{"id":20227,"date":"2022-08-12T07:55:32","date_gmt":"2022-08-12T07:55:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=20227"},"modified":"2022-08-12T07:55:32","modified_gmt":"2022-08-12T07:55:32","slug":"literatur-71","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=20227","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h3>Zum Schwerpunkt<\/h3>\n<p>Kann man zugleich vor den Gefahren des Feuers warnen und selbst neues Brennholz zur Verf\u00fcgung stellen? Eindeutig \u201eja\u201c, wenn der Blick auf die Innen- gleich Polizeiminister*innen, auf die Polizeipr\u00e4sident*innen und -funktio\u00adn\u00e4r*innen f\u00e4llt: Vormittags warnen sie \u00f6ffentlichkeitswirksam vor den Gefahren, die der \u201efreiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c und einer liberalen Gesellschaft durch Extremismen und \u201eFremdenfeindlichkeit\u201c drohen. Und am Nachmittag haben sie kein Problem damit, mit dem Kampf gegen die \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c einen rassistischen Diskurs mit quasi staatsoffiziellen W\u00fcrden zu versehen. Dass dieser Begriff weder kriminologisch noch einen kriminalistischen Sinn macht, ist offenkundig. Inwiefern er wenigstens geeignet ist, einzelne Ph\u00e4nomene kriminellen Verhaltens beschreibend \u201eauf den Begriff\u201c zu bringen, darf bezweifelt werden. Eindeutig ist hingegen: \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c ist von hohem inszenatorischem Wert: Der Feind, das sind die \u201eFremden\u201c \u2013 arabisch-libanesische Gro\u00df- bzw. Riesenfamilien mit undurchschaubaren Verflechtungen, abgeschottet von \u201euns\u201c, deren Freiheit und Reichtum sie durch ihr skrupellos-raffiniertes kriminelles Handeln bedrohen. \u201eDie\u201c und \u201eWir\u201c, unterschieden durch ethnische Zuschreibungen: das ist die klassische Dichotomie des Rassismus. Die, die sie nutzen, haben auch kein Problem damit, dass ihre Verwendung notwendig alle jene trifft, die dem ethnisch definierten \u201eDie\u201c zugerechnet werden. So werden nicht nur gesellschaftlich wirkm\u00e4chtige Feindbilder erzeugt, sondern zugleich werden die vermeintlichen \u201eClanmilieus\u201c zum Objekt besonderer staatlicher \u00dcberwachung und Schikane. Bereits die Razzia (nicht deren Ergebnis) best\u00e4tigt das Feindbild aufgrund dessen sie initiiert wurde. Die verheerenden Folgen derartiger Feinderkl\u00e4rungen \u2013 f\u00fcr die Integration, f\u00fcr das friedliche Zusammenleben, f\u00fcr eine vor ungerechtfertigten und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Staatseingriffen gesch\u00fctzte Gesellschaft \u2013 nehmen die Propagandist*innen der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c sehenden Auges in Kauf. Zu n\u00fctzlich scheint das Konzept, die je eigenen\u00a0 Interessen zu bef\u00f6rdern.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Oberloher, R.F.: <\/strong><em>Clankriminalit\u00e4t in der Mitte Europas? Eine Beurteilung der Lage. In: SIAK-Journal 2021, H. 1, S. 19-39, <a href=\"http:\/\/www.bmi.gv.at\/104\/Wissenschaft_und_Forschung\/SIAK-Journal\/SIAK-Journal-Ausgaben\/Jahrgang_2021\/files\/Oberloher_1_2021.pdf\">www.bmi.gv.at\/104\/<\/a><\/em><em>Wissenschaft_und_Forschung\/SIAK-Journal\/SIAK-Journal-Ausgaben\/Jahrgang_2021\/files\/Oberloher_1_2021.pdf<\/em><\/p>\n<p>Manchmal ist gerade die Sicht von au\u00dfen geeignet einen guten \u00dcberblick zu gewinnen. In diesem Beitrag der vom \u00f6sterreichischen Innenministerium herausgegebenen Zeitschrift wird die Diskussion um und Reaktion auf \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c in Deutschland nachgezeichnet. Dabei wird die Lagedarstellung in Deutschland als m\u00f6gliche Zukunft f\u00fcr \u00d6sterreich verhandelt, denn die \u201eMigrationsbewegungen\u201c machten eine solche Entwicklung \u201enicht unwahrscheinlich\u201c. Nach den einleitenden Hinweise zum unscharfen Begriff konzentriert der Verfasser sich auf die Mhallamiye, jene h\u00e4ufig im Zentrum stehenden arabisch-\/t\u00fcrkei\u00adst\u00e4mmigen Familien(verb\u00fcnde), die aus dem Libanon nach Deutschland eingewandert sind. Anhand der polizeilichen Lagebilder wird dann das deliktische und geografische Profil der Clans dargestellt. Ausf\u00fchrlich wird dann deren Gefahrenpotenzial nachgezeichnet: Ablehnung der Werte- und Rechtsordnung (Stichwort: Parallelgesellschaft und -justiz), Vernetzungen (international oder mit anderen Gruppen; aber auch im \u00f6ffentlichen Raum, Stichwort: \u201eTumultlagen\u201c), \u201eHerrschaftsanspruch\u201c (mit Verweis auf die \u201ebeachtlichen Dimensionen der Kapitalakkumulation\u201c der Clans) und Herausbildung lokaler Brennpunkte sowie \u00f6ffentliche Provokationen und Machtdemonstrationen, die anderen kriminellen Milieus als Vorbild dienen k\u00f6nnten. Mit dem Einleitungssatz \u201eBesondere Lagen erfordern besondere Antworten\u201c werden vier Elemente der Clanbek\u00e4mpfung erl\u00e4utert: (1) Signalwirkung und Grenzen setzen durch die \u201e1.000 Nadelstiche-\u201c und Noll-Toleranz-Politik, (2) Verbundeins\u00e4tze, bei denen das gesamte staatliche Repertoire koordiniert zum Einsatz kommt (von der Verm\u00f6gensabsch\u00f6pfung bis zur Abschiebung), (3) \u201eRespekt zur\u00fcckerk\u00e4mpfen\u201c, vor allem durch mehr Personal und \u201emit allen rechtsstaatlich zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln\u201c, (4) die Beibehaltung eines hohen Verfolgungsdruck auf Dauer.<\/p>\n<p><strong>Polizeipr\u00e4sidium Essen:<\/strong> <em>Arabische Familienclans \u2013 Historie. Analyse. Ans\u00e4tze zur Bek\u00e4mpfung. Essen 2020, online: <\/em><a href=\"https:\/\/cache.pressmailing.net\/content\/96017861-81a3-4afe-a3fe-fab25838e38a\/Brosch%C3%BCre-Arabische-Clans.pdf\"><em>https:\/\/cache.pressmailing.net\/content\/96017861-81a3-4afe-a3fe-fab25838e38a\/Brosch%C3%BCre-Arabische-Clans.pdf<\/em><\/a><\/p>\n<p>Das politisch-polizeiliche propagierte Bild von \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c l\u00e4sst sich gut in dieser Brosch\u00fcre der Essener Polizei nachlesen, die von der Kriminologin Dorothea Dienstb\u00fchl verfasst wurde. Bezeichnend f\u00fcr den gesellschaftspolitischen Horizont dieses, zun\u00e4chst f\u00fcr den internen Polizeigebrauch gedachten Textes, ist der folgende Hinweis: Es handele sich um eine \u201eKollektivbetrachtung\u201c und \u201enat\u00fcrlich\u201c sein \u201ekeineswegs alle Mitglieder, die einem Clan zuzuordnen sind, kriminell\u201c. Um dann fortzufahren: \u201eAuf eine stetige Abgrenzung zwischen Clanmitglieder, die kriminell in Erscheinung getreten und solche, die es nicht sind, muss an dieser Stelle verzichtet werden.\u201c Denn auch die nichtkriminellen Mitglieder teilten die \u201egrundlegenden Denkmuster\u201c der Kriminellen und schwiegen \u00fcber deren Taten! Zum Unwillen zur Differenzierung passt der Umstand, dass auf jegliche Nachweise f\u00fcr die aufgestellten Behauptungen verzichtet wird. Urspr\u00fcnglich als Aufkl\u00e4rung f\u00fcr Polizist*innen gedacht, l\u00e4dt der Duktus dieser Publikation zu vorurteilsgeladenen Handlungen f\u00f6rmlich ein. Selbst pr\u00e4ventive Ans\u00e4tze werden in den Schatten der koordinierten Null-Toleranz-Repression gestellt, denn \u201eum tats\u00e4chlich pr\u00e4ventiv ansetzen zu k\u00f6nnen, braucht es wirksame Repressionsma\u00dfnahmen und Kontrollinstrumente\u201c.<\/p>\n<p><strong>Dienstb\u00fchl, D.:<\/strong> <em>Clankriminalit\u00e4t &amp; Pr\u00e4vention. Impulse zur Pr\u00e4ventionsarbeit im Kontext Clankriminalit\u00e4t. In: forum kriminalpr\u00e4vention 2020, H. 1, S. 31-35 u. H. 2, S. 2, S. 19-21, <a href=\"http:\/\/www.forum-kriminalpraevention.de\/files\/1Forum-kriminalpraevention-webseite\/pdf\/2020-01\/Clankriminalitaet_und_Praevention.pdf\">www.forum-kriminalpraevention.de\/files\/1Forum-kriminalpraevention-webseite\/pdf\/2020-01\/Clankriminalitaet_und_Praevention.pdf<\/a><\/em><\/p>\n<p><strong>Dies.:<\/strong> <em>Die Bek\u00e4mpfung von Clankriminalit\u00e4t in Deutschland: Verbundkontrollen im kriminalpolitischen und gesellschaftlichen Diskurs. In: Kriminalpolitische Zeitschrift 2020, H. 4, S. 210-216, <a href=\"https:\/\/kripoz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/dienstbuehl-bekaempfung-von-clankriminailtaet-in-deutschland.pdf\">https:\/\/kripoz.de\/wp-content\/uploads\/ 2020\/07\/dienstbuehl-bekaempfung-von-clankriminailtaet-in-deutschland.pdf<\/a><\/em><\/p>\n<p>In den Beitr\u00e4gen werden die f\u00fcr die Essener Adressat*innen formulierten Einsichten einer breiteren \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht. Die im \u201eforum kriminalpr\u00e4vention\u201c transportierten Botschaften sind eher schlichter Natur: etwa die Bemerkung, es handele sich um ein \u201ehochgradig komplexes Ph\u00e4nomen\u201c oder als prim\u00e4rpr\u00e4ventive Ma\u00dfnahme komme f\u00fcr Kinder aus Clanfamilien die \u201eSt\u00e4rkung des demokratischen Rechtsempfindens\u201c infrage?! Im Aufsatz \u00fcber die Verbundkontrollen wird hingegen das Hohelied der Repression gesungen: In der Bilanzierung der aufw\u00e4ndigen Kontrollen m\u00fcssten neben den (begrenzten) strafrechtlichen Folgen auch in die Waagschale geworfen werden, dass die Zusammenarbeit der Beh\u00f6rden dauerhaft verbessert w\u00fcrde, dass neue Anhaltspunkte f\u00fcr neue Ermittlungen gewonnen werden k\u00f6nnten und dass Erkenntnisse \u00fcber Strukturen der Clans gewonnen werden k\u00f6nnten \u2013 ein sich selbst verst\u00e4rkender Kreislauf.<\/p>\n<p><strong>Reinhardt, K.:<\/strong> <em>Zum Begriff der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c \u2013 Eine kritische Einsch\u00e4tzung. T\u00fcbingen o.J.,<\/em> <a href=\"https:\/\/migsst.de\/onewebmedia\/migsst%20WP_6%20Zum%20Begriff%20der%20%27Clankriminalit%C3%A4t%27.pdf\"><em>https:\/\/migsst.de\/onewebmedia\/migsst%20WP_6%20Zum% 20Begriff%20der%20%27Clankriminalit%C3%A4t%27.pdf<\/em><\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr die \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c lie\u00dfen sich die Hinweise auf den \u201epolizeilich-publizistischen Verst\u00e4rkerkreislauf\u201c endlos fortsetzen. Die gegenseitigen Verweise zwischen rei\u00dferischen Spiegel-\/Focus-\/Privatfernsehberichten und polizeilichen Darstellungen, meist mit Fallschilderungen angereicherte Daten aus dem Hellfeld und regelm\u00e4\u00dfig mit dem Hinweis versehen, dass die gr\u00f6\u00dften Gefahren nur erahnt werden k\u00f6nnen \u2013 all das kennzeichnete bereits die leidige Debatte um \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c in den 1990ern. Statt diese selbstreferentielle Best\u00e4tigungspublizistik zu referieren, scheint es vielversprechender, nicht mit der Polizeibrille, sondern mit der Brille auf die Polizei zu sehen. Karoline Reinhardt entwickelt in ihrem Papier grunds\u00e4tzliche Einw\u00e4nde gegen die Verwendung des Begriffs \u201eClan\u201c. Nach einem kurzen Ausflug in die Begriffsgeschichte betont die Verfasserin die wirklichkeitspr\u00e4gende Bedeutung von Begriffen, aus der die besondere sprachliche Sensibilit\u00e4t von so m\u00e4chtigen Einrichtungen wie der Polizei folgen m\u00fcsste. Der Text zeigt an den Konnotationen des Begriffs, warum \u201eClan\u201c diesem Gebot diamental widerspricht: Erstens w\u00fcrde mit dem \u201eClan\u201c ein Kollektiv unterstellt, dem die Einzelnen zwangsl\u00e4ufig angeh\u00f6rten. Diese Unterstellung verhindere f\u00fcr die als Clan-Mitglieder Behandelten ein Leben au\u00dferhalb des Clans. Zweitens beruhten die Clan-Konstruktionen regelm\u00e4\u00dfig auf einer fiktiven Genealogie, die das Potenzial habe, von den so Bezeichneten \u00fcbernommen zu werden. Drittens sei mit dem Begriff unmittelbar eine Ethnisierung verbunden, die zugleich eine gewisse zivilisatorische R\u00fcckst\u00e4ndigkeit unterstelle. Viertens sei der regelm\u00e4\u00dfige Verweis auf durch den Familienzusammenhalt besonders dichte Abschottung selbst durch die Daten der Polizei nicht belegt. F\u00fcnftens k\u00f6nnten die mit den Clans verbunden Bedrohungsszenarien auch f\u00fcr die Polizei kontraproduktiv wirken, weil sie deren Agieren als aussichtslos erscheinen lassen k\u00f6nnten. Und sechstens lege die Rede von den Clans die Vorstellung nahe, dass im Hintergrund kriminelle Pr\u00e4gungen stehen, die den \u201eFamilien\u201c\u00admitgliedern quasi nat\u00fcrlich \u2013 sei es durch Geburt oder durch Erziehung \u2013 mitgegeben wurden (Primordalismus). Insgesamt: Weder ein hilfreicher Begriff, um zu verstehen, was geschieht, noch um Hoffnung auf erfolgversprechende Interventionen zu n\u00e4hren.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Brauer, E.; Dangelmaier, T.; Hunold, D.:<\/strong> <em>Die diskursive Konstruktion von Clankriminalit\u00e4t. In: Gro\u00df, H.; Schmidt, P. (Hg.): Polizei und Migration (Schriften zur empirischen Polizeiforschung Bd. 26), Frankfurt 2020, S. 179-184, <a href=\"https:\/\/www.researchgate.net\/profile\/Eva-Brauer\/publication\/348310051_Die_diskursive_Konstruktion_von_Clankriminalitat_Schriften_zur_Empirischen_Polizeiforschung_Band_26\/links\/5ff75ccaa6fdccdcb83b433e\/Die-diskursive-Konstruktion-von-Clankriminalitaet-Schriften-zur-Empirischen-Polizeiforschung-Band-26.pdf\">www.researchgate.net\/profile\/Eva-Brauer\/publication\/348310051_ Die_diskursive_Konstruktion_von_Clankriminalitat_Schriften_zur_Empirischen_Polizeiforschung_Band_26\/links\/5ff75ccaa6fdccdcb83b433e\/Die-diskursive-Konstruktion-von-Clankriminalitaet-Schriften-zur-Empirischen-Polizeiforschung-Band-26.pdf<\/a> (Abdruck auch in SIAK 2021, H. 3, S. 16-29)<\/em><\/p>\n<p>Aus der Binnenperspektive von Polizist*innen beleuchten die Autorinnen den Umgang mit \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c. Empirisches Material bilden Interviewpassagen, die im Rahmen eines Forschungsprojekts gewonnen wurden. Obwohl die Unterscheidung von \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c als einem politischen Kampagnenbegriff auf der einen und einem polizeilichen Arbeitsbegriff auf der anderen Seite nicht genutzt wird, wird analysiert, wie die handwerkenden Polizist*innen diese Verwendungen in ihrem Alltag umsetzen: Um das, was \u201evon oben\u201c als \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c angeboten wird, praktisch werden zu lassen, treten R\u00e4ume (Pl\u00e4tze, Stra\u00dfen, Quartiere) an die Stelle des einzelnen Tatverd\u00e4chtigen\/Kriminellen. Und umgekehrt werden die im Dienst gemachten Erfahrungen in den Diskurs \u00fcberf\u00fchrt. Dieser strukturiert die eigenen Wahrnehmungen und legitimiert das eigene Handeln.<\/p>\n<p><strong>Feltes, T.; Rauls, F.:<\/strong> <em>\u201eClankriminalit\u00e4t\u201c und die \u201eGerman Angst\u201c. <\/em><em>In: Sozial Extra 2020, H. 6, S. 372-377, <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/content\/pdf\/10.1007\/s12054-020-00332-0.pdf\">https:\/\/link.springer.com\/content\/pdf\/10.1007\/ s12054-020-00332-0.pdf<\/a><\/em><\/p>\n<p><strong>Rauls, F.; Feltes, T.:<\/strong> <em>Clankriminalit\u00e4t. Aktuell rechtspolitische,\u00a0 kriminologische und rechtliche Probleme. In: Neue Kriminalpolitik 2021, H. 1, S. 96-110, <a href=\"https:\/\/www.researchgate.net\/profile\/Felix-Rauls-2\/publication\/350163267_Clankriminaltaet_Aktuelle_rechtspolitische_kriminologische_und_rechtliche_%20Probleme\/links\/613f6210b0d4173a3f207841\/Clankriminalitaet-Aktuelle-rechtspolitische-kriminologische-und-rechtliche-Probleme.pdf\">www.researchgate.net\/profile\/Felix-Rauls-2\/publication\/350163267_ Clankriminaltaet_Aktuelle_rechtspolitische_kriminologische_und_rechtliche_ Probleme\/links\/613f6210b0d4173a3f207841\/Clankriminalitaet-Aktuelle-rechtspolitische-kriminologische-und-rechtliche-Probleme.pdf<\/a><\/em><\/p>\n<p>In beiden Aufs\u00e4tzen wird grunds\u00e4tzliche Kritik am Konzept der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c und den \u201eVerbundeins\u00e4tzen\u201c als bevorzugter Bek\u00e4mpfungsstrategie ge\u00fcbt. \u00a0Dabei stehen zwei Aspekte im Zentrum: Der \u201eadministrative Ansatz\u201c untergrabe die Teilung der Staatsgewalt in unterschiedliche Rechtsgebiete und unterlaufe damit die spezifischen Einsatzvoraussetzungen und den je vorhandenen Schutz vor unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriffen des Staates. Frei nach dem Motto: Wenn das Ziel mit den Mitteln des Strafrechts nicht erreicht werden k\u00f6nne, dann vielleicht mit denen des allgemeinen oder spezifischen Gefahrenabwehrrechts \u2013 vom Gewerbeaufsichts- bis zum Ausl\u00e4nderrecht. Durch dieses Vorgehen werde die Exekutive gegen\u00fcber den anderen Staatsgewalten \u2013 insbesondere gegen\u00fcber dem Gesetzgeber \u2013 und gegen\u00fcber der Zivilgesellschaft erheblich gest\u00e4rkt. Dieser Befund wird in unterschiedliche Kontexte eingebunden. In \u201eSozial Extra\u201c wird die \u201eClankriminalit\u00e4ts\u201c-Bek\u00e4mpfung als eine neue Fassung jener Strategie dargestellt, die das Strafrecht zum \u201eMittel gegen allgemeine gesellschaftliche Verunsicherung\u201c proklamiert und zugleich mit migrantischen Milieus ausgrenzbare Schuldige benennt. Statt einer Inszenierung des starken Staates sei \u201esoziale Integration\u201c die wirksamste Strategie gegen \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c. Dass dies keine realpolitische Alternative ist, wird in der \u201eNeuen Kriminalpolitik\u201c betont. Denn die Politik gegen die Clans beriefe sich gerne auf das bedrohte Sicherheitsgef\u00fchl und die \u201eStimme des Volkes\u201c \u201e\u2013 die sie aber vorher wesentlich in eine bestimmte Richtung mit gepr\u00e4gt haben\u201c.<\/p>\n<p><strong>N\u00f6ding, T.:<\/strong> <em>Der Kampf gegen die \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c aus Sicht eines Strafverteidigers. In: Kritische Justiz 2021, H. 4, S. 232-246<\/em><\/p>\n<p>Hier berichtet ein Rechtsanwalt von seinen Erfahrungen als Verteidiger in einem \u201eClan-Verfahren\u201c (dem Diebstahl der Riesen-Goldm\u00fcnze aus dem Berliner Bode-Museum). Durch die populistische \u00dcberh\u00f6hung der durch die Clans drohenden Gefahren sei das gesamte Strafverfahren einem hohen \u00f6ffentlichen Sanktionsdruck ausgesetzt. Hoher personeller und technischer Aufwand bei Ermittlungen und erh\u00f6hte Kontrollen und Sanktionen bei (vermuteten) Clanmitgliedern seien die Folge. Im Ergebnis, so N\u00f6ding, wirkten das Konzept und seine Umsetzung \u201ediskriminierend\u201c, es f\u00fchre dazu, \u201edass ganze Bev\u00f6lkerungsgruppen stigmatisiert werden.\u201c<\/p>\n<p><strong>Liebscher, D.:<\/strong> <em>Clans statt Rassen \u2013 Modernisierungen des Rassismus als Herausforderung f\u00fcr das Recht. In: Kritische Justiz 2020, H. 4, S. 529-542<\/em><\/p>\n<p>Gegenstand dieses Aufsatzes ist die Diskussion um den Begriff \u201eRasse\u201c in Artikel 3 des Grundgesetzes. W\u00e4hrend nach herrschender juristischer Lehre \u201eRasse\u201c an \u201ewirklich oder vermeintlich vererbbare Merkmale\u201c gekn\u00fcpft sei, zeigt Liebscher die \u201epostrassistische\u201c Modernisierung, die \u201eRassen\u201c nicht biologisch, sondern sozial und kulturell definiert und weniger die H\u00f6her- oder Minderwertigkeit von Rassen betont als deren Unvereinbarkeit. Wird die Diskussion um \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c mit diesem Begriffsverst\u00e4ndnis betrachtet, so ist diese \u201erechtlich treffend als intersektionale Diskriminierung wegen einer rassistischen Zuschreibung, der ethnischen Herkunft und des sozialen Status zu beschreiben\u201c.<\/p>\n<p><strong>Schweitzer, H.:<\/strong> <em>Kriminalit\u00e4t und Kriminalisierung arabischer Familien in Essen. In: Sozial Extra 2020, H. 6, S. 364-371, <a href=\"http:\/\/www.researchgate.net\/publication\/346227145_Kriminalitat_und_Kriminalisierung_arabischer_Familien_in_Essen_Zwischen_Willkommenskommune_und_Hotspot_von_rassistisch _gefarbtem_Verwaltungshandeln\">www.researchgate. net\/publication\/346227145_Kriminalitat_und_Kriminalisierung_arabischer_Familien_in_Essen_Zwischen_Willkommenskommune_und_Hotspot_von_rassistisch _gefarbtem_Verwaltungshandeln<\/a><\/em><\/p>\n<p>Aus der Sicht eines Beteiligten wird das jahrzehntelange Bem\u00fchen um die Integration bestimmter migrantischer Gruppen in die Essener Stadtgesellschaft nachgezeichnet. Das geschieht nicht in der Absicht, das zu entschuldigen, was als \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c gelabelt wird. Aber es macht nachvollziehbar, dass es bewusste politische Entscheidungen waren, die einen Zustand erzeugt haben, in dem der \u201eWeg in die Kriminalit\u00e4t\u201c eine nicht unplausible Alternative darstellt. Konkret zeichnet Schweitzer den lokalen Kampf nach, der darauf abzielte, dem in Essen mit einer \u201eDuldung\u201c lebenden Menschen, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu verschaffen. In Jahrzehnten gelang dies nicht, weil die lokalen Initiativen ausgebremst wurden \u2013 mal ein Hardliner in der Stadtverwaltung, dann eine konservative Mehrheit im Stadtrat oder im Land. Bis hin zu den Versch\u00e4rfungen der letzten Jahre, durch die die angebliche Verschleierung des Herkunftslandes faktisch zum Ausschlussgrund eines verfestigten Aufenthaltsstatus gemacht wurde.<\/p>\n<p>Wer wissen will, wie die Clan-Zuschreibungen vor Ort wirken, sollte im selben Heft von Sozial Extra das Gruppeninterview mit Praktiker*innen \u00fcber die Verh\u00e4ltnisse in Berlin, Essen und Bremen lesen. Der Begriff ist nicht nur ungeeignet, die Wirklichkeiten migrantischer Milieus zu beschreiben, er pauschalisiert, stigmatisiert und diskriminiert.<\/p>\n<h4>Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Derin, Benjamin; Singelnstein, Tobias: <\/strong><em>Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt. Inspektion einer m\u00e4chtigen Organisation, Berlin (Econ) 2022, 448 S., 24,99 EUR<\/em><\/p>\n<p>Bei Kraftfahrzeugen sind Inspektionen in \u00fcberschaubaren zeitlichen Abst\u00e4nden die Regel \u2013 aber wer kann sich an die letzte \u201eInspektion\u201c der deutschen Polizei erinnern, also an einen Versuch, diese \u201em\u00e4chtige Organisation\u201c auf Herz &amp; Nieren zu untersuchen? Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn die beiden Autoren \u00fcber 400 Seiten ben\u00f6tigen, um ihr Vorhaben zu bew\u00e4ltigen. Es ist aber auch nicht \u00fcberraschend, dass dieser Umfang nicht ausreicht, alles einzubeziehen, was f\u00fcr Zustand und Entwicklung der Polizei in Deutschland von Bedeutung ist. So ist vorab ein Doppeltes zu w\u00fcnschen: Dass das zu kurz Gekommene in einem Folgeband inspiziert w\u00fcrde. Und dass eine regelm\u00e4\u00dfige \u201eInspektion\u201c auf dem vorgelegten Niveau folgen m\u00f6ge.<\/p>\n<p>Die \u201ekritische und wissenschaftliche fundierte Bestandsaufnahme\u201c (Umschlagstext) ist in f\u00fcnf Kapitel gegliedert: Unter der \u00dcberschrift \u201eDie Polizei in der Gesellschaft\u201c beginnt die Arbeit mit kurzen Grundlegungen zu den Aufgaben, zur Geschichte, zum Recht der Polizei bis zur Thematisierung ihrer gesellschaftlichen Verortung. \u201eSie ist\u201c, so hei\u00dft es zusammenfassend auf S. 75, \u201edie Polizei der Gesellschaft, jedoch f\u00fcr die vielen unterschiedlichen Teile der Gesellschaft jeweils in anderer Gestalt.\u201c Dies ist eine f\u00fcr die Position der Autoren kennzeichnende Formulierung. An anderer Stelle schreiben sie von der Polizei als einer \u201eambivalenten\u201c Einrichtung. Denn bei aller grunds\u00e4tzlichen und fachkundigen Polizeikritik, handelt es sich um eine sachlich abgewogene Darstellung. Das k\u00fcndigt der Untertitel des Buches bereits an, in dem die Wahrnehmung als \u201eHelfer\u201c gleichberechtigt neben der als \u201eGegner\u201c und \u201eStaatsgewalt\u201c steht. Im zweiten Kapitel wird ein organisationssoziologischer Zu\u00adgang beschritten \u2013 beginnend mit Laufbahnen und Rekrutierung bis zur Skizzierung der \u201eCop Culture\u201c und ihrer (negativen) Folgen. Diesen beiden, die Grundlagen \u201eder Polizei\u201c vorstellenden Kapiteln folgt die Auseinandersetzung mit \u201ePolizeiproblemen\u201c. Dass die Darstellung sich auf Polizeigewalt, Rassismus, Rechtsextremismus in der Polizei sowie den Formen in- und externer Kontrolle besch\u00e4ftigt, ist ein Indiz daf\u00fcr, dass die \u201eInspektion\u201c zugleich von der Gegenwart stark gepr\u00e4gt ist. Denn gegenw\u00e4rtig sind andere \u201ePolizeiprobleme\u201c (Vergeheimdienstlichung, Infiltration, technikgest\u00fctzte \u00dcberwachungen, Internationalisierung\u2026) in den Hintergrund getreten, obgleich sie aus einer kritischen Perspektive nicht weniger wichtig erscheinen. Die vorgelegten Analysen fassen jedoch den Stand des Wissens pr\u00e4gnant und kritisch zusammen. Im 4. Kapitel \u201ePolizei im Wandel\u201c werden zun\u00e4chst die rechtlichen Aufgaben- und Befugniserweiterungen angef\u00fchrt, die nicht nur das Verh\u00e4ltnis Polizei \u2013 Gesellschaft ver\u00e4nderten, sondern zugleich Auswirkungen auf das Selbstverst\u00e4ndnis der Institution und ihrer Besch\u00e4ftigten hat. \u201ePolizei und Politik\u201c wird anschlie\u00dfend vor allem in Hinblick auf die Polizeigewerkschaften thematisiert, denen eine \u201eSchl\u00fcsselrolle\u201c attestiert wird. Schade, dass an dieser Stelle nicht auch der Blick auf die Innenminister(konferenz) geworfen wird oder auf die Konflikte zwischen Bund und L\u00e4ndern oder zwischen Schutz- und Kriminalpolizei. Das Bild w\u00e4re komplexer geworden, h\u00e4tte aber erkl\u00e4rt, warum die Polizei mit recht als \u201eempfindliche Organisation\u201c bezeichnet wird: Jede Kritik als Angriff, jedes Fehlverhalten \u201eschwarzen Schafen\u201c zuzuschreiben, bildet eine Wagenburg, hinter der die polizeiinternen Konfliktlinien verschwinden. Mit Hinweisen auf den Prozess der \u201eVerselbstst\u00e4ndigung\u201c \u2013 auf der politischen und kulturellen Ebene und von den rechtlichen Bindungen \u2013 wird der Blick auf die Wandlungen der Polizei abgeschlossen. Diese Tendenz zu einer sich von den Begrenzungen des liberal-b\u00fcrgerlichen Polizeimodells \u201ebefreienden\u201c Institution aufzuhalten, werde, so die Autoren, nicht nur erschwert durch selbstverst\u00e4rkende Wirkung, die Macht einer \u201em\u00e4chtigen Organisation\u201c entfaltet, sondern auch durch die allgemeine gesellschaftliche Tendenz zur \u201eVersicherheitlichung\u201c sozialer Sachverhalte. Den \u201ePerspektiven\u201c ist das Schlusskapitel gewidmet. Es beginnt mit der Feststellung, dass die Polizei \u201eOberfl\u00e4chenph\u00e4nomene\u201c bearbeitet, wenn sie gegen Drogendealende, Wohnungseinbr\u00fcche oder Terrorismen vorgeht. Denn die mit diesen Ph\u00e4nomenen verbundenen Bedrohungen l\u00e4gen auch \u201ein den sozialen Verwerfungen, Spannungen und Konflikten dahinter\u201c. Dass die Polizei nichts gegen dies Zugrundliegende tue, k\u00f6nne man ihr nicht vorwerfen: \u201eFunktionell betrachtet ist das kein Fehler der Polizei, sondern so lautet letztlich ihre Aufgabe\u201c (S. 335). Hier vergessen die Autoren allerdings darauf hinzuweisen, dass die Polizei sich sehr wohl in diesen Ebenen einmischt, indem sie den \u00f6ffentlichen Diskurs verschiebt und versucht, andere Akteure zu Verb\u00fcndeten in der Sicherheitsproduktion zu machen. Wie es mit der Polizei aus demokratischer und b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive weitergehen k\u00f6nnte, wird in zwei Ans\u00e4tzen versucht auszuleuchten. Erstens wird die \u201eDemokratisierung\u201c der Institution auf verschiedenen Ebenen diskutiert, von rechtlichen Begrenzungen \u00fcber Ver\u00e4nderungen im Selbstverst\u00e4ndnis und der Organisation bis zur externen Kontrolle. Zweitens werden unter \u201eDefund and Abolish\u201c M\u00f6glichkeiten nichtpolizeilicher Konfliktregulierung vorgestellt. Die Autoren sehen hier Ans\u00e4tze, die \u201eTeil eines Fundaments sein (k\u00f6nnen), auf das die Diskussion dar\u00fcber, was f\u00fcr eine Polizei wir als Gesellschaft wollen, aufbauen kann.\u201c (S. 373). Das abschlie\u00dfende Teilkapitel (\u201ePolizei neu denken\u201c) beginnt mit zwei pr\u00e4gnanten Forderungen: weniger Polizeibewaffnung, weniger Kriminalisierung. Und in ihren \u00dcberlegungen zur Frage \u201eWof\u00fcr wir die Polizei brauchen\u201c \u00e4u\u00dfern sie die Vermutung (Hoffnung?), dass \u201eam Ende [\u2026] ein eher kleiner Bereich von T\u00e4tigkeiten (verbleibt), f\u00fcr die eine Organisation wie die heutige Polizei mit der Lizenz zur Gewaltanwendung tats\u00e4chlich unersetzlich erscheint\u201c. Das ist die Vorlage f\u00fcr eine \u00f6ffentliche, gesellschaftliche, politische Verst\u00e4ndigung \u00fcber die Rolle, die die Polizei in einer demokratischen, diversen, von Konflikten durchzogenen und sich im dauerhaften Wandel befindenden Gesellschaft einnehmen soll. Ihr Buch verstehen die Autoren ausdr\u00fccklich als Aufforderung (und Grundlage) f\u00fcr eine solche Diskussion.<\/p>\n<p>Wer sich f\u00fcr die Polizei in Deutschland interessiert, der oder die kann an diesem Buch nicht vorbeigehen. Es ist an die breite \u00d6ffentlichkeit adressiert, liefert in verst\u00e4ndlicher Sprache grundlegende Informationen, pr\u00e4sentiert aktuelle Forschungsergebnisse und f\u00fcgt alles zu einer kritischen Diagnose zusammen. Deshalb: Unbedingt lesen \u2013 und zwar gleicherma\u00dfen von denen, die sich mehr Sicherheit durch mehr Polizei erhoffen, von denen, die in der Polizei den Handlanger des herrschenden Systems sehen, und von denen, die im Polizeiapparat arbeiten. Die in Summe abgewogenen Bewertungen, die die Autoren vornehmen, kann dazu beitragen, dass die Rezeption des Buches so breit wie gew\u00fcnscht ausf\u00e4llt. Andererseits h\u00e4tte eine pointiertere Argumentation mitunter geholfen, das Gewicht Institution Polizei innerhalb der beschriebenen Verflechtungen und Abh\u00e4ngigkeiten (noch) deutlicher zu machen.<\/p>\n<p><strong>Mende, Philipp Thomas: <\/strong><em>Militarisierung der Polizei. Verfassungsrechtliche Grenzen, Berlin (Duncker &amp; Humblot) 2022, 233 S., 74,90 EUR<\/em><\/p>\n<p>Auf den ersten Blick k\u00f6nnte der Schlusssatz dieser Greifswalder juristischen Dissertation als Kritik an der Polizeirechts-Politik gelesen werden. Denn bezogen auf den Einsatz polizeilicher Zwangsmittel werde gegenw\u00e4rtig \u201ekeine bundes- oder landesrechtliche Regelung [\u2026] den verfassungsrechtlichen Anforderungen vollends gerecht\u201c (S. 217). Allerdings wird in der detaillierten Untersuchung schnell klar, dass die Reichweite ihrer Kritik durch das \u201evollends\u201c deutlich beschnitten wird. Denn im Ergebnis geht des Mende darum, den Spielraum maximal zul\u00e4ssiger \u201eMilitarisierung\u201c der Polizeien aufzuzeigen \u2013 bis zu konkreten Formulierungsvorschl\u00e4gen f\u00fcr den in polizeiinternen Beratungen sich befindenden neuen Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes.<\/p>\n<p>Die im Untertitel angek\u00fcndigten \u201everfassungsrechtlichen Grenzen\u201c lotet Mende im ersten Hauptteil der Arbeit aus. Zun\u00e4chst wird die Bedeutung des Trennungsgebotes von \u201eStreitkr\u00e4ften\u201c und Polizei nach Art. 87a Grundgesetz betrachtet. Aus den Bestimmungen der Wehrverfassung ergibt sich, dass es einen qualitativen Unterschied zwischen Milit\u00e4r und Polizei geben muss. Denn w\u00e4ren beide identisch, also die Polizei \u201ezum Verwechseln\u201c militarisiert, machten die Bestimmungen in Art. 87a keinen Sinn. Um das Trennungsgebot zu respektieren, m\u00fcssen Polizei und Milit\u00e4r im Hinblick auf die Aufgabenbeschreibung, Bewaffnung und Ausr\u00fcstung, Personalauswahl, F\u00fchrungsprinzipien, Erscheinungsbild und Kombattantenstatus verschieden bleiben. In einem zweiten Zugang werden die Grenzen der Militarisierung an den Grundrechten gemessen \u2013 namentlich am Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und dem W\u00fcrdegebot in Art. 1 Abs. 1. Basis der Mendeschen Argumentation sind die polizeirechtlichen Regelungen zum \u201efinalen Rettungsschuss\u201c: einziges Mittel zur Abwehr von gegenw\u00e4rtigen Gefahren f\u00fcr Leben oder k\u00f6rperliche Unversehrtheit sowie \u201enicht \u00fcberm\u00e4\u00dfige\u201c Gef\u00e4hrdungen Dritter. Damit ist die entscheidende \u201eMilitarisierungsgrenze\u201c genannt: Alles Handeln, dessen Wirkungen nicht sicher auf St\u00f6rer*innen oder Dritte differenziert werden k\u00f6nnen, kommt als polizeiliche Mittel nicht infrage, beispielsweise Granaten oder Waffen mit \u201eDauerfeuerfunktion\u201c. Inwiefern eine martialisch-milit\u00e4risch aufger\u00fcstete Polizei \u201eeinsch\u00fcchternd\u201c und damit Demokratie gef\u00e4hrdend wirkt, h\u00e4nge laut Mende vom Einzelfall ab.<\/p>\n<p>Auf der Basis dieser verfassungsrechtlichen Grenzziehungen werden im Anschluss verschiedene Aspekte des Themas gepr\u00fcft. In Kapitel C zun\u00e4chst das Argument, Militarisierung sei erforderlich, um \u201eWaffengleichheit\u201c zwischen der Polizei und den (etwa terroristischen) Bedrohungen herzustellen. Die deutliche Grenze, die Mende benennt \u2013 \u00a0Gefahrenabwehr ist kein Supergrundrecht, sondern sie kann nur \u201ein Abw\u00e4gung mit anderen Verfassungsprinzipien\u201c gew\u00e4hrleistet werden \u2013 wird wenig sp\u00e4ter wieder relativiert, da \u201ein Einzelf\u00e4llen\u201c die anderen Verfassungsbestimmungen \u201ezugunsten einer effektiven Gefahrenabwehr zur\u00fccktreten\u201c k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>In Kapitel D werden einzelne Waffen(arten) auf ihre Zul\u00e4ssigkeit f\u00fcr die Polizei untersucht: Maschinen- und Sturmgewehre, Maschinenpistolen, Hochleistungspr\u00e4zisionsgewehre, Explosivmittel und Granatwerfer sowie gepanzerte Fahrzeuge. Mendes Bewertung folgt dem o.g. Differenzprinzip: Weil sie gezielt gegen Einzelne eingesetzt werden k\u00f6nnen, sind Maschinenpistolen und die Pr\u00e4zisionsgewehre zul\u00e4ssig; die Maschinengewehre jedoch nur dann, wenn das Dauerfeuer technisch nicht m\u00f6glich ist. Granatwerfer seien zul\u00e4ssig, sofern nur zul\u00e4ssiges (Reizgas) verschossen wird. Und gepanzerte Fahrzeuge seien erlaubt, sofern sie \u201ekeine letal wirkende Bordbewaffung\u201c aufweisen.<\/p>\n<p>In Kapitel E werden auf wenigen Seiten die \u201eBFE+\u201c als Beispiel paramilit\u00e4rischer Polizeieinheiten betrachtet. Angesichts deren Ausr\u00fcstung und der bisherigen Eins\u00e4tze ist Mendes Fazit eindeutig: sie seien \u201emit dem Trennungsgebot nicht vereinbar und folglich als verfassungswidrig zu bewerten\u201c. Die Pr\u00fcfung \u201edrohender Probleme bei der Rechtsanwendung\u201c (Kapitel F) f\u00e4llt positiv aus. Zwar sei zu erwarten, dass sich das Polizeirecht verkompliziere, wenn neue Waffen erlaubt w\u00fcrden, aber es liege in der Gestaltungshoheit des Gesetzgebers \u201eausgleichende rechtliche und tats\u00e4chliche Ma\u00dfnahmen (zu) treffen. Kapitel G besch\u00e4ftigt sich schlie\u00dflich mit den Aspekten einer grundgesetzkonformen Regelungstechnik. Besonders deutlich argumentiert Mende hier gegen zu gro\u00dfe Spielr\u00e4ume f\u00fcr die Exekutive. Alle wesentlichen Entscheidungen m\u00fcssten durch den Gesetzgeber getroffen werden \u2013 vom Kaliber oder dem Lademechanismus bei Schusswaffen bis zur Stromst\u00e4rke bei Tasern. Diese Vorgaben setzt Mende in einen konkreten Textvorschlag f\u00fcr den Musterentwurf; und man ahnt, wie umfangreich, un\u00fcbersichtlich und technisch die Polizeigesetze der Zukunft aussehen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Insgesamt liefert die Arbeit vergleichsweise wenig harte verfassungsrechtliche Grenzen, die der Militarisierung der deutschen Polizeien entgegenstehen. Vielfach dominiert eine Kombination aus Einzelfallpr\u00fcfung unter Anwendung des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatzes \u2013 also einer flexiblen statt einer starren Grenzziehung. Dass die Gesetzgeber willens sein k\u00f6nnten, die Entscheidungsfreiheit der Rechtsanwender nennenswert zu beschneiden, ist vermutlich genauso illusorisch wie die Vorstellung, man k\u00f6nne durch immer feiner ziselierte Bestimmungen der polizeilichen Aufr\u00fcstung Einhalt gebieten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Kann man zugleich vor den Gefahren des Feuers warnen und selbst neues Brennholz<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[133,148],"tags":[],"class_list":["post-20227","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-129","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20227","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20227"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20227\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20227"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20227"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20227"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}