{"id":19513,"date":"2021-11-23T18:14:59","date_gmt":"2021-11-23T18:14:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19513"},"modified":"2021-11-23T18:14:59","modified_gmt":"2021-11-23T18:14:59","slug":"pushbacks-niemand-darf-einfach-menschenrechte-ausser-kraft-setzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19513","title":{"rendered":"Pushbacks: &#8222;Niemand darf einfach Menschenrechte au\u00dfer Kraft setzen&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Seit einigen Jahren h\u00e4ufen sich Meldungen, wonach einige Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union Gefl\u00fcchtete an ihren Au\u00dfengrenzen aufgreifen und mit Gewalt zur\u00fcckweisen. In der \u00c4g\u00e4is hat die griechische K\u00fcstenwache in Hunderten F\u00e4llen Boote mit Schutzsuchenden in t\u00fcrkische Gew\u00e4sser geschleppt oder auf Rettungsinseln ausgesetzt, damit sie in Richtung der T\u00fcrkei zur\u00fccktreiben. Auch in Kroatien ist die v\u00f6lkerrechtswidrige Praxis von internationalen Medien zweifelsfrei belegt, \u00e4hnliche Berichte kommen beinahe t\u00e4glich aus Litauen und Polen an der Grenze mit Belarus.<\/p>\n<p>Mit Ausnahme von Polen ist Frontex in allen Regionen in verschiedenen Missionen im Einsatz, einige der Pushbacks erfolgten unter den Augen oder sogar unter Mithilfe der Grenzagentur. Eigentlich m\u00fcsste der Direktor Fabrice Leggeri den Artikel 46 der Frontex-Verordnung aktivieren und \u2013 wie in Ungarn \u2013 die Zusammenarbeit mit den betreffenden L\u00e4ndern einstellen. Stattdessen geht Leggeri zum Angriff \u00fcber und behauptet, Zur\u00fcckweisungen k\u00f6nnten sogar legal sein. Dar\u00fcber haben wir mit dem Rechtsanwalt und Experten f\u00fcr Migrationsrecht, Matthias Lehnert gesprochen.<!--more--><\/p>\n<p><b>CILIP: Lieber Matthias, was ist eigentlich ein Pushback?<\/b><\/p>\n<p>Matthias Lehnert: Pushbacks sind Zur\u00fcckweisungen von schutzsuchenden Menschen an der Grenze ohne ein Verfahren. Sie richten sich also gegen Menschen, die Schutz und Asyl suchen, was ihnen aber verwehrt wird, ohne dass ihr Gesuch gepr\u00fcft wird.<\/p>\n<p><b>Gegen welche internationalen Konventionen wird dabei versto\u00dfen?<\/b><\/p>\n<p>Die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention, die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Europ\u00e4ische Grundrechtecharta und andere internationale Vertr\u00e4ge enthalten Zur\u00fcckweisungsverbote, wenn eine politische Verfolgung oder eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung drohen. Ob eine politische Verfolgung oder eine Menschenrechtsverletzung drohen, kann aber nicht mit einer schnellen Kontrolle durch die Grenzpolizei festgestellt oder verneint werden, sondern daf\u00fcr braucht es ein Verfahren: Ein Verfahren, in dem die schutzsuchende Person befragt wird, in dem die Fluchtgr\u00fcnde ordentlich gepr\u00fcft werden, und in dem es die M\u00f6glichkeit gibt, gegen eine negative Entscheidung vor Gericht zu klagen. Dass all diese Facetten eines Verfahrens gew\u00e4hrleistet werden m\u00fcssen, ist in verschiedenen Gerichtsentscheidungen, unter anderem des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte, ausbuchstabiert worden. Und wenn all diese Facetten nun also an der Grenze nicht beachtet werden, sondern eine Person einfach ohne ein Verfahren zur\u00fcckgeschoben wird, dann ist das ein Pushback, der zahlreiche menschenrechtliche Verpflichtungen verletzt.<\/p>\n<p><b>Was steht dazu in entsprechenden EU-Gesetzen?<\/b><\/p>\n<p>Das EU-Recht macht in mehreren Richtlinien und Verordnungen Vorgaben zum Asylrecht und zum Asylverfahren. Neben der sogenannten Qualifikationsrichtlinie, die inhaltlich definiert, wer als Fl\u00fcchtling anerkannt werden muss, ist vor allem die Asylverfahrensrichtlinie von 2013 von zentraler Bedeutung. Sie macht konkrete Vorgaben, wie ein Asylverfahren ausgestaltet sein muss, und dabei sagt sie insbesondere in ihrem Art. 3 Abs. 1: Jede Person, die die explizit oder implizit im Hoheitsgebiet eines Staates einschlie\u00dflich der Grenze und der Hoheitsgew\u00e4sser einen Schutzantrag stellt, hat ein Recht auf ein Verfahren und muss zu ihren Schutzgr\u00fcnden angeh\u00f6rt werden.<\/p>\n<p><b>Auf welche Weise setzen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie um?<\/b><\/p>\n<p>Bei der Umsetzung k\u00f6nnen wir zwei Probleme beobachten: Zahlreiche Mitgliedstaaten stehen auf dem Papier zu diesen Vorgaben, sie halten sich aber faktisch nicht daran. Das sehen wir unter anderem in Griechenland, wo Schiffe \u2013 auch unter Beteiligung von Deutschland und von Frontex \u2013 ohne jegliches Verfahren in die T\u00fcrkei zur\u00fcckgedr\u00e4ngt werden; an der Grenze von Kroatien nach Bosnien-Herzegowina, wo Tausende Menschen gewaltsam zur\u00fcckgedr\u00e4ngt und an der Einreise gehindert werden; weitere Beispiele, wo offen der Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren verwehrt wird, finden sich in Ungarn, Bulgarien oder Spanien. Es gibt also eine sehr verbreitete Missachtung des geltenden Rechts.<\/p>\n<p>Der zweite Punkt: Es wird nicht nur faktisch das Recht missachtet \u2013 und dies dann mit dem klassischen Einzelfall-Narrativ und der \u00dcbertretung durch einzelne Beamt*innen entschuldigt, wenn eben ein solcher Einzelfall oder sehr viele Einzelf\u00e4lle aufgedeckt werden. Sondern zunehmend wird auch das Recht als solches in Frage gestellt: Ganz gegenw\u00e4rtig sehen wir das in Polen, wo j\u00fcngst eine \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes beschlossen wurde: Demnach k\u00f6nnen schutzsuchende Menschen unmittelbar und ohne weiteres Verfahren zur\u00fcckgewiesen werden, wenn sie unerlaubt einreisen. Auch in Litauen hat das Innenministerium im August ein solches Gesetz erlassen.<\/p>\n<p><b>Wie ist die Situation in Deutschland, was bestimmt das deutsche Asylgesetz dazu?<\/b><\/p>\n<p>Da Deutschland keine europ\u00e4ische Au\u00dfengrenze hat, ist der Rechtsrahmen mit dem Schengener Recht und der grunds\u00e4tzlichen Freiz\u00fcgigkeit und dem Verbot von Grenzkontrollen noch mal ein anderer. Insofern ist man hier eher stille und zustimmende Beobachter*in von Pushbacks an den EU-Au\u00dfengrenzen. Auch das deutsche Asylgesetz ist an sich eindeutig und verbietet Zur\u00fcckweisungen an der Grenze. Falls es politisch n\u00f6tig oder opportun erscheint, ist man aber auch hierzulande skrupellos: 2018 hat die Bundesregierung mit Griechenland eine Vereinbarung geschlossen, nach der Gefl\u00fcchtete an der deutsch-\u00f6sterreichischen Grenze zur\u00fcckgewiesen und unmittelbar nach Griechenland abgeschoben werden d\u00fcrfen, wenn sie sich \u2013 das kann anhand der EU-Fingerabdruckdatenbank Eurodac festgestellt werden \u2013 vorher in Griechenland aufgehalten haben. Eine gleiche Vereinbarung wurde mit Spanien geschlossen. Dieses Konstrukt \u2013 bekannt als der sog. \u201eSeehofer-Deal\u201c \u2013 verst\u00f6\u00dft ebenfalls gegen das Zur\u00fcckweisungsverbot, wird aber weiterhin \u2013 wenn auch nicht in sehr vielen F\u00e4llen \u2013 von der Bundespolizei angewendet.<\/p>\n<p><b>Wie Frontex an den Pushbacks direkt beteiligt ist, kann bislang schwer nachgewiesen werden. Die Organisation schaut aber weg, bagatellisiert und legitimiert die illegalen Zur\u00fcckweisungen, die beispielsweise hundertfach von der griechischen K\u00fcstenwache begangen werden. <\/b><strong>N<\/strong><b>un ziehen erstmals Betroffene vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof. Welche Bedeutung hat diese Klage?<\/b><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich gab und gibt es auch schon jetzt vielfache Hinweise und Indizien, die darauf hindeuten, dass Frontex auch aktiv in Pushbacks involviert ist. Die Klage vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH), mit dem nun eine Familie Schadensersatz gegen Frontex geltend macht, will genau das nun in einem einzelnen Verfahren kl\u00e4ren: Ob n\u00e4mlich Frontex die griechischen Beh\u00f6rden bei einer Operation 2016 unterst\u00fctzt hat, die Betroffenen ohne Verfahren in die T\u00fcrkei abzuschieben. Es ist sehr wichtig, dass dies in einem Einzelfall nachgewiesen wird \u2013 dass also nicht allein die Mitgliedstaaten, sondern die EU f\u00fcr Pushbacks verantwortlich ist. Denn die menschenrechtswidrige Politik an den europ\u00e4ischen Au\u00dfengrenzen ist kein Versagen einzelner Staaten, sondern europ\u00e4ische Politik.<\/p>\n<p><b>Eigentlich m\u00fcsste der Frontex-Direktor Fabrice Leggeri gem\u00e4\u00df Artikel 46 der Frontex-Verordnung die Unterst\u00fctzung eines Landes beenden, wenn dort schwere Verletzungen internationaler Vertr\u00e4ge und damit auch von EU-Konventionen belegt sind. Warum geschieht das zwar in Ungarn, aber nicht in Griechenland oder Kroatien ?<\/b><\/p>\n<p>Im Fall von Ungarn war die strukturelle Verletzung von Menschenrechten \u2013 auch dank verschiedener Berichte von NGOs und eines daraufhin ergangenen Urteils des EuGH zum Umgang mit Schutzsuchenden im Dezember 2020 \u2013 derart offensichtlich, dass Frontex nicht umhin konnte, sich gem\u00e4\u00df Art. 46 zur\u00fcckzuziehen. Zumal sich die Regierung in Ungarn noch mehr als andere Staaten ausdr\u00fccklich damit br\u00fcstet, dass sie die Rechte von Gefl\u00fcchteten missachtet.<\/p>\n<p>In Griechenland und in Kroatien sind die Missachtungen des Rechts zwar \u00e4hnlich evident und nachgewiesen \u2013 aber zum einen steht hier weiterhin auch in den Verlautbarungen der Regierungen das Narrativ im Vordergrund, dass es sich um Einzelf\u00e4lle handelt und man sich an das Recht grunds\u00e4tzlich gebunden f\u00fchlt. Zum anderen haben die EU und Frontex ein Eigeninteresse daran, den Grenzschutz an m\u00f6glichst vielen Bereichen der Au\u00dfengrenze den Grenzschutz zu unterst\u00fctzen, das ist ja gerade der Sinn von Frontex \u2013 dem w\u00fcrde es widersprechen, wenn man sich allzu schnell aus Griechenland zur\u00fcckzieht oder die Unterst\u00fctzung von Kroatien beendet.<\/p>\n<p><b>Frontex hat sich offenbar \u00fcber das Melilla-Urteil vom Februar 2020 gefreut, in dem der Europ\u00e4ische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) die Klage von N.D und N.T gegen Spanien abgewiesen hat. Dort massenhaft vorgenommene \u201ehei\u00dfe Zur\u00fcckweisungen\u201c durch eine T\u00fcr im Grenzzaun nach Marokko seien demnach legal gewesen. Wie bewertest du das Urteil?<\/b><\/p>\n<p>Das EGMR-Urteil ist einerseits sehr problematisch: Der Menschenrechtsgerichtshof ist hier zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Zur\u00fcckweisung an der Grenze nicht gegen das Verbot der Kollektivausweisung verst\u00f6\u00dft, weil zum einen die Beschwerdef\u00fchrer illegalerweise und in gewaltsamer Form die Grenze \u00fcberschritten h\u00e4tten \u2013 wenngleich es f\u00fcr eine solche Einschr\u00e4nkung der Menschenrechte keinerlei Anhaltspunkt gibt. Zum anderen verweist das Urteil auf die M\u00f6glichkeit einer legalen Einreise \u2013 eine M\u00f6glichkeit, die bei genauerem Hinsehen auch in diesem Fall nicht existierte. Meines Erachtens hat sich das Gericht durch diese unfundierten und fast schon herbeifantasierten Begr\u00fcndungen auch ein wenig dem politischen Druck der Staaten gebeugt, die f\u00fcr eine massive Grenzabschottung pl\u00e4dieren.<\/p>\n<p>Andererseits: Das Urteil macht nicht einfach jegliche Pushbacks legal, und zwar aus mehreren Gr\u00fcnden: Erstens betrifft das Urteil nur das Verbot der Kollektivausweisung aus einem Zusatzprotokoll der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention, nicht hingegen den viel wichtigeren Artikel 3 (Verbot der Folter und der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung), der ohne Zweifel ein Recht auf Verfahren enth\u00e4lt, was der Gerichtshof in anderen Entscheidungen auch wiederholt best\u00e4tigt hat. Zweitens: Wenn man das Urteil w\u00f6rtlich nimmt, muss in jedem Fall gepr\u00fcft werden, ob tats\u00e4chlich die alternative M\u00f6glichkeit einer legalen Einreise besteht \u2013 was etwa am Evros-Fluss, in der \u00c4g\u00e4is oder an der bosnisch-kroatischen Grenze offensichtlich nicht der Fall ist.<\/p>\n<p><b>Ist es m\u00f6glich, das im Fall N.D und N.T gegen Spanien zu Landgrenzen ergangene EGMR Urteil auf Seegrenzen anzuwenden? So h\u00f6rt man* es jedenfalls in den letzten Monaten immer wieder vom Frontex-Direktor&#8230;<\/b><\/p>\n<p>Es ist, aus Sicht von Frontex, nur folgerichtig, dass man* die \u2013 tats\u00e4chlichen oder vermeintlichen \u2013 Aussagen aus dem Urteil im Verfahren N.D. und N.T. auf die Seegrenze \u00fcbertragen will. Auch wird behauptet: Die schutzsuchenden Menschen versuchen, illegal und unter Umgehung von vermeintlich legalen Einreisem\u00f6glichkeiten in gr\u00f6\u00dferen Gruppen in die EU einzureisen, also k\u00f6nnen auch sie kollektiv abgewiesen werden. Allerdings gilt auch hier: Die Rechtsprechung des EGMR erlaubt in der Gesamtschau genau dies nicht, sondern der EGMR hat vor allem in der Entscheidung im Fall Hirsi aus dem Jahr 2012 gesagt, dass eine Zur\u00fcckweisung auf See \u2013 in diesem Fall durch die italienische K\u00fcstenwache nach Libyen \u2013 gegen das Zur\u00fcckweisungsverbot aus der EMRK verst\u00f6\u00dft, wenn keine Pr\u00fcfung des Asylgesuchs stattfindet. Und zwar auch dann, wenn die Zur\u00fcckweisung au\u00dferhalb des italienischen Territoriums stattfindet.<\/p>\n<p><b>Leggeri verbreitet au\u00dferdem seit geraumer Zeit das Narrativ, das \u201eAbfangen\u201c von Booten mit Gefl\u00fcchteten sei gem\u00e4\u00df der 2014 beschlossenen EU-Seeau\u00dfengrenzenverordnung erlaubt. Was steht da genau drin? Wurde die Verordnung nicht eigentlich erlassen, um Pushbacks durch Frontex zu verhindern, statt diese zu beg\u00fcnstigen?<\/b><\/p>\n<p>Die Seeau\u00dfengrenzenverordnung will regeln, wie in Eins\u00e4tzen unter der \u00c4gide von Frontex zu verfahren ist und wie mit Schiffen umgegangen werden muss, die auf dem Seeweg nach Europa einzureisen versuchen. Die Verordnung hat, ihren Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden zufolge, zwei Ziele: Einerseits die Verhinderung von undokumentierten Grenz\u00fcbertritten, andererseits die Sicherung menschenrechtlicher Standards und die Rettung von Menschenleben.<\/p>\n<p>Unter anderem hei\u00dft es dann darin, dass ein Schiff zur Kurs\u00e4nderung angewiesen werden kann, wenn der Verdacht einer Schleusung besteht. Die Verordnung sagt aber auch selbst: Alle Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen die Menschenrechte und das Fl\u00fcchtlingsrecht achten. Das bedeutet, dass eine solche Anweisung an ein Schiff, seinen Kurs zu \u00e4ndern, nicht dazu f\u00fchren darf, dass schutzsuchenden Menschen ihr Recht auf ein Verfahren entzogen wird.<\/p>\n<p><b>In einer Reaktion auf einen Artikel von dir auf dem Verfassungsblog argumentiert der konservative V\u00f6lkerrechtler Daniel Thym, ein Refoulementverbot nach dem EU-Prim\u00e4rrecht k\u00f6nne zwar f\u00fcr das zentrale Mittelmeer f\u00fcr \u00fcber Libyen Gefl\u00fcchtete gelten, in die T\u00fcrkei d\u00fcrfe aber zur\u00fcckgeschoben werden, dies entspreche sogar EGMR-Standards. Wie ist das gemeint?<\/b><\/p>\n<p>Daniel Thym argumentiert, dass etwa syrischen Staatsangeh\u00f6rigen in der T\u00fcrkei nicht per se eine menschenrechtswidrige Behandlung droht, und sich damit \u2013 im Gegensatz zu den Verh\u00e4ltnissen in Libyen \u2013 eine Zur\u00fcckweisung nicht zwingend verbietet. Er geht noch weiter, und behauptet das Gleiche f\u00fcr die Situation f\u00fcr Afghan*innen in der T\u00fcrkei und im Iran.<\/p>\n<p>Das ist in der Pauschalit\u00e4t schon tats\u00e4chlich falsch: Denn die T\u00fcrkei ist kein sicherer Drittstaat. Unter anderem deshalb, weil die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention in der T\u00fcrkei f\u00fcr syrische und afghanische Gefl\u00fcchtet nicht gilt; weil Abschiebungen von der T\u00fcrkei nach Syrien und nach Afghanistan stattfinden; und weil in der T\u00fcrkei und auch im Iran vor allem afghanische Gefl\u00fcchtete massiv von Rassismus betroffen sind, und gesellschaftlich wie auch rechtlich ausgegrenzt und in die Illegalit\u00e4t gedr\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>Und rechtlich gilt deshalb erst recht: Die Frage, ob ein Drittstaat sicher ist oder nicht, muss in jedem Fall individuell gepr\u00fcft werden \u2013 es muss also ein Verfahren stattfinden, und es darf nicht ohne Verfahren zur\u00fcckgeschoben werden.<\/p>\n<p><b>Der Frontex-Direktor verlangt jetzt Klarheit, was genau der Seeau\u00dfengrenzenverordnung entnommen werden soll. Anfang Dezember wird die EU-Kommission au\u00dferdem das neue \u201eSchengen-Paket\u201c vorlegen, dazu geh\u00f6rt auch ein Vorschlag zur \u00c4nderung des Schengener Grenzkodex. Laut Aussagen der der Kommissionspr\u00e4sidentin k\u00f6nnten darin auch Pushbacks geregelt werden, wenn sie als Reaktion auf eine \u201ehybride Bedrohung\u201c erfolgen. Gemeint sind Situationen wie derzeit an der Grenze Polens mit Belarus. Wird jetzt also das EU-Sekund\u00e4rrecht f\u00fcr Zur\u00fcckweisungen in Stellung gebracht?<\/b><\/p>\n<p>Ich bef\u00fcrchte, dass genau so auf die Politik von Lukaschenko oder auch von Erdogan reagiert wird: Dass also in Situationen, in denen schutzsuchende Menschen vermeintlich oder tats\u00e4chlich instrumentalisiert werden \u2013 also zum Beispiel von Staaten au\u00dferhalb der EU an die europ\u00e4ische Au\u00dfengrenze, um Europa unter Druck zu setzen \u2013 das Zur\u00fcckweisungsverbot au\u00dfer Kraft gesetzt wird. Gerade deshalb ist die unkritische \u00dcbernahme von Begriffen wie \u201ehybride Bedrohung\u201c oder \u201eMigration als Waffe\u201c so gef\u00e4hrlich. Denn so l\u00e4sst sich die EU auf die politischen Spiele von Lukaschenko und anderen ein, macht schutzsuchende Menschen selbst zum Objekt, und missachtet ihre Stellung als Personen mit eigenen Rechten. Und schon jetzt funktioniert der Diskurs ja genau so: Die Abschottung durch den polnischen Grenzschutz wird nicht kritisiert, sondern unterst\u00fctzt und bekr\u00e4ftigt.<\/p>\n<p>Obwohl juristisch eigentlich klar ist, dass eine solche Au\u00dferkraftsetzung von Rechten nicht m\u00f6glich ist: Der Art. 3 EMRK, auf den das Zur\u00fcckweisungsverbot gest\u00fctzt wird, kann nach Art. 15 EMRK in keinem Fall, auch nicht im Fall eines Krieges oder eines \u00f6ffentlichen Notstands, ausgesetzt werden. Auch der EU-Vertrag sieht eine solche M\u00f6glichkeit nicht vor: So hei\u00dft es in Art. 78 des EU-Vertrages, der hier neuerdings von verschiedener Seite zitiert wird, dass f\u00fcr den Fall, dass sich ein Staat \u201eaufgrund eines pl\u00f6tzlichen Zustroms von Drittstaatsangeh\u00f6rigen in einer Notlage\u201c befindet, die EU-Kommission vorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahmen ergreifen kann. Das bedeutet aber nur, dass der betreffende Staat bei der Aufnahme von Schutzsuchenden unterst\u00fctzt wird; die Kommission darf nat\u00fcrlich nicht einfach die Menschenrechte au\u00dfer Kraft setzen.<\/p>\n<h3>Beitragsbild: Dutzende Menschen auf Rettungsinseln nach Pushback durch die griechische K\u00fcstenwache (<a href=\"https:\/\/twitter.com\/matthimon\/status\/1395328356762013696\">K\u00fcstenwache T\u00fcrkei<\/a>).<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit einigen Jahren h\u00e4ufen sich Meldungen, wonach einige Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union Gefl\u00fcchtete an ihren<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":19516,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5],"tags":[486,498,545,639,1170],"class_list":["post-19513","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-blog","tag-egmr","tag-emrk","tag-eugh","tag-frontex","tag-pushbacks"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19513","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19513"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19513\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/19516"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19513"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19513"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19513"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}