{"id":20393,"date":"2021-04-12T19:54:08","date_gmt":"2021-04-12T19:54:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=20393"},"modified":"2021-04-12T19:54:08","modified_gmt":"2021-04-12T19:54:08","slug":"soziale-kontrolle-durch-die-polizei-wofuer-sollte-die-polizei-nicht-zustaendig-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=20393","title":{"rendered":"Soziale Kontrolle durch die Polizei:\u00a0Wof\u00fcr sollte die Polizei (nicht) zust\u00e4ndig sein?"},"content":{"rendered":"<h3>von Jan F\u00e4hrmann<\/h3>\n<p><strong>Die Polizei erh\u00e4lt in immer mehr gesellschaftlichen Bereichen die Aufgabe, soziale Kontrolle auszu\u00fcben. Dabei werden negative Wirkungen ihres Einsatzes oft nicht ausreichend beachtet, und es fehlt vielfach eine Analyse, ob die Zust\u00e4ndigkeit der Polizei im konkreten Einzelfall sinnvoll ist.<\/strong><\/p>\n<p>Seit sich Menschen in gr\u00f6\u00dferen Gesellschaften zusammengeschlossen haben, bildet der Schutz ihrer Subjekte, f\u00fcr die heute in Teilen die Polizei zust\u00e4ndig ist, eine Herausforderung. Allerdings gab es nicht immer eine Polizei. So bestand bis in das Mittelalter hinein ein \u201ePri\u00advatstraf\u00adrecht\u201c, das vordergr\u00fcndig auf den Ausgleich von Sch\u00e4den und Bu\u00dfe in Form von Zahlungen ausgerichtet war.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die Polizei ist eine neuere Erscheinung. Sie entstand aus gesellschaftlich komplexen Verh\u00e4ltnissen \u2013 wie etwa einer verst\u00e4rkten Arbeitsteilung. Wof\u00fcr die Polizei zust\u00e4ndig ist und wie sich Polizeibeh\u00f6rden entwickelt haben, ist also historisch bedingt und unterliegt einem steten Wandel, der sich auch heute noch fortsetzt. Im 18. Jahrhundert waren bspw. die Aufgaben der Polizei eher stadt- und ordnungsbezogen und umfassten die Marktregulierung, Reinhaltung der Stra\u00dfen, Bauaufsicht, Feuerschutz und Einhaltung der sogenannten guten Sitten.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Dieser Beitrag legt dar, dass die Zust\u00e4ndigkeiten der Polizei diskussionsw\u00fcrdig sind und die stetige Ausweitung der polizeilichen Befugnisse problematisch ist. Es werden zudem Kriterien bestimmt, wie die Legitimit\u00e4t ihrer Zust\u00e4ndigkeit \u00fcberpr\u00fcft werden kann.<!--more--><\/p>\n<h4>Polizei und soziale Kontrolle<\/h4>\n<p>Die Aufgabe der Polizei besteht in erster Linie darin, formale \u2013 d. h. staatliche \u2013 soziale Kontrolle auszu\u00fcben, um dadurch gef\u00e4hrliches oder strafbew\u00e4hrtes Verhalten zu verhindern bzw. aufzukl\u00e4ren. Soziale Kontrolle beeinflusst, ob und wie Menschen ein bestimmtes Verhalten zeigen. Sie verfolgt grunds\u00e4tzlich das Ziel, Konflikte zu vermeiden und die Alltagskultur und die gesellschaftlichen Normen zu bewahren, indem Normverletzungen markiert und geahndet werden. Soziale Kontrolle erfolgt durch Normsetzung, Sanktionen bei Normverst\u00f6\u00dfen und eine Durchsetzung der Sanktionen durch Verfahren. Wie und ob soziale Kontrolle ausge\u00fcbt wird, wird durch zahlreiche Interessen und Vorstellungen gesellschaftlicher Akteur*innen beeinflusst.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Insofern wird durch soziale Kontrolle auch Herrschaft ausge\u00fcbt. Die Historie zeigt, dass soziale Kontrolle auf verschiedene Art und Weise m\u00f6glich ist.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> So kann bspw. informelle soziale Kontrolle im Einzelfall einen gr\u00f6\u00dferen Einfluss auf Verhaltensweisen haben als formelle polizeiliche oder justizielle soziale Kontrolle; etwa eine Intervention der Eltern oder von Bezugs- und\/oder Respektspersonen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Die Polizei kann soziale Kontrolle auf vielf\u00e4ltige Weise aus\u00fcben. Einerseits kann sie z.B. zur Gefahrenabwehr Zwangsma\u00dfnahmen wie Platzverweise oder Festnahmen einsetzen und dazu ggf. Gewalt anwenden. Auf der anderen Seite kann die Polizei auch durch ihre blo\u00dfe Pr\u00e4senz, martialisches Auftreten oder \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen im \u00f6ffentlichen Raum das Verhalten der Bev\u00f6lkerung beeinflussen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Allerdings ist es auch m\u00f6glich, dass Polizist*innen versuchen, Konflikte ohne Eingriffe in Grundrechte auf eine informelle Art zu moderieren oder zu l\u00f6sen, etwa indem sie das Gespr\u00e4ch mit entsprechenden Akteur*innen suchen \u2013 wobei die Grenzen zu (faktischen) staatlichen Zwangsma\u00dfnahmen und damit formeller sozialer Kontrolle flie\u00dfend sind. Polizist*innen werden auch in Pr\u00e4ventionsbereichen eingesetzt, in denen \u00fcblicherweise Sozialarbeiter*innen t\u00e4tig sind, etwa in Pr\u00e4ventionsr\u00e4ten<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> oder bei der Drogenpr\u00e4vention.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<h4>Negative Wirkungen polizeilicher sozialer Kontrolle<\/h4>\n<p>Soziale Kontrolle durch die Polizei kann unterschiedliche Folgen haben \u2013 sowohl f\u00fcr Individuen und Gruppen als auch f\u00fcr die gesamte Gesellschaft. Positive Wirkungen, im Sinne des gesetzlich formulierten Auftrags der Polizei, k\u00f6nnen in einer effektiven Abwehr von Gefahren oder Strafverfolgung bestehen. Negative Wirkungen k\u00f6nnen in vielf\u00e4ltiger Weise auftreten und teilweise schwer zu bestimmen sein. Sie k\u00f6nnen durch Herrschaftsinteressen intendiert sein, oder als (ungewollte) Ne\u00adbenfolgen auftreten. Dabei ist stets zu beachten, dass auch illegale \u2013 etwa verfassungswidrige \u2013 Herrschaftsinteressen verfolgt werden k\u00f6nnen, beispielsweise die Einschr\u00e4nkung der politischen Opposition oder von Minderheiten. Negative Wirkungen sind zumindest dann anzunehmen, wenn durch das Handeln der Polizei Grund- und Menschenrechte eingeschr\u00e4nkt oder eine wirksame Gefahrenabwehr bzw. Strafverfolgung verhindert werden. Im Folgenden sollen negative Wirkungen an einigen Beispielen illustriert werden.<\/p>\n<p>Vielfach entstehen Probleme durch das Legalit\u00e4tsprinzip, welches die Polizei verpflichtet, alle Straftaten aufzukl\u00e4ren. Dadurch k\u00f6nnen Menschen sich davon abgeschreckt f\u00fchlen, mit der Polizei zu kommunizieren. Ein Beispiel ist etwa eine \u00dcberdosierung von Heroin. In einer solchen Situation ist es dringend erforderlich, dass den Betroffenen schnell geholfen wird. Da es aber vorkommt, dass Rettungsdienste in einer solchen Situation von der Polizei begleitetet werden, rufen Drogenkonsumierende bisweilen keine Not\u00e4rzt*innen, weil sie eine Strafverfolgung aufgrund von Drogenbesitz f\u00fcrchten.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Die Pflicht zur Strafverfolgung steht in dieser Konstellation dem staatlichen Auftrag entgegen, Leben zu sch\u00fctzen und entsprechende Gefahren abzuwehren. Eine M\u00f6glichkeit dem entgegenzuwirken, w\u00e4re bspw. die Strafbarkeit von Delikten, die im Zusammenhang mit Drogenkonsum stehen, abzuschaffen<\/p>\n<p>Es gibt auch Menschen, die kein Vertrauen in die Polizei haben und\/ oder die Konflikte, Strafverfolgung oder andere repressive Ma\u00dfnahmen bef\u00fcrchten. Daher wollen sie ggf. nicht mit der Polizei zusammenarbeiten oder kommunizieren. Dies kann z.B. Menschen betreffen, die schon einmal straff\u00e4llig geworden sind, negativen Kontakt zur Polizei hatten oder deren Asylverfahren l\u00e4uft. Ein negatives Verh\u00e4ltnis zur Polizei setzt nicht zwingend voraus, dass die betreffende Person gef\u00e4hrliches oder kriminelles Verhalten gezeigt hat. So k\u00f6nnen negative Erfahrungen mit der Polizei z.B. im Rahmen von verdachtslosen Kontrollen \u2013 die mit Racial Profiling verbunden sein k\u00f6nnen \u2013<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> erfolgt sein. Gerade im Bereich der Pr\u00e4vention von Straftaten ist aus Sicht der Polizei aber eine Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Verh\u00e4ltnis zu bestimmten Akteur*innen oft essenziell, da anders die n\u00f6tigen Informationen kaum beschafft werden k\u00f6nnen. Hier werden Institutionen oft effektiver agieren k\u00f6nnen, die keine Verpflichtung zur Strafverfolgung haben.<\/p>\n<p>Weite Teile der Polizeiarbeit sind repressiv und gehen mit Grundrechtseingriffen einher. Dementsprechend sind viele Polizist*innen ausgebildet. Behr f\u00fchrt diesbez\u00fcglich aus, dass angehende Polizist*innen vielfach lernen, Normverletzungen als etwas zu betrachten, was lediglich schlechte, mindestens aber defizit\u00e4re Menschen tun w\u00fcrden. So gelinge es oftmals nicht, integrierende L\u00f6sungen f\u00fcr soziale Probleme zu vermitteln und umzusetzen<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> \u2013 wobei dies nat\u00fcrlich auch von der Qualit\u00e4t der Ausbildung beeinflusst wird. Aber auch wenn Polizist*innen \u00fcber nicht-repressive Strategien zur Konfliktbew\u00e4ltigung verf\u00fcgen, so sind doch in vielen Situationen andere Institutionen \u2013 etwa soziale Dienste \u2013 oft besser vorbereitet, um Konflikte zu l\u00f6sen oder Pr\u00e4vention zu betreiben. So k\u00f6nnen Probleme durch die Polizei oft nicht gel\u00f6st werden, w\u00e4hrend negative Wirkungen auftreten k\u00f6nnen<\/p>\n<p>Sofern es zu \u00dcberschneidungen der polizeilichen Zust\u00e4ndigkeit mit Aufgaben anderen Institutionen kommt \u2013 wahrscheinlich sind bspw. \u00dcberschneidungen mit der Bew\u00e4hrungshilfe, Strafvollzugsbeh\u00f6rden oder Geheimdiensten \u2013 k\u00f6nnen sich die unterschiedlichen Akteur*innen in ihrer Arbeit st\u00f6ren oder mit Blick auf den jeweils anderen unt\u00e4tig bleiben, wodurch ggf. Sicherheitsrisiken entstehen.<\/p>\n<p>Auch kann mit einem Polizeieinsatz das Risiko einhergehen, dass eine Person in der \u00d6ffentlichkeit als kriminell gem\u00e4\u00df dem Ansatz Labeling Approach<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> stigmatisiert wird, was ihre gesellschaftlichen Partizipationsm\u00f6glichkeiten erheblich einschr\u00e4nken kann. Noch schwerwiegender k\u00f6nnen die Wirkungen eines Strafverfahrens sein, mit dem weitere negative Effekte auf die Partizipationsm\u00f6glichkeiten der Betroffenen ein\u00adhergehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Ausweitung der Zust\u00e4ndigkeit \u2013 vielfach nicht sinnvoll<\/h4>\n<p>Eine positive Wirkung k\u00f6nnte die Ausweitung polizeilicher Befugnisse haben, wenn L\u00fccken bei Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung bestehen,<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> die durch polizeiliches Handeln geschlossen werden k\u00f6nnen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn neue Technologien andere Verhaltensweise erm\u00f6glichen, die als strafw\u00fcrdig oder gef\u00e4hrlich angesehen werden. Ein Beispiel w\u00e4re etwa der Computerbetrug, der nicht unter den \u201eklassischen\u201c Betrug nach \u00a7 263 StGB subsumiert werden kann, weshalb die Strafbarkeitsnorm um \u00a7 263a StGB erg\u00e4nzt wurde. Etwaige positive Wirkungen m\u00fcssen aber in Relation zu negativen Wirkungen gesetzt werden \u2013 was vielfach nicht oder nicht ausreichend erfolgt. Vielmehr beobachten wir eine Tendenz, gesellschaftliche Probleme symbolpolitisch als Sicherheitsprobleme und damit Polizeiaufgabe einzustufen,<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> statt gesellschaftliche Konflikte zu l\u00f6sen und\/oder abweichendes Verhalten zu verhindern.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>In folgenden Bereichen ist die Zust\u00e4ndigkeit der Polizei erheblich ausgeweitet worden: Der erste, die Gefahrenabwehr, h\u00e4ngt wesentlich davon ab, ob ein gef\u00e4hrliches oder ordnungswidriges Verhalten prognostiziert werden kann. Dazu muss die Polizei Informationen sammeln, was z.B. durch \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen erfolgen kann. Die polizeilichen Vorschriften zur Gefahrerforschung sind oft breiter gefasst und verst\u00e4rkt ins Vorfeld (m\u00f6glicher) Straftaten verlagert worden, j\u00fcngst u. a. durch die Etablierung des Begriffs der \u201edrohenden Gefahr\u201c im bayerischen Polizeigesetz.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Dadurch kann die polizeiliche \u00dcberwachung und Informationsbeschaffung weite Teile der Bev\u00f6lkerung und sehr viele Sachverhalte betreffen.<\/p>\n<p>Erschwerend kommt hinzu, dass in den Polizeigesetzen die Pr\u00e4vention jenseits von Grundrechtseingriffen nicht oder unklar geregelt ist (anders als etwa in den Strafvollzugsgesetzen, wo Ma\u00dfnahmen zur Resozialisierung als positive Spezialpr\u00e4vention aufgef\u00fchrt werden). Insofern folgen aus den Gesetzen kaum Vorgaben, ob, wann und in welchen Bereichen die Polizei zur Pr\u00e4vention t\u00e4tig werden kann, was der Polizei einen sehr gro\u00dfen Spielraum er\u00f6ffnet. \u00dcberg\u00e4nge in repressive Polizeiarbeit sind bei entsprechenden Verdachtsmomenten jederzeit m\u00f6glich und bei dem Verdacht einer Straftat sogar zwingend. Um die Polizei rechtsstaatlich einzuhegen und \u00dcberschneidungen mit anderen Beh\u00f6rden zu vermeiden, sollten die Aufgaben der Polizei eindeutiger bestimmt werden.<\/p>\n<p>Zweitens wurden in den letzten Jahren nicht nur viele Strafrahmen angehoben, sondern auch immer mehr Verhaltensweisen unter Strafe gestellt (z.B. Eigenblut-Doping oder der Umgang mit immer mehr Substanzen, z.B. durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Ge\u00adsetz).<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Dies betrifft auch Verhalten, das weit vor der eigentlichen Tatbegehung liegt (z.B. Vorbereitung staatsgef\u00e4hrdender Gewalt durch Ausreise).<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Dabei wird meist (bewusst) \u00fcbersehen, dass die Strafbarkeit eines Verhaltens nicht zwingend dazu f\u00fchrt, dass dieses Verhalten un\u00adterbleibt, da dies von vielen Faktoren abh\u00e4ngt, bspw. der Entdeckungswahrscheinlichkeit.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Letztlich f\u00fchren mehr Aufgaben f\u00fcr die Polizei, die nach dem Legalit\u00e4tsprinzip ermitteln m\u00fcsste, dazu, dass diese bei ann\u00e4herungsweise gleicher Personalst\u00e4rke entscheidet, wie vorhandene technische und personelle Ressourcen eingesetzt werden.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Da Kriminalit\u00e4t ein ubiquit\u00e4res Ph\u00e4nomen ist,<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> ist die Polizei nicht in der Lage, alle Straftaten aufzukl\u00e4ren oder Gefahren zu verhindern. Sofern nicht mehr Polizist*innen und Justizpersonal eingestellt werden, kann eine Erweiterung von strafbarem Verhalten und sonstigen polizeilichen Aufgaben dazu f\u00fchren, dass Polizei und Justiz aufgrund der neuen Zust\u00e4ndigkeiten anderen Aufgaben (ggf. noch) weniger nachkommen k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Umgekehrt k\u00f6nnte eine Entkriminalisierung von \u201eBagatelldelikten\u201c, wie z.B. Drogenkonsum oder Bef\u00f6rderungserschleichung,<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> die Polizei in die Lage versetzen, schwere Delikte zu verfolgen, deren Verfolgung aufwendig ist, wie z.B. organisierte Kriminalit\u00e4t oder Wirtschaftsdelikte.<\/p>\n<p>Oft kann es also sinnvoll sein, polizeiliche Aufgaben bewusst zu reduzieren. Dies zeigte sich in Portugal, wo Pr\u00e4ventions- und Hilfsangebote ausgeweitet wurden. Drogenbesitz in Eigenbedarfsmengen ist seit 2001 nur noch eine Ordnungswidrigkeit, da Strafbarkeit und obligatorische Strafverfolgung weder Sucht noch Drogentote verhinderten. Sanktionen wie Geldbu\u00dfen, Platzverweise oder gemeinn\u00fctzige Arbeit blieben m\u00f6glich. Sogenannte Dissuasions-Kom\u00admissionen, die dem Gesundheits\u00administeri\u00adum unterstehen, entscheiden nunmehr \u00fcber Ma\u00dfnahmen, die auf Drogengebrauch erfolgen. Konsumierende werden aufkl\u00e4rt und ggf. in Therapie- und Drogenhilfeeinrichtungen vermittelt. Dies entlastet die Polizei, die Zahlen Suchtkranker, drogenbedingter Todesf\u00e4lle und HIV-Infektionen gingen erheblich zur\u00fcck. Der Konsum stieg (mit Ausnahme einer europ\u00e4ischen trend\u00e4hnlichen Erh\u00f6hung des Lebenszeitkonsums) nicht an, wobei der Heroin- und Kokainkonsum sogar zur\u00fcckging.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a><\/p>\n<h4>Blick nach vorn<\/h4>\n<p>Die Ausf\u00fchrungen verdeutlichen, dass die Zust\u00e4ndigkeiten der Polizei weit und in Teilen sehr unkonkret gefasst sind. Oft h\u00e4ngt die Zust\u00e4ndigkeit von der Interpretation von einzelnen Polizeibeh\u00f6rden oder Polizist*innen ab. Polizeiliche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen zudem negative Wirkungen mit sich bringen. Dennoch sind kaum Tendenzen erkennbar, die Aufgaben der Polizei evidenzbasiert zu systematisieren, klarer zu fassen und erkennbar von anderen Beh\u00f6rden oder Institutionen abzugrenzen. Vielmehr besteht ein gegenl\u00e4ufiger Trend. Die Zust\u00e4ndigkeit der Polizei in Frage zu stellen, kann daher in vielen Situationen aus einer fachlichen Perspektive geboten sein, insbesondere, da es zahlreiche Alternativen zum polizeilichen Handeln gibt.<\/p>\n<p>Um zu pr\u00fcfen, ob die Polizei f\u00fcr gewisse Verhaltensweisen zust\u00e4ndig sein soll, ist es notwendig, zu untersuchen, ob und welche Herrschaftsinteressen verfolgt werden und ob diese aus einer demokratisch\/ rechtsstaatlichen Perspektive legitim sind. Daran sollten sich die Fragen anschlie\u00dfen, ob und wie effektiv das zugrundeliegende Problem oder der Konflikt durch den Einsatz der Polizei gel\u00f6st werden kann, ob durch den Einsatz der Polizei Probleme entstehen und ob es alternative Konzepte zum Polizeieinsatz gibt, die ggf. besser geeignet sind. Ferner ist zu be\u00adachten, bei welcher Vorgehensweise rechtsstaatliche Standards am besten eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0 Singelnstein, T.; Stolle, P.: Die Sicherheitsgesellschaft, Wiesbaden 2012, S. 12f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0 Stolleis, M.: A. Geschichte der Polizei, in: Handbuch des Polizeirechts, M\u00fcnchen 2018, S.\u00a01-62; f\u00fcr Beispiele gesellschaftlicher Abl\u00e4ufe ohne Polizei vgl. Williams, K.: Die Polizei \u00fcberfl\u00fcssig machen, in: Loick, D. (Hg.): Kritik der Polizei, Frankfurt 2018, S.\u00a0297-340<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 z. B. F\u00e4hrmann, J.: Drogenpolitik \u2013 soziale Kontrolle durch Repressionen? in: Mercer, M. (Hg.): Altered States, Berlin 2018, S.\u00a0220-229 (220); Singelnstein; Stolle a.a.O. (Fn. 1), S. 12ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kaiser, G.: Strategien und Prozesse strafrechtlicher Sozialkontrolle, Frankfurt am Main 1972, S.\u00a01<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. Peters, H.: Soziale Kontrolle. In: Albrecht, G.; Groenemeyer, A. (Hg.): Handbuch soziale Probleme, Wiesbaden 201., S.\u00a01255-1284 (1300 f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Belina, B.: Der Alltag der Anderen: Racial Profiling in Deutschland. In: Dollinger, B.; Schmidt-Semisch, H. (Hg.): Sicherer Alltag?, Wiesbaden 2016, S.\u00a0125-146 (132)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Peters a.a.O. (Fn. 5), S.\u00a01279<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 D\u00f6lling, D.: Grundlinien einer Konzeption polizeilicher Drogenpr\u00e4vention. In: ders. (Hg.): Drogenpr\u00e4vention und Polizei, Wiesbaden 1996, S.\u00a0535-553<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0 Jesse, M.: Naloxon in Laienh\u00e4nden. In: Dichtl, A.; St\u00f6ver, H. (Hg.): Naloxon \u2013 \u00dcberlebenshilfe im Drogennotfall, Frankfurt am Main 2015, S.\u00a045-48 (46f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0 Aden, H.; F\u00e4hrmann, J.: Polizeirecht vereinheitlichen? Kriterien f\u00fcr Muster- Polizeigesetze aus rechtsstaatlicher und b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive, Berlin 2018, S. 18, https:\/\/www.boell.de\/de\/2018\/12\/12\/polizeirecht-vereinheitlichen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0 Behr, R.: Verdacht und Vorurteil, in: Howe, C.; Ostermeier, L. (Hg.): Polizei und Gesellschaft, Wiesbaden 2019, S.\u00a017-45 (37)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0\u00a0 Becker, H. S.: Au\u00dfenseiter, Frankfurt am Main 1973<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0\u00a0 Hoven, E.: Was macht Straftatbest\u00e4nde entbehrlich, in: Zeitschrift f\u00fcr die gesamte Strafrechtswissenschaft 2017, H. 2, 334-349 (335)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0 ausf\u00fchrlich dazu F\u00e4hrmann, J.; Aden, H.; Bosch, A.: Polizeigewerkschaften und innenpolitische Gesetzgebung, in: der moderne staat 2020, H. 2, S.\u00a0363-383; Heinrich B.: Zum heutigen Zustand der Kriminalpolitik in Deutschland, in: Kriminalpolitische Zeitschrift 2017, H. 1, 4-20<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a>\u00a0\u00a0 Kretschmann, A.; Legnaro, A.: Polizei und Gewalt. Sozialwissenschaftliche Lekt\u00fcren eines untrennbaren Verh\u00e4ltnisses, in: Juridikum 2019, H. 3, S.\u00a0373-383 (376)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a>\u00a0 Aden; F\u00e4hrmann a.a.O. (Fn. 10), S. 19ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0\u00a0 s. z. B. Kreuzer, A.: Kriminalpolitische Kurskorrekturen durch die neue Bundesregierung?, in: Neue Kriminalpolitik 2018, H. 2, S. 141-156; Heinrich a.a.O. (Fn. 14), S. 4ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a>\u00a0\u00a0 ebd., S. 5f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a>\u00a0 M\u00fcller, H.: Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben \u201eGesetz zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches \u2013 St\u00e4rkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskr\u00e4ften\u201c, <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/499236\/16b128a08cd347480cbe33a15344730d\/mueller-data.pdf\">www.bundestag.de\/resource\/blob\/499236\/16b128a08cd347480cbe33a15344730d\/mueller-data.pdf<\/a> (8.12.2020), S.\u00a08<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. Nestler, N.: Strafverfahren zwischen Wirtschaftlichkeit und Legalit\u00e4tsprinzip. In: Juristische Ausbildung 2012, S.\u00a088-95 (91)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a>\u00a0 vgl. Boers, K.: Die Trias: Ubiquit\u00e4t, spontan Bew\u00e4hrung und Intensit\u00e4t, in: Deutsche Vereinigung f\u00fcr Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e. V. (Hg.): F\u00f6rdern, fordern, fallen lassen, M\u00f6nchengladbach 2008, S. 340-376 (342f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. Hoven. a.a.O. (Fn. 13), S. 337<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 zur \u00dcbersicht \u00fcber m\u00f6gliche Delikte ebd., S. 338ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a>\u00a0 Agra, C. d.: Requiem f\u00fcr den Krieg gegen Drogen: portugiesische Erfahrungen der Entkriminalisierung, in: Soziale Probleme 2009, H. 1\/2, S.\u00a090-118 (108ff.)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Jan F\u00e4hrmann Die Polizei erh\u00e4lt in immer mehr gesellschaftlichen Bereichen die Aufgabe, soziale Kontrolle<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,129],"tags":[1005,1094,1112,1146,1339],"class_list":["post-20393","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-125","tag-normverstoesse","tag-polizei","tag-polizeigewalt","tag-praevention","tag-soziale-kontrolle"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20393","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20393"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20393\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20393"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20393"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20393"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}