{"id":19760,"date":"2018-11-30T14:51:21","date_gmt":"2018-11-30T14:51:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19760"},"modified":"2018-11-30T14:51:21","modified_gmt":"2018-11-30T14:51:21","slug":"der-bundesgerichtshof-zur-stillen-sms-standortueberwachung-nur-bei-erheblichen-straftaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19760","title":{"rendered":"Der Bundesgerichtshof zur Stillen SMS:\u00a0Standort\u00fcberwachung nur bei erheblichen Straftaten"},"content":{"rendered":"<h3>von Lukas Theune<\/h3>\n<p><strong>Der Bundesgerichtshof hat in einem ver\u00f6ffentlichen Beschluss erstmals eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die g\u00e4ngige \u00dcberwachungsmethode \u201eStille SMS\u201c definiert, zugleich aber den Anwendungsbereich gegen\u00fcber der vorherigen Praxis der Ermittlungsbeh\u00f6rden erheblich eingeschr\u00e4nkt. Betroffen war ein kurdischer Aktivist.<\/strong><\/p>\n<p>Ali Hidir Dogan war angeklagt, als Gebietsleiter f\u00fcr die PKK in Berlin t\u00e4tig gewesen zu sein. Vorgeworfen wurde ihm, Demonstrationen und Kulturfestivals organisiert zu haben. So hie\u00df es in der Anklage: \u201eGem\u00e4\u00df seiner Aufgaben als Gebietsleiter \u201aBerlin\u2018 organisierte der Angeschuldigte Dogan die Durchf\u00fchrung von bzw. die Teilnahme an themenbezogenen und \u00f6ffentlichkeitswirksamen Kundgebungen, Mahnwachen, De\u00admonstrationen, traditionellen kurdischen Festen sowie Wahlkampf- oder Propagandaveranstaltungen. Hierdurch sollte die faktische und thematische Pr\u00e4senz der PKK verdeutlicht und die \u00f6ffentliche Meinung in ihrem Sinne beeinflusst werden.\u201c<!--more--><\/p>\n<p>Eigene Straftaten wurden ihm nicht vorgeworfen. S\u00e4mtliche Handlungen des Angeklagten werden nach dem Konstrukt der \u00a7\u00a7 129a und 129b des Strafgesetzbuches (StGB) dadurch strafbar, dass sie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland \u2013 der PKK \u2013 belegen sollen. Als ein ma\u00dfgebliches Indiz f\u00fcr seine Mitgliedschaft wurde dabei herangezogen, dass Herr Dogan nicht nur in Berlin gewesen sei. Vielmehr habe er auch mehrere Reisen durch Brandenburg unternommen und dabei andere kurdische AktivistInnen getroffen. Als Belege f\u00fcr diese Reisen brachte die Generalstaatsanwaltschaft mehrere Standortdaten von Dogans Mobiltelefon ein. Diese waren nicht bei Telefonaten entstanden \u2013 das Handy war inaktiv. Das Bundeskriminalamt hatte indes in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden sogenannte Stille SMS an den Mobilfunkanschluss gesendet.<\/p>\n<p>Bei der Stillen SMS (englisch: stealth ping) handelt es sich um einen Ortungsimpuls, der verdeckt an ein Mobiltelefon gesendet wird. Das Telekommunikationsnetz wertet den Vorgang als Kommunikation und speichert daher einen Verkehrsdatensatz, der dann nach \u00a7 100g der Strafprozessordnung (StPO) abgefragt werden kann. Auf diesem Weg k\u00f6nnen die ErmittlerInnen daf\u00fcr sorgen, dass in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden ein abfragef\u00e4higer Datensatz erzeugt wird, auch wenn gerade keine Kommunikation mittels des \u00fcberwachten Ger\u00e4tes stattfindet und Stand by-Daten nicht gespeichert werden. KritikerInnen wie der Strafrechtsprofessor Tobias Singelnstein monieren, dass es f\u00fcr diese Praxis keine zureichende Rechtsgrundlage gebe:<\/p>\n<p>\u201eZwar k\u00f6nnen die erzeugten Daten nach \u00a7 100g bzw. \u00a7 100a StPO abgefragt werden; der Ortungsimpuls selbst ist davon aber nicht erfasst. Auch diesem alleine kommt jedoch Grundrechtsrelevanz zu, da er zur Speicherung der Standortdaten f\u00fchrt. Der Staat bedient sich quasi eines Automatismus, um an Daten zu gelangen, die sonst noch nicht einmal erzeugt worden w\u00e4ren &#8230; Auch dies stellt einen rechtfertigungsbed\u00fcrftigen Eingriff dar.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Dessen ungeachtet erfreut sich dieses Instrument seit Jahren zunehmender Beliebtheit nicht nur beim Bundeskriminalamt (BKA), sondern auch beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), bei der Bundespolizei und beim Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (MAD). Die aktuellen Zahlen zeichnen das Bild eines allt\u00e4glichen, routinem\u00e4\u00dfig eingesetzten Ermittlungsinstruments. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hat das BfV allein im ersten Halbjahr 2018 103.224 Stille SMS versandt. Das BKA kam auf 30.988, die Bundespolizei auf 38.990.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Die Stille SMS ist also ein \u00dcberwachungstool, das in erschreckender Regelm\u00e4\u00dfigkeit in die Privatsph\u00e4re der \u00dcberwachten eingreift, f\u00fcr das aber nach wie vor die erforderliche gesetzliche Grundlage fehlt.<\/p>\n<h4>Eine zweischneidige Entscheidung<\/h4>\n<p>Mit Beschluss vom 8. Februar 2018, f\u00fcr dessen Begr\u00fcndung sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstaunliche f\u00fcnf Monate Zeit lie\u00df, wurde die Revision Dogans nun verworfen. Zun\u00e4chst best\u00e4tigte der BGH die Ansicht Singelnsteins und der Revision, dass es f\u00fcr einen derartigen Eingriff einer gesetzlichen Grundlage bed\u00fcrfe. Diese Rechtsgrundlage k\u00f6nne auch nicht \u00a7 100a der Strafprozessordnung, der die Telekommunikations\u00fcberwachung regelt, darstellen, denn:<\/p>\n<p>\u201eDie Erhebung mittels stiller SMS erzeugter Standortdaten wird schon deshalb nicht von \u00a7 100a StPO erfasst, weil sie nicht im Rahmen von Telekommunikation anfallen &#8230; Zudem erfasst \u00a7 100a StPO seinem Wortlaut nach nur die \u00dcberwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, also die Auskunft \u00fcber vorhandene Daten. Das Erzeugen solcher Daten, das eine aktive Einflussnahme auf den vorhandenen Datenbestand darstellt, geht jedoch dar\u00fcber hinaus und bedarf daher einer eigenen Rechtsgrundlage.\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Auch die sogenannte Ermittlungsgeneralklausel (\u00a7\u00a7 161 Abs. 1 und 163 Abs. 1 StPO) gen\u00fcge hierf\u00fcr offensichtlich nicht, da \u201eder Einsatz stiller SMS und die sich daran anschlie\u00dfende Abfrage der so erzeugten Standortdaten das Erstellen eines \u2013 wenn auch abh\u00e4ngig von der Funkzelle recht groben \u2013 Bewegungsprofils erm\u00f6glichen und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in erheblicher Weise ber\u00fchren.\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Die Stillen SMS k\u00f6nnen aber auch nicht auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr die \u00dcberwachung von Personen durch \u201esonstige technische Mittel\u201c (\u00a7\u00a0100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO) au\u00dferhalb von Wohnungen gest\u00fctzt werden, denn ob sich die \u00fcberwachte Person gerade innerhalb oder au\u00dferhalb einer Wohnung aufhalte, wissen die Beh\u00f6rden ja nicht. So war in dem Verfahren gegen Ali Hidir Dogan etwa vielfach durch Stille SMS nur festgestellt worden, dass sich der Angeklagte in der Funkzelle aufhielt, die auch zu seiner Wohnung geh\u00f6rte.<\/p>\n<p>Allerdings fand der Bundesgerichtshof dann doch eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Versendung der Stillen SMS. Denn in \u00a7 100i StPO gebe es die Erm\u00e4chtigung f\u00fcr den Einsatz eines IMSI-Catchers. Diese gelte auch f\u00fcr Stille SMS, denn der Gesetzgeber habe die Norm ja gerade f\u00fcr \u201etechnischen Fortschritt\u201c offen halten wollen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung hat damit eine zweischneidige Bedeutung f\u00fcr die immer umfassendere \u00dcberwachungspraxis der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Einerseits k\u00f6nnen diese nun weiter Stille SMS einsetzen und sich dabei auf den BGH berufen, der dies gestattet. Andererseits d\u00fcrfte eine Vielzahl der bislang versendeten Stillen SMS nunmehr rechtswidrig sein. Denn die Schranken, die der \u00a7 100i StPO f\u00fcr den Einsatz des IMSI-Catchers setzt und die nach Meinung des BGH in Zukunft auch f\u00fcr die Stille SMS gelten sollen, sind hoch.<\/p>\n<h4>In Zukunft weniger Stille SMS?<\/h4>\n<p>Ein IMSI-Catcher ist ein Ger\u00e4t, das \u2013 vereinfacht gesagt \u2013 eine Funkzelle simuliert. Befindet es sich in der N\u00e4he des \u00fcberwachten Mobiltelefons, loggt sich dieses statt in die Mobilfunkzelle in den IMSI-Catcher ein. Ermittlungsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen so herausfinden, welche Ger\u00e4te und welche Mobilnummern sich in der N\u00e4he befinden und, wenn sie dies mehrmals abgleichen, mit einiger Sicherheit herausfinden, welches Telefon welcher Person zugeordnet werden kann. Auch diese Ermittlungsmethode war gegen Herrn Dogan angewandt worden. Denn die \u00a7\u00a7\u00a0129a und 129b StGB sind gerade deshalb so praktisch f\u00fcr die Ermittlungsbeh\u00f6rden, weil sie s\u00e4mtliche Eingriffe in die Privatsph\u00e4re der Beschuldigten erlauben, die die Strafprozessordnung vorsieht. Sie werden deshalb oft auch als \u201eSchn\u00fcffelparagraphen\u201c bezeichnet.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Verglichen mit der Zahl der versandten Stillen SMS sind die IMSI-Catcher-Eins\u00e4tze selten: Im ersten Halbjahr 2018 griff das BKA 20 Mal, die Bundespolizei 32 Mal zu diesem Mittel.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Ob diese vergleichsweise niedrigen Zahlen allein den h\u00f6heren rechtlichen H\u00fcrden oder auch dem teuren Einsatz des Ger\u00e4tes geschuldet sind, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p>Nunmehr d\u00fcrfen Stille SMS jedenfalls durch die Polizeibeh\u00f6rden nur noch versandt werden, wenn ein Verdacht einer \u201eStraftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung\u201c besteht (\u00a7 100i Abs. 1 StPO). Dabei muss es sich um Straftaten handeln, die \u201egeeignet sind, den Rechtsfrieden empfindlich zu st\u00f6ren sowie das Gef\u00fchl der Rechtssicherheit der Bev\u00f6lkerung erheblich zu beeintr\u00e4chtigen.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Die vermutete Tat muss dabei auch im Einzelfall schwer wiegen. Dies soll solche Straftaten ausscheiden, bei denen es zwar nach der H\u00f6chststrafandrohung um eine erhebliche Straftat gehen k\u00f6nnte, bei denen aber der Einzelfall zeigt, dass die Tat nicht schwer genug ist \u2013 eine differenzierte und vom Bundesverfassungsgericht geforderte Regelung, mit der die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ihre Schwierigkeiten bei der Anwendung haben werden.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Wer dem nicht vertraut oder unabh\u00e4ngig von diesen Regelungen wissen m\u00f6chte, ob ihm jemand hinterher schn\u00fcffelt, ist aber nicht nur auf die \u2013 regelm\u00e4\u00dfig ohnehin nicht erfolgende \u2013 anschlie\u00dfende Benachrichtigung durch die Ermittlungsbeh\u00f6rden angewiesen. Zum einen kann eine Stille SMS dann nicht versandt werden, wenn das Telefon ausgeschaltet und SIM-Karte und Akku entfernt werden. Am sinnvollsten d\u00fcrfte es aber sein, sein Mobiltelefon ohnehin nicht immer und \u00fcberall mitzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Zum andern stehen Betroffene auch technisch nicht allein da. Die kostenlose Android-App SnoopSnitch zeigt an, wenn ein Mobiltelefon eine Stille SMS erhalten hat.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Damit erf\u00e4hrt man zwar immer noch nicht, ob man nun im Fokus des BfV, des BKA oder anderer Beh\u00f6rden steht \u2013 aber immerhin wei\u00df man, dass man sein Telefon entweder wechseln oder besser gar nicht dabei haben sollte.<\/p>\n<p>Herr Dogan war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden, auf die 22 Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden. Kurz nach Erhalt des BGH-Beschlusses wurde er aus der Haft entlassen. Nun kommt das n\u00e4chste \u00dcberwachungsinstrument auf ihn zu: die F\u00fchrungsaufsicht.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Singelnstein, T.: M\u00f6glichkeiten und Grenzen neuerer strafprozessualer Ermittlungsma\u00dfnahmen, in: Neue Zeitschrift f\u00fcr Strafrecht (NStZ) 2012, H. 11, S. 593-606 (601)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/3678 v. 3.8.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BGH: Beschluss v. 8.2.2018, Az.: 3 StR 400\/17, Rn. 5, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ebd., Rn. 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 siehe z.B. Drohsel, F.: Paragraph 129 a und b abschaffen, in: spw \u2013 Zeitschrift f\u00fcr sozialistische Politik und Wirtschaft 167, 2008, Nr. 7, S. 6, <a href=\"http:\/\/www.spw.de\/data\/spw_167_ drohsel.pdf\">www.spw.de\/data\/spw_167_ drohsel.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/3678 v. 3.8.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BVerfG: Beschluss v. 14.12.2000 (Az.: <a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/?typ=reference&amp;y=200&amp;d=2000-12-14&amp;az=2BVR174199&amp;ge=BVERFG\">2 BvR 1741\/99<\/a>), Rn. 52; s.a. G\u00fcnther, R.: \u00a7 100i StPO (Rn. 25), in: M\u00fcnchner Kommentar zur StPO, Bd. 1, M\u00fcnchen 2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BVerfG: Urteil v. 2.3.2006 (Az.: <a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/?typ=reference&amp;y=200&amp;d=2006-03-02&amp;az=2BVR209904&amp;ge=BVERFG\">2 BvR 2099\/04<\/a>), in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2006, H. 14, S. <a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/?typ=reference&amp;y=300&amp;b=2006&amp;s=976&amp;z=NJW\">976<\/a>-984 (<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/?typ=reference&amp;y=300&amp;b=2006&amp;z=NJW&amp;sx=982\">982<\/a>)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.chip.de\/downloads\/SnoopSnitch-Android-App_75263429.html\">www.chip.de\/downloads\/SnoopSnitch-Android-App_75263429.html<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Lukas Theune Der Bundesgerichtshof hat in einem ver\u00f6ffentlichen Beschluss erstmals eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,122],"tags":[155,156,341,1074,1377,1435],"class_list":["post-19760","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-117","tag--100a","tag--100g","tag-bundesgerichtshof","tag-pkk-prozess","tag-stille-sms","tag-tkue"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19760","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19760"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19760\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19760"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19760"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19760"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}