{"id":19948,"date":"2019-11-03T18:48:34","date_gmt":"2019-11-03T18:48:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19948"},"modified":"2019-11-03T18:48:34","modified_gmt":"2019-11-03T18:48:34","slug":"die-finanzkontrolle-schwarzarbeit-erfahrungen-aus-gewerkschaftsnaher-beratung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19948","title":{"rendered":"Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit &#8211; Erfahrungen aus gewerkschaftsnaher Beratung"},"content":{"rendered":"<h3>von Ivan Ivanov und Michael Baumgarten<\/h3>\n<p><strong>Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist diejenige Untergliederung der Zollverwaltung, die Unternehmen auf Einhaltung ihrer Melde- und Beitragspflichten kontrolliert. Von den Konsequenzen der Kon\u00adtrollen sind auch Wanderarbeitskr\u00e4fte betroffen, die ohne Kenntnis in nicht angemeldeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen landen. Welche Formen von Schwarzarbeit werden im Baugewerbe angetroffen? Was richten diese Kontrollen gegen die Schwarzarbeit aus? Wie ist die Situation der Arbeitskr\u00e4fte?<\/strong><\/p>\n<p>Angesichts der sozio\u00f6konomischen Verh\u00e4ltnisse in den Mittel-und Osteurop\u00e4ischen Staaten (MOE-Staaten) erscheint Vielen eine Arbeitsmigration unter der Erwartung einer besseren Zukunft alternativlos. Ein Blick auf die Kennzahlen der rum\u00e4nischen Volkswirtschaft verdeutlicht dies beispielhaft: Rum\u00e4nien geh\u00f6rt zu den j\u00fcngeren EU-Mitgliedsstaaten. Im Zuge der zweiten EU-Osterweiterung im Jahr 2007 ist das Land gemeinsam mit Bulgarien der EU beigetreten. Im Nachgang des EU-Beitritts Rum\u00e4niens stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes steil an. Zwischenzeitlich wies Rum\u00e4nien das st\u00e4rkste Wirtschaftswachstum aller EU-Volkswirtschaften auf. F\u00fcr 2019 prognostiziert die EU Kommission ein Wachstum des realen BIP von 3,8 Prozent.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Ebenfalls positiv hat sich die Arbeitslosenquote entwickelt. Auch hier belegt Rum\u00e4nien mit aktuell 3,9 Prozent EU-weit Spitzenpl\u00e4tze.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Solche Zahlen sollten aber nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass Rum\u00e4nien innerhalb der EU\u00ad-28 nach wie vor zu den \u00e4rmsten L\u00e4ndern geh\u00f6rt. Zwar w\u00e4chst die rum\u00e4nische Wirtschaft kontinuierlich, allerdings profitiert davon nur ein geringer und durch hohe Einkommen gekennzeichneter Teil der Gesellschaft. Das einkommensst\u00e4rkste F\u00fcnftel der rum\u00e4nischen Bev\u00f6lkerung hatte im Jahr 2018 einen \u00fcber siebenmal h\u00f6heren Anteil am gesamten erwirtschafteten Einkommen Rum\u00e4niens als das F\u00fcnftel mit den niedrigsten Einkommen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Im Unterschied zum rum\u00e4nischen Wirtschaftswachstum hat sich dieser Kennwert der Einkommensungleichheit zwischen 2008 und 2016 kaum ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Der rum\u00e4nische Mindestlohn betr\u00e4gt derzeit 2,68 Euro pro Stunde brutto (1. Quartal 2019).<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Dabei ist zu beachten, dass in Rum\u00e4nien die gesamte Sozialversicherungs- und Steuerlast bei der\/dem Arbeitnehmer*in liegt. Das Armutsrisiko lag in Rum\u00e4nien 2017 bei 23,6 Prozent; im Durchschnitt lag der Wert in der EU-28 bei 16,9 Prozent.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Nicht zu vernachl\u00e4ssigen ist die regionale Wohlstandsverteilung in Rum\u00e4nien. Im Vergleich zu den wirtschaftlichen Zentren sind die l\u00e4ndlichen Regionen nach wie vor r\u00fcckst\u00e4ndig. Anschaulich l\u00e4sst sich das am Anteil der Gesamtbev\u00f6lkerung zeigen, der \u00fcber kein WC f\u00fcr den alleinigen Gebrauch im Haushalt verf\u00fcgt. Dieser Anteil ist in Rum\u00e4nien seit dem EU-Beitritt zwar gesunken. Er betrug aber laut einer Erhebung der EU-Statistik \u00fcber Einkommen und Lebensbedingungen im Jahr 2017 immer noch 29,7 Prozent.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Das Beispiel Rum\u00e4nien zeigt, dass es \u00fcber zehn Jahre nach dem Beitritt zur EU noch ein erhebliches Gef\u00e4lle der Einkommens- und Lebensverh\u00e4ltnisse zwischen dem Osten und Westen der EU gibt. Auch in absehbarer Zukunft ist zu erwarten, dass sich B\u00fcrger*innen dieser Staaten auf den Weg nach Westen machen, um zumindest zeitweise von den h\u00f6heren L\u00f6hnen zu profitieren und ihren Familien ein besseres Leben zu erm\u00f6glichen. Vor diesem Hintergrund erscheint es umso bedauerlicher, dass viele der mobilen Besch\u00e4ftigten aus MOE-Staaten auf Segmente des deutschen Arbeitsmarktes treffen, in denen sie wenig Aussicht auf gute Arbeitsverh\u00e4ltnisse haben.<\/p>\n<h4>Schwarzarbeit im Baugewerbe<\/h4>\n<p>Gesetzlich definiert ist Schwarzarbeit in Deutschland als die Nichteinhaltung sozialversicherungsrechtlicher Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten im Rahmen eines Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses durch die Arbeitgeber*innen (\u00a7 1 Abs. 2 Nr. 1 Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetz).<\/p>\n<p>Schwarzarbeit ist in unterschiedlichen Branchen anzutreffen. In Deutschland bildet das Baugewerbe traditionell einen Schwerpunkt. Hier ist in letzter Zeit vor allem der Hoch- und Rohbau in die mediale Aufmerksamkeit ger\u00fcckt. Medienberichte beschreiben regelm\u00e4\u00dfig F\u00e4lle gro\u00dfer Gruppen osteurop\u00e4ischer Bauarbeiter*innen, die den ihnen zustehenden Lohn einklagen mussten, oder konzertierte Aktionen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Solche Schlaglichter lassen das Ausma\u00df erahnen, das die Schwarzarbeit im Baugewerbe mittlerweile erreicht hat. Zwar ist die Bau-Branche ein schwer zu kontrollierender Bereich und seit jeher anf\u00e4llig f\u00fcr unterschiedliche Formen des Zuverdienstes jenseits des gesetzlichen Rahmens. Im Folgenden wird aber nicht die Rede von einzelnen Facharbeiter*innen sein, die ihr Gehalt aufbessern, indem sie am Wochenende auf privaten Baustellen aushelfen, ohne diese T\u00e4tigkeit bei Sozialversicherung und Finanzamt zu melden. Vielmehr soll es um ein gut entwickeltes und straff organisiertes System gehen, das durch eine besonders starke Ausbeutung der Arbeitnehmer*innen gekennzeichnet ist.<\/p>\n<p>Das System der Schwarzarbeit im Baugewerbe wird durch die zunehmende Vergabe von Teilbauleistungen und die Bildung langer Subunternehmerketten erheblich beg\u00fcnstigt. Ohne die langen Subunternehmerketten lie\u00dfe sich der Betrug kaum verschleiern und die M\u00f6glichkeiten zum Generieren von Schwarzgeld w\u00e4ren stark eingeschr\u00e4nkt. Wie funktioniert das System der Schwarzarbeit und warum ist es so schwer, wirksam dagegen vorzugehen?<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst wird typischerweise ein undurchsichtiges System von Firmen und Scheinfirmen aufgebaut. Eine dieser Firmen \u00fcbernimmt einen Auftrag f\u00fcr eine bestimmte Bauleistung auf der Baustelle eines Generalunternehmers. Dieses ausf\u00fchrende Subunternehmen vergibt einen Teil der zu erbringenden Werkleistung an andere Firmen des besagten Netzwerks von Scheinfirmen und so weiter. Die Scheinfirmen stellen sogenannte \u201eAbdeckrechnungen\u201c, also Scheinrechnungen f\u00fcr nicht erbrachte Leistungen, aus. Die in Rechnung gestellte Leistung wird nicht von diesen Firmen, sondern von den immer gleichen Arbeitnehmer*\u00adinnen des ausf\u00fchrenden Subunternehmens erbracht. Nach Begleichung der Rechnung flie\u00dft das Geld abz\u00fcglich einer Provision f\u00fcr die Scheinfirma an das ausf\u00fchrende Subunternehmen zur\u00fcck und f\u00fcllt somit dessen Schwarzkasse auf. Aus dem so generierten Schwarzgeld werden auch die Arbeitnehmer*innen bezahlt. Um im Falle von Kontrollen nicht aufzufliegen, werden Arbeitnehmer*innen in kurzen Abst\u00e4nden bei immer anderen Subunternehmen angestellt und im Wochen- und Tages\u00adtakt auf anderen Baustellen besch\u00e4ftigt. Die Firmen haben eine kurze Bestehensdauer von sechs bis neun Monaten und werden dann stillgelegt oder ganz liquidiert.<\/p>\n<p>Zum Teil werden die Arbeitnehmer*innen der Subunternehmen \u00fcberhaupt nicht angemeldet. Diese Praxis ist mit dem h\u00f6chsten zu erwartendem Gewinn verbunden. Sie ist aber auch besonders riskant.<\/p>\n<p>Neben der vollst\u00e4ndigen Schwarzarbeit z\u00e4hlt darum die nur teilweise angemeldete Besch\u00e4ftigung zu den ebenfalls h\u00e4ufig anzutreffenden Formen. Dabei wird nur ein Teil der Arbeitsleistung angemeldet, ein meist gr\u00f6\u00dferer Teil bleibt unangemeldet. So werden beispielsweise 80 Stunden pro Monat angemeldet, obwohl tats\u00e4chlich \u00fcber 200 Stunden gearbeitet werden. Kommt es zu Kontrollen, sind auf Grundlage der \u00dcberpr\u00fcfung der Papiere der Firmen keine offensichtlichen Verst\u00f6\u00dfe festzustellen. Erst Aussagen der Besch\u00e4ftigten \u00fcber die tats\u00e4chliche Arbeitszeit w\u00fcrden Anhaltspunkte f\u00fcr Schwarzarbeit liefern. Die Organisator*innen der Schwarzarbeit machen den Arbeiter*innen allerdings Vorgaben, wie sie sich im Falle von Kontrollen zu verhalten haben, und stellen ihnen den Jobverlust in Aussicht. H\u00e4ufig werden Besch\u00e4ftigte eingesch\u00fcchtert und bedroht, um zu verhindern, dass sie die Wahrheit sagen.<\/p>\n<p>Die Arbeitgeber*innen sparen sich durch dieses System einen erheblichen Teil von Sozialversicherungsabgaben und Steuern. Die tats\u00e4chliche Verg\u00fctung der Besch\u00e4ftigten wird dabei abseits des gesetzlichen Rahmens und jenseits tarifvertraglicher Bestimmungen in m\u00fcndlicher Form von den Arbeitgeber*innen vorgegeben. Verhandlungen \u00fcber den Stundensatz finden kaum statt. Nicht organisierte Besch\u00e4ftigte befinden sich gegen\u00fcber ihren Arbeitgeber*innen grunds\u00e4tzlich in einer deutlich schw\u00e4cheren Verhandlungsposition. Bei den Wanderarbeitskr\u00e4ften aus MOE-Staaten wird diese strukturelle Unterlegenheit jedoch durch weitere Faktoren verst\u00e4rkt. Weil auch die Unterkunft durch die Arbeitgeber*innen gestellt wird, riskieren die Arbeitnehmer*innen im Falle von Protest nicht nur ihren Job, sondern m\u00fcssen auch bef\u00fcrchten, obdachlos zu werden.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Diese doppelte Abh\u00e4ngigkeit wird zus\u00e4tzlich durch die partiellen Ausschl\u00fcsse von EU-Ausl\u00e4nder*innen aus dem System der sozialen Sicherung in Deutschland versch\u00e4rft.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Geringe Deutschkenntnisse, die wirtschaftliche Not in den Herkunftsl\u00e4ndern und kaum bis wenig Wissen \u00fcber die deutsche Gesetzeslage versch\u00e4rfen die bereits deutlich schwache Position der Arbeiter*innen aus Mittel- und Osteuropa.<\/p>\n<p>Eine weitere besonders lukrative und h\u00e4ufig anzutreffende Strategie zur Umgehung von sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten stellt die Scheinselbstst\u00e4ndigkeit dar. Bei diesem Modell wird den unwissenden Besch\u00e4ftigten aus MOE-Staaten eine Gewerbeanmeldung als Abschluss eines Arbeitsvertrages vorget\u00e4uscht. Die Anmeldung erfolgt bei den kommunalen Gewerbe\u00e4mtern. Dort gibt es keine besonderen Auflagen. So wird weder der Nachweis eines eigenen B\u00fcros noch des unternehmerischen Auftretens zur Bedingung gemacht. Die Anmeldungen werden schlicht entgegengenommen, auch wenn sie von offensichtlich sprachunkundigen Personen in Begleitung fragw\u00fcrdiger \u201eDolmetscher*innen\u201c erfolgen. Mit diesen Gewerbetreibenden schlie\u00dfen die tats\u00e4chlichen Arbeitgeber*innen dann Werkvertr\u00e4ge \u00fcber einzelne Bauleistungen ab.<\/p>\n<p>Die lediglich formale Anmeldung einer selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit hat verheerende Folgen f\u00fcr die eigentlich abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten. Zum einen sind f\u00fcr diese Personen die sich aus Gesetzen und allgemein verbindlichen Tarifvertr\u00e4gen ableitenden Arbeitnehmer*innenschutzrechte nicht anwendbar. Gest\u00fctzt auf die Vertragsfreiheit kann auch eine Arbeitsleitung mit einem tats\u00e4chlichen Stundenlohn, der letztlich in H\u00f6he von drei Euro pro Stunde liegt, vereinbart werden. Zum anderen ist bei Scheinselbstst\u00e4ndigen die soziale Absicherung gegen unterschiedliche Risiken nicht gegeben. Als Selbstst\u00e4ndige*r ist die Person schlie\u00dflich selbst in der Pflicht, sich bei Versicherungen anzumelden. Soweit geht auch die vermeintliche Unterst\u00fctzung der Drahtzieher*innen des Systems nicht.<\/p>\n<p>F\u00fcr Scheinselbstst\u00e4ndige ist der Nachweis eines faktisch bestehenden abh\u00e4ngigen Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit gro\u00dfen H\u00fcrden verbunden. Auch wenn es im deutschen Zivilrecht darauf ankommt, wie das Dienstverh\u00e4ltnis tats\u00e4chlich gelebt wurde, sind die Arbeitnehmer*innen in der Beweis- und Darlegungspflicht. F\u00fcr sprach- und gesetzesunkundige Per\u00adsonen stellt das allerdings eine nicht zu bew\u00e4ltigende Herausforderung dar. Au\u00dferdem werden Sanktionen seitens der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden bef\u00fcrchtet und das nicht zu Unrecht. Es ist bereits vorgekommen, dass gegen Besch\u00e4ftigte wegen Beihilfe zur Scheinselbstst\u00e4ndigkeit ermittelt wurde.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Arbeitnehmer*innen Anspr\u00fcche auf Renten, Leistungen bei Krankheit und Arbeitsunf\u00e4llen, Urlaubsverg\u00fctung etc. verlieren, verdienen die Organisator*innen des Systems monatlich vierstellige Betr\u00e4ge pro Arbeiter*in. Das System der Schwarzarbeit ist aber auch f\u00fcr die Generalunternehmer*innen lukrativ. Letztere profitieren vor allem durch den billigen Einkauf von Fremdleistungen und w\u00e4lzen die unternehmerische Verantwortung f\u00fcr Arbeitnehmer*innen auf ihre Subunternehmen ab. So hat man es in Teilbereichen des Baugewerbes innerhalb weniger Jahre geschafft, die aus \u00fcber hundert Jahren des Arbeitskampfes hervorgegangenen Arbeitsrechte und tarifvertragliche Errungenschaften au\u00dfer Kraft zu setzen.<\/p>\n<h4>Kontrollen und andere Strategien<\/h4>\n<p>Vor dem Hintergrund dieser Ausf\u00fchrungen ist die wirksame Bek\u00e4mpfung von Schwarzarbeit von zentraler Bedeutung. Einen Weg stellen ordnungspolitische Ma\u00dfnahmen wie Kontrollen und Ahndung dar. Die Effektivit\u00e4t von Kontrollen zur Eind\u00e4mmung von Schwarzarbeit wird h\u00e4ufig in Frage gestellt. Wie s\u00e4mtliche Fragestellungen mit Bezug zur Schattenwirtschaft sind empirische Studien zur Untersuchung der Wirksamkeit von Kontrollen nur auf Grundlage ungenauer Sch\u00e4tzungen durchf\u00fchrbar. In der Kommunikation mit betroffenen Arbeitnehmer*innen hat sich allerdings h\u00e4ufig gezeigt, dass im Nachgang gr\u00f6\u00dferer und wirksamer Kontrollen Verschiebungen im System der Schwarzarbeit zu beobachten waren. So wurde berichtet, dass Arbeitgeber*innen nach solchen Aktionen wesentlich vorsichtiger agierten, etwa indem sie die Anzahl komplett nicht angemeldeter Arbeitnehmer*innen verringerten. Vor diesem Hintergrund ist die Dichte und Effizienz der Kontrollen von Bedeutung.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Nur wenn eine hinreichend gro\u00dfe Wahrscheinlichkeit besteht, kontrolliert zu werden und im Falle einer Kontrolle eine hinreichend gro\u00dfe Wahrscheinlichkeit, auch erwischt zu werden, entfalten die Kontrollen ihre beabsichtigte Wirkung.<\/p>\n<p>In Deutschland pr\u00fcft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Zollverwaltung auf Grundlage des Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetzes (SchwarzArbG) sozialversicherungsrechtliche Verst\u00f6\u00dfe. In den letzten Jahren wurden ihre Befugnisse mehrmals ausgeweitet.<\/p>\n<p>Bei der Beratung von Arbeitnehmer*innen aus MOE haben wir h\u00e4ufig mit der FKS zu tun. Je nach Beratungsstelle sind unsere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der FKS sehr unterschiedlich. Es ist festzustellen, dass die FKS ihren Schwerpunkt auf die Verfolgung von F\u00e4llen legt, die in Zusammenhang mit der organisierten Kriminalit\u00e4t stehen. In diesem Bereich sollen vor allem die \u201eHinterm\u00e4nner\u201c der Schwarzarbeit verfolgt werden.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Diese Strategie ist aus unserer Sicht richtig. Gerade auf dem Bau werden in den Unternehmen h\u00e4ufig Strohm\u00e4nner bzw. -frauen als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer*innen eingesetzt. Gleichzeitig ist dieser Ansatz aber auch als der Versuch zu verstehen, mit den geringen Ressourcen m\u00f6glich gro\u00dfe und messbare Erfolge zu erzielen. Eine ausreichend hohe Kontrolldichte l\u00e4sst sich so nicht gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Mit dem \u201eGesetz gegen illegale Besch\u00e4ftigung und Sozialleistungsmissbrauch\u201c, das der Bundestag im Juni dieses Jahres verabschiedet hat, ist eine weitere umfangreiche Ausweitung der personellen Kapazit\u00e4ten und der Kontrollbefugnisse der FKS verbunden.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Zu begr\u00fc\u00dfen ist unter anderem, dass schon das Erstellen und in Umlaufbringen von Abdeckrechnungen mit Geldbu\u00dfe belegt wird. Die Aufstockung der Personalstellen der FKS auf \u00fcber 10.000 Stellen bis 2026 d\u00fcrfte dem Ausma\u00df des Problems der nicht angemeldeten Besch\u00e4ftigung in Deutschland gerechter werden als bisher.<\/p>\n<p>Unverst\u00e4ndlich bleibt jedoch die Ausweitung der Kompetenzen und \u00dcbermittlungspflichten der FKS auf den Bereich des Sozialleistungs- und Kindergeldbetrugs. Zwar sind einige F\u00e4lle der Erschleichung von Sozialleistungen und Kindergeld durch das Vort\u00e4uschen von Arbeitsverh\u00e4ltnissen und durch das Vorlegen gef\u00e4lschter Unterlagen zum Beleg von Kindergeldanspr\u00fcchen bekannt geworden. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass das Erschleichen vorgenannter Leistungen in einem Ausma\u00df stattfindet, das die beschlossenen zus\u00e4tzlichen Kompetenzen bei der FKS begr\u00fcndet h\u00e4tte. Die Gemeinn\u00fctzige Gesellschaft zur Unterst\u00fctzung Asylsuchender e.V. (GGUA) hat den das Kindergeld betreffenden Teil des nunmehr beschlossenen Gesetzes als erneuten Versuch des europarechtswidrigen partiellen Ausschlusses mobiler Besch\u00e4ftigter aus EU-Mitgliedsstaaten vom Kindergeld kritisiert.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Die neuen Aufgaben in diesem Bereich sind auch vor dem Hintergrund der ohnehin an ihre Grenzen sto\u00dfenden personellen Ressourcen der FKS unverst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>Das SchwarzArbG sah bisher Strafen vor allem f\u00fcr Arbeitgeber*innen vor. Nur bei nachgewiesener Abrede m\u00fcssen auch Arbeitnehmer*innen mit Konsequenzen rechnen. Die im neuen Gesetz enthaltenen \u00c4nderungen zur Tagel\u00f6hnerei stellen in dieser Hinsicht eine Umkehr dar. Zwar sind zun\u00e4chst keine Bu\u00dfgelder f\u00fcr das Anbieten der eigenen Arbeitskraft zur Tagel\u00f6hnerei vorgesehen. Nichtsdestoweniger liegt der Fokus in diesem Bereich klar auf den Arbeitnehmer*innen, die nach dem neuen Gesetz des Platzes verwiesen werden k\u00f6nnen. Das Problem der Tagel\u00f6hnerei ist eng verkn\u00fcpft mit den Ausschl\u00fcssen aus dem System der sozialen Sicherung und sollte auf dieser Ebene auch bek\u00e4mpft werden, anstatt diejenigen zu drangsalieren, die keine andere Wahl mehr sehen, als ihre Arbeitskraft unter gro\u00dfem Risiko und ohne jede Absicherung t\u00e4glich aufs Neue anzubieten.<\/p>\n<p>Die Bek\u00e4mpfung von Schwarzarbeit kann nur effektiv sein, wenn Ordnungspolitik mit anderen Ma\u00dfnahmen flankiert wird. Dies ist bereits bei der Bedeutung von Aussagen der Betroffen in F\u00e4llen von teilweise angemeldeter Besch\u00e4ftigung deutlich geworden. Mit Aussagen der Betroffenen ist nur dann zu rechnen, wenn Abhilfe bei den genannten strukturellen Problemen geleistet wird. Mittlerweile existiert ein bundesweites, aus \u00f6ffentlichen Mitteln finanziertes Netzwerk von Beratungsstrukturen f\u00fcr Wanderarbeitskr\u00e4fte aus MOE-Staaten.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Dessen Weiterf\u00f6rderung und Ausbau ist dringend geboten. Nachbesserungsbedarf besteht zudem bei der \u00f6ffentlichen Unterbringung, um das System der doppelten Abh\u00e4ngigkeit bei gegebenem Anlass zu durchbrechen. Auch das Verharren in ausbeuterischen Arbeitsverh\u00e4ltnissen darf nicht vom Staat bef\u00f6rdert werden. Leistungsausschl\u00fcsse in der sozialen Sicherung f\u00fcr EU-B\u00fcrger*innen sind in dieser Hinsicht nicht vertretbar.<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>\n<h4>Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?<\/h4>\n<p>Die FKS ist ein 2004 gebildeter Teil der Zollverwaltung, der den 42 Hauptzoll\u00e4mtern und deren nachgeordneten Dienststellen angeschlossen ist. An der Spitze steht die Fachdirektion VII der Generalzolldirektion. Die FKS kontrolliert auf der Basis des Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetz (SchwarzArbG) drei Gruppen:<\/p>\n<p>\u00a7 Arbeitgeber*innen daraufhin, ob sie die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten erf\u00fcllen,<\/p>\n<p>\u00a7 Arbeitnehmer*innen, Selbst\u00e4ndige und andere Steuerpflichtige, ob sie entsprechend der gesetzlichen Regeln Steuern zahlen und gegebenenfalls ihr Gewerbe anmelden, sowie<\/p>\n<p>\u00a7 Sozialleistungsbezieher*innen, ob sie korrekte Angaben gegen\u00fcber den Sozialleistungstr\u00e4gern machen.<\/p>\n<p>Sie kann zu diesem Zweck entsprechende Ausk\u00fcnfte verlangen, Gesch\u00e4ftsunterlagen pr\u00fcfen und Arbeitsr\u00e4ume betreten. Die FKS-Beamt*innen treten teils in Zivil, teils in Uniform auf und sind bewaffnet. Laut der Zoll-Jahresbilanz f\u00fcr 2018 \u00fcberpr\u00fcfte die FKS im vergangenen Jahr 53.000 Arbeitgeber*innen und leitete rund 111.000 Strafverfahren ein, davon 2.744 wegen Nichtgew\u00e4hrung des gesetzlichen Mindestlohns. Bis 2015 ver\u00f6ffentlichte der Zoll zus\u00e4tzlich die Zahl der \u00fcberpr\u00fcften Personen: 2011-2014 waren das jeweils \u00fcber 500.000, 2015 nur noch 360.000.<\/p>\n<p>Befugnisse und Kapazit\u00e4ten der FKS wurden in den letzten Jahren ausgeweitet. 2017 wurde ein zentrales Informationssystem geschaffen. Mit dem Gesetz gegen illegale Besch\u00e4ftigung und Sozialleistungsmissbrauch erhielt die FKS im Juni 2019 deutlich mehr Befugnisse. Beispielsweise darf sie bereits die \u201eAnbahnung\u201c von illegaler Besch\u00e4ftigung durch Aufl\u00f6sung von Tagel\u00f6hner*innenm\u00e4rkten im \u00f6ffentlichen Raum mittels Platzverweisen ahnden. Das neue Gesetz beschert der FKS auch mehr Personal: Derzeit arbeiten dort 6.700 (der insgesamt 39.000) Zoll-Bediensteten. Bis 2026 sollen \u00fcber 3.000 neue Stellen hinzukommen.<\/p>\n<p>(Jenny K\u00fcnkel &amp; Heiner Busch)<\/p>\n<p><em>Quellen: Der Zoll \u2013 Jahresstatistik 2018, und Der Zoll \u2013 Daten und Fakten im \u00dcberblick, Stand: M\u00e4rz 2019, beides unter \u201ePresse\u201c auf www.zoll.de; spiegel-online v. 15.7.2019<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 European Commission: European Economic Forecast \u2013 Winter 2019 (Interim), Luxemburg 2019, <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/info\/sites\/info\/files\/economy-finance\/ip096_en.pdf\">https:\/\/ec.europa.eu\/info\/sites\/info\/files\/economy-finance\/ip096_en.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 Eurostat: Unemployment rates, seasonally adjusted, May 2019 (%), online data code: une_rt_m, siehe <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/eurostat\">https:\/\/ec.europa.eu\/eurostat<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 Eurostat: Distribution of income by quantiles \u2013 EU-SILC survey, online data code: ilc_di01<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 Schulten, T.; L\u00fcbker, M.: Mindestlohnbericht 2019, WSI Report 46, D\u00fcsseldorf 2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 Eurostat: At-risk-of-poverty rate by poverty threshold and household type &#8211; EU-SILC survey, online data code: ilc_li03. Armutsrisiko ist hier definiert als der Anteil an der Gesamtbev\u00f6lkerung, der \u00fcber weniger als 60 Prozent des Medians des nationalen Netto\u00e4quivalenzeinkommens (nach Sozialtransfers) verf\u00fcgt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 Eurostat: Share of total population not having indoor flushing toilet for the sole use of their household &#8211; EU-SILC survey, online data code: tessi294<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 siehe den umfangreichen Pressespiegel unseres Vereins zu einem Fall von Lohnbetrug: <a href=\"http:\/\/www.emwu.org\/berichterstattung-zu-der-kundgebung-der-12-rumaenischen-bauarbeiter\">www.emwu.org\/berichterstattung-zu-der-kundgebung-der-12-rumaenischen-bauarbeiter<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Deutsche Welle vom 21.8.2015: Ausgebeutet mitten in Europa.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 Siehe \u00a7 7 Absatz 1 Satz 2 SGB II. Die Leistungsberechtigung ist an den Status als Arbeitnehmer*in gekoppelt. Dies erzeugt etwa den Zwang, in ausbeuterischen Besch\u00e4ftigungen auszuharren. Deren Beendigung durch die Besch\u00e4ftigten geht in der Regel mit dem Verlust von Leistungsanspr\u00fcchen einher.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Diese Feststellung beruht auch auf den speziellen Umst\u00e4nden der Wanderarbeitskr\u00e4fte aus Mittel- und Osteuropa. Sie haben ein Recht auf Freiz\u00fcgigkeit und brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis. Vor dem Hintergrund der Abwesenheit einer staatlichen Stelle zur Unterst\u00fctzung von Besch\u00e4ftigten bei zivilrechtlichen Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber dem Arbeitgeber zeigt unsere Erfahrung, dass gro\u00dfe Hoffnungen bei diesen Menschen bestehen, dass durch Kontrollen von Unternehmen die eigene Arbeitssituation verbessert wird.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> siehe etwa Generalanzeiger v. 29.5.2019: Zoll-Chefin: \u201eWir wollen die gro\u00dfen Fische\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> BT-Drs. 19\/8691 v. 25.3.2019, Bundesgesetzblatt I Nr. 27 v. 17.7.2019, S. 1066-1078<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> GGUA: Stellungnahme v. 18.12.2018, <a href=\"http:\/\/www.ggua.de\/fileadmin\/downloads\/ unionsbuergerInnen\/Stellungnahme_Kindergeld-Verweigerungsgesetz.pdf\">www.ggua.de\/fileadmin\/downloads\/unionsbuergerInnen\/Stellungnahme_Kindergeld-Verweigerungsgesetz.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> siehe etwa hier <a href=\"http:\/\/www.arbeitundleben.de\/beratungsstellen\/beratungsstellen\">www.arbeitundleben.de\/beratungsstellen\/beratungsstellen<\/a> oder hier <a href=\"http:\/\/www.faire-mobilitaet.de\/beratungsstellen\">www.faire-mobilitaet.de\/beratungsstellen<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Ivan Ivanov und Michael Baumgarten Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist diejenige Untergliederung der Zollverwaltung, die<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,124],"tags":[222,224,603,1566],"class_list":["post-19948","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-120","tag-arbeitsbedingungen","tag-arbeitsmigration","tag-finanzkontrolle-schwarzarbeit","tag-zoll"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19948","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19948"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19948\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19948"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19948"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19948"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}