{"id":19681,"date":"2018-07-23T16:33:22","date_gmt":"2018-07-23T16:33:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19681"},"modified":"2018-07-23T16:33:22","modified_gmt":"2018-07-23T16:33:22","slug":"an-der-heimatfront-militaerische-einsaetze-im-innern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19681","title":{"rendered":"An der Heimatfront &#8211; Milit\u00e4rische Eins\u00e4tze im Innern"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"CilipAutorIn\">von Frank Brendle<\/h3>\n<p><strong>Die Rufe nach Inlandseins\u00e4tzen der Bundeswehr, die vor zehn Jahren noch von SicherheitspolitikerInnen vor allem von Union und SPD formuliert wurden, sind merklich abgeebbt. Das Thema bleibt aber virulent: 2017 gab es die erste gemeinsame \u00dcbung von Polizei und Milit\u00e4r seit dem Zweiten Weltkrieg. <\/strong><\/p>\n<p>Anl\u00e4sslich der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft 2006 hatte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Sch\u00e4uble (CDU) gemahnt, ohne die Bundeswehr k\u00f6nne die Sicherheit in Stadien und auf Fanmeilen nicht gew\u00e4hrleistet werden. Es ging dann doch ohne hoheitlichen Einsatz, aber seither hat die Bundeswehr Strukturen aufgebaut, die Grundlage auch f\u00fcr hoheitliche Ein\u00ads\u00e4tze im Inneren sind. Begr\u00fcndet werden sie mit dem Mantra der \u201eVernetzten Sicherheit\u201c, demzufolge zwischen inneren und \u00e4u\u00dferen Bedrohungen und ergo zwischen milit\u00e4rischen und polizeilichen Aufgaben nicht mehr trennscharf unterschieden werden k\u00f6nne.<!--more--><\/p>\n<p>Was einem da verkauft werden soll, ist aber nichts Neues, sondern im Gegenteil ein ganz alter Hut: Schon die preu\u00dfische Verordnung zur \u201eVerh\u00fctung der Tumulte und Bestrafung der Urheber und Theilnehmer\u201c von 1798 sah vor, dass die Milit\u00e4rbeh\u00f6rden \u201eder Polizei zur Unterdr\u00fcckung entstehender Tumulte schleunigen und kr\u00e4ftigen Beistand leisten \u2026 und wenn gelindere Mittel nicht wirksam sein sollten, Gewalt brauchen\u201c.<\/p>\n<p>Im Deutschen Bund, im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik gab es verfassungsrechtliche Regelungen, die den Einsatz von Milit\u00e4r im Inneren vorsahen, und zwar nicht nur anl\u00e4sslich eines \u201eStaatsnotstands\u201c (wie etwa der 1848\/49er Revolutionen), sondern auch in rein polizeilichen Lagen. Vor allem in Preu\u00dfen wurde mehrmals zur Niederschlagung von Streiks davon Gebrauch gemacht. Voraussetzung war jeweils die Anforderung durch eine sich \u00fcberfordert w\u00e4hnende Zivilbeh\u00f6rde.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die preu\u00dfische Verfassung von 1850 sah u.a. den \u201ekleinen\u201c Belagerungszustand vor, der die zeitliche und \u00f6rtliche Aussetzung von Verfassungsrechten erlaubte und frappierende \u00c4hnlichkeiten mit polizeilichen Allgemeinverf\u00fcgungen der Gegenwart hatte, die eine mehrere Quadratkilometer weite demokratiefreie Zone ausweisen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Parallel zum sich entwickelnden Aufbau von Polizeikr\u00e4ften gerieten milit\u00e4rische Inlandseins\u00e4tze allerdings in die \u00f6ffentliche Kritik. Soldaten, so wurde \u2013 \u00e4hnlich wie auch heute \u2013 argumentiert, seien f\u00fcr Polizeiaufgaben nicht ausreichend qualifiziert. Auch h\u00f6here Beamte zweifelten, ob ausgerechnet junge Wehrpflichtige immer die n\u00f6tige \u201eFestigkeit\u201c f\u00fcr ihre Arbeit h\u00e4tten \u2013 zu der unter anderem auch die Beaufsichtigung von \u201eunsittlichen Weibspersonen\u201c geh\u00f6rte.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Generell wurde ein \u00fcberm\u00e4\u00dfig hartes Vorgehen beklagt. Nach der Zabern-Aff\u00e4re Ende November 1913 (als ein Garnisonschef die els\u00e4ssische Ortschaft regelrecht besetzte) bekr\u00e4ftigte Kaiser Wilhelm II deshalb in einer \u201eAllerh\u00f6chsten Dienstvorschrift \u00fcber den Waffengebrauch des Militairs und seine Mitwirkung zur Unterdr\u00fcckung innerer Unruhen\u201c vom 19. M\u00e4rz 1914,<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> das Milit\u00e4r d\u00fcrfe nur auf Anforderung von Zivilbeh\u00f6rden und nur dann eingreifen, wenn die Polizeikr\u00e4fte nicht ausreichten.<\/p>\n<p>Milit\u00e4reins\u00e4tze w\u00e4hrend der Weimarer Republik bezogen sich eher auf F\u00e4lle des \u201eNotstandes\u201c, vor allem zur Bek\u00e4mpfung revolution\u00e4rer Bestrebungen oder zur Absetzung revolution\u00e4rer Landesregierungen als auf polizeiliche Lagen \u2013 kein Wunder, umfasste die Reichswehr gerade einmal 100.000 Mann und damit weniger als die Polizei.<\/p>\n<p>Was das Dritte Reich angeht, war in Bezug auf Inlandseins\u00e4tze weniger die Wehrmacht von Bedeutung als die militarisierten \u201eParteiarmeen\u201c in Gestalt von SA und SS. In der DDR unterst\u00fctzte die NVA im Herbst 1989 polizeiliche Absperrungen gegen DemonstrantInnen und f\u00fchrte, zumindest in Dresden, auch Festnahmen durch. Zweifellos die einschneidendste auf innenpolitische Zwecke gerichtete Ma\u00dfnahme war der Schusswaffengebrauch durch die Grenztruppen.<\/p>\n<p>In der BRD war die Rechtslage bis 1968 \u00fcbersichtlich: Inlandseins\u00e4tze waren verboten, Punkt. So gro\u00df war das Misstrauen in der Politik, dass die Bundeswehr nicht einmal bei Naturkatastrophen zum (hoheitlichen) Einsatz schreiten durfte. Dass anl\u00e4sslich der Hamburger Sturmflut 1962 genau dies passiert war, war, wie Helmut Schmidt sp\u00e4ter einr\u00e4umte,<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> verfassungswidrig. Das \u00e4nderte sich im Rahmen der Notstandsgesetze 1968, zu deren sch\u00e4rfsten KritikerInnen der damalige Chef der Gewerkschaft der Polizei, Werner Kuhlmann, geh\u00f6rte: Er warnte, je mehr Inlandseins\u00e4tze es gebe, desto gr\u00f6\u00dfer werde die Missbrauchsm\u00f6glichkeit. Seit 1968 ist der Milit\u00e4reinsatz in Friedenszeiten insoweit zul\u00e4ssig, als er auf Anforderung der zivilen Beh\u00f6rden erfolgt, und nur soweit er zur Bew\u00e4ltigung der Katastrophe oder eines Ungl\u00fccksfalls tats\u00e4chlich notwendig ist.<\/p>\n<p>Nach dem 11. September 2001 unternommene Versuche, diese Beschr\u00e4nkung durch neue Gesetze oder Verfassungs\u00e4nderungen zu erweitern, sind bis heute gescheitert. Das von Rot-Gr\u00fcn 2005 verabschiedete Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von im 9\/11-Stil terrorverd\u00e4chtigen Flugzeugen erlauben sollte, wurde schon ein Jahr sp\u00e4ter vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Das Grundgesetz erlaube keinen Kampfeinsatz der Streitkr\u00e4fte mit spezifisch milit\u00e4rischen Waffen, sondern allenfalls mit solchen, die auch das jeweilige L\u00e4nderpolizeirecht vorsehe. Kampfflugzeuge geh\u00f6ren bislang nicht dazu.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die damals zust\u00e4ndigen MinisterInnen Wolfgang Sch\u00e4uble (Inneres) und Brigitte Zypries (Justiz) legten daraufhin im Jahr 2008 einen Entwurf zur \u00c4nderung des Grundgesetzes vor, der allerdings innerhalb kurzer Zeit sowohl von zahlreichen L\u00e4nderregierungen (die ihre Kompetenzen beschnitten sahen) als auch der SPD-Bundestagsfraktion zerrissen wurde.<\/p>\n<h4>\u201eFl\u00e4chendeckendes Netzwerk\u201c<\/h4>\n<p>An der Gesetzesfront war seither Ruhe, und die Ausweitung der Inlandseins\u00e4tze schien vom Tisch. Daf\u00fcr wurde ab dem Jahr 2007 zun\u00e4chst unterhalb der \u201eEinsatzschwelle\u201c eine neue dauerhafte Struktur f\u00fcr Verwendungen der Bundeswehr im Inneren aufgebaut: die sog. Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit (ZMZ). Das Oberkommando hat, wie generell f\u00fcr alle Inlandseins\u00e4tze, der Inspekteur der Streitkr\u00e4ftebasis als Nationaler Territorialer Befehlshaber. Ihm unterstellt sind 15 Landeskommandos sowie in Berlin die Abteilung Standortaufgaben. \u201eAuf den einsatzentscheidenden unteren und mittleren Ebenen\u201c, so hie\u00df in der Ank\u00fcndigung des Wei\u00dfbuches im Jahr 2006, wurden fl\u00e4chendeckend Bezirks- bzw. Kreisverbindungskommandos (BVK bzw. KVK) etabliert.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Nach Angaben des Kommandos Streitkr\u00e4ftebasis existiert derzeit (April 2018) \u201eein fl\u00e4chendeckendes Netzwerk\u201c von mehr als 30 BVK und 400 KVK. Diese Kommandos bestehen im Normalfall aus Reservisten, von denen einer (der Beauftragte der Bundeswehr f\u00fcr Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit, BeaBwZMZ) als dauerhafter Ansprechpartner f\u00fcr die Verwaltungen der Regierungspr\u00e4siden bzw. Landrats\u00e4mter und kreisfreien St\u00e4dte fungiert. Weitere elf Reservisten k\u00f6nnen im Bedarfsfall zur Unterst\u00fctzung des Kommandos mobilisiert werden.<\/p>\n<p>Zu den Aufgaben der KVK und BVK geh\u00f6rt insbesondere die Beratung der Zivilverwaltung \u00fcber vorhandene Ressourcen der Bundeswehr: Die Katastrophensch\u00fctzer in von einer Naturkatastrophe oder einem gro\u00dfen Ungl\u00fccksfall betroffenen Kommunen sollen so schnell wie m\u00f6glich erfahren, welche Hilfsg\u00fcter es am n\u00e4chstgelegenen Bundeswehr-Standort gibt, bzw. k\u00f6nnen allf\u00e4llige bundesweite Hilfsanfragen den Kollegen der ZMZ-Kommandos \u00fcberlassen. Der BeaBwZMZ wiederum wird eng in die Katastrophenschutz-Planungen der zivilen Beh\u00f6rden einbezogen, verf\u00fcgt \u00fcber eine B\u00fcroinfrastruktur und wird zu Besprechungen und \u00dcbungen mit Zivilverwaltung, Polizei, Rettungskr\u00e4ften und Betreibern \u201ekritischer Infrastrukturen\u201c hinzugezogen. \u201eIn der Krise K\u00f6pfe kennen\u201c, lautet der Grundsatz. Die zw\u00f6lf Reservisten fungieren als eine Art Voraus- oder Verbindungskommando, das im Bedarfsfall nachr\u00fcckende milit\u00e4rische Kr\u00e4fte einweisen kann. Mit dieser Struktur wurde eine fest institutionalisierte, dauerhafte Zusammenarbeit von Milit\u00e4r und Zivilverwaltung etabliert, mithin also das Einsickern milit\u00e4rischer Expertise in einen origin\u00e4r zivilen Aufgabenbereich. Das ist nicht unproblematisch: Mit Blick auf m\u00f6gliche Repressivma\u00dfnahmen der Bundeswehr sind fundierte, aktuelle Kenntnisse der Bundeswehr \u00fcber \u00f6rtliche Katastrophenpl\u00e4ne und den Bereitschaftstand ziviler Rettungskr\u00e4fte, wie auch polizeiliche Lageeinsch\u00e4tzungen zum Beispiel bei Gro\u00dfdemonstrationen, unverzichtbar.<\/p>\n<p>Die Militarisierung des Katastrophenschutzes wird von den L\u00e4ndern fatalerweise mitbetrieben, weil diese auf Kostenersparnis setzen. Geht es nach ihnen, soll \u201edas vorhandene gesamte Potenzial der Bundeswehr im Bedarfsfall auch f\u00fcr den Schutz der eigenen Bev\u00f6lkerung im Inland eingesetzt werden \u2026 und zwar im Wege der Amtshilfe &#8230; und bei Gefahrenlagen, die durch international operierende Terrororganisationen geschaffen werden, auch im origin\u00e4ren Auftrag als Angelegenheit der Verteidigung\u201c, hie\u00df es in einem Bericht des AK V der Innenministerkonferenz vom April 2005.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Die Unterst\u00fctzung der Zivilbeh\u00f6rden solle nicht mehr subsidi\u00e4r erfolgen, sondern \u201ezu einer origin\u00e4ren Aufgabe der Bundeswehr werden.\u201c Die nimmt zwar gerne den Imagegewinn mit, lie\u00df aber wissen, dass ihr Beitrag zum Katastrophenschutz davon abh\u00e4nge, was gerade im Auslandseinsatz ben\u00f6tigt werde.<\/p>\n<p>In den Verteidigungspolitischen Richtlinien des Jahres 2003 war die Einf\u00fchrung der ZMZ mit den Worten angek\u00fcndigt worden, der \u201eSchutz Deutschlands\u201c verlange \u201edie Synergie aller staatlichen Instrumente der Sicherheitsvorsorge\u201c. Und im April 2018 verk\u00fcndet das \u201eZentrum Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit der Bundeswehr\u201c, im Mittelpunkt der ZMZ stehe der Gedanke, \u201edie Interaktion zwischen milit\u00e4rischen und zivilen Akteuren zu f\u00f6rdern, um so das Erreichen gemeinsamer, ziviler und milit\u00e4rischer Ziele, zu gew\u00e4hrleisten.\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Wenn Repressivstrukturen synergetisch wirken, geht die Bev\u00f6lkerung besser in Deckung. Angaben zum repressiven Potential dieser Strukturen lassen sich der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion entnehmen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Darin f\u00fchrte die Bundesregierung zur Frage, ob die ZMZ-Strukturen auch anl\u00e4sslich von Gro\u00dfereignissen oder Demonstrationen t\u00e4tig werden k\u00f6nnten, aus, dies obliege \u201eden f\u00fcr die \u00f6rtliche polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zust\u00e4ndigen Landebeh\u00f6rden.\u201c Ob die Reservisten bzw. ihre aktiven Kameraden bei Streiks im Transport-, Energie- oder Sanit\u00e4tssektor sowie bei der M\u00fcllabfuhr herangezogen werden, sei ebenfalls dem \u201ejeweiligen konkreten Einzelfall vorbehalten.\u201c Die Frage, ob die Bundesregierung Ma\u00dfnahmen plane, um auszuschlie\u00dfen, \u201edass die ZMZ-Strukturen zur Unterst\u00fctzung polizeilicher Repressivma\u00dfname gegen Streikende und\/oder Demonstrantinnen und Demonstranten herangezogen werden\u201c, beantwortete die Bundesregierung mit einem knappen \u201eNein\u201c.<\/p>\n<p>Alles, so wird versichert, geschehe \u201eim Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben\u201c. F\u00fcrs erste darf man das so verstehen: Wenn die herrschende Verfassungsinterpretation ein polizeiliches Vorgehen gegen Zivilisten zul\u00e4sst, dann kann nach herrschender Lesart auch die Bundeswehr herangezogen werden, um diesen Polizeieinsatz zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Das ist keine Zukunftsmusik: Die ZMZ-Strukturen waren 2007 anl\u00e4sslich des G8-Gipfels in Heiligendamm in die Planungen der zivilen Be\u00adh\u00f6rden eingebunden und haben als de-facto-Repressionsberater \u00fcber die beim Milit\u00e4r vorhandenen Kapazit\u00e4ten informiert. Wie bekannt, war die Bundeswehr damals mit \u00dcberwachungstornados und Sp\u00e4hpanzern anger\u00fcckt, um die Anreisewege zum Gipfel und alles Verd\u00e4chtige rund um das Protestgeschehen zu erfassen und, was ihr verd\u00e4chtig vorkam, an die Polizei weiterzugeben, die daraufhin ihre Einsatzplanung anpassen konnte.<\/p>\n<h4>\u201eHeimatschutz\u201c<\/h4>\n<p>Unterst\u00fctzung erh\u00e4lt der sog. Heimatschutz durch die in den Jahren 2012 und 2013 aufgestellten \u201eRegionalen Sicherungs- und Unterst\u00fctzungskr\u00e4fte\u201c (RSU-Kr\u00e4fte). Sie sind, wie die ZMZ-Einheiten, Teil der Territorialen Reserve der Bundeswehr, ihr Verst\u00e4ndnis von \u201eHeimatschutz\u201c ist allerdings in erster Linie milit\u00e4risch: Die Konzeption der Reserve definiert Heimatschutz als \u201eVerteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in F\u00e4llen von Naturkatastrophen und schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand\u201c.<\/p>\n<p>Die Reservisten-Zeitschrift \u201eloyal\u201c f\u00fchrt dazu aus: \u201eStatt sich wie bisher in Feuerbek\u00e4mpfung, ABC-Schutz oder Flugabwehr zu \u00fcben, steht f\u00fcr die RSU-Kr\u00e4fte wieder der klassisch-milit\u00e4rische Auftrag im Mittelpunkt &#8230; Erst in zweiter Linie spielen die unterst\u00fctzenden Hilfeleistungen im Rahmen der Katastrophenhilfe eine Rolle.\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Die RSU-Kr\u00e4fte bestehen aus Reservisten, die einen Auffrischungskurs im Umgang mit Pistole, MP und evtl. einem Maschinengewehr erhalten und ein paar Wochen Reservedienst schieben, um im Ernstfall milit\u00e4rische Objekte und \u201eKritische Infrastrukturen\u201c zu bewachen. Stationiert sind sie an 30 Standorten mit je rund 100 Dienstposten, die bei Bedarf aufgestockt werden k\u00f6nnen. Ihre konkreten T\u00e4tigkeiten erstrecken sich bisher, soweit sie \u00fcberhaupt Zivilisten tangieren, auf unterst\u00fctzende, nicht-hoheitliche Ma\u00dfnahmen bei Naturkatastrophen.<\/p>\n<h4>Verfassungs\u00e4nderung per Gerichtsurteil<\/h4>\n<p>Der zivilmilit\u00e4rische Mischauftrag der RSU-Kr\u00e4fte, das Repressivpotenzial der ZMZ wie auch der Heiligendamm-Einsatz der Bundeswehr werfen die Frage auf: Wie weit darf die Bundeswehr auf dem Wege der \u201eAmtshilfe\u201c eigentlich gehen? Das Kommando Streitkr\u00e4ftebasis vermerkt leider zu Recht: \u201eDie verst\u00e4rkten Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me als Resultat ver\u00e4nderter Sicherheitslagen in anderen L\u00e4ndern haben den Begriff der Amtshilfe ver\u00e4ndert und nicht zuletzt hat auch die ver\u00e4nderte Sicherheitslage innerhalb der Europ\u00e4ischen Grenzen zu einem neuen Verst\u00e4ndnis bez\u00fcglich unserer unterst\u00fctzenden Rolle in Lagen mit katastrophischem Ausma\u00df gef\u00fchrt.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Damit wird indirekt Bezug genommen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2012 in einer Entscheidung des Gesamtplenums seine Rechtsprechung \u00fcber Bord warf. Anders als noch 2006 im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz entschieden, ist der Bundeswehr seither sehr wohl erlaubt, milit\u00e4rische Waffen auch in nichtmilit\u00e4rischen Lagen einzusetzen. Das Grundgesetz, hie\u00df es extrem-pragmatisch, \u201ezwingt nicht zu einer angesichts heutiger Bedrohungslagen nicht mehr zweckgerechten Auslegung\u201c.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Das Gericht betonte zwar, die neue Verfassungsauslegung gelte nur f\u00fcr \u201ebesonders schwere Ungl\u00fccksf\u00e4lle\u201c von \u201ekatastrophischer Dimension\u201c, wobei menschenverursachte Katastrophen, also auch Terrorismus, ausdr\u00fccklich eingeschlossen seien. Messbare Kriterien gab das Gericht nicht mit, au\u00dfer dass es eben um \u201eungew\u00f6hnliche Ausnahmesituationen\u201c gehe. Einschr\u00e4nkend hielt es fest, es stelle \u201enicht jede Gefahrensituation, die ein Land mittels seiner Polizei nicht zu beherrschen imstande ist, allein schon aus diesem Grund einen besonders schweren Ungl\u00fccksfall\u201c dar, der den Streitkr\u00e4fteeinsatz erlaubte.<\/p>\n<p>Auch betonten die RichterInnen, dass \u201eGefahren f\u00fcr Menschen und Sachen, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, keinen besonders schweren Ungl\u00fccksfall\u201c darstellten \u2013 ein Hinweis, der allerdings wenig bewirken d\u00fcrfte, wenn die Polizei eine katastrophendr\u00e4uende Gefahrenprognose stellt. Richter Reinhard Gaier konstatierte in seinem Minderheitenvotum, der Urteilspruch habe \u201eim Ergebnis die Wirkungen einer Verfassungs\u00e4nderung\u201c. Die vagen Begriffsbestimmungen lie\u00dfen etwa bei regierungskritischen Gro\u00dfdemonstrationen viel Spielraum f\u00fcr subjektive Einsch\u00e4tzungen. \u201eIm Schatten eines Arsenals milit\u00e4rischer Waffen kann freie Meinungs\u00e4u\u00dferung schwerlich gedeihen\u201c, so Gaier.<\/p>\n<h4>Die Anti-Terror-\u00dcbung<\/h4>\n<p>Nach jahrzehntelanger Abstinenz m\u00fcssen milit\u00e4risch-polizeiliche Antiterroreins\u00e4tze freilich erst wieder intensiv ge\u00fcbt werden. Diesem Zweck diente die sog. Gemeinsame Terrorabwehr-Exercise (GETEX) im M\u00e4rz 2017. F\u00fcrs erste war sie lediglich eine Stabsrahmen\u00fcbung, erfolgte also nicht \u201eauf der Stra\u00dfe\u201c, sondern beschr\u00e4nkte sich auf die \u201e\u00dcberpr\u00fcfung von Verfahren in der Situation eines besonders schweren Ungl\u00fccksfalls, in der eine ausschlie\u00dfliche Reaktion mit Polizeikr\u00e4ften auf terroristische Bedrohungen wegen deren Ausma\u00dfes nicht mehr m\u00f6glich ist\u201c so die Bundesregierung.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Dabei ging es nicht nur um die auch sonst \u00fcblichen Amtshilfeleistungen. In einer ersten Bilanz der \u00dcbung verk\u00fcndete das Bundesinnenministerium, dass von knapp 50 gestellten Amtshilfeantr\u00e4gen ein Drittel F\u00e4lle betrafen, \u201edie eine Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben durch die Bundeswehr unter dem Kommando der Polizei erforderten\u201c. Weiter hie\u00df es, dies \u201ebetraf beispielsweise die Evakuierung von Geb\u00e4uden oder auch von Stadtgebieten, den Schutz von Geb\u00e4uden und Einrichtungen oder auch die Verkehrslenkung.\u201c<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Eine realistische Annahme lag der \u00dcbung allerdings nicht zugrunde. Das hat seinen Grund darin, dass die Terrorlagen, wie sie bisher in Deutschland auftraten, bei aller Dramatik kaum jenen Grad an \u201ekatastrophischer\u201c Dimension erreichten, der vom Bundesverfassungsgericht als Einsatzerm\u00e4chtigung f\u00fcr die Bundeswehr verlangt wird. Um sicherzustellen, dass die \u00dcbung den Anforderungen des Verfassungsgerichtes entsprach, wurde das \u00dcbungsszenario bewusst \u201esystematisch versch\u00e4rft, um die Grundlage f\u00fcr den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu schaffen\u201c,<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> hie\u00df es auf bundeswehr.de. Der Phantasie der Sicherheitsbeh\u00f6rden sind eben keine Grenzen gesetzt.<\/p>\n<p>Rundum zufrieden mit dem Verlauf der \u00dcbung waren der Bund und die beteiligten L\u00e4nder nicht: Die Bundeswehr, so habe der Inspekteur der NRW-Polizei geklagt, habe \u201eviel zu sp\u00e4t\u201c \u00fcber Amtshilfeantr\u00e4ge entschieden.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Als Schlussfolgerung aus der GETEX-\u00dcbung ziehen die Beteiligten, die zivil-milit\u00e4rische Kooperation zu verstetigen: Es brauche eine \u201eIntensivierung und Verfestigung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs-\/Polizeist\u00e4ben der L\u00e4nder und Verbindungselementen der Bundeswehr.\u201c Dazu werden gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen angeregt und die Optimierung von Kommunikationswegen und Verfahrensweisen. Bei Amtshilfeantr\u00e4gen der Bundeswehr m\u00fcssten die Entscheidungsabl\u00e4ufe weiter beschleunigt und verst\u00e4ndlicher dargestellt werden.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Auch wenn Deutschland hinsichtlich milit\u00e4rischer Inlandseins\u00e4tze im europ\u00e4ischen Vergleich noch vergleichsweise restriktive Regelungen hat: Die Verzahnung von Milit\u00e4r, Polizei und Zivilbeh\u00f6rden schreitet voran.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Eine \u00dcbersicht findet sich u. a. in Grubert, W.: Verteidigungsfremde Verwendungen der Streitkr\u00e4fte in Deutschland seit dem Kaiserreich au\u00dferhalb des inneren Notstandes, Frankfurt a. M. 1997, S. 77f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 L\u00fcdtke, A.: \u201eWillk\u00fcrgewalt des Staates\u201c? Polizeipraxis und administrative Definitionsmacht im vorm\u00e4rzlichen Preu\u00dfen, in: Reinke, H. (Hg.): \u201e\u2026 nur f\u00fcr die Sicherheit da\u2026\u201c? Zur Geschichte der Polizei im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt\/New York 1993, S. 48<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 dokumentiert in: Mayer, M.E.: Die neuen Vorschriften \u00fcber den Waffengebrauch des Milit\u00e4rs, in: Deutsche Strafrechts-Zeitung 1914, Sp. 229-233<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 zit. nach Fiebig, J.P.: Der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Verfassungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit von innerstaatlichen Verwendungen der Streitkr\u00e4fte bei Gro\u00dfveranstaltungen und terroristischen Bedrohungen, Berlin 2004, S. 84f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Bundesverfassungsgericht: Urteil v. 15.2.2006 Az.: 1 BvR 357\/05<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 BMVg: Wei\u00dfbuch 2006 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin 2006, online nur noch unter <a href=\"http:\/\/archives.livreblancdefenseetsecurite.gouv.fr\/2008\/IMG\/pdf\/weissbuch_2006.pdf\">http:\/\/archives.livreblancdefenseet securite.gouv.fr\/2008\/IMG\/pdf\/weissbuch_2006.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.innenministerkonferenz.de\/IMK\/DE\/termine\/to-beschluesse\/05-06-24\/05-06-24-anlage-nr-24.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2?\">www.innenministerkonferenz.de\/IMK\/DE\/termine\/to-beschluesse\/05-06-24\/05-06-24-anlage-nr-24.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2?<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 siehe auf <a href=\"http:\/\/www.kommando.streitkraeftebasis.de\/\">www.kommando.streitkraeftebasis.de<\/a> unter KdoTerrAufgBW, Zentrum Zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Hemicker, L: Tempo beim Heimatschutz, in: loyal 2012, H. 5, S. 9-13 (12f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Kommando Streitkr\u00e4ftebasis: Die Streitkr\u00e4ftebasis \u2013 Partner im Inland, Flyer, Bonn o.J.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Bundesverfassungsgericht: Beschluss v. 3.7.2012 Az.: 2 PBVU 1\/11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0 BT-Drs. 19\/1243 v. 16.3.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/kurzmeldungen\/DE\/2017\/03\/abschluss-getex.html\">www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/kurzmeldungen\/DE\/2017\/03\/abschluss-getex.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> \u201eEine Kampfeinheit, die sich in der \u00dcbung \u201aKata &#8218;aib Saif Alnabi\u2018 nennt, attackiert Deutschland. Zuerst explodiert in einem bayerischen Bahnhof eine Bombe, t\u00f6tet 20 Menschen. In Bremen ereignet sich in einer Schule eine Schie\u00dferei, in einer Nachbarschule explodiert ebenfalls eine Bombe. Auch den Flughafen D\u00fcsseldorf nehmen die Terroristen ins Visier: Im Terminal fordert eine weitere Bombe 20 Menschenleben, au\u00dferdem wird auf dem Flugfeld eine Flugabwehrwaffe gefunden. In dieses Chaos platzt eine weitere Hiobsbotschaft: In Bayern haben Terroristen einen Linienbus entf\u00fchrt und fordern die Ausstrahlung eines Videos \u2013 die Forderung wird nicht erf\u00fcllt, eine Geisel wird get\u00f6tet.\u201c aus: Polizei und Bundeswehr trainieren zusammen f\u00fcr Terror-Ernstfall, <a href=\"http:\/\/www.dbwv.de\">www.dbwv.de<\/a> v. 20.1.2017 (Abruf 27. 5. 2018)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Getex in der Diskussion: So lief die Terrorabwehr-\u00dcbung, in: loyal 2018, H. 1, S.82f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0 BT-Drs. 19\/1243 v. 16.3.2018<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Frank Brendle Die Rufe nach Inlandseins\u00e4tzen der Bundeswehr, die vor zehn Jahren noch von<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,121],"tags":[209,357,683,746,831],"class_list":["post-19681","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-116","tag-anti-terrorismus","tag-bundeswehr-im-innern","tag-geschichte","tag-heimatschutz","tag-katastrophenschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19681","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19681"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19681\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19681"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19681"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19681"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}