{"id":20096,"date":"2020-05-05T15:46:01","date_gmt":"2020-05-05T15:46:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=20096"},"modified":"2020-05-05T15:46:01","modified_gmt":"2020-05-05T15:46:01","slug":"220-abfragen-pro-sekunde-das-schengener-informationssystem-waechst-dynamisch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=20096","title":{"rendered":"220 Abfragen pro Sekunde:\u00a0Das Schengener Informationssystem w\u00e4chst dynamisch"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die gr\u00f6\u00dfte europ\u00e4ische Fahndungsdatenbank ist in den letzten Jah\u00adren ausgebaut worden. Die Zahl der Speicherungen und Abfra\u00adgen steigt deutlich. Jetzt werden schrittweise weitere Funktionen eingef\u00fchrt, und der Kreis der Zugriffsberechtigten wird erweitert. <\/strong><\/p>\n<p>Das Schengener Informationssystem (SIS) wird seit 25 Jahren von Grenz-, Polizei-, Zoll- oder Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden genutzt, auch Geheimdienste greifen lesend und schreibend zu. Am heutigen SIS II sind 26 EU-Mitglied\u00adstaa\u00adten (alle au\u00dfer Irland und Zypern) sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz beteiligt. Obwohl Eintr\u00e4ge in der gr\u00f6\u00dften europ\u00e4ischen Fahndungsdatenbank einer Speicherfrist unterliegen, nimmt ihre Zahl deutlich zu. Zum 1. Januar 2020 waren mehr als 90 Millionen Personen und Gegenst\u00e4nde im SIS II gespeichert.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> 2018 waren es noch 82 Millionen, 2017 etwa 76 Millionen. Die meisten Eintr\u00e4ge (rund 22 Millionen) kamen 2018 aus Italien, gefolgt von Frankreich (15 Millionen) und Deutschland (fast 12 Millionen).<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Die Zahl der Abfragen steigt ebenfalls: 2018 haben \u00fcber sechs Milliarden Zugriffe rund 267.000 Ergebnisse erzielt (jede 22.000 Abfrage ein \u201eTreffer\u201c), im letzten Jahr soll es fast sieben Milliarden Suchl\u00e4ufe gegeben haben. Diese Angaben stammen aus Statistiken, die Anfang jedes Jahres von der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr das Betriebsmanagement von IT-Gro\u00dfsystemen (eu-LISA) ver\u00f6ffentlicht werden.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Die Agentur mit Sitz in Tallinn (Estland) ist seit 2013, seit dem Abschluss der sechs Jahre dauernden Migration des SIS zum SIS II, f\u00fcr das System verantwortlich.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Fast 99 Prozent aller SIS-Ausschreibungen sind Sachfahndungen. Bei rund drei Viertel davon geht es um als gestohlen oder vermisst gemeldete Ausweispapiere. An zweiter Stelle folgen Daten \u00fcber gestohlene, verlorene oder f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rte Wertpapiere und Zahlungsmittel. F\u00fcnf Prozent beziehen sich auf gestohlene Fahrzeuge, darunter auch Boote und Flugzeuge.<\/p>\n<p>Personenfahndungen bilden mit rund 983.000 den kleineren Teil der Eintr\u00e4ge. \u00dcber die H\u00e4lfte sind Aufenthaltsverweigerungen oder Einreisesperren nach Artikel 24 des SIS-II-Rats\u00adbe\u00adschlus\u00adses. An zweiter Stelle steht der Artikel 36, mit dem im Dezember 2019 rund 207.000 Personen zur \u201everdeckten\u201c oder zur \u201egezielten Kontrolle\u201c ausgeschrieben waren (2018: 156.534). An dritter Stelle stehen Aufenthaltsermittlungen nach Artikel 34 von Beschuldigten oder Zeug*innen, die in einem Strafverfahren vor Gericht aussagen oder denen Schriftst\u00fccke zugestellt werden sollen. Mit Artikel 32 wurde 2018 mithilfe des SIS II nach rund 77.500 vermissten Jugendlichen und 38.000 Erwachsenen gesucht. Schlusslicht sind die rund 39.000 Europ\u00e4ischen Haftbefehle.<\/p>\n<p>M\u00f6glich sind auch Ausschreibungen aus Drittstaaten. Diese \u201eFremdspeicherungen\u201c m\u00fcssen von einem regul\u00e4ren SIS-Teilnehmer vorgenom\u00admen werden. Tschechien \u00fcbernimmt beispielsweise geheimdienstliche Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle (Artikel 36 Absatz 3) von Nicht-EU-Staa\u00adten des Westbalkans.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Unklar ist, wie die tschechischen Beh\u00f6rden pr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen f\u00fcr eine Speicherung vorliegen oder ob die Daten wom\u00f6glich wieder gel\u00f6scht werden m\u00fcssen. Mittlerweile d\u00fcrften im SIS auch Ausschreibungen zu finden sein, die aus \u201eGefechts\u00adfeldinformationen\u201c stammen, die US-Beh\u00f6rden in Syrien oder dem Irak einsammeln. Dies hatte die finnische Ratspr\u00e4sidentschaft in einer gemeinsamen Sitzung der Ratsarbeitsgruppen \u201eTerrorismus\u201c, \u201eSchengen Angelegenheiten\u201c und \u201eSIS\/SIRENE\u201c im Sommer vergangenen Jahres f\u00fcr die Verfolgung \u201eausl\u00e4ndischer terroristischer K\u00e4mpfer\u201c angeregt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<h4>Upgrade f\u00fcr biometrische Daten<\/h4>\n<p>Seit zwei Jahren k\u00f6nnen die SIS-Teilnehmer mit einem Automatisierten Fin\u00adgerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) auch die im SIS gespeicherten Fingerabdr\u00fccke durchsuchen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) machen derzeit Beh\u00f6rden aus zehn L\u00e4ndern von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Auf diese Weise k\u00f6nnen etwa Tatortspuren unbekannter Verd\u00e4chtiger mit SIS II-Fingerabdruckdaten bekannter Personen abgeglichen werden. Nach einem Upgrade ist es au\u00dferdem m\u00f6glich, sogenannte Slaps zu durchsuchen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Dabei handelt es sich um \u201eflache Fingerabdr\u00fccke\u201c, wie sie demn\u00e4chst im Rahmen des neuen \u201eEinreise-\/Ausreisesystems\u201c (EES) mit Selbstbedienungskiosken an allen EU-\u00adAu\u00ad\u00dfen\u00adgrenzen abgenommen werden. Auch Gesichtsbilder oder DNA-Daten k\u00f6nnen zu \u201eIdentifizierungszwecken\u201c im SIS II gespeichert werden, sie sind aber noch nicht durchsuchbar.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Seit der Einrichtung des Fingerabdrucksystems im Jahre 2018 hat sich die Zahl der dort gespeicherten \u201eFingerabdruckbl\u00e4tter\u201c auf rund 273.000 verdreifacht. Davon wurden rund 56.000 von deutschen Kriminal\u00e4mtern eingegeben. Auch die biometrischen Suchl\u00e4ufe nehmen deutlich zu. Allein die deutschen Beh\u00f6rden haben 2019 \u00fcber 9.000 \u201eTreffer\u201c erzielt, etwa viermal mehr als 2018. Der Pr\u00e4sident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger M\u00fcnch, beschreibt die neue Ermittlungsma\u00dfnahme deshalb als \u201esehr erfolgreich\u201c.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<h4>Drei neue Verordnungen<\/h4>\n<p>Jetzt erh\u00e4lt das SIS II weitere neue Funktionen. Daf\u00fcr hat die EU Ende 2018 drei neue Verordnungen beschlossen, die nun unter Aufsicht der Ratsarbeitsgruppe \u201eSchengen-Angelegenheiten\u201c in mehreren Phasen umgesetzt werden.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Nach einem Jahr sollen Europol und Frontex \u00fcber einen vollen Zugang zum SIS II verf\u00fcgen. Nach weiteren zwei Jahren m\u00fcssen alle SIS-Teilnehmer das AFIS obligatorisch eingef\u00fchrt haben. Alle \u00fcbrigen Bestimmungen der drei Verordnungen sollen dann innerhalb von drei Jahren erf\u00fcllt werden.<\/p>\n<p>Europol darf k\u00fcnftig nicht nur Ergebnisse von Ausschreibungen im SIS II auswerten, sondern auch zus\u00e4tzliche Informationen mit den Mitgliedstaaten austauschen. Die nationalen Beh\u00f6rden m\u00fcssen Europol au\u00dferdem informieren, wenn zu einer Person im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat im eigenen Vorgangsbearbeitungssystem ein Treffer erzielt wurde. Das bei Europol angesiedelte Europ\u00e4ische Zentrum zur Terrorismusbek\u00e4mpfung (ECTC) pr\u00fcft dann, ob in den Europol-Dateien weitere Informationen zu der Person vorliegen.<\/p>\n<p>Neu ist ferner, dass Entscheidungen zur \u201eR\u00fcckf\u00fchrung\u201c von \u201eillegal aufh\u00e4ltigen Drittstaatsangeh\u00f6rigen\u201c ins SIS II eingegeben werden k\u00f6nnen. Die Speicherung von Einreiseverboten nach einer vollzogenen Abschiebung wird jetzt verpflichtend. Kinder k\u00f6nnen \u201epr\u00e4ventiv\u201c ausgeschrieben werden, wenn sie von Entf\u00fchrung durch ein Elternteil bedroht sind. Weitere Kategorien gibt es zu Personen, die \u201ezu ihrem eigenen Schutz\u201c an einer Reise gehindert werden sollen \u2013 etwa Minderj\u00e4hrige, denen eine Zwangsheirat oder die Genitalverst\u00fcmmelung droht, oder Erwachsene, die von Menschenhandel bedroht sind. Ausgeweitet wurde zudem die Liste der Sachen, nach denen per SIS II gesucht werden kann.<\/p>\n<p>Neue M\u00f6glichkeiten gibt es auch f\u00fcr das AFIS. Dort kann im Falle schwerer Straftaten oder \u201eterroristischer Zwischenf\u00e4lle\u201c k\u00fcnftig nach Finger\u2011 oder Handballenabdr\u00fccken unbekannter Tatverd\u00e4chtiger gefahndet werden. Die ausschreibende Stelle erh\u00e4lt eine Nachricht, wenn eine andere Polizei oder ein anderer Geheimdienst die gleichen Abdr\u00fccke ins SIS II eingibt. Diese Funktion wird derzeit noch nicht genutzt; laut Artikel\u00a079 der Verordnung 2018\/1862 muss die EU-Kom\u00admission in den n\u00e4chsten zwei Jahren \u00fcber den Start entscheiden. Derzeit untersucht eu-LISA, ob in allen nationalen Kontaktstellen (den sogenannten SIRENE-B\u00fcros) die technischen Voraussetzungen vorliegen.<\/p>\n<p>Neben dem technischen Upgrade des SIS II wird auch die Steuerung f\u00fcr das Informationssystem umgebaut. Die Ratsarbeitsgruppe \u201eSIS\/ SIRENE\u201c, die derzeit SIS-Ange\u00adle\u00adgen\u00adheiten behandelt, soll aufgel\u00f6st werden. Sie wird in die Arbeitsgruppe \u201eInformationsaustausch und Datenschutz\u201c (DAPIX) eingegliedert, aus der jedoch der Datenschutz herausgel\u00f6st und ebenfalls einer eigenen, neuen Gruppe \u00fcberantwortet wird. Das neue Gebilde firmiert dann als Arbeitsgruppe \u201eInformationsaustausch\u201c (IXIM).<\/p>\n<h4>\u201eProjekt SIS 3.0\u201c<\/h4>\n<p>Beim BKA firmiert die Umsetzung der drei neuen SIS-Verordnungen als \u201eProjekt SIS 3.0\u201c, das Amt veranschlagt hierf\u00fcr bis 2024 rund 68,5 Millionen Euro. Die Bundesregierung will zus\u00e4tzliche zehn Millionen Euro aus dem EU-Fonds f\u00fcr die Innere Sicherheit (ISF) abrufen. Weitere Kosten entstehen im Rahmen des Projekts \u201eInteroperabilit\u00e4t\u201c, mit dem die Informationssysteme der Europ\u00e4ischen Union neu geordnet werden. Die im SIS II, dem Visa-Informationssystem (VIS) und der Fingerabdruckdatei Eurodac gespeicherten Fingerabdr\u00fccke und Gesichtsbilder werden mit den dazugeh\u00f6rigen Personendaten in einem \u201eGemeinsamen Identit\u00e4tsspeicher\u201c abgelegt. Hinzu kommen biometrische Daten aus dem Strafregister ECRIS und dem noch zu errichtenden \u201eEin-\/Ausreise-system\u201c. Ebenfalls geplant ist ein \u201egemeinsamer Dienst f\u00fcr den Abgleich biometrischer Daten\u201c, der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>Das BMI bewertet die Umsetzung der \u201eInter\u00adopera\u00adbilit\u00e4ts\u201c-Verordnungen als \u201einsgesamt hochkomplex\u201c.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Allein auf EU-Ebene m\u00fcssen hierf\u00fcr bis zu 70 Rechtsakte beschlossen oder erneuert werden. Derzeit liegt die EU-Kommission weitgehend im Zeitplan, laut BMI seien aber \u201eInterdependenzen nicht auszuschlie\u00dfen\u201c. Der Grund sind neue Verordnungen f\u00fcr VIS und Eurodac, die derzeit vom Rat, der Kommission und dem Parlament beraten werden. Im Falle von Eurodac blockiert das EU-Parlament seit 2016 die Vorschl\u00e4ge des Rates und kn\u00fcpft seine Zustimmung an Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems.<\/p>\n<h4>Gro\u00dfbritannien und das SIS<\/h4>\n<p>Der \u201eBrexit\u201c bringt auch Probleme f\u00fcr das SIS. Erst 2015 hat die EU-Kommission den britischen Beh\u00f6rden den Zugang zum SIS II gew\u00e4hrt. Das Land ist aber nicht Mitglied des Schengener Abkommens, das die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der EU regelt, und setzte auch die Freiz\u00fcgigkeit nicht um. Deshalb d\u00fcrfen britische Beh\u00f6rden keine Daten eingeben oder abfragen, die etwa irregul\u00e4re Migration betreffen.<\/p>\n<p>Der vor f\u00fcnf Jahren vollzogene Anschluss an das SIS II war vorl\u00e4ufig, der endg\u00fcltige Beitritt sollte erst erfolgen, nachdem die Kommission die Umsetzung der geltenden SIS-Verordnung \u00fcberpr\u00fcft hat. Bei einer ersten Evaluierung 2015 zeigten sich laut dem Bewertungsausschuss zahlreiche M\u00e4ngel. Wenige Monate sp\u00e4ter hat der Rat der EU deshalb in seinen Schlussfolgerungen eine weitere \u00dcberpr\u00fcfung gefordert. Ein solcher Besuch erfolgte jedoch erst zwei Jahre sp\u00e4ter. Der Grund f\u00fcr die Verz\u00f6gerung war ein neuer EU-Beschluss zur Schengen-Bewertung.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Demnach muss jedes teilnehmende Land k\u00fcnftig alle f\u00fcnf Jahre eine solche Prozedur \u00fcber sich ergehen lassen. Zust\u00e4ndig sind die Kommission und (in einem rotierenden Verfahren) die Schengen-Mitglied\u00adstaaten.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Die zweite Schengen-\u00dcberpr\u00fcfung in Gro\u00dfbritannien erfolgte gem\u00e4\u00df dem neuen Mechanismus. Der daraus folgende Evaluierungsbericht<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> dokumentiert erneut zahlreiche Vers\u00e4umnisse und Verst\u00f6\u00dfe. Auch nach dem ersten Kontrollbesuch 2015 seien \u201egr\u00f6\u00dfere M\u00e4ngel\u201c nicht abgestellt worden. Britische Beh\u00f6rden verf\u00fcgen demnach \u00fcber \u201eeine betr\u00e4chtliche Anzahl vollst\u00e4ndiger oder teilweiser Kopien\u201c des SIS II. Das ist nicht ungew\u00f6hnlich, denn die SIRENE-B\u00fcros d\u00fcrfen Backups anlegen oder Spiegelungen der Daten aufbewahren. So argumentiert auch die Kommission in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Einige der britischen Kopien liegen jedoch in den R\u00e4umen von privaten IT-Dienst\u00adleistern, die die britische Regierung mit dem Betrieb des SIS II und anderer, angeschlossener Datenbanken beauftragt hat.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Dies widerspricht den Schengen-Regeln. Die Daten werden au\u00dferdem in nationale Datenbanken kopiert, etwa in die britische Warndatei (\u201eWarning Index\u201c). In einigen F\u00e4llen sollen sich sogar SIS-Daten auf Laptops befinden.<\/p>\n<p>Zu den Prinzipien des SIS II geh\u00f6rt die Gegenseitigkeit und die gegenseitige Anerkennung. Alle teilnehmenden Staaten sollen Eintr\u00e4ge aus anderen L\u00e4ndern wie eigene behandeln. Die EU-Pr\u00fcfer*innen haben den britischen Beh\u00f6rden 2015 und 2017 allerdings eine \u201ebegrenzte Reziprozit\u00e4t\u201c attestiert. So werden etwa von den assoziierten Schengen-L\u00e4ndern herausgegebene Auslieferungsersuchen nicht umgesetzt. Auch Haftbefehle aus EU-Mitgliedstaaten werden erst nach einer teils langwierigen Validierung in britische Systeme \u00fcbernommen, eine \u201ehohe Zahl\u201c werde erst gar nicht anerkannt. \u00c4hnlich nachl\u00e4ssig sind britische Beamt*innen laut dem Pr\u00fcfbericht mit der Sachfahndung. So w\u00fcrden beispielsweise Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat gestohlen wurden, in Gro\u00dfbritannien nicht beschlagnahmt.<\/p>\n<p>Gro\u00dfbritannien hat zwar vergleichsweise wenige Ausschreibungen ins SIS eingegeben, liegt aber bei Abfragen auf den vorderen Pl\u00e4tzen. 2016 f\u00fchrten britische Beh\u00f6rden rund 500 Millionen Abfragen durch, die zweith\u00f6chste Zahl unter den Mitgliedstaaten. Die Abfragen von Beh\u00f6rden anderer Schengen-Staaten in den britischen Ausschreibungen ergaben im selben Jahr aber nicht einmal 10.000 Treffer. Der Pr\u00fcfbericht bezeichnet dieses Verh\u00e4ltnis als \u201enicht angemessen\u201c. Von den fast eine Million Personenfahndungen im SIS II stammen nur rund 37.000 aus Gro\u00dfbritannien. Das ist zwar ein eher niedriger Wert. Bei \u00fcber der H\u00e4lfte dieser Eintr\u00e4ge handelt es sich jedoch um Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle nach Artikel 36. Bei diesen heimlichen Fahndungen liegt Gro\u00dfbritannien im SIS II auf Platz drei nach Frankreich und Italien.<\/p>\n<p>Trotz der hohen Anzahl eigener Fahndungen gem\u00e4\u00df Artikel 36 behalten britische Beh\u00f6rden die Treffer nach Ausschreibungen aus anderen L\u00e4ndern offenbar zun\u00e4chst f\u00fcr sich. Erst wenn eigene Geheimdienste eine \u00dcberpr\u00fcfung vorgenommen und die Informationen freigegeben haben, wird die Beh\u00f6rde des anderen Landes benachrichtigt. Dies erfolgt laut der Schengen-Evaluierung sogar bei Ausschreibungen mit dem Zusatz \u201eunverz\u00fcgliche Meldung\u201c, der nach den terroristischen Anschl\u00e4gen 2015 in Frankreich im SIS II eingerichtet wurde.<\/p>\n<h4>\u201eSicherheitspartnerschaft\u201c mit Gro\u00dfbritannien?<\/h4>\n<p>Ein Schengen-Staat, der die Regeln des SIS II nicht umsetzt, m\u00fcsste eigentlich von der Zusammenarbeit ausgeschlossen werden. Nach den Evaluierungen von 2015 und 2017 stand tats\u00e4chlich zur Debatte, Gro\u00dfbritannien abzukoppeln. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten entschieden jedoch im Sommer 2018, das Evaluierungsverfahren trotz der \u201esehr schweren M\u00e4ngel\u201c weiterzuf\u00fchren.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Mit dem Beginn der \u201eBrexit\u201c-Verhandlungen wurde die Evaluierung des SIS II jedoch wenige Monate nach dem Ratsbeschluss gestoppt.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Austrittsabkommen zum \u201eBrexit\u201c darf Gro\u00dfbritannien in der \u00dcbergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin an EU-Informationssystemen teilnehmen.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Das bedeutet jedoch, dass die \u00dcber\u00adpr\u00fcfung der britischen Umsetzung des SIS II wieder aufgenommen werden muss. Die EU-Kommission hat deshalb Empfehlungen ausgesprochen, wie die M\u00e4ngel behoben werden sollen. Am 5. M\u00e4rz 2020 ver\u00f6ffentlichte der EU-Rat einen Durchf\u00fchrungsbeschluss mit 34 Forderungen an Gro\u00dfbritannien, den Missbrauch des SIS II zu beheben.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Das britische Innenministerium muss nun mitteilen, wie es die Probleme angehen will. Anderenfalls droht erneut die Abkopplung vom SIS II, wom\u00f6glich sogar noch vor dem Brexit.<\/p>\n<p>Vermutlich will die Regierung in London den Zugriff auf das wertvolle EU-Informationssystem behalten. W\u00fcrde Gro\u00dfbritannien nach dem vollzogenen Austritt aber wieder Mitglied des SIS II, m\u00fcsste sich das Land zur weiteren Evaluierung bereit erkl\u00e4ren und unterl\u00e4ge auch EU-Datenschutzregeln. Alternativ k\u00f6nnte die EU f\u00fcr die Teilnahme als Drittstaat am SIS II einen neuen Rahmenbeschluss \u00e4hnlich der \u201eSchwedischen Initiative\u201c erlassen. Zur Debatte steht auch, den SIS II-Informa\u00adtions\u00adaustausch mit britischen Beh\u00f6rden \u00fcber Europol abzuwickeln. Einzelheiten sollen nun in Verhandlungen \u00fcber eine \u201eSicherheitspartnerschaft\u201c gekl\u00e4rt werden.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 j\u00fcngste Angaben: BT-Drs. 19\/16723 v. 23.1.2020, fr\u00fchere Zahlen: SIS II w\u00e4chst kontinuierlich in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 116 (Juli 2018), S. 93f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 2017: Italien 20 Mio. Eintr\u00e4ge, Frankreich 11 Mio., Deutschland \u00fcber 10 Mio.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 www.eulisa.europa.eu\/Activities\/Large-Scale-It-Systems\/Sis-II<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 \u201eSchengener Informationssystem (SIS II) geht in Betrieb\u201c, Pressemitteilung EU-Kommission v. 9.4.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 EU-observer v. 12.2.2020 (https:\/\/euobserver.com\/justice\/147420)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 19\/14653 v. 31.10.2019, vgl. auch BT-Drs. 19\/10080 v. 10.5.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Deutschland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowenien, Ungarn. Laut dem von Statewatch ver\u00f6ffentlichten Ratsdok. 5618\/20 v. 18.2.2020 wird die AFIS-Suchfunktionalit\u00e4t nicht nur von zehn, sondern von 15 L\u00e4ndern genutzt, deutsche Beh\u00f6rden verf\u00fcgen demnach \u00fcber eine \u201eSchnellsuchfunktion\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 \u201eNew SIS II Release Successfully Deployed\u201c, Pressemitteilung eu-LISA v. 10.1.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Derzeit befinden sich im SIS II Lichtbilder zu 63.447 Personen, zur Anzahl bereits gespeicherter DNA-Daten macht die Bundesregierung keine Angaben.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u201eBKA-Chef sieht Fortschritt beim EU-Datentausch\u201c, Hamburger Abendblatt v. 1.2.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Verordnungen \u00fcber die Nutzung des SIS f\u00fcr die R\u00fcckf\u00fchrung von illegal aufh\u00e4ltigen Drittstaatsangeh\u00f6rigen (2018\/1860), f\u00fcr den Bereich der Grenzkontrollen (2018\/1861) und im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (2018\/1862), alle im Amtsblatt der EU (Abl. EU) L 312 v. 7.12.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> BT-Drs. 19\/15608 v. 29.11.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Verordnung (EU) Nr. 1053\/2013, Abl. EU L 295 v. 6.11.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> 2020 wird dieser Bewertungs- und \u00dcberwachungsmechanismus selbst evaluiert \u2013 ein \u00fcbliches Verfahren bei neuen EU-Gesetzesakten; vgl. BT-Drs. 19\/13990 v. 14.10.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> <a href=\"https:\/\/twitter.com\/NikolajNielsen\/status\/1203944161961021440\">https:\/\/twitter.com\/NikolajNielsen\/status\/1203944161961021440<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/doceo\/document\/E-9-2019-002611-ASW_DE.pdf\">www.europarl.europa.eu\/doceo\/document\/E-9-2019-002611-ASW_DE.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> ATOS aus Frankreich, IBM aus den USA und CGI aus Kanada<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Ratsdok. 11474\/18 v. 1.8.2018 (<a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2018\/aug\/eu-council-uk-schengen-sis-11474-18.pdf\">www.statewatch.org\/news\/2018\/aug\/eu-council-uk-schengen-sis-11474-18.pdf<\/a>)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/content\/news\/Brexit-UK-withdrawal-from-the-eu.html\">https:\/\/eur-lex.europa.eu\/content\/news\/Brexit-UK-withdrawal-from-the-eu.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Ratsdokument 6554\/20 v. 5.3.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> s. die Empfehlungen der Kommission COM (2020) 35 final v. 3.2.2020, insb. Anhang, S.\u00a021ff.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die gr\u00f6\u00dfte europ\u00e4ische Fahndungsdatenbank ist in den letzten Jah\u00adren ausgebaut worden. 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