{"id":19951,"date":"2019-11-03T19:01:48","date_gmt":"2019-11-03T19:01:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=19951"},"modified":"2019-11-03T19:01:48","modified_gmt":"2019-11-03T19:01:48","slug":"eine-einzige-eu-behoerde-eu-zollaemter-ueberwachen-internationale-lieferketten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=19951","title":{"rendered":"\u201eEine einzige EU-Beh\u00f6rde\u201c &#8211; EU-Zoll\u00e4mter \u00fcberwachen internationale Lieferketten"},"content":{"rendered":"<p><strong>F\u00fcr die EU-Kommission sind die Zollbeh\u00f6rden \u201eW\u00e4chter der EU-Grenzen f\u00fcr den Warenfluss\u201c. Bei ihrer Zusammenarbeit setzen sie vermehrt auf \u201eRisikoanalyse\u201c und neue Informationssysteme. <\/strong><\/p>\n<p>Seit 1968 war die Europ\u00e4ische Wirtschaftsgemeinschaft eine Zollunion f\u00fcr industrielle und ab 1970 dann auch f\u00fcr agrarische Produkte. An den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten entfallen seither s\u00e4mtliche Zollformalit\u00e4ten. Auch die H\u00f6he der Z\u00f6lle an den Au\u00dfengrenzen, \u00fcber die zuvor alle L\u00e4nder in eigener Verantwortung entschieden hatten, wird seitdem \u00fcber einen gemeinsamen Zolltarif geregelt.<!--more--><\/p>\n<p>Das Regelwerk f\u00fcr die heutige EU-Zollunion ist der 1992 verabschiedete Unionszollkodex (UZK). Dort werden Zollabgaben f\u00fcr Einfuhren von au\u00dferhalb der EU einheitlich geregelt. Die Europ\u00e4ische Kommission schl\u00e4gt stets aktualisierte Zollvorschriften vor und \u00fcberwacht deren Umsetzung. Zust\u00e4ndig ist die Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) in Br\u00fcssel. Sie betreibt auch das Tarifsystem (TARIC3), in dem die aktuellen Zolltarife angezeigt werden.<\/p>\n<p>Zollabgaben werden grunds\u00e4tzlich dort bezahlt, wo die Waren zuerst ankommen. Die daraus erzielten Einnahmen gelten als \u201etraditionelle Eigenmittel\u201c der EU und decken rund 14 Prozent des Gesamthaushalts. Die Mitgliedstaaten behalten davon 20 Prozent f\u00fcr Aufwendungen ihrer Zollbeh\u00f6rden und deren Kontrollt\u00e4tigkeit. 2016 nahm die EU beispielsweise rund 25 Milliarden Euro Zollgeb\u00fchren ein, nach Abzug der nationalen Ausgaben blieben davon 20 Milliarden. Von den Gesamteinnahmen stammten in den letzten drei Jahren jeweils rund vier Milliarden Euro aus Deutschland.<\/p>\n<p>Die Zollbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten sind nicht nur zust\u00e4ndig f\u00fcr die Erhebung der Zollabgaben, sondern auch f\u00fcr die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Verst\u00f6\u00dfen \u2013 und zwar sowohl gegen die EU-Zoll- und Agrarregeln als auch gegen einzelstaatliche Vorschriften. Bei Letzteren handelt es sich insbesondere um Vorschriften \u00fcber kontrollierte oder verbotene Waren, also beispielsweise (illegalisierte) Drogen, Kriegswaffen oder Dual-Use-G\u00fcter, und entsprechende Regelungen im (Neben-)Strafrecht. Die gegenseitige Amtshilfe zwischen den EU-Zollbeh\u00f6rden wurde dementsprechend 1997 parallel in zwei unterschiedlichen Rechtstexten geregelt: einerseits in einer Verordnung in der damaligen 1. S\u00e4ule der EU (Binnenmarkt) und andererseits in einem Vertrag in der damaligen 3. S\u00e4ule (Justiz und Inneres), dem Neapel-II-\u00dcbereinkommen, das nicht nur einen umfassenden Informationsaustausch, sondern auch \u201ebesondere\u201c Formen der Kooperation erlaubt: Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen, grenz\u00fcberschreitende Nacheile und Observation, kontrollierte Lieferungen und verdeckte Ermittlungen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<h4>Keine Zollagentur<\/h4>\n<p>Anders als im Bereich des Au\u00dfengrenzschutzes oder der polizeilichen Zusammenarbeit gibt es im Zollbereich keine zentrale EU-Agentur. Stattdessen sollen die Zollbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, die die Kommission als \u201eW\u00e4chter der EU-Grenzen f\u00fcr den Warenfluss\u201c bezeichnet, \u201ewie eine einzige Beh\u00f6rde handeln\u201c.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>In bestimmten Bereichen \u00fcbernimmt das Europ\u00e4ische Amt f\u00fcr Betrugsbek\u00e4mpfung (OLAF), eine weitere Generaldirektion der EU-Kom\u00admis\u00adsion, eine koordinierende Rolle. Das Amt bietet den Zollbeh\u00f6rden eine \u201epermanente technische Infrastruktur\u201c zur Unterst\u00fctzung von Gemeinsamen Zollaktionen (Joint Customs Operations, JCO). Teilweise werden diese Aktionen auch von OLAF koordiniert.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Es handelt sich dabei um gezielte \u00dcberwachungs- und Kontrollaktionen entlang bestimmter Handelsrouten oder in Bezug auf bestimmte Waren. Praktiziert werden auch gemeinsame Aktionen von Zoll- und Polizeibeh\u00f6rden, an denen sich gegebenenfalls auch Interpol und Europol beteiligen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\"><sup>[4]<\/sup><\/a> Zollbeh\u00f6rden nehmen au\u00dferdem an gemeinsamen Aktionstagen (Joint Action Days) von Frontex teil.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><sup>[5]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Auch die Weltzollorganisation (WCO) nimmt zuweilen eine koordinierende Rolle bei solchen Gro\u00dfaktionen wahr. Der 1953 als Br\u00fcsseler Zollrat gegr\u00fcndeten Vereinigung geh\u00f6ren heute 179 nationale Zollverwaltungen an, darunter sowohl diejenigen der EU-Mitgliedstaaten als auch seit 2007 die EU selbst. Zu den Zielen der WCO geh\u00f6rt neben der Erleichterung des weltweiten Handels die Bek\u00e4mpfung grenz\u00fcberschreitender Kriminalit\u00e4t. Hierzu kooperiert die WCO unter anderem mit Interpol und Europol, mit denen die Organisation 1998 beziehungsweise 2002 Memoranda of Understanding abschloss. Eine solche Vereinbarung, die allerdings nicht \u00f6ffentlich ist, besteht auch mit OLAF.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Der gr\u00f6\u00dfte Teil der Gemeinsamen Zollaktionen der EU-Mitglied\u00adstaa\u00adten wird nach wie vor von den beteiligten Zollbeh\u00f6rden selbst organisiert. Planungen und Nachbereitungen finden in der Ratsarbeitsgruppe Zusammenarbeit im Zollwesen (CCWP), die unter anderem \u201edie strategischen und taktischen Ziele\u201c festlegt. Die Zollbeh\u00f6rden arbeiten dabei eng mit dem St\u00e4ndigen Ausschuss f\u00fcr die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) und mit Frontex<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> zusammen. In der CCWP werden alle zwei Jahre neue Aktionspl\u00e4ne mit neuen Ma\u00dfnahmen beschlossen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> W\u00e4hrend sich die CCWP mit der operativen Kooperation befasst, k\u00fcmmert sich die Ratsarbeitsgruppe Zollunion (CUWP) vor allem um die zollrechtlichen Fragen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<h4>Regionale Kontaktgruppen<\/h4>\n<p>F\u00fcr die \u201epraktische Zusammenarbeit und Koordination\u201c zwischen den Zollverwaltungen hat der Rat au\u00dferdem Sachverst\u00e4ndigenteams f\u00fcr verschiedene Regionen eingerichtet. F\u00fcr die \u00f6stlichen und s\u00fcd\u00f6stlichen Zollau\u00dfengrenzen ist beispielsweise die Gruppe CELBET zust\u00e4ndig. \u00c4hnliche Gruppen existieren f\u00fcr die verantwortlichen Beh\u00f6rden der Landau\u00dfengrenzen sowie der gro\u00dfen H\u00e4fen und Flugh\u00e4fen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Die Kontaktgruppe Landgrenzen (LFCG) ist beispielsweise f\u00fcr 250 Grenz\u00fcberg\u00e4nge zust\u00e4ndig und vereint 16 L\u00e4nder mit EU-Landau\u00dfengrenzen.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Der am h\u00e4ufigsten genutzte Verkehrsweg f\u00fcr Ein- und Ausfuhren in die beziehungsweise aus der EU ist der Seeverkehr, gefolgt vom Luft- und Stra\u00dfenverkehr. 2016 haben die nationalen Zollbeh\u00f6rden insgesamt fast 313 Millionen Zollanmeldungen erhalten, die von mehr als 2.000 nationalen Zollstellen bearbeitet wurden. An den Flugh\u00e4fen, Grenz\u00fcberg\u00e4ngen, H\u00e4fen, Binnenzollstellen arbeiten insgesamt 114.000 Zollbeamt*innen, au\u00dferdem betreiben die nationalen Beh\u00f6rden 90 Zolllabore. Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rt die Kontrolle illegaler und\/oder gef\u00e4hrlicher Waren, darunter verbotene Rauschmittel, verd\u00e4chtige Lebensmittel, Sprengstoff oder gro\u00dfe Mengen Bargeld.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> 2016 haben die Beh\u00f6rden 299 Tonnen Drogen, 4,6 Milliarden illegal eingef\u00fchrte Zigaretten und 6.256 Schusswaffen beschlagnahmt.<\/p>\n<h4>Risikobasierte Zollaufsicht<\/h4>\n<p>Der Au\u00dfenhandel und damit auch die Im- und Exporte in die beziehungsweise aus der EU nehmen weiter zu. Erwartet werden j\u00e4hrlich mehr als 300 Millionen Frachten auf allen Transportwegen, hinzu kommen bis zu einer Milliarde Post- und Expresssendungen. Gem\u00e4\u00df dem Unionszollkodex unterliegen alle Waren, die ins EU-Zollgebiet eingef\u00fchrt werden, es passieren oder es verlassen, einschlie\u00dflich der von oder auf Personen bef\u00f6rderten Waren, einer risikobasierten Zollaufsicht. Zu den Aufgaben der regionalen Kontaktgruppen geh\u00f6rt deshalb der Austausch von Risikoinformationen, aufgrund derer die Mitgliedstaaten ihre Zollkontrollen ausrichten. Hierzu nutzen die Beh\u00f6rden das Common Risk Management Framework (CRMF). Anhand gemeinsamer Risikokriterien werden die elektronischen Anmeldungen mit einer \u201evorausschauenden Frachtrisikoanalyse\u201c bearbeitet. Reaktionen darauf, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen k\u00f6n\u00adnen, werden \u00fcber das Zollrisiko-Managementsystem (CRMS) koordiniert.<\/p>\n<p>Alle Transporteure m\u00fcssen ihre Sendungen elektronisch beim zust\u00e4ndigen Eingangszollamt anmelden. Die Meldung wird im dezentralen europ\u00e4ischen Einfuhrkontrollsystem (Import Control System, ICS) erfasst und verarbeitet. Dieses \u201eFracht-Vorabinformationssystem\u201c wird derzeit als ICS2 zu einer elektronischen, papierlosen Umgebung f\u00fcr Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandvorg\u00e4nge umgebaut. Das neue System speichert Frachtdaten im Luft-, See-, Schienen- und Stra\u00dfenverkehr zuk\u00fcnftig zentral.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Zu den vorab \u00fcbermittelten Informationen geh\u00f6ren Daten aller Personen, die in den Verkauf, den Transport oder den Versand der G\u00fcter involviert sind, au\u00dferdem Angaben \u00fcber die Firmen, in denen die Fracht verpackt oder gelagert wurde, sowie die genutzten Verkehrsmittel.<\/p>\n<p>Die Ratsarbeitsgruppe Zollzusammenarbeit diskutiert nun M\u00f6glichkeiten der Ausweitung der Frachtrisikoanalyse. Hierzu geh\u00f6rt die verbesserte Verarbeitung von Risikokriterien f\u00fcr die elektronischen Fracht-Vorabmeldungen im ICS2. Die eingehenden Informationen sollen mithilfe von Data-Mining-Technologien analysiert werden. \u00c4hnlich dem EU-Fluggastdatensystem (PNR) soll das ICS2 durch die Analyse der Vorabinformationen \u201eschwerwiegende Sicherheitsrisiken \u2026 identifizieren, die durch internationale Warenbewegungen entstehen, bevor diese die EU-Au\u00dfengrenzen erreichen\u201c.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Das ICS2 nutzt Algorithmen, um verdeckte Muster oder andere Auff\u00e4lligkeiten zu finden und gleicht die Daten mit Eintr\u00e4gen in Datenbanken ab. Erkenntnisse stammen auch aus der Datei \u201eContainerstatusmeldungen\u201c, die Informationen \u00fcber die physischen Bewegungen eines jeden Containers enth\u00e4lt, der per Schiff in die EU eingef\u00fchrt wird oder sie verl\u00e4sst. In \u00e4hnlichen Datenbanken werden auch andere Waren, die importiert oder exportiert werden, dezentral gespeichert.<\/p>\n<h4>Datent\u00f6pfe der EU-Zollbeh\u00f6rden<\/h4>\n<p>Seit 1995 existiert bei OLAF das Aktennachweissystem f\u00fcr Zollzwecke (ANS). Dabei handelt es sich \u00e4hnlich dem Europol-Informationssystem um eine Index-Datei der Zollbeh\u00f6rden. Gespeichert werden nat\u00fcrliche und juristische Personen, die im Verdacht stehen, \u201eHandlungen, die der Zoll- oder der Agrarregelung zuwiderlaufen\u201c oder \u201eeine schwere Zuwiderhandlung gegen die einzelstaatlichen Rechtsvor\u00adschriften\u201c begangen zu haben.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Die Beh\u00f6rden k\u00f6nnen damit herausfinden, ob gegen Personen oder Unternehmen bereits in anderen Mitgliedstaaten Ermittlungen angestrengt wurden oder diese verurteilt wurden.<\/p>\n<p>Zur Fahndung ausgeschriebene Waren oder Transportmittel sowie Personen werden im 1997 eingerichteten Zollinformationssystem (ZIS), das ebenfalls von OLAF gef\u00fchrt wird, gespeichert.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> \u00c4hnlich dem Schengener Informationssystem (SIS II) ist das zentrale ZIS eine Datei mit verschiedenen M\u00f6glichkeiten zur Ausschreibung, mit denen Daten in anderen Mitgliedstaaten abgefragt werden oder dortige Beh\u00f6rden um Ma\u00dfnahmen zu bestimmten G\u00fctern, Unternehmen, Transportmitteln oder Personen gebeten werden k\u00f6nnen. Die Nutzung des ZIS soll nun ebenfalls ausgebaut werden. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sollen ihre Eintr\u00e4ge sorgf\u00e4ltiger gestalten und \u201eje Beschlagnahme eine Meldung\u201c in das System einspeisen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen nationale Zollbeh\u00f6rden auch das SIS II, das Visainformationssystem und Europol-Daten abfragen. Dieser nicht-automatisierte, nur lesende Zugriff ist jedoch in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. In vielen L\u00e4ndern darf das SIS nur im Rahmen zollbezogener strafrechtlicher Ermittlungen genutzt werden. Das deutsche Zollkriminalamt darf dort jedoch auch selbst Eintr\u00e4ge anlegen.<\/p>\n<h4>Verzahnung mit \u201einnerer Sicherheit\u201c<\/h4>\n<p>Bereits 2011 hatte die EU den Ausbau der Zusammenarbeit mit Polizei- und Grenzbeh\u00f6rden in der \u201eStrategie f\u00fcr die k\u00fcnftige Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung im Zollbereich\u201c beschrieben.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Zu den Zielen geh\u00f6rten damals die Erh\u00f6hung der Sicherheit und Gefahrenabwehr und die Verbesserung der Verwaltungskapazit\u00e4ten der Zollbeh\u00f6rden. Im Programm \u201eZoll 2020\u201c erhielten die nationalen Zollbeh\u00f6rden 547,3 Millionen Euro f\u00fcr die Verbesserung und Unterst\u00fctzung der bestehenden und die Entwicklung neuer Informationssysteme.<\/p>\n<p>Die Einbindung der Zollbeh\u00f6rden in den \u201eSchutz der inneren Sicherheit\u201c hat das Generalsekretariat des Rates seit dem letzten Jahr mehrfach bekr\u00e4ftigt.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Die \u201eW\u00e4chter \u00fcber die Warenstr\u00f6me\u201c \u00fcbernehmen demnach eine \u201ewertvolle Rolle\u201c bei der Bek\u00e4mpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalit\u00e4t. In einem Vermerk \u201eEnhancing customs contribution to internal security\u201c<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> schlug der damals bulgarische Ratsvorsitz Ma\u00dfnahmen in drei Themenfeldern vor, in denen der Zoll \u201enoch st\u00e4rker zu einem hohen Ma\u00df an innerer Sicherheit in der EU\u201c beitragen soll: institutionelle Zusammenarbeit, operative Zusammenarbeit sowie Informationsaustausch.<\/p>\n<p>Die Zollsysteme sollen beispielsweise an das Projekt \u201eInteroperabilit\u00e4t\u201c angeschlossen werden, in dem die EU derzeit alle biometrischen Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres neu sortiert und teilweise zusammenlegt. Zuerst hatte die vom Rat eingesetzte Expertengruppe f\u00fcr Informationssysteme und Interoperabilit\u00e4t (HLEG) diese Einbindung der Zollsysteme in das Projekt \u201eInteroperabilit\u00e4t\u201c vorgeschlagen.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> In ihrem Abschlussbericht empfahl die HLEG vor zwei Jahren, dass die Kommission eine Machbarkeitsstudie durchf\u00fchrt, um die technischen, rechtlichen und operativen Aspekte der Interoperabilit\u00e4t mit den Zollsystemen weiter zu untersuchen.<\/p>\n<h4>Teilnahme an EU-Sicherheitsforschung<\/h4>\n<p>Auf die Daten des europ\u00e4ischen PNR-Systems haben Zollbeh\u00f6rden nicht in allen Mitgliedstaaten direkten Zugriff. Die deutsche Zollverwaltung erh\u00e4lt von der deutschen Fluggastdatenzentralstelle (PIU) nur Informationen bei relevanten Treffern im Einzelfall.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a>. Zu den Pl\u00e4nen der HLEG geh\u00f6rt deshalb auch, die Informationen der Zoll-Risikoanalyse auch in die Verarbeitung von Fluggastdatens\u00e4tzen zu integrieren. Hierzu soll die Weltzollorganisation entsprechende Leitlinien erstellen.<\/p>\n<p>Nach \u201eZoll 2020\u201c hat die EU ein neues Programm \u201eCustoms\u201c aufgelegt, derzeit diskutieren das EU-Parlament und der Rat eine entsprechende Verordnung.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird wohl f\u00fcr neue Informationstechnologie ausgegeben. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den Zollbeh\u00f6rden zus\u00e4tzliche finanzielle Hilfen f\u00fcr Kontrollausr\u00fcstung aus dem Fonds f\u00fcr integriertes Grenzmanagement zukommen zu lassen.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Sie f\u00f6rdert den Einsatz neuer \u201emoderner Techniken\u201c f\u00fcr den Zoll, darunter Detektionstechnologien und nicht invasive Kontrollausr\u00fcstungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf \u201eHochrisiko\u00adfrach\u00adten\u201c, die nach einer Anmeldung im Einfuhrkontrollsystem als verd\u00e4chtig identifiziert wurden. Den Pl\u00e4nen zufolge sollen die Zollbeh\u00f6rden zuk\u00fcnftig als Endnutzer an den eigentlich auf die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ausgerichteten Sicherheitsforschungsprojekten im Rahmenprogramm Horizont 2020 teilnehmen.<\/p>\n<h4>Mehr Gemeinsame Zentren<\/h4>\n<p>Die Programme \u201eZoll 2020\u201c und \u201eCustoms\u201c enthalten au\u00dferdem die Forderung nach mehr Zusammenarbeit mit anderen EU-Agenturen und internationalen Organisationen. Gefordert wird au\u00dferdem die Ausweitung der Anwendung des Neapel-II-\u00dcbereinkommens zur gegenseitigen Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen, um den \u201ebesonderen Formen der Zusammenarbeit\u201c zwischen Strafverfolgungs- und Justizbeh\u00f6rden eine Rechtsgrundlage zu verschaffen. Entsprechende Ma\u00dfnahmen hat die EU in den \u201eoperativen Aktionspl\u00e4nen\u201c der Europ\u00e4ischen multidisziplin\u00e4ren Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) definiert.<\/p>\n<p>Seit den 1990er Jahren haben die EU-Mitgliedstaaten an den Binnengrenzen sogenannte Gemeinsame Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit (Police and Custom Cooperation Center, PCCC) eingerichtet. Rechtlich geregelt wurden sie in bilateralen Abkommen, gest\u00fctzt auf Artikel 39 des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens. Sie sollen die Sammlung und den Austausch von Informationen f\u00f6rdern, die Bearbeitung von Ersuchen der Partnerl\u00e4nder vereinfachen und gemeinsame grenz\u00fcberschreitende Ma\u00dfnahmen erleichtern. Derzeit existieren in der gesamten EU und auf dem Westbalkan 59 solcher Gemeinsamen Zentren, ihre Zahl soll nun ebenfalls erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<h4>Verbindungsbeamt*innen bei Europol und Frontex<\/h4>\n<p>Die agentur\u00fcbergreifende Zusammenarbeit wird nun verst\u00e4rkt, die Ratsarbeitsgruppe Zusammenarbeit im Zollwesen soll eine entsprechende Strategie und einen Aktionsplan zur Umsetzung erarbeiten. Zu den erhofften Synergien zwischen Zoll- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden geh\u00f6rt beispielsweise ein gemeinsames Konzept f\u00fcr das Risikomanagement. Informationen des Zolls k\u00f6nnten etwa genutzt werden, um irregul\u00e4re Migrant*innen oder Schleusungsverd\u00e4chtige aufzusp\u00fcren. Die Mitgliedstaaten sollen den Erfolg der Strategie sichern, indem sie ihren Zollbeh\u00f6rden die \u201eBefugnisse \u00fcbertragen, die diese ben\u00f6tigen, um die Empfehlungen m\u00f6glichst weitgehend umzusetzen\u201c.<\/p>\n<p>Die erweiterte Zusammenarbeit betrifft unter anderem Europol.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Alle Zollbeh\u00f6rden sollen an den Informationsaustausch \u00fcber das Europol-System SIENA angebunden werden, bislang haben weniger als die H\u00e4lfte der nationalen Zollverwaltungen dort einen Zugang. Die Mitgliedstaaten sollen sich au\u00dferdem an den \u201emultidisziplin\u00e4ren Fachzentren\u201c bei Europol beteiligen. Gemeint sind etwa das Zentrum zur Bek\u00e4mpfung der Migrantenschleusung (EMSC) oder das Anti-Terror\u00adzen\u00adtrum (ECTC). Die nationalen Zollverwaltungen sollen deshalb Zollverbindungsbeamt*innen in die Verbindungsb\u00fcros bei Europol entsenden; auch dies wird derzeit nur von der H\u00e4lfte der Mitgliedstaaten praktiziert.<\/p>\n<p>Der Zoll soll au\u00dferdem st\u00e4rker mit der Europ\u00e4ischen Grenzagentur Frontex kooperieren. Auch hier ist die Ratsarbeitsgruppe Zusammenarbeit im Zollwesen entsprechend aktiv, Frontex nimmt regelm\u00e4\u00dfig an Sitzungen der Gruppe teil. Zollbeamt*innen sollen bei Operationen von Frontex mitmachen, zu den Pl\u00e4nen geh\u00f6rt die gemeinsame Ausbildung von Grenzschutz- und Zollbeamt*innen in \u201eBereichen von gemeinsamem Interesse\u201c. Vorgesehen ist ein \u201eregelm\u00e4\u00dfiger und strukturierter Austausch\u201c von Risikoanalysen und die die gemeinsame Arbeit an neuen \u201eDatenerhebungs-, Verarbeitungs- und Analysemethoden\u201c.<\/p>\n<p>Die Zollbeh\u00f6rden k\u00f6nnten zudem die Eurosur Fusion Services nutzen, mit denen Frontex die EU-Au\u00dfengrenzen mit Satelliten, Flugzeugen und Drohnen \u00fcberwacht. Hierzu sollen die Mitgliedstaaten Verbindungsbeamt*innen ihrer Zollbeh\u00f6rden in die nationalen Koordinierungszentren des Grenz\u00fcberwachungssystems Eurosur entsenden. F\u00fcr den Anschluss an das in Deutschland von der Bundespolizei gef\u00fchrte System hat die Zollverwaltung im Sommer ein entsprechendes Verbindungszentrum in Stralsund in Betrieb genommen.<\/p>\n<h4>Einbindung von Drittstaaten<\/h4>\n<p>Schlie\u00dflich sieht die \u201eStrategie f\u00fcr die k\u00fcnftige Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung im Zollbereich\u201c vor, dass die nationalen Zollbeh\u00f6rden gemeinsame Ma\u00dfnahmen mit Zollverwaltungen oder den mit Zollangelegenheiten befassten Beh\u00f6rden in Drittstaaten durchf\u00fchren. Schon jetzt nehmen einige Nicht-EU-L\u00e4nder an den \u201eGemeinsamen Aktionen\u201c von EU-Zollbeh\u00f6rden teil. Hierzu geh\u00f6ren Kandidatenl\u00e4nder und potenzielle Kandidatenl\u00e4nder der EU sowie Bewerberl\u00e4nder und potenzielle Bewerberl\u00e4nder, darunter Beh\u00f6rden aus Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der T\u00fcrkei.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a><\/p>\n<p>Diese Kooperationen k\u00f6nnten zuk\u00fcnftig stark zunehmen und auf L\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Nachbarschaftspolitik ausgeweitet werden. In zahlreiche Partnerl\u00e4nder hat die EU \u201eSt\u00e4ndige Delegationen\u201c abgeordnet, die jetzt bei der \u201eSt\u00e4rkung der operativen Zusammenarbeit\u201c den W\u00e4chtern des europ\u00e4ischen Warenflusses helfen sollen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Verordnung (EG) 515\/97 v. 13.3.1997; die Verordnung wurde seither diverse Male ge\u00e4ndert, die konsolidierte Version findet sich hier <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/?uri=CELEX:01997R0515-20160901\">https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/?uri=CELEX:01997R0515-20160901<\/a>; Neapel-II-\u00dcbereinkommen v. 18.12.1997, in: Amtsblatt der EU C 24 v. 23.1.1998; unter Art. K3 des EU-Vertrags in der Maastrichter Version wurden diverse v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge zwischen den Mitgliedstaaten ausgehandelt, die sp\u00e4ter teilweise (wie etwa die Europol-Konvention) in Beschl\u00fcsse oder (wie das Dubliner Abkommen) oder Verordnungen umgewandelt wurden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 Kommissionsdokument COM(2018) 549 final v. 20.7.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/anti-fraud\/policy\/joint-customs-operations-jco_en\">https:\/\/ec.europa.eu\/anti-fraud\/policy\/joint-customs-operations-jco_en<\/a>; siehe auch das Memo der EU-Kommission zur Operation \u201eDiabolo\u201c, MEMO\/07\/145 v. 23.4.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 Joint Customs and Police Operations, etwa RADAR (2012), ARES (2016), ARMSTRONG IV (2017), COLUMBUS (2018)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 im Jahre 2018: DANUBE (Juni), MOBILE (September\/Oktober), OLYMPUS (Oktober); dabei wurden laut Frontex 6.800 irregul\u00e4re Migrant*innen und 177 \u201eMigrantenschmuggler\u201c festgestellt, au\u00dferdem 12 Tonnen Tabak, 825.000 Zigaretten sowie 1,9 Tonnen \u201everschiedener Drogen\u201c beschlagnahmt, vgl. Ratsdok. 10593\/19 v. 21.6.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.wcoomd.org\/en\/about-us\/partners\/mou-new.aspx\">www.wcoomd.org\/en\/about-us\/partners\/mou-new.aspx<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/frontex.europa.eu\/media-centre\/focus\/frontex-and-customs-working-together-for-the-safety-and-security-of-eu-s-borders-P7oHLJ\">https:\/\/frontex.europa.eu\/media-centre\/focus\/frontex-and-customs-working-together-for-the-safety-and-security-of-eu-s-borders-P7oHLJ<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Der aktuelle 9. Aktionsplan gilt f\u00fcr 2018-2019, vgl. Ratsdokument 7705\/18 v. 11.4.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 Die CCWP ist eine \u201eVorbereitungsgruppe\u201c des Rates f\u00fcr Justiz und Inneres, w\u00e4hrend die CUWP dem Rat f\u00fcr \u201eWettbewerbsf\u00e4higkeit\u201c (Binnenmarkt) zuarbeitet; siehe die Kurzdarstellungen und die aktuelle Liste der Gruppen unter <a href=\"http:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/council-eu\/preparatory-bodies\">www.consilium.europa.eu\/de\/council-eu\/preparatory-bodies<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> RALFH f\u00fcr gro\u00dfe Nordh\u00e4fen der EU, ODYSSUD f\u00fcr S\u00fcdh\u00e4fen, ICARUS f\u00fcr gro\u00dfe Flugh\u00e4fen (u.a. Frankfurt); vgl. <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/business\/customs-controls\/port-airport-landfrontier-contact-groups_de\">https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/business\/customs-controls\/port-airport-landfrontier-contact-groups_de<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00d6sterreich, Bulgarien, Kroatien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Rum\u00e4nien, Slowakei und Schweden; au\u00dferdem die Schweiz<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/50-years-eu-customs-union_de\">https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/50-years-eu-customs-union_de<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Ratsdok. 5574\/19 v. 29.1.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/sites\/taxation\/files\/awp_2019_de.pdf\">https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/sites\/taxation\/files\/awp_2019_de.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Auch hier gibt es eine doppelte Rechtsgrundlage in der Zollamtshilfe-Verordnung (EG) Nr. 515\/97, a.a.O (Fn. 1), in der Fassung von 2008 (Verordnung EG 766\/2008) sowie in Kapitel VI und VII des Ratsbeschlusses 2009\/917\/JI \u00fcber den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich v. 30.11.2009, in: Amtsblatt der EU L 323 v. 10.12.2009.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Urspr\u00fcnglich geregelt in der Amtshilfe-Verordnung von 1997 (siehe Fn. 1) sowie im \u00dcbereinkommen \u00fcber den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich von 1995 (Amtsblatt der EU C 316 v. 27.11.1995), das 2009 in den gleichnamigen Ratsbeschluss umgewandelt wurde.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Ratsdok. 17778\/12 v. 17.12.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Ratsdok. 9449\/19 v. 20.5.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Ratsdok. 7705\/18 v. 11.4.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Ratsdok. 8434\/1\/17 v. 15.5.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> BT-Drs. 19\/10431 v. 23.5.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> COM\/2018\/442 final &#8211; 2018\/0232 (COD) v. 8.6.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> COM(2018) 474 final v.12.6.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> Ratsdok. 7705\/2\/18 REV 2 v. 25.5.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/business\/customs-cooperation-programmes\/customs-2020-programme_de\">https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/business\/customs-cooperation-programmes\/customs-2020-programme_de<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die EU-Kommission sind die Zollbeh\u00f6rden \u201eW\u00e4chter der EU-Grenzen f\u00fcr den Warenfluss\u201c. 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