{"id":19703,"date":"2018-07-23T17:25:59","date_gmt":"2018-07-23T17:25:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19703"},"modified":"2018-07-23T17:25:59","modified_gmt":"2018-07-23T17:25:59","slug":"saechsische-hilfspolizistinnen-sicherheitswacht-wachpolizei-ortspolizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19703","title":{"rendered":"S\u00e4chsische HilfspolizistInnen &#8211; Sicherheitswacht, Wachpolizei, Ortspolizei"},"content":{"rendered":"<h3>von Florian Krahmer<\/h3>\n<p><strong>Sachsen versucht den jahrelangen Personalabbau bei der Polizei mit ehrenamtlichen PolizeihelferInnen und angestellten HilfspolizistInnen zu kompensieren \u2013 eine Art Just-in-time-Sicherheits\u00adpro\u00adduk\u00adtion.<\/strong><\/p>\n<p>Seit Jahren sind Bund und L\u00e4nder entsprechend des Dogmas der \u201eSchwar\u00adzen Null\u201c bestrebt, Personalkosten einzusparen. Eine besondere Belastung f\u00fcr den Staatshaushalt wird dabei im Beamtenstatus gesehen. Bevor PolizeibeamtInnen eingesetzt werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie drei Jahre ausgebildet werden; und sobald sie den Beamtenstatus erreicht haben, sind sie praktisch unk\u00fcndbar, selbst wenn gesundheitliche Einschr\u00e4nkungen nur noch eine Verwendung f\u00fcr den Innendienst zulassen.<!--more--><\/p>\n<p>Dementsprechend hat Sachsen seit Anfang der 2000er Jahre begonnen, den Personalbestand bei der Landespolizei Schritt f\u00fcr Schritt abzubauen. Um das zu erreichen, wurden jeweils weniger PolizeibeamtInnen ausgebildet, als im gleichen Jahr in den Ruhestand gingen. Die Umsetzung erfolgte zun\u00e4chst im Rahmen des \u201eStellenabbauplans\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Ab 2011 wurde der Abbau durch die sogenannte Polizeireform \u201ePolizei.Sach\u00adsen. 2020\u201c weiter konkretisiert und mit einer Strukturver\u00e4nderung des Verwaltungsaufbaus der Polizei untersetzt. 2002 hatte die s\u00e4chsische Polizei noch rund 15.550 Bedienstete, 2016 nur mehr 12.900.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Diese massive Reduktion des Personals st\u00fctzte sich jedoch nicht auf eine Bedarfs- oder Aufgabenanalyse, sondern ausschlie\u00dflich auf Annahmen \u00fcber die Entwicklung der Staatseinnahmen: Das sogenannte \u201eSeitz-Gutachten\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> von 2004 ging davon aus, dass die s\u00e4chsische Bev\u00f6lkerung bis 2020 auf 3,7 Mio. EinwohnerInnen sinken w\u00fcrde und damit auch ein R\u00fcckgang der Steuereinahmen zu erwarten sei. Zudem w\u00fcrden sich die Haushaltsprobleme des Landes durch den vermuteten ersatzlosen Wegfall des L\u00e4nderfinanzausgleichs und des Solidarit\u00e4tszuschlags weiter versch\u00e4rfen. Um dem Rechnung zu tragen, m\u00fcsse Sachsen seine Polizeidichte pro 100.000 EinwohnerInnen derer der \u201efinanzschwachen Fl\u00e4chenl\u00e4nder West\u201c (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Saarland) angleichen und folglich das polizeiliche Personal reduzieren.<\/p>\n<p>Die Prognosen aus dem \u201eSeitz-Gutachten\u201c erwiesen sich in jeder Hinsicht als falsch: 2016 hatte Sachsen noch rund 4 Mio. EinwohnerInnen,<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> die Steuereinnahmen sanken nicht, sondern stiegen, und auch der \u201eSoli\u201c ist bisher nicht weggefallen. Die Aufgaben und die Arbeitsbelastung der Polizei sind jedoch nicht zur\u00fcckgegangen und die Effekte des Personalabbaus sind mittlerweile greifbar: Die angesammelten \u00dcberstunden bei der s\u00e4chsischen Polizei haben sich von 2014 bis Oktober 2017 mehr als verdoppelt (von 71.400 auf 154.500).<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die Verkehrskontrollen zur \u00dcberwachung der Geschwindigkeit wurden von 34.200 im Jahr 2000 auf 8.700 im Jahre 2017 heruntergefahren.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Nachdem sich die Arbeitsbelastung der Polizei aufgrund der \u201eFl\u00fcchtlingskrise\u201c weiter zuspitzte, beschloss das Innenministerium das Personal wieder aufzustocken und verk\u00fcndete \u2013 gest\u00fctzt auf die Empfehlungen einer \u201eFachkommission zur Evaluierung der Polizei\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> \u2013 eine Zielgr\u00f6\u00dfe von 14.000 Stellen. Das Ministerium ist nun auf der Suche nach Instrumenten, um den Personalengpass kurzfristig zu \u00fcberbr\u00fccken, bis die neue Zielgr\u00f6\u00dfe erreicht ist. Nachfolgend sollen drei s\u00e4chsische L\u00f6sungen vorgestellt werden, die teilweise schon etwas \u00e4lter sind, nun aber wieder neu aufgelegt werden: der R\u00fcckgriff auf ehrenamtliche PolizeihelferInnen und auf angestellte HilfspolizistInnen, die mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden. Diese L\u00f6sungen sind alle mindestens verfassungsrechtlich bedenklich.<\/p>\n<h4>Die S\u00e4chsische Sicherheitswacht (S\u00e4SiWa)<\/h4>\n<p>Seit 1999 gibt es in Sachsen wie in einigen andern Bundesl\u00e4ndern<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> die Sicherheitswacht, eine Truppe von ehrenamtlichen HelferInnen, die die Polizei durch zus\u00e4tzliche Streifeng\u00e4nge unterst\u00fctzen. Deren Zahl stieg von anfangs 157 auf 653 im Jahre 2010 und hat sich seit 2015 bei rund 460 eingependelt.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Sie erhalten f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit eine Aufwandsentsch\u00e4digung von sechs Euro pro Stunde. Dabei ist die Anzahl der maximal m\u00f6glichen Stunden pro Monat so angepasst, dass sie nicht auf den Hartz-IV-Re\u00adgel\u00adsatz angerechnet werden kann.<\/p>\n<p>Sicherheitsw\u00e4chterInnen m\u00fcssen mindestens 18 Jahre alt sein, einen \u201eguten Leumund\u201c besitzen und die Gew\u00e4hr bieten, \u201ejederzeit f\u00fcr die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten\u201c. Letzteres wird anhand der polizeilichen Auskunftssysteme sowie durch eine Abfrage beim Bundesbeauftragten f\u00fcr die Stasi-Unterlagen \u00fcberpr\u00fcft. Zudem m\u00fcssen die BewerberInnen eine Erkl\u00e4rung unterzeichnen, dass sie keiner extremistischen Organisation angeh\u00f6ren und auch keine unterst\u00fctzen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Nach der \u00dcberpr\u00fcfung der Eignung erfolgt eine 50-st\u00fcndige Ausbildung, die mit einer Pr\u00fcfung abgeschlossen wird.<\/p>\n<p>Die Uniformen der S\u00e4SiWa-Angeh\u00f6rigen \u00e4hneln denen der s\u00e4chsischen PolizeibeamtInnen. Als Ausr\u00fcstung erhalten sie ein Funkger\u00e4t und Pfefferspray. In den einzelnen Polizeirevieren werden sie von speziellen PolizeibeamtInnen betreut. Diese B\u00fcrgerpolizistInnen legen Zeiten und Routen der S\u00e4SiWa-Streifen fest oder werden bei ihrer eigenen Strei\u00adfent\u00e4tigkeit von Sicherheitsw\u00e4chterInnen begleitet.<\/p>\n<p>Das Sicherheitswacht-Gesetz (S\u00e4chsSWG) regelt die Befugnisse, die weit \u00fcber die in \u00a7 127 der Strafprozessordung festgehaltenen \u201eJedermannsrechte\u201c hinausgehen. Sie d\u00fcrfen Befragungen durchf\u00fchren, Platzverweise erteilen, Gegenst\u00e4nde sicherstellen und die Identit\u00e4tsfeststellungen vornehmen \u2013 auch indem \u201edie Person &#8230; festgehalten und zu einer Polizeidienststelle gebracht\u201c wird (\u00a7\u00a05 Abs.\u00a03 S\u00e4chsSWG). Dabei kann auch einfache k\u00f6rperliche Gewalt angewendet werden (\u00a7\u00a09 Abs.\u00a01) \u2013 eine Befugnis, die ansonsten nur PolizeivollzugsbeamtInnen zukommt.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Dass dies bisher zu keinen weiteren \u00f6ffentlichen Auseinandersetzungen f\u00fchrte, mag damit zusammenh\u00e4ngen, dass die Sicherheitsw\u00e4chterInnen vom weitreichenden Umfang ihrer Befugnisse kaum Kenntnisse haben. Die H\u00e4lfte der von mir (im Rahmen meiner Promotion) befragten B\u00fcrgerpolizistInnen<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> erkl\u00e4rten, dass auch ihnen nicht bekannt ist, dass Sicherheitsw\u00e4chterInnen die Befugnis zum Einsatz einfacher k\u00f6rperlicher Gewalt haben, und dass sie auch nicht glauben, dass die S\u00e4SiWa-Angeh\u00f6rigen das d\u00fcrften. Der andere Teil der Befragten kannte diese Befugnisse zwar, gab aber an, dass sie den Sicherheitsw\u00e4chterInnen nicht mitgeteilt und auch nicht in der Ausbildung vermittelt w\u00fcrden, u. a. aus Sorge, sie k\u00f6nnten diese Befugnisse tats\u00e4chlich anwenden.<\/p>\n<h4>S\u00e4chsische Wachpolizei<\/h4>\n<p>Sachsen rekrutierte aber nicht nur ehrenamtliche PolizeihelferInnen, sondern produzierte mit der Wachpolizei auch eine Kategorie von angestellten HilfspolizistInnen mit weitreichenden Befugnissen. Das Wachpolizeidienstgesetz (S\u00e4chsWachdienstG) wurde erstmals 2002 beschlossen. Es war zun\u00e4chst bis 2004 befristet und wurde dann bis 2006 verl\u00e4ngert. Ziel war, nach den Anschl\u00e4gen des 11. September in New York kurzfristig zus\u00e4tzliche Polizeibedienstete zum Objektschutz der Synagogen in Sachsen und des Amerikanischen Konsulats in Leipzig einsetzen zu k\u00f6nnen. Die WachpolizistInnen waren Angestellte mit einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag. Nach einer zw\u00f6lfw\u00f6chigen Ausbildung waren sie u. a. befugt zur Befragung von Personen, zur Identit\u00e4tsfeststellung, zum Platzverweis, zur Ingewahrsamnahme, zur Durchsuchung von Personen und Sachen, zum Betreten von Wohnungen, zur Sicherstellung und Beschlagnahme sowie zum Eingriff in den flie\u00dfenden Verkehr (\u00a7 36 Abs. 1 der Stra\u00dfenverkehrsordnung) \u2013 letzteres, um im Objektschutz herannahende Fahrzeuge anhalten zu k\u00f6nnen. Vor allem aber durften sie eine Schusswaffe tragen und gegebenenfalls auch einsetzen (\u00a7 4 Abs. 1 S\u00e4chsWachG, 2002). Nachdem das akute Bedrohungsgef\u00fchl vor terroristischen Anschl\u00e4gen nachgelassen hatte, wurde das Gesetz 2006 nicht mehr verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>Als 2015 die Personalnot bei der s\u00e4chsischen Polizei immer gr\u00f6\u00dfer wurde, sorgte die s\u00e4chsische Regierung f\u00fcr eine Neuauflage. Erneut wurden Personen nach einer zw\u00f6lfw\u00f6chigen Ausbildung f\u00fcr zwei Jahre angestellt. Vorrangig sollten nun Personen angesprochen werden, die zuvor an den Einstellungsvoraussetzungen f\u00fcr die regul\u00e4re Polizeiausbildung gescheitert waren. Nach einem Jahr bei der Wachpolizei besteht dann die M\u00f6glichkeit, auf eine verk\u00fcrzte Ausbildung zur PolizeibeamtIn (\u00a7\u00a06 Abs.\u00a03 S\u00e4chsWachdienstG v. 2015). Haupts\u00e4chlich findet die Wachpolizei wie schon in den Jahren 2002 &#8211; 2006 ihre Verwendung im Objektschutz. Zu bewachenden sind nun aber Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte. Als weitere Aufgaben kamen die Bewachung (von in Gewahrsam befindlichen oder festgenommenen) Personen sowie die Tatortsicherung hinzu.<\/p>\n<p>Die Befugnisse blieben die gleichen wie 2002. Auch an der Bewaffnung mit Schlagstock und Pistole wurde nichts ge\u00e4ndert. Die Wachpolizeiangestellten sind also wiederum wie PolizeivollzugsbeamtInnen zu hoheitlichen Eingriffen einschlie\u00dflich der Anwendung von Zwang erm\u00e4chtigt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert vor allem die Ausbildungszeit von nur 12 Wochen als zu kurz, um den sicheren Umgang mit der Schusswaffe zu erlernen. Ungl\u00fccklicherweise hat sich bereits 2016 der erste Wachpolizist \u201ew\u00e4hrend der Schie\u00dfausbildung durch unbeabsichtigte Schussabgabe selbst verletzt (Streifschuss Bein)\u201c.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<h4>Ortspolizeibeh\u00f6rden<\/h4>\n<p>Nach \u00a7 64 des s\u00e4chsischen Polizeigesetzes teilt sich die s\u00e4chsische Polizei in mehrere Beh\u00f6rden auf. Die oberste ist die Landespolizei mit dem Innenministerium, darunter folgen die Kreis- und Ortspolizeibeh\u00f6rden, deren Leitung dem\/der jeweiligen Landr\u00e4tIn bzw. B\u00fcrgermeisterIn einer Gemeinde oder einer Stadt obliegt. In der Regel bedienen sich die B\u00fcrgermeisterInnen einer AmtsleiterIn, um die Beh\u00f6rde zu f\u00fchren. Die Kreis- und Ortspolizeibeh\u00f6rden k\u00f6nnen einen Vollzugsdienst einrichten. \u00dcblicherweise handelt es sich dabei um angestellt Tarifbesch\u00e4ftigte in den untersten Gehaltsklassen, die keine eigenen Ausbildung f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit ben\u00f6tigen. Die Aufgaben, die ihnen das Innenministerium in seiner Verordnung \u201e\u00fcber die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete\u201c \u00fcbergeben hat, umfassen u. a. die \u201e\u00dcberwachung des ruhenden Stra\u00dfenverkehrs\u201c, den \u201eSchutz \u00f6ffentlicher Gr\u00fcnanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielpl\u00e4tze \u2026\u201c und den \u201eSchutz \u2026 vor gef\u00e4hrlichen Hunden\u201c.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Seit einiger Zeit gehen die Gemeinden dazu \u00fcber, ihren gemeindlichen Vollzugsdienst mit immer mehr Befugnissen und Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden auszustatten. Als Begr\u00fcndung dient die fehlende Pr\u00e4senz der Landespolizei und das sinkende Sicherheitsempfinden der Bev\u00f6lkerung. Vorreiter ist dabei Dresden. Das Ordnungsamt der Stadt r\u00fcstete seine Vollzugsbediensteten mit CO2-Pistolen Typ Walther P99 RAM mit Pepperball-Munition, Schreckschusspistolen Typ Walther P99, Schlagst\u00f6cken, Pfefferspray, Protektoren f\u00fcr geschlossene Einheiten, Handschellen und Schutzhunden aus. Andere Gemeinden ziehen mit mehr oder weniger martialischer Ausr\u00fcstung nach.<\/p>\n<p>Das Innenministerium als Aufsichtsbeh\u00f6rde der Ortspolizeibeh\u00f6rden musste einige argumentative Verrenkungen machen, um zu begr\u00fcnden, weshalb solche Ausr\u00fcstungen zur Erf\u00fcllung der ortspolizeilichen Aufgaben notwendig sein sollen. Zum Verteilen von \u201eKn\u00f6llchen\u201c bedarf es jedenfalls keiner Schreckschusspistole. Die Pistolen, so das Innenministerium, brauche es jedoch beim Schutze der Bev\u00f6lkerung vor gef\u00e4hrlichen Hunden.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Schutzhunde, Schlagstock und Protektoren seien zum Schutz der Gr\u00fcnanlagen vor Besch\u00e4digung, Verunreinigung und missbr\u00e4uchlicher Benutzung vor allem in den Nachtstunden erforderlich. Die Anwendung von Handschellen wird wiederum mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei der \u00dcberwachung \u00f6ffentlicher Pl\u00e4tze und Gr\u00fcnanlagen begr\u00fcndet. Die Anwendung von Zwangsma\u00dfnahmen unter Zuhilfenahme der oben ausgef\u00fchrten Hilfsmittel befindet sich mindestens in einer rechtlichen Grauzone. Bei Ordnungswidrigkeiten k\u00f6nnen Personen angehalten und ihre Identit\u00e4t festgestellt werden. Nach \u00a7\u00a053 Abs.\u00a01 Ordnungswidrigkeitengesetz sind dabei Ma\u00dfnahmen wie bei der Verfolgung von Straftaten m\u00f6glich. Der einschl\u00e4gige \u00a7 163b Abs. 1 StPO bezieht sich aber allein auf PolizeibeamtInnen.<\/p>\n<p>Dass es bei der Ausstattung und Befugniserweiterung des gemeindlichen Vollzugsdienstes in Dresden nicht darum geht, die bestehenden Aufgaben der Ortspolizei besser zu erf\u00fcllen, sondern darum, die Pr\u00e4senz von PolizeibeamtInnen der Landespolizei vorzut\u00e4uschen, wird bei den Uniformen un\u00fcbersehbar. Diese haben nicht wie bisher die Aufschrift \u201eOrdnungsamt\u201c, sondern \u201ePolizei Beh\u00f6rde\u201c, was rechtlich nicht falsch ist, aber eine Verwechslung zumindest in Kauf nimmt. Die Uniformen und der Trageg\u00fcrtel mit Pistole und Schlagstock sind optisch identisch mit der Uniform und Ausr\u00fcstung der Landespolizei. Abgerundet wird das Erscheinungsbild mit Streifenwagen (VW-Transporter) der Ortspolizei Dresden in Blau-Wei\u00df mit Blaulicht, Einsatzhorn und der Aufschrift \u201ePolizei Beh\u00f6rde\u201c. Um die rechtlichen Schwierigkeiten in Bezug auf die Befugnisse der Ortspolizeien zu l\u00f6sen, hat die Staatsregierung parallel zum Entwurf eines neuen Polizeigesetzes auch den eines Polizeibeh\u00f6rdengesetzes vorgelegt, in dem die gegenw\u00e4rtige Praxis der Polizeibeh\u00f6rden in Leipzig und Dresden nunmehr in Gesetzesform gegossen ist.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<h4>Schlussbemerkung<\/h4>\n<p>Mit seinen PolizeihelferInnen und HilfspolizistInnen hat Sachsen eine Art Just-in-time-Sicherheitsproduktion etabliert. \u00c4hnlich wie in der Wirtschaft steht dahinter die Absicht, so wenig Kapazit\u00e4ts\u00fcbersch\u00fcsse wie m\u00f6glich langfristig vorzuhalten. Dieses Prinzip l\u00e4sst sich mit unk\u00fcndbaren PolizeibeamtInnen nicht verwirklichen. Die L\u00f6sung besteht darin, auf Tarifbesch\u00e4ftigte mit flexiblen, teilweise befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen auszuweichen, um kurzfristigen oder einen nur zeitweisen Mehrbedarf an Personal zu kompensieren, ein Vorgehen, das im Prinzip nicht neu ist. So werden schon seit Jahren private Sicherheitsdienste eingesetzt, um punktuelle Personalmehrbedarfsspitzen, z. B. bei \u00f6ffentlichen Gro\u00dfveranstaltungen, abzufedern. Der Unterschied besteht aber in der erheblichen Eingriffstiefe der Befugnisse der neuen Just-in-time-SicherheitsdienstleisterInnen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Stellenabbaubericht der S\u00e4chsischen Staatsregierung zum Staatshaushaltsplan 2003\/2004, S\u00e4chsischer Landtag (LT) Drs. 3\/8935 v. 25.7.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 s. Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen: Abschlussbericht, LT-Drs. 6\/3932 v. 19.1.2016 sowie Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage von Enrico Stange (Linke), LT-Drs. 6\/5836 v. 19.8.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 Seitz, H.: Demographischer Wandel in Sachsen: Teilprojekt: Analyse der Auswirkungen des Bev\u00f6lkerungsr\u00fcckgangs auf die Ausgaben und Einnahmen des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen. Endbericht, Dresden M\u00e4rz 2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen &#8211; A I 1 &#8211; vj 2\/16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 LT-Drs. 6\/11134 v. 29.11.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 LT-Drs. 6\/4715 v. 22.4.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Fachkommission a.a.O. (Fn. 2): Die Kommission bezog sich erneut auf die fehlerhafte Berechnungsgrundlage des Seitz-Gutachtens. Um jedoch zu einem etwas anderen Ergebnis zu kommen, wurde nun ein Faktor aus Kriminalit\u00e4tsbelastung nach Polizeilicher Kriminalstatistik und Unfallaufkommen einberechnet \u2013 ein absurdes Vorgehen, da bekanntlich die Zahl registrierter Straftaten mit der Pr\u00e4senz der Polizei sinkt oder steigt (https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/L\u00fcchow-Dannenberg-Syndrom).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Schmidt, D.; Steiner, M.: B\u00fcrgerbeteiligung in Bayern und Sachsen \u2013 am Beispiel der Sicherheitswachten der PD Augsburg und Chemnitz, M\u00fcnster 2003, S. 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 s. u.a. LT Drs. 6\/2567 v. 23.9.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Burzinski, M.: S\u00e4chsische Sicherheitswacht: Ist sie wegzudenken?, Dresden 2003, S.68ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Fickenscher, G.: B\u00fcrger im Polizeidienst \u2013 Freiwillige Polizeidienste und Sicherheitswachten, in: Stober, R. (Hg.): Jahrbuch des Sicherheitsgewerberechts 2007, Hamburg 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0 Von Herbst 2013 bis Sommer 2016 wurden u. a. neun qualitative Interviews mit Polizeibediensteten gef\u00fchrt. Aufgrund der zugesicherten Vertraulichkeit k\u00f6nnen hier weder die Dienststelle der InterviewpartnerInnen noch das Datum des Interviews genannt werden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> LT-Drs. 6\/7718 v. 26.1.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> LT-Drs. 6\/10675 v. 9.10.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> LT-Drs. 6\/10974 v. 6.11.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Referentenentwurf v. 10.4.2018<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Florian Krahmer Sachsen versucht den jahrelangen Personalabbau bei der Polizei mit ehrenamtlichen PolizeihelferInnen und<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,121],"tags":[752,1038,1234,1312,1533],"class_list":["post-19703","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-116","tag-hilfspolizei","tag-ortspolizei","tag-sachsen","tag-sicherheitswacht","tag-wachpolizei"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19703","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19703"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19703\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19703"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19703"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19703"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}