymbolpolitik\u201c (S. 296), \u201eAktionismus\u201c und \u201ereine Symptombehandlung\u201c (S. 305) sind die Stichworte; die Auflistung der Ursachen reicht von der fehlender \u201eEvaluierung\u201c (S. 321) \u00fcber Vorkehrungen f\u00fcr \u201eKollateralsch\u00e4den an der Heimatfront\u201c (S. 309) bis zum \u201edestruktiven Marktradikalismus\u201c (S. 334).<\/p>\n<p>Das Buch ist ein Zeugnis des jahrzehntelangen b\u00fcrgerrechtlichen Engagements von Rolf G\u00f6ssner. Das ist zweifach bemerkenswert: \u00dcber einen so langen Zeitraum der Inneren Sicherheit mit der b\u00fcrgerrechtlichen Lupe auf der Spur zu bleiben, ist eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Leistung. Und die Lekt\u00fcre zeigt einen B\u00fcrgerrechtler, dessen Positionen weit entfernt sind von dem \u201eVerfassungsfeind\u201c, zu dem der amtliche \u201eVerfassungsschutz\u201c ihn \u00fcber Jahrzehnte (und rechtwidrig) machen wollte. Denn der \u201eParadigmenwechsel\u201c (S. 335), den er fordert, ist nicht Gegenteil, sondern zwingende Folge einer \u201efreiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c. (Norbert P\u00fctter)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Das Thema Sexualit\u00e4t und Gender l\u00e4sst sich nicht ohne weitere Herrschaftsverh\u00e4ltnisse betrachten. 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