{"id":19700,"date":"2018-07-23T17:20:58","date_gmt":"2018-07-23T17:20:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19700"},"modified":"2018-07-23T17:20:58","modified_gmt":"2018-07-23T17:20:58","slug":"unabhaengige-polizeibeschwerdestellen-zum-stand-der-dinge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19700","title":{"rendered":"Unabh\u00e4ngige Polizeibeschwerdestellen &#8211; Zum Stand der Dinge"},"content":{"rendered":"<p><strong>Seit Jahrzehnten fordern B\u00fcrgerrechtorganisationen und internationale Menschenrechtsgremien die Einrichtung unabh\u00e4ngiger Polizeibeschwerdestellen in Deutschland. Doch die Vorstellungen, wie diese ausgestaltet sein sollen und was \u201eunabh\u00e4ngig\u201c hei\u00dft, gehen auseinander. In den letzten Jahren wurden Beschwerdestellen in Innenministerien, polizeiexterne Ermittlungsstellen und Polizeibeauftragte bei Landtagen eingerichtet. Ein \u00dcberblick.<\/strong><\/p>\n<p>Sp\u00e4testens seit dem studentischen Ermittlungsausschuss zum t\u00f6dlichen Polizeischuss auf Benno Ohnesorg 1967 ist die Forderung nach unabh\u00e4ngiger Polizeikontrolle auf der Agenda der bundesdeutschen B\u00fcrgerrechtsbewegung. Ging es dabei urspr\u00fcnglich bewusst um zivilgesellschaftliche Alternativen zu staatlichen Verfahren in Form von selbstorganisierten Ermittlungsaussch\u00fcssen oder Initiativen wie \u201eB\u00fcrger beobachten die Polizei\u201c, wird seit Ende der 1970er Jahren \u00fcber die Institutionalisierung und rechtliche Normierung einer unabh\u00e4ngigen Kontrolle der Polizei nachgedacht. Unter dem Eindruck des Hamburger Polizeiskandals versuchte sich erstmals Hamburg von 1998 bis 2001 mit der ehrenamtlichen Polizeikommission an einem Gremium zur unabh\u00e4ngigen Bearbeitung von Beschwerden gegen die Polizei, bis das Intermezzo der Schill-Partei dem Projekt ein Ende setzte.<!--more--><\/p>\n<p>Etwa zehn Jahre sp\u00e4ter erk\u00e4mpfte Amnesty International im Konzert mit anderen B\u00fcrgerrechtsorganisationen mit der Kampagne \u201eMehr Verantwortung bei der Polizei\u201c wieder \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit f\u00fcrs Thema. Bundespolitisch aufgegriffen wurden die Forderungen im Zusammenhang mit dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages: SPD, Gr\u00fcne und Linke pl\u00e4dierten in ihren Sondervoten zum Abschlussbericht f\u00fcr die Einrichtung von Polizeibeschwerdestellen; in den gemeinsamen Teil schaffte es allerdings nur die Empfehlung zur St\u00e4rkung einer \u201eFehlerkultur\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Bereits zuvor hatten insbesondere gr\u00fcne und linke Oppositionen in mehreren Bundesl\u00e4ndern Vorschl\u00e4ge f\u00fcr unabh\u00e4ngige Polizeibeauftragte oder \u2011kommissionen vorgelegt.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Auf Bundesebene legte die gr\u00fcne Fraktion im Februar 2016 den Entwurf f\u00fcr ein Bundespolizeibeauftragtengesetz vor, der jedoch \u2013 trotz NSU \u2013 relativ geschlossen von der Gro\u00dfen Koalition abgelehnt wurde.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<h4>Vielf\u00e4ltige Modelle<\/h4>\n<p>Recht unterschiedlich sind die Vorstellungen davon, wie eine unabh\u00e4ngige Polizeikontrolle im Detail ausgestaltet sein soll. W\u00e4hrend manche Vorschl\u00e4ge das Mandat solcher Stellen schwerpunktm\u00e4\u00dfig bei der Untersuchung von Misshandlungsvorw\u00fcrfen sehen,<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> geht es anderen prim\u00e4r um den Schutz vor Diskriminierung<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> oder auch ganz allgemein um den Schutz der Grundrechte und die Aus\u00fcbung der parlamentarischen Kontrolle des Polizeiwesens.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Entsprechend sollen sich einerseits nur von polizeilichem Handeln Betroffene mit Beschwerden an solche Stellen richten k\u00f6nnen, oder aber andererseits auch Polizeibedienstete. In organisatorischer Hinsicht konkurrieren Vorschl\u00e4ge f\u00fcr divers besetzte und eng an die Zivilgesellschaft angebundenen Kommissionen mit Modellen von Polizeibeauftragten, die ihren Stab alleine leiten. Mal sollen sie Ober\u00adste Landesbeh\u00f6rden, mal Hilfsorgane der Parlamente sein. Unterschiedlich sind auch die Vorstellungen zum Verh\u00e4ltnis gegen\u00fcber Staatsanwaltschaft und Disziplinarrecht: W\u00e4hrend manche Stimmen lediglich wollen, dass nach Abschluss eigener Untersuchungen nur Empfehlungen abgegeben werden, schlagen andere vor, dass die Beschwerdestellen Ermittlungen und Disziplinarverfahren \u00fcberwachen k\u00f6nnen, oder, so der Autor, ein Zwei-S\u00e4ulen-Modell bei dem Ombudsstellen neben unabh\u00e4ngigen strafrechtlichen Ermittlungsstellen existieren.<\/p>\n<p>Nicht eindeutig ist auch, was eigentlich \u201eunabh\u00e4ngig\u201c meint: So steht einerseits die Forderung im Raum, dass Beschwerdestellen nicht an die Exekutive gebunden sein d\u00fcrften, wohingegen etwa Amnesty International in Anlehnung an die st\u00e4ndige Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) lediglich empfiehlt, dass sie \u201enicht \u00fcber hierarchische oder institutionelle Verbindungen zur Polizei verf\u00fcgen\u201c sollten.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Wo aber die Grenzen zu ziehen sind, dazu gibt auch der EGMR recht widerspr\u00fcchliche Antworten: Mehrfach hat das Gericht zwar inzwischen klargestellt, dass die reine Sachleitung der Staatsanwaltschaft \u00fcber kriminalpolizeiliche Ermittlungen keine hinreichende Garantie f\u00fcr unabh\u00e4ngige Ermittlungen darstellt. W\u00e4hrend die Stra\u00dfburger RichterInnen aber etwa die Unabh\u00e4ngigkeit der SonderermittlerInnen des tschechischen Polizeiinspekteurs infragestellten,<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> weil diese weiterhin im Verantwortungsbereich des Innenministeriums operieren, sahen sie keine hinreichend engen Verbindungen zwischen ermittelnden KriminalbeamtInnen und beschuldigten Bereitschaftspolizist\u00adInnen des M\u00fcnchener Polizeipr\u00e4sidiums, um an der Zuverl\u00e4ssigkeit und Effektivit\u00e4t der Ermittlungen zu zweifeln.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Legt man angesichts der vielf\u00e4ltigen Modelle und begrifflichen Unsch\u00e4rfen zun\u00e4chst ein weites Verst\u00e4ndnis von unabh\u00e4ngig im Sinne von polizeiextern zugrunde, existieren in Deutschland zur Zeit drei Typen von Beschwerde- bzw. Ermittlungsstellen: Erstens, exekutive Beschwerdestellen der Innenministerien in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Sachsen und Th\u00fcringen, zweitens, polizeiexterne Ermittlungsstellen der Innenbeh\u00f6rden von Hamburg und Bremen und, drittens, Landespolizeibeauftragte in Personalunion mit B\u00fcrgerbeauftragtenstellen der Landtage in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-W\u00fcrt\u00adtem\u00adberg.<\/p>\n<h4>Exekutive Beschwerdestellen<\/h4>\n<p>Als erste der Beschwerdestellen in einem Innenministerium wurde am 1.\u00a0September 2009 die Zentrale Beschwerdestelle Polizei unter einer schwarz-roten Landesregierung in Sachsen-Anhalt eingerichtet. Kursierte urspr\u00fcnglich die Idee, die Stelle beim Landespr\u00e4ventionsrat anzusiedeln, wurde sie letztlich im Innenministerium eingerichtet \u2013 allerdings r\u00e4umlich getrennt, um Distanz gegen\u00fcber der Polizeiabteilung des Ministeriums zu signalisieren. Ihr Mandat wurde inzwischen mehrfach erweitert: Seit Oktober 2017 ist sie nicht nur f\u00fcr Beschwerden gegen die Polizei, sondern im gesamten Gesch\u00e4ftsbereich des Ministeriums zust\u00e4ndig und firmiert inzwischen unter dem Namen \u201eZentrale Beschwerdestelle \u2013 Korruptionspr\u00e4vention \u2013 Informationssicherheit\u201c. Ende 2016 besch\u00e4ftigte die Stelle sechs Personen, davon drei im eigentlichen Beschwerdemanagement. Das Beschwerdeaufkommen bewegt sich zwischen 258 (2011) und 437 (2014) und betrug zuletzt 394 (2016).<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Am 1. Juli 2014 folgte Niedersachen. Mit der Einrichtung der Beschwerdestelle setzte SPD-Innenminister Boris Pistorius eine Vereinbarung aus dem rot-gr\u00fcnen Koalitionsvertrag von 2013 um. Von Anfang an war die Beschwerdestelle f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsbereich des Innenministeriums zust\u00e4ndig, so dass Eingaben zur Polizei nur einen Teil des Beschwerdeaufkommens ausmachen. Die Zahl der Beschwerden blieb weitgehend gleich: Im zweiten Halbjahr 2014 wurden 341 (davon 224 gegen Polizei) eingereicht, in den ganzen Jahren 2015 und 2016 waren es 630 (385) bzw. 634 (375). Die im Herbst 2017 an die Macht gekommene rot-schwarze Koalition plant nun den Umbau der Beschwerdestelle \u201ein ein Qualit\u00e4tsmanagement f\u00fcr die gesamte Landesverwaltung\u201c,<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> was manche BeobachterInnen als Zeichen daf\u00fcr deuten, dass man die Stelle eigentlich abwickeln m\u00f6chte.<\/p>\n<p>In Sachsen nahm die Beschwerdestelle am 5. Januar 2016 ihre T\u00e4tigkeit im Innenministerium mit vier Mitarbeitenden auf \u2013 hier in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD von 2014. Nachdem dort im ersten T\u00e4tigkeitsjahr 219 Beschwerden eingegangen waren, sank das Aufkommen 2017 auf 202 Vorg\u00e4nge.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Wenig ermutigend waren Meldungen, dass Strafverfahren gegen einzelne Beschwerdef\u00fchrerInnen er\u00f6ffnet wurden, nachdem von Beschwerden betroffene PolizistInnen deren Personendaten im Rahmen der Vorgangsbearbeitung durch die Beschwerdestelle erhalten und Anzeige erstattet hatten.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> In Th\u00fcringen wurde, wie vage im rot-rot-gr\u00fcnen Koalitionsvertrag von 2014 vereinbart, am 1. Dezember 2016 eine \u201ePolizeivertrauensstelle\u201c beim Innenministerium eingerichtet. \u00c4hnlich wie ihr Pendant in Sachsen-Anhalt ist auch sie vom Ministerium r\u00e4umlich getrennt im Landesamt f\u00fcr Statistik untergebracht.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Gemeinsam ist den vier Stellen, dass sie als Stabsstellen direkt den Innenstaatssekret\u00e4ren unterstellt sind und damit jenseits von Polizei und der Polizeiabteilung im Ministerium operieren sollen. Das Personal, immer im einstelligen Bereich, rekrutiert sich in der Regel aus der Verwaltungsbeamtenschaft der Innenbeh\u00f6rden oder dem Polizeivollzugsdienst. Unterschiede gibt es im Mandat: W\u00e4hrend die Stellen in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Sachsen sowohl Eingaben von B\u00fcrgerInnen als auch aus dem Polizeiapparat bearbeiten, ist die Th\u00fcringer Stelle nur f\u00fcr B\u00fcrgerInnenbeschwerden zust\u00e4ndig. In Sachsen-Anhalt wiederum ist sie nur f\u00fcr Dienstaufsichtsbeschwerden zust\u00e4ndig und leitet Fachaufsichtsbeschwerden sofort an die zust\u00e4ndigen Dienststellen weiter, w\u00e4hrend die anderen Stellen auch Fachaufsichtsbeschwerden entgegennehmen. Keine der Stellen hat allerdings Befugnisse, eigenst\u00e4ndige Untersuchungen anzustrengen; immer ist man bei der Kl\u00e4rung eines Sachverhaltes auf die Ausk\u00fcnfte von beteiligten PolizistInnen oder ihrer Vorgesetzten angewiesen. Alle disziplinar- oder strafrechtlichen Vorg\u00e4nge werden an die Dienststellenleitung bzw. die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Somit k\u00f6nnen sie als \u201eInstrument f\u00fcr die Qualit\u00e4tssicherung\u201c zwar die Funktion eines zentralen Indikators f\u00fcr eventuelle Missst\u00e4nde f\u00fcr Innenministerium und Polizeif\u00fchrung erf\u00fcllen, zur Abhilfe von Beschwerden k\u00f6nnen sie aber allerh\u00f6chstens ein Gespr\u00e4ch vermitteln. Es \u00fcberrascht daher nicht, dass im Rahmen der j\u00fcngsten \u201eZufriedenheitsbefragung\u201c in Sachsen-Anhalt etwa 40 Prozent der antwortenden Beschwerdef\u00fchrerInnen angaben, sich nicht ernst genommen zu f\u00fchlen.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<h4>Polizeiexterne Ermittlungen in den Stadtstaaten<\/h4>\n<p>Wirklich strafrechtlich ermitteln hingegen das polizeiexterne Dezernat Interne Ermittlungen (D.I.E.) in Hamburg und der Abschnitt Interne Ermittlung in Bremen. Das D.I.E. existiert bereits seit dem 1. Februar 1995.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Es war damals unter dem Eindruck des Hamburger Polizeiskandals eingerichtet worden und hat, anders als die Hamburger Polizeikommission, bis heute \u00fcberlebt. Seitdem ist die Einheit unver\u00e4ndert zust\u00e4ndig f\u00fcr Korruptions- und andere Amtsdelikte nicht nur in den Reihen der Polizei, sondern der gesamten Landesverwaltung.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Seit Abschluss ihrer Aufbauphase hat die Sondereinheit zwischen 40 und knapp 50 MitarbeiterInnen in Vollzeit, davon etwa ein Dutzend f\u00fcr operative Ma\u00dfnahmen wie zum Beispiel Observationen oder verdeckte Ermittlungen.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Sie unterstehen direkt dem Staatsrat der Innenbeh\u00f6rde und sind der Staatsanwaltschaft gegen\u00fcber weisungsgebunden. Das Personal rekrutiert sich aus der Hamburger Kriminal- und Schutzpolizei und kann allerh\u00f6chstens zehn Jahre \u2013 im Bereich Amtsdelikte neun Jahre \u2013 im D.I.E. arbeiten, bevor es wieder in den Polizeidienst zur\u00fcckkehrt.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Damit, so hie\u00df es, soll deutlich gemacht werden, dass die T\u00e4tigkeit im D.I.E. kein Makel ist, sondern ein positiver \u201eKarrierebaustein\u201c.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Zwischen 2011 und 2015 hat das D.I.E. j\u00e4hrlich zwischen 671 und 750 Verfahren gef\u00fchrt, bei denen Beschuldigte ermittelt werden konnten. Davon richteten sich zwischen 189 (2015) und 262 (2011) Verfahren gegen PolizistInnen; bei der \u00fcberw\u00e4ltigenden Mehrheit ging es um den Vorwurf der K\u00f6rperverletzung im Amt. In den allermeisten F\u00e4llen wurden die Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach \u00a7 170 Abs. 2 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Zu Verurteilungen wegen K\u00f6rperverletzung im Amt kam es nur im niedrigen einstelligen Bereich; allerdings schweigt sich die Statistik dar\u00fcber aus, ob dies PolizistInnen betraf oder andere Amtstr\u00e4gerInnen.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Ein \u00e4hnliches Bild zeigt sich bei den Ermittlungen des D.I.E. im Gefolge des G20-Gipfels in Hamburg: Eine 15-k\u00f6pfige Sonderkommission f\u00fchrte bis Mitte Mai 2018 155 Ermittlungsverfahren, 121 von ihnen wegen mutma\u00dflicher K\u00f6rperverletzung im Amt. 52 Verfahren waren zu diesem Zeitpunkt bereits mangels Tatverdacht eingestellt.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a><\/p>\n<p>Nach dem Vorbild des D.I.E. wurde in Bremen 2009 der Abschnitt Interne Ermittlungen beim Innensenator eingerichtet. Auch dort unterstehen die ErmittlerInnen unmittelbar dem Staatsrat und sind gegen\u00fcber der Staatsanwaltschaft weisungsgebunden. Zwar obliegt die Strafverfolgung von Korruptionsdelikten in Bremen der gleichfalls beim Innensenator angesiedelten Zentralen Antikorruptionsstelle, allerdings ist das Referat mit nur drei MitarbeiterInnen \u2013 ein Jurist als Referatsleiter und zwei KriminalbeamtInnen f\u00fcr die Sachbearbeitung \u2013 immer noch deutlich kleiner als sein Hamburger Pendant.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Gleichwohl haben die Internen ErmittlerInnen j\u00e4hrlich eine Anzahl von Verfahren im unteren dreistelligen Bereich zu bew\u00e4ltigen, die sich \u00fcberwiegend auf Polizeibedienstete beziehen, was die Frage aufwirft, wie gr\u00fcndlich ausermittelt werden kann. Die gro\u00dfe Mehrheit der Verfahren wird auch hier von der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a><\/p>\n<p>Inzwischen versucht sich Bremen an einem absoluten Novum: Im rot-gr\u00fcnen Koalitionsvertrag von 2015 hatte man vereinbart, die Ermittlungen gegen PolizeibeamtInnen vom Innen- in das Justizressort zu \u00fcberf\u00fchren, \u201eum jeglichen Anschein von Voreingenommenheit im Vorherein auszuschlie\u00dfen\u201c.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Im Oktober 2016 legte der Senat der Innendeputation einen Gesetzentwurf zur \u00c4nderung des Bremischen Polizeigesetzes zur Beratung vor, die durch die Umsiedlung der Internen Ermittlungen als Dienststelle der Staatsanwaltschaft Bremen quasi eine Art Sonderstaatsanwaltschaft f\u00fcr Amtsdelikte unter Fachaufsicht des Justizsenators schaffen soll.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> Unklar ist seitdem aber, wie die Personalrekrutierung und -entwicklung einer solchen Dienststelle funktionieren soll, da den KriminalbeamtInnen der Internen Ermittlungen ein Aufstieg in staatsanwaltschaftliche Funktionen versperrt ist.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Ob und wie die H\u00fcrden auf dem Weg zur Einrichtung einer ersten Stelle zur strafrechtlichen Ermittlung mutma\u00dflicher Polizeidelikte au\u00dferhalb einer Innenbeh\u00f6rde gel\u00f6st werden k\u00f6nnen, wird sich hoffentlich in naher Zukunft zeigen.<\/p>\n<h4>Polizeibeauftragte der Landtage<\/h4>\n<p>Nicht die strafrechtliche Ermittlung, sondern Moderation und Mediation stehen im Zentrum des Modells Landespolizeibeauftragte. Pionier war dabei Rheinland-Pfalz, wo am 18. Juli 2014 das Amt des seit 1974 existierenden B\u00fcrgerbeauftragten des Landestages um die Funktion eines unabh\u00e4ngigen und weisungsfreien Polizeibeauftragten erweitert wurde. \u00dcberraschenderweise ging die rot-gr\u00fcne Koalition damit \u00fcber den im Koalitionsvertrag von 2011 vereinbarten Kompromiss einer Beschwerdestelle im Innenministerium hinaus und n\u00e4herte sich der urspr\u00fcnglichen Forderung der Gr\u00fcnen an, eine unabh\u00e4ngige Polizeibeschwerdestelle beim Landtag einzurichten. Ausschlaggebend f\u00fcr das Umdenken der SPD d\u00fcrfte gewesen sein, dass die GdP zuvor einen eigenen Gesetzentwurf f\u00fcr einen Polizeibeauftragten vorlegt hatte. Das neu geschaffene Amt soll das \u201epartnerschaftliche Verh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrger und Polizei\u201c st\u00e4rken. Hierf\u00fcr sollen B\u00fcrgerInnen \u201eim Dialog mit der Polizei\u201c unterst\u00fctzt und Beschwerden bearbeiten werden, die \u201eein pers\u00f6nliches Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter oder die Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ma\u00dfnahme\u201c behaupten.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> Dar\u00fcber hinaus aber sollen \u2013 wie von der GdP vorgeschlagen \u2013 auch Eingaben aus dem Polizeiapparat bearbeitet werden. Der rheinland-pf\u00e4lzische B\u00fcrgerbeauftragte war \u2013 \u00e4hnlich wie seine Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern und Th\u00fcringen \u2013 schon zuvor zust\u00e4ndig f\u00fcr Beschwerden gegen die rechtswidrige oder unzweckm\u00e4\u00dfige Erledigung von B\u00fcrgerInnenangelegenheiten durch die Landesverwaltung, allerdings hatten Beschwerden gegen die Polizei nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Doch bereits am Ende des ersten T\u00e4tigkeitjahres berichtete der rheinland-pf\u00e4lzische B\u00fcrger- und Polizeibeauftragte, damals Dieter Burgard, ein ehemaliger Landtagsabgeordneter der SPD, von einer Vervierfachung der Beschwerden in diesem Bereich.<a href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\">[29]<\/a> Am 29. April 2018 \u00fcbernahm die ehemalige Vizepr\u00e4sidentin des Landtags, Barbara Schleicher-Rothmund (SPD), das Amt.<\/p>\n<p>Dem Vorbild von Rheinland-Pfalz folgend, beschlossen auch die Landtage von Baden-W\u00fcrttemberg und Schleswig-Holstein im Februar beziehungsweise Juni 2016 die Einrichtung von Landespolizeibeauftragten. In beiden F\u00e4llen sind die Landespolizeibeauftragten in Personalunion auch B\u00fcrgerbeauftragte der Landtage. In Baden-W\u00fcrttemberg wurde das Amt g\u00e4nzlich neu geschaffen. Aufgrund des Regierungswechsels von gr\u00fcn-rot zu gr\u00fcn-schwarz mit deutlicher Verz\u00f6gerung w\u00e4hlte der Landtag in Stuttgart am 1. Dezember 2016 den ehemaligen Pr\u00e4sidenten des Polizeipr\u00e4sidiums Aalen, Volker Schindler, ins Amt. Im Februar 2017 nahm er seine Arbeit auf. In Schleswig-Holstein \u00fcbernimmt die seit 1994 existierende B\u00fcrgerbeauftragte f\u00fcr soziale Angelegenheiten die neue Aufgabe seit dem 1. Oktober 2016. Sie ist zugleich auch Antidiskriminierungsstelle und Ombudsperson f\u00fcr die Kinder- und Jugendhilfe des Landes. Amtsinhaberin ist die Juristin Samiah El Samadoni.<\/p>\n<p>Eine Besonderheit ist die M\u00f6glichkeit, dass auch Angeh\u00f6rige der Polizei sich mit Eingaben zu \u201eVorg\u00e4ngen aus dem innerpolizeilichen Bereich\u201c an die Polizeibeauftragten wenden k\u00f6nnen. Obwohl h\u00e4ufig auf das Vorbild des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages verwiesen wird, m\u00fcssen die Polizeibeauftragten jedoch hierbei nicht nur Eingaben nachgehen, die auf eine Verletzung von Grundrechten der BeamtInnen oder der Grunds\u00e4tze der Inneren F\u00fchrung schlie\u00dfen lassen.<a href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\">[30]<\/a> Vielmehr k\u00f6nnen Eingaben, so die Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfes aus Rheinland-Pfalz, recht allgemein \u201enicht nur dienstliche, sondern auch im dienstlichen Kontext stehende soziale oder pers\u00f6nliche Konfliktsituationen zum Gegenstand haben\u201c.<a href=\"#_ftn31\" name=\"_ftnref31\">[31]<\/a> Entsprechend stammen beim rheinland-pf\u00e4lzischen Polizeibeauftragten zwischen 35 und 40 Prozent der etwa 80 bis 100 Beschwerden, die pro Jahr eingehen, von PolizistInnen, die etwa Probleme mit Versetzungen oder mangelnder Bef\u00f6rderung beklagen.<a href=\"#_ftn32\" name=\"_ftnref32\">[32]<\/a> In Schleswig-Holstein \u00fcberwiegt der Anteil der Eingaben aus der Polizei sogar deutlich: Bis Mitte Juli 2018 gingen 253 Eingaben aus der Polizei ein, im Vergleich zu 73 B\u00fcrgerInnenbeschwerden.<a href=\"#_ftn33\" name=\"_ftnref33\">[33]<\/a> Ob es dabei um \u00e4hnliche Themen geht wie in Rheinland-Pfalz oder die hohe Zahl im Zusammenhang mit der Kritik an der Polizeischule und am Landeskriminalamt steht, ist nicht bekannt. Fest steht aber, dass die Polizeibeauftragten in erheblichem Ma\u00dfe als Anlaufstelle von unzufriedenen PolizistInnen genutzt werden.<\/p>\n<p>Gemeinsam ist allen drei Landespolizeibeauftragten, dass sie angehalten sind, auf eine \u201eeinvernehmliche Erledigung\u201c der Angelegenheiten hinzuwirken und somit dem Prinzip der Mediation verpflichtet sind. Allerdings k\u00f6nnen sie in F\u00e4llen, bei denen sie Rechtsverletzungen erkennen, auch die Innenministerien zur Stellungnahme auffordern; in begr\u00fcndeten F\u00e4llen und mit Einverst\u00e4ndnis der Beschwerdef\u00fchrerInnen k\u00f6nnen sie auch die f\u00fcr Disziplinar- oder Strafverfahren zust\u00e4ndigen Stellen informieren. Lediglich in Schleswig-Holstein ist allerdings die praktische Unabh\u00e4ngigkeit der Beauftragten bei der Aufkl\u00e4rung von Sachverhalten gesichert: Sie hat Auskunfts-, Akteneinsichts- und Zugangsrechte gegen\u00fcber allen Dienststellen und Einrichtungen der Polizei, wohingegen die Stellen in Rheinland-Pfalz und Baden-W\u00fcrttemberg nur vom Innenministerium Auskunft verlangen d\u00fcrfen.<a href=\"#_ftn34\" name=\"_ftnref34\">[34]<\/a><\/p>\n<p>In welchem Umfang die schleswig-holsteinische Beauftragte von ihren Rechten Gebrauch machen kann, ist jedoch fraglich. Denn ebenso wie die Kollegin in Rheinland-Pfalz, wo nur zwei Kr\u00e4fte die Beschwerden bearbeiten, ist sie trotz des breiten Mandats personell \u00e4u\u00dferst schwach aufgestellt: Eine Sachbearbeiterin und eine Referentin in Vollzeit arbeiten in Kiel f\u00fcr die Landespolizeibeauftragte.<a href=\"#_ftn35\" name=\"_ftnref35\">[35]<\/a><\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 siehe zum geschichtlichen R\u00fcckblick mit Literaturnachweisen T\u00f6pfer, E.: Unabh\u00e4ngige Polizeibeschwerdestellen. Eckpunkte f\u00fcr ihre Ausgestaltung, Berlin 2014, S. 7ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 vgl. Aden, H.: Polizeibeauftragte und Beschwerdestellen in Deutschland. Erfolgsbedingungen und neue Trends in den L\u00e4ndern, in: vorg\u00e4nge 2013, H. 204, S. 10-20<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 18\/7616, 18\/7617 und 18\/7618 v. 19.2.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Amnesty International; Humanistische Union; Internationale Liga f\u00fcr Menschenrechte; Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie; Republikanischer Anw\u00e4ltinnen- und Anw\u00e4lteverein: Kriterien f\u00fcr eine unabh\u00e4ngige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt, 2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 B\u00fcro zur Umsetzung von Gleichbehandlung: Konzept f\u00fcr die Einrichtung unabh\u00e4ngiger Polizeibeschwerdestellen, Berlin 2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Humanistische Union: Gesetzentwurf zur Institutionalisierung eines Polizeibeauftragten konzipiert als idealtypischer Musterentwurf f\u00fcr Bundespolizei &amp; Bundeskriminalamt, Berlin 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Amnesty International: Positionspapier \u201eUnabh\u00e4ngige Untersuchungsmechanismen in F\u00e4llen von rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland\u201c, 2010, S. 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 EGMR: Kummer v. Czech Republic, Nr. 47274\/15, Urteil v. 9.11.2017, Rn. 83ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 EGMR: Hentschel and Stark v. Germany, Nr. 47274\/15, Urteil v. 9.11.2017, Rn. 85<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Zahlen aus den Jahresberichten Zentralen Beschwerdestelle der s\u00e4chsischen Polizei: h<a href=\"\/\/zentralebeschwerdestelle.sachsen-anhalt.de\/zentrale-beschwerdestelle\/jahres-berichte\">ttps:\/\/zentralebeschwerdestelle.sachsen-anhalt.de\/zentrale-beschwerdestelle\/jahres-berichte<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU in Niedersachsen f\u00fcr die 18. Wahlperiode des Nieders\u00e4chsischen Landtages 2017 bis 2022, Hannover 2017, S. 35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Staatsministerium des Innern Freistaat Sachsen: Jahresbilanz der Zentralen Beschwerdestelle der s\u00e4chsischen Polizei, Pressemitteilung v. 20.02.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Leipziger Volkszeitung v. 31.3.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> MDR Th\u00fcringen v. 6.12.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Zentrale Beschwerdestelle: Jahresbericht 2017 der Zentralen Beschwerdestelle, Magdeburg 2018, S. 33f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Menzel, T.: Dezernat Interne Ermittlungen. Die Bearbeitung von Amtsdelikten und Polizeisachen. In: Polizei-heute 1996, H. 2, S. 46-53<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Daneben kann das D.I.E. auch bei strafrechtlichen Vorw\u00fcrfen gegen PolizistInnen au\u00dferhalb des Dienstes ermitteln, wenn diese besonders schwer wiegen oder das \u00f6ffentliche Ansehen der Polizei zu besch\u00e4digen drohen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> B\u00fcrgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg: Drs. 21\/6440 v. 1.11.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> B\u00fcrgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg: Drs. 20\/7040 v. 5.3.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Menzel, T. a.a.O. (Fn. 19), S. 48<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> B\u00fcrgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg: Drs. 21\/6440 v. 1.11.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> B\u00fcrgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg: Drs. 21\/12897 v. 29.5.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.inneres.bremen.de\/inneres\/innere_sicherheit\/interne_ermittlungen-12215\">www.inneres.bremen.de\/inneres\/innere_sicherheit\/interne_ermittlungen-12215<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> so zumindest die Zahlen von 2010 bis 2013; vgl. Bremische B\u00fcrgerschaft: Drs. 18\/1109 v. 29.10.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition f\u00fcr die 19. Wahlperiode der Bremischen B\u00fcrgerschaft 2015 \u2013 2019, S. 80<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> Innendeputation der Freien und Hansestadt Bremen: Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Bremischen Polizeigesetzes v. 12.10.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> Der Senator f\u00fcr Inneres Bremen: Vorlage f\u00fcr die Sitzung der staatlichen Deputation f\u00fcr Inneres am 20. Oktober 2016, Vorlage 19\/85 v. 17.10.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> \u00a7\u00a7 16 und 19 Landesgesetz \u00fcber den B\u00fcrgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und den Beauftragten f\u00fcr die Landespolizei<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> Der Beauftragte f\u00fcr die Landespolizei Rheinland-Pfalz: T\u00e4tigkeitsbericht 2014\/15, Mainz, S. 45<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> vgl. \u00a7 1 Abs. 3 des Wehrbeauftragtengesetzes<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref31\" name=\"_ftn31\">[31]<\/a> Landtag Rheinland-Pfalz: Drs. 16\/2739 v. 12.9.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref32\" name=\"_ftn32\">[32]<\/a> vgl. Der Beauftragte f\u00fcr die Landespolizei Rheinland-Pfalz: T\u00e4tigkeitsberichte 2014\/15 (S. 17-20), 2015\/16 (S. 8), 2016\/17 (S. 7)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref33\" name=\"_ftn33\">[33]<\/a> Auskunft der Beauftragten f\u00fcr die Landespolizei per Email v. 18.7.2018.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref34\" name=\"_ftn34\">[34]<\/a> siehe \u00a7 22 B\u00fcrger- und Polizeibeauftragtengesetz Rheinland-Pfalz, \u00a7 20 B\u00fcrgerbeauftragtengesetz Baden-W\u00fcrttemberg sowie \u00a7 16 B\u00fcrger- und Polizeibeauftragtengesetz Schleswig-Holstein<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref35\" name=\"_ftn35\">[35]<\/a> F\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg sind keine Details zum Personal bekannt.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Jahrzehnten fordern B\u00fcrgerrechtorganisationen und internationale Menschenrechtsgremien die Einrichtung unabh\u00e4ngiger Polizeibeschwerdestellen in Deutschland. 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