{"id":19750,"date":"2018-11-30T14:37:37","date_gmt":"2018-11-30T14:37:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19750"},"modified":"2018-11-30T14:37:37","modified_gmt":"2018-11-30T14:37:37","slug":"fahndung-ins-blaue-hinein-daten-der-freiburger-studierendenschaft-beschlagnahmt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19750","title":{"rendered":"Fahndung ins Blaue hinein:\u00a0Daten der Freiburger Studierendenschaft beschlagnahmt"},"content":{"rendered":"<h3>von Udo Kauss<\/h3>\n<p><strong>Das Verbot von linskunten.indymedia.org hat Auswirkungen auf die studentische Selbstverwaltung (VS) der Universit\u00e4t Freiburg. Zuf\u00e4llig ist ein Sicherheits-Backup der VS der Polizei in die H\u00e4nde gefallen &#8211; was die Sicherheitsbeh\u00f6rden als willkommene Gelegenheit sehen, das gesamte Leben der studentischen Selbstverwaltung auf Bez\u00fcge zu der verbotenen Internetplattform auszuwerten. Verhindert wurde dies bisher nur durch die noch nicht \u00fcberwundene Verschl\u00fcsselung der Daten.<\/strong><\/p>\n<p>Am 25. August 2017 fanden im Zuge des Verbots der Internetplattform linksunten.indymedia.org Wohnungsdurchsuchungen bei f\u00fcnf in Freiburg wohnenden Personen statt, die vom Bundesminister des Innern (BMI) als Mit-Verantwortliche der Internetplattform bezeichnet werden.<\/p>\n<p>Grundlage war ein Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg vom 21. August 2017, wonach deren Wohnungen zu durchsuchen und \u201eaufgefundene Gegenst\u00e4nde, Unterlagen, Dokumente und Druck\u00adwerke, \u2026 die als Beweismittel f\u00fcr das vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Verein linksunten.indymedia.org von Bedeutung sein k\u00f6nnen\u201c, zu beschlagnahmen seien.<!--more--><\/p>\n<p>Dabei wurde eine Vielzahl von Datentr\u00e4gern beschlagnahmt, darunter auch eine Backup-Festplatte des Servers des Verfassten Studierendenschaft (VS) der Uni Freiburg sowie ein ebenfalls der VS geh\u00f6render USB-Stick. Nach Einbr\u00fcchen in die R\u00e4ume der VS hatten angestellte MitarbeiterInnen, darunter einer der von der Durchsuchung Betroffenen, die Datentr\u00e4ger aus Sicherheitsgr\u00fcnden abwechselnd bei sich zu Hause aufbewahrt.<\/p>\n<p>Nachdem das ausf\u00fchrende Landeskriminalamt (LKA) Baden-W\u00fcrt\u00adtem\u00adberg und das Regierungspr\u00e4sidium Freiburg von der VS in Kenntnis gesetzt worden waren, dass die beschlagnahmten Datentr\u00e4ger Eigentum der VS seien, und dass die VS im \u00dcbrigen nichts mit der verbotenen Internetplattform zu tun h\u00e4tte, wurden die Originaldatentr\u00e4ger nach vier Wochen wieder an die VS zur\u00fcckgegeben.<\/p>\n<p>Auf Nachfrage des inzwischen eingeschalteten Anwalts teilte das Regierungspr\u00e4sidium mit, dass von den Datentr\u00e4gern \u201eSicherheitskopien\u201c angefertigt worden seien, da man sich auf diese Weise vor dem Vorwurf einer zwischenzeitlichen Manipulation der Datentr\u00e4ger und der sich darauf befindlichen Daten sch\u00fctzen wolle. Die daraufhin von der VS sofort angestellte \u00dcberpr\u00fcfung der zur\u00fcckgegebenen Datentr\u00e4ger ergab, dass die Datentr\u00e4ger ohne jede Manipulation zur\u00fcckgegeben worden waren. Weil damit der Grund f\u00fcr die Anfertigung von \u201eSicherungskopien\u201c entfallen war, erbat die VS nun auch deren R\u00fcckgabe und die Zusicherung, dass von den gegebenenfalls erlangten Daten der Datentr\u00e4ger kein Gebrauch gemacht werde.<\/p>\n<p>Erst nach Androhung gerichtlicher Schritte durch den Anwalt der VS reagierte das Regierungspr\u00e4sidium. Aus dem Schreiben vom 26. Oktober 2017 wurde denn auch der wahre Grund f\u00fcr die Anfertigung von \u201eSicherungskopien\u201c und deren Nichtherausgabe ersichtlich. Dort hei\u00dft es n\u00e4mlich, das BMI habe<\/p>\n<p>\u201emitgeteilt, dass eine Auswertung der in Rede stehenden Daten aufgrund der teilweisen Kryptierung bislang nicht erfolgen konnte. Die Beschlagnahme der beiden Datentr\u00e4ger ist durch den entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des VG Freiburg \u2026 gedeckt, da nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Daten Belege \u00fcber die Zugeh\u00f6rigkeit von X. zum Verein \u201alinksunten.in\u00addy\u00admedia\u2018 und\/ oder \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des Vereins enthalten. Die Daten k\u00f6nnten daher f\u00fcr das laufende Verfahren gegen die Verbotsverf\u00fcgung vor dem Bundesver\u00adwaltungsgericht von Bedeutung sein \u2026 Sobald die Auswertung der Daten erfolgt ist, werden wir wieder auf Sie zukommen.\u201c<\/p>\n<p>In den 15 Monaten von der Beschlagnahme im August 2017 bis zum Redaktionsschluss dieser Zeitschrift ist den Sicherheitsbeh\u00f6rden die Entschl\u00fcsselung noch nicht gelungen. Daran wird unter anderem beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) gearbeitet.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<h4>VS: eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts<\/h4>\n<p>Die VS ist nach dem Landeshochschulgesetz Baden-W\u00fcrttemberg (LHG) eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts und eine Gliedk\u00f6rperschaft der Universit\u00e4t Freiburg. Sie nimmt die in \u00a7\u00a065 LHG bestimmten vielf\u00e4ltigen Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung wahr, unter anderem: die F\u00f6rderung der politischen Bildung, der Chancengleichheit und der Integration ausl\u00e4ndischer Studierender, die Pflege der \u00fcberregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen sowie des Meinungsaustauschs unter den Studierenden. Wobei insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung zu beziehen ist, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Absch\u00e4tzung ihrer Folgen besch\u00e4ftigen. Hierzu war der Studierendenschaft 2014 ausdr\u00fccklich ein politisches Mandat einger\u00e4umt worden, das allerdings mit der Novellierung des LHG vom M\u00e4rz 2018 wieder kassiert worden ist.<\/p>\n<h4>Die Festplatte<\/h4>\n<p>Auf der Backup-Festplatte finden sich unter anderem<\/p>\n<ul>\n<li>die Daten aller 25.000 Studierenden der Uni Freiburg in Form von W\u00e4hlerInnenverzeichnissen mit Adressen, Geburtsdaten, Angaben der Fachrichtung(en), Semesterzahl<\/li>\n<li>die kompletten Personal- und ArbeitnehmerInnendaten der VS, s\u00e4mtliche Lohnabrechnungen mit Kontakten und Kontodaten, die Daten aller ReferentInnen und Angestellten seit der Wiedereinf\u00fchrung der Verfassten Studierendenschaft im Jahr 2013<\/li>\n<li>Protokolle und Schriftwechsel mit dem Akademischen Senat in Personalfragen wie der Berufung\/Nichtberufung von ProfessorInnen, die Korrespondenzen mit dem Rektorat, die Korrespondenzen und Protokolle der Arbeitskreise der jeweiligen Fachbereiche (Studienkommissionen der Fakult\u00e4ten, Fakult\u00e4tsr\u00e4te, Fachschaften)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auf diesem Wege w\u00fcrden der Innenminister und die ermittelnden Beh\u00f6rden sogar Kenntnis von allen Unterlagen erhalten, die im laufenden Prozess gegen die von der Landesregierung eingef\u00fchrten Studiengeb\u00fchren angefallen sind.<\/p>\n<p>Weiter befinden sich auf der Festplatte Datenarchive aus der Zeit vor 2013, die zum Teil 15 Jahre zur\u00fcckreichen, unter anderem mit Bilddokumentationen universit\u00e4rer Proteste wie zum Beispiel Rektoratsbesetzungen. Kurz: Das Backup enth\u00e4lt das gesamte studentische Innenleben der Universit\u00e4t Freiburg und seiner studentischen Selbstverwaltung.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Das Datenvolumen des Backup betr\u00e4gt circa 750 Gigabyte.<\/p>\n<h4>Verfassungsschutz mit der Auswertung beauftragt<\/h4>\n<p>Durch ihre juristische Gegenwehr erfuhren die Studierenden auch, wer sich so alles an dem von der Polizei beschlagnahmten Backup zu schaffen gemacht hatte und noch macht. Wie viele Kopien angefertigt worden sind, dar\u00fcber h\u00fcllen sich die Beh\u00f6rden in Schweigen. Sicher ist: Die am 25. August 2017 beschlagnahmten Datentr\u00e4ger wurden sogleich ans LKA Stuttgart und an das BMI in Berlin gegeben. Vier Tage sp\u00e4ter, am 29. August 2017, hat das BMI das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt, um die laut BMI insgesamt 200 beschlagnahmten Datentr\u00e4ger mit gesch\u00e4tzten 40 Te\u00adra\u00adbyte auszuwerten. Als Ziele nennt das BMI \u201epriorit\u00e4r die Erkenntnisverdichtung f\u00fcr das zu erwartende Verwaltungsstreitverfahren\u201c. Weitere Ziele seien \u201edie systematische Aufkl\u00e4rung der Vereinsstruktur sowie die Erkenntnisgewinnung f\u00fcr die verm\u00f6gensm\u00e4\u00dfige Liquidierung des Vereins \u2026, welche das BfV federf\u00fchrend \u00fcbernehmen wird.\u201c<\/p>\n<h4>Die Reaktion der Studierenden<\/h4>\n<p>Katharina Krah\u00e9 und Phillip St\u00f6cks, beide Vorst\u00e4nde des Studierendenrates (StuRa), sehen das Vertrauen der Studierenden in den Schutz der hochschulpolitischen Arbeit und der hierbei anfallenden Daten erheblich besch\u00e4digt. Um die geheimdienstliche Auswertung zu verhindern, hat das Studierendenparlament im Januar 2018 seinen Vorstand aufgefordert, alle gegebenenfalls auch gerichtlichen Schritte zu unternehmen, um die pauschale \u00dcberpr\u00fcfung der Studierendendaten durch Polizei und Verfassungsschutz zu verhindern, zumal keinerlei konkreten Verd\u00e4chte bestehen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Im November 2017 beantragte die VS im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den sofortigen Stopp der Auswertung \u2013 und zwar einerseits beim Verwaltungsgericht Freiburg und andererseits \u2013 wegen der \u00f6rtlichen Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr das BMI \u2013 auch beim Verwaltungsgericht Berlin. Im Februar beziehungsweise April lehnten beide Gerichte diese Forderung ab.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Das VG Freiburg gesteht zwar zu, dass es \u201enicht naheliegend\u201c erscheine, dass auf der Festplatte Daten zu finden seien, die f\u00fcr das Verbot von linksunten.indymedia.org von Bedeutung sein k\u00f6nnten. Aber weil es dennoch \u201enicht ausgeschlossen\u201c und damit \u201eim Bereich des M\u00f6glichen\u201c liege, d\u00fcrften die Daten der VS und damit aller Studierenden ausgewertet werden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem sei es \u201eein vergleichsweise geringer Eingriff\u201c, so dass die Datenschutzinteressen der Studierenden hinter dem exekutiven Interesse an dem Verbot der Internetplattform zur\u00fcckzustehen haben. Und: \u201eDie Sachlage ist insoweit nicht anders als sie bei aufgefundenen Unterlagen in Papierform w\u00e4re.\u201c Das Gericht setzte damit nicht Vergleichbares gleich. Es sollte ein grunds\u00e4tzlicher, auch rechtlicher Unterschied sein, ob einige, auch umf\u00e4ngliche Papierakten durchzusehen sind oder die Daten der gesamten Verfassten Studierendenschaft einer Universit\u00e4t zum Gegenstand der Durchsicht gemacht werden. Zus\u00e4tzlich ist zu bedenken: Das Verbot der Internetplattform war bereits mit einer immerhin 90 Seiten starken und umf\u00e4nglichen Begr\u00fcndung ausgesprochen worden. Solche nachtr\u00e4glichen Ermittlungen werden deshalb nur im begr\u00fcndeten Ausnahmefall f\u00fcr zul\u00e4ssig gehalten. Daran fehlt es hier vollst\u00e4ndig. Gegen beide Entscheidungen hat die VS Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) bzw. beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben. Beide Entscheidungen stehen noch aus.<\/p>\n<p>Hoffnung gibt eine am 20. Juni 2018 ergangene Entscheidung des VGH: Auf Antrag der von den Durchsuchungen und Beschlagnahmen am 25. August 2017 betroffenen f\u00fcnf Personen hat der VGH letztinstanzlich und damit rechtskr\u00e4ftig festgestellt, dass die pauschale Beschlagnahme aller aufgefundenen rund 200 Datentr\u00e4ger rechtswidrig gewesen sei. Der zugrunde liegende Beschluss des VG Freiburg wurde aufgehoben. Nur das Betreten und <em>Durchsuchen<\/em> der Wohnungen hat der VGH f\u00fcr zul\u00e4ssig gehalten.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Das hat jedoch die Sicherheitsbeh\u00f6rden nicht angefochten.<\/p>\n<p>Die Aufforderung, nun die beabsichtigte Auswertung des Backup der VS sofort einzustellen, lehnten das Stuttgarter Innenministerium und das BMI mit der gleichen Begr\u00fcndung ab: Man wolle die Datentr\u00e4ger nur \u201edurchsuchen\u201c und deren Daten auf Brauchbarkeit auswerten, nicht aber die im \u00dcbrigen schon zur\u00fcckgegebenen Datentr\u00e4ger zus\u00e4tzlich \u201ebeschlagnahmen\u201c.<\/p>\n<h4>Ein rechtlicher Pr\u00e4zedenzfall<\/h4>\n<p>Damit hat der Rechtsstreit in mehrfacher Hinsicht die Qualit\u00e4t eines rechtlichen Pr\u00e4zedenzfalles erreicht. Zentral sind dabei folgende Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li>Darf ein Datentr\u00e4ger, der nur zuf\u00e4llig in die H\u00e4nde der Sicherheitsbeh\u00f6rden gefallen ist, allein mit der Begr\u00fcndung durchsucht und ausgewertet werden, dass es \u201enicht ausgeschlossen\u201c sei, dass sich darauf Daten von Interesse f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden bef\u00e4nden? Dies k\u00f6nnte \u00fcberhaupt nur dann zul\u00e4ssig sein, wenn Anhaltspunkte daf\u00fcr best\u00fcnden, dass der betreffende Mitarbeiter der VS eigene Dateien mit Bezug zu links\u00adunten.indymedia.org auf dem fremden Datentr\u00e4ger gespeichert h\u00e4t\u00adte, um sie so dem Zugriff der Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entziehen. Keinesfalls sollte ein nur hypothetisch angenommener Sachverhalt, wonach etwas \u201enicht ausgeschlossen\u201c ist, einen exekutiven Eingriff jenseits der gegebenen Befugnisse begr\u00fcnden k\u00f6nnen. Mit dieser Begr\u00fcndung g\u00e4be es keinen Schutz mehr vor sicherheitsbeh\u00f6rdlichem Zugriff.<\/li>\n<li>Darf ein Durchsuchungsbeschluss, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts l\u00e4ngstens sechs Monate Geltung hat, nach nun 14 Monaten noch dazu herhalten, eine Durchsuchung von rechtswidrig beschlagnahmten Datentr\u00e4gern zu begr\u00fcnden?<\/li>\n<li>Der Sache nach handelt es sich bei der beabsichtigten Auswertung des Backup um eine Auswertung nach bestimmten Merkmalen, und damit um einen Vorgang, der in der Strafprozessordnung (\u00a7 98a StPO) den Namen \u201eMaschineller Abgleich\u201c tr\u00e4gt, besser bekannt als Rasterfahndung. Die Ermittlungsbefugnisse der Polizei bei Verboten nach dem Vereinsgesetz \u2013 wie hier im Falle \u201elinksunten.indymedia.org\u201c \u2013 schlie\u00dfen jedoch den \u201emaschinellen Abgleich\u201c ausdr\u00fccklich aus (\u00a7 4 Abs. 4 Satz 1 Vereinsgesetz). Diese Befugnis ist der Ermittlung schwerer Straftaten vorbehalten.<\/li>\n<li>Mit der Weiterleitung der von der Polizei beschlagnahmten Datentr\u00e4ger an den Verfassungsschutz wird gegen das verfassungskr\u00e4ftige Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten versto\u00dfen. Diese Lehre aus den Erfahrungen mit der Gestapo (Geheime Staatspolizei) unter der Nazi-Herrschaft war Gegenstand des \u201ePolizeibriefs\u201c der Alliierten an den Parlamentarischen Rat und ist seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 Bestandteil unserer Rechtsordnung. Es verbietet den Geheimdiensten, namentlich dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, von polizeilichen Exekutivbefugnissen wie Durchsuchung und Beschlagnahme Gebrauch zu machen. Was hier geschieht, polizeiliche Beschlagnahme und dann sofortige Weitergabe an den Inlandsgeheimdienst, ist eine grundgesetzlich verbotene Arbeitsteilung. Das hat das Bundesverfassungsgereicht in seinem Urteil zum Anti-Terror-Datei-Gesetz erneut klargestellt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/li>\n<li>Und jenseits aller rechtlichen Detailfragen: Ist es verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, die Daten der Studierenden einer gesamten Universit\u00e4t durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden, hier sogar durch den Inlandsgeheimdienst, auswerten zu lassen \u2013 nur auf die blo\u00dfe Annahme hin, es sei etwas nicht ausgeschlossen und in der pauschalen Erwartung, es w\u00fcrden sich dort f\u00fcr das bereits ausgesprochene und mit einer ausf\u00fchrlichen Begr\u00fcndung ausgestattete Verbot der Internetplattform zus\u00e4tzliche Begr\u00fcndungen finden lassen? Hier stehen die gesetzlich gesch\u00fctzten Interessen der Studierenden und ihrer Selbstverwaltung einer exekutiven Spekulation gegen\u00fcber.<\/li>\n<\/ul>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 siehe Pressemitteilung der VS v. 10.11.2017: <a href=\"http:\/\/www.stura.uni-freiburg.de\/news\/fest\u00adplatte\u00ad\u00adbeschlag\u00ad\u00adnahmt\">www.stura.uni-freiburg.de\/news\/fest\u00adplatte\u00ad\u00adbeschlag\u00ad\u00adnahmt<\/a>. Wie einem Schreiben des Rektorats an die VS vom 29.3.2018 zu entnehmen ist, hat die Zentrale Datenschutzstelle der baden-w\u00fcrttembergischen Universit\u00e4ten (ZENDAS) die VS der Universit\u00e4t Freiburg f\u00fcr ihr gutes Verschl\u00fcsselungsverfahren gelobt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Hinzu kommt ein Jahrgang \u00e4hnlicher Daten der VS der P\u00e4dagogischen Hochschule. Die VS der Uni hatte deren Datenverarbeitung ein Jahr lang auf ihren Servern betrieben.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Beschluss des Studierendenrates v. 16.1.2018, <a href=\"http:\/\/www.stura.uni-freiburg.de\/gremien\/studierendenrat\/beschlussdatenbank\">www.stura.uni-freiburg.de\/gremien\/ studierendenrat\/beschlussdatenbank<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 VG Freiburg v. 6.4.2018 (Az: 4 K 9673\/17); VG Berlin v. 26.2.2018 (Az.: VG 29 L 35.18)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 VGH Baden-W\u00fcrttemberg: Beschluss v. 19.6.2018 (Az.: 1 S 2048\/17)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Roggan, F.: Beteiligung von Geheimdiensten an sicherheitsbeh\u00f6rdlichen Verfahren, in Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ) 2018, H. 2, S. 109-114; Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 24.4.2013 (Az.: 1 BvR 1215\/07) zur Verfassungswidrigkeit des Anti-Terror-Datei-Gesetzes<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Udo Kauss Das Verbot von linskunten.indymedia.org hat Auswirkungen auf die studentische Selbstverwaltung (VS) der<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,122],"tags":[270,634,922,923,1401,1491],"class_list":["post-19750","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-117","tag-baden-wuerttemberg","tag-freiburg","tag-linksunten-indymedia","tag-lka","tag-studierendenschaft","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19750","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19750"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19750\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19750"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19750"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19750"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}