{"id":20395,"date":"2021-04-12T19:58:02","date_gmt":"2021-04-12T19:58:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=20395"},"modified":"2021-04-12T19:58:02","modified_gmt":"2021-04-12T19:58:02","slug":"alternativen-von-strafrecht-und-polizei-eine-ernuechternde-geschichte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=20395","title":{"rendered":"Alternativen von Strafrecht und Polizei:\u00a0Eine ern\u00fcchternde Geschichte"},"content":{"rendered":"<h3>von Helga Cremer-Sch\u00e4fer<\/h3>\n<p><strong>In der Auseinandersetzung um rassistische Polizeigewalt kommt auch die Kritik an Polizei und Gef\u00e4ngnis, an \u00dcberwachen und Strafen, wieder zu ihrem Recht. Sozialarbeit wird als Alternative zur Polizei diskutiert. Diese Alternative ist problematisch, solange sie einige Grundannahmen zur Bek\u00e4mpfung von \u201eKriminalit\u00e4t\u201c nicht in Frage stellt.<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl durch den polizeilichen Zugriff der Gefahrenabwehr mit Platzverweis und Gewahrsamnahme als auch durch Verurteilung von Straft\u00e4ter*innen und ihre Unterbringung in Gef\u00e4ngnissen findet Ausschlie\u00dfung statt. Die Delinquent*innen werden zeitweise aus der Gesellschaft entfernt. Dies ist die breit akzeptierte Form, in der der Staat \u201eKriminalit\u00e4t bek\u00e4mpft\u201c. Zu den seltenen historischen Bedingungen, Ausschlie\u00dfungsvorg\u00e4nge zu begrenzen, geh\u00f6rten heute zur\u00fcckgedr\u00e4ngte, doch nicht ganz verschwun\u00addene professionelle, disziplin\u00e4re und wissenschaftliche Gegenbewegungen, die gegen\u00fcber staatlich organisierter Bestrafung und dem zugeh\u00f6rigen Ausschlusswissen (wie der traditionellen Anwendungswissenschaften Kriminologie, Psychiatrie, repressiven F\u00fcrsorgewissenschaft) eine abolitionistische Haltung einnahmen. Das hie\u00df, institutionell verwaltete Etiketten \u2013 \u201eVerbrechen\u201c, \u201eAsozialit\u00e4t\u201c, \u201eHangt\u00e4ter*innen\u201c, \u201eWohlstandsverwahrlosung\u201c \u2013 als Zuschreibung des Status eines \u201eminderen Menschen\u201c zu analysieren,<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> geschlossene Anstalten\/Ge\u00adf\u00e4ng\u00adnisse als organisierte Ausschlie\u00dfung zu kritisieren, Verdinglichungen durch alternative Herrschaftstechniken zum Objekt von Kritik zu machen und im Negativen eine m\u00f6gliche andere Zukunft aufscheinen zu lassen: <em>ohne <\/em>Ausschlie\u00dfungsregime, <em>ohne<\/em> Ausschlie\u00dfung durch Einschlie\u00dfung in all ihren Formen, <em>ohne <\/em>speziell die Institution <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em>, <em>ohne<\/em> eliminatorische und technische Probleml\u00f6sungsphantasien, <em>ohne<\/em> institutionelle Stigmatisierung durch Kontroll-Institutionen.<!--more--><\/p>\n<p>Die in den 1960er und 1970er Jahren durchgesetzten Modernisierungs<em>reformen<\/em> von Strafrecht beruhen auf instrumenteller Kritik von Apparaten und von zugeh\u00f6rigem kriminologischem Ausschluss-Wissen. F\u00fcr Polizei, Strafjustiz und Gef\u00e4ngnis sind bis heute recht unterschiedliche Folgen erkennbar. Modernisierung bei der Polizei bedeutete Aufr\u00fcstung als Organisation von Kriminalit\u00e4tskontrolle. Der Polizei-Apparat hat sich von Beginn an als wirksames und \u00fcberlegenes Instrument von Kriminalit\u00e4tskontrolle behauptet und auch durchgesetzt. Die (europ\u00e4ische) Strafjustiz war f\u00fcr Modernisierungsreformen st\u00e4rker auf eine Allianz mit Institutionen sozialer Kontrolle angewiesen: \u201eHelfen statt Strafen\u201c, \u201eStrafe als Erziehung\u201c. Ohne Sozialarbeit keine Begrenzung der durch Stigmatisierung produzierten \u201eR\u00fcckf\u00e4lligkeit\u201c, keine Verhinderung \u201ekri\u00admineller Karrieren\u201c, keine Resozialisierung, keine P\u00e4dagogisierung von Strafen und damit keine L\u00f6sung \u201esozialer Probleme\u201c \u2013 vor allem keine L\u00f6sung der Probleme, die in Folge von Gef\u00e4ngnisstrafen erst entstehen (Arbeitslosigkeit, Armut).<\/p>\n<p>Institutionalisierten Alternativen (wie Soziale Arbeit), die sich auf soziale Kontrolle von Normabweichung verpflichten lassen, \u00fcben sich seit dem \u00dcbergang zum neoliberalen, \u201eaktivierenden\u201c Sozialstaat verst\u00e4rkt in der Praxis von \u201eGrenzen ziehen\u201c. Sie konstituieren ihr Objekt wie gehabt \u00fcber die Klassifikation: (re)formierbar \u2013 nicht (re)formierbar. Das Aussortieren von nicht (Re)Formierbaren erfolgt inzwischen nach der schnellen Logik von \u201ethree strikes and you are out\u201c: st\u00e4rker als in der Phase des wohlfahrtstaatlich regulierten Fordismus werden Ausschluss-Etiketten formuliert: \u201eMehrfach- und Intensivt\u00e4ter*innen\u201c, \u201ebesonders auff\u00e4llige Straft\u00e4ter*innen unter 21\u201c auf Seiten der Polizei, \u201eSystemsprenger*innen\u201c und \u201eRisikogruppen\u201c auf Seiten Sozialer Arbeit. Geschlossene Anstalten gelten zunehmend als notwendiges Kontrollinstrument f\u00fcr die \u201eSchwierigen\u201c der Jugendhilfe-Klientel. Die Logik des staatlichen Strafrechts (\u201ePunitivit\u00e4t\u201c) findet sich seit Mitte der 1980er Jahre in Methoden von Verhaltenskontrolle, sp\u00e4ter in der von \u201erisikoorientierter\u201c Bew\u00e4hrungshilfe beziehungsweise Straff\u00e4lligenhilfe; Jugendgerichtshilfe versteht sich wieder als Sozialer Dienst f\u00fcr Strafjustiz. Hinzu kommen Erm\u00e4chtigungen f\u00fcr soziale Professionelle \u201evon der Kita bis zur geschlossenen Unterbringung\u201c, sich als \u201eneue Autorit\u00e4t\u201c in Erziehungs-Hilfen zu pr\u00e4sentieren.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> In der Propagierung und Anwendung von \u201ehilfreichem\u201c Zwang und Disziplinarstrafen, der Selbstverst\u00e4ndlichkeit der Anwendung von \u201eFreiheitsentziehenden Ma\u00dfnahmen\u201c der Jugendhilfe zeigen sich punitive Tendenzen. Damit ist gemeint, dass Formen von Verhaltenskontrolle, von Devianz-Theorien, Etiketten und Legitimationsmustern f\u00fcr Ausschl\u00fcsse entwickelt werden, die der staatlich organisierten Bestrafung \u00e4hneln. Soziale Arbeit, die als soziale Kontrolle von Delinquenz und Kriminalit\u00e4t verstanden wird, beteiligt sich aktiv an der Entwicklung von Etiketten, die Personen und Kollektive als \u201emindere Menschen\u201c bestimmen. Eine \u201estrukturelle Stigmatisierung\u201c der traditionellen \u201e\u00f6ffentlichen und privaten F\u00fcrsorge\u201c, die sich <em>wegen<\/em> der Reformen von Strafrecht im 20. Jahrhundert erhalten hat und im Kontext neoliberaler Sozialstaatlichkeit st\u00e4rker in den Vordergrund tritt.<\/p>\n<h4>Verbrechen &amp; Strafe und Schw\u00e4che &amp; F\u00fcrsorge<\/h4>\n<p>Die seit den Modernisierungen von Strafrecht Anfang der 1970er Jahre institutionalisierte Allianz der Institutionen <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em> und <em>Schw\u00e4che &amp; F\u00fcrsorge<\/em> entwickelte sich im 20. Jahrhundert als Auseinandersetzung zwischen zwei verschiedenen Sozialtechnologien. Staatlich organisierter Bestrafung liegt die Logik einer unmittelbaren \u201eL\u00f6sung\u201c von Konflikten und gesellschaftlich zu bearbeitenden Problemen durch Einsch\u00fcchterung, Strafdrohung und Ausschlie\u00dfung zugrunde; die Kategorisierungen \u201eVerbrechen\u201c und \u201eKriminalit\u00e4t\u201c fungieren als Ausschluss-Tickets (Etiketten): Sie reduzieren Personen auf ein Merkmal und formieren damit Personen als das Objekt legitimierter, staatlich organisierter Ausschlie\u00dfung. Ordnung instrumentell durch <em>soziale <\/em>Kontrolle individueller und kollektiver Norm-Abweichungen herzustellen, neigt mehr zu einer zeitlich, materiell und an Konformit\u00e4tsbereitschaft gebundenen Unterst\u00fctzung. Materielle Ressourcen, Erziehung, Qualifizierungen sollen es Personen und Kollektiven erm\u00f6glichen, mit Diskriminierungs- und Ausschlusssituationen subjektiv weniger leidvoll zurecht zu kommen und so die Objektivit\u00e4t der Gesellschaft weniger zu gef\u00e4hrden. Den Etiketten \u201eVerbrechen\u201c und \u201eKriminalit\u00e4t\u201c f\u00fcgten Institutionen sozialer Kontrolle \u201eDelinquenz\u201c und \u201eHilfebed\u00fcrftigkeit\u201c des heteronomen Delinquenten bzw. \u201esoziale Problemgruppen\u201c hinzu. In diesen individuellen und kollektiven F\u00e4llen soll staatliche Bestrafung durch Erziehen\/Hilfe\/Re\u00adsozi\u00adalisierung ersetzt werden.<\/p>\n<p>Die Reformierung von Strafrecht als eine Form sozialer Kontrolle von \u201eKriminalit\u00e4t\u201c wurde von sozialen Bewegungen angesto\u00dfen, genauer: durch zugeh\u00f6rige \u00d6ffentlichkeiten, durch sozialadvokatorische Bewegungen, politische Zusammenschl\u00fcsse und Parteien. Teile der Akteure, die in den Apparaten oder anderen staatlichen helfenden Einrichtungen arbeiteten, haben sich zu rechts- und kriminalpolitischen Bewegungen zusammengeschlossen. Eine Reformstrategie, die an der Kategorisierung \u201eVerbrechen\u201c und \u201eKriminalit\u00e4t\u201c als Indikatoren f\u00fcr eine ungel\u00f6ste \u201esoziale Frage\u201c festhielt,<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> doch staatlich organisierte Bestrafung als Reaktion auf den heteronomen Delinquenten ersetzt wissen will, erm\u00f6glichte es in politischen Auseinandersetzungen des 20. Jahrhunderts ungerechte, repressive gesellschaftliche Zust\u00e4nde ebenso zu skandalisieren wie eine sozialtechnokratisch unf\u00e4hige staatliche Herrschaft. Wenn \u201eVerbrechen\u201c und \u201eKriminalit\u00e4t\u201c von \u201esozial Schwachen\u201c als Ergebnis von ungerechten und undemokratischen Verh\u00e4ltnissen bestimmt werden kann, er\u00f6ffnet dies sozialen Bewegungen auch Gelegenheiten, ihre Vorstellungen einer gerechteren staatlichen Herrschaft darzustellen.<\/p>\n<p>Sozial- und rechtsreformerische Bewegungen haben sich mit dieser ambivalenten Strategie soweit durchgesetzt, dass die Institution <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em> uns nicht nur als ein Ausschlussapparat gegen\u00fcbertritt, Kriminalnormen nicht nur auf \u00f6konomische und politische Interessen bezogen sind und Strafrechtsanwendung nicht nur auf vermeintlich \u201esozial Schwache\u201c oder \u201egef\u00e4hrliche Klassen\u201c bzw. \u201egef\u00e4hrliche Staatsfeinde\u201c gerichtet ist \u2013 wohl aber auf die \u201ewirklich gef\u00e4hrlichen Verbrecher\u201c. Das Strafrecht wurde so zu einer anerkannten und anrufbaren Institution auch f\u00fcr diejenigen, die eine gerechte Ordnung anstreben \u2013 zum Schutz von Frauen und Kindern vor ihren M\u00e4nnern und V\u00e4tern, zur rechtsstaatlich geformten Revanche im Wege der Nebenklage, durch Einlassung des \u201eT\u00e4ter-Opfer-Ausgleichs\u201c in den punitiven Instrumentenkasten.<\/p>\n<p>Die Debatte um \u201eDiversion\u201c und \u201enet-widening\u201c kann man als Indikator interpretieren, dass Kriminalisierungspolitik und \u201eProbleml\u00f6sungen\u201c durch Sozialarbeit \u201egleichberechtigt\u201c kooperierten. Verl\u00e4ngernde \u201eUmleitungen\u201c des Wegs in den Vollzug von Strafen erm\u00f6glichten, bei unangetastetem bzw. inflationiertem Kriminalrecht eine Kontrolle der Gef\u00e4ngnisbelegung.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Die Allianz hat in der langen Konjunktur von Politik der Inneren Sicherheit, permanenten Moralpaniken und dem \u201epolicing the crisis\u201c das hiesige Gef\u00e4ngnis von skandalisierbarer \u201eHypereinsperrung\u201c entlastet. Eine modernisierte und wohlfahrtsstaatlich reformierte Strafjustiz, die ihre Kontrollfunktionen erziehenden und helfenden Institutionen \u00fcbertr\u00e4gt, kann ihre soziale Selektivit\u00e4t und Mitarbeit an der Reproduktion des Paria-Sektors \u2013 also jener Gruppen, die aus dem Inneren der Gesellschaft ausgeschlossen und zugleich Bestandteil ihrer Klassenstruktur bleiben \u2013 besser unsichtbar machen als die Polizei: durch den Hinweis, dass Verurteilungen sich selbstverst\u00e4ndlich an rechtlichen Verfahrensvorgaben orientieren. Zu den wichtigsten b\u00fcrokratischen An\u00adwendungsregeln in einem Strafprozess z\u00e4hlen Vorstrafen bzw. R\u00fcckfall. Die Orientierung an Vorstrafen und R\u00fcckfall bzw. einer \u201eJugendhilfekarriere\u201c impliziert das Moment, das Bestrafen und Einsperren hinauszuschieben.<\/p>\n<p>So banal es ist, wirkt dieser \u201esecond code\u201c unter Umst\u00e4nden wie eine institutionalisierte Selbstkontrolle der Justiz, Inhaftierungen in einer bestimmten Gr\u00f6\u00dfenordnung zu halten. Daf\u00fcr bedurfte es einer funktionierenden Allianz mit \u201esozialen Diensten\u201c. Diese haben sich ab den 1990er Jahren sehr engagiert auf diese Allianz eingelassen und ihre Arbeit nicht mehr an den Bed\u00fcrfnissen derer ausgerichtet, f\u00fcr die Einrichtungen der sozialen Arbeit wichtige Ressourcen bereitstellen k\u00f6nnten, sondern an den durch die Politik der \u201eInneren Sicherheit\u201c vorgegebenen Etiketten. Identifizierte Risiko-Gruppen k\u00f6nnen sich inzwischen in einer von sozialer Arbeit dominierten \u201ePr\u00e4ventionslandschaft\u201c bewegen, ob sie Fu\u00dfballfans, Rauschmittelnutzer*innen oder \u201eExtremist*innen\u201c sind. Jugendarbeit, die sich der Emanzipation, der Bildung oder der Selbstorganisation explizit verpflichtet, findet sich gerade noch als Einsprengsel in der sozialen Infrastruktur.<\/p>\n<h4>Abolitionismus: Gegendenken und Pragmatik<\/h4>\n<p>Eine Institution, die \u201eKriminalit\u00e4t ernst nimmt\u201c, kann keinen Weg zu Entkriminalisierung von Armut bereiten. Sie stellt einer darauf fokussierten Praxis keinen Rahmen bereit. Der Vorstellung, polizeiliche Sicherheitspolitik k\u00f6nnte durch Sozialpolitik und eine Politik hilfreicher sozialer Kontrolle von \u201eKriminalit\u00e4t\u201c ersetzt werden, ist daher mit einem realistischen Pessimismus entgegenzutreten. Soziale Arbeit als Alternative zu Instanzen von Strafrecht bleibt einer \u201eDialektik von Ausschlie\u00dfung\u201c verhaftet, weil sie als institutionalisierte Praxis \u201eKriminalit\u00e4t ernst nimmt\u201c und darauf lediglich mit einer anderen Herrschaftstechnik reagiert. Darauf hat Heinz Steinert schon Ende der 1980er Jahre im Konflikt zwischen dem \u201eLeft Realism\u201c der Britischen Kriminologie und der als \u201elinken Idealismus\u201c diskreditierten Kritik des strafenden Staates hingewiesen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Es ist sicher nicht zuf\u00e4llig, dass sich in den 1980er Jahren in \u00f6ffentlichen Diskursen \u00fcber Strafrecht und Gef\u00e4ngnisse verst\u00e4rkt abolitionistische Denkmodelle einschalten. Das abolitionistische Denkmodell positioniert sich grunds\u00e4tzlich gegen eine Legitimierbarkeit staatlich organisierter Bestrafung. \u201eAbolitionismus \u2013 das hei\u00dft heute einfach, die Merkw\u00fcrdigkeit, Absurdit\u00e4t und Gef\u00e4hrlichkeit dieses staatlichen Arrangements im Blick zu behalten. Und diese Einsicht so ernst zu nehmen, dass man sich eine Gesellschaft ohne Gef\u00e4ngnisse zumindest vorzustellen versucht.\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Abolitionismus bestand in den 1980er Jahren darin, Gegenargumente zur Ideologie von Reformvollzug als \u201eSch\u00f6ne Neue Welt\u201c zu formulieren; darin, das Ende vom kurzen Traum einer Humanisierung von Strafrecht aufzuzeigen und Folgen der Alternative \u201eHilfe\/Therapie statt Strafen\u201c darzustellen. Abolitionismus als herrschaftskritische Haltung wurde erg\u00e4nzt durch positive Vorschl\u00e4ge, die die Gefahren des Positiven thematisierten: \u201eKriminalit\u00e4t als Konflikt\u201c verstehbar zu machen und das Prinzip \u201eBestrafung von Schuldigen\u201c durch das von Nils Christie formulierte Prinzip der \u201eWiederaneignung und Regulierung von Konflikten\u201c zu ersetzen, geh\u00f6ren zusammen. Wiederaneignung und Konfliktregulierung als \u201eGegen-Praxis\u201c zur Bestrafung der Schuldigen, liegt Vorstellungen von \u201eRestorative Justice\u201c zugrunde. F\u00fcr eine Alternative kommt es aber darauf an, sich im Gegen-Denken und in Gegen-Praxis von Etiketten wie \u201eGewalt\u201c und \u201eKriminalit\u00e4t\u201c zu verabschieden. Ein R\u00fcckblick auf Nils Christies Vorschl\u00e4ge zeigt eine M\u00f6glichkeit auf, wie Etikettierung vermieden werden kann.<\/p>\n<p>Mit der Perspektive von Nils Christie, strafrechtliche \u201eL\u00f6sungen\u201c von Konflikten als staatliche Enteignung von Konflikten und Bestrafung als Leidzuf\u00fcgung durch staatliche Apparate zu analysieren, waren \u00dcberlegungen verbunden, wie eine <em>Situation<\/em> beschaffen sein m\u00fcsste, in der Reaktionen auf Konflikte auf ein \u201eniedrigeres Niveau von Schmerzzuf\u00fcgung\u201c gebracht werden k\u00f6nnten. Alle Instanzen von Strafrecht verfehlen diese Bedingungen systematisch. Ihr organisatorischer Rahmen ist nicht geschaffen f\u00fcr die Erzeugung von Wissen um die <em>vielf\u00e4ltigen<\/em> Bedeutungen der Handlungsweisen anderer. Die Anwendung von Etiketten wie (Gewalt)Kriminalit\u00e4t bedeutet im Extrem eine Handlung und eine Person auf ein Merkmal zu reduzieren. Der Kontext einer Situation und besonders von Ausschlusserfahrungen wird systematisch ausgeblendet.<\/p>\n<h4>Alternativen?<\/h4>\n<p>Das aus abolitionistischer Perspektive entwickelte Modell von Konfliktregulierung unterscheidet sich vom im Strafrecht institutionalisierten \u201eT\u00e4ter-Opfer-Ausgleich\u201c dadurch, dass die Gefahr bisheriger \u201eAlternativen\u201c, doch wieder in die Logik sozialer Kontrolle zu passen, reflektiert wird. Im \u00f6sterreichischen Jugendgerichtsgesetz wurde der \u201eAu\u00dfergerichtliche Tatausgleich\u201c so institutionalisiert, dass er nicht durch das Streben nach einem \u201egerechten\u201c Strafrecht absorbiert werden kann. Zwei Prinzipien verhindern eine Absorption in besonderem Ma\u00dfe. Sie k\u00f6nnen meines Erachtens als Kriterien der Beurteilung von Alternativen genutzt werden, die sich in einem Rahmen von Institutionen sozialer Kontrolle entwickeln. Anders als die uns bekannten Reformen, die nur Bestrafung durch eine andere Reaktion auf Kriminalit\u00e4t ersetzen wollen, beginnt hier Konfliktregulierung damit, die Kategorisierung von Sch\u00e4digungen, Gewaltt\u00e4tigkeiten oder Konflikten als \u201eKriminalit\u00e4t\u201c abzuschaffen. Eine Praxis, die vor allem Institutionen von Grund auf lernen m\u00fcssen. Aufgabe der Wissenschaft w\u00e4re dagegen, Grundlagen f\u00fcr ein \u201eDenken in Konflikten\u201c zu legen, Alternativen beim Umgang mit schwierigen Situationen sozialer Ausschlie\u00dfung zu entwickeln, die Perspektiven der verschiedenen Beteiligten an einem Konflikt zu ihrem Recht kommen zu lassen, um keine neuen Etikettierungen entstehen zu lassen.<\/p>\n<p>Ich nenne nur einige weitere Beispiele, mit denen weitergearbeitet werden kann. Die Studie von Gerhard Hanak, Johannes Stehr und Heinz Steinert zur allt\u00e4glichen Bearbeitung von schwierigen Situationen hat dem Verst\u00e4ndnis von \u201eKriminalit\u00e4t als Konflikt\u201c die Alltagssituationen \u201e\u00c4rgernisse und Lebenskatastrophen\u201c hinzugef\u00fcgt.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Bearbeitung von schwierigen Situationen des Alltags, so der zusammenfassende R\u00fcckblick von Johannes Stehr \u201ezielt auf die Wiederherstellung gest\u00f6rter Routinen, auf die Wiedergutmachung und Kompensation von Sch\u00e4digungen und Verletzungen, als Voraussetzung und Bedingung daf\u00fcr, den Alltag weiter (in gewohnter Weise) bew\u00e4ltigen zu k\u00f6nnen \u2026 Die Alltagslogik der Konfliktbearbeitung steht damit der Logik der Institution \u201aVerbrechen &amp; Strafe\u2018 gegen\u00fcber, die mit der Kategorie der \u201aKriminalit\u00e4t\u2018 grundlegende Unterscheidungen zwischen Konfliktbeteiligten \u2013 in einer T\u00e4ter- Opfer-Dichotomie \u2013 trifft und auf dieser Basis staatliches Strafen als Ausschlie\u00dfung legitimiert.\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Einen weiteren Ansatz aus abolitionistischer Perspektive finden wir im Kontext einer alternativen Sicherheitsberichterstattung bei Arno Pilgram.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Er hat vorgeschlagen, \u201estrafrechtlich verbotene Existenzsicherung als paradoxe[n] Integrationsversuch ansonsten perspektivloser Akteure\u201c zu deuten. Und w\u00e4re nicht die \u00dcberschreitung der Grenze \u201ezwischen \u201alegaler\u2018 und \u201aillegaler\u2018 \u00d6konomie, zwischen \u00e4u\u00dferster Prekarit\u00e4t und Entscheidung f\u00fcr Kriminalit\u00e4t \u2026 als ein Akt der \u2013 wenngleich riskanten und oft misslingenden \u2013 \u201aSelbsterm\u00e4chtigung\u2018, existenzieller Probleml\u00f6sung und \u201aSelbstintegration\u2018 interpretierbar\u201c?<\/p>\n<p>Johannes Stehr hat sich mit der stigmatisierenden Zuschreibung auseinandergesetzt, \u201eFremde\u201c w\u00fcrden an einer \u201eganz anderen\u201c Herkunfts-Kultur festhalten. In einer anti-rassistischen Perspektive, so Stehr am Beispiel der Sinti und Roma, lie\u00dfe sich dieses \u201eFesthalten\u201c angemessener als kollektive Stigmaabwehr und Widerst\u00e4ndigkeit gegen Assimilationsforderungen interpretieren.<\/p>\n<p>Es geh\u00f6rt zum \u201ealten\u201c Wissen, dass \u201einnerer Ausschlie\u00dfung\u201c eine Normenfalle organisiert: Das Leben am Rand oder im Getto ist auf \u201eSchatten\u00f6konomie\u201c angewiesen. Illegale Arbeiten und Dienste, die die legitime Bev\u00f6lkerung durchaus nachfragt, werden entweder \u00fcberhaupt nur im Paria-Sektor zur Verf\u00fcgung gehalten oder billiger angeboten als in der \u201eoffiziellen\u201c \u00d6konomie (Drogen, Prostitution, Pornographie, Schmuggel, Hausarbeit, Bau- und Reparaturarbeiten, amtlich gerne \u201eSchwarzarbeit\u201c genannt). Zur Schatten\u00f6konomie geh\u00f6rt, was wir \u201eAr\u00adbeit an den M\u00e4ngeln des Sozialstaats\u201c nennen k\u00f6nnten oder Zur\u00fcckweisung von Zwangsidentit\u00e4t, die eine herrschende Arbeits- und Lebensweise impliziert. Die Kategorisierungen von Verwaltungen hei\u00dfen in der Regel \u201eSozialstaatsmissbrauch\u201c oder \u201eAsylbetrug\u201c oder \u201eApathie\u201c. Aus der Reihe von Subkulturstudien beziehungsweise dem Gegenwissen zu Moralpaniken \u00fcber Gewalt, \u00fcber den \u201emugger\u201c als Objekt von \u201epolicing the crisis\u201c und die \u201eriots\u201c der 2000er Jahre will ich abschlie\u00dfend nur Alice Goffmans Erz\u00e4hlung \u201eOn the Run\u201c herausgreifen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Ihre wissenschaftliche Erz\u00e4hlung zeigt, dass die Amalgamierung von Armutsproduktion, Rassismus und einer Politik der totalen Kontrolle Schwarze junge M\u00e4nner auf Bearbeitungsweisen von Ausschlie\u00dfung verweist, die sie in der Ausschluss-Situation festhalten, aus der sie ausbrechen wollten. F\u00fcr Schwarze junge M\u00e4nner werden, wie in der totalen Institution, im Ghetto durch Strafjustiz und Polizei \u201eNormenfallen\u201c organisiert. Die Normkonformit\u00e4t, die Kriminalisierung und Inhaftierungen beenden w\u00fcrden, k\u00f6nnen im Armen-Ghetto nicht eingehalten werden.<\/p>\n<p>Ein realistischer Pessimismus muss davon ausgehen, dass Institutionen keinen Ausweg bieten. Der Denkprozess, durch den Bearbeitungen von Situationen sozialer Ausschlie\u00dfung \u201eentkriminalisiert\u201c werden k\u00f6nnen, ist bekannt. \u201eKriminalit\u00e4t\u201c abschaffen k\u00f6nnen nur Anti-Institutionen. Es sind die Leute selbst, die in ihren Alltagen wie Anti-Institutionen mit Konflikten, Situationen von Stigmatisierung und Situationen sozialer Ausschlie\u00dfung umgehen k\u00f6nnen. Ob der Sozialstaat lernen k\u00f6nnte, ihnen f\u00fcr diese Anti-Praxis bedingungslos Mittel zur Verf\u00fcgung zu stellen? Sie w\u00e4ren gut angelegt.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 vgl. Goffman, E.: Stigma. \u00dcber Techniken der Bew\u00e4ltigung besch\u00e4digter Identit\u00e4t, Frankfurt\/Main 1967<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 vgl. Widerspr\u00fcche, Heft 154 (2019): Neuer Autoritarismus \u2013 Schwarze P\u00e4dagogik 2.0? sowie Degner, L. u.a. (Hg.): Dressur zur M\u00fcndigkeit? Tribunal \u00fcber die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland abrufbar \u00fcber <a href=\"https:\/\/akshamburg.wordpress.com\">https:\/\/akshamburg.wordpress.com<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 \u00e4tiologisch thematisiert im kriminologischen Topos \u201eArmut verursacht Kriminalit\u00e4t\u201c oder der kulturindustriellen Wendung \u201eTatmotiv Armut\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 einen \u00dcberblick gibt Vo\u00df, M.: Diversion: Eine neue Form der sozialen Kontrolle, in: M\u00fcller, S.; Otto, H.-U. (Hg.): Damit Erziehung nicht zur Strafe wird. Sozialarbeit als Konfliktschlichtung, Bielefeld 1986, S. 79-93<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 Steinert, H.: Marxsche Theorie und Abolitionismus. Aufforderungen zu einer Diskussion. Kriminalsoziologische Bibliografie 1987, Jg. 14, Heft 56\/57, S. 131-157<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 ders.: Abolitionismus: die harte Wirklichkeit und der M\u00f6glichkeitssinn, in: Christie, N.: Grenzen des Leids, Bielefeld 1986, S. 1-14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 Hanak, G.; Stehr, J.; Steinert, H.: \u00c4rgernisse und Lebenskatastrophen. \u00dcber den allt\u00e4glichen Umgang mit Kriminalit\u00e4t, Bielefeld 1989<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Stehr, J.: Konfliktorientierung in der Forschung zur sozialen Ausschlie\u00dfung, in: Anhorn, R.; Stehr, J. (Hg.): Handbuch Sozialer Ausschluss und Soziale Arbeit. Wiesbaden (im Erscheinen)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 Pilgram, A.; Fuchs, W.: Vorarbeiten f\u00fcr eine fortlaufende Beobachtung der Delinquenz ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger in Wien und Pilotbeobachtung f\u00fcr das Jahr 2015, <a href=\"http:\/\/www.irks.at\/publikationen\/studien\/2016\/delinquenz-ausl%C3%A4ndischer-staatsangeh%C3%B6riger-in-wien.html\">www.irks.at\/publikationen\/studien\/2016\/delinquenz-ausl%C3%A4ndischer-staatsangeh%C3%B6riger-in-wien.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Goffman, A.: On the Run. Die Kriminalisierung der Armen in Amerika, M\u00fcnchen 2014<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Helga Cremer-Sch\u00e4fer In der Auseinandersetzung um rassistische Polizeigewalt kommt auch die Kritik an Polizei<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,129],"tags":[172,1094,1112,1186,1477],"class_list":["post-20395","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-125","tag-abolitionismus","tag-polizei","tag-polizeigewalt","tag-rassismus","tag-verbrechen-strafe"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20395","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20395"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20395\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20395"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20395"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20395"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}