{"id":20662,"date":"2021-12-17T15:39:09","date_gmt":"2021-12-17T15:39:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=20662"},"modified":"2021-12-17T15:39:09","modified_gmt":"2021-12-17T15:39:09","slug":"gefaehrliche-orte-und-die-definitionsmacht-der-polizeibehoerden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=20662","title":{"rendered":"Gef\u00e4hrliche Orte\u00a0und die Definitionsmacht der Polizeibeh\u00f6rden"},"content":{"rendered":"<h3>von Florian Krahmer<\/h3>\n<p><strong>\u201eGef\u00e4hrliche Orte\u201c sind polizeilich eingerichtete Sonderzonen, die es Polizist*innen erm\u00f6glichen, Ma\u00dfnahmen gegen Personen auch ohne konkreten Tatverdacht durchzuf\u00fchren. Sie zeigen sich immer wieder als Austragungsort f\u00fcr politische Konflikte und bilden dar\u00fcber hinaus auch ein Experimentierfeld f\u00fcr neue polizeiliche Ma\u00dfnahmen.<\/strong><\/p>\n<p>Polizeibeamt*innen kommt bei der Bewertung von Gefahren und der damit verbundenen Entscheidung \u00fcber die (aus ihrer Sicht) notwendigen Ma\u00dfnahmen der Gefahrenabwehr ein hohes Ma\u00df an Definitionsmacht zu. Feest und Blankenburg zeigten in ihrer Arbeit, dass diese Entscheidungen nicht nur von der konkreten Gefahrenlage, sondern auch durch andere Aspekte, wie zeit\u00f6konomische Erw\u00e4gungen, Erfolgsdruck durch Vorgesetze sowie eigenen Karriereambitionen gepr\u00e4gt sind.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Bisherige Arbeiten zur Definitionsmacht der Polizei beziehen sich auf das Handeln einzelner Polizeibeamt*innen. Wenig Beachtung fand unterdessen die Definitionsmacht der Polizist*innen in der Verwaltungsebene, die den Vollzugsbeamt*innen \u00fcbergeordnet sind. Nachfolgend soll anhand verschiedener Beispiele zu sogenannten Gef\u00e4hrlichen Orten in Sachsen ein Beitrag dazu geleistet werden, den Blickwinkel auf Verwaltungsentscheidungen innerhalb der Beh\u00f6rde Polizei zu erweitern, die mit ihrer Definitionsmacht Einfluss auf die Festlegung von Kontrollbereichen und die \u00f6ffentliche Wahrnehmung \u201eGef\u00e4hrlicher Orte\u201c nehmen.<!--more--><\/p>\n<p>Bei \u201eGef\u00e4hrlichen Orten\u201c handelt es sich zun\u00e4chst um Kontrollbereiche der Polizei, an denen verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen von Personen mit eventuell weiteren Folgema\u00dfnahmen m\u00f6glich sind. Zur Festlegung eines Kontrollbereiches bedarf es einer polizeilichen Erkenntnis, dass dieser Ort im besonderen Ma\u00dfe von Kriminalit\u00e4t betroffen ist. In der wissenschaftlichen Literatur wurde bereits vielfach thematisiert, dass es sich bei den festgestellten Delikten oft um opferlose Straftaten handelt (z.\u00a0B. Verst\u00f6\u00dfe gegen das Bet\u00e4ubungsmittel- und das Aufenthaltsgesetz).<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Ein \u201eGef\u00e4hrlicher Ort\u201c bedeutet somit noch nicht, dass man hier automatisch Gefahr l\u00e4uft, Opfer einer Straftat zu werden. Vielmehr wird mit einer abstrakten Gefahr argumentiert. Beispielsweise wird davon ausgegangen, dass es an Orten, an denen sich erfahrungsgem\u00e4\u00df Drogendealende und Konsumierende aufhalten, wahrscheinlich ist, dass es zu Begleitstraftaten kommt, die so die Anzahl von Straftaten prognostisch erh\u00f6ht. \u201eGef\u00e4hrliche Orte\u201c haben also viel mit Annahmen und Prognosen zu tun. Diese k\u00f6nnen sich auch als selbsterf\u00fcllende Prophezeiungen manifestieren. Das klassische Beispiel hierf\u00fcr sind Kontrolldelikte. Dort, wo angenommen wird, dass es zu vermehrten Straftaten kommt, kann die Kontrollt\u00e4tigkeit der Polizei erh\u00f6ht werden, was wiederum die Feststellung von Straftaten ansteigen l\u00e4sst. Durch direkte Anweisungen der Beh\u00f6rdenleitung, einen Ort gesondert zu bestreifen und Gro\u00dfkontrollen durchzuf\u00fchren, kann somit Einfluss auf die polizeiliche Statistik genommen werden. Es unterliegt zudem einer Interpretationsfrage, welche Straftatenarten geeignet sind, um eine \u00fcberdurchschnittliche Kriminalit\u00e4tsbelastung festzustellen. In der Regel sind dies keine Wirtschaftsdelikte, sondern Taten der sogenannten Alltagskriminalit\u00e4t, was aber nicht zwingend so sein muss.<\/p>\n<h4>Die Festlegung eines Kontrollbereichs<\/h4>\n<p>Schon die Vorgaben bez\u00fcglich der statistischen Erfassungskriterien von Straften pr\u00e4gen die weiteren Interpretationsm\u00f6glichkeiten zur Be-gr\u00fcndung f\u00fcr Kontrollbereiche. Zu nennen w\u00e4re hier z.\u00a0B. die Initiative der Innenministerkonferenz, zuk\u00fcnftig Messer als Tatmittel statistisch einheitlich zu erfassen, nachdem medial immer wieder thematisiert wurde, ohne dies belegen zu k\u00f6nnen, dass Straftaten unter Verwendung von Messern stark zugenommen haben. Aber auch ganze Ph\u00e4nomenbereiche von Deliktarten k\u00f6nnen neu geschaffen werden, wenn die bisherigen Straftatenarten keine ausreichende Begr\u00fcndung f\u00fcr polizeiliche Ma\u00dfnahmen liefern. Die Evaluation der Waffenverbotszone im Bereich des \u201eGef\u00e4hrlichen Ortes\u201c in der Leipziger Eisenbahnstra\u00dfe, konnte z.\u00a0B. statistisch nicht nachweisen, dass die Waffenverbotszone einen positiven Effekt auf das Kriminalit\u00e4tsaufkommen hatte. Dies lag u.\u00a0a. daran, dass zu den Straftaten unter Verwendung von Waffen keine aussagekr\u00e4ftigen Statistiken existieren. Zudem hatte sich die Anzahl der Rohheitsdelikte nicht ver\u00e4ndert.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Aus diesem Grund wurde von den Autor*innen des Evaluationsberichtes der Waffenverbotszone kurzer-hand ein neuer Straftatenph\u00e4nomenbereich erfunden: \u201eMit Waffen gef\u00fchrte kollektive Auseinandersetzungen\u201c. Im Evaluationsbericht wurde dieser jedoch nicht weitergehend beschrieben. Dies erfolgte erste auf Nachfrage durch das S\u00e4chsische Innenministerium, welches diesen wie folgt definiert: \u201eMit Waffen gef\u00fchrte kollektive Auseinandersetzungen sind \u00f6ffentlichkeitswirksame Auseinandersetzungen in Form von Gewaltstraftaten zwischen mindestens zwei gr\u00f6\u00dferen Personengruppen, in der Summe ab circa 40 Personen, unter Einsatz von Waffen und\/oder gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden.\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Der Erfolg der Waffenverbotszone wurde im Nachgang damit belegt, dass Straftaten des neu geschaffene Ph\u00e4nomenbereichs zur\u00fcckgegangenen seien.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich erfand die Polizeidirektion Leipzig noch \u201eLeuchtturmstraftaten\u201c, die vom S\u00e4chsischen Innen-ministerium wie folgt definiert wird: \u201eLeuchtturmstraftaten sind verwirklichte Straftaten im Bereich der Waffenverbotszone, die im konkreten Einzelfall ein breites mediales Interesse hervorriefen und zudem geeignet sind, das subjektive Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung negativ zu beeinflussen\u201c.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> W\u00e4hrend die sogenannte kollektive Auseinandersetzung bei einer Anzahl von 40 Tatbeteiligten beginnt und damit zwar ein willk\u00fcrlich festgelegtes, aber dennoch \u00fcberpr\u00fcfbares Kriterium besitzt, obliegt die Einordnung als \u201eLeuchtturmstraftaten\u201c g\u00e4nzlich der Definitionsmacht der Polizei. Mit der beliebigen Festlegung von Ph\u00e4nomenbereichen, bei denen einzelne Straftatenarten zusammengefasst werden, besitzen Polizeibeh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit, Deliktzahlen nach Belieben zu kombinieren, um somit den erw\u00fcnschten statistischen Effekt zu erhalten.<\/p>\n<p>Neben den Erfassungskriterien und Interpretationen von Delikten existiert ein weiterer nicht unerheblicher Definitionsspielraum der Polizeibeh\u00f6rden; n\u00e4mlich in Bezug auf die Frage, welche r\u00e4umliche Ausdehnung ein Kontrollbereich haben soll. Die polizeilichen Daten allein erm\u00f6glichen es in der Regel nicht, eine klare r\u00e4umliche Grenze zu ziehen, bis wohin eine besondere Kriminalit\u00e4tsbelastung vorliegt. H\u00e4ufig wird sich deshalb an geographischen Merkmalen, wie bspw. Stra\u00dfenverl\u00e4ufen, orientiert. Es k\u00f6nnen aber auch andere Erw\u00e4gungen, wie z.\u00a0B. \u00f6ffentliche Erwartungen, eine Rolle spielen. So umfasst der Kontrollbereich der Leipziger Eisenbahnstra\u00dfe auch eine gr\u00f6\u00dfere Parkanlage, das Rabet. Dieser Park wird in der Berichterstattung \u00fcber Gef\u00e4hrliche Orte in Leipzig immer wieder als ein Beispiel angef\u00fchrt. Eine aufwendige Sonderauswertung der Polizei zur Vorbereitung der Einf\u00fchrung einer Waffenverbotszone ergab jedoch, dass es in diesem Park nicht vermehrt zu Gewaltstraftaten gekommen ist. Aufgrund der \u00f6ffentlichkeitswirksamen Berichterstattung w\u00e4re es f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung jedoch nicht nachvollziehbar gewesen, wenn dieser Park <em>nicht<\/em> Teil der Waffenverbotszone geworden w\u00e4re, auch wenn dies durch die Datenlage nicht begr\u00fcndbar war. Das Innenministerium begr\u00fcndete die Einbeziehung der Parkanlage hingegen damit, dass man aus polizeilicher Erfahrung wisse, dass es hier zu Drogenhandel komme und dass dieser weitere Delikte nach sich ziehe, auch wenn gerade keine diesbez\u00fcglichen Straftaten erfasst werden.<\/p>\n<h4>Vom Kontrollbereich zum \u201eGef\u00e4hrlichen Ort\u201c<\/h4>\n<p>Dass ein Ort zu einem polizeilichen Kontrollbereich erkl\u00e4rt wurde, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass er auch als ein \u201eGef\u00e4hrlicher Ort\u201c in der \u00d6ffentlichkeit wahrgenommen wird. In diesem Kontext ist es vor allem die mediale Berichterstattung \u00fcber besonders aufsehenerregende Straftaten, die eine Grundlage f\u00fcr eine solche Wahrnehmung bietet. \u00dcber gezielte Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit besitzt die Polizei ein zentrales Gestaltungsinstrument, um bestimmte Orte in den medialen Fokus zu r\u00fccken. Diese Kommunikationsmacht wird von den Polizeien durchaus strategisch eingesetzt. In einem internen Dokument der Bund-L\u00e4nder-Projektgruppe \u201eBek\u00e4mpfungsstrategie Rockerkriminalit\u00e4t\u201c, welches an die \u00d6ffentlichkeit gelangte und im Netz nun frei zug\u00e4nglich ist, ist im Kapitel 6.1, \u201eZiel der \u00d6ffentlichkeitsarbeit\u201c, zu lesen: \u201eEs ist eine proaktive Medienarbeit anzustreben&#8220; und: \u201eNeben der Erf\u00fcllung pressegesetzlicher Informationspflicht kommt es daher darauf an, insbesondere folgende Ziele zu erreichen: (\u2026) Schaffung von Verst\u00e4ndnis und Akzeptanz f\u00fcr polizeiliche Ma\u00dfnahmen, (\u2026) Betonung der Handlungsf\u00e4higkeit des Staates und der Maxime, rechtswidrigem Verhalten konsequent entgegen zu treten\u201c.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Die polizeiliche Medien- und Pressearbeit wird hier nicht zentral als ein Medium zur Information der Bev\u00f6lkerung genutzt, sondern vor allem als Mittel f\u00fcr eine positive Au\u00dfendarstellung der Wirksamkeit polizeilicher Arbeit.<\/p>\n<p>In den Bereich der gezielten \u00d6ffentlichkeitsarbeit geh\u00f6ren auch konzertierte Gro\u00dfkontrollen, an denen h\u00e4ufig unterschiedliche Beh\u00f6rden, bspw. die Polizeien, Ordnungs\u00e4mter oder der Zoll, beteiligt sind und die aus diesem Grund eine auf der Leitungsebenen angesiedelte Planung und Koordinierung bed\u00fcrfen. Diese Gro\u00dfrazzien zielen dabei in den seltensten F\u00e4llen auf schwere Straftaten ab, sondern sind haupts\u00e4chlich im Bereich des Gewerbe- und Steuerrechts angesiedelt.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Das Ziel solcher Gro\u00dfeins\u00e4tze besteht nicht zuletzt in der Demonstration staatlicher St\u00e4rke und Handlungsbereitschaft, die unter der \u00f6ffentlich kommunizierten Devise stehen, dass man keine rechtsfreien R\u00e4ume dulde. F\u00fcr eine Wirkung auch \u00fcber das Stadtviertel hinaus sorgen nicht nur die sichtbaren Kontrollen, z.\u00a0B. durch weitr\u00e4umig abgesperrte Stra\u00dfen, sondern zus\u00e4tzlich eine proaktive Pressearbeit, bei der Medienvertreter*innen (teils) vorab \u00fcber die anstehende Razzia informiert werden. So erf\u00fcllt ein \u201eGef\u00e4hrlicher Ort\u201c eine wichtige Funktion in der Legitimierung staatlicher Ordnung durch ein demonstrativ dargestelltes funktionierendes Gewaltmonopol.<\/p>\n<p>Wie sehr ein Kontrollbereich als \u201eGef\u00e4hrlicher Ort\u201c wahrgenommen wird, steht auch im Zusammenhang mit den politischen Reaktionen und der dahinterliegenden Strategie. Ein Ort kann entweder als gef\u00e4hrlich akzeptiert werden und es werden dementsprechend Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Gefahr angek\u00fcndigt, um so Handlungsst\u00e4rke zu demonstrieren, &#8211; oder die Gef\u00e4hrlichkeit eines Ortes wird zur\u00fcck-gewiesen, dann besteht die Strategie darin, den verlorengegangenen Ruf wiederherzustellen. Welche von beiden Strategien gew\u00e4hlt wird, h\u00e4ngt auch davon ab, welche stereotypen Vorstellungen von einem \u201eGef\u00e4hrlichen Ort\u201c existieren. In der medialen Thematisierung von \u201eGef\u00e4hrlichen Orten\u201c erscheinen diese fast ausschlie\u00dflich als urban und migrantisch gepr\u00e4gt. L\u00e4ndliche R\u00e4ume, die genauso gut im Verh\u00e4ltnis zur Umgebung eine besondere Kriminalit\u00e4tsbelastung aufweisen k\u00f6nnen, kommen so gut wie nie in der \u00f6ffentlichen Berichterstattung vor. Als dies in Sachsen doch einmal durch Zufall geschah, bestand die einhellige Reaktion der B\u00fcrgermeister*innen und der Kommunalverwaltung sowie der Kommunalpolitiker*innen der betroffenen Gemeinden darin, die Gef\u00e4hrlichkeit der Orte zu verneinen. So ver\u00f6ffentlichte das S\u00e4chsische Staatsministerium des Inneren 2018 in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage eine Liste von polizeilichen Kontrollbereichen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Neben Gebieten wie der Leipziger Eisenbahnstra\u00dfe fanden sich auf der Liste auch bisher unbekannte Orte im l\u00e4ndlichen Raum, wie der Busbahnhof in Burgst\u00e4dt oder der Marktplatz in Rochlitz. Die Ver\u00f6ffentlichung dieser \u00dcbersicht wurde von der s\u00e4chsischen Presse breit rezipiert. Die Reaktion der Kommunalpolitiker*innen und der Gemeindeverwaltung der bisher unbekannten, ruralen \u201eGef\u00e4hrlichen Orte\u201c fiel im weiteren Verlauf der Berichterstattung sehr ver\u00e4rgert aus: Man f\u00fcrchtete z.\u00a0B. eine Sch\u00e4digung des Rufes der Gemeinde und wollte sich beim Innenministerium daf\u00fcr stark machen, wieder von der Liste gestrichen zu werden. Auf Forschungsanfragen des Autors wurde u.\u00a0a. die Antwort gegeben: Man k\u00f6nne hierzu nichts sagen, hier g\u00e4be es nichts Gef\u00e4hrliches und man solle sich an die Polizei wenden, die seien daf\u00fcr zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h4>Der \u201eGef\u00e4hrliche Ort\u201c in der Strategie des Polizierens<\/h4>\n<p>\u201eGef\u00e4hrliche Orte\u201c k\u00f6nnen in drei Formen kategorisiert werden: a) \u201eGef\u00e4hrliche Orte\u201c, bei denen die Gefahren von au\u00dfen hineingetragen werden, b) \u201eGef\u00e4hrliche Orte\u201c, die es zu befrieden gilt, und c) \u201eGef\u00e4hrliche Orte\u201c als Experimentierfeld und Projektionsfl\u00e4che. Ein anschauliches Beispiel des ersten Typs sind \u201egrenznahe R\u00e4ume\u201c, die von einer sogenannten \u201egrenz\u00fcberschreitenden Kriminalit\u00e4t\u201c betroffen sind. F\u00fcr die Anwohner*innen dieser Orte stellt die Feststellung einer besonderen Kriminalit\u00e4tslage keine Stigmatisierung dar, denn die Bedrohung kommt von au\u00dfen und sie sehen sich selbst als Opfer der Bedrohung. Mit dem Opferstatus kann auch eine gewisse Anspruchshaltung einhergehen, die besonders in Wahlk\u00e4mpfen aufgegriffen wird. So war die \u201eGrenz\u00fcberschreitende Kriminalit\u00e4t\u201c im s\u00e4chsischen Landtagswahlkampf 2019 ein gro\u00dfes, von der AfD forciertes Thema. Zus\u00e4tzliche Relevanz erhielt es dadurch, dass der jetzige s\u00e4chsische Ministerpr\u00e4sident, Michael Kretschmer, zuvor direkt gew\u00e4hlter Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis der deutsch-polnischen Grenzstadt G\u00f6rlitz war und bei der Bundestagswahl 2017 sein Direktmandat an den AfD-Kandidaten verlor. Im Jahr 2019 wurden dementsprechend, unter Begleitung intensiver \u00d6ffentlichkeitsarbeit, mehrere Videokameras auf der Fu\u00dfg\u00e4ngerbr\u00fccke zwischen G\u00f6rlitz und der polnischen Nachbarstadt Zgorzelec installiert. Im gleichen Jahr wurde zudem die Kontrollt\u00e4tigkeit der Polizei im grenznahen Raum massiv erh\u00f6ht. Dies l\u00e4sst sich anhand der Zahl der Unterst\u00fctzungseins\u00e4tze der Bereitschaftspolizei f\u00fcr Kontrollen in der Polizeidirektion G\u00f6rlitz sehr gut belegen: 2017 fielen 340 Einsatzstunden f\u00fcr die Polizist*innen an, nach der verlorenen Bundestagswahl 2018 waren es schon 12.575 Stunden und 2019, im Jahr der Landtagswahl, waren es 45.056 Einsatzstunden, die ein Jahr sp\u00e4ter wieder auf 32.224 Stunden zur\u00fcckgingen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Bei der zweiten Kategorie eines \u201eGef\u00e4hrlichen Ortes\u201c, bei der es darum geht, die vermutete Gef\u00e4hrlichkeit zu reduzieren, spielen h\u00e4ufig \u00f6konomischen Interessen eine wichtige Rolle. Dabei zeigt sich eine paradoxe Situation. Zum einen ist es von Immobilienunternehmer*innen und Gewerbetreibenden nicht gewollt, dass der Ort als zu gef\u00e4hrlich dargestellt wird, denn dies w\u00fcrde Kundschaft und Mieter*innen abschrecken. Zum anderen sind aber gewisse Aufwertungsprozesse erw\u00fcnscht, die z.\u00a0B. mit der Verdr\u00e4ngung des sogenannten Trinkermilieus einhergehen. Zur Legitimierung einer Bek\u00e4mpfung leichterer Ordnungsst\u00f6rungen erscheint es praktikabel, diese als eine Gefahrenquelle darzustellen, ohne sie jedoch zu dramatisieren. Als Kommunikationsstrategie ist deswegen h\u00e4ufig zu beobachten, dass verschiedene politische wie polizeiliche Akteur*innen betonen, dass der betreffende Ort im Grunde sicher sei, es aber dennoch Ordnungsst\u00f6rungen gebe, die das subjektive Sicherheitsgef\u00fchl beeintr\u00e4chtigten. In der Thematisierung des Sicherheitsgef\u00fchls wird die Beeintr\u00e4chtigung zwar als ein ernstzunehmendes Problem dargestellt, zugleich aber sei dies nicht mit der \u201etats\u00e4chlichen\u201c Sicherheitslage zu verwechseln. Auch der gesamte Evaluationsbericht der Waffen-verbotszone in der Leipziger Eisenbahnstra\u00dfe ist von dieser Logik gepr\u00e4gt.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Denn obwohl der Evaluationsbericht darlegt, dass die Einwohner*innen der Eisenbahnstra\u00dfe kein erh\u00f6htes Unsicherheits-gef\u00fchl aufgrund von Ordnungsst\u00f6rungen haben,<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> wurde bei der Pressekonferenz zur Vorstellung dieses Berichtes vom Leiter der Evaluation betont, dass Graffiti und illegale M\u00fcllablagerungen bei den Einwohner*innen Angst verursachen w\u00fcrden. Daraufhin k\u00fcndigte die Stadt Leipzig an, vermehrt gegen diese Delikte vorgehen zu wollen, um das Sicherheitsgef\u00fchl zu erh\u00f6hen. Kritische Gentrifizierungsdebatten haben gezeigt, dass Stadtverwaltung und Landesregierung bereit sind, den \u00f6konomischen Interessen m\u00f6glicher Inverstor*innen nachzukommen und Aufwertungsprozesse zu unterst\u00fctzen. Die Klassifizierung der Gef\u00e4hrlichkeit eines Ortes aufgrund von Ordnungsst\u00f6rungen bietet hierzu eine gute Begr\u00fcndung, um ordnungs- und sicherheitspolitisch unterst\u00fctzend zu wirken. Die \u201eBroken-Windows-Theorie\u201c unterf\u00fcttert dies mit einer scheinbar kriminologischen Theorie und erkl\u00e4rt das Vorgehen gegen Ordnungsst\u00f6rungen zur pr\u00e4ventiven Ma\u00dfnahme gegen Straftaten. So wurde auch von den Autor*innen der Evaluation der Waffenverbotszone die \u201eBroken-Windows-Theorie\u201c als theoretisches Ger\u00fcst f\u00fcr ihre empfohlenen Ma\u00dfnahmen verwendet.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Die dritte Kategorie eines \u201eGef\u00e4hrlichen Ortes\u201c betrifft Gebiete, in denen polizeiliche Ma\u00dfnahmen im Grunde nicht darauf abzielen, Gefahren abzuwehren, sondern bei denen andere, zumeist politische Interessen, eine Rolle spielen. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Interviews<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> erl\u00e4uterte ein leitender Polizeibeamter der Polizeidirektion Leipzig, dass die Video\u00fcberwachung im links-alternativ gepr\u00e4gten Stadtteil Leipzig-Connewitz keinerlei polizeilichen Effekt habe, denn die Videoaufnahmen w\u00fcrden nicht gespeichert und kein*e Beamt*in h\u00e4tte Zeit, sich die Live\u00fcbertragungen anzuschauen. F\u00fcr ihn lag es auf der Hand, dass es sich um ein politisches Symbol in der Auseinandersetzung zwischen dem CDU-gef\u00fchrten S\u00e4chsischen Innenministerium und der SPD-gef\u00fchrten Stadt handelte. Zudem wollte man in den fr\u00fchen 2000er Jahren Video\u00fcberwachung als ein neues Instrument der Polizei erproben. Eine \u00e4hnliche Einsch\u00e4tzung traf der Beamte auch in Bezug auf die Einrichtung eines zus\u00e4tzlichen Polizeipostens mitten im Stadtteil Connewitz, der mit der Begr\u00fcndung er\u00f6ffnet wurde, dadurch schneller Polizeikr\u00e4fte vor Ort zu haben. Und das, obwohl das n\u00e4chstgelegene Polizeirevier in nur 1,5 km Entfernung liegt. Dieser Polizeiposten wird seit seiner Inbetriebnahme regelm\u00e4\u00dfig von mutma\u00dflich politisch-links motivierten Personen mit Steinen und Farbbeuteln beworfen, was in aller Regelm\u00e4\u00dfigkeit zu einer medialen Diskussion \u00fcber linke Gewalt f\u00fchrt. Auch am \u201eGef\u00e4hrlichen Ort\u201c der Leipziger Eisenbahnstra\u00dfe wurde ein Polizeiposten eingerichtet. Anders als der Posten in Connewitz wurde dieser aber nicht regelm\u00e4\u00dfig angegriffen. Im Gegenteil geht aus der Bev\u00f6lkerungsbefragung der Evaluation der Waffenverbotszone sogar hervor, dass die Bewohner*innen diesen zus\u00e4tzlichen Standort sehr positiv bewerten. Trotzdem wurde er im Herbst 2020 geschlossen und \u2013 entgegen anderslautender Ank\u00fcndigung \u2013 an keinem anderen Standort bisher wiederer\u00f6ffnet. Ein Umstand, der vermuten l\u00e4sst, dass nicht polizeiliche, sondern politische Erw\u00e4gungen bei der Errichtung der Polizeiposten in Connewitz und der Eisenbahnstra\u00dfe eine Rolle spielten.<\/p>\n<h4>Schlussbetrachtungen<\/h4>\n<p>\u201eGef\u00e4hrliche Orte\u201c sind nicht nur Projektionsfl\u00e4che und Austragungsort f\u00fcr politische Konflikte, sondern sie sind auch ein Experimentierfeld f\u00fcr neue polizeiliche Ma\u00dfnahmen. An Orten, die im allgemeinen Verst\u00e4ndnis als \u201egef\u00e4hrliche\u201c gelten, scheint es kaum zu gr\u00f6\u00dferen Widerst\u00e4nden zu kommen, wenn neue Formen des Polizierens erprobt werden. So ist z.\u00a0B. aus den Verwaltungsakten zur Einf\u00fchrung der Waffenverbotszone in der Leipziger Eisenbahnstra\u00dfe ersichtlich, dass die Initiative dazu aus dem Innenministerium kam und dass nicht die Polizeidirektion eine dringende Notwendigkeit f\u00fcr eine neue polizeiliche Ma\u00dfnahme sah. Das Innenministerium wendete sich in einem Schreiben an die Polizeidirektion Leipzig mit der Ank\u00fcndigung, ein Pilotprojekt starten zu wollen, welches man sp\u00e4ter auch an anderen Orten umsetzen m\u00f6chte. Die Polizeidirektion wurde demensprechend beauftragt, einen Lagebericht zu entwerfen, der die Einf\u00fchrung einer Waffenverbotszone begr\u00fcndet. Zus\u00e4tzlich sollte die Einf\u00fchrung der Waffenverbotszone ein politisches Symbol sein, wie der Leiter der Evaluation und Professor an der S\u00e4chsischen Polizeihochschule bei einer Vorstellung des Evaluationsberichtes in einem Stadtteilzentrum der Eisenbahnstra\u00dfe formulierte: Es gehe darum, in einem symbolischen Akt ein Stoppzeichen gegen Kriminalit\u00e4t zu setzen, und dies sei auch gelungen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Feest, J.\/ Blankenburg, E.: Die Definitionsmacht der Polizei: Strategien der Strafverfolgung und sozialen Selektion, D\u00fcsseldorf 1972<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 s. z.\u00a0B. D\u00f6rmann, U. (Hg.): Zahlen sprechen nicht f\u00fcr sich. M\u00fcnchen 2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 S\u00e4chsisches Staatsministerium des Inneren: Ergebnisbericht zur Evaluation der Waffen-verbotszone Eisenbahnstra\u00dfe in Leipzig, Dresden 2021, S. 27ff., <a href=\"https:\/\/static.leipzig.de\/fileadmin\/mediendatenbank\/leipzig-de\/Stadt\/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport\/32_Ordnungsamt\/KPR\/Bericht_Auswertung-WVZ_SMI-PO.pdf\">https:\/\/static.leipzig.de\/fileadmin\/mediendatenbank\/leipzig-de\/Stadt\/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport\/32_Ordnungsamt\/KPR\/Bericht_Auswertung-WVZ_SMI-PO.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 LT Sachsen Drs. 7\/6811 v. 16.07.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 LT Sachsen Drs. 7\/7152 v. 27.08.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 LT Sachsen Drs. 7\/6811 v. 16.07.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Bericht der Bund-L\u00e4nder-Projektgruppe des UA FEK v. 7.10.2010, S. 55, <a href=\"https:\/\/cryptome.org\/2012\/09\/biker-crime.pdf\">https:\/\/cryptome.org\/2012\/09\/biker-crime.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Feltes, T.\/ Rauls, F. (Hg.): Der Kampf gegen Rocker. Der \u201eadministrative Ansatz\u201c und seine rechtsstaatlichen Grenzen. Frankfurt a.M. 2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 LT Sachsen Drs. 6\/13749 v. 13.7.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> verschiedene Landtagsdrucksachen gleichen Titels u.\u00a0a. LT Sachsen Drs. 6\/9079 v. 24.4.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Eine ausf\u00fchrliche Kritik des Evaluationsberichtes findet sich bei Krahmer, F.: Die Evaluation der Waffenverbotszone in Leipzig &amp; was die Sicherheitsbeh\u00f6rden daraus schlussfolgern (18.7.021), <a href=\"https:\/\/copwatchleipzig.home.blog\/2021\/07\/18\/die-evaluation-der-waffenverbotszone-in-leipzig-was-die-sicherheitsbehorden-daraus-schlussfolgern\">https:\/\/copwatchleipzig.home.blog\/2021\/07\/18\/die-evaluation-der-waffenverbotszone-in-leipzig-was-die-sicherheitsbehorden-daraus-schlussfolgern<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> S\u00e4chsisches Staatsministerium des Innern a.a.O. (Fn. 3), S. 111f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Krahmer a.a.O. (Fn. 11)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Das Interview wurde im Rahmen des Promotionsvorhabens des Autors gef\u00fchrt. Aufgrund zugesicherter Anonymit\u00e4t k\u00f6nnen die genauen Dienstbezeichnungen und das Datum des Interviews nicht ver\u00f6ffentlicht werden.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Florian Krahmer \u201eGef\u00e4hrliche Orte\u201c sind polizeilich eingerichtete Sonderzonen, die es Polizist*innen erm\u00f6glichen, Ma\u00dfnahmen gegen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[131],"tags":[422,835,908,1535],"class_list":["post-20662","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-127","tag-definitionsmacht","tag-kbo","tag-leipzig","tag-waffenverbotszone"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20662","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20662"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20662\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20662"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20662"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20662"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}