{"id":19747,"date":"2018-11-30T14:33:24","date_gmt":"2018-11-30T14:33:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19747"},"modified":"2018-11-30T14:33:24","modified_gmt":"2018-11-30T14:33:24","slug":"wechselt-haeufig-aufenthaltsort-kontinuitaet-antiziganistischer-ermittlungsansaetze1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19747","title":{"rendered":"Wechselt h\u00e4ufig Aufenthaltsort:\u00a0Kontinuit\u00e4t antiziganistischer Ermittlungsans\u00e4tze[1]"},"content":{"rendered":"<h3>von Markus End<\/h3>\n<p><strong>F\u00fcr deutsche Polizeibeh\u00f6rden geh\u00f6ren antiziganistische Ermittlungs\u00adans\u00e4tze seit dem 19. Jahrhundert zum festen Repertoire. Bis heute lassen sich unzul\u00e4ssige Datenspeicherungen, Hinweise auf vermeintliche Minderheitenzugeh\u00f6rigkeit in polizeilicher Kommunikation und darauf basierende Ermittlungst\u00e4tigkeiten nachweisen.<\/strong><\/p>\n<p>Sp\u00e4t aber oho: Europas Politik und Medien haben emp\u00f6rt auf die Aussagen des italienischen Innenministers Matteo Salvini reagiert. Er hatte im Juni angek\u00fcndigt, die im Land lebenden Rom_nja z\u00e4hlen zu wollen und sp\u00f6ttisch hinzugef\u00fcgt, italienische Staatsb\u00fcrger_innen m\u00fcsse man \u201eungl\u00fccklicherweise behalten\u201c. Immer wenn die deutsche \u00d6ffentlichkeit den Rassismus in anderen L\u00e4ndern verortet, sollte das Anlass genug sein, die Situation in der Bundesrepublik genauer unter die Lupe zu nehmen.<\/p>\n<p>Um es gleich deutlich zu formulieren: Historisch geh\u00f6rten antiziganistische Ermittlungsans\u00e4tze zur Grundlage der polizeilichen Arbeit in Deutschland, in vielen Bereichen lieferten sie sogar die Motivation zur Einf\u00fchrung neuer Techniken, Methoden oder Verfahren. Die Verwendung des Begriffs \u201eZigeuner\u201c als Polizeikategorie l\u00e4sst sich bereits im fr\u00fchen 18. Jahrhundert nachweisen und die polizeiliche Verfolgung selbst hatte einen starken Anteil an der inhaltlichen Auspr\u00e4gung des Ter\u00adminus, indem sie den Begriff als Etikett f\u00fcr bestimmte Formen \u201aunerw\u00fcnschten Verhaltens\u2018 etablierte.<!--more--><\/p>\n<p>1899 wurde bei der M\u00fcnchner Polizei der \u201eNachrichtendienst f\u00fcr die Sicherheitspolizei in Bezug auf Zigeuner\u201c ins Leben gerufen. Eines der prim\u00e4ren Ziele war der Aufbau einer Personenkartei, 1905 wurden mit dem sogenannten \u201eDillmann-Buch\u201c Daten von \u00fcber 3.000 erfassten Per\u00adso\u00adnen ver\u00f6ffentlicht.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Diese Praxis wurde in der Weimarer Republik um\u00adstands\u00adlos fortgesetzt. Auch bei der zun\u00e4chst in Wien ans\u00e4ssigen Internationalen Kriminalpolizeilichen Kom\u00admission (IKPK), der Vorl\u00e4uferorgani\u00adsation von Interpol, wurde ab 1932 eine \u201einternationale Zigeunerzentrale\u201c auf den Weg gebracht, die 1936 ihre Arbeit aufnahm. Deren gesammelte Daten gerieten mit dem \u201aUmzug\u2018 der IKPK nach Berlin in die unmittelbare Verf\u00fcgungsgewalt von SS und Reichskriminalpolizeiamt.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Mit der Zentralisierung der Polizei einerseits und der Versch\u00e4rfung der Bek\u00e4mpfung der als \u201aZigeuner\u2018 Stigmatisierten andererseits wurde im Mai 1938 die komplette M\u00fcnchner Abteilung, einschlie\u00dflich der Mitarbeiter_innen und des Aktenbestandes, nach Berlin verlegt und dort als \u201eReichs\u00adzentrale zur Bek\u00e4mpfung des Zigeunerunwesens\u201c (RZBZ) installiert. Von dort wurden \u2013 in enger Zusammenarbeit mit anderen Stellen \u2013 auch die Mai-Deportationen von ca. 2.500 Sinti\u00ad_ze und Rom_nja ins besetzte Polen im Jahre 1940 sowie die systematischen Deportationen deutscher Sinti_ze und Rom\u00ad_nja in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ab dem Fr\u00fchjahr 1943 organisiert.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>Nach 1945<\/h4>\n<p>Mit der milit\u00e4rischen Niederschlagung des Nationalsozialismus wur\u00adden zwar die Massenvernichtung, die Deportationen und die Zwangs\u00adste\u00adri\u00adlisationen beendet. Zahlreiche bereits vor dem Nationalsozialismus be\u00adste\u00adhende rassistische Praktiken wie Sondererfassung, Son\u00adder\u00adgesetz\u00adge\u00adbung, spezielle Abteilungen und rassistische Denkmuster wurden jedoch nahezu ungebrochen fortgef\u00fchrt: \u201eGrunds\u00e4tzlich hielten f\u00fchrende Kriminalisten es auch nach 1945 f\u00fcr v\u00f6llig unstrittig, die ethnische Gruppe der Sinti und Roma durch m\u00f6glichst vollst\u00e4ndige Erfassung und spezifische Repressionen polizeilich kontrollieren zu m\u00fcssen.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Bereits ab 1946 nahm die zuvor nach Berlin verlegte Stelle bei der M\u00fcnchner Polizei wie\u00adder ihre Arbeit auf und wurde 1953 offiziell wieder als \u201eLandfahrerzentrale\u201c eingerichtet. Der neue Leiter war der alte: Josef Eichberger, der bereits bis 1945 in der RZBZ t\u00e4tig und dort an der Organisation der Deportationen nach Auschwitz-Birkenau ma\u00dfgeblich beteiligt war. Seine Kollegen Hans Eller, Rudolf Uschold, Georg Geyer, Wilhelm Supp und August Wutz wurden ebenfalls aufgrund ihrer \u201aExpertise\u2018 \u00fcbernommen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Auch in anderen Landeskriminal\u00e4mtern und vielen Polizeidienststellen gr\u00f6\u00dferer St\u00e4dte gab es ab den 1950er Jahren wieder spezielle Abteilungen, die sich der \u2013 grundgesetzwidrigen \u2013 \u00dcberwachung von Sinti_ze und Rom_nja widmeten. Mit zunehmender Kritik von deren Organisationen wurden in den 1970er und 1980er Jahren einige der offensichtlichsten antiziganistischen Praxen eingestellt. Doch sowohl die fr\u00fche Untersuchung von Wolfgang Feuerhelm<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> als auch die im Auftrag des BKA erstellte Studie von Andrej Stephan<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> weisen antiziganistische Ermittlungsans\u00e4tze sowohl in polizeilicher Kommunikation als auch im Bereich der Datensammlung nach.<\/p>\n<p>Deutsche Polizei- und Ermittlungsbeh\u00f6rden haben also in ihrer Arbeit in den vergangenen 300 Jahren das Konzept \u201eZigeuner\u201c als handlungsleitenden Ermittlungsansatz gepr\u00e4gt und weiterentwickelt. Dass diese Beh\u00f6rden von einem derart etablierten Ansatz Abstand nehmen w\u00fcrden, ist vor diesem geschichtlichen Hintergrund nicht zu erwarten. Die stichhaltigen und nachvollziehbaren Beweise, die es f\u00fcr die Annahme eines solchen Wandels br\u00e4uchte, fehlen jedenfalls. Im Gegenteil, es gibt unterschiedlichste Hinweise daf\u00fcr, dass Polizeibeh\u00f6rden auf kommunaler, nationalstaatlicher und europ\u00e4ischer Ebene weiterhin ethnisierte Daten \u00fcber \u201aRoma\u2018 oder andere als \u201aZigeuner\u2018 wahrgenommene Personen und Gruppen sammeln und ihre Ermittlungsans\u00e4tze entsprechend ausrichten.<\/p>\n<p>Die grundlegende Form antiziganistischer polizeilicher Praxis besteht darin, ein spezifisches \u201aExpertenwissen\u2018 zu einer angenommenen \u201aZigeunerkriminalit\u00e4t\u2018 herzustellen und zu verbreiten. Dieses Wissen kann durch zwei polizeiliche Vorannahmen zusammengefasst werden, die abstrakt formuliert wie folgt lauten: 1. \u201eZigeuner sind kriminell.\u201c 2. \u201eDeliktform XY wird von Zigeunern begangen.\u201c Basierend auf diesen Annahmen wird die Sammlung allgemeiner Daten \u00fcber vermeintliche \u201aZigeuner\u2018 als relevantes polizeiliches Handlungsfeld angesehen. Und basierend wiederum auf der Etablierung dieses spezifischen rassifizierten Wissens kann dessen Kommunikation als ein zweites zentrales polizeiliches Handlungsfeld bezeichnet werden. Diese dient der Auf\u00adkl\u00e4rung der Bev\u00f6lkerung und der Warnung vor den unter dem Stigma \u201aZigeuner\u2018 zusammengefassten Personen und Gruppen. Die beschriebenen Annahmen begr\u00fcnden drittens spezifische polizeiliche Praxen.<\/p>\n<h4>Wissen: Allgemeine Datenbanken<\/h4>\n<p>Die Herstellung von polizeilichem \u201aExpertenwissen\u2018 \u00fcber vermeintliche \u201aZigeuner\u2018 hat eine lange Tradition. Die historische Genese dieser Annahme muss in einem Wechselspiel aus rassistischer Zuschreibung einerseits und der Ausweitung eines soziographischen \u201aZigeunerbegriffs\u2018 als polizeilicher Kategorie andererseits verstanden werden. \u201aZigeuner\u2018 war f\u00fcr Polizeibeh\u00f6rden dreihundert Jahre lang gleichbedeutend mit \u201aVer\u00adbrecher\u2018. Wolfgang Feuerhelm geht in seiner Untersuchung davon aus, dass den Polizeibeh\u00f6rden unter anderem in Hessen die \u201eTotalerfassung\u201c der Sin\u00adti_ze und Rom_nja im Wesentlichen gelungen ist.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Ob und wie gr\u00fcndlich solche Datenbanken seitdem aufgel\u00f6st worden sind, ist bis heute ungekl\u00e4rt, doch Hinweise auf das Fortbestehen entsprechender Datensammlungen lassen sich verschiedentlich auffinden.<\/p>\n<p>Einem internen Bericht des BKA zufolge wurde bereits Anfang der 1980er Jahre das INPOL-System zur antiziganistischen Erfassung verwendet.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Zwar wurden damals die Kategorie \u201eLandfahrer\u201c und das INPOL-Suchmerkmal \u201eZN\u201c f\u00fcr \u201eZigeunername\u201c abgeschafft. Es konnte jedoch nachgewiesen werden, dass in verschiedenen Bundesl\u00e4ndern unmittelbar mit der Abschaffung der alten Terminologie eine neue Kategorie \u201eHWAO\u201c f\u00fcr \u201eH\u00e4ufig wechselnder Aufenthaltsort\u201c eingef\u00fchrt wur\u00adde. Polizist_innen best\u00e4tigten den Zusammenhang in Interviews: \u201eMal ehrlich: man hat HWAO erfunden, weil Landfahrer verboten wurde.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Erst Anfang der Nullerjahre hatte auch die Kategorie \u201eHWAO\u201c ausgedient, um in wenig ver\u00e4nderter Form wieder aufzustehen: So vergeben die baden-w\u00fcrttembergische und die s\u00e4chsische Polizei bei INPOL-Ein\u00adga\u00adben fortw\u00e4hrend den personengebundenen Hinweis \u201eWechselt h\u00e4ufig Aufenthaltsort\u201c \u2013 \u201eWHAO\u201c.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Wenn heute eine praktisch wortgleiche Kategorie im INPOL-System verwendet wird, kann dies nicht anders denn als fortgesetzte ethnisierte Erfassung beurteilt werden. Es w\u00e4re auch schwer vorstellbar, dass Polizist_innen, die jahrzehntelang gewohnt waren, HWAO als antiziganistische Ermittlungskategorie zu verwenden, unter WHAO eine g\u00e4nzlich neutrale Beschreibung verst\u00fcnden.<\/p>\n<h4>Kommunikation: \u201aScara Rulanta\u2018<\/h4>\n<p>Der Abschluss eines Gerichtsverfahrens gegen eine Gruppe von mutma\u00dflichen Taschendieb_innen wurde im Fr\u00fchjahr 2016 medial breit rezipiert. Neu war unter anderem, dass Taschendiebstahl als organisiertes Verbrechen behandelt wurde, was den Ermittler_innen neue Fahndungsm\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnete. Der Berliner Rundfunk sendete eine 45-mi\u00adn\u00fc\u00adti\u00adge Reportage,<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> auch zahlreiche andere Medien berichteten umfangreich. In den meisten Beitr\u00e4gen wird darauf hingewiesen, dass die Tatverd\u00e4chtigen \u201eRoma\u201c seien oder aus einem \u201eRoma-Viertel\u201c k\u00e4men.<\/p>\n<p>Auch in polizeiinternen Medien wird diese Information explizit erw\u00e4hnt und damit das ethnisierte polizeiliche \u201aExpertenwissen\u2018 verbreitet. So hei\u00dft es in einem Artikel der Zeitschrift \u201eBundespolizei kompakt\u201c: \u201eDie Ermittler finden bei der Mehrzahl der 139 Taten mit 78 Tatverd\u00e4chtigen Zusammenh\u00e4nge zu drei Familienclans in einer Roma-Siedlung am Rande von Ia\u015fi.\u201d<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Im weiteren Verlauf wird die Zuschreibung durch laien-ethnographische Angaben untermauert: \u201eZum Stehlen nicht nur erzogen und ausgebildet, f\u00fchlen sich die Kinder vor allem moralisch ihren Eltern verpflichtet. In der Kultur der Roma besitzt die Verantwortung der Kinder f\u00fcr ihre Eltern einen au\u00dferordentlich hohen Stellenwert. Dies r\u00fchrt auch daher, da ihnen im Kindesalter ein Wertesystem vermittelt wird, das f\u00fcr die meisten Europ\u00e4er kaum vorstellbar erscheint.\u201c<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Die rassistische Vorstellung, dass \u201eRoma\u201c ein Wertesystem teilten, das \u201ef\u00fcr die meisten Europ\u00e4er kaum vorstellbar\u201c sei, wird hier als relevante Information polizeilicher Ermittlungsarbeit dargestellt. Sie wird nicht nur von \u00f6ffentlichen wie polizeiinternen Medien verbreitet, sondern von den Ermittler_innen offenbar auch als relevante Erkenntnis betrachtet. In einem Fernsehbeitrag kommt mit Sven Lichtenberg einer der Polizist_innen in dem Fall zu Wort und antwortet auf die Frage, wie es nach dem erfolgreichen Abschluss der Ermittlungen nun weitergehe: \u201eNaja, wir suchen uns jetzt neue, neues Verfahren. Wir haben jetzt wieder ne Gruppe da&#8230; selbe Ethnie, &#8230; selbes Land, &#8230; nur anders aufgestellt und das Verfahren ist im Anlaufen &#8230; und vielleicht sprechen wir uns in zwei Jahren nochmal.\u201c<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Dass Lichtenberg nicht nur \u201awei\u00df\u2018, welcher \u201eEthnie\u201c Tatverd\u00e4chtige angeh\u00f6ren, sondern dass er seine Erkenntnisse f\u00fcr so relevant h\u00e4lt, dass er sie als erste und damit wichtigste Information \u00fcber eine \u201eneue Gruppe\u201c an die \u00d6ffentlichkeit kommuniziert, legt nahe, dass die Zuordnung zur Gruppe der \u201eRoma\u201c in den Ermittlungen handlungsrelevant oder gar handlungsleitend war. Da das Verfahren international gef\u00fchrt wurde, ist dar\u00fcber hinaus davon auszugehen, dass diese Zuordnung auch in der internationalen Kooperation als \u201aExpertenwissen\u2018 ausgetauscht wurde. Die Aussagen des im Beitrag zitierten rum\u00e4nischen Staatsanwalts unterst\u00fctzen diese Vermutung: Staatsanwalt Vasile Chifan aus Ia\u015fi sagt \u00fcber die \u201ebetreffende Gruppierung\u201c: \u201eSie handeln nach ihren eigenen Roma-Regeln und spazieren durch ganz Europa. F\u00fcr sie ist Europa ein Land\u201c.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Die Kontinuit\u00e4t des Austauschs ethnisierter Daten auf europ\u00e4ischer Ebene wurde bisher kaum erforscht oder kritisiert, dabei besteht insbesondere die Gefahr, dass die Ethnisierung von Daten bei der \u00dcbertragung auf eine h\u00f6here Ebene unsichtbar gemacht wird und dennoch weiter wirksam ist.<\/p>\n<p>Neben der medialen Kommunikation geben Polizist_innen ihr \u201aWissen\u2018 auch pers\u00f6nlich weiter: Dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zufolge referierte der Ermittler Sven Lichtenberg in einem \u00f6ffentlichen Vortrag im Rahmen des Tags der offenen T\u00fcr im Bundesministerium des Innern am 26. August 2017, \u201edass Roma als \u201aVerbrecherclans organisiert\u2018 seien und als \u201akriminelle Gro\u00dffamilien durch Europa\u2018\u201c<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> z\u00f6gen, w\u00e4hrend der Zentralrat im Nebenraum seine Arbeit vorstellte.<\/p>\n<h4>T\u00e4tigkeiten: DNA-Analysen<\/h4>\n<p>Wie die beschriebenen Vorannahmen zu antiziganistischen polizeilichen Handlungen und Praxen f\u00fchren, verdeutlichen die Ermittlungen im Mordfall Mich\u00e8le Kiesewetter, der aufgrund der T\u00e4ter_innenschaft des NSU-Netzwerks gro\u00dfe \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit erfahren hat. In diese Ermittlungen sind unterschiedliche Vorannahmen biologischer Zugeh\u00f6rigkeit zu \u201eRoma\u201c-Gruppen eingeflossen.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Am Tatort waren DNA-Spuren des \u201aPhantoms\u2018 gefunden worden, das sich zwei Jahre sp\u00e4ter als Ergebnis verunreinigter Wattest\u00e4bchen herausstellte. Da die DNA an verschiedenen Tatorten in ganz Deutschland aufgetaucht war, galt die mutma\u00dfliche T\u00e4terin als \u201ehochmobil\u201c. Gleichzeitig war dies der erste bekannte Fall in Deutschland, bei dem \u2013 durch die \u00f6sterreichische Polizei \u2013 eine Untersuchung der \u201ebiogeographischen Herkunft\u201c vorgenommen wurde \u2013 ein Verfahren, das j\u00fcngst auch in Bayern legalisiert wurde. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die DNA der Person \u201egeh\u00e4uft in Osteuropa und im Gebiet der angrenzenden Russischen F\u00f6deration\u201c auftrete.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Im Heilbronner Fall wurden antiziganistische Stereotype zus\u00e4tzlich dadurch aktiviert, dass \u201e\u00fcber 100 Schausteller &#8230;, die das Fr\u00fchlingsfest aufbauten, sowie Angeh\u00f6rige einer Roma-Familie, die mit ihren Wohnw\u00e4gen auf Durchreise waren\u201c von den Ermittler_innen befragt wurden. F\u00fcr diese Zeug_innen war \u201elaut Aktenplan eine eigene gruppenbezogene Ermittlungskategorie eingerichtet worden\u201c: \u201eLandfahrer\u201c.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Es liegt nahe, dass die Ermittler_innen in diesem Fall aufgrund eines antiziganistischen Ermittlungsansatzes die Hinweise \u201eOsteuropa\u201c, \u201ehochmobil\u201c und \u201eLandfahrer\u201c unzul\u00e4ssiger- und f\u00e4lschlicherweise miteinander in Beziehung setzten. In der Folge wurde dieser Ansatz intensiv verfolgt und \u00f6ffentlich kommuniziert. Unter anderem sind aufgrund eines Gerichtsbeschlusses Speichelproben von \u00fcber 3.000 Frauen, die einer von mehreren vordefinierten Personengruppen angeh\u00f6rten, genommen worden. Eine Kategorie der zu speichelnden Gruppen wird im Beschluss als \u201esogenannte Landfahrer (Angeh\u00f6rige reisender Familien)\u201c beschrieben.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Hier zeigt sich exemplarisch, welches diskriminierende Potenzial von ethnisierter Datensammlung in Kombination mit tendenziell ethnisierenden DNA-Herkunftsanalysen ausgeht.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass antiziganistische Wissensproduktion sowie darauf basierende \u00f6ffentliche Kommunikation und Ermittlungsans\u00e4tze in vielf\u00e4ltiger Weise die Arbeit deutscher Polizeibeh\u00f6rden pr\u00e4gen. Dabei geht es nicht lediglich um Vorurteile einzelner Polizist_innen, sondern um strukturelle und etablierte Prozeduren und Abl\u00e4ufe. Wenn von Seiten der Polizei- und Ermittlungsbeh\u00f6rden keine ernsthafte Bereitschaft gezeigt wird, Antiziganismus als Problem auch der eigenen Institutionen anzuerkennen und zu bek\u00e4mpfen, besteht kein Grund zu der Annahme, deutsche Polizeibeh\u00f6rden k\u00f6nnten in den n\u00e4chsten Jahrzehnten mit ihren langj\u00e4hrig etablierten antiziganistischen Ermittlungsans\u00e4tzen brechen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dieser Text basiert auf einer ausf\u00fchrlichen Darstellung, die im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma erarbeitet wurde: End, M.: Kurzexpertise: Antiziganistische Ermittlungsans\u00e4tze in Polizei- und Sicherheitsbeh\u00f6rden im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2017.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Lucassen, L.: Zigeuner: Die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffes in Deutschland 1700-1945, K\u00f6ln 1996<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Huonker, T.; Ledi, R.: Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus, Z\u00fcrich 2001, S. 60\u201385<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Margalit, G.: Die deutsche Zigeunerpolitik nach 1945, in: Vierteljahreshefte f\u00fcr Zeitgeschichte 1997, H. 4, S. 557\u2013588 (568f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Stephan, A.: Das BKA und der Umgang mit Sinti und Roma \u2013 von \u201eZigeunerspezialisten\u201c in der Amtsleitung und \u201eSprachregelungen\u201c bis zur Sachbearbeiterstelle \u201eZD 43\u201322\u201c, in: Baumann, I. et al. (Hg.): Schatten der Vergangenheit, K\u00f6ln 2011, 249\u2013285 (253)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Rose, R.: B\u00fcrgerrechte f\u00fcr Sinti und Roma: Das Buch zum Rassismus in Deutschland, Heidelberg 1987, S. 31\u201346<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Feuerhelm, W.: Polizei und \u201eZigeuner\u201c: Strategien, Handlungsmuster und Alltagstheorien im polizeilichen Umgang mit Sinti und Roma, Stuttgart 1987<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Stephan a.a.O. (Fn. 5)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Feuerhelm a.a.O. (Fn. 7), S. 126f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u00a0 Stephan a.a.O. (Fn. 5), S. 282\u2013283<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 Feuerhelm a.a.O. (Fn. 7), S. 143<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> \u00a0 Landtag Baden-W\u00fcrttemberg: Antwort auf die Kl. Anfrage v. Ulrich Goll FDP, Drs. 15\/5841 v. 7.10.2014; Landtag Sachsen: Antworten auf Kl. Anfragen v. Valentin Lippmann B\u201890\/GR\u00dcNE, Drs. 6\/4861 v. 29.4.2016 und 6\/9306 v. 4.5.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> \u00a0 Bartocha, A.; Sundermeyer, O.: Der gro\u00dfe Klau. Die Mafia der Taschendiebe. Erstausstrahlung im RBB am 22. M\u00e4rz 2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> \u00a0 Riedel, F.: Tatort Rolltreppe. Scara Rulanta, in: Bundespolizei kompakt. Zeitschrift der Bundespolizei 2016, H. 4, S. 23\u201325 (23)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> \u00a0 ebd., S. 25<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> \u00a0 Bartocha; Sundermeyer a.a.O. (Fn. 13), Minute 42:57-43:14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> \u00a0 ebd., Minute 29:19-29:33<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> \u00a0 Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: Presseerkl\u00e4rung v. 26.8.2017; <a href=\"http:\/\/zentralrat.sintiundroma.de\/pressemitteilungen\">http:\/\/zentralrat.sintiundroma.de\/pressemitteilungen<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> \u00a0 Lipphardt, A.: Das Phantom von Heilbronn, in: freispruch 2017, H. 11, S. 8\u201312<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> \u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> \u00a0 ebd.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Markus End F\u00fcr deutsche Polizeibeh\u00f6rden geh\u00f6ren antiziganistische Ermittlungs\u00adans\u00e4tze seit dem 19. 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