{"id":19931,"date":"2022-03-03T05:08:31","date_gmt":"2022-03-03T05:08:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19931"},"modified":"2022-03-03T05:08:31","modified_gmt":"2022-03-03T05:08:31","slug":"kleine-geschichte-der-bundespolizei-paramilitaerischer-grenzschutz-bis-polizei-des-bundes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19931","title":{"rendered":"Kleine Geschichte der Bundespolizei:\u00a0Paramilit\u00e4rischer Grenzschutz bis \u201ePolizei des Bundes\u201c"},"content":{"rendered":"<h3>von Dirk Burczyk<\/h3>\n<p><strong>Die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes und der sp\u00e4teren Bundespolizei ist eng eingewoben in die Geschichte der Bundesrepublik \u2013 vom Ringen um die staatliche Souver\u00e4nit\u00e4t \u00fcber die diversen Konjunkturen der \u201eInneren Sicherheit\u201c bis zur Ausdehnung von Handlungsf\u00e4higkeit und Ressourcen des Bundes zulasten der L\u00e4nder.<\/strong><\/p>\n<p>Die Geschichte des Bundesgrenzschutzes (BGS) beginnt 1948 mit den Beratungen im Parlamentarischen Rat \u00fcber das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland. Eingef\u00fchrt wurde mit dem Art. 87 GG die Kompetenz des Bundes zum Aufbau eines Bundesgrenzschutzes. Doch schon die Debatten vor der Vorlage eines Bundesgrenzschutzgesetzes zeigten, dass es nicht nur allein um den Schutz der Grenze zur DDR und \u010cSSR ging. So tr\u00e4umte der FDP-Abgeordnete Max Becker schon 1950 davon, der Bundesgrenzschutz k\u00f6nne \u201eGrundlage einer anst\u00e4ndigen Bundespolizei selbst sein\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Anlass war eine Debatte des Bundestages zur \u201ePolizeifrage\u201c. Dabei war zwischen den Fraktionen weitgehend unumstritten, dass es in Reaktion auf die Aufstellung kasernierter Verb\u00e4nde der Volkspolizei der DDR und angeblicher \u00dcberf\u00e4lle von FDJ-Gruppen auf das Gebiet der BRD eines bewaffneten Grenzschutzes bed\u00fcrfe. So sollte eine milit\u00e4rische Eskalation an der innerdeutschen Grenze durch das Einschreiten der alliierten Westm\u00e4chte verhindert werden und gleichzeitig auch ein St\u00fcck staatlicher Souver\u00e4nit\u00e4t der jungen BRD erreicht werden. Und schlie\u00dflich war es dem Bundeskanzler ein pers\u00f6nliches Anliegen, polizeiliche und keine milit\u00e4rischen Kr\u00e4fte einzusetzen: die Grenze sollte als inner-deutsche und damit polizeiliche Angelegenheit behandelt werden.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Doch neben der umstrittenen au\u00dfenpolitischen ging es auch um die innenpolitische Souver\u00e4nit\u00e4t \u2013 im Falle von Unruhen und politischen Aufst\u00e4nden w\u00e4re die deutsche Polizei in ihrer damaligen Verfassung kaum in der Lage gewesen zu reagieren, und die Bundesregierung h\u00e4tte nur tatenlos zusehen k\u00f6nnen. Zwar enthielt das Grundgesetz mit dem Art. 91 Abs. 2 die Befugnis f\u00fcr den Bundesinnenminister, zur Durchsetzung der Bundestreue in einem Bundesland die Polizei dieses Landes und die Polizeien anderer L\u00e4nder seinen Weisungen zu unterstellen. Aber die Alliierten hatten diese Regelung zun\u00e4chst suspendiert, so weit ging das Vertrauen dann doch noch nicht. Die Bundesregierung wollte zu diesem Zeitpunkt lediglich eine Polizeieinheit zum Schutz der Verfassungsorgane in Bonn; dar\u00fcber blieb es den L\u00e4ndern \u00fcberlassen, sich gegenseitig bereitschaftspolizeilich zu unterst\u00fctzen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> 1950 konnten daf\u00fcr bundesweit 30.000 Mann bereitgestellt werden<em>.<\/em><\/p>\n<p>In der ersten Beratung zum Bundesgrenzschutzgesetz am 25.1.1951 wurde die Idee von Becker durch Bundesinnenminister Lehr aufgegriffen: der \u201eWeg \u00fcber Grenzschutzbeh\u00f6rden\u201c schaffe \u201eden ersten Ansatz f\u00fcr ein Machtinstrument der Bundesrepublik nach innen\u201c.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Das schlug sich folgend im Aufbau des Bundesgrenzschutzes nach Inkrafttreten des Bundesgrenzschutzgesetzes (BGSG) am 16.3.1951 und dem beginnenden Aufbau ab dem 23.4.1951 nieder. W\u00e4hrend der Grenzeinzeldienst weiter von Landespolizisten ausge\u00fcbt wurde, war der BGS in Verb\u00e4nden organisiert, die \u00fcber die BRD verteilt waren. Der erste Gro\u00dfeinsatz erfolgte aus Anlass der III. Weltfestspiele der Kommunistischen Jugend und Studenten im August 1951 in Ostberlin. Der BGS sollte dabei verhindern, dass gr\u00f6\u00dfere Gruppen von Mitgliedern der FDJ \u201eprovokativ\u201c die Grenze zur DDR \u00fcberschritten. Noch im selben Jahr erfolgte der Auftrag, das Bundeskanzleramt in Bonn zu sch\u00fctzen, eindeutig eine polizeiliche Aufgabe. Echte Grenzpolizeiarbeit verrichtete der BGS erst ab 1954, als er in der Britischen Zone den Passkontrolldienst \u00fcbernahm.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><em>[5]<\/em><\/a><\/p>\n<h4>Entmilitarisierung und Verpolizeilichung<\/h4>\n<p>Der BGS hatte einen paramilit\u00e4rischen Charakter. Die zun\u00e4chst 9.600, ab 1953 20.000 Dienstposten hatten Offiziers- und Mannschaftsdienstgrade, die Beamten trugen feldgrau. Die Offiziere waren als solche auch schon in der Wehrmacht gewesen. 1951 wurden 50 Sp\u00e4hpanzer Ford M8 \u201egreyhound\u201c in Dienst gestellt, die das US-Milit\u00e4r ausrangiert hatte, auf denen Maschinengewehre MG 42 und Flugabwehrkanonen montiert wurden.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Mit der in den Pariser Vertr\u00e4gen 1954 weitgehend wiederhergestellten Souver\u00e4nit\u00e4t Deutschlands unter der Bedingung einer Beteiligung an der Verteidigung Westeuropas in den Strukturen der NATO stellte sich zum ersten Mal die Frage nach der weiteren Existenzberechtigung des BGS. Erst recht, da der BGS nun als Aufbauorganisation f\u00fcr die Bundeswehr diente. Doch viele BGSler blieben, zugleich konnte mit neu geworbenem Personal die Mannst\u00e4rke von etwa 7.000 (1955) wieder auf 12.000 (1958) aufgestockt werden. Zur Legitimation dienten erneut vermeintliche Aggressionen von Osten, etwa das Nachsetzen der dortigen Grenzsch\u00fctzer gegen Fl\u00fcchtende aus der DDR bzw. der \u010cSSR.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Der kommunistische Feind wurde aber nicht nur au\u00dfen gesehen: ab 1956 \u00fcbte der BGS in Man\u00f6vern regelm\u00e4\u00dfig die Bek\u00e4mpfung von kommunistisch agitierten Arbeiteraufst\u00e4nden. Bis 1968 blieb die Aufstandsbek\u00e4mpfung Bezugspunkt von Ausbildung, Ausr\u00fcstung und Bewaffnung des BGS.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Zugleich setzte in dieser Phase die weitere Verpolizeilichung des BGS ein. Mit dem Gesetz \u00fcber den unmittelbaren Zwang bei Aus\u00fcbung \u00f6ffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vom 18. M\u00e4rz 1961 wurde der Gewalteinsatz analog zu den Landespolizeigesetzen geregelt. Bedeutend war das Auftreten terroristischer Gruppierungen in der BRD, allen voran die RAF. Der BGS wurde im Mai\/Juni 1972 f\u00fcr Gro\u00dffahndungen eingesetzt. Im April 1973 erhielt er durch die dritte \u00c4nderung des BGSG weitere Aufgaben \u2013 wie die Unterst\u00fctzung der L\u00e4nder \u201ein besonderen Lagen\u201c \u2013 zugeteilt. Die Begrenzung seiner T\u00e4tigkeit auf den 30km-Streifen im Hinterland der Grenze wurde aufgehoben. Der BGS wurde zur Sicherheits- und Eingreifreserve f\u00fcr die L\u00e4nder. Mit der im September einsatzbereiten Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) konnte diese Reserve F\u00e4higkeiten bereitstellen, die sonst in der Polizei nicht vorhanden waren. Am 1. Juli 1976 trat das Gesetz zur Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes in Kraft, mit dem die milit\u00e4rischen Dienstgrade zugunsten der polizeilichen Laufbahnstrukturen abgel\u00f6st wurden (auch wenn das am internen Umfang wenig \u00e4nderte<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a>). Maschinengewehre und Granaten wurden durch \u201epolizeitypische\u201c Waffen wie Schlagst\u00f6cke, Wasserwerfer, Reizgas usw. abgel\u00f6st. Schlie\u00dflich erfolgte der Anschluss an das polizeiliche Fahndungssystem. Weiterhin pr\u00e4gend blieb aber zun\u00e4chst der Einsatz in geschlossenen Verb\u00e4nden, nur jeder zehnte BGSler verrichtete Einzeldienst. Schwerpunkt der geschlossenen Eins\u00e4tze waren Versammlungslagen u.a. bei den Protesten gegen das AKW Brokdorf, gegen die Startbahn-West in Frankfurt oder in der Hamburger Hafenstra\u00dfe. 1994 wurden weitere bislang landespolizeitypische Befugnisse in das BGSG \u00fcbernommen: l\u00e4ngerfristige Observation, der Einsatz akustischer und optischer Mittel zur \u00dcberwachung und der Einsatz von V-Leuten im Rahmen der Gefahrenabwehr. 2016 wurde dann auch der Einsatz von Verdeckten Ermittlern erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Mit der Umbenennung in \u201eBundespolizei\u201c wurde 2005 der Wandel von der Grenzschutztruppe zu einer \u201eechten\u201c Polizeibeh\u00f6rde mit besonderen Aufgaben auch nach au\u00dfen sichtbar dokumentiert. Die gr\u00fcnen Uniformen wurden im Trend der Zeit durch blaue ersetzt. Dennoch bleibt die Bundespolizei auch als Verf\u00fcgungstruppe relevant: von den derzeit \u00fcber 42.000 Bundespolizisten tun 5.100 Dienst in der Bundesbereitschaftspolizei.<\/p>\n<h4>Grenzregime im Wandel<\/h4>\n<p>1985 wurde das Schengener Abkommen geschlossen, in dem sich die Vertragsstaaten auf den Abbau der Binnengrenzkontrollen verst\u00e4ndigten. F\u00fcr den BGS entfiel damit auf absehbare Zeit seine weiterhin pr\u00e4gende Aufgabe der Grenz\u00fcberwachung. 1987 wurde die \u201ePlanungsgruppe BGS 2000\u201c eingesetzt. Sie sollte neue Aufgaben f\u00fcr den BGS finden und schlug schlie\u00dflich vor, ihm vermehrt Personenschutzaufgaben, bahnpolizeiliche und Luftsicherheitsaufgaben zu \u00fcbertragen, die bislang durch die Bahn selbst oder die L\u00e4nderpolizeien wahrgenommen wurden. Schneller als gedacht bot sich dazu die Gelegenheit durch den Beitritt der Neuen Bundesl\u00e4nder. Das neue Grenzschutzkommando Ost \u00fcbernahm mit dem 3. Oktober 1990 bahnpolizeiliche und Luftsicherheitsaufgaben. Am 1. April 1992 galten diese Regelungen nach einer erneuten Reform des BGSG auch im Westen, wo innerhalb der Deutschen Bahn eine eigene Bahnpolizei existiert hatte. Zugleich wurde die Trennung in Grenzschutzverb\u00e4nde und Grenzschutzeinzeldienst in einer integrierten Organisationsform aufgehoben, alle F\u00fchrungs- und Verwaltungsaufgaben wurden nun in regionalen Grenzschutzpr\u00e4sidien (territorial deckungsgleich mit den alten Grenzschutzkommandos) wahrgenommen.<\/p>\n<p>Der Beitritt der neuen Bundesl\u00e4nder sorgte aber auch f\u00fcr neue Aufgaben im Grenzschutz. Der Einsatz richtete sich nicht mehr gegen staatliche Grenzverletzungen und Infiltrationsversuche, sondern gegen diejenigen, die vor den neuen Zust\u00e4nden in den ehemaligen Ostblock-Staaten oder dem B\u00fcrgerkrieg im zerfallenden Jugoslawien fliehen mussten. Die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl 1993 \u201ekann somit als fast unbegrenzte Arbeitsbeschaffungsma\u00dfnahme f\u00fcr den BGS gelten. Unmittelbar kontrollierende und abschiebende T\u00e4tigkeit im Rahmen der Flugh\u00e4fen und an anderen Grenzkontrollstellen; ausgef\u00e4cherte, technisch verfeinerte Fahndung nach illegalen Grenzg\u00e4ngern, die notfalls auch landeinw\u00e4rts weiter gesucht werden (\u2026).\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Der altbekannte 30-km-Streifen f\u00fcr die Zust\u00e4ndigkeit des alten BGS landeinw\u00e4rts erhielt eine neue Bedeutung. An die Stelle des alten kommunistischen Schreckgespenstes trat eine vermeintlich neue Bedrohung in Gestalt des \u201eillegalen Migranten\u201c, der die st\u00e4ndige Angst um Eigentum und Freiheit mit wohligem Schauer versetzte.<\/p>\n<p>Mit Inkrafttreten des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens 1995 fielen im Westen die Grenzkontrollen tats\u00e4chlich weg, zugleich erhielt die Schleierfahndung im Hinterland ihre europarechtlichen Weihen als \u201eAusgleichsma\u00dfnahme\u201c f\u00fcr diesen Wegfall. Und sie wurde noch erweitert: 1998 wurde die Befugnis zur anlasslosen Kontrollt\u00e4tigkeit des BGS auf s\u00e4mtliche Z\u00fcge und Bahnh\u00f6fe ausgedehnt, bei denen sich irgendwie ein Bezug zum grenz\u00fcberschreitenden Verkehr herstellen lie\u00df. Zun\u00e4chst auf f\u00fcnf Jahre befristet, wurde sie 2003 bis 2007 verl\u00e4ngert und dann entfristet. Hunderttausende anlasslose Kontrollen j\u00e4hrlich sind seitdem regelm\u00e4\u00dfiger Arbeitsnachweis der Bundespolizei.<\/p>\n<p>Doch der 2005 den Realit\u00e4ten folgend nun in \u201eBundespolizei\u201c umbenannte BGS ist nicht nur im Land gegen illegalisierte Migration aktiv. Die letztlich wahnhafte Idee der Polizeiapparate, bei der Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t \u201evor die Lage\u201c zu kommen, gebiert u.a. die \u201eVorverlagerungsstrategie\u201c: Bundespolizist*innen werden in alle Welt gesandt, um als \u201egrenzpolizeiliche Verbindungsbeamte\u201c oder \u201eDokumentenberater\u201c sowohl die deutschen Botschaften als auch die Transit- und Herkunftsstaaten bei der Unterbindung von unerw\u00fcnschter Migration zu unterst\u00fctzen. Im Jahr 2021 waren 70 Bundespolizist*innen in 25 L\u00e4ndern au\u00dferhalb der EU als \u201eDokumenten- und Visa-Berater\u201c eingesetzt. 40 verrichteten ihren Dienst als \u201egrenzpolizeiliche Verbindungsbeamte\u201c in 37 L\u00e4ndern (mit \u201eNebenzust\u00e4ndigkeit\u201c f\u00fcr 27 weitere). In anderen EU-Mitgliedsstaaten sind 23 Polizeibeamte als \u201eGrenzpolizeiliche Unterst\u00fctzungsbeamte Ausland\u201c eingesetzt. Schwerpunktm\u00e4\u00dfig an griechischen Flugh\u00e4fen sollen sie eine Weiterreise von Inhaber*innen gef\u00e4lschter Reisedokumente innerhalb des Schengenraums verhindern.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Noch handfester ist der Einsatz von Bundespolizist*innen im Rahmen von Operationen der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Beginnend 2005 mit der ersten Frontex-Operation \u201eHera I\u201c zur Abwehr von Bootsfl\u00fcchtlingen an den Kanarischen Inseln mit nur wenigen Beamt*innen sind mittlerweile j\u00e4hrlich um die 700 Beamt*innen der Bundespolizei f\u00fcr die EU-Grenzagentur im Einsatz. Nicht mitgez\u00e4hlt sind dabei die Eins\u00e4tze im Rahmen von Abschiebeaktionen, die die Agentur koordiniert. Bundespolizei und Frontex folgen beide einem \u201emodernisierten\u201c Konzept des Grenzschutzes, das diesen erweitert als \u201eMigrationskontrolle\u201c begreift, die von der vorgelagerten Verhinderung illegalisierter Migration in Herkunfts- und Transitstaaten bis zur zwangsweisen \u201eR\u00fcckf\u00fchrung\u201c all derer reicht, die durch das engmaschige Netz vor, an und hinter den Grenzen geschl\u00fcpft sind.<\/p>\n<h4>Die Spinne im Netz \u2013 Bundespolizei in der \u201eSicherheitsarchitektur\u201c<\/h4>\n<p>Die Diffusion des Grenzregimes in einen fast konturlosen \u201eGrenzraum\u201c, die Aufgaben- und Befugniserweiterungen des BGS bzw. der Bundespolizei und die inhaltlich-konzeptionellen Entwicklungen insbesondere nach \u201e9\/11\u201c mit der unterstellten Verschr\u00e4nkung von unterschiedlichen Kriminalit\u00e4tsfeldern (\u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c, Terrorismus, Migration) haben dazu gef\u00fchrt, dass die Bundespolizei ein Treiber der umgemodelten \u201eSicherheitsarchitektur\u201c der Bundesrepublik geworden ist. Eine \u201eSicherheitsarchitektur\u201c, die nicht dem quasi naturw\u00fcchsigen Chaos von Parallel- und Doppelzust\u00e4ndigkeiten durch klare Aufgabenzuweisung ein Ende bereitet, sondern versucht, Reibungsverluste und Doppelarbeit durch Kooperation und Koordination zu vermeiden.<\/p>\n<p>Im noch einigerma\u00dfen ureigenen Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Bundespolizei sind hier die Gemeinsamen Zentren zu nennen, die die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit einer Landespolizei mit dem jeweiligen EU-Nachbarstaat koordinieren sollen, an denen aber immer auch die Bundespolizei beteiligt ist (sowie der Zoll). Im Inland ergeben sich \u2013 in polizeifachlicher Diktion \u2013 \u201egemeinsame Gefahrenr\u00e4ume\u201c vor allem durch die \u00dcbertragung bahnpolizeilicher Aufgaben an den BGS in den 90er Jahren (s.\u00a0o.) und die verst\u00e4rkte Wahrnehmung grenz\u00fcberschreitender Kriminalit\u00e4t (bspw. Einbruchsdiebstahl in Grenzregionen). Gemeinsames Vorgehen unter Nutzung der jeweiligen Befugnisse wird durch \u201eGemeinsame Einsatzgruppen\u201c, \u201eGemeinsame Fahndungsgruppen und Diensteinheiten\u201c und sogar \u201egemeinsame Ermittlungsb\u00fcros\u201c sichergestellt, in denen Bundes- und Landespolizisten gemeinsam Dienst tun. In Sachsen existieren sogar \u201eFahndungs- und Kompetenzzentren\u201c, in denen Fahndungsma\u00dfnahmen (im Sinne erh\u00f6hter, verdachtsunabh\u00e4ngiger Kontroll- und Streifent\u00e4tigkeit) initiiert und gesteuert werden.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Auch die Entsendung von \u201eVerbindungsbeamten\u201c zu den Landeskriminal\u00e4mtern oder in das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge sowie in Erstaufnahmeeinrichtungen f\u00fcr Asylsuchende (\u201eAnkER\u201c-Zentren u.\u00a0\u00e4.) dient dem Bem\u00fchen, Kooperationen zu pflegen und den Zugriff auf Informationen zu erweitern. Auf strategischer Ebene ist die Bundespolizei in Gremien der Innenministerkonferenz eingebunden, im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismuszentrum (GETZ) vertreten und selbst Taktgeber f\u00fcr das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASiM).<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Mag die Bundespolizei gerade im GTAZ und GETZ eher eine untergeordnete Rolle spielen, zeigen sich aber auch bei ihr die Probleme dieser neuen \u201eSicherheitsarchitektur\u201c nach 9\/11. Statt Polizei und Nachrichtendienste wieder st\u00e4rker zu entflechten, wird nicht nur niemandem etwas seiner Aufgaben genommen, sondern ein Ausgreifen von operativen Zust\u00e4ndigkeiten eher noch bef\u00f6rdert, wie sich am Ausbau des polizeilichen Staatsschutzes bei der Bundespolizei zeigt. Was in diesen Zentren geschieht und wer letztlich f\u00fcr Datenaustausch und Durchf\u00fchrung operativer Ma\u00dfnahmen die Verantwortung tr\u00e4gt, wird diffuser und einer Kontrolle durch \u00d6ffentlichkeit und Parlamente, letztlich sogar der Ministerialb\u00fcrokratien, immer weniger zug\u00e4nglich.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Ein Verschwimmen der Grenzen zwischen den Ressorts und Sparten der Institutionen von Sicherheitspolitik zeigt sich schlie\u00dflich auch im Aufweichen der Trennung von \u201einnerer\u201c und \u201e\u00e4u\u00dferer\u201c Sicherheit, letztere zu verstehen als Durchsetzung au\u00dfenpolitischer Interessen der Bundesrepublik mit Mitteln operativen Gewalteinsatzes. Hier ist nicht nur das Agieren der Bundespolizei im Rahmen der \u201eVorverlagerungsstrategie\u201c zu beachten, sondern auch in anderen Auslandseins\u00e4tzen, bei denen es der Bundesregierung um strategischen Einfluss durch \u201eStabilisierungsmissionen\u201c und den Aufbau funktionaler Polizeistrukturen in avisierten Einflusssph\u00e4ren geht. Der erste Einsatz bewaffneter deutscher Kr\u00e4fte der BRD im Ausland fand keineswegs durch die Bundeswehr statt, sondern 1989 mit der Beteiligung an der UN-Mission UNCTAD ausgerechnet in Namibia (der fr\u00fcheren Kolonie \u201eDeutsch-S\u00fcdwestafrika\u201c), bei der der BGS unmittelbar im Grenzschutz und dem Aufbau einer Grenzschutztruppe beteiligt war. Auch im Kosovo, Mali oder in der Ukraine sowie weiteren Staaten Afrikas und des Nahen und Mittleren Ostens ist die Bundespolizei innerhalb von EU- und UN-Missionen im Einsatz.<\/p>\n<p>Eine besondere Rolle nimmt der BGS bzw. die Bundespolizei schon immer in der akuten Bek\u00e4mpfung des Terrorismus f\u00fcr sich in Anspruch. Mit dem ersten Einsatz der Grenzschutzgruppe 9 bei der Befreiung der Lufthansamaschine \u201eLandshut\u201c 1977 wurde ein idealer Gr\u00fcndungsmythos kreiert \u2013 dem kein auch nur ann\u00e4hernd vergleichbarer Einsatz folgte. 2016 begann die Bundespolizei in Reaktion auf den Anschlag auf das \u201eBataclan\u201c in Paris mit der \u201eBFE+\u201c f\u00fcnf Bereitschaftshundertschaften verteilt \u00fcber die Republik aufzubauen, die von der Ausstattung her in der Lage sein sollen, l\u00e4ngere Feuergefechte mit schwer bewaffneten Terrorist*innen durchzuhalten. L\u00e4ngst teilt die \u201eBFE+\u201c das Schicksal der \u201eGSG 9\u201c: \u201eIhre T\u00e4tigkeit besteht zum gr\u00f6\u00dften Teil aus dem permanenten Training f\u00fcr einen Ernstfall, der aber im polizeilichen Alltag nicht eintreten will\u201c,<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> weshalb sie eine Art Besch\u00e4ftigungstherapie im dauernden Unterst\u00fctzungs- und Amtshilfeeinsatz bei Razzien gegen \u201eSchleuserbanden\u201c und andere Gruppierungen der \u201eOrganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c ist, die genauso gut von normalen (Landes-)Polizei\u00adbeamt*innen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<h4>Fazit und Ausblick<\/h4>\n<p>Der BGS und seine Nachfolgebeh\u00f6rde \u201eBundespolizei\u201c verstehen sich seit der Wiederbewaffnung darauf, sich im Bereich der \u201eInneren Sicherheit\u201c stets neue Aufgaben und Befugnisse zu schaffen, die seine Weiterexistenz absichern. Im f\u00f6deralen Verbund der Polizeibeh\u00f6rden gibt es dabei letztlich keine Aufgabe, die nicht auch durch die L\u00e4nder selbst wahrgenommen werden k\u00f6nnte. Doch im politischen Raum ist diese Feststellung im Bereich des Unsagbaren angesiedelt. Wie weit die neue Koalition bei der Neufassung des Bundespolizeigesetzes vom Ansatz des gescheiterten Entwurfs 2021<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> wieder Abstand nehmen wird, Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei weiter auszudehnen, ist noch nicht abzusehen. Dabei w\u00e4re es \u00fcberf\u00e4llig, die Bundespolizei zumindest auf ihr vom Bundesverfassungsgericht gefordertes Gepr\u00e4ge als \u201ePolizei mit begrenzten Aufgaben\u201c zur\u00fcckzustutzen, also einer Beh\u00f6rde, die gerade nicht zu einer \u201emit den Landespolizeien konkurrierenden Bundespolizei ausgebaut werden\u201c<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> d\u00fcrfe.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 BT-PlPr 01\/097, S. 3553 (D)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 so auch Martens, H.: 70 Jahre am Puls von Republik und Rechtsstaat \u2013 die Bundespolizei\u201c, in: Die Polizei 2021, H. 10, S. 417-431 (423)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 BT-PlPr 7\/0197, S. 3546 (D)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 BT-PlPr 1\/114, S. 4280 (D)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Martens a.a.O. (Fn. 2), S. 424<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Heinzl, P.; Kalabis, S.: Schutz \u2013 Abschreckung \u2013 Taktische Ma\u00dfnahmen, in: Bundespolizei kompakt 2021, H. 2, S. 24-26 (24); die Wehrmachtssoldaten hier allerdings als \u201efindige Waffenmeister des BGS\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Martens, a.a.O. (Fn. 2), S. 424<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Winter, M.: Kleine Geschichte des Bundesgrenzschutzes \u2013 eine Chronologie, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 47 (1\/1994), S. 6-13 (8)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 vgl Diederichs, O.: In welcher Verfassung ist der BGS? Streiflichter aus der Truppe, in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 47(1\/1994), S. 30-35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Narr, W.-D.: BGS \u2013 Die Bundespolizei \u2013 was lange w\u00e4hrt \u2026, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 47\/1994, S. 14-24 (19)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> BT-Drs. 20\/229 v. 8.12.2021, S. 8 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> vgl. Pfau. M.: Polizeiliche Kooperation, in: Die Polizei 2021, Heft 10, S. 440<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Holzberger, M.: Ein Wackelpudding \u2013 das Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 89 (1\/2008), S. 49-51<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> vgl. hierzu grundlegend P\u00fctter, N.: Sicherheitsarchitekturen im Wandel \u2013 Polizei \u2013 Geheimdienst \u2013 Milit\u00e4r, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 90 (2\/2008), S. 3-12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Stolle, S.: K\u00e4mpfer, die wir nicht brauchen: \u201eGrenzschutzgruppe 9\u201c und \u201eKommando Spezialkr\u00e4fte\u201c, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 75(2\/2003), S. (36)32-42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Arzt, C.: Bundespolizeigesetz \u2013 wie weiter in der n\u00e4chsten Legislatur?, in: Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik 2021, Heft 7, S. 205 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Urteil des BVerfG v. 27.7.2005, 1BvR 668\/04, Rn. 100<\/h6>\n<h3>Beitragsbild: Bundesarchiv, B 145 Bild-F010964-0005 \/ CC-BY-SA 3.0, <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/wiki\/File:Bundesarchiv_B_145_Bild-F010964-0005,_L%C3%BCbeck,_Jubil%C3%A4um_BGS.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesarchiv B 145 Bild-F010964-0005, L\u00fcbeck, Jubil\u00e4um BGS<\/a>, Ausschnitt von CILIP,\u00a0<a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/de\/legalcode\" target=\"_blank\" rel=\"license noopener\">CC BY-SA 3.0 DE<\/a>.<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Dirk Burczyk Die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes und der sp\u00e4teren Bundespolizei ist eng eingewoben in<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":19934,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,132],"tags":[303,342,348,961,1498],"class_list":["post-19931","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-128","tag-bgsg","tag-bundesgrenzschutz","tag-bundespolizei","tag-militarisierung","tag-verpolizeilichung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19931","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19931"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19931\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/19934"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19931"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19931"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19931"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}