{"id":19754,"date":"2018-11-30T14:42:59","date_gmt":"2018-11-30T14:42:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19754"},"modified":"2018-11-30T14:42:59","modified_gmt":"2018-11-30T14:42:59","slug":"demokratiefoerderung-vs-geprueft-wenn-der-geheimdienst-ueber-foerdergelder-mitbestimmt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19754","title":{"rendered":"Demokratief\u00f6rderung VS-gepr\u00fcft:\u00a0Wenn der Geheimdienst \u00fcber F\u00f6rdergelder mitbestimmt"},"content":{"rendered":"<h3>von Tom Jennissen<\/h3>\n<p><strong>In den letzten Jahren ist die staatliche Unterst\u00fctzung von Organisationen im Bereich der Demokratief\u00f6rderung immer wieder in den Blickpunkt der \u00d6ffentlichkeit geraten. Rechte und konservative Politi\u00adker\u00adInnen erheben immer wieder Zweifel an deren Zuverl\u00e4ssigkeit und vermehrt schaltet sich der Verfassungsschutz ein.<\/strong><\/p>\n<p>Ausgerechnet im Bereich der Demokratief\u00f6rderung und des zivilgesellschaftlichen Engagements ist eine Wiederkehr der geheimdienstlichen \u00dcberpr\u00fcfungen zu beobachten, die fatal an die Berufsverbotspraxis der 1970er und 1980er Jahre erinnert. In deutschen Innenministerien scheint die Furcht um sich zu greifen, dass sich Radikale unter dem Deckmantel zivilgesellschaftlichen Engagements ausbreiten und dabei auch noch staatlich unterst\u00fctzen lassen k\u00f6nnten. So sind es insbesondere Tr\u00e4ger von Projekten in der Pr\u00e4ventionsarbeit in den Bereichen Islamistischer Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus, denen ein besonderes Misstrauen entgegengebracht wird und die sich verst\u00e4rkt im Fokus geheimdienstlicher \u00dcberpr\u00fcfung finden.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Die Vorstellung, dass \u00fcber die finanzielle F\u00f6rderung zivilgesellschaftlicher AkteurInnen insgeheim linksradikale antifaschistische Gruppen gezielt aufgebaut und unterst\u00fctzt werden, ist ein beliebtes Narrativ (neu-)rechter IdeologInnen, wie etwa die j\u00fcngste Kampagne der AfD in Sachsen-Anhalt gegen den \u201eMiteinander e.V.\u201c zeigt. Aber auch konservativen PolitikerInnen sind die gef\u00f6rderten Institutionen oftmals ein ausgewiesenes Feindbild und die Tatsache, dass \u00f6ffentliche Gelder an Vereine gehen, die sich ausdr\u00fccklich dem Kampf gegen Rechts verschrieben haben, ein Graus.<!--more--><\/p>\n<h4>Extremismusklausel und BfV-\u00dcberpr\u00fcfung<\/h4>\n<p>In unguter Erinnerung ist insbesondere die sogenannte Extremismusklausel, mit der die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schr\u00f6\u00adder seit 2011 AntragstellerInnen bei zivilgesellschaftlichen F\u00f6rderprogrammen nicht nur zu einem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) verpflichten, sondern diese auch zur \u00dcber\u00adpr\u00fc\u00adfung der Verfassungstreue s\u00e4mtlicher KooperationspartnerInnen, Re\u00adfe\u00adrentInnen etc. anhalten wollte. Diese Praxis stie\u00df auf starken Widerstand betroffener Projekte. Nachdem auch das Verwaltungsgericht Dresden die Klausel f\u00fcr rechtswidrig (weil zu unbestimmt) erkl\u00e4rt hatte,<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> wurde sie 2014 von der neuen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig durch eine etwas unverf\u00e4nglichere Nebenbestimmung zu den F\u00f6rderbescheiden ersetzt.<\/p>\n<p>Nicht abgeschafft wurde hingegen die M\u00f6glichkeit der \u00dcberpr\u00fcfung derartiger Projekte durch den Verfassungsschutz. Im Fr\u00fchjahr 2018 wurde durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag bekannt, dass im Vorfeld von F\u00f6rderentscheidungen im Rahmen von Bundesprogrammen zur Demokratief\u00f6rderung regelm\u00e4\u00dfig eine Abfrage beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) erfolgt.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Kurz zuvor waren bereits zugesagte Preisgelder aus dem Wettbewerb des B\u00fcndnisses f\u00fcr Demokratie und Toleranz f\u00fcr das Berliner Festival \u201eOffenes Neuk\u00f6lln\u201c sowie das D\u00fcsseldorfer \u201eEdelwei\u00dfpiratenfestival\u201c zur\u00fcckgezogen worden. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrten die Bundesministerien des Innern (BMI) und der Justiz (BMJV) an, dass in beiden Projekten die \u201eIL \u2013 Interventionistische Linke\u201c vertreten sei.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Grundlage f\u00fcr das Entziehen der Gelder sei der sogenannte Haber-Diwell-Erlass, ein bis dato in der \u00d6ffentlichkeit nicht bekanntes regierungsinternes Rundschreiben der damaligen Staatssekret\u00e4rin im BMI Emily Haber aus dem Jahr 2017, mit dem ein \u00e4hnliches Rundschreiben ihres Amtsvorg\u00e4ngers Lutz Diwell aus dem Jahr 2004 \u00fcberarbeitet wurde.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><sup>[5]<\/sup><\/a> Die BMI-Staatssekret\u00e4rin bietet darin ihren KollegInnen aus anderen Ressorts der Bundesregierung die geheimdienstliche \u00dcberpr\u00fcfung von Organisationen und Einzelpersonen an, bevor diese in den Genuss staatlicher F\u00f6rderung gelangen. Geregelt werden auch die Modalit\u00e4ten derartiger Abfragen von Verfassungsschutzdaten.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\"><sup>[6]<\/sup><\/a> In dem Schreiben hei\u00dft es:<\/p>\n<p>\u201eDie innere Sicherheit steht Herausforderungen durch extremistische und terroristische Organisationen gegen\u00fcber, denen nur mit einer Strategie ganzheitlicher Bek\u00e4mpfung wirksam entgegengewirkt werden kann. Eine solche Strategie schlie\u00dft \u00fcber die Instrumentarien der Strafverfolgung, des Verfassungsschutzes, des Vereins- und des Ausl\u00e4nderrechtes hinaus auch jene Bereiche staatlichen Handelns ein, die sich in der Gew\u00e4hrung materieller und immaterieller Leistungen konkretisieren. Erfahrungen zeigen, dass es auch Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus Gr\u00fcnden des Staats- und Verfassungsschutzes auff\u00e4llig geworden sind, gelingt, in den Genuss solcher staatlicher Leistungen zu gelangen.\u201c<\/p>\n<p>Ziel ist es demnach nicht nur, suspekten Organisationen den Geldhahn \u00f6ffentlich-rechtlicher Leistungsverwaltung abzudrehen, sondern sie so weit als m\u00f6glich aus der gesellschaftlichen Diskussion herauszuhalten. Das BMI nimmt ausdr\u00fccklich auch immaterielle F\u00f6rderungen in den Blick, etwa die Teilnahme an Podiumsdiskussionen oder Preisvergaben, denn: \u201eExtremisten nutzen solche Veranstaltungen z.T. gezielt, um mittels einer f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit wahrnehmbaren N\u00e4he zu Bundesbeh\u00f6rden den Anschein staatlicher Akzeptanz zu erwecken.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\"><sup>[7]<\/sup><\/a> Als Rechtsgrundlage derartiger \u00dcbermittlungen wird \u00a7 19 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes bem\u00fcht, wonach personenbezogene Daten an \u00f6ffentliche Stellen unter anderem unter der Voraussetzung weitergegeben werden d\u00fcrfen, dass die Empf\u00e4ngerInnen diese zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst f\u00fcr erhebliche Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p>Alleine im F\u00f6rderprogramm \u201eDemokratie leben!\u201c des Bundesfamilienministeriums wurden nach Angaben der Bundesregierung seit 2015 im Wege des Haber-Diwell-Erlasses 51 Organisationen \u00fcberpr\u00fcft.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Eine Information an die betroffenen Vereine erfolgte nicht und ist nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht erforderlich. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz handelt bei den Abfragen in seiner neuen Funktion als Zentralstelle und greift bei der \u00dcberpr\u00fcfung auf s\u00e4mtliche Daten des Verfassungsschutzverbundes zur\u00fcck. Ob auch im Rahmen anderer Programme des Bundes \u00dcberpr\u00fcfungen von Projekttr\u00e4gern oder Personen stattfinden \u2013 wie dies im Falle der Berliner und D\u00fcsseldorfer Festivals offenkundig geschehen war \u2013, wird durch die Bundesregierung in der Antwort auf eine Folgeanfrage mit dem blo\u00dfen Hinweis abgetan, dass sich das Angebot des Rundschreibens an s\u00e4mtliche Ressorts der Bundesregierung wende.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\"><sup>[9]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Als Ergebnis einer derartigen Abfrage, die weitgehend formlos per E-Mail durch die Bundesbeh\u00f6rden gestellt werden kann, soll regelm\u00e4\u00dfig lediglich die Mitteilung erfolgen, ob verfassungsschutzrelevante Erkennt\u00ad\u00adnisse vorliegen oder nicht, wobei nach Einsch\u00e4tzung des BMI bei Vorliegen derselben Ma\u00dfnahmen \u201eaus Gr\u00fcnden des Schutzes der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung Ma\u00dfnahmen \u2026 unter Einbindung der angefragten Organisationen\/Personen nicht angezeigt\u201c seien. Was vordergr\u00fcndig mit Datenschutzbedenken begr\u00fcndet wird, d\u00fcrfte praktisch zu schwerwiegenden Konsequenzen f\u00fcr m\u00f6gliche AntragstellerInnen f\u00fchren. Zwar liege die letztliche Entscheidung \u00fcber die F\u00f6rderung weiterhin beim zust\u00e4ndigen Fachressort und f\u00fcr R\u00fcckfragen zur gegebenenfalls notwendigen Pr\u00e4zisierung oder Vertiefung st\u00fcnde das BMI auch zur Verf\u00fcgung. Da aber auch nachrichtendienstliche Interessen zu ber\u00fccksichtigen seien, ist davon auszugehen, dass tats\u00e4chliche Erkenntnisse wohl eher selten in einem f\u00fcr eine eigenst\u00e4ndige Entscheidung ausreichendem Ma\u00dfe zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Gegen eine abschl\u00e4gige Bescheidung nach einer Abfrage werden sich AntragstellerInnen also kaum wehren k\u00f6nnen: Nicht nur d\u00fcrfte es schwierig werden, in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren das Votum des BfV inhaltlich \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. In der Regel werden AntragstellerInnen nicht einmal Kenntnis von dem Hintergrund einer derartigen Entscheidung erlangen, da eine Unterrichtung ja gerade nicht vorgesehen ist.<\/p>\n<h4>Neue Praxis in Hessen<\/h4>\n<p>Wie es im Bund schon seit geraumer Zeit stillschweigende Praxis ist, soll nun auch in Hessen eine geheimdienstliche \u00dcberpr\u00fcfung der im Bereich der Demokratief\u00f6rderung t\u00e4tigen Organisationen zur Regel werden.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Ein urspr\u00fcnglicher Entwurf des neuen Hessischen Verfassungsschutzgesetzes hatte in \u00a7 21 Abs. 1 Nr. 2 i) die generelle Befugnis zur \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen zur \u00dcberpr\u00fcfung von Personen vorgesehen, die in mit Landesmitteln gef\u00f6rderten Beratungen oder Projekten eingesetzt werden oder in entsprechenden beratenden Gremien t\u00e4tig sind.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Nach heftigen Protesten der bereits gef\u00f6rderten Tr\u00e4ger wurde dies durch die Regierungskoalition schlie\u00dflich dahingehend abgemildert, dass eine \u00dcbermittlung entsprechender Daten nur bei der Neuaufnahme einer entsprechenden F\u00f6rderung und in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen sowie mit Einwilligung und der M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme erfolgen soll (\u00a7 20 Abs. 1 Nr. 2 i).<\/p>\n<p>Die \u201eEinwilligung\u201c zu einer solchen \u00dcberpr\u00fcfung soll jedoch in einer \u201eZuweisungsvereinbarung\u201c erkl\u00e4rt werden, die zwingend mit der eigentlichen Zuweisungsverf\u00fcgung verkn\u00fcpft ist. Praktisch bedeutet das, dass es ohne \u201eEinwilligung\u201c keine Gelder gibt. In dieser Vereinbarung hei\u00dft es: \u201eEntscheidend f\u00fcr die F\u00f6rderung durch den Zuweisungsgeber ist das uneingeschr\u00e4nkte Eintreten f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) bei dem Zuweisungsnehmer, den Letztempf\u00e4ngern sowie den im Projekt besch\u00e4ftigten Personen.\u201c Erforderlich sei daher, diese uneingeschr\u00e4nkte Akzeptanz der fdGO durch die F\u00f6rderungsempf\u00e4ngerInnen in begr\u00fcndeten F\u00e4llen und bei der Einstellung von Personal einer \u201esicherheitsbeh\u00f6rdlichen \u00dcberpr\u00fcfung\u201c zu unterziehen. Auch hier k\u00fcndigte die Landesregierung nach Protesten an, bereits gef\u00f6rderte Organisationen von dieser Neuregelung auszunehmen.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Was genau eine derartige \u201esicherheitsbeh\u00f6rdliche \u00dcberpr\u00fcfung\u201c sein soll, wird nicht weiter erl\u00e4utert. Weder gibt es eine entsprechende gesetzliche Regelung \u00fcber ein geordnetes und nachpr\u00fcfbares Verfahren, noch bezeichnet der Begriff eine allgemein g\u00e4ngige Praxis. Allein der Begriff \u201esicherheitsbeh\u00f6rdlich\u201c ist in diesem Zusammenhang verwirrend, da wohl nicht damit zu rechnen ist, dass eine Regelabfrage beispielsweise beim Zollkriminalamt erfolgen soll. Vermutlich ist vorgesehen, neben dem in der Zuweisungsvereinbarung ausdr\u00fccklich genannten Verfassungsschutz auch Polizeibeh\u00f6rden einzubinden. Entsprechend wurde im Polizeirecht (\u00a7 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz) die grunds\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit einer polizeilichen Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung bei T\u00e4tigkeiten im Bereich der staatlich gef\u00f6rderten Extremismuspr\u00e4vention geschaffen. Allerdings bleibt offen, welche Erkenntnisse die Polizeibeh\u00f6rden zur Frage der Verfassungstreue haben sollen.<\/p>\n<h4>Fragw\u00fcrdige Speicherungen<\/h4>\n<p>Angesichts der fehlenden Regelung zur Durchf\u00fchrung der vorgesehenen \u00dcber\u00adpr\u00fcfung ist bislang unklar, welchen Umfang sie haben und unter welchen Voraussetzungen eine F\u00f6rderung ausgeschlossen werden soll. Die Zuwendungsvereinbarung selbst nennt als Grund f\u00fcr eine Verweigerung der F\u00f6rderung die Speicherung beim Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV), \u00e4hnlich wie auf Bundesebene der Haber-Diwell-Erlass das Vorliegen von Erkenntnissen beim BfV als Grund ausreichen l\u00e4sst. Die blo\u00dfe Speicherung kann aber kaum ein taugliches Kriterium f\u00fcr eine F\u00f6rderentscheidung sein. Dadurch wird die Entscheidungskompetenz praktisch an per se intransparente Beh\u00f6rden abgegeben, deren zentrale Arbeitsgrundlage ein unhaltbarer Extremismusbegriff ist. Wie die Berliner Rechtsanw\u00e4ltin Anna Luczak aufgrund einer umfassenden Untersuchung der Rechtsprechung sowie einer Analyse der Speicherungspraxis der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (soweit sie bekannt ist) herausgearbeitet hat, ist zudem ein Gro\u00dfteil der Speicherungen rechtlich \u00e4u\u00dferst fragw\u00fcrdig.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\"><sup>[13]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>So unterstellen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gerne, dass Linksradikale sich lediglich zum Zwecke der Tarnung ihrer wahren Absichten an zivilgesellschaftlichem Engagement beteiligen und daher entsprechende \u2013 vordergr\u00fcndig harmlose \u2013 Aktivit\u00e4ten h\u00f6chst verd\u00e4chtig und jedenfalls speicherungsw\u00fcrdig sind. Die Sammelwut der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ist gerade bez\u00fcglich Aktivit\u00e4ten gegen Rechtsextremismus besonders ausgepr\u00e4gt. So kann das Halten von Vortr\u00e4gen ebenso Anlass f\u00fcr eine Speicherung sein wie das Anmelden einer Demonstration oder gar die blo\u00dfe Teilnahme an einer solchen. Dass gerade die Abgrenzung zwischen extremistischen und zivilgesellschaftlichen Aktionsformen regelm\u00e4\u00dfig schwierig bis unm\u00f6glich ist, hat auch eine in Niedersachsen eingesetzte \u201eTask Force Verfassungsschutz\u201c herausgearbeitet, die 2014 zu dem Ergebnis kam, dass lediglich bei rund 60 Prozent aller \u00fcberpr\u00fcften Speicherungen eine weitere Speicherung zu empfehlen und in mehr als einem F\u00fcnftel die Speicherung sogar zu beanstanden war.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Versch\u00e4rft wird dieses Problem dadurch, dass eine Speicherung nur \u00e4u\u00dferst schwer gerichtlich zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu beanstanden ist, da sich die Geheimdienste auch weiterhin vor deutschen Verwaltungsgerichten auf sehr weitgehende Geheimhaltungsgr\u00fcnde berufen k\u00f6nnen, wodurch Kl\u00e4ger\u00adInnen regelm\u00e4\u00dfig in Beweisnot geraten. Auch die Dauer derartiger verwaltungsgerichtlicher Klagen d\u00fcrfte einem ansatzweise effektiven Rechts\u00ad\u00adschutz im Wege stehen, da die ohnehin oft sehr prek\u00e4r arbeitenden Organisationen und Projekte zumeist dringend auf die beantragten F\u00f6rderungen angewiesen sind und diese regelm\u00e4\u00dfig sehr kurzfristig und lediglich f\u00fcr ein Jahr gew\u00e4hrt werden.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<h4>Rechtswidrig und politisch fatal<\/h4>\n<p>Die rechtliche Grundlage der geplanten beziehungsweise bereits durchgef\u00fchrten Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihrer MitarbeiterInnen ist unzureichend. Vollkommen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und damit rechtswidrig ist eine derartige Praxis auch gemessen an den schwerwiegenden Grundrechtseingriffen (insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), die mit der geheimdienstlichen \u00dcber\u00adpr\u00fcfung und einer darauf basierenden Versagung von F\u00f6rdermitteln verbunden ist. Sie ist angesichts der Speicherungspraxis der Verfassungsschutz\u00e4mter gerichtlich kaum \u00fcberpr\u00fcfbar. Vor allem aber ist sie Ausdruck eines tiefsitzenden Misstrauens gegen wichtige AkteurInnen der Zivilgesellschaft, die Aufgaben \u00fcbernehmen, die der Staat selbst nicht leistet. Dass die staatliche F\u00f6rderung dieses Engagements von der Willk\u00fcr eines fragw\u00fcrdigen Inlandgeheimdienstes anstatt von \u00fcberpr\u00fcfbaren Vergabekriterien, Qualit\u00e4tsstandards und einer offenen Auseinandersetzung \u00fcber die gesellschaftliche Rolle der gef\u00f6rderten Organisationen abh\u00e4ngig gemacht wird, ist ein fatales politisches Signal mit nur schwer \u00fcberschaubaren Folgen f\u00fcr die Betroffenen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/3563 v. 25.7.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 VG Dresden Urteil v. 25.4.2012, Az.: 1 K 1755\/11, BeckRS 2012, 49970<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/2086 v. 11.5.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/erlass-zu-bundnis-neukolln\/#nachricht-87760\">https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/erlass-zu-bundnis-neukolln\/#nachricht-87760<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Rundschreiben des BMI v. 4.3.2004, S. 4, <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/ifg-anfrage-rundschreiben-des-bmi\/93830\/anhang\/IFGAntrag2.pdf\">https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/ifg-anfrage-rundschreiben-des-bmi\/93830\/anhang\/IFGAntrag2.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Rundschreiben des BMI v. 6.2.2017, <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/files\/foi\/87760\/haber-diwell-\u00aderlass.pdf\">https:\/\/fragdenstaat.de\/files\/foi\/87760\/haber-diwell-\u00aderlass.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/2086 v. 11.5.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/3563 v. 25.7.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u00a0 Luczak, A.: Gutachten zur Verkn\u00fcpfung staatlicher F\u00f6rderleistungen mit \u201esicherheitsbeh\u00f6rdlichen \u00dcberpr\u00fcfungen\u201c der gef\u00f6rderten Tr\u00e4gerInnen und deren MitarbeiterInnen unter Einbeziehung von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, <a href=\"https:\/\/www.verband-brg.de\/images\/2018-06-14-Gutachten-BMB-VBRG-BAGD.pdf\">www.verband-brg.de\/images\/ 2018-06-14-Gutachten-BMB-VBRG-BAGD.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 LT-Drs. 19\/5412 v. 14.11.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> \u00a0 Luczak a.a.O. (Fn. 10)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> \u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> \u00a0 Nieders\u00e4chsisches Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport: Abschlussbericht der Task Force zur \u00dcberpr\u00fcfung der Speicherung personenbezogener Daten durch den Nieders\u00e4chsischen Verfassungsschutz, Hannover 2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> \u00a0 Luczak a.a.O. (Fn. 10), S. 28f.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Tom Jennissen In den letzten Jahren ist die staatliche Unterst\u00fctzung von Organisationen im Bereich<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,122],"tags":[580,592,750,1491],"class_list":["post-19754","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-117","tag-extremismusklausel","tag-fdgo","tag-hessen","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19754","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19754"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19754\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19754"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19754"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19754"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}