{"id":20246,"date":"2022-08-12T07:57:16","date_gmt":"2022-08-12T07:57:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=20246"},"modified":"2022-08-12T07:57:16","modified_gmt":"2022-08-12T07:57:16","slug":"clankriminalitaet-in-lagebildern-unklare-definitionen-eindeutiger-rassismus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=20246","title":{"rendered":"\u201eClankriminalit\u00e4t\u201c in Lagebildern &#8211; Unklare Definitionen, eindeutiger Rassismus"},"content":{"rendered":"<h3>von Mich\u00e8le Winkler und Levi Sauer<\/h3>\n<p><strong>Mit gro\u00dfem Tamtam werden seit einigen Jahren polizeiliche Lagebilder zur sogenannten \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c pr\u00e4sentiert. Darin genannte Zahlen bestimmen die Headlines der Boulevardbl\u00e4tter. Wie die Zahlen zustande kommen und was noch in den Berichten steht, findet kaum Beachtung. Dabei w\u00e4re das bitter n\u00f6tig.<\/strong><\/p>\n<p>\u201eAls Clan-Kriminalit\u00e4t wird eine Form der organisierten Kriminalit\u00e4t [\u2026] bezeichnet\u201c. So beginnt der deutschsprachige Wikipedia-Eintrag mit der \u00dcberschrift \u201eClan-Kriminalit\u00e4t\u201c und benennt damit eine verbreitete Vorstellung zum Thema. Auch die gro\u00dfen deutschen Tageszeitungen und Boulevardbl\u00e4tter nutzen die Begriffe \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c und Organisierte Kriminalit\u00e4t (OK) nahezu synonym. Gleiches gilt f\u00fcr Innenminister*innen in Pressemitteilungen und Interviews. Als Bezugsgr\u00f6\u00dfen f\u00fcr diese Gleichsetzungen halten oft die polizeilichen Lagebilder her. Doch die Polizei selbst fasst den Begriff viel weiter. <!--more-->In ihren Ver\u00f6ffentlichungen f\u00e4llt s\u00e4mtliche Delinquenz bestimmter ethnischer Gruppen unter das Label \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c. In der Pressemitteilung zur Ver\u00f6ffentlichung des ersten Lagebildes \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c des Landeskriminalamts (LKA) von Nordrhein-Westfalen (NRW) hei\u00dft es gar: \u201eNeben offen illegalen Aktivit\u00e4ten (Rauschgifthandel, Gl\u00fccksspiel, Sozialleistungsbetrug) betreiben Clanmitglieder auch scheinbar legale Gesch\u00e4fte (Autohandel, Sicherheits-Dienstleistungen, Schl\u00fcsseldienste), meist mit dem Ziel zu betr\u00fcgen, Geld zu waschen oder als Tarnung f\u00fcr kriminelle Vorhaben.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die Lagebilder sollen den Legitimationshintergrund f\u00fcr die Haltung schaffen, die in solchen Aussagen zutage tritt. Sie versuchen die stigmatisierenden und institutionell rassistischen Praktiken mithilfe von Zahlenmaterial zu objektivieren. Wie die Inhalte der Lagebilder und die darin ver\u00f6ffentlichten Zahlen zustande kommen, zeichnen wir im vorliegenden Beitrag nach.<\/p>\n<h4>Die Anf\u00e4nge: Pilotprojekte und Lagebilder<\/h4>\n<p>Lagebilder sind j\u00e4hrliche polizeiliche Berichte zu bestimmten Themenfeldern, \u201ePh\u00e4nomenbereichen\u201c im Polizeijargon. So gibt es beispielsweise explizite Berichte zu Organisierter Kriminalit\u00e4t oder Wirtschaftskriminalit\u00e4t. \u00d6ffentliche Lagebilder zur \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c (im Folgenden kurz: Lagebild) wurden in Deutschland seit 2018 sukzessive durch die Landeskriminal\u00e4mter in den Bundesl\u00e4ndern Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingef\u00fchrt. Zuvor wurden teilweise schon interne Auswertungen erstellt. Niedersachsen erstellte erstmals 2013 ein polizeiinternes Lagebild.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Bremens Polizeipr\u00e4sident richtete 2009 eine \u201eInformationsstelle ethnische Clans\u201c ein.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Mittlerweile liegen vier \u00f6ffentliche Lagebilder zur \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c f\u00fcr NRW, drei f\u00fcr Berlin und zwei f\u00fcr Niedersachsen (Nds) vor. Zus\u00e4tzlich integriert das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem Berichtsjahr 2018 je ein Unterkapitel zur \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c in das j\u00e4hrliche \u201eBundeslagebild Organisierte Kriminalit\u00e4t\u201c. Inhaltlich umfassen die 40 bis 50-seitigen Berichte Begriffsdefinitionen, qualitative Lagebeschreibungen, Informationen zur Datenerhebung, quantitative Analysen, Beschreibungen polizeilicher T\u00e4tigkeiten und plakative Beispielf\u00e4lle. Dabei erf\u00fcllen die Lagebilder einen bestimmten Zweck f\u00fcr Polizei und Innenministerien: Sie sind Grundlage zur Legitimierung polizeilichen Handelns und damit zugleich auch Rechtfertigung f\u00fcr bestimmte Ma\u00dfnahmen. Sie lenken die \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit und setzen politische Themen.<\/p>\n<p>NRW ist Vorreiter der seit 2018 deutlich ausgeweiteten polizeilichen Schwerpunktsetzung auf \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c. In den offiziellen Verlautbarungen der damals amtierenden schwarz-gelben Landesregierung wurde dabei von Anfang an eine semantische Gleichsetzung von OK und \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c vorgenommen. Die Landesregierung hatte es zum Ziel erkl\u00e4rt,\u00a0 der \u201eAusbreitung von Organisierter Kriminalit\u00e4t \u2013 insbesondere durch [\u2026] Familienclans\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> zu begegnen. Dem sollte u.\u00a0a. durch die Einf\u00fchrung der Lagebilder Gen\u00fcge getan werden. Das bundesweit erste Lagebild, das Innenminister Herbert Reul (CDU) am 15. Mai 2019 gemeinsam mit Thomas Jungbluth, Abteilungsleiter OK beim LKA NRW pr\u00e4sentierte, markierte einen Politikwechsel im Umgang mit der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c in NRW. Die abgew\u00e4hlte rot-gr\u00fcne Landesregierung hatte eine solche Analyse stets abgelehnt. \u201eAus polizeilicher Sicht verbiete sich eine Kategorisierung\u201c, hatte der damalige Innenminister Ralf J\u00e4ger (SPD) noch Ende 2015 in einem Bericht f\u00fcr den Landtag argumentiert.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Schlie\u00dflich ermittle die Polizei gegen Personen nicht allein aufgrund ihrer Familienzugeh\u00f6rigkeit.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Ganz unschuldig ist die SPD in NRW allerdings nicht an der Entwicklung: Dem Lagebild 2018 ging das im Jahr 2016 durch den damaligen Innenminister J\u00e4ger (SPD) in Auftrag gegebene Projekt KEEAS \u2013 \u201e<strong>K<\/strong>riminalit\u00e4ts- und <strong>E<\/strong>insatzbrennpunkte gepr\u00e4gt durch <strong>e<\/strong>thnisch <strong>a<\/strong>bgeschottete <strong>S<\/strong>ubkulturen\u201c voraus. \u201eEthnisch abgeschottete Subkulturen\u201c wurde lange Zeit als \u00dcberbegriff f\u00fcr die \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c benutzt, bis dieser vollends als Begriff etabliert war. Heute noch wird die \u201eethnische Abschottung\u201c als Hauptmerkmal zur Erkennung von \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c herangezogen. Der zeitgleich mit dem ersten NRW-Lagebild im Innenausschuss fertig gestellte KEEAS-Abschlussbericht <a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> f\u00fcr die Jahre 2016 bis 2018 diente als definitorische Basis f\u00fcr die Beschreibungen im ersten Lagebild NRW und als Blaupause f\u00fcr weitere Lagebilder im Bund. Im Rahmen des KEEAS-Projekts wurde auch die Liste der Nachnamen erarbeitet.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Was dem KEEAS-Bericht ebenso wie allen weiteren polizeilichen Ver\u00f6ffentlichungen zum Thema fehlt: eine wissenschaftlich haltbare empirische Grundlage. So scheitern sowohl der KEEAS-Bericht als auch s\u00e4mtliche Lagebilder schon an einer nachvollziehbaren Definition.<\/p>\n<h4>Definitionsversuche<\/h4>\n<p>Im KEEAS-Bericht hei\u00dft es noch, weder auf Bundesebene noch auf NRW-Landesebene bestehe ein einheitliches Verst\u00e4ndnis dar\u00fcber, welchen Kriterien einen Clan ausmachen, ab wann eine Gruppierung darunter falle oder welche Ph\u00e4nomene oder Sachverhalte unter \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c zu subsumieren seien.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> In der Tat unterschieden sich die von einzelnen Landeskriminal\u00e4mtern und dem BKA genutzten Definitionen von \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c zum Teil erheblich. Gemeinsam ist allen\u00a0 Definitionsversuchen, dass sie zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden. Das LKA NRW nutzt beispielsweise diese Definition: \u201eDer Begriff Clankriminalit\u00e4t umfasst die <em>vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten<\/em> unter <em>Beteiligung Mehrerer<\/em>, wobei<\/p>\n<ul>\n<li>in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame famili\u00e4re oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung f\u00f6rdernde oder die Aufkl\u00e4rung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird,<\/li>\n<li>die Tatbegehung von einer fehlenden Akzeptanz der deutschen Rechts- oder Werteordnung gepr\u00e4gt ist, und<\/li>\n<li>die <em>Straftaten einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung<\/em>\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die definitorische Grundlage wurde vom LKA NRW nicht aus der Luft gegriffen, sondern orientiert sich an der Definition f\u00fcr \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c des BKA.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Die oben kursiv hinterlegten Satzteile wurden w\u00f6rtlich aus der g\u00e4ngigen OK-Definition, auf die sich Justiz- und Innenminister bereits 1986 verst\u00e4ndigt hatten, \u00fcbernommen und um ethnisierende Definitionsteile angereichert. Wir haben also in NRW eine Definition f\u00fcr \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c, die ma\u00dfgeblich der OK-Definition gleicht. Damit wird zwar suggeriert, dass es sich bei der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c ausschlie\u00dflich um Organisierte Kriminalit\u00e4t handele, die Lagebilder selbst zeigen jedoch ein anderes Bild. Umfasst werden dort neben OK-Verfahren auch s\u00e4mtliche Straftaten \u201eaus dem Bereich der Allgemein- und Massenkriminalit\u00e4t\u201c<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> sowie Verst\u00f6\u00dfe gegen das Verkehrsrecht, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Gewerberecht, Jugendschutzgesetze, Tabaksteuer, Hygienevorgaben, Gl\u00fccksspielgesetze, Nichtraucherschutzgesetz und die Gastst\u00e4ttenverordnung. Teilweise werden auch vollkommen legale Aktivit\u00e4ten wie \u201eBez\u00fcge zur Poser- und Raser-Szene und dem Gangster Rap\u201c erfasst.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Letztlich findet sich in den Lagebildern jegliche polizeilich erfasste Delinquenz bestimmter ethnisch definierter Bev\u00f6lkerungsgruppen.<\/p>\n<h4>Herkunft und Familienname als Ma\u00dfstab f\u00fcr Kriminalit\u00e4t?<\/h4>\n<p>Was die Lagebilder ma\u00dfgeblich pr\u00e4gt, sind ethnisierende \u201eZuordnungskriterien und Indikatoren\u201c<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> \u2013 letztlich stereotype orientalistische und rassistische Beschreibungen, die einen\u00a0 institutionell rassistischen Zugriff auf bestimmte Bev\u00f6lkerungsgruppen legitimieren. Dabei fokussieren alle Lagebilder explizit \u201eauf die kriminellen Mitglieder t\u00fcrkisch-arabischst\u00e4mmiger Gro\u00dffamilien, soweit diese Bez\u00fcge zur Bev\u00f6lkerungsgruppe der Mhallamiye oder zum Libanon haben\u201c;<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> \u201eauf die Kriminalit\u00e4t [&#8230;] von Angeh\u00f6rigen ethnisch abgeschotteter arabisch-st\u00e4mmiger Strukturen, deren ethnische Wurzeln insbesondere auf so genannte Mhallami-Kurden, Libanesen und staatenlose Pal\u00e4stinenser zur\u00fcckgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen und die seinerzeit als Kriegsfl\u00fcchtlinge aus dem Libanon zugewandert sind\u201c<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> bzw. \u201eauf die Z\u00e4hlung von Straftaten, die durch Angeh\u00f6rige von Clanstrukturen aus dem Kreis der Mhallamiye begangen wurden\u201c.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Nur das BKA will sich nicht so stark festlegen und unterteilt den Bereich \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c \u201enach Herkunft\u201c in \u201eMhallamiye\u201c, \u201earabischst\u00e4mmig\u201c, \u201et\u00fcrkeist\u00e4mmig\u201c, \u201eWestbalkan\u201c, \u201eMaghreb-Staaten\u201c und \u201eandere\u201c.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a><\/p>\n<p>Wie kommen wir nun von der Definition und ethnischen Fokussierung zur konkreten Zuordnung der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c zu Personen? Hier hilft der Mustersch\u00fcler NRW im Lagebild 2020 weiter: \u201eDie in der Definition geforderte famili\u00e4re oder ethnische Verbundenheit wird in diesem Lagebild durch den gemeinsamen Nachnamen als gegeben angesehen, die Identifizierung von Clanangeh\u00f6rigen beruht auf einem namensbasierten Ansatz.\u201c Bereits die KEEAS-Projektgruppe hatte hierf\u00fcr eine umfangreiche Liste mit \u201eClannamen\u201c<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> erstellt: 211 Familiennamen, deren unterschiedliche Schreibweisen geb\u00fcndelt wurden, sodass letztlich 104 Namen \u00fcbrig blieben. F\u00fcr das Jahr 2021 bel\u00e4uft sich die Liste in NRW auf 113 Namen.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> (Ein fiktives Beispiel zum besseren Verst\u00e4ndnis: Meyer, Mayer, Meier und Mayr geh\u00f6ren zum selben Clan. Aber wie viele Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Vorf\u00e4lle von Posen, Rasen und Gangsterrap bei den Meyers\/Mayrs\/Meiers aufliefen, wird uns nicht pr\u00e4sentiert, da sie es bisher \u2013 mangels entsprechender ethnischer Zuschreibung \u2013 nicht auf die Liste der Clannamen geschafft haben.) Auch Niedersachsen operierte mit einem namensbasierten Ansatz, hat nun aber zus\u00e4tzlich einen Auswertemerker eingef\u00fchrt. Damit wird bereits bei der polizeilichen Vorgangserfassung im Datensystem der Clanbezug gesetzt, um Auswertungen zu erleichtern. Ein \u201eInnovationssprung\u201c bestehe zudem darin, dass nun \u201eclankriminelles Verhalten ethnienunabh\u00e4ngig betrachtet\u201c werden k\u00f6nne, \u201eda relevante kriminelle Verhaltensweisen auch durch Clans anderer ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit feststellbar sind.\u201c<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Wahrscheinlich ist damit die Erweiterung des Fokus \u00fcber Mhallamiye hinaus auf Gruppen gemeint, die das BKA schon einbezieht, etwa aus den Maghreb-Staaten.<\/p>\n<p>Berlin ist das einzige Bundesland, das in den Lagebildern nicht offen einr\u00e4umt, auf der Basis von Familiennamen zu arbeiten. Sie haben einerseits \u201eumfangreiche innerbeh\u00f6rdliche Meldeverpflichtungen implementiert\u201c und zudem im landespolizeilichen Datenerfassungssystem zwei ermittlungsunterst\u00fctzende Hinweise (EHW) eingef\u00fchrt: \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c und \u201eClankriminalit\u00e4t-Umfeld\u201c.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Die Vergabe des EHWs l\u00f6st zus\u00e4tzlich eine Abfrage im Ausl\u00e4nderzentralregister zur Feststellung der Staatsangeh\u00f6rigkeit aus. Wie die personengebundenen Ermittlungshinweise vergeben werden, erf\u00e4hrt man nur in einer vagen Fu\u00dfnote: \u201eper definitionsbezogener Einzelfallpr\u00fcfung\u201c.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Wie diese Einzelfallpr\u00fcfung vorgenommen wird, ist bis dato nicht bekannt.<\/p>\n<h4>Zahlensalat<\/h4>\n<p>Nun sind also die Familien und Personen identifiziert, die als \u201eClankriminelle\u201c in die Lageberichte eingehen werden. Aber wo sind die pr\u00e4sentablen Zahlen? Wie kommen die \u201efast 400 Berliner Clanverd\u00e4chtigen\u201c in den dpa-Newskanal? <a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Wie landen \u201efast 1.000 Straftaten\u201c<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> in der Clan-Bilanz? Wir konzentrieren uns hier auf das Beispiel Berlin: Die EHW \u201eClan\u201c und \u201eClan-Umfeld\u201c werden per Stichtagsbetrachtung ausgewertet, um eine konkrete Anzahl von Personen auszugeben, die in Berlin als \u201eClanverd\u00e4chtige\u201c gelten. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren 426 Personen mit dem EHW \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c und 93 Personen mit EHW \u201eClankriminalit\u00e4t-Umfeld\u201c versehen. Im Vorjahr waren es noch 388 Personen (316 plus 72), welche als \u201efast 400 Clanverd\u00e4chtige\u201c im dpa-Newskanal landeten. Zus\u00e4tzlich werden f\u00fcr diese erfassten Personen Recherchen im Landeserfassungssystem POLIKS durchgef\u00fchrt, die eine Anzahl polizeilich registrierter Straftaten im Berichtszeitraum ausgeben. F\u00fcr das Jahr 2021 waren dies 849, im Vorjahr 1.013 erfasste Straftaten. Unklar ist hierbei, ob es sich um die polizeiliche Eingangsstatistik (alle gefertigten Anzeigen) oder Ausgangsstatistik (ausermittelte und an die Staatsanwaltschaft \u00fcbergebene Verfahren) handelt. In den Berliner Lagebildern finden sich dazu keine Informationen. Anders ist dies in NRW, wo explizit vermerkt ist, dass die aufgef\u00fchrten Zahlen die polizeiliche Eingangsstatistik darstellen. In Niedersachsen hingegen wurde mit dem Berichtsjahr 2020 von der Eingangs- auf die Ausgangsstatistik umgestellt. Dies hei\u00dft zum einen, dass die Zahlen zwischen den Bundesl\u00e4ndern kaum miteinander vergleichbar sind, zum anderen, dass auch Vergleiche mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) schwierig sind, da dort die Ausgangsstatistik abgebildet wird. Ein weiterer Unterschied zur PKS besteht darin, dass Verkehrsstraftaten darin nicht enthalten sind, diese jedoch in die Lagebilder aufgenommen werden \u2013 und dort mit rund 14-15% f\u00fcr Berlin das umfangreichste Deliktfeld bilden. Das hei\u00dft, das Zahlenmaterial im Bereich \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c ist nicht mal f\u00fcr die Polizei selbst l\u00e4nder\u00fcbergreifend nutzbar, noch kann es problemlos mit der PKS in Relation gesetzt werden.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Auswertungen anhand der EHW listen die Berliner Lagebilder die Bilanzen von Kontrolleins\u00e4tzen auf, und zwar inkl. der Gro\u00dfeins\u00e4tze im Verbund, bei denen es sich im Grunde um Gewerbekontrollen handelt, welche die Polizei formal nur unterst\u00fctzt. In den letzten beiden Jahren wurden jeweils etwas mehr als 500 Kleingewerbe wie Caf\u00e9s, Shisha-Bars, Barber-Shops o.\u00e4. kontrolliert. Oft werden zugleich Stra\u00dfenz\u00fcge gesperrt und umfangreiche Verkehrs- und Passant*innenkontrollen durchgef\u00fchrt. Im Jahr 2020 fertigte die Polizei dabei 1.091 Strafanzeigen und leitete 5.631 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, in 2020 waren es 577 und 2.512.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> Es sind insbesondere die Zahlen aus diesen Verbundeins\u00e4tzen, die werbewirksam der \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4sentiert werden; sowohl mithilfe von \u201eembedded journalists\u201c vor Ort als auch in Pressemitteilungen zu den Eins\u00e4tzen und Lagebildern.<\/p>\n<p>Was fehlt sind Referenzen f\u00fcr die pr\u00e4sentierten Zahlen, die vor allem ohne Zusammenhang hoch wirken. Denn stellt man \u2013 trotz allen zuvor aufgez\u00e4hlten Unzul\u00e4nglichkeiten zwecks Ann\u00e4herung \u2013 die Gesamtzahl der Straftaten in der PKS der Anzahl EHW-basierter Straftaten des Lageberichts \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c gegen\u00fcber, so ergibt das f\u00fcr Berlin einen Anteil von 0,17 % f\u00fcr das Jahr 2020 bzw. 0,15 % f\u00fcr das Jahr 2021 (bereinigt um Verkehrsstraftaten).<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Diese Berechnung konterkariert die dramatischen Botschaften von Polizei und Politik zum Thema. Trotz des massiven Verfolgungsdrucks ist der Anteil dieser Straftaten am Gesamtaufkommen in Berlin verschwindend gering.<\/p>\n<h4>\u201eClankriminalit\u00e4t\u201c und Organisierte Kriminalit\u00e4t<\/h4>\n<p>Last but not least, bilden die Lagebilder die OK-F\u00e4lle ab, die dem jeweiligen Bundesland zugerechnet werden. Auch hier lohnt eine tiefere Analyse der pr\u00e4sentierten Zahlen: Im Jahr 2021 wurden laut Bericht von 90 in NRW erfassten OK-Ermittlungsverfahren \u201e18 Verfahren von t\u00fcrkisch-arabischst\u00e4mmigen Clanfamilien dominiert\u201c.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a><\/p>\n<p>Dasselbe Bild zeigt sich f\u00fcr Berlin: f\u00fcr das Jahr 2019 wurden elf von 56 OK-Verfahren der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c zugerechnet. Der Bericht f\u00fchrt weiter aus: \u201eSechs OK-Verfahren richteten sich gegen OK-Gruppierungen arabischst\u00e4mmiger Herkunft und bei vier OK-Verfahren bestehen nachweislich Verbindungen zu Personen arabischst\u00e4mmiger Herkunft, die der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c zugerechnet werden\u201c.<a href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\">[29]<\/a> F\u00fcr das Berichtsjahr 2018 waren f\u00fcr Berlin noch 5 OK-Verfahren durch \u201earabischst\u00e4mmig dominierte T\u00e4tergruppierungen\u201c gez\u00e4hlt worden.<a href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\">[30]<\/a><\/p>\n<p>Die Z\u00e4hlweise macht stutzig: zum einen die Mehrfachz\u00e4hlung fortgef\u00fchrter Verfahren in laufenden und Vorjahresberichten, zum anderen die Hinzuz\u00e4hlung von Gruppierungen, die nicht zum selbst deklarierten ethnischen Fokus geh\u00f6ren anhand von \u201eVerbindungen\u201c. Zu guter Letzt wirft auch das Wort \u201edominiert\u201c, das der NRW-Bericht von 2021 nannte, Fragen auf. Denn wir erinnern uns: \u201eClankriminalit\u00e4t ist die Begehung von Straftaten durch Angeh\u00f6rige ethnisch abgeschotteter Strukturen\u201c. Diese Ungereimtheit f\u00e4llt selbst dem BKA auf: \u201eObwohl den Gro\u00dffamilien der Mhallamiye bzw. arabisch- und \u2018t\u00fcrkeist\u00e4mmiger\u2018 Herkunft ein hohes Ma\u00df an Abschottung nach au\u00dfen zugeschrieben wird, spiegelt sich dieses Merkmal nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig in den OK-Verfahren gegen diese Gruppierungen wider. Lediglich in vier OK-Gruppierungen (2018: 2) stellten die Ermittler eine homogene T\u00e4terstruktur fest, alle weiteren OK-Verfahren setzten sich hinsichtlich der Nationalit\u00e4ten ihrer Mitglieder heterogen zusammen.\u201c<a href=\"#_ftn31\" name=\"_ftnref31\">[31]<\/a> Das BKA stellt die eigene Konstruktionen allerdings nicht tiefgreifend in Frage, sondern l\u00f6st das Dilemma \u00fcber die Konstruktion ethnisch homogener F\u00fchrungsebenen. So hei\u00dft es direkt im Anschluss: \u201eNach wie vor d\u00fcrfte sich die Ebene der Entscheidungstr\u00e4ger innerhalb dieser OK-Gruppierungen weitestgehend aus kriminellen Mitgliedern des engsten Familienkreises zusammensetzen und Tatverd\u00e4chtige anderer Nationalit\u00e4ten den nachgeordneten Hierarchieebenen zuzuordnen sein.\u201c<a href=\"#_ftn32\" name=\"_ftnref32\">[32]<\/a><\/p>\n<h4>Gewalt und Stigmatisierung in Kauf genommen<\/h4>\n<p>Es zeigt sich, dass die Lagebilder zur \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c nicht nur v\u00f6llig andere Aussagen enthalten, als in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung transportiert werden, sondern auch zentral auf ethnisierende Kategorien abstellen, die nicht nur durch das eigene Zahlenmaterial konterkariert werden, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sind.<\/p>\n<p>Dass trotzdem der Aufbau des Begriffs der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c als Synonym zur Organisierten Kriminalit\u00e4t kein Zufall ist, sondern die gezielte Kommunikationsstrategie zumindest der zust\u00e4ndigen Innenministerien, zeigt beispielhaft eine Pressemitteilung des Berliner Senats aus dem Jahre 2019 mit der \u00dcberschrift \u201eRessort\u00fcbergreifende Bek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t\u201c. In dieser steht der bemerkenswerte Satz geschrieben: \u201eSchwere Straftaten, aber auch Regelverst\u00f6\u00dfe im niedrigschwelligen Bereich durch die Organisierte Kriminalit\u00e4t wirken sich negativ auf das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung und auf die hiesige Rechtsordnung aus.\u201c<a href=\"#_ftn33\" name=\"_ftnref33\">[33]<\/a> In der gleichen Pressemitteilung l\u00e4sst sich der damalige Innensenator Geisel (SPD) folgenderma\u00dfen zitieren: \u201eMit dem heutigen Beschluss unterstreicht der Senat von Berlin noch einmal sehr deutlich, dass die Bek\u00e4mpfung der Clankriminalit\u00e4t eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Das Agieren bestimmter Krimineller in dieser Stadt verursacht nicht nur materiellen Schaden.\u201c<a href=\"#_ftn34\" name=\"_ftnref34\">[34]<\/a><\/p>\n<p>Innensenator Geisel nimmt \u00e4hnlich wie seine Amtskollegen in NRW und Niedersachsen in Kauf, f\u00fcr eigene politische Vorteile ganze Bev\u00f6lkerungsschichten zu stigmatisieren. Diese werden \u00f6ffentlich und medial mit schwerer Kriminalit\u00e4t und Verbrechen assoziiert. Die Bedrohungslage, die dadurch suggeriert wird, nutzen die Innenminister wiederum, um weitere Ma\u00dfnahmen zu rechtfertigen und Ressourcen auszubauen. Sie befeuern damit einen institutionellen und gesellschaftlichen Rassismus, der die betroffenen Bev\u00f6lkerungsgruppen nicht nur f\u00fcr die Polizei, sondern auch f\u00fcr rassistische Hetze und die extreme Rechte als Ziele markiert und damit in t\u00f6dliche Gefahr bringt. Das muss aufh\u00f6ren!<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Pressemitteilung des LKA NRW v. 15.5.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 LKA Nds.: Lagebild Clankriminalit\u00e4t Niedersachsen 2019, S. 4, <a href=\"http:\/\/www.mi.niedersachsen.de\/download\/156118\">www.mi.niedersachsen.de\/download\/156118<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Vorlage f\u00fcr die Sitzung der Staatlichen Deputation f\u00fcr Inneres Bremen v. 20.10.2016, <a href=\"http:\/\/www.inneres.bremen.de\/sixcms\/media.php\/13\/TOP+07+staatlich.14715.pdf\">www.inneres.bremen.de\/sixcms\/media.php\/13\/TOP+07+staatlich.14715.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 CDU, FDP: Koalitionsvertrag f\u00fcr Nordrhein-Westfalen 2017-2022 v. 26.06.2017, S. 59, <a href=\"http:\/\/www.cdu-nrw.de\/sites\/www.neu.cdu-nrw.de\/files\/downloads\/nrwkoalition_koalitionsvertrag_fuer_nordrhein-westfalen_2017_-_2022.pdf\">www.cdu-nrw.de\/sites\/www.neu.cdu-nrw.de\/files\/downloads\/nrwkoalition_koalitionsvertrag_fuer_nordrhein-westfalen_2017_-_2022.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 \u201eWir schwurbeln nicht l\u00e4nger rum\u201c, Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) v. 15.5.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Vorlage 16\/3428 des Innenministeriums NRW, nach ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 LKA NRW: KEEAS. Abschlussbericht Final Results 2016-2018, D\u00fcsseldorf 2018, <a href=\"https:\/\/polizei.nrw\/sites\/default\/files\/2020-06\/KEEAS-Abschlussbericht_de%2Ben.pdf\">https:\/\/polizei.nrw\/sites\/default\/files\/2020-06\/KEEAS-Abschlussbericht_de%2Ben.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ebd., S. 10; LKA NRW: Clankriminalit\u00e4t \u2013 Lagebild NRW 2018, S. 7, <a href=\"https:\/\/polizei.nrw\/sites\/default\/files\/2019-05\/190515_Lagebild%20Clan%202018.pdf\">https:\/\/polizei.nrw\/sites\/default\/files\/2019-05\/190515_Lagebild%20Clan%202018.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 LKA NRW a.a.O. (Fn 7. ), S. 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0 LKA NRW a.a.O. (Fn. 8), S. 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0 Auch die OK-Definition und die entsprechende polizeiliche Ermittlungspraxis bed\u00fcrfen einer kritischen Einordnung. Verwiesen sei hierf\u00fcr auf die Arbeiten von Heiner Busch, der bspw. 1995 in der Wochenzeitung (WOZ), wie diese in seinem Nachruf am 30.9.2021, schreibt, unter dem Titel \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t \u2013 Vom Nutzen eines unklaren Begriffes\u201c moniert: \u201eSiebenmal \u201aoder\u2018 \u2013 das ist schon rein sprachlich keine Definition, sondern ihr Gegenteil.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0 BKA: Bundeslagebild Organisierte Kriminalit\u00e4t 2019, S. 34, <a href=\"http:\/\/www.bka.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Publikationen\/JahresberichteUndLagebilder\/OrganisierteKriminalitaet\/organisierteKriminalitaetBundeslagebild2019.pdf\">www.bka.de\/SharedDocs\/ Downloads\/DE\/Publikationen\/JahresberichteUndLagebilder\/OrganisierteKriminalitaet\/ organisierteKriminalitaetBundeslagebild2019.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0 LKA NRW, Clankriminalit\u00e4t \u00ad \u2013 Lagebild 2021, S. 18, <a href=\"https:\/\/duesseldorf.polizei.nrw\/sites\/default\/files\/2022-04\/220330_Lagebild%20Clankriminalit%C3%A4t%202021_final.pdf\">https:\/\/duesseldorf.polizei.nrw\/sites\/default\/files\/2022-04\/ 220330_Lagebild%20Clankriminalit%C3%A4t%202021_final.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0 bspw. im Lagebild BKA (2020), S.24 oder auch in den Lagebildern des LKA Berlin<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a>\u00a0 LKA NRW a.a.O., (Fn. 8), S. 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a>\u00a0 LKA Berlin, Lagebild \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c Berlin 2020,\u00a0 S. 3, <a href=\"http:\/\/www.berlin.de\/sen\/inneres\/presse\/weitere-informationen\/final_-lagebild_clankriminalitat__berlin_2020.pdf\">www.berlin.de\/sen\/inneres\/ presse\/weitere-informationen\/final_-lagebild_clankriminalitat__berlin_2020.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0\u00a0 LKA NDS\u00a0 a.a.O. (Fn. 2), S. 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a>\u00a0\u00a0 BKA a.a.O. (Fn. 18) , S. 31<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a>\u00a0 \u201eMit dem Begriff Clannamen sind clanrelevante Familiennamen gemeint.\u201c, LKA NRW Clankriminalit\u00e4t-Lagebild NRW 2020, S. 6, <a href=\"https:\/\/polizei.nrw\/sites\/default\/files\/2021-09\/210902_LaBi%20Clan%202020.pdf\">https:\/\/polizei.nrw\/sites\/default\/files\/2021-09\/210902_LaBi%20Clan%202020.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a>\u00a0 LKA NRW a.a.O. (Fn. 13), S. 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a>\u00a0 LKA NDS a.a.O. (Fn. 2), S. 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a>\u00a0 s. u.a. LKA Berlin a.a.O. (Fn. 16), S. 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a>\u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a>\u00a0 Berliner Clankriminalit\u00e4t: Fast 400 Verd\u00e4chtige im Visier, S\u00fcddeutsche Zeitung v. 15.3.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a>\u00a0 Clan-Bilanz in Berlin: Fast 1.000 Straftaten in einem Jahr, <a href=\"http:\/\/www.t-online.de\/region\/berlin\/news\/id_92141870\/clan-bilanz-in-berlin-fast-1000-straftaten-in-einem-jahr.html\">www.t-online.de\/region\/ berlin\/news\/id_92141870\/clan-bilanz-in-berlin-fast-1000-straftaten-in-einem-jahr.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a>\u00a0\u00a0 LKA Berlin a.a.O. (Fn. 16), S. 36<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a>\u00a0 Die ebenfalls um Verkehrsdelikte bereinigten, im Rahmen der Verbundeins\u00e4tze gefertigten Strafanzeigen w\u00fcrden dies nochmals um maximal 0,18 % f\u00fcr 2020 und 0,10 % f\u00fcr 2021 erh\u00f6hen. Wobei diese Strafanzeigen die (h\u00f6her ausfallende) Eingangsstatistik darstellen. Zudem w\u00e4re eine Zurechnung dieser Daten fragw\u00fcrdig, da bei den Eins\u00e4tzen oft Kund*innen der Gewerbe sowie Passant*innen und Verkehrsteilnehmer*innen der kontrollierten Umgebung mit einbezogen werden und somit der polizeiliche Fokus von Ethnien auf bestimmte \u00d6rtlichkeiten verschoben wurde, also weit \u00fcber den urspr\u00fcnglichen selbst gesetzten Fokus hinausgeht.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a>\u00a0 LKA NRW a.a.O. (Fn. 13), S. 25<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a>\u00a0 LKA Berlin a.a.O. (Fn. 16), S. 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a>\u00a0 Jahresbilanz 2019 zur Bek\u00e4mpfung der Clankriminalit\u00e4t Berlin, S. 5, <a href=\"http:\/\/www.berlin.de\/sen\/inneres\/_assets\/sicherheit\/jahresbilanz-clankriminalitaet-2019.pdf\">www.berlin.de\/sen\/inneres\/_assets\/sicherheit\/jahresbilanz-clankriminalitaet-2019.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref31\" name=\"_ftn31\">[31]<\/a>\u00a0 BKA a.a.O. (Fn. 12), S. 35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref32\" name=\"_ftn32\">[32]<\/a>\u00a0 BKA a.a.O. (Fn. 12), S. 35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref33\" name=\"_ftn33\">[33]<\/a>\u00a0 Senatskanzlei Berlin: Pressemitteilung v. 17.9.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref34\" name=\"_ftn34\">[34]<\/a>\u00a0 ebd.<\/h6>\n<h3>Beitragsbild: &#8222;Ordnungspartner f\u00fchren zahlreiche Kontrollen durch&#8220; (<a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/51056\/5169358\">Polizei Gelsenkirchen<\/a>).<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mich\u00e8le Winkler und Levi Sauer Mit gro\u00dfem Tamtam werden seit einigen Jahren polizeiliche Lagebilder<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":20251,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,133],"tags":[382,448,897,980,1186],"class_list":["post-20246","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-129","tag-clankriminalitaet","tag-diskurs","tag-lagebild","tag-namensansatz","tag-rassismus"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20246","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20246"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20246\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/20251"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20246"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20246"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20246"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}