{"id":20382,"date":"2021-01-12T19:39:29","date_gmt":"2021-01-12T19:39:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=20382"},"modified":"2021-01-12T19:39:29","modified_gmt":"2021-01-12T19:39:29","slug":"nazis-raus-aus-dem-oeffentlichen-dienst-mit-geheimdienstlichen-regelabfragen-gegen-rechte-in-behoerden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=20382","title":{"rendered":"Nazis raus \u2013 aus dem \u00f6ffentlichen Dienst:\u00a0Mit geheimdienstlichen\u00a0Regelabfragen gegen Rechte in Beh\u00f6rden?"},"content":{"rendered":"<h3>von Sarah Schulz<\/h3>\n<p><strong>Auf das Bekanntwerden zahlreicher rechter Umtriebe in den Sicherheitsbeh\u00f6rden reagieren immer mehr Bundesl\u00e4nder mit der Ausweitung der \u00dcberpr\u00fcfung von Bewerber*innen und der Wiedereinf\u00fchrung der Regelabfrage beim Verfassungsschutz.<\/strong><\/p>\n<p>Angehende Staatsbedienstete sollen wieder st\u00e4rker auf ihre Verfassungstreue \u00fcberpr\u00fcft werden. Die Treuepr\u00fcfung ist einigen noch vom 1972er Radikalenbeschluss bekannt. Aktuell sind aber andere Ereignisse Ausl\u00f6ser der Forderungen: Etwa ein Richter auf Probe in einem bayerischen Amtsgericht, der S\u00e4nger einer Neonaziband ist, oder ein AfD-naher Staatsanwalt in Th\u00fcringen, der gegen ein Aktionskunstkollektiv wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermitteln l\u00e4sst. In Bayern werden seit 2016 wieder angehende Richter*innen mittels einer beschr\u00e4nkten Regelanfrage beim Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue \u00fcberpr\u00fcft. Brandenburg \u00fcberpr\u00fcft seit neuestem Polizeianw\u00e4rter*innen.<!--more--><\/p>\n<p>Verfolgt man das Thema innere Sicherheit, ist schnelles Handeln gegen das Verfestigen rechter Strukturen in den Beh\u00f6rden dringend ge\u00adbo\u00adten. Stichworte sind hier NSU 2.0, Uniter e.V. und das Hannibal-Netzwerk, gestohlene Waffen, Pl\u00e4ne f\u00fcr einen \u201eTag X\u201c \u2013 also handfeste rechte Netzwerke in Staatsapparaten, die bedrohlich wachsen. Ist eine Neuauflage des Radikalenbeschlusses ein geeignetes Mittel, um diese rechten Netzwerke zu zerstreuen oder zumindest nicht noch mehr durch Neueinstellungen wachsen zu lassen? W\u00e4re zum Beispiel eine Mitgliedschaft in der AfD ein Ausschlusskriterium f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst? Nicht nur die Erfahrungen mit dem Radikalenbeschluss begr\u00fcnden ernsthafte Zweifel an der Rolle der Exekutive als geeignete Sch\u00fctzerin der Demokratie.<\/p>\n<h4>Radikalenbeschluss \u2013 Da war doch was?<\/h4>\n<p>Im Jahr 1972 fassten die Ministerpr\u00e4sidenten der L\u00e4nder den Beschluss, \u201eRadikale\u201c aus dem \u00f6ffentlichen Dienst fernhalten zu wollen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><sup>[1]<\/sup><\/a> Vorangegangen waren diesem Beschluss eine gesellschaftliche Modernisierung und die Androhung des \u201elangen Marsches durch die Institutionen\u201c der 68er Bewegung. Der konservative Staatsapparat reagierte darauf mit harscher Abwehr. In seinen Reihen sollten keine Linken sein, in den Schulen kei\u00adne Marxist*innen unterrichten. Die konkrete Umsetzung dieser Abwehr war je nach Bundesland verschieden und dauerte auch unterschiedlich lang. Erst in den letzten Jahren sind erste Studien erschienen, die der geschichtswissenschaftlichen Erforschung und Aufarbeitung dienen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst w\u00e4re festzustellen, dass es Radikalen<em>be<\/em>schluss und nicht -erlass hei\u00dfen muss, da er formal eine Willensbekundung politisch Verantwortlicher und kein verwaltungsrechtlicher Erlass gewesen war. Dies stellte die Historikerin Alexandra Jaeger zu Beginn ihrer 2019 erschienen Arbeit zur Hamburger Verwaltungspraxis deutlich heraus.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><sup>[2]<\/sup><\/a> Diese Studie ist deshalb so aufschlussreich f\u00fcr die hier gestellte Frage nach der Sinnhaftigkeit eines neuen Radikalenbeschlusses gegen rechts, da sie <em>erstens<\/em> herausarbeitet, wie die juristische herrschende Meinung innerhalb der Verwaltung nach rechts verschoben werden kann. In der Hamburger Zeit des Radikalenbeschlusses ging es um einen Kampf um die Gewichtung der Prinzipien Treuepflicht der Beamt*innen oder Parteienprivileg. Was also hat Vorrang: Staatsr\u00e4son oder politische Freiheitsrechte? In Hamburg war es das Senatsamt, das Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerber*innen \u00e4u\u00dferte, mithin also \u201eErkenntnisse\u201c \u00fcber die Verfassungsfeindlichkeit hatte und so die Einstellung verhindern konnte. Das ohnehin zweifelhafte Privileg als Partei nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden zu k\u00f6nnen, wurde im Laufe der \u00dcberpr\u00fcfungspraxis mehr und mehr zugunsten einer Einsch\u00e4tzungspr\u00e4rogative des Verfassungsschutzes aufgeweicht.<\/p>\n<p><em>Zweitens<\/em> zeigt Jaeger, dass der Radikalenbeschluss, so sehr er auch antitotalit\u00e4r und antiextremistisch nach links und rechts formuliert war, doch schlicht und ergreifend nur gegen links angewandt wurde. Das hie\u00df in den 1970er Jahren vor allem antikommunistisch. Betroffen waren Mitglieder der DKP und der K-Gruppen, hier auch insbesondere \u00fcberdurchschnittlich viele Frauen, da es in der Mehrheit um Berufe im p\u00e4dagogischen Bereich ging. Die Erfolge der NPD bei einigen Landtagswahlen zum Ende der 1960er-Jahre sowie gewaltt\u00e4tige Aktionen von Neonazigruppen hatten keine Auswirkungen auf die Einsch\u00e4tzung der Bedrohungslage. Das zeigt sich beispielsweise am internen Leitfaden f\u00fcr die Anh\u00f6rungen in Hamburg, der nur auf kommunistische Organisationen ausgerichtet war. Die Extremismustheorie steht heute immer noch Gewehr bei Fu\u00df, um jeden Treuepflichtbeschluss nach rechts und vor allem nach links auszulegen.<\/p>\n<p>Ein Forschungsprojekt an der Universit\u00e4t Heidelberg \u00fcber den Radikalenbeschluss in Baden-W\u00fcrttemberg ist mit einem erheblich gr\u00f6\u00dferen Aktenaufkommen als in Hamburg konfrontiert.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\"><sup>[3]<\/sup><\/a> Deutlich wird so die Problematik der f\u00f6deralen Unterschiede, der wenig gesicherten Zahlen und eines schwierigen Quellenzugangs. In der Natur der Sache eines Geheimdienstes liegt nun mal seine Geheimniskr\u00e4merei. Dennoch lassen sich zumindest \u00c4hnlichkeiten erkennen: Gekennzeichnet ist der Radi\u00adkalenbeschluss vor allem durch die Regelanfrage, das hei\u00dft, dass <em>alle<\/em> Bewerber*innen f\u00fcr eine Stelle im \u00f6ffentlichen Dienst \u00fcberpr\u00fcft wurden. Eine enorme Anzahl von \u00dcberpr\u00fcfungen. F\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg hie\u00df das zum Beispiel, dass insgesamt zwischen 1973 und 1991 (also von Verabschiedung des \u201eSchiess-Erlasses\u201c bis Ende seiner Anwendung) 659.674 Anfragen an das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (VS) gestellt wurden. Aus diesen Anfragen folgten 222 Ablehnungen und 66 Entlassungen aus dem \u00f6ffentlichen Dienst.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\"><sup>[4]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Dieser schier unendliche Verwaltungsaufwand war nur durch eine Modernisierung des Beh\u00f6rdenalltags zu bewerkstelligen. Die Digitalisierung des VS begann und das NADIS-System entstand.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><sup>[5]<\/sup><\/a> So f\u00fchrte der Radikalenbeschluss durch die Regelanfrage zu einem umfassenden Ausbau der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in finanzieller und personeller Hinsicht.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\"><sup>[6]<\/sup><\/a> Denn eine Regelanfragepraxis erh\u00f6ht auch die Sammelleidenschaft. Schon zur Zeit des Radikalenbeschlusses wurden kaum quantifizierbare Daten \u00fcber Personen aus Publikationen gefiltert, durch Observationen und mittels Informant*innen erweitert, die dann durch \u2013 wen eigentlich genau? \u2013 die Verfassungsschutz\u00e4mter ausgewertet und interpretiert wurden. Eine Neuauflage der Regelanfrage h\u00e4tte unweigerlich den erneuten Ausbau der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden zur Folge, vor allem in Zeiten von Social Media und Big Data.<\/p>\n<h4>Logik der Exekutive: Theoretische und historische Einw\u00e4nde<\/h4>\n<p>Doch welches aktuelle Problem soll denn eigentlich durch eine Neuauflage des Radikalenbeschlusses gel\u00f6st werden? Mutma\u00dflich soll dem Rechts\u00adruck etwas entgegengesetzt und dem Ausbreiten von rechten Netzwerken in den Beh\u00f6rden ein Riegel vorgeschoben werden.<\/p>\n<p>Hier ist allerdings zu konstatieren, dass <em>erstens<\/em> der exekutive Apparat, der vor rechter Unterwanderung gesch\u00fctzt werden soll, ohnehin nicht der Hort der gesellschaftlichen Progression ist. Wir sprechen hier von den Polizeien, dem Milit\u00e4r oder den Staatsanwaltschaften, eventuell dem Verfassungsschutz. Das sind nicht die Berufsfelder, in denen in den 1970er Jahren die Regelabfrage erfolgte. Heute geht es um den Inbegriff der Exekutive, derjenige Teil der Staatsgewalt, der in der Entstehung der b\u00fcrgerlich-liberalen Demokratie rechtsstaatlich eingehegt werden sollte, derjenige Teil, der das staatliche Gewaltmonopol unmittelbar aus\u00fcbt. Wir sprechen hier von Institutionen, die in ihrer Logik und Struktur autorit\u00e4re und m\u00e4nnerb\u00fcndelnde Tendenzen haben. Sie sind Orte partikularer Ma\u00dfnahmen, nicht formaler Gesetze. Ihnen ist die Tendenz nach rechts inh\u00e4rent.<\/p>\n<p>An dieser abstrakten Ebene ist ein historischer Aspekt angesiedelt. In den Analysen des Faschismus, insbesondere des Nationalsozialismus, ist es gerade die Exekutive, die Tr\u00e4ger der Gewalt und des Voranbringens des Ausnahmezustands ist. Die emigrierten Rechts- und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\"><sup>[7]<\/sup><\/a> und Franz Neumann<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\"><sup>[8]<\/sup><\/a> sind sich in einem Aspekt in ihren Analysen des Nationalsozialismus einig: Es ist der exekutive Exzess, der sich gegen die formale Gesetzlichkeit im Staat und die Gleichheit aller Menschen richtet.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rdenforschung der letzten zwei Jahrzehnte hat konkret dargelegt, dass zu einem relevanten Anteil die ehemalige NS-Funktionselite die Institutionen der Bundesrepublik pr\u00e4gte. Im Verfassungsschutz<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\"><sup>[9]<\/sup><\/a> und im Bundesinnenministerium<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\"><sup>[10]<\/sup><\/a> bekleideten die fr\u00fcheren Nazis hohe Positionen und beeinflussten sowohl den bundesrepublikanischen Sicherheitsdiskurs als auch die Entstehung und Institutionalisierung der wehrhaften Demokratie \u2013 also nur scheinbar paradoxerweise genau jenes Konzept, das die Demokratie als \u201eLehre aus Weimar\u201c vor ihren Feinden sch\u00fctzen soll.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\"><sup>[11]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>In der aktuellen Situation des Rechtsrucks m\u00fcssen wir <em>zweitens<\/em> bedenken, dass es sich auch um einen Konflikt innerhalb des Konservatismus handelt. Polizei, Milit\u00e4r und Verfassungsschutz selbst sind Teil und Akteure der Rechtsabspaltung innerhalb der Konservativen. Dies gilt gerade seit 2015, dem \u201eSommer der Migration\u201c und der rechten Gegenbewegung dazu.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\"><sup>[12]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Nun muss, was schon immer so war, nicht immer so bleiben. Auch Institutionen k\u00f6nnen sich \u00e4ndern. Und auch die in den 1950er Jahren mehr und mehr von der ehemaligen NS-Funktionselite gepr\u00e4gten Beh\u00f6rden haben sich gewandelt. Dieser Wandlungsprozess w\u00e4re zwar noch genauer zu untersuchen: Wie stark haben sich die Ideen der fr\u00fcheren Nazis in die Institutionen strukturell eingeschrieben? Wie kann 2018 angesichts der Ereignisse in Chemnitz der Pr\u00e4sident des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, Hans-Georg Maa\u00dfen, nach seiner Entlassung von linksradikalen Tendenzen in der SPD sprechen? Doch ist das heutige Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nicht mehr jenes der 1950er Jahre. Aber selbst der mit gro\u00dfem Aufwand und hoher politischer Priorit\u00e4t betriebene Umbau des zuvor v\u00f6llig entgleisten th\u00fcringischen Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz in der Folge der Selbstenttarnung des NSU erscheint nur bedingt gelungen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\"><sup>[13]<\/sup><\/a> Stephan Kramer passte sich notgedrungen doch der Logik seiner Beh\u00f6rde an. Und der Nachfolger von Hans-Georg Maa\u00dfen, Thomas Haldenwang, ist zwar nicht vom gleichen politischen Schlag wie sein Vorg\u00e4nger, doch auch sein Personenschutz ist wohl mutma\u00dflich nicht frei von Neonazis.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\"><sup>[14]<\/sup><\/a><\/p>\n<h4>Nicht zielf\u00fchrend<\/h4>\n<p>Nach alldem stellt sich die Frage: Wer kontrolliert den Zugang zu welchen Beh\u00f6rden? Bei einem neuen Radikalenbeschluss m\u00fcssten also gerade diejenigen Beh\u00f6rden damit betraut werden, den Rechtsruck zur\u00fcckzudr\u00e4ngen, die selbst zumindest teilweise selbst Akteure dieses Rechtsrucks sind \u2013 und auch historisch, abstrakt wie konkret, schon immer waren. Das hie\u00dfe, den Bock zum G\u00e4rtner zu machen. M\u00f6gen sich Institutionen auch wandeln k\u00f6nnen, str\u00e4ubt sich doch gerade der Geist des Konspirativen eines Geheimdienstes gegen demokratische Transparenz.<\/p>\n<p>Zudem l\u00e4sst sich aus der Geschichte des Staatsschutzes lernen, dass er schon immer eine Schlagseite nach links hatte. Selbst das Handw\u00f6rterbuch der deutschen Rechtsgeschichte stellt dies fest.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\"><sup>[15]<\/sup><\/a> Die politische Justiz der Weimarer Republik ist beispielhaft. Das Republikschutzgesetz, eingef\u00fchrt aufgrund der rechten Morde, die die Republik zu Beginn ersch\u00fctterten, wurde von der Weimarer Justiz vor allem gegen Kommunist*innen eingesetzt.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\"><sup>[16]<\/sup><\/a> Die neuere Forschung zum Radikalenbeschluss zeigt das ebenso: Obwohl antitotalit\u00e4r formuliert war es das Ziel, die neue linke 68er-Bewegung an ihrem \u201eMarsch durch die Institutionen\u201c zu hindern. Die Begrenzung des demokratischen Prozesses ist traditionell eine konservative Praxis, die sich nicht einfach von ihrer ideengeschichtlichen Genese emanzipiert. Nur zu leicht kann eine Regelanfrage wieder gegen links gewendet werden. Die Extremismustheorie steht schon bereit, um auch ja wieder gleichsam nach links und rechts die Demokratie zu verteidigen.<\/p>\n<p>Ein Aspekt wird dabei selten benannt. Sp\u00e4testens ab Mitte der 1970er Jahre begann sich der Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik zu formieren. Allein im Jahr 1980 wurden durch rechtsterroristische Attentate 18 Menschen ermordet.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Die damalige Verharmlosung der Morde durch die ermittelnden Beh\u00f6rden \u00e4hnelt nur zu sehr derjenigen des Nationalsozialistischen Untergrunds. Gundolf K\u00f6hler habe das Oktoberfestattentat am 26. September 1980 vermeintlich allein und aus psychischen Gr\u00fcnden begangen. Nach dem Mord an Shlomo Levin und Frieda Poeschke am 19. Dezember 1980 wurden zun\u00e4chst Verd\u00e4chtige in der j\u00fcdischen Gemeinde in Erlangen vermutet.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\"><sup>[18]<\/sup><\/a> Ist der Verfassungsschutz also ein Experte in Sachen neonazistischer Bedrohung? Kennt er die Strukturen und Netzwerke und nimmt er sie ernst; ist er das \u201eFr\u00fchwarnsystem\u201c, f\u00fcr das er sich ausgibt? W\u00fcsste er, wer abzulehnen w\u00e4re? Das sind rhetorische Fragen, die nicht erst seit dem NSU eindeutig zu beantworten sind: Nein, schlicht, nein. Hinzu kommt: Der Rechtsruck erfolgt vor allem innerhalb der Institutionen. Anscheinend f\u00fchren die Logik der inneren Sicherheit und der Korpsgeist in den Beh\u00f6rden zu einer Rechtsentwicklung der Personen.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\"><sup>[19]<\/sup><\/a> Es ist folglich nicht der Berufsbeginn, sondern die Laufbahn, die in den Blick genommen werden muss.<\/p>\n<p>Also Nazis raus aus dem \u00f6ffentlichen Dienst? Ja, aber eine Neuauflage des Radikalenbeschlusses ist hierbei nicht zielf\u00fchrend. Vielmehr w\u00e4ren mehr Kapazit\u00e4ten in die Ausbildung und Supervision zu stecken und parallel die parlamentarische und \u00f6ffentliche Kontrolle zu st\u00e4rken. Das Problem mit Rechten in staatlichen Institutionen l\u00e4sst sich nur durch eine Einhegung und Kontrolle von deren autorit\u00e4ren Strukturen und Tendenzen in den Griff bekommen und nicht durch den Ausbau fragw\u00fcrdiger Befugnisse und Praktiken der Sicherheitsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 abgedruckte Dokumente in: Frisch, P.: Extremistenbeschluss, Leverkusen 1976<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 vgl. Jaeger, A.: Auf der Suche nach den \u201eVerfassungsfeinden\u201c. Der Radikalenbeschluss in Hamburg 1971-1987, G\u00f6ttingen 2019, S. 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Wolfrum, E.; Hofmann, B.; Hilges, Y.; Schnorr, M.: Verfassungsfeinde im Land?, <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.11588\/heidok.00028648\">https:\/\/doi.org\/10.11588\/heidok.00028648<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Schnorr, M: Von \u201epolitischen Verf\u00fchrern\u201c und \u201eschwarze[r] Berufsverbots-Provinz\u201c. Baden-W\u00fcrttemberg und der \u00abRadikalenerlass\u00bb, in: Wolfrum u.a. a.a.O. (Fn. 3), S. 20\u201360, (51f)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Kirchberg, C.: \u201e\u2026 die elektronisch erzeugte Schuldvermutung\u201c? Die Auseinandersetzung um das\u202f\u201eNachrichtendienstliche Informationssystem\u201c \u202fdes Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, in: Gro\u00dfb\u00f6ltig, T.; Kittel, S. (Hg.): Welche \u201eWirklichkeit\u201c und wessen \u201eWahrheit\u201c? Das Geheimdienstarchiv als Quelle und Medium der Wissensproduktion, G\u00f6ttingen 2019, S. 125\u2013148.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 R\u00fcbke, J: Nieders\u00e4chsische Landesbeauftragte f\u00fcr die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass (Hg.): Berufsverbote in Niedersachsen 1972-1990. Eine Dokumentation, Hannover 2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Fraenkel, E.: Der Doppelstaat. Recht und Justiz im \u201eDritten Reich\u201c, Frankfurt a. M. 1984 (Original: 1941)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Neumann, F.: Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus 1933-1944, Frankfurt a. M. 1984 (Original: 1942)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Goschler, C.; Wala, M.: \u201eKeine neue Gestapo\u201c. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit, Reinbeck bei Hamburg 2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> B\u00f6sch, F.; Wirsching, A. (Hg.): H\u00fcter der Ordnung: die Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus, G\u00f6ttingen 2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Maus, I.: Rechtstheorie und politische Theorie im Industriekapitalismus, M\u00fcnchen 1986, S. 45<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Book, C.: \u201eBis zur letzten Patrone\u201c \u2013 Deutschland zwischen Normal- und Ausnahmezustand, in: Book, C.; Huke, N.; Tiedemann, N.; Tietje, O. (Hg.): Autorit\u00e4rer Populismus, M\u00fcnster 2020, S. 54\u201371 (55)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Projekt Verfassungsschutz light, taz online v. 23.10.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Mutma\u00dflicher Rechtsextremer als Leibw\u00e4chter bei deutschem Verfassungsschutzchef, Der Standard online v. 18.09.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Steinberg, G.: Hochverrat, Berlin, 2012, S. 1064\u20131068<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Hueck, I.: Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik, T\u00fcbingen 1996; Gusy, C.: Weimar \u2013 die wehrlose Republik?, T\u00fcbingen 1991; Liepmann, M.: Kommunistenprozesse. Ein Rechtsgutachten, M\u00fcnchen 1928<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> In manchen Berichten ist von 20 Toten in Folge rechten Terrors die Rede. Dabei sind zwei Attent\u00e4ter mit einberechnet, s. Schnee, P.: Erinnerungsl\u00fccke 1980 \u2013 Das Terror-Jahr der Rechten, SWR2 Feature 2020.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Steinke, R.: Blaming the victims: Ein antisemitischer Doppelmord 1980 und die Ermittler, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 123 (September 2020), S. 77-87 (81-82)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Behr, R.: Cop culture \u2013 der Alltag des Gewaltmonopols: M\u00e4nnlichkeit, Handlungsmuster und Kultur in der Polizei, Wiesbaden 2008<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Sarah Schulz Auf das Bekanntwerden zahlreicher rechter Umtriebe in den Sicherheitsbeh\u00f6rden reagieren immer mehr<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,128],"tags":[1094,1179,1195,1491,1515],"class_list":["post-20382","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-124","tag-polizei","tag-radikalenbeschluss","tag-rechtsextremismus","tag-verfassungsschutz","tag-verwaltungsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20382","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20382"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20382\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20382"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20382"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20382"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}