{"id":19926,"date":"2019-11-03T16:03:07","date_gmt":"2019-11-03T16:03:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19926"},"modified":"2019-11-03T16:03:07","modified_gmt":"2019-11-03T16:03:07","slug":"wovon-andere-nur-traeumen-die-praeventivpolizeiliche-seite-des-zolls","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19926","title":{"rendered":"Wovon andere nur tr\u00e4umen &#8211; Die pr\u00e4ventivpolizeiliche Seite des Zolls"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Zoll kann auf eine ganze Reihe von Befugnissen zur\u00fcckgreifen, die sonst nur der Polizei zur Verf\u00fcgung stehen \u2013 manche gehen auch dar\u00fcber hinaus. Anders als Polizeibeh\u00f6rden kann die Zollfahndung ohne Anleitung durch Staatsanwaltschaften agieren. Und auch der parlamentarischen Kontrolle ist der Zoll h\u00e4ufig entzogen. <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Es war ein Paukenschlag, der den Zoll pl\u00f6tzlich und unvermittelt in die Wahrnehmung von B\u00fcrgerrechtsaktivist*innen r\u00fcckte. Am 30. M\u00e4rz 2019 r\u00fcckte eine Gruppe von Mitarbeitern des Hauptzollamtes Berlin \u2013 angewiesen durch die Fachabteilung Finanzkontrolle Schwarz\u00adarbeit \u2013 auf den Eingang des Clubs \u201eMensch Meier\u201c in Berlin vor.<!--more--><\/p>\n<p>Was dann geschah, dar\u00fcber gehen die Darstellungen auseinander: Die T\u00fcrsteher bef\u00fcrchteten einen Angriff durch Nazischl\u00e4ger und verriegelten den Zugang zum \u201eMensch Meier\u201c, unter den Besch\u00e4ftigten des Clubs herrschte Angst. Die Bundesregierung behauptet dagegen, die zivil gekleideten Mitarbeiter des Zolls h\u00e4tten sich als solche zu erkennen gegeben und um Einlass gebeten.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Als der nicht gew\u00e4hrt wurde, r\u00fcckten zur Unterst\u00fctzung der 16 Zollbeamten Kr\u00e4fte der 15. Einsatzhundertschaft der Berliner Bereitschaftspolizei an. Es kam zu Auseinandersetzungen im Club. Nach Angaben der Polizei wurden sechs Beamte durch den Einsatz eines Reizstoffspr\u00fchger\u00e4tes verletzt.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung r\u00e4umt ein, dass die Zollbeamten zun\u00e4chst nicht als solche zu erkennen gewesen seien, sp\u00e4ter h\u00e4tten aber alle entweder Armbinden oder Kleidung mit der Aufschrift \u201eZoll\u201c getragen (die von der Ma\u00dfnahme Betroffenen berichten anderes). Grund f\u00fcr die Durchsuchung sei ein anonymer Hinweis auf Schwarzarbeit und Verkauf unversteuerter Alkoholika im \u201eMensch Meier\u201c gewesen. Dass die Durch\u00adsuchung \u00fcber ein Jahr nach Eingang dieses Hinweises beim Hauptzollamt Berlin erfolgte \u2013 just an einem Abend, an dem dort eigentlich eine Veranstaltung der Seenotrettungsorganisation \u201eSeawatch\u201c stattfinden sollte \u2013, sei reiner Zufall gewesen.<\/p>\n<p>Zugriff aufgrund eines anonymen Hinweises, \u00fcber ein Jahr nach dessen Eingang, und das, ohne weitere Sachverhaltsaufkl\u00e4rung betrieben zu haben \u2013 f\u00fcr die Polizei ein Wunschtraum. Die muss \u00fcblicherweise schon einiges mehr aufbieten, um die Anordnung zu einer so eingriffsintensiven Ma\u00dfnahme wie dem Betreten und der Durchsuchung eines Geb\u00e4udes zu erhalten. Dem Zoll stehen dagegen aufgrund seiner besonderen Aufgabe auch besondere M\u00f6glichkeiten der Verdachtsgenerierung zur Verf\u00fcgung. Nach \u00a7 208 Absatz 1 Nummer 3 Abgabenordnung hat er auch die Aufgabe der Straftatenverh\u00fctung und bewegt sich dabei aber anders als die Polizei in zwei Sph\u00e4ren: Er f\u00fchrt einerseits steuerverfahrensrechtliche Ermittlungen, bei denen zun\u00e4chst \u00fcberhaupt erst ein noch unbekannter Steuersachverhalt ermittelt werden muss. Daf\u00fcr kann er sich auf seinen allgemeinen Auftrag der Steuersicherung berufen. Und andererseits f\u00fchrt er strafverfahrensrechtliche Ermittlungen \u2013 mit dem ganzen Repertoire von Befugnissen aus der Strafprozessordnung \u2013 auch gegen zun\u00e4chst noch unbekannte Tatverd\u00e4chtige. In beiden F\u00e4llen kann sich der Zoll auch auf vage Vermutungen st\u00fctzen, dass es zu Steuerverk\u00fcrzungen gekommen sei.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<h4>Verdachtsgenerierung<\/h4>\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr eine Datenerhebung durch den Zoll, die allein der Verdachtsgenerierung diente, berichtet die mittlerweile aus dem Amt geschiedene Bundesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Vo\u00dfhoff in ihrem T\u00e4tigkeitsbericht 2017\/2018: Der Zoll hatte die Reedereien der deutschen Ostseeh\u00e4fen aufgefordert, ihm s\u00e4mtliche Passagierlisten des F\u00e4hr- und Kreuzfahrtschiffverkehrs zu \u00fcbermitteln. Er berief sich dabei auf seine allgemeinen Aufgaben zur Verh\u00fctung von Steuerstraftaten und seine Befugnis, alle personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die er f\u00fcr seine Aufgabenerf\u00fcllung als erforderlich ansieht. Die Datenschutzbeauftragte sah hingegen keine Rechtsgrundlage gegeben. Die Generalklausel des Zollfahndungsdienstgesetzes sei f\u00fcr eine solch eingriffsintensive Ma\u00dfnahme ohne hinreichenden Ermittlungsansatz nicht ausreichend. \u00dcbersetzt: Nur weil die standardm\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrten Zollkontrollen bei der Einreise per Schiff auch manchmal Funde von unversteuertem Alkohol oder Zigaretten erbringen, k\u00f6nnen nicht s\u00e4mtliche Passagiere vorab mit den beim Zoll vorhandenen Dateien abgeglichen werden. Der Zoll stellte seine Praxis aufgrund der Intervention der BfDI ein.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>In den T\u00e4tigkeitsberichten 2015\/2016 und 2017\/2018 der BfDI findet sich ein weiterer Fall der Datenerhebung zur Verdachtsgenerierung au\u00dferhalb der finanzpolizeilichen Sph\u00e4re des Zoll, gest\u00fctzt auf die Befugnis des Zolls zur Verarbeitung von Daten zur Verh\u00fctung zuk\u00fcnftiger Straftaten: Hierbei geht es um die \u201eFalldatei Rauschgift\u201c (FDR), die vom Bundeskriminalamt (BKA) als Verbunddatei gef\u00fchrt wird. Bei einer gemeinsamen Pr\u00fcfung der FDR durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und L\u00e4ndern wurden hier gravierende M\u00e4ngel festgestellt. Weder wurden Verfahrensausg\u00e4nge von Strafverfahren gespeichert noch gab es einen hinreichenden Aktenr\u00fcckhalt zur Begr\u00fcndung einer negativen Prognose \u00fcber die gespeicherten Personen. Genau das w\u00e4re aber ausschlaggebend f\u00fcr eine Datei zur Straftatenverh\u00fctung. Beteiligt war auch der Zoll, der lesenden und schreibenden Zugriff auf die FDR hat. Gerade bei den Einspeicherungen des Zollkriminalamtes (ZKA) fehlte es an der notwendigen Negativprognose; h\u00e4ufig hatten nur geringe Mengen Cannabisprodukte bei der Einreise zur Einspeicherung gef\u00fchrt.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Auch hier stellten die Datenschutzbeauftragten klar, dass der Zoll zwar bei der Kontrolle des grenz\u00fcberschreitenden G\u00fcterverkehrs weitreichende Befugnisse hat, sich aber bei der Datenverarbeitung dennoch an gewisse Mindeststandards halten muss. Mittlerweile sind nach der Migration der FDR in den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) von den urspr\u00fcnglich 54.543 durch den Zoll gespeicherten Personen nur noch 11.091 \u00fcbrig geblieben.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Dies d\u00fcrfte jedoch weniger auf eine \u00dcberpr\u00fcfung der Daten durch das Zollkriminalamt zur\u00fcckzuf\u00fchren sein als vielmehr auf einen Filter des BKA bei der \u00dcberleitung (Migration) der Daten von der FDR zu PIAV, bei dem Bagatelldelikte automatisiert ausgesondert wurden.<\/p>\n<p>Das Zollkriminalamt als Zentralstelle der Zollfahndungs\u00e4mter verwaltet das Zollfahndungsinformationssystem. Darin werden unterschiedliche Datenbanken gef\u00fchrt, darunter das Zollinformationssystem INZOLL, in dem 2013 insgesamt 41.604 Datens\u00e4tze zu Pr\u00e4vention und Gefahrenabwehr gespeichert waren, die 29.087 Personen betrafen, und eine Zentraldatei CRIME mit unterschiedlichen Anwendungen zur Risikoanalyse, die 2013 etwa 20.000 personenbezogene Datens\u00e4tze enthielt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Neuere Zahlen sind als Verschlusssache eingestuft und der \u00d6ffentlichkeit entzogen.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Das ZKA hat auch Zugriff auf zahlreiche weitere Dateien der Beh\u00f6rden mit Sicherheitsaufgaben. Es hat vollen Zugriff auf das polizeiliche Informationssystem INPOL-Zentral (u.a. Personenfahndung), weitere Zentraldateien wie die Fingerabdruckdatenbank AFIS-P und einige der Verbunddateien in INPOL-Fall (wie der Falldatei Rauschgift), auf die Anti-Terror-Datei, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund, das Zentrale Verkehrsinformationssystem ZEVIS (u.a. Halter- und Fahrzeuginformationen), das Europol-Informationssystem und einen Teil der Ausschreibungskategorien im Schengener Informationssystem. Das ZKA kann somit eigene Erkenntnisse zu einer Person, bei der gegebenenfalls vage Anhaltspunkte f\u00fcr (Steuer-)Straftaten bestehen, mit polizeilichen Erkenntnissen aus anderen Kriminalit\u00e4tsbereichen anreichern. Umgekehrt darf auch das BKA Daten aus dem Zollfahndungsinformationssystem abrufen.<\/p>\n<p>Der Zoll kommt aber noch auf anderen Wegen an personenbezogene Informationen, die nicht notwendig mit seinen eigentlichen Aufgaben verbunden sind. Im Aufenthaltsgesetz (\u00a7 73 AufenthG) werden verschiedene \u201eKonsultationsverfahren\u201c geregelt, bei denen vor Erteilung eines Visums, vor Verl\u00e4ngerung eines Aufenthaltstitels, im Asylverfahren und beim Umgang mit Illegalisierten ein Datenabgleich mit Polizei und Geheimdiensten sowie dem Zollkriminalamt vorgenommen wird; das Bundesinnenministerium bestimmt die Liste der Staaten, deren B\u00fcrger*innen diesem Verfahren unterzogen werden. Im Fall des Visum-Konsultationsverfahrens sind nicht nur Visumantragsteller*innen, sondern auch ihre Einlader*innen und die f\u00fcr die Kosten des Aufenthalts B\u00fcrgenden von dem Abgleich umfasst. Dort wird dann gepr\u00fcft, ob eine*r der Beteiligten im Fokus dieser Beh\u00f6rden steht und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel aus Sicherheitsbedenken versagt werden soll.<\/p>\n<p>Mit der einmaligen Konsultation ist es aber nicht getan: Wird das Visum oder der Aufenthaltstitel erteilt, dann wird den beteiligten Sicherheitsbeh\u00f6rden mitgeteilt, wie lange diese jeweils g\u00fcltig sein sollen (um auch w\u00e4hrend des legalen Aufenthalts bekannt gewordene Bedenken noch mitteilen zu k\u00f6nnen). Was mit den Daten dort genau geschieht, ist bislang nicht weiter untersucht oder \u00f6ffentlich geworden. Im Gesetz findet sich die Generalklausel \u201eDie \u2026 genannten Beh\u00f6rden d\u00fcrfen die ihnen \u00fcbermittelten Daten speichern und nutzen, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist\u201c (\u00a7\u00a7 73 Abs. 3 Satz 3, Abs. 3a Satz 4 und Abs. 3b Satz 3 AufenthG). In der Literatur wird zwar davon ausgegangen, dass diese Speicherung nur dann m\u00f6glich sei, wenn gegen die betroffenen Personen ein Versagungsgrund vorliegt.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die Bundesregierung verweigert aber eine Auskunft dar\u00fcber, ob die beteiligten Beh\u00f6rden \u2013 wie etwa das ZKA \u2013 davon ausgehen, dass eine Speicherung \u201ezur Aufgabenerf\u00fcllung\u201c auch in F\u00e4llen ohne erkennbaren Versagungsgrund erforderlich sei, oder gar, dass eine Speicherung eigentlich immer erforderlich sei.<\/p>\n<p>Die Auskunft verweigert die Bundesregierung auch, wenn es um aktuelle Zahlenangaben zu den beim Zoll vorgehaltenen Informationssystemen, Dateien und Datenbanken geht. Selbst Angaben zu den Dateien INZOLL und CRIME, f\u00fcr die 2013 noch Zahlen genannt wurden, stuft die Bundesregierung \u201eaus Gr\u00fcnden des Staatswohls\u201c mittlerweile als \u201eVerschlusssache \u2013 Nur f\u00fcr den Dienstgebrauch\u201c ein, \u201eweil die Ver\u00f6ffentlichung der erfragten Informationen umfassende R\u00fcckschl\u00fcsse auf den kriminalit\u00e4tsbezogenen Informationsstand sowie die Arbeitsweise des Zolls erm\u00f6glichen w\u00fcrde\u201c. Das w\u00fcrde sich auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung \u201eau\u00dferordentlich nachteilig\u201c auswirken.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<h4>Einbindung in Polizei und Nachrichtendienste<\/h4>\n<p>Der Zoll ist nicht nur \u00fcber gemeinsame Dateien oder den Zugang zu polizeilichen Datenbanken in die \u201eSicherheitsarchitektur\u201c eingebunden. Er ist auch Teilnehmer im \u201eGemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum\u201c GTAZ und im \u201eGemeinsamen Extremismus- und Terrorismuszentrum\u201c GETZ. Besonders im GTAZ spielt er eine Rolle beim \u201eganzheitlichen Bek\u00e4mpfungsansatz\u201c des internationalen Terrorismus, genauer hinsichtlich der Bek\u00e4mpfung der Terrorismusfinanzierung. Verst\u00f6\u00dfe gegen Geldw\u00e4schebestimmungen k\u00f6nnen ein Mittel sein, bei mutma\u00dflichen terroristischen Aktivit\u00e4ten einen strafprozessualen Fu\u00df in die T\u00fcr zu bekommen \u2013 besonders dann, wenn ansonsten nur nicht gerichtsverwertbare, nachrichtendienstlich gewonnene Erkenntnisse vorliegen. Mit der \u201eFinancial Intelligence Unit\u201c (FIU) verf\u00fcgt der Zoll \u00fcber eine Einrichtung, die einerseits verd\u00e4chtige Geldbewegungen aufsp\u00fcren und andererseits auch strategische Erkenntnisse in die Bek\u00e4mpfung des Terrorismus im Hinblick auf seine Finanzierung einbringen soll. Die FIU selbst hat dabei allerdings selbst keinen eigenen Zugriff auf die (zoll-) polizeilichen Datenbanken (siehe den Beitrag von Stephan Herweg in diesem Heft).<\/p>\n<p>Der Zoll ist aber auch Empf\u00e4nger von geheimdienstlichen Informationen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) kann Hinweise auf schwere grenz\u00fcberschreitende Kriminalit\u00e4t im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Zolls weiterleiten, die er aus der \u201estrategischen Fernmeldeaufkl\u00e4rung\u201c gewinnt. Von dieser Befugnis hat der BND in den Jahren 2014 bis 2019 allerdings keinen Gebrauch gemacht,<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> was zumindest hinsichtlich der wesentlichen gemeinsamen Aufgabe beider Beh\u00f6rden bei der Bek\u00e4mpfung des illegalen Waffenhandels und der Proliferation von G\u00fctern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen umgekehrt die Frage aufwirft, was der BND mit seinen umfassenden weltweiten Schn\u00fcffelbefugnissen hier \u00fcberhaupt beizutragen hat.<\/p>\n<h4>Alles geheim<\/h4>\n<p>Einen Hinweis auf den Umfang, in dem das ZKA seine Befugnisse zur pr\u00e4ventiven \u00dcberwachung von Post und Telekommunikation nutzt, geben Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen aus einer Zeit, als die Bundesregierung all das noch nicht f\u00fcr so geheimhaltungsbed\u00fcrftig hielt. 2006 gab es demnach drei Anordnungen zur pr\u00e4ventiven \u00dcberwachung des Telekommunikations- und Postverkehrs, von denen 15 Telefonanschl\u00fcsse und acht E-Mail-Kennungen betroffen waren, 48 Post- und Paketsendungen wurden ge\u00f6ffnet. Bei drei der betroffenen B\u00fcrger*innen wurde der Verdacht auf Vorbereitung von Proliferationsstraftaten nicht erh\u00e4rtet, bei dem vierten scheiterte der Versuch dazu an anderen Gr\u00fcnden.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>In den Jahren 1992 bis 2004, als die Befugnis zur pr\u00e4ventiven \u00dcberwachung des Fernmelde- und Postverkehrs noch nicht im Zollfahndungsdienstgesetz, sondern im Au\u00dfenwirtschaftsgesetz geregelt war, gab es zwischen null und sechs solcher Anordnungen j\u00e4hrlich. Von den insgesamt 41 Anordnungen waren 417 Telekommunikationsanschl\u00fcsse von 193 Personen betroffen, insgesamt 28.031 Post- und Paketsendungen wurden kontrolliert. In 20 der 41 F\u00e4lle wurden nach den \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, von denen zehn mit einem rechtskr\u00e4ftigen Urteil abgeschlossen wurden. 21 endeten ohne Ermittlungsverfahren; in elf F\u00e4llen konnten die urspr\u00fcnglichen Hinweise auf rechtswidrige Ausfuhrvorhaben nicht best\u00e4tigt werden, in den \u00fcbrigen zehn hatten die beteiligten Unternehmen ihre T\u00e4tigkeit mittlerweile eingestellt.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Heute beantwortet die Bundesregierung solche Fragen nach dem Umfang der \u00dcberwachungen durch das ZKA nicht mehr und folgt somit der allgemeinen Tendenz, die Sicherheitsbeh\u00f6rden vor den kritischen Blicken von Parlament und \u00d6ffentlichkeit abzuschotten. Parlamentarische Anfragen werden nicht offen beantwortet, sondern begehrte Informationen in der Geheimschutzstelle des Parlaments versenkt. Wie viele verdeckte Ermittler*innen setzt das Zollkriminalamt ein? Wie viele Vertrauenspersonen und Informanten aus kriminellen Milieus liefern ihm ihre Erkenntnisse? Wie oft greift das ZKA im Rahmen der Straftatenverh\u00fctung in das Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis ein? Hat er dabei auch Quellen-Telekommunikations\u00fcberwachung eingesetzt, bevor sich die Ansicht durchsetzte, dass es hierf\u00fcr einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf? Wie oft werden IMSI- und WLAN-Catcher eingesetzt? All das ist nur in eingestuften Dokumenten zu lesen und damit einer \u00f6ffentlichen Debatte weitgehend entzogen.<\/p>\n<p>Gar nicht erst zu erwarten sind Angaben zur so genannten \u201elegendierten Kontrolle\u201c: Um ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht offenlegen zu m\u00fcssen, f\u00fchren Vollzugsbeamt*innen (auch solche anderer Polizeibeh\u00f6rden) Kontrollen im Grenzraum oder bei der Einreise auf Grundlage anderer polizeilicher Befugnisse durch. Dadurch k\u00f6nnen Straftaten wie die Einfuhr gro\u00dfer Mengen Bet\u00e4ubungsmittel verhindert werden, ohne dabei die Ermittlungen gegen die dahinterstehende kriminelle Struktur offenlegen zu m\u00fcssen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden also nicht nur genutzt, um einen strafprozessualen Anfangsverdacht zu generieren, sondern auch, um m\u00f6glichst lange verdeckt ermitteln und zugleich der \u00d6ffentlichkeit Erfolge pr\u00e4sentieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Parlamentarische Kontrolle<\/h4>\n<p>Mit der Erweiterung der Befugnisse des Zollkriminalamtes in \u00a7 23 a-g Zollfahndungsdienstgesetz (ZfdG) hat der Bundestag 2005 auch ein parlamentarisches Gremium zur politischen Kontrolle des Bundesfinanzministeriums und des ZKA eingerichtet. 2008 hat dieses Gremium einen Bericht vorgelegt, in dem attestiert wird, das ZKA habe von seinen \u201eBefugnissen zur\u00fcckhaltend Gebrauch\u201c gemacht, eine in \u201eEvaluationen\u201c von Sicherheitsgesetzen in den vergangenen zehn Jahren regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Floskel.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Ob tats\u00e4chlich die Grundrechtssensibilit\u00e4t oder eher die f\u00fcr eine umfassende \u00dcberwachung von Post und Telekommunikationsverkehr nicht ausreichenden Ressourcen ausschlaggebend f\u00fcr den \u201ezur\u00fcckhaltenden Gebrauch\u201c waren, kann so nicht bewertet werden. Da das Gremium vollst\u00e4ndig auf den Vortrag der zu kontrollierenden Beh\u00f6rde selbst angewiesen ist und keinerlei Akteneinsicht nehmen kann, steht die Bewertung jedenfalls auf wackeligen F\u00fc\u00dfen. Danach hat das Gremium keinerlei Bericht mehr ver\u00f6ffentlicht, was zumindest in der Literatur als verfassungswidrig gesehen wird.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Der damalige Bericht gibt auch die Unterrichtungspraxis des ZKA wieder: Von den Ma\u00dfnahmen der Jahre 2005 bis 2007 seien 45 nat\u00fcrliche und juristische Personen unmittelbar betroffen gewesen, ein deutlich gr\u00f6\u00dferer Kreis von Kommunikationspartner*innen sei mittelbar betroffen gewesen. 19 unmittelbar und 540 mittelbar Betroffene seien unterrichtet worden. Erst die Benachrichtigungspflicht, so der Bericht, f\u00fchre dazu, auch die mittelbar Betroffenen erst zu ermitteln, ihre Identit\u00e4t festzustellen und zu bewerten, ob sie unterrichtet werden d\u00fcrfen. Sprich: der vermeintliche Grundrechtsschutz f\u00fchrt erst zu gr\u00f6\u00dferen Grundrechtseingriffen, so das Gremium in seiner Mehrheit. Auch die Sicht des Zolls wird wiedergegeben: Hier wird die Gefahr gesehen, dass die Benachrichtigten durch die Wahrnehmung ihres Akteneinsichtsrechts \u201eEinblicke in sicherheitsbeh\u00f6rdeninterne Vorg\u00e4nge erhalten\u201c. Auch k\u00f6nnten \u201eau\u00dfenpolitische Irritationen\u201c ausgel\u00f6st und \u201edie nationale und internationale Zusammenarbeit des Zollkriminalamts mit anderen Sicherheitsbeh\u00f6rden\u201c beeintr\u00e4chtigt werden. Wie sich die Praxis der Benachrichtigung seitdem entwickelt hat und ob die Benachrichtigungspraxis seitdem restriktiver gehandhabt wird, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p>Einer breiteren \u00d6ffentlichkeit und selbst vielen Besch\u00e4ftigten und Abgeordneten im Bundestag ist das Zollfahndungsdienstgesetzgremium nicht bekannt. Anders als das G10-Gremium, das sowohl \u00fcber Anordnungen wie \u00fcber die Benachrichtigung Betroffener von Telekommunikations\u00fcberwachungen der Geheimdienste entscheidet, hat es auch keine weitere Funktion als die Entgegennahme amtlicher Berichte. In dieser Gestaltung ist es im besten Falle ein parlamentarisches Feigenbl\u00e4ttchen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/10055 v. 10.5.2019: Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 Z\u00f6ller, M. A.: Informationssysteme und Vorfeldma\u00dfnahmen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll, Heidelberg 2002, S. 232<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 BfDI: 27. T\u00e4tigkeitsbericht f\u00fcr 2017\/2018, Berlin 2019, S. 82<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 BfDI: 26. T\u00e4tigkeitsbericht f\u00fcr 2015\/2016, S. 132<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 BfDI: 27. T\u00e4tigkeitsbericht, S. 78<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 17\/14810 v. 1.10.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/12636 v. 23.8.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Erbs, G.; Kohlhaas, M.; Senge, L.: Strafrechtliche Nebengesetze, Fassung vom Juli 2014, AufenthG \u00a7 73 Rn. 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/12636 v. 21.8.2019, Fragen 4-7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> ebd., Fragen 10 und 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> BT-Drs. 16\/4990 v. 5.4.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> BT-Drs. 16\/281 v. 15.12.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> mit einer umfassenden Diskussion der rechtlichen Grundlagen und Grenzen hierzu Martens, H.: OK-Bek\u00e4mpfung im Gewand der Fahndung \u2013 die legendierte Kontrolle, in: Die Polizei, 2019, H. 7, S. 194-201<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> BT-Drs. 16\/9682 v. 19.6.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> so B\u00e4cker, M.: Kommentar zu \u00a7 23c ZfdG, Rn. 25, 26, in: Schenke, R.P.; Graulich, K.; Ruthig, J.: Sicherheitsrecht des Bundes, M\u00fcnchen 2019<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Zoll kann auf eine ganze Reihe von Befugnissen zur\u00fcckgreifen, die sonst nur der Polizei<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,124],"tags":[347,603,1054,1566],"class_list":["post-19926","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-120","tag-bundesnachrichtendienst","tag-finanzkontrolle-schwarzarbeit","tag-parlamentarische-kontrolle","tag-zoll"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19926","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19926"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19926\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19926"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19926"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19926"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}