{"id":20359,"date":"2022-11-24T20:33:49","date_gmt":"2022-11-24T20:33:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=20359"},"modified":"2022-11-24T20:33:49","modified_gmt":"2022-11-24T20:33:49","slug":"police-accountability-welche-polizei-laesst-sich-verantworten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=20359","title":{"rendered":"Police Accountability:\u00a0Welche Polizei l\u00e4sst sich verantworten?"},"content":{"rendered":"<h3>von Hannah Esp\u00edn Grau und Marie-Theres Piening<\/h3>\n<p><strong>Zwar nimmt die \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber Arbeitsweisen und Aufgaben der Polizei zu, gleichzeitig werden jedoch auch Kompetenzen und Ausstattung der Polizei in Deutschland erweitert. Mit diesen Entwicklungen verm\u00f6gen die ohnehin schon immer begrenzten Kon\u00adtrollmechanismen trotz widerwilliger Erweiterungen kaum mitzuhalten. Zivilgesellschaft und Kontrollorgane stehen der Organisation in vielen F\u00e4llen ohnm\u00e4chtig gegen\u00fcber. Ein Update und der Versuch einer Einordnung.<\/strong><\/p>\n<p>Die Beantwortung der Frage, wie die Polizei demokratisiert, kontrolliert und verantwortlich gemacht werden kann, geh\u00f6rt zum Kerngesch\u00e4ft der CILIP. Seit 1978 erschienen hier zahlreiche Artikel zum Thema, in der allerersten Ausgabe von CILIP etwa <em>\u00d6ffentliche Kontrolle der Polizei<\/em> und <em>Schaffung einer kritischen \u00d6ffentlichkeit<\/em> (CILIP Nr. 0\/1978, S. 34-36). Mit den Ausgaben Nr. 15 (2\/1983), Nr. 26 (1\/1987) sowie zuletzt Nr. 99 (2\/2011) entstanden sogar drei Schwerpunkt-Hefte mit dem Titel <em>Kontrolle der Polizei<\/em>. Dies zeigt zum einen die ungebrochene Relevanz der Thematik, gleichzeitig aber auch die Herausforderungen, die mit einer effektiven Einhegung und Kontrolle von Polizei verbunden sind.<!--more--><\/p>\n<p>Warum nun also erneut ein Heft zum Themenkomplex? Zum einen wollen wir eine aktuelle Bestandsaufnahme vornehmen. Dabei ber\u00fccksichtigen wir neben institutionalisierten Formen der Polizeikontrolle auch zivilgesellschaftliche und aktivistische Initiativen, die seit Jahren f\u00fcr eine Kontrolle von au\u00dfen sorgen. Zudem wollen wir einen Blick auf neue Mechanismen auch au\u00dferhalb der Bundesrepublik werfen, die im Ringen um eine besser kontrollierte Polizei vielversprechend erscheinen. Schlie\u00dflich f\u00fchren wir die unterschiedlichen Ans\u00e4tze und Praktiken im Rahmen eines \u00fcbergreifenden Konzeptes zusammen und systematisieren sie entlang folgender Fragen: Wohin streben die verschiedenen Ans\u00e4tze und wo sehen sie Hebel der Ver\u00e4nderung? Wie greifen sie ineinander und inwiefern widersprechen sie sich? Wo gehen sie von gleichen Pr\u00e4\u00admissen aus und wo laufen sie aneinander vorbei? F\u00fcr diese Systematisierung erscheint uns das im Angels\u00e4chsischen schon l\u00e4nger diskutierte Konzept der <em>Police Accountability<\/em> hilfreich, da es als Rahmenkonzept angelegt ist, das verschiedene Ans\u00e4tze eint.<\/p>\n<p>Im Folgenden umrei\u00dfen wir daher zun\u00e4chst, was das Konzept meint und inwiefern es \u00fcber die Idee einer reinen \u201eKontrolle der Polizei\u201c hinausgehen kann, die die Rolle der Polizei in der Gesellschaft nicht hinterfragt. Dass in internationalen Standards zu sogenannter \u201eguter Polizeiarbeit\u201c der Begriff der Accountability in einer naturgem\u00e4\u00df engen, liberalen Lesart verwendet wird, fordert uns dazu heraus, seine weitere Auslegung und seine Potenziale f\u00fcr progressive polizeikritische Debatten in Deutschland in den Blick zu nehmen und ggf. anschlussf\u00e4hig zu machen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund systematisieren wir die in Deutschland bestehenden Ans\u00e4tze zu Einhegung und Kontrolle der Polizei, um ihre L\u00fccken und Widerspr\u00fcchlichkeiten aufzuzeigen. Dabei gehen wir keineswegs davon aus, dass die Widerspr\u00fcche mit einer vollen Umsetzung eines Police Accountability-Regimes aufzuheben w\u00e4ren. Denn Police Accountability verfolgt lediglich den Anspruch einer besseren Einhegung und Kontrolle der Polizei, nicht deren Abschaffung.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Es bietet als Konzept jedoch die M\u00f6glichkeit, den Status Quo einer meist liberal und reformorientierten Polizeikritik zu systematisieren sowie weiterreichende \u00dcberlegungen zur Sprache und damit ein St\u00fcck voranzubringen. Insofern entspricht es den Bestrebungen eines Ansatzes, der ein <em>defunding<\/em> der Polizei im Sinne einer Machtbeschr\u00e4nkung zum Ziel hat und den liberal-b\u00fcrgerlichen Anspruch von Rechtsstaatlichkeit ernst nimmt \u2013 aber auch nicht mehr.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Dem Konzept sind \u2013 wie jeder liberalen Polizeikritik<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> \u2013 Grenzen und Fallstricke immanent, die wir nicht verschweigen, sondern im letzten Abschnitt als Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr radikalere Polizeikritiken diskutieren wollen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>Was meint Police Accountability?<\/h4>\n<p>Unter Police Accountability verstehen wir ein \u201eaufeinander abgestimmtes Ensemble von Mechanismen und Praxen, die daf\u00fcr sorgen sollen, dass die Organisation Polizei und ihre Angeh\u00f6rigen verantwortlich und gem\u00e4\u00df bestehenden Vorgaben handeln. Auf einer konkreten Ebene bedeutet dies, dass Polizist*innen rechtm\u00e4\u00dfig handeln, sich in der Praxis also an die bestehenden (rechtlichen) Vorgaben halten. So gesehen stellt sich Police Accountability als spezifische Form sozialer Kontrolle dar, n\u00e4mlich f\u00fcr das Handeln in der Organisation Polizei. Auf einer abstrakteren Ebene l\u00e4sst sich Police Accountability aber auch als demokratische Einhegung verstehen, da solche Praxen die Polizei durch demokratische Prozesse gegen\u00fcber der Gesellschaft in Verantwortung halten.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Die Polizei zu \u201ekontrollieren\u201c und die Polizei \u201everantwortlich zu machen\u201c sind Zielrichtungen, die einander nicht widersprechen (m\u00fcssen). Auf den ersten Blick mag Police Accountability sogar deckungsgleich mit klassischen Konzepten zur Kontrolle der Polizei erscheinen,<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> da beide Begriffe aus dem Rechnungswesen stammen. Was ist also der Vorteil der Bezugnahme auf Police Accountability im Rahmen einer Kri\u00adtik der Polizei?<\/p>\n<p>Die Einsicht, dass eine Polizei im liberalen Rechtsstaat in irgendeiner Form kontrolliert werden muss, ist in der Debatte um die deutsche Polizei anerkannt. Einseitige, direktive und h\u00e4ufig im Schwerpunkt managerial konzipierte Kontrollans\u00e4tze haben in Form von am New Public Management orientierten Ma\u00dfnahmen bereits Einzug in die Polizeipraxis gehalten. Der mit ihr einhergehende Druck des schnellen Erfolgs ei\u00adner Kontrolle der Polizei (in diesem Verst\u00e4ndnis anhand von Kennzahlen und Erfolgsmessungen) geht jedoch zu Lasten von ohnehin schon exzessiv polizierten Subjekten und R\u00e4umen.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Kontrolle geht in diesem Verst\u00e4ndnis nicht (zwingend) mit der St\u00e4rkung der Beschwerdemacht der Polizierten einher.<\/p>\n<p>Police Accountability kann demgegen\u00fcber in einer progressiven Konzeption zur gedanklichen Pr\u00e4misse machen, dass die Polizei aufgrund ihrer machtvollen Position nur begrenzt steuer- und kontrollierbar ist.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Insofern geht sie \u00fcber eine rein managerial-formelle Kontrolle der Polizei hinaus und adressiert damit ein grundlegendes Polizeiproblem: \u201eEine kontrolliertere ist noch keine demokratisierte Polizei\u201c, wie Norbert P\u00fctter schon in der CILIP Nr. 99 schrieb. In einem progressiven Verst\u00e4ndnis begreift Police Accountability einerseits die Gesellschaft als aufgaben\u00fcbertragende Akteurin und andererseits die Polizei als rechenschaftspflichtiges Subjekt. Kontrolle und Verantwortung werden insofern relational gedacht, sowohl als gesellschaftliches Verh\u00e4ltnis als auch auf der Ebene der individuellen Beziehung zwischen Polizierenden und Polizierten. Darin liegt das Potenzial und, wie wir zum Abschluss zeigen wollen, auch die Grenze des Konzepts von Police Accountability.<\/p>\n<p>Auf der Makroebene meint Police Accountability also ein Verh\u00e4ltnis zwischen Polizei und Gesellschaft, das die demokratische Einhegung der Polizei vorsieht. Police Accountability verfolgt damit neben demokratischen Zielen und der Idee einer Organisation, die aus ihren Fehlern lernt und damit ihr Vorgehen verbessert, vor allem das Ziel, Machtkonzentrationen in der Exekutive abzubauen und die Beschwerdemacht von Betroffenen zu st\u00e4rken. Dieses Verh\u00e4ltnis \u00fcbersetzt sich auf der Mikro-Ebene in eine konkrete soziale Beziehung zwischen Polizist*in und poliziertem Subjekt. Auf dieser Ebene hat Police Accountability eine effektive Kontrolle und die Bearbeitung von (auch strukturellen und systemischen) Fehlern zum Ziel, indem sie die Polizierten resouver\u00e4nisiert. Hiermit meinen wir etwa die Aufarbeitung eines unrechtm\u00e4\u00dfig gewaltt\u00e4tigen Polizeieinsatzes unter Beteiligung der Betroffenen und den am Ein\u00adsatz beteiligten Polizist*innen. Police Accountability kann so verstanden nicht nur polizeiliches Handeln in Frage, sondern polizeiliche Aufgaben insgesamt und ihr Verh\u00e4ltnis zur polizierten Gesellschaft zur Debatte zu stellen.<\/p>\n<h4>Police Accountability: Felder und Akteur*innen<\/h4>\n<p>Doch wie sollen die oben umrissenen hehren Ziele des Konzepts nun herbeigef\u00fchrt werden? Police Accountability l\u00e4sst sich (\u00e4hnlich wie die klassische Polizeikontrolle) in f\u00fcnf Feldern beschreiben, die jeweils ihre eigenen Akteur*innen haben (in der Public Accountability-Forschung oft \u201eAccountability-Foren\u201c genannt). Akteur*innen (oder Foren) sind jene, denen gegen\u00fcber polizeiliches Handeln erkl\u00e4rt und gerechtfertigt wird. Ihre Aufgabe ist es, die Polizei im Rahmen eines Accountability-Mecha\u00adnismus gegen\u00fcber rechtlichen Vorgaben und letztlich gegen\u00fcber der Ge\u00adsellschaft in Verantwortung zu halten, wobei der Mechanismus auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt sein und somit in seiner Reichweite variieren kann.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Eine Kontrolle und dar\u00fcberhinausgehende Verantwortlichmachung der Polizei kann in f\u00fcnf Feldern stattfinden: <em>Interne Accountability <\/em>der Polizei meint soziale Praxen und Mechanismen innerhalb der Polizei selbst, etwa durch die hierarchische Organisation der Polizei oder das interne Berichtswesen. Innerhalb der Polizei soll die soziale Kontrolle durch Kolleg*innen (die in diesem Fall die Accountability-Akteur*innen darstellen) f\u00fcr verantwortliches Handeln der Polizei sorgen. F\u00fcr Fehlverhalten stehen das Disziplinarrecht sowie Stellen f\u00fcr \u201einterne Ermittlungen\u201c zur Verf\u00fcgung. Auf einer berufskulturellen Ebene ist zudem an eine polizeiliche Fehlerkultur zu denken. <em>Exekutive Accountability <\/em>der Po\u00adli\u00adzei bezeichnet die Mechanismen innerhalb der Hierarchie der \u00f6ffentlichen Verwaltung. Hier fungieren die Innenministerien mit der Fachaufsicht sowie die Staatsanwaltschaften als Leitung der Ermittlungsverfahren, in denen die Polizei konkrete T\u00e4tigkeiten vornimmt, als Accountability-Akteur*innen, die f\u00fcr eine Kontrolle der Polizei sorgen sollen. Ebenso k\u00f6nnen Polizeibeschwerdestellen der Innenministerien oder Staatskanzleien, wie es sie etwa in Sachsen und Niedersachsen gibt, dieser Form der Accountability zugerechnet werden. <em>Judikative Accountability<\/em> der Polizei bezeichnet die verschiedenen gerichtlichen Mechanismen, die f\u00fcr eine Kontrolle der Polizei sorgen sollen. Zentrale Akteur*innen sind hier die Verwaltungsgerichte sowie die Strafgerichte, die polizeiliches (Fehl-) Verhalten pr\u00fcfen und ggf. verwaltungsrechtlich und strafjustiziell aufarbeiten. <em>Legislative Accountability<\/em> der Polizei stellt das vierte Feld dar und umfasst Accountability-Praxen von staatlichen, dem Parlament verantwortlichen Institutionen. Hierunter sind insbesondere Stellen zu verstehen, die als Hilfsorgane des Parlaments die parlamentarische Kontrollfunktion unterst\u00fctzen und\/oder mit ausf\u00fchren. Konkrete Beispiele sind Untersuchungsaussch\u00fcsse, Ombudsstellen, Polizeibeauftragte oder institutionalisierte civilian review boards (die in Deutschland allerdings keine Entsprechung finden) sowie etwa die Polizeibeir\u00e4te in Nordrhein-Westfalen (NRW). <em>Gesellschaftliche Accountability<\/em> der Polizei wiederum umfasst diejenigen Mechanismen und Praxen, die ohne den Staat aus kol\u00adlektiven politischen Bewegungen, zivilgesellschaftlichen Institutionen oder auch von Individuen angesto\u00dfen werden, also z.\u00a0B. von Nichtregierungsorganisationen, Beratungsstellen, aktivistischen Gruppen und Initiativen sowie Medien.<\/p>\n<p>Die verschiedenen Akteur*innen und Felder fokussieren dabei unterschiedliche Ziele, die sich \u00fcberlappen und teilweise auch ausschlie\u00dfen k\u00f6nnen. So kommen etwa Mechanismen judikativer Accountability im Bereich des Strafrechts eher dann zum Tragen, wenn zugleich im Rahmen gesellschaftlicher Accountability die Beschwerdemacht von Betroffenen gest\u00e4rkt wird und diese sich dazu entscheiden, Anzeige zu erstatten.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Gleichzeitig ist etwa das Ziel der Organisation Polizei, durch das Lernen aus Fehlern polizeiliche Legitimit\u00e4t und Effektivit\u00e4t zu erh\u00f6hen, nicht mit dem Ziel aktivistischer Gruppen kompatibel, die Polizei zu entmachten oder ganz abzuschaffen, um zum Schutz von Betroffenen vor Tod, Diskriminierung und Dem\u00fctigung, polizeiliche Fehler komplett zu verhindern.<\/p>\n<h4>Internationale Standards zu guter Polizei<\/h4>\n<p>Police Accountability ist kein rein analytisches Konzept, das nur Polizeiforscher*innen im stillen K\u00e4mmerlein besch\u00e4ftigt, sondern ein normatives Leitbild, welches aber gleichzeitig die M\u00f6glichkeit bietet, \u00fcber reine Kontrolle hinausweisende Mechanismen sowie verschiedene Str\u00e4nge einer Polizeikritik zusammenzubinden. Der normative Charakter des Konzeptes wird auch darin deutlich, dass internationale Standards der Vereinten Nationen (VN) zu \u201eguter polizeilicher Praxis\u201c Police Accountability als Leitprinzip vorgeben. Sie fordern dabei \u2013 parallel zu zivilgesellschaftlichen Forderungen \u2013 eine externe Kontrolle und Beschwerdebearbeitung in Bezug auf Polizei, eine st\u00e4rkere Betonung der Rolle der Zivilgesellschaft und ziviler Kontrolle sowie die Einbeziehung der Betrof\u00adfenen-Perspektive. Bereits seit 1996 mahnen verschiedene VN-Gremien sowie der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) die Einrichtung unabh\u00e4ngiger Stellen zur Untersuchung von Beschwerden \u00fcber Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei an.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Auch das Europ\u00e4ische Parlament betont diese Forderung in seiner \u201eEntschlie\u00dfung \u2026 zu den Protestkundgebungen gegen Rassismus nach dem Tod von George Floyd\u201c und unterstreicht ferner, dass \u201edemokratische Polizeiarbeit voraussetzt, dass die Polizei vor dem Gesetz, den Beh\u00f6rden und der gesamten \u00d6ffentlichkeit, der sie dient, Rechenschaft \u00fcber ihr Handeln ablegen muss\u201c.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> In einer Expertise \u00fcber demokratische Kontrolle der Polizei f\u00fcr das Europ\u00e4ische Parlament wird weiterhin als zentrales Element von Police Accountability ausgemacht, dass diese nicht nur sicherstellen und daf\u00fcr sorgen solle, dass Polizei ihre Aufgabe gem\u00e4\u00df der Vorgaben erf\u00fcllt, sondern dass sie dabei auch \u201ehohe Standards\u201c einh\u00e4lt. Damit ist insbesondere gemeint, dass die Polizei \u201edaf\u00fcr zur Verantwortung gezogen wird, wenn sie dies nicht schafft.\u201c<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Dies entspricht also dem Anspruch eines b\u00fcrgerlichen Rechtsstaates an eine professionalisierte und professionell handelnde \u201eB\u00fcrger*innen-Polizei\u201c.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Eine weitere klassische Forderung der liberalen Polizeikritik, die intensivere Ber\u00fccksichtigung der Betroffenen-Perspektive, welche sich ohnehin aus der st\u00e4ndigen Rechtsprechung des EGMR ableitet, wurde so schon 2009 vom damaligen Europ\u00e4ischen Kommissar f\u00fcr Menschenrechte verst\u00e4rkt eingefordert.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Gleichzeitig ist dieser liberalen Lesart des Konzepts aber auch das Ziel der Steigerung polizeilicher Effektivit\u00e4t und Transparenz und damit verbunden polizeilicher Legitimit\u00e4t inh\u00e4rent bzw. wird in dieser explizit als Ziel benannt. In einer wenig progressiv gewendeten Form kann Police Accountability also auch mit der Erhaltung effektiver Systeme des Polizierens einhergehen. \u201ePolice governance and police accountability are interconnected terms\u201c, so dr\u00fcckt es die oben bereits zitierte Expertise des Europ\u00e4ischen Parlaments zu demokratischer Kontrolle der Polizei unmissverst\u00e4ndlich aus. Trotzdem geht diese Lesart \u00fcber den Status quo der Einhegung der Polizei in Deutschland hinaus.<\/p>\n<p>Die internationalen Standards begreifen Police Accountability sowohl als <em>ex ante<\/em> als auch als <em>ex post<\/em> angelegte Accountability. Police Accountability wird entworfen als (demokratische) Anleitung der Polizei be\u00adz\u00fcglich dessen, was zu tun und wie es durchzuf\u00fchren ist (<em>vor<\/em> dem Einsatz), als Aufsicht \u00fcber die Polizei und Bewusstsein \u00fcber die Notwendigkeit von Accountability (<em>w\u00e4hrend<\/em> des Einsatzes), als Behebung und zuk\u00fcnftige Unterlassung unangemessenen polizeilichen Verhaltens (<em>nach<\/em> dem Einsatz) sowie als Analyse, Nachbesprechung und Feedback (ebenfalls<em> nach<\/em> dem Einsatz).<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Police Accountability bezieht sich also nicht nur auf die Aufarbeitung von Polizeieins\u00e4tzen im Nachhinein, sondern auch auf Fragen der Kompetenzbestimmung, der Einsatzplanung und der Ausf\u00fchrung polizeilicher Aufgaben. Unter einem effektiven Police Accountability-Regime wird in dieser Lesart ein System verstanden<\/p>\n<ul>\n<li>in dem die Polizei, der Staat, die \u00d6ffentlichkeit und unabh\u00e4ngige Stellen beteiligt sind,<\/li>\n<li>welches vor, w\u00e4hrend und nach dem Einsatz t\u00e4tig ist,<\/li>\n<li>welches Korrekturen und Ver\u00e4nderungen zul\u00e4sst und<\/li>\n<li>welches individuelle Polizeibeamt*innen genauso in den Blick nimmt wie deren Vorgesetzte und die Organisation Polizei in ihrer Gesamtheit.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Hervorgehoben wird also die Notwendigkeit einer externen und demokratischen Kontrolle von individuellem Verhalten und der Organisation als Ganzes, die bereits bei der Aufgabensetzung beginnt und mit der nachtr\u00e4glichen (kritischen) Evaluation des Einsatzes endet. Damit geht selbst die enge Lesart von Police Accountability in den internationalen Standards also schon \u00fcber die deutsche Debatte zu polizeilicher Fehlerkultur und nachtr\u00e4glicher Aufarbeitung von polizeilichen Fehlern hinaus. Sie wagt sich an die Frage heran, welche Aufgaben die Polizei \u00fcberhaupt haben soll. Der deutsche Flickenteppich verschiedener Kontroll-Ans\u00e4tze mit seinem Schwerpunkt auf einer nachtr\u00e4glichen internen sowie exekutiven Kontrolle entspricht einerseits nicht dem in den internationalen Standards geforderten systematischen Accountability-Re\u00adgime. Andererseits verdeckt er aufgrund seiner einzelfallbezogenen Genese die Relevanz der Frage, welche Form von Polizei eigentlich gebraucht wird.<\/p>\n<h4>Der deutsche Flickenteppich<\/h4>\n<p>Polizeiliches Handeln greift regelm\u00e4\u00dfig in Grundrechte ein und bedarf daher stets einer gesetzlichen Grundlage. Rechtliche Regelungen bewirken damit zwar eine gewisse Bindung der Organisation, werden in der Praxis aber durchaus flexibel gehandhabt, wie die Polizeiforschung bereits vielfach zeigen konnte.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> \u00dcberhaupt sind die Probleme der Kontrolle der Polizei vielfach identifiziert und beschrieben worden.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Klassische Instrumente zur Bindung von Polizei an gesetzliche Vorgaben sowie zur Kontrolle ihrer Praxis sind in Deutschland zun\u00e4chst die Hierarchie innerhalb der Organisation Polizei sowie ihre Unterstellung unter die jeweiligen Innenministerien, welche die Aufsicht \u00fcber die Polizei aus\u00fcben. Indem Hierarchien Abh\u00e4ngigkeiten schaffen, sind sie jedoch f\u00fcr sich genommen kein geeignetes Instrument f\u00fcr eine effektive Selbst-Kontrolle. F\u00fcr den Umgang mit polizeilichem Fehlverhalten wiederum stehen in Deutschland insbesondere das Disziplinar- und Strafrecht zur Verf\u00fcgung. Doch auch diese Instrumente erweisen sich in ihrer Wirkung in der Praxis als defizit\u00e4r: Die meisten Ermittlungsverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt: In nur 2\u00a0% aller eingeleiteten Verfahren gegen Polizeibeamt*innen wurde im Jahr 2018 Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Diese Erledigungsstruktur hat sich in den letzten Jahren kaum ver\u00e4ndert und ist mit keinem anderen Deliktsfeld vergleichbar.<\/p>\n<p>Neben diesen klassischen Instrumenten, die aufgrund ihres rechtlichen Fokus individualisierend angelegt sind, gibt es mit parlamentarischen Untersuchungsaussch\u00fcssen einen Mechanismus, der sich auch nach der Beendigung von Strafverfahren mit polizeilichem Fehlverhalten auseinandersetzen kann und dabei die Chance bietet, Fehlentwicklungen der Polizei als Organisation in den Blick zu nehmen. F\u00fcr eine effektive parlamentarische Aufarbeitung ist jedoch eine kooperative Grundhaltung der Polizei und Innenministerien erforderlich. Die M\u00f6glichkeiten und Grenzen dieses Mechanismus zeigt Maximilian Pichl in seinem Beitrag in dieser Ausgabe auf.<\/p>\n<p>Seit den 1980er Jahren werden auch in der deutschen Debatte alternative Mechanismen diskutiert und teils erprobt, die versuchen die ineffektive exekutive Kontrolle von Polizei und justizieller Aufarbeitung von polizeilichem Fehlverhalten um weitere Mechanismen zu erg\u00e4nzen. Mit der Etablierung der \u201eHamburger Polizeikommission\u201c im Jahr 1998 wurde ein erster Schritt in Richtung externer Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens gegangen, der allerdings 2001 von der rechtskonservativen Regierung unter Beteiligung der populistischen Schill-Partei ersatzlos gestrichen wurde. Seit 2014 wurden auf L\u00e4nderebene zahlreiche Poli\u00adzeibeauftragte oder Polizeibeschwerdestellen implementiert, die teils un\u00adter der Exekutive, teils unter der Legislative angesiedelt und flankierend zu Disziplinar- und Strafrecht gedacht sind. Piening\/K\u00fchne\/T\u00f6pfer wid\u00admen sich in dieser Ausgabe einer aktuellen Bestandsaufnahme dieses Accountability-Mechanismus. Die Stellen in Deutschland unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihres Zuschnitts und ihrer Kompetenzen. Weitreichendere Befugnisse haben Polizeibeschwerdebeh\u00f6rden in Gro\u00dfbritannien, die zwar in der Exekutive angesiedelt, als Ermittlungsstellen jedoch mit weitreichenden, tats\u00e4chlichen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet sind. Zudem stehen dort die Instrumente der <em>strategic review<\/em> und <em>super-complaint<\/em> zur Verf\u00fcgung: Strategische oder thematische \u00dcberpr\u00fcfungen von polizeilichem Handeln (<em>strategic reviews<\/em>) oder Untersuchungen zu Superbeschwerden (<em>super-complaints<\/em>), die auf Antrag bestimmter dazu befugter Organisationen durchgef\u00fchrt werden, sind schwerpunktm\u00e4\u00dfige Untersuchungen, die polizeiliches Fehlverhalten zum Anlass nehmen, um sich mit als grundlegend identifizierten strukturellen und kulturellen Problemen in der Organisation auseinanderzusetzen. Genevieve Lennon gibt in ihrem Beitrag einen \u00dcberblick \u00fcber diese auch in Gro\u00dfbritannien relativ neuen Instrumente und ihre Auswirkungen. Zwar bieten diese Mechanismen eine zivilgesellschaftliche und \u00f6ffentlichkeits\u00adwirksame M\u00f6glichkeit auf Polizei einzuwirken, sie k\u00f6nnten jedoch langfristig Wirkungen zeigen, die einem progressiven Verst\u00e4ndnis von Police Accountability gerade entgegenwirken: Das Instrument der Superbeschwerde kann nur von bestimmten Organisationen zur Verbesserung der Polizei aus ihrer jeweiligen Perspektive genutzt werden. Dabei geht es unter Umst\u00e4nden gerade nicht um eine Beschr\u00e4nkung polizeilicher Machtbefugnisse und eine Einschr\u00e4nkung ihrer Aufgaben, sondern wird im Gegenteil sogar eine Ausweitung polizeilicher T\u00e4tigkeiten im Interessensbereich der jeweiligen Organisation gefordert. Gleichzeitig verweist be\u00adreits der Name der in Gro\u00dfbritannien zum Einsatz kommenden strategischen Reviews auf ein Defizit der Versuche, die deutsche Polizei einzuhegen: Es fehlt neben weiterreichenden Befugnissen und Mechanismen zus\u00e4tzlich an einer Strategie, die die verschiedenen Ans\u00e4tze staatlicher Kontrolle von Polizei zusammenf\u00fchrt und einordnet.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>Neben den beschriebenen institutionalisierten Formen zur Einhegung und Kontrolle von Polizei im Feld der exekutiven und legislativen Accountability spielen seit jeher vor allem kritische \u00d6ffentlichkeit und Medien eine wichtige Rolle. Seien es \u00e4ltere Zusammenschl\u00fcsse wie <em>B\u00fcrger*innen beobachten die Polizei<\/em>, die <em>Initiative f\u00fcr ein Dokumentations- und Beschwerdeb\u00fcro zu Polizei in K\u00f6ln<\/em> oder j\u00fcngere B\u00fcndnisse und Initiativen wie <em>Copwatch<\/em>, die <em>Initiative in Gedenken an Oury Jalloh<\/em>, <em>Death in Custody<\/em> und <em>go film the police<\/em>, die Berichterstattung kritischer Journalist*innen oder Chroniken wie <em>Copservation<\/em> und nicht zuletzt CILIP selbst.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Sie alle verstehen sich (auch) als kritische Beobachter*innen der Polizei; sie zentrieren und empowern die Perspektive von Betroffenen, sie thematisieren nicht nur individuelles Fehlverhalten, sondern auch strukturelle Problemlagen und arbeiten an der Konzipierung von Alternativen. Dem Filmen von Polizei kommt in diesem Zuge eine immer wichtigere Bedeutung zu. Dies hat nicht zuletzt das Videomaterial des nicht nur rassistischen, sondern auch strukturell armutsbestrafenden \u00dcbergriffs Berliner Polizeibeamter auf eine syrische Familie in der eigenen Wohnung aktuell wieder eindr\u00fccklich gezeigt.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Zur Thematik des Filmens von Polizei befragt Matthias Monroy in dieser Ausgabe Maren Burkhardt, die die Kampagne \u201ego film the police\u201c unterst\u00fctzt und vor Gericht als Anw\u00e4ltin vertreten hat.<\/p>\n<p>Auch das B\u00fcndnis \u201eWo ist unser Denkmal?\u201c ist als soziale Bewegung Teil einer die Polizei einhegenden kritischen \u00d6ffentlichkeit und weist durch seine Arbeit nicht nur auf strukturelle Probleme in der Polizei hin, sondern thematisiert und konzipiert auch eine andere Form von \u00f6ffentlicher Sicherheit. Sonja John besch\u00e4ftigt sich in ihrem Beitrag mit dem \u201eDenkmal gegen Rassismus und Polizeigewalt\u201c und einer Gegen\u00fcberstellung dieser Form von Polizeikontrolle und der neu geschaffenene Polizeibeauftragtenstelle in Berlin.<\/p>\n<p>Zum weiteren Repertoire \u00f6ffentlich-zivilgesellschaftlicher Polizeikontrolle (oder eben auch gesellschaftlicher Police Accountability) geh\u00f6ren \u00f6ffentliche Debatten \u00fcber Kennzeichnungspflicht und Body-Cams; die polizeiliche Debatte \u00fcber Fehlerkultur sowie wissenschaftliche Untersuchungen der Polizei sind Mechanismen, die zu Kontrolle von Polizei beitragen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In den USA gibt es schlie\u00dflich auch staatlicherseits den Versuch, eine zivilgesellschaftliche Kontrolle der Polizei \u00fcber sogenannte <em>civilian review boards <\/em>zu etablieren. Aufgabe dieser Boards ist es, unter Einbezug von Vertreter*innen bestimmten Communities und individuell Betroffenen einerseits konkrete F\u00e4lle aufzuarbeiten und Empfehlungen zu einem Umgang damit abzugeben, andererseits aber auch ex ante an Konzepten f\u00fcr eine \u201egute Polizeiarbeit\u201c mitzuwirken. Die Effektivit\u00e4t dieser Boards h\u00e4ngt unter anderem von ihrem lokalen politischen R\u00fcckhalt ab, wie etwa am Beispiel der Hindernisse deutlich wird, mit denen das <em>civilian review board<\/em> in Albuquerque (New Mexico) zu k\u00e4mpfen hatte.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Ihre Einrichtung zeugt jedoch von dem Willen, die Perspektive von stark polizierten Communities ernst zu nehmen, ihnen eine Stimme zu verleihe und sie in die strategische Ausrichtung von Polizei einzubeziehen. Ein \u00c4quivalent dazu fehlt bislang in Deutschland \u2013 Polizeibeir\u00e4te, wie etwa die in NRW, bestehen aus Mitgliedern von Kommunalparlamenten und werden eher bei planerischen oder personellen Fragen zur Polizei, aber nicht bei der Aufarbeitung struktureller Missst\u00e4nde konsultiert.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a><\/p>\n<p>Den beschriebenen Mechanismen stehen in Deutschland \u2013 sofern sie \u00fcberhaupt etabliert sind \u2013 unverbunden nebeneinander, ein \u00fcber- und ineinander greifendes Konzept fehlt. Ihr Ziel ist es nicht, polizeiliche Arbeit zu begrenzen. Selbst kleinere Reformen, wie etwa die Einf\u00fchrung des B\u00fcrger- und Polizeibeauftragten des Landes Berlin, werden nur z\u00f6gerlich und gegen erhebliche Widerst\u00e4nde umgesetzt.<\/p>\n<h4>Police Accountability: Chancen und Grenzen<\/h4>\n<p>Aus unserer Perspektive birgt das Konzept der Police Accountability die Chance, das Nachdenken \u00fcber eine effektive Einhegung der Polizei voranzubringen, indem es verschiedene Ebenen der Polizeikritik verbindet. Einzelne liberale Reformvorschl\u00e4ge werden \u201ef\u00fcr sich allein genommen an der Oberfl\u00e4che der benannten Probleme \u2026 verharren\u201c;<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> radikalere Kritiken ohne eine die realen gesellschaftlichen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse ernstnehmende Vorstellung davon, wie die Macht der Polizei konkret begrenzt werden kann, werden f\u00fcr sich genommen die (f\u00fcr viele Communities sehr aktuelle und damit sehr relevante) Oberfl\u00e4che nicht ver\u00e4ndern. Das Konzept von Police Accountability stellt nicht per se staatliche Gewalt in Frage. Angesichts des hiesigen Diskussionsstandes \u00fcber die Rolle der Polizei in der Gesellschaft und angesichts der aktuellen politischen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse bietet es aber eine M\u00f6glichkeit, die Notwendigkeit externer Kontrolle zu betonen und die Relevanz der Perspektive der Polizierten in den Vordergrund zu stellen. Ein progressives polizeiliches Accountability-Verst\u00e4ndnis betont die St\u00e4rkung der Beschwerdemacht derjenigen, die von polizeilichem Handeln betroffen sind, ebenso wie das Suchen nach und Setzen auf kollektive Antworten auf die (und Alternativen zur) Polizei.<\/p>\n<p>Das Streben nach Kontrolle und demokratischer Einhegung von Polizei wird durch die Entgrenzung ihrer Kompetenzen und Ermessensspielr\u00e4ume, durch ihre Verselbstst\u00e4ndigung und die partielle Aufhebung der Gewaltenteilung strukturell herausgefordert.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Umso bedeutsamer scheint uns die Relationalit\u00e4t des Konzeptes zu sein, die ein Verhandeln \u00fcber polizeiliche Aufgaben und die Art und Weise ihrer Aus\u00fcbung denk\u00adbar macht. Polizei und ihre Aufgaben sind nicht zuletzt \u201eErgebnisse r\u00e4um\u00adlicher und zeitlich heterogener sozialer K\u00e4mpfe. &#8230; Umgekehrt wirken Polizeien auf gesellschaftliche Aushandlungsprozesse zur\u00fcck \u2013 oft im Sinne einer Stabilisierung hegemonialer Gesellschaftsformationen.\u201c<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> Wir begreifen die Polizei und ihren Status quo also als Resultat vermachteter gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Das bedeutet auch, die stabilisierende Funktion der Polizei f\u00fcr hegemoniale Herrschaftsverh\u00e4ltnisse ernst zu nehmen sowie die Grenzen von Police Accountability deutlich zu benennen und anzuerkennen, insbesondere die strukturst\u00fctzende Funktion einer liberalen Auslegung des Accountability-Begriffs, welche die Verh\u00e4ltnisse zementiert, statt sie zu ver\u00e4ndern. Wer \u00fcber Police Accountability reden will, darf daher von der Gesellschaft nicht schweigen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Loick, D.; Thompson, V.E.: Was ist Abolitionismus? in: Loick, D.; Thompson, V.E. (Hg.): Abolitionismus, Berlin 2022, S. 7-58<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 zu einer Systematisierung der \u201eDefund the Police\u201c-Bewegung siehe: K\u00fcnkel, J.; Piening, M.-Th.: Defund the Police. Ambivalenzen einer Bewegung. Editorial zum Themenheft. Kriminologisches Journal 2022, H. 4, S. 269f., im Erscheinen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 etwa Vitale, A.: The End of Policing, London; New York 2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 F\u00fcr wertvolle Hinweise und Kommentare zur Einleitung danken wir herzlich: Eric T\u00f6pfer, Jenny K\u00fcnkel, Marius K\u00fchne und Norbert P\u00fctter.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 Esp\u00edn Grau, H. u.a.: Police Accountability: Neue Perspektiven auf Fehlerkultur, demokratische Einhegung und Kontrolle der Polizei, in: Neue Kriminalpolitik 2022, H. 2, S. 159-174 (164)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 etwa Drescher, F.: Wer kontrolliert die Polizei? Eine Untersuchung zu Problemen der Polizeikontrolle im Land Brandenburg, Berlin 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 vgl. Briken, K.: Policing by numbers: New Police Management und Gewaltmonopol, in: Loick, D. (Hg.): Kritik der Polizei, Frankfurt am Main; New York 2018, S. 235-250; Mouhanna, C.: La Police contre les citoyens? N\u00eemes 2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 vgl. B\u00e4uerle, M.: Strukturelle Grenzen von Steuerung und Kontrolle der Polizei in der Demokratie, in: vorg\u00e4nge 2013, H. 4, S. 29-40<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Genaueres zu Police Accountability-Foren vgl. Esp\u00edn Grau u.a. a.a.O. (Fn. 5), S. 168<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Abdul-Rahman, L. u.a.: Gewalt im Amt. \u00dcberm\u00e4\u00dfige polizeiliche Gewaltanwendung und ihre Aufarbeitung, Frankfurt am Main; New York 2023, im Erscheinen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> T\u00f6pfer, E.: Unabh\u00e4ngige Polizei-Beschwerdestellen. Eckpunkte f\u00fcr ihre Ausgestaltung, Berlin\u00a02014,\u00a0S.\u00a05, www.institut-fuer-menschenrechte.de\/fileadmin\/migrated\/tx_com\u00admer\u00adce\/Unabhaengige_Polizei_ Beschwerde stellen.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Europ\u00e4isches Parlament: Entschlie\u00dfung zu den Protestkundgebungen gegen Rassismus nach dem Tod von George Floyd, EP-Drs. P9_TA(2020)0173 v. 19.6.2020, Rn. 24<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Und nicht zuletzt dem formulierten polizeilichen Selbstanspruch.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Guittet, E.-P. u.a.: Democratic Oversight of the Police, LIBE Study, Br\u00fcssel 2022, S. 32, <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/RegData\/etudes\/STUD\/2022\/703590\/IPOL_STU(2022)703590_EN.pdf\">www.europarl.europa.eu\/RegData\/etudes\/STUD\/2022\/703590\/IPOL_STU(2022)703590_EN.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Commissioner for Human Rights: Opinion Concerning Independent and Effective Determination of Complaints against the Police, Europarat-Dok. CommDH(2009)4 v. 12.3.2009, S. 14, <a href=\"https:\/\/rm.coe.int\/opinion-of-the-commissioner-for-human-rights-thomas-hammarberg-concern\/16806daa54\">https:\/\/rm.coe.int\/opinion-of-the-commissioner-for-human-rights-thomas-hammarberg-concern\/16806daa54<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> United Nations Office on Drugs and Crime (Hg.): Handbook on Police Accountability, Oversight and Integrity, New York 2011, S. 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> ebd., S. 111<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Feest, J.; Blankenburg, E.: Die Definitionsmacht der Polizei, D\u00fcsseldorf 1972<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> exemplarisch: P\u00fctter, N.: Kontrolle der Polizei \u2013 Demokratische Selbstverst\u00e4ndlichkeit oder starker Staat, B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 99 (2\/2011), S. 3-14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Abdul-Rahman L. u.a.: Polizeiliche Gewaltanwendungen aus Sicht der Betroffenen. Zwischenbericht zum Forschungsprojekt KviAPol. 2. Aufl., Bochum 2020, S. 75, <a href=\"https:\/\/kviapol.rub.de\/images\/pdf\/KviAPol_Zwischenbericht_2_Auflage.pdf\">https:\/\/kviapol.rub.de\/images\/pdf\/KviAPol_Zwischenbericht_2_Auflage.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Esp\u00edn Grau, H. u.a. a.a.O. (Fn. 5), S. 164ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> F\u00fcr eine \u00dcbersicht zu B\u00fcrger*innenrechtsgruppen und Initiativen siehe auch Behrendes, U.; Stenner, M.: B\u00fcrger kontrollieren die Polizei? in: Le\u00dfmann-Faust, P. (Hg.): Polizei und Politische Bildung, Wiesbaden 2008, S. 45\u201388 (74ff.).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/justiz\/berlin-rassistischer-polizeieinsatz-bei-syrischer-familie-das-ist-mein-land-du-bist-hier-gast-a-208e9b65-091e-4b4b-b8d3-f7746fb0111c\">www.spiegel.de\/panorama\/justiz\/berlin-rassistischer-polizeieinsatz-bei-syrischer-familie-das-ist-mein-land-du-bist-hier-gast-a-208e9b65-091e-4b4b-b8d3-f7746fb0111c<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> sehr anschaulich beschreibt dies ein Beitrag in der Washington Post: <a href=\"http:\/\/www.washingtonpost.com\/investigations\/interactive\/2021\/civilian-oversight-police-accountability\/?itid=hp-top-table-main\">www.washingtonpost.com\/investigations\/interactive\/2021\/civilian-oversight-police-accountability\/?itid=hp-top-table-main<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> \u00a7\u00a7 15ff. POG NRW<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> Derin, B.; Winkler, M.: #Polizeiproblem abschaffen? Einf\u00fchrende Skizzen zur Kritik der Polizei, in: B\u00fcrgerrechte und Polizei\/CILIP 125 (April 2021), S. 3-13 (12)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> hierzu: Benjamin, W.: Zur Kritik der Gewalt, Frankfurt am Main 2019 (1921); Loick, D.: Was ist Polizeikritik?, in: Loick, D. (Hg.): Kritik der Polizei, Frankfurt am Main; New York 2018, S. 9-38; Pichl, M.: Zur Entgrenzung der Polizei \u2013 eine juridische und materialistische Kritik polizeilicher Gewalt, in: Kritische Vierteljahresschrift 2014, H. 3, S. 249-266; wer lieber h\u00f6ren mag auch: Fischer, M.: Polizei und Demokratie (Teil 1-3), <a href=\"http:\/\/www.youtube.com\/watch?v=P5GeC7gdzC8\">www.youtube.com\/watch?v=P5GeC7gdzC8<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> K\u00fcnkel, J.: Intersektionalit\u00e4t, Machtanalyse, Theorienpluralit\u00e4t. Eine Replik zur Debatte um kritische Polizeiforschung, in: sub\\urban 2014, H. 2, S. 77-89 (77f.)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Hannah Esp\u00edn Grau und Marie-Theres Piening Zwar nimmt die \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber Arbeitsweisen und<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,134],"tags":[439,861,1085,1141],"class_list":["post-20359","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-130","tag-deutschland","tag-kontrolle-der-polizei","tag-police-accountability","tag-polizieren"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20359","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20359"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20359\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20359"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20359"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20359"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}