{"id":19354,"date":"2021-08-23T13:00:14","date_gmt":"2021-08-23T13:00:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19354"},"modified":"2021-08-23T13:00:14","modified_gmt":"2021-08-23T13:00:14","slug":"digitale-gewalt-ueberall-und-nirgends-polizei-und-justiz-sind-fuer-frauen-nur-selten-eine-hilfe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19354","title":{"rendered":"Digitale Gewalt: \u00fcberall und nirgends &#8211; Polizei und Justiz sind f\u00fcr Frauen nur selten eine Hilfe"},"content":{"rendered":"<h3>von Anne Roth<\/h3>\n<p><strong>Unter \u201eDigitaler Gewalt\u201c wird h\u00e4ufig Hass im Netz verstanden. Hinter dem Begriff verbirgt sich aber noch viel mehr: Es gibt eine digitale Seite der Partnerschaftsgewalt, digitales Stalking durch Bekannte oder Unbekannte oder unsichtbare Aufnahmeger\u00e4te im \u00f6ffentlichen Raum. Dar\u00fcber ist bislang sehr wenig bekannt. Von der Polizei haben Betroffene wenig Hilfe zu erwarten.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>\u201eWir hatten einen Fall von einer jungen Frau, die sich an uns gewandt hat, wo der T\u00e4ter genau wusste, wie ihr Zimmer aussieht \u2013 obwohl sie in der dritten Etage wohnt. Es war v\u00f6llig schleierhaft, wie er das wissen konnte: Da war kein Baum davor, gar nichts. Er konnte ihr sogar die Bilder beschreiben, die an der Wand hingen. Wenn eine Frau zur Polizei geht, die sowas erlebt hat, dann sagen die: Das hat die sich aus den Fingern gesogen.\u201c<!--more--><\/p>\n<p>Etta Hallenga arbeitet in der Frauenberatungsstelle D\u00fcsseldorf und hat dort regelm\u00e4\u00dfig auch mit digitaler Gewalt gegen Frauen zu tun. In diesem Fall hatte der T\u00e4ter die Frau auch beim Entkleiden gefilmt und sie dann damit unter Druck gesetzt, um zu erreichen, dass sie Dinge tat, die sie nicht wollte, berichtet sie. \u201eInzwischen ist das Thema Drohne bekannt \u2013 so wird es gewesen sein, dass er mit einer Drohne in ihr Zimmer gefilmt hat. Da war keine Gardine davor.\u201c<\/p>\n<p>Beratungsstellen und Juristinnen berichten seit Jahren von stetiger Zunahme der digitalen Gewalt gegen Frauen. Die Unterst\u00fctzung der Frauen wie auch die Strafverfolgung gestalten sich schwierig.<\/p>\n<p>Bei F\u00e4llen digitaler Gewalt ist es nicht selten, dass im Nachhinein einfach erkl\u00e4r- und vielleicht auch l\u00f6sbar erscheint, wie T\u00e4ter*innen vorgegangen sind. Doch aus Perspektive der Betroffenen ist es erstmal nicht so einfach herauszufinden, was tats\u00e4chlich geschieht. F\u00fcr sie ist digitale Gewalt \u2013 insbesondere im Bereich der Partnerschaftsgewalt \u2013 h\u00e4ufig nur ein Teil der Gewaltsituation, in der sie sich befinden. Sie sind vielleicht damit konfrontiert, dass andere, manchmal Fremde, etwas \u00fcber sie wissen, \u00fcber Dinge Bescheid wissen, die nur wenige andere wissen k\u00f6nnen, dass Bilder im Netz auftauchen oder damit gedroht wird, sie zu ver\u00f6ffentlichen oder an Familie oder Kolleg*innen zu schicken. F\u00fcr die Betroffenen ist dabei oft nicht erkennbar, wie vorgegangen wird und wer dahinter steckt. Das kann auch dazu f\u00fchren, dass sie (und andere) an ihrer eigenen Wahrnehmung zweifeln. Noch h\u00e4ufiger allerdings begegnet ihnen dieser Zweifel durch Strafverfolgungsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Obwohl viele Formen digitaler Gewalt von bereits geltenden Gesetzen erfasst und verboten sind, sind Strafanzeigen selten erfolgreich, berichten Beratungsstellen wie Anw\u00e4lt*innen betroffener Personen. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr sollen hier etwas beleuchtet werden.<\/p>\n<p>\u201eDigitale Gewalt\u201c wird zunehmend synonym f\u00fcr \u201eHate\u00adspeech\u201c verwendet: Das sind Bedrohungen, Verleumdungen, Beleidigungen in Sozialen Medien mit dem Ziel der Herabw\u00fcrdigung, oft mit diskriminierenden Motiven. Hatespeech trifft vor allem LSBTIQ*, Muslim*innen, Frauen; sie ist antisemitisch, rassistisch, ableistisch, kurz: sie reproduziert gesellschaftliche Machtverh\u00e4ltnisse. Online unterscheidet sie sich von verbalen nicht-digitalen Beleidigungen und Bedrohungen, wenn sie sich \u00fcber soziale Medien rasant verst\u00e4rkt, wenn sie sich organisiert und geplant gegen Einzelpersonen oder bestimmte Gruppen richtet. Ziel, zumindest aber die Wirkung ist dann, die Angegriffenen mundtot zu machen und sie aus dem \u00f6ffentlichen digitalen Raum zu vertreiben. Das betrifft in besonderer Weise Feministinnen, Politikerinnen, Journalistinnen, also Frauen, die \u00f6ffentlich wahrnehmbar sind, sowie Politiker*innen und Aktivist*innen aller Geschlechter und wird bedrohlicher, wenn ihr Wohn- oder Arbeitsort bekannt ist. Rechtsanw\u00e4ltin Christina Clemm kommentiert dies folgenderma\u00dfen: \u201eFeministinnen, die auch antifaschistisch unterwegs sind, sind hochgef\u00e4hrdet im Moment. Da findet sich oft auch niemanden mehr, der ihnen eine Adresse f\u00fcr das Impressum zu Verf\u00fcgung stellen w\u00fcrde, weil so gro\u00dfe Angst besteht, dass etwas passieren k\u00f6nnte.\u201c<\/p>\n<p>Bedrohungen und Beleidigungen treffen im Netz aber nicht nur Angeh\u00f6rige von Minderheiten oder sonstigen diskriminierten Gruppen, sondern alle. Das US-amerikanische Pew Research Center stellte in seiner j\u00fcngsten Untersuchung zu Online-Harassment 2021 zum Beispiel fest, dass M\u00e4nner h\u00e4ufiger verbalen Aggressionen und Androhungen von physischer Gewalt ausgesetzt sind. M\u00e4dchen und Frauen hingegen erleben h\u00e4ufiger Stalking und sexualisierte Formen der Bedrohungen im Netz.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<h4>Digitale Gewalt hat viele Formen<\/h4>\n<p>Hatespeech ist aber nur ein Teilbereich; Digitale Gewalt hat dar\u00fcber hinaus noch viele andere Formen: Der \u201eBundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe \u2013 Frauen gegen Gewalt e.V.\u201c (bff), der Dachverband der Gewaltberatungsstellen, dessen Mitglied auch die D\u00fcsseldorfer Beratung ist, definiert: \u201eMit digitaler Gewalt meinen wir alle Formen von Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedienen und\/oder Gewalt, die im digitalen Raum, zum Beispiel auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen, stattfindet. Wir gehen davon aus, dass digitale Gewalt nicht getrennt von \u201aanaloger Gewalt\u2018 funktioniert, sondern meist eine Fortsetzung oder Erg\u00e4nzung von Gewaltverh\u00e4ltnissen und -dynamiken darstellt.\u201c<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Um nur einige dieser weiteren Formen zu nennen:<\/p>\n<ul>\n<li>\u201eDoxing\u201c \u2013 das Ver\u00f6ffentlichen oder die Drohung mit dem Ver\u00f6ffentlichen privater Informationen wie Adresse, Geburtsdatum, Kontonummern, Informationen \u00fcber Kinder;<\/li>\n<li>Erstellen von gef\u00e4lschten Accounts einer anderen Person, um dort diffamierende Inhalte zu posten; inkorrektes Melden vorgeblicher Regelverst\u00f6\u00dfe von Social-Media-Accounts mit dem Ziel, den Account sperren zu lassen;<\/li>\n<li>Ver\u00f6ffentlichungen vormals einvernehmlich erstellter intimer Bilder oder das Drohen damit, auch mit dem Ziel der Erpressung (etwa, eine Trennung zur\u00fcckzunehmen); Erstellen, Posten oder Versenden von Bildern, die aus pornografischen Bildern und dem Gesicht anderer Personen montiert wurden mit dem Ziel der Diffamierung;<\/li>\n<li>das \u00dcberwachen des Aufenthalts mithilfe von GPS-Sendern oder der Lokalisierungsfunktion von Smartphones; Aufspielen von \u00dcberwachungssoftware (\u201eSpyware\u201c\/\u201eStalkerware\u201c) auf Mobilger\u00e4te, um damit Chats, Telefonate, Aufenthalt zu \u00fcberwachen; (Fern-)Kontrolle \u201asmarter\u2018 Ger\u00e4te, etwa \u00dcberwachungskameras, Musik-Abspielger\u00e4te, Heizung, T\u00fcrschlie\u00dfmechanismen;<\/li>\n<li>Installation von winzigen Kameras oder Mikrofonen \u2013 in privaten Wohnr\u00e4umen, aber auch in Umkleiden, auf Festival-Toiletten, in Ferienwohnungen \u2013 und die \u00dcbertragung dieser Aufnahmen auf den eigenen Rechner oder auf Pornografie-Plattformen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr den Bereich Hatespeech und Bedrohung via Mail, Messenger oder Social-Media-Plattformen gibt es in der \u00d6ffentlichkeit mittlerweile immerhin ein Problembewusstsein, wenn auch zu wenig Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Betroffenen oder L\u00f6sungen f\u00fcr das Problem. Die digitale Gewalt im sozialen Nahraum, also die digitale Seite der Partnerschaftsgewalt bleibt \u00e4hnlich unsichtbar wie die Partnerschaftsgewalt selbst. Dasselbe gilt f\u00fcr Stalking und bildbasierte digitale Gewalt.<\/p>\n<p>Was derzeit fehlt: Statistiken oder Studien zu Ausma\u00df, Formen und Verbreitung digitaler Gewalt. Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion dazu, ob Studien geplant seien, antwortete die Bundesregierung 2018 noch recht lapidar mit dem Verweis auf Projekte zu Genderaspekten von Islamismus und Rechtsextremismus.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Und hier bei\u00dft sich die sprichw\u00f6rtliche Katze in den Schwanz: Ohne (durch Zahlen belegbar) erkennbares Problem keine politische Notwendigkeit, in diesem Bereich aktiv zu werden, und ohne Bereitschaft der Politik, dem Thema die n\u00f6tige Aufmerksamkeit zuzuwenden, keine Statistiken, Forschung, Weiterbildung, Ressourcen.<\/p>\n<p>Der bff stellte durch eine Umfrage unter seinen Mitgliedern 2017 fest: \u201eDer Gro\u00dfteil der an der Umfrage teilnehmenden Fachberatungsstellen gibt an, dass Beratungsanfragen zum Thema digitale Gewalt in den letzten drei Jahren angestiegen seien &#8230; Gewalt mittels digitaler Medien w\u00fcrde immer mehr als Begleitthema in den Beratungen erw\u00e4hnt, ohne dass sie zwangsl\u00e4ufig der konkrete Beratungsanlass f\u00fcr Betroffene sei.\u201c <a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich ist es so, dass viele Formen digitaler Gewalt von geltenden Gesetzen erfasst und verboten sind: Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Volksverhetzung, Stalking, das Kunsturheberrechtsgesetz, Aussp\u00e4hen und Abfangen von Daten, um nur einige zu nennen. Dennoch sind Strafanzeigen selten erfolgreich. Woran liegt das?<\/p>\n<h4>Die L\u00fccke zwischen Cyber- und Sexualstrafrecht<\/h4>\n<p>Digitale Gewalt gegen Frauen bildet gewisserma\u00dfen die Schnittmenge zweier Thematiken, die bei Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nicht unbedingt auf offene Ohren sto\u00dfen (jedenfalls dann nicht, wenn die T\u00e4ter wei\u00df und m\u00e4nnlich sind): Es mangelt einerseits h\u00e4ufig an Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Besondere der digitalen An- und \u00dcbergriffe. Daf\u00fcr gibt es mehrere Gr\u00fcnde: Es fehlt an der technischen Ausstattung f\u00fcr die Beweisaufnahme, aber auch an Wissen dar\u00fcber, wie anders sich Beleidigungen, Verleumdungen oder Stalking auswirken k\u00f6nnen, wenn sie auf sozialen Plattformen oder via Messenger stattfinden. Und andererseits geht es eben um Gewalt gegen Frauen und damit um ein Thema, bei dem es schon bei den bekannteren Formen auf Seiten der Beh\u00f6rden oft an Interesse und Verst\u00e4ndnis fehlt. Das trifft umso mehr zu, wenn weitere Formen von Marginalisierung hinzukommen.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich zeigt gerade die tradierte Geschlechterrollenverteilung, wie sehr sich beides hier erg\u00e4nzt. Gewalt im sozialen Nahraum geht oft mit Kontrolle und Manipulation einher. Dazu eignen sich digitale Technologien besonders. Sie erleichtern die \u00dcberwachung von Kommunikation, es gibt quasi unsichtbare winzige Kameras oder Ton-Aufnahmeger\u00e4te und spezifische Software, die offen als M\u00f6glichkeit vermarktet wird, um zu kontrollieren, ob die eigene Partnerin \u201efremdgeht\u201c. Gleichzeitig gibt es in vielen Haushalten eine oft m\u00e4nnliche Person, die f\u00fcr IT-Ger\u00e4te zust\u00e4ndig ist, also Router, Rechner und Mobilger\u00e4te, aber auch \u201esmarte\u201c Ger\u00e4te und \u201eintelligente Assistenten\u201c wie Siri oder Alexa einrichtet und administriert. Allen anderen Haushaltsmitgliedern ist oft nicht klar, wieviel \u00fcber ihr Nutzungsverhalten \u00fcber die Administration mitgelesen werden kann \u2013 und zwar auch aus der Ferne, und nat\u00fcrlich auch noch nach einer Trennung.<\/p>\n<p>Beratungsstellen wie Rechtsanw\u00e4ltinnen berichten \u00fcbereinstimmend, wie schwierig es ist, digitale Gewalt erfolgreich anzuzeigen und auf diesem Weg ein Ende der bedrohlichen Situation zu erreichen und ihre Mandant*innen bzw. Klient*innen zu sch\u00fctzen. Dabei sind die Schwierigkeiten so verschieden wie die F\u00e4lle selbst:<\/p>\n<p>Eine Frau trennt sich von ihrem Partner und kauft sich ein neues Smartphone, wechselt auch die Nummer, um f\u00fcr ihn nicht mehr erreichbar zu sein. Da er aber online Zugang zum Telefonvertrag hat, kann er das einfach nachvollziehen.<\/p>\n<p>Ein Paar trennt sich, hat aber weiter eine gemeinsame Krankenversicherung: F\u00fcr den gewaltt\u00e4tigen Ex-Partner ist es online leicht, ihre neue Adresse herauszufinden. In beiden F\u00e4llen ist es f\u00fcr die Frau \u00fcberhaupt nicht ersichtlich, woher er dieses Wissen hat. Das Resultat ist gro\u00dfe Unsicherheit im gesamten Alltag.<\/p>\n<p>Christina Clemm, die als Rechtsanw\u00e4ltin viele Frauen vertritt, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind, sagt dazu: \u201eDigital gibt es viel weniger Schranken, das macht es den T\u00e4tern oft viel leichter. Es gibt so viele Accounts, wo auch Adressen hinterlegt sind.\u201c<\/p>\n<p>Einen anderen Fall beschreibt die D\u00fcsseldorfer Beraterin Hallenga: \u201eWir haben das im Bereich Stalking sehr oft, dass der Bel\u00e4stiger \u2013 Nachbar, Kollege, Ex \u2013 immer wei\u00df, wo sie ist. Um nur einen Fall zu beschreiben: Eine Frau hatte einen Sender am Auto. Nachdem der Sender gefunden worden war, hatte sie einen weiteren im Auto, \u00fcber den er mith\u00f6ren konnte. Er hatte ein Mikro im Auto eingebaut und konnte alles mith\u00f6ren.\u201c<\/p>\n<p>In diesem Fall wurden die Sender gefunden, aber typischer ist, dass v\u00f6llig unklar ist, woher das Wissen stammt, mit dem die Frauen unter Druck gesetzt, erpresst oder bedroht werden. Zun\u00e4chst zweifeln die Frauen an ihrer eigenen Wahrnehmung: Dann ist es ein gro\u00dfer Schritt, sich Hilfe zu suchen. Bei der Polizei wird ihnen oft nicht geglaubt, dass es \u00fcberhaupt einen realen Hintergrund gibt und entsprechend auch nicht ermittelt. Der Effekt: Die Betroffenen und die Unterst\u00fctzer*innen m\u00fcssen selbst Beweise suchen und vorlegen.<\/p>\n<p>Leena Simon, die als eine der wenigen Fachberaterinnen f\u00fcr Cyberstalking im Berliner \u201eAnti-Stalking-Projekt\u201c arbeitet, beschrieb im Fachgespr\u00e4ch der Linksfraktion im Bundestag im Januar 2020, dass die Polizei nur in den seltensten F\u00e4llen eine Beweisaufnahme an Ger\u00e4ten von Betroffenen vornimmt.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Wenn die Sicherung von digitalen Beweisen aber nicht professionell vorgenommen wird, passiert es leicht, dass die Beweise hinterher unbrauchbar sind: Etwa, weil das urspr\u00fcngliche Speicherdatum \u00fcberschrieben wird oder Screenshots nicht alle erforderlichen Informationen enthalten.<\/p>\n<p>Oft wird stattdessen das ganze Smartphone als Beweismittel einbehalten, komplett ausgewertet und das gefundene Material dazu benutzt, den Frauen Vorhaltungen mit dem Ziel zu machen, bei ihnen zumindest eine Mitschuld festzustellen, beschrieb Christina Clemm im selben Fachgespr\u00e4ch. Statt also zu pr\u00fcfen, ob und wie jemand Zugriff auf das Ger\u00e4t hat, werden beispielsweise Fotos oder Chats ausgewertet, die die Frau gemacht hat, um festzustellen, ob sie m\u00f6glicherweise von sich aus Kontakt zum T\u00e4ter hatte.<\/p>\n<h4>\u201eDas ist ja nicht real\u201c<\/h4>\n<p>\u201eVictim-Blaming\u201c, also das Suchen der Schuld bei den Betroffenen, ist auch hier noch an der Tagesordnung. Es werden immer noch Frauen weggeschickt mit der Aussage \u201eDann h\u00e4tten sie halt keine Nacktfotos von sich machen lassen sollen\u201c oder \u201eDas ist ja nicht real\u201c, erkl\u00e4rte Ans Hartmann vom bff.<\/p>\n<p>Insbesondere bei der sogenannten bildbasierten Gewalt spielt zudem Scham eine gro\u00dfe Rolle, etwa wenn urspr\u00fcnglich konsensual oder heimlich aufgenommene intime Bilder verschickt worden sind oder aber Gesichter der betroffenen Frauen auf pornografisches Bildmaterial montiert wurden. Etta Hallenga: \u201eDas ist ein Grund, warum Frauen nicht zur Polizei gehen.\u201c<\/p>\n<p>Christina Clemm beschreibt, dass es ihr oftmals schwerf\u00e4llt, solche Bilder an Polizeidienststellen weiterzuleiten, also wenn sie f\u00fcr die Betroffenen scham-belastet sind und gar nicht klar ist, bei wem die Bilder landen: \u201eDie Ermittlungsbeh\u00f6rden wissen einfach oft nicht, wie sie die Delikte einordnen sollen. So kommt es immer wieder vor, dass Feministinnen mit Nacktdarstellungen gepostet werden, also der Kopf der Betroffenen auf einen nackten K\u00f6rper montiert ist etc. Ich habe erlebt, dass solche Vorg\u00e4nge dann in die Abteilung f\u00fcr Pornographie gehen, obwohl dies sachlich und fachlich einfach falsch ist.\u201c<\/p>\n<p>Das zeigt ein weiteres Problem: Es gibt keine spezifischen Zust\u00e4ndigkeiten: Zwar gibt es in verschiedenen Bundesl\u00e4ndern \u201eCyber-Staatsanwaltschaften\u201c, die sich in der Regel aber nicht f\u00fcr Partnerschaftsgewalt zust\u00e4ndig sehen. Das ganze Feld der Digitalen Gewalt wird nicht als Teilbereich des Cybercrime betrachtet. F\u00fcr Hatespeech \u00e4ndert sich das inzwischen vereinzelt. Spezialdezernate f\u00fcr Sexualstrafrecht hingegen betrachten sich (leider zurecht) nicht als kompetent f\u00fcr IT-Delikte. Daneben fehlt die n\u00f6tige Ausr\u00fcstung \u2013 und sei es nur, um auch Links zu den Akten zu nehmen \u2013 und generell an Weiterbildung zu diesem Thema bei Polizei und Justiz.<\/p>\n<p>Wenn der Betroffenen geglaubt wird, stellt sich als n\u00e4chste die Frage: Handelt es sich \u00fcberhaupt um einen Straftatbestand und um welchen und wie kann er nachgewiesen werden? Wenn beispielsweise, wie oben beschrieben, der T\u00e4ter per Drohne von au\u00dfen ins Zimmer filmt und der Betroffenen beschreibt, was er aufgenommen hat, um sie zu erpressen oder wenn Gesichter in pornografische Aufnahmen montiert werden, ist weniger offensichtlich als etwa bei einer K\u00f6rperverletzung, was aus juristischer Perspektive das Problem ist.<\/p>\n<p>Dann: Bei einer Reihe von Delikten, etwa Beleidigung, Bedrohung oder K\u00f6rperverletzung handelt es sich um Privatklagedelikte.<\/p>\n<p>\u201eDas bedeutet, dass die Betroffenen diese Delikte selbst vor den Strafgerichten verfolgen m\u00fcssen. Eine wichtige Funktion des Strafprozesses, n\u00e4mlich die Entlastung der Betroffenen durch staatliche Strafverfolgung, ist damit nicht mehr erf\u00fcllt. Eine \u00f6ffentliche Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt gem\u00e4\u00df \u00a7 376 Strafprozessordnung nur, wenn \u201edies im \u00f6ffentlichen Interesse liegt\u201c. Nach internen Regelungen f\u00fcr die Staatsanwaltschaften (Nr. 86 Richtlinien f\u00fcr das Strafverfahren und das Bu\u00dfgeldverfahren (RiStBV)) ist ein \u00f6ffentliches Interesse zwar grunds\u00e4tzlich auch wegen \u201eder rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggr\u00fcnde des T\u00e4ters\u201c anzunehmen, doch nicht jede Staatsanwaltschaft wird selbstverst\u00e4ndlich davon ausgehen, dass auch sexistische oder transphobe Hassrede etc. in diesem Sinne menschenverachtend sind.\u201c <a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Der Effekt: Die Frauen tragen die Verfahrenskosten selbst, und der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Ob im Privatklageverfahren oder nach \u00f6ffentlicher Anklage: Die Ermittlungsverfahren werden fast immer eingestellt.<\/p>\n<h4>Was m\u00fcsste geschehen?<\/h4>\n<p>Fehlendes Wissen, mangelndes Interesse und L\u00fccken der institutionellen Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fchren dazu, dass digitale Gewalt gegen Frauen meist straffrei bleibt.<\/p>\n<p>Es gab in den letzten Jahren kleine Schritte der Bundesregierung, bestimmte Formen der digitalen Gewalt st\u00e4rker in der Gesetzgebung zu ber\u00fccksichtigen, darunter auch das Gesetz gegen Hasskriminalit\u00e4t und Rechtsextremismus. Wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) klammerte es frauenfeindlichen Hass und den Hass, der sich speziell gegen Feministinnen richtet, im Entwurf v\u00f6llig aus. Dies wurde sp\u00e4ter auch nur in der Begr\u00fcndung erg\u00e4nzt. \u00c4hnliches gilt beim \u00a7 46 Strafgesetzbuch (StGB) (Grunds\u00e4tze der Strafzumessung). Hier wurde \u201eAntisemitismus\u201c als Motiv erg\u00e4nzt, Geschlechtsspezifik aber nicht.<\/p>\n<p>Mit einem Gesetzentwurf zum Thema \u201eCyberstalking\u201c, der am 24. Juni 2021 im Bundestag beschlossen wurde, wollte die Bundesregierung dieses Problem angehen. Den Entwurf kommentierte der Deutsche Juristinnenbund (djb) folgenderma\u00dfen: \u201eDer Schutz vor Nachstellung kann sich generell nicht nur in der Schaffung entsprechender Straftatbest\u00e4nde ersch\u00f6pfen. Notwendig ist die effektive Umsetzung des bestehenden Tatbestandes und ggf. der geplanten Gesetzes\u00e4nderung. Erforderlich sind Schulungen und Sensibilisierung von Fachpersonal bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz. Nachstellungstaten sind konsequent, effektiv und vor allem zeitnah strafrechtlich zu verfolgen. Voraussetzungen hierf\u00fcr sind neben dem notwendigen Personal und der Ressourcen auch das Bewusstsein dar\u00fcber, dass die Nachstellungen k\u00f6rperlichen und t\u00f6dlichen Angriffen vorausgehen k\u00f6nnen und nicht als \u201aBeziehungsprobleme\u2018 zu verharmlosen sind.\u201c <a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Es geht also wieder vor allem um Strafversch\u00e4rfung, dabei k\u00f6nnte beispielsweise die Ver\u00e4nderung der Impressumspflicht die Gefahren des Stalkings einfach verringern. Wenn hier klarer w\u00e4re, dass es Alternativen f\u00fcr Blogger*innen dazu gibt, die eigene Privatadresse ver\u00f6ffentlichen zu m\u00fcssen, w\u00e4re viel gewonnen.<\/p>\n<p>Vor allem aber fehlen Ma\u00dfnahmen, um die Hilfe-Strukturen angemessen auszustatten: Digitale Technologien ver\u00e4ndern sich schnell. Um hier den aktuellen Stand im Blick behalten und sinnvoll dazu beraten zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Beratungsstellen und Frauenh\u00e4user daf\u00fcr extra und ausreichend ausgestattet werden. F\u00fcr sie und f\u00fcr die Anw\u00e4lt*innen der Betroffenen muss es Weiterbildungsangebote geben, nat\u00fcrlich auch, und zwar verpflichtend, f\u00fcr Polizei und Justiz. Die IT-Ausr\u00fcstung muss aktuell und sicher sein, auch f\u00fcr die Administration m\u00fcssen Gelder vorhanden sein, damit digitale Angriffe abgewehrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Sinnvoller w\u00e4re, wenn es kompetente Ansprechpartner*innen oder Anlaufstellen g\u00e4be, an die sich Berater*innen und Anw\u00e4lt*innen wenden k\u00f6nnten mit spezifischen Fragen und IT-Problemen anstatt dass jedes Frauenhaus und jede Beratungsstelle notwendigerweise eigene Expertise aufbaut. In Deutschland gibt es dazu kaum Projekte oder Forschung, aber in New York beispielsweise gibt es seit ein paar Jahren eine Kooperation zwischen zwei Universit\u00e4ten und den \u201aFamily Justice Centers\u2018, den st\u00e4dtischen Gewalt-Beratungsstellen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Ausgehend von den Bed\u00fcrfnissen der Betroffenen wurden ein Konzept und Leitf\u00e4den entwickelt, die Berater*innen dabei helfen, F\u00e4lle von digitaler Gewalt zu verstehen, zu untersuchen und Betroffene sinnvoll zu beraten, wobei ihre Sicherheit immer der Ausgangspunkt ist. Auch der bff und die Frauenhaus-Koordinierung in Deutschland haben kleine Projekte zu digitaler Gewalt, die wichtige Arbeit leisten, aber nicht ausreichend ausgestattet sind, um vor Ort mit technischer Expertise den einzelnen F\u00e4llen auf den Grund zu gehen.<\/p>\n<p>Fazit: Es fehlt aktuell so ziemlich an allem: Forschung, Weiterbildung und Ausr\u00fcstung f\u00fcr sowohl Polizei als auch Beratungsstellen, die chronisch schlecht ausgestattet sind, an Bereitschaft, die F\u00e4lle zu verfolgen und an aussagekr\u00e4ftigen Statistiken. Vor allem aber fehlen eine gesellschaftliche Debatte und die Bereitschaft der Politik, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Pew Research Center: Online Harassment 2021, <a href=\"http:\/\/www.pewresearch.org\/internet\/2021\/01\/13\/personal-experiences-with-online-harassment\">www.pewresearch.org\/internet\/2021\/01\/13\/personal-experiences-with-online-harassment<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 bff \u2013 Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (2017 , S. 2): Ergebnisse einer Umfrage unter Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen im bff<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/6174 v. 29.11.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 bff a.a.O. (Fn. 2), S. 7f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 Fachgespr\u00e4ch \u201eDigitale Gewalt gegen Frauen\u201d, 21.1.2020, <a href=\"http:\/\/www.linksfraktion.de\/themen\/nachrichten\/dateil\/digitale-gewalt-gegen-frauen-muss-endlich-als-problem-anerkannt-werden\/\">www.linksfraktion.de\/themen\/nachrichten\/dateil\/digitale-gewalt-gegen-frauen-muss-endlich-als-problem-anerkannt-werden<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 Lemke, U.: Kollektive Rechtsmobilisierung gegen digitale Gewalt, Berlin 2017, S. 10f., <a href=\"http:\/\/www.gwi-boell.de\/sites\/default\/files\/e-paper_43_kollektive_rechtsmobi.pdf\">www.gwi-boell.de\/sites\/default\/files\/e-paper_43_kollektive_rechtsmobi.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 Deutscher Juristinnenbund: Stellungnahme zum GE Cyberstalking, 19.5.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Clinic to End Tech Abuse, <a href=\"http:\/\/www.ceta.tech.cornell.edu\">www.ceta.tech.cornell.edu<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Anne Roth Unter \u201eDigitaler Gewalt\u201c wird h\u00e4ufig Hass im Netz verstanden. 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