{"id":20677,"date":"2021-08-17T16:14:02","date_gmt":"2021-08-17T16:14:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=20677"},"modified":"2021-08-17T16:14:02","modified_gmt":"2021-08-17T16:14:02","slug":"beobachtungsobjekt-afd-unterwanderung-statt-politischer-auseinandersetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=20677","title":{"rendered":"Beobachtungsobjekt AfD?\u00a0Unterwanderung statt politischer Auseinandersetzung"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch und Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><strong>Nach einiger Vorlaufzeit kam der Paukenschlag: Nun werde die Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD) als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz als \u201eVerdachtsfall\u201c beobachtet, hie\u00df es im Januar 2021. Schon einen Tag sp\u00e4ter zwang ein Gericht das Bundesamt, diese Entscheidung einstweilen zur\u00fcckzunehmen. W\u00e4hrend der \u201eVorgang AfD\u201c im Moment ruht, haben die Verfassungsschutz\u00e4mter mit den \u201eQuerdenkern\u201c neue Verfassungsfeinde entdeckt.<\/strong><\/p>\n<p>Im November 2015 erkl\u00e4rte der damalige Chef des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maa\u00dfen, die AfD werde von seiner Beh\u00f6rde \u201enicht als extremistisch eingesch\u00e4tzt\u201c und stelle auch \u201ekeine Gefahr f\u00fcr die freiheitlich-demokratische Grundordnung\u201c dar.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Auf einem Parteitag im Juli 2015 hatte sich Frauke Petry als Vertreterin der nationalkonservativen Str\u00f6mung gegen den wirtschaftsliberalen AfD-Mit\u00adbe\u00adgr\u00fcn\u00adder Bernd Lucke durchgesetzt und war zur Parteisprecherin gew\u00e4hlt worden. Zweiter Sprecher wurde zwar der keinem Fl\u00fcgel zugerechnete J\u00f6rg Meu\u00adthen, mit Alexander Gauland, Beatrix von Storch und Albrecht Glaser dominierten die Nationalist*innen aber auch den Rest des Vorstandes und bestimmten nun definitiv den Kurs der Partei.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Die \u00f6ffentliche Debatte um die Frage der verfassungssch\u00fctzerischen Beobachtung nahm jedoch erst Ende Januar 2016 Fahrt auf, nachdem Petry dem Mannheimer Morgen ein Interview gegeben hatte. <a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Sie sagte dort, Grenzpolizist*innen m\u00fcssten, um \u201eden illegalen Grenz\u00fcbertritt (von Fl\u00fcchtlingen zu) verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.\u201c Petry erkl\u00e4rte in der Folge, sie sei zu dieser Aussage gedr\u00e4ngt worden. Dass das Gesetz \u00fcber den unmittelbaren Zwang aus dem Jahre 1961 Grenzbeamt*innen im Falle von \u201eGrenzdurchbr\u00fcchen\u201c tats\u00e4chlich zum Schusswaffengebrauch erm\u00e4chtigt, spielte in der folgenden Auseinandersetzung keine Rolle. Es waren vor allem Repr\u00e4sentanten der Gr\u00fcnen und der SPD, die nun nach dem Inlandsgeheimdienst riefen: Anton Hofreiter in der Tagesschau, Sigmar Gabriel in der \u201eBild am Sonntag\u201c. Die AfD, so der damalige SPD-Vorsitzende, stehe nicht mehr \u201eauf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung\u201c und in der Vergangenheit sei man \u201egut beraten\u201c gewesen, sich \u201esolche Gruppen genauer anzusehen\u201c.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Die Aufgeregtheit legte sich schnell wieder, die AfD wurde weiterhin nicht beobachtet. Petry, die noch im September 2016 daf\u00fcr pl\u00e4diert hatte, den Begriff \u201ev\u00f6lkisch\u201c wieder \u201epositiv aufzuladen\u201c, galt im Sommer 2017 pl\u00f6tzlich als gem\u00e4\u00dfigt und trat nach der Bundestagswahl im September aus der Partei aus. Der erneute Rechtsrutsch der AfD schien das BfV nicht weiter zu beeindrucken. Erst im M\u00e4rz 2018 beschloss die Amtsleitertagung, das regelm\u00e4\u00dfige Treffen der Leiter der Verfassungsschutz\u00e4mter der L\u00e4nder und des Bundes, das BfV solle einen \u201eergebnisoffenen Pr\u00fcfprozess zu tats\u00e4chlichen Anhaltspunkten f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der AfD und\/oder ihren Teilorganisationen\u201c einleiten.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>An der \u00f6ffentlichen Pr\u00e4sentation des Amtes und des vorgesetzten Bundesinnenministers \u00e4nderte sich jedoch nichts. Noch am 1. September 2018, als der Th\u00fcringer AfD-Chef Bj\u00f6rn H\u00f6cke mit Lutz Bachmann von Pegida und diversen hitlergr\u00fc\u00dfenden Neonazis an der Spitze eines \u201eSchweigemarschs\u201c in Chemnitz liefen, sah Horst Seehofer keinen Grund zur \u00c4nderung seiner Linie: \u201eNat\u00fcrlich muss man immer genau hinschauen, und das tut der Verfassungsschutz, ob es sich bei Aussagen von Parteimitgliedern oder Zusammenarbeit mit bestimmten Gruppen um Einzelmeinungen oder parteipolitische Linie handelt. Derzeit liegen die Voraussetzungen f\u00fcr eine Beobachtung der Partei als Ganzes f\u00fcr mich nicht vor.\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Erst Ende September 2018 machte die Amtsleitertagung dem BfV Druck \u2013 offenbar nachdem sich die Vertreter der CDU- und der SPD-ge\u00adf\u00fchr\u00adten L\u00e4nder in der Innenministerkonferenz, der damalige Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier, sowie der Niedersach\u00adsens, Boris Pistorius, geeinigt hatten. Die Landes\u00e4mter, die dem BfV noch kein Material geliefert hatten, sollten dies bis Oktober 2018 tun. Zur Jahreswende sollte das BfV ein Ergebnis vorlegen.<\/p>\n<p>Klar ist, dass dieser Gesinnungswandel im BfV kaum etwas mit der realen Entwicklung nach rechts innerhalb der AfD zu tun hatte. Diese war be\u00adreits seit 2015 deutlich zu erkennen. Aber ob eine Organisation \u201ebeobachtet\u201c wird oder nicht, ist eine Frage der politischen Opportunit\u00e4t. Und die schien dem Duo Maa\u00dfen\/Seehofer nicht gegeben. Generell war der Chef des Bundesamtes sehr zur\u00fcckhaltend, was den Umgang mit nicht offen neonazistischen Organisationen und Aktionen betrifft. Das zeigt sich nicht nur an seinen \u00c4u\u00dferungen zu der Frage, ob es denn bei den Aus\u00adschreitungen in Chemnitz im August 2018 \u201eHetzjagden\u201c auf \u201eausl\u00e4ndisch aussehende\u201c Menschen gegeben hatte.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Es zeigt sich auch an seinen diversen Treffen mit AfD-Funktion\u00e4r*innen \u2013 mit Petry, Gauland und Stephan Brandner.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Dass er dabei auch Tipps zur Vermeidung einer \u201eBeobachtung\u201c gegeben habe, hat der BfV-Chef dementiert. Im September 2018 war Maa\u00dfen auch f\u00fcr Seehofer nicht mehr haltbar. Ein Wechsel als Berater ins Innenministerium scheiterte. Anfang November erfolgte die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.<\/p>\n<p>Aber auch die Landes\u00e4mter scheuten eine Beobachtung der AfD, die sie auch alleine h\u00e4tten beschlie\u00dfen k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Soweit ersichtlich hatten im September 2018 nur Niedersachsen und Bremen die AfD-Jugendor\u00adga\u00adnisation auf dem Schirm. Der nieders\u00e4chsische Landesverband der Jungen Alternative l\u00f6ste sich daraufhin formell auf. Th\u00fcringen machte die AfD im September 2018 zum \u201ePr\u00fcffall\u201c. Alle anderen L\u00e4nder hielten sich bis zum Januar 2019 zur\u00fcck \u2013 offensichtlich aus Furcht, dass die Beobachtung gerichtlich angefochten w\u00fcrde.<\/p>\n<h4>Politische Parteien als Beobachtungsobjekte<\/h4>\n<p>Die verfassungsrechtliche Basis f\u00fcr die \u201eBeobachtung\u201c politischer Parteien liegt in Artikel 21 Grundgesetz. W\u00e4hrend in Absatz 1 das \u201eParteienprivileg\u201c formuliert ist (\u201eIhre Gr\u00fcndung ist frei.\u201c), erlaubt Absatz 2 das Verbot von Parteien durch das Bundesverfassungsgericht, sofern sie \u201enach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anh\u00e4nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gef\u00e4hrden\u201c. Diese, dem Modell der \u201ewehrhaften Demokratie\u201c folgende M\u00f6glichkeit des Parteienverbots setzt voraus, dass Informationen gesammelt werden (d\u00fcrfen), ob \u201eZiele\u201c oder \u201eVerhalten\u201c vorliegen, die ein Verbot rechtfertigen k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>In der Formulierung des Gesetzes besteht die Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in der \u201eSammlung und Auswertung von Informationen\u201c unter anderem \u00fcber \u201eBestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung\u201c gerichtet sind (\u00a7\u00a03 Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz, BVerfSchG). \u00a7 4 definiert \u201eBestrebungen\u201c (\u201esolche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss\u201c) sowie die Merkmale der \u201efreiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c, die das Verfassungsgericht in den Verbotsverfahren der 1950er Jahre entwickelt hatte. Zul\u00e4ssig ist eine Beobachtung nur dann, wenn \u201etats\u00e4chliche Anhaltspunkte\u201c auf die verfassungsgef\u00e4hrdenden \u201eBestrebungen\u201c vorliegen. Was genau unter \u201etats\u00e4chlichen Anhaltspunkten\u201c zu verstehen ist, liegt irgendwo zwischen mehr als blo\u00dfer Vermutung und weniger als Gewissheit; jeweils im Einzelfall m\u00fcssen die Nachweise erbracht werden. Was im Einzelfall zul\u00e4ssig ist, muss zudem dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit entsprechen: Der Grad an Verdacht und Gef\u00e4hrlichkeit entscheidet \u00fcber die Mittel, die zur \u201eBeobachtung\u201c zul\u00e4ssig sind.<\/p>\n<p>Aus dieser Grundkonstellation haben die Verfassungsschutz\u00e4mter eine Hierarchie ihrer \u201eBeobachtungsobjekte\u201c entwickelt: Die untere Stufe ist der \u201ePr\u00fcffall\u201c. Hier haben die \u00c4mter \u2013 auf welchem Weg auch immer \u2013 Hinweise auf verfassungsgef\u00e4hrdende Bestrebungen erhalten, die sie als \u201etats\u00e4chliche Anhaltspunkte\u201c bewerten. Ihre T\u00e4tigkeit ist im Folgenden darauf gerichtet, die Anhaltspunkte zu pr\u00fcfen. Dies tun sie auf der Grundlage von \u00a7 3 in Verbindung mit \u00a7 8 Absatz 1 BVerSchG, der ihnen die gezielte Auswertung allgemein zug\u00e4nglicher Quellen erlaubt. Sieht das Amt den Verdacht best\u00e4tigt, dann wird der \u201ePr\u00fcffall\u201c zum \u201eVerdachtsfall\u201c hochgestuft. Die Bewertung als Verdachtsfall erlaubt den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (nach \u00a7 8 Absatz 2 BVerschG), sie hat die Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte zur Folge, und sie kann zum Verbot von Vereinigungen, zum Entzug von Grundrechten oder zu einem Parteiverbotsverfahren f\u00fchren.<\/p>\n<p>Bereits die Sammlung von Informationen aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen wird als Grundrechtseingriff gewertet; bei nat\u00fcrlichen Personen als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bei Parteien als Eingriff in das \u201eParteienprivileg\u201c. Allerdings gilt dieser Eingriff als so geringf\u00fcgig, dass bereits ein geringer Verdachtsgrad als ausreichend betrachtet wird. Zudem ist die Klassifizierung als \u201ePr\u00fcffall\u201c ein beh\u00f6rdeninterner Vorgang. Das hei\u00dft, im Normalfall erfahren die \u201eBeobachtungsobjekte\u201c nicht davon, dass ihre Verfassungsgef\u00e4hrlichkeit von den Beh\u00f6rden \u00fcberpr\u00fcft wird.<\/p>\n<p>Am 19. Januar 2019 erkl\u00e4rte das BfV, dass die AfD-Jugend\u00adorganisation \u201eJunge Alternative\u201c und die Teilorganisation \u201eDer Fl\u00fcgel\u201c als Verdachtsfall, die AfD als Gesamtpartei als \u201ePr\u00fcffall\u201c bearbeitet w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Das diesen Entscheidungen zugrunde liegende Gutachten (als \u201eVerschlusssache \u2013 vertraulich\u201c eingestuft) wurde kurze Zeit sp\u00e4ter von netzpolitik.org im Volltext ver\u00f6ffentlicht.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Nachdem die AfD vergeblich vom BfV die Unterlassung der \u00c4u\u00dferung verlangt hatte, dass sie als Pr\u00fcffall gef\u00fchrt werde, rief sie das K\u00f6lner Verwaltungsgericht (VG) an. Am 26. Februar 2019 verbot es dem Amt per einstweiliger Anordnung, weiterhin zu verbreiten, dass die AfD als \u201ePr\u00fcffall\u201c behandelt werde.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Die \u00f6ffentliche Markierung als \u201ePr\u00fcffall\u201c stelle einen Eingriff, eine \u201emittelbar belastende negative Sanktion\u201c gegen die AfD dar.<\/p>\n<p>Offenkundig um die Beobachtung der Gesamtpartei abzuwenden, k\u00fcndigte der \u201eFl\u00fcgel\u201c im April 2020 an, sich aufl\u00f6sen zu wollen.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Da er aber keine formale Organisation darstellte, bedeutet die \u201eAufl\u00f6sung\u201c nur den Verzicht auf regelm\u00e4\u00dfige und \u00f6ffentlichkeitswirksame Selbstinszenierungen, keineswegs den Verzicht auf das koordinierte Wirken in der Partei. Im Januar 2021 scheiterte die AfD mit dem Versuch, die Einstufung als \u201eVerdachtsfall\u201c durch das BfV im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens zu verhindern. Das VG K\u00f6ln lehnte den Eilantrag ab, da das Amt eine \u201eStillhaltezusage\u201c abgegeben hatte, in der es zusicherte, einstweilen keine Pressekonferenzen zu dem Thema abzuhalten und Funktion\u00e4r*innen, Mandatstr\u00e4ger*innen und Wahlbewerber*innen nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu \u00fcberwachen. Im Februar 2021 best\u00e4tigte das NRW-Oberverwaltungsgericht dieses Urteil.<\/p>\n<p>Anfang M\u00e4rz 2021 berichteten Medien, der Verfassungsschutz habe die AfD bundesweit als \u201eVerdachtsfall\u201c eingestuft. BfV-Pr\u00e4sident Thomas Haldenwang habe dies den Pr\u00e4sidenten der Landes\u00e4mter auf einer Videokonferenz mitgeteilt. Aufgrund einer gutachterlichen Auswertung verschiedener \u00f6ffentlicher Quellen behandele das Amt die Partei nun als \u201erechtsextremistischen Verdachtsfall\u201c. Diese Entscheidung bedeutete zugleich, dass das Amt \u201enachrichtendienstliche Mittel\u201c gegen die AfD einsetzen kann. Das Bundesamt \u00e4u\u00dferte sich nicht zu den Medienberichten; die AfD rief erneut das VG K\u00f6ln an.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Am 5. M\u00e4rz gab das Gericht der Klage statt. Weil die Beobachtungsentscheidung an die \u00d6ffentlichkeit gelangt war, habe das Amt gegen seine Zusage versto\u00dfen, die Grundlage der vorherigen Entscheidungen gewesen war. Damit habe es in \u201eunvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gew\u00e4hrleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen\u201c. Das Gericht verpflichtete das Amt zum \u00f6ffentlichen Stillschweigen; zugleich stoppte es die Bearbeitung der AfD als \u201eVerdachtsfall\u201c.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Nach dieser blamablen Posse sind die Verfassungsschutz\u00e4mter nun in Sachen AfD zum Abwarten gezwungen, bis die Gerichte in der Hauptsache entschieden haben.<\/p>\n<h4>Was der \u201eVerdachtsfall\u201c erlaubt<\/h4>\n<p>Die Einstufung der AfD als \u201eVerdachtsfall\u201c w\u00e4re f\u00fcr die \u00c4mter mit zwei Wirkungen verbunden. Sie erlaubt eine intensivierte Beobachtung durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (\u201eMethoden, Gegenst\u00e4nde und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung\u201c): Observationen, Bild- und Ton\u00fcberwachungen, Einsatz von V-Leuten und Gew\u00e4hrspersonen, Verwendung von Tarnpapieren et cetera (\u00a7\u00a08 BVerschG). Personaldossiers (\u201eP-Ak\u00adten\u201c) d\u00fcrfen angelegt und entsprechende Eintr\u00e4ge im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) erfolgen. Damit stehen die typischen Probleme der Infiltration im Raum: Welche Aktivit\u00e4ten gehen auf die Spitzel der \u00c4mter zur\u00fcck, nutzen die V-Leute ihre Bezahlung, um die Arbeit in der Partei umso intensiver betreiben zu k\u00f6nnen? Die Geschichte der NPD-Verbotsversuche und die des \u201eTh\u00fcringer Heimatschutzes\u201c bzw. des NSU haben die Gefahren dieser Art von \u201eBeobachtung\u201c deutlich vor Augen gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Nach au\u00dfen ist die Deklarierung einer Partei als \u201eVerdachtsfall\u201c als staatsoffizielle Verrufserkl\u00e4rung in abschreckender Absicht gedacht. Die (potenziellen) Sympathisant*innen der AfD sollen dar\u00fcber aufgekl\u00e4rt werden, dass die Partei eine Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die \u201efreiheitliche demokratische Grundordnung\u201c darstellt. Dass ein solcher Makel ein zweischneidiges Instrument ist, ist offenkundig: Vielleicht gibt es die naiven B\u00fcrger*innen, die gestern noch in der AfD die lupenreinen Demokrat*innen sahen und denen nun die Augen ge\u00f6ffnet werden. Vielleicht verdankt die AfD ihre Attraktivit\u00e4t aber gerade ihrer Opposition zum \u201eSystem\u201c, und ihre Anh\u00e4nger*innen f\u00fchlen sich bekr\u00e4ftigt, dass sie der richtigen Partei zuneigen. Von dem Nutzen ganz zu schweigen, den die Partei daraus ziehen kann, sich als \u201eM\u00e4rtyrerin\u201c zu inszenieren.<\/p>\n<h4>Wer braucht die Beobachtung?<\/h4>\n<p>Angesichts der Konstellationen ist es nicht abwegig festzustellen, dass die anderen Parteien im Jahr der Bundestagswahl versuchen, mit den Mitteln des Verfassungsschutzes eine der Konkurrentinnen zu schw\u00e4chen. Das ist ein zus\u00e4tzliches Geschenk an die AfD. Hinzu kommt, dass es einer amtlichen Beobachtung kaum bedarf um festzustellen, dass die AfD ein Demokratieverst\u00e4ndnis pflegt, das die Wirklichkeit einer pluralen, offenen, liberalen und multikulturellen Gesellschaft nicht anerkennt. Auftreten und \u00c4u\u00dferungen der Partei und ihrer f\u00fchrenden Mitglieder belegen dies dauerhaft. Die formale Aufl\u00f6sung des \u201eFl\u00fcgels\u201c \u2013 um die Beobachtung der Gesamtpartei abzuwehren \u2013 verdeutlicht das Problem: Keineswegs verschwinden gewisse \u00dcberzeugungen und ihre Protagonist*innen in der Partei, sondern sie agieren umso wirkungsvoller in anderen Formen.<\/p>\n<p>Dass die \u00d6ffentlichkeit die nachrichtendienstliche Durchdringung der AfD ben\u00f6tigt, um tiefere Erkenntnisse \u00fcber \u201everfassungsfeindliche\u201c Bestrebungen in ihrem Innern aufsp\u00fcren zu k\u00f6nnen, ist wenig \u00fcberzeugend. Die gezielten \u00f6ffentlichen Tabubr\u00fcche, das Spiel mit den Andeutungen und versteckten Botschaften sind \u00f6ffentlich hinl\u00e4nglich bekannt. Die \u201enationalkonservative\u201c Wende der AfD war schon mit dem Wechsel des F\u00fchrungspersonals im Jahre 2015 deutlich erkennbar. Sofern sie \u00fcberhaupt erfolgen, waren und sind Abgrenzungen von nationalistischen und neonazistischen, antisemitischen und autorit\u00e4ren Bewegungen leicht durchschaubare Lippenbekenntnisse. Um das festzustellen, bedarf es keines administrativen \u201eFr\u00fchwarnsystems\u201c und keiner Infiltration der Milieus mit staatsfinanzierten Spitzeln.<\/p>\n<p>In den j\u00fcngsten Verlautbarungen haben die \u00c4mter einen erneuten Beweis f\u00fcr ihre Sensibilit\u00e4t gegen\u00fcber den Gefahren, die der \u201efreiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c von rechts drohen, unter Beweis gestellt: Am 7. Mai 2021 teilte das S\u00e4chsische Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz mit, \u201ePegida\u201c sei nun als Verdachtsfall eingestuft. Anfangs habe die Bewegung noch ein \u201eheterogenes Publikum\u201c angezogen, dann jedoch \u201ein zunehmendem Ma\u00dfe qualitativ und quantitativ radikale und zuletzt extremistische Grund\u00fcberzeugungen\u201c entwickelt.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Angesichts der rechtsradikalen Affinit\u00e4ten des Pediga-F\u00fchrungspersonals, die seit den Anf\u00e4ngen 2014 bekannt waren, liegt der Eindruck nahe, dass das Landesamt mit der \u201eVerdachtsfall\u201c-Erkl\u00e4rung so lange wartete, bis Pegida sich als sektiererische Kleingruppe bereits selbst erledigt hat. Unter \u201eFr\u00fch\u201cerkennung wird gemeinhin etwas anderes verstanden.<\/p>\n<p>Schon Ende April 2021 hatte das BfV einen neuen Verdachtsfall ausgemacht: die COVID 19-\u201eQuerdenker\u201c beziehungsweise einzelne Personen und Gruppen innerhalb dieses Spektrums. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrt das Amt aus:<\/p>\n<p>\u201eEs werden Verbindungen zu \u201aReichsb\u00fcrger\u2018- und \u201aSelbstverwalter\u2018-Organi\u00adsationen sowie Rechtsextremisten in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren beh\u00f6rdlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert. Ein solches Vorgehen ist insgesamt geeignet und zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repr\u00e4sentanten nachhaltig zu ersch\u00fcttern.\u201c<\/p>\n<p>Weil das BfV die \u201eQuerdenker\u201c nicht den recht-, links- oder ausl\u00e4nderextremistischen Schubladen zuordnen will, hat es \u201eeinen neuen Ph\u00e4nomenbereich\u201c \u201eVerfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staa\u00adtes\u201c eingerichtet: \u201eInnerhalb dieses Bereichs wurde ein bundesweites Sammelbeobachtungsobjekt \u201aDemokratiefeindliche und\/oder sicherheits\u00ad\u00adgef\u00e4hrdende Delegitimierung des Staates\u2018 eingerichtet, dem die diesbez\u00fcglich relevanten Akteure zugeordnet und nachrichtendienstlich bearbeitet werden.\u201c<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Mit der \u201eDelegitimierung\u201c haben die \u00c4mter sich einen weiteren neuen Begriff zugelegt. Nach der \u201eVerfassungsfeindlichkeit\u201c und dem \u201ePr\u00fcffall\u201c \u2013 beide exekutive Eigensch\u00f6pfungen \u2013 verlagert die \u201eDelegitimierung\u201c die Verdachtssch\u00f6pfung ins Ungef\u00e4hre. Der Begriff der \u201eBestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (\u2026) gerichtet sind\u201c (\u00a7 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerschG) wird noch weiter aufgeweicht. Es reicht, dass sie geeignet erscheinen, den Glauben an und das Vertrauen in den Staat zu ersch\u00fcttern. Wie schwach muss sich ein politisches System f\u00fchlen, wenn es die \u00dcberzeugungen der B\u00fcrger*innen dadurch zu festigen glaubt, dass es unter den Aluh\u00fcten Spitzel platziert?<\/p>\n<h4>Wer braucht die \u00c4mter?<\/h4>\n<p>Im Dezember 2020 hat das Bundeskabinett 89 Ma\u00dfnahmen zur \u201eBek\u00e4mpfung von Rechtsextremismus und Rassismus\u201c beschlossen.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> 33 davon sind dem Bundesinnenministerium zugeordnet. Wohl dank der alphabetischen Sortierung ist die \u201eAnpassung des Verfassungsschutzrechts\u201c (Legalisierung der \u201eQuellen-TK\u00dc\u201c, also der Installation von \u00dcberwachungssoftware) an erster Stelle genannt. Der Ausbau der \u00c4mter und ihre Vernetzung folgen als Punkte 16 bis 18.<\/p>\n<p>Quantitativ stehen jedoch die St\u00e4rkung der Zivilgesellschaft, Pr\u00e4vention, Teilhabe und Unterst\u00fctzung der (potenziellen) Opfer im Vordergrund des Katalogs. N\u00e4hme man diese Ans\u00e4tze im Kampf gegen extrem rechte und demokratiefeindliche Akteure ernst, dann l\u00e4ge es auch nahe, auf die \u201e\u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz\u201c zu verzichten. Denn dass diese sich ihrer Natur nach der demokratischen Kontrolle entziehen, ergibt sich nicht nur aus ihrem Wesensmerkmal des \u201eGeheimen\u201c. Tats\u00e4chlich haben die Geheimdienste in der Geschichte der Bundesrepublik nachdr\u00fccklich unter Beweis gestellt, dass sie im deutlichen Widerspruch zu dem stehen, was sie sch\u00fctzen sollen.<\/p>\n<p>Freilich verkennt diese Argumentation, dass die Dienste Mittel staatlicher Herrschaft sind. Sie sind Instrumente, mit denen die bestehenden Verh\u00e4ltnisse vor radikaler Kritik gesch\u00fctzt werden sollen. Nirgendwo wird das deutlicher als in der \u201eTreueerkl\u00e4rung\u201c, die die Bundesregierung all jenen verpflichtend vorschreiben will, die in ihrem Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus durch staatliche Mittel unterst\u00fctzt werden wollen:<\/p>\n<p>\u201eZu diesem Zweck m\u00fcssen Antragsteller bereits anl\u00e4sslich der Beantragung sich in gesonderter schriftlicher Form zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und best\u00e4tigen, die Mittel ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Zielen des Grundgesetzes f\u00f6rderliche Aktivit\u00e4ten und die Bewahrung und St\u00e4rkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu verwenden.\u201c<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Auf diesem Wege entscheiden die \u201e\u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz\u201c dar\u00fcber, wessen Engagement gegen rechts gef\u00f6rdert wird.<\/p>\n<p>P.S.: Bevor wir es vergessen: Bei der \u201eBeobachtung\u201c linker Gruppierungen macht es sich der Verfassungsschutz erheblich einfacher als bei der AfD. So gilt etwa die Zeitung \u201eJunge Welt\u201c wegen ihrer \u201erevolution\u00e4r-mar\u00adxi\u00adsti\u00adschen Grund\u00fcberzeugungen\u201c als \u201egesichert linksextremistisch\u201c. Begr\u00fcndung: Die \u201eAufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugeh\u00f6rigkeit\u201c widerspreche der Garantie der Menschenw\u00fcrde. \u201eMenschen d\u00fcrfen nicht zum \u201ablo\u00dfen Objekt\u2018 degradiert oder einem Kollektiv untergeordnet werden, sondern der Einzelne ist stets als grunds\u00e4tzlich frei zu behandeln.\u201c<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Noch Fragen?<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Warum der Geheimdienst die AfD nicht \u00fcberwacht, Welt Online v. 2.2.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 AfD w\u00e4hlt national-konservative F\u00fchrungsspitze, Zeit Online v. 5.7.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Das Interview v. 30.1.2016 ist hinter der Paywall. Die wesentlichen Teile finden sich im \u201eBerlin-Br\u00fcssel\u201c-Blog des Deutschlandfunks v. 30.1.2016, <a href=\"http:\/\/blogs.deutschlandfunk.de\/berlinbruessel\/2016\/01\/30\/schusswaffengebrauch-an-der-grenze\">http:\/\/blogs.deutschlandfunk.de\/berlinbruessel\/2016\/01\/30\/schusswaffengebrauch-an-der-grenze<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Sigmar Gabriel: So will der SPD-Chef die AfD stoppen, Bild am Sonntag v. 31.1.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Zum Ablauf siehe Abschnitt B.I. des von netzpolitik.org ver\u00f6ffentlichten Gutachtens des BfV zur AfD: Pr\u00fcffall \u2013 Wir ver\u00f6ffentlichen das Verfassungsschutzgutachten zur AfD, netzpolitik.org v. 28.1.2019.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Horst Seehofer: AfD soll sich von Gewalt distanzieren. Der Westen (Funke-Medien\u00adgruppe) v. 1.9.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Faktencheck: Maa\u00dfen und das Video von Chemnitz, tagesschau.de v. 11.9.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Weiteres Maa\u00dfen-Treffen mit AfD-Mitglied sorgt f\u00fcr Kritik, S\u00fcddeutsche Zeitung online v. 16.8.2018; Gauland berichtet von drei Treffen mit Maa\u00dfen, Zeit Online v. 11.9.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 L\u00e4nder uneins \u00fcber Beobachtung, Berliner Morgenpost v. 5.10.2018; Verfassungssch\u00fctzer der L\u00e4nder uneins beim Blick nach rechts, Tagesspiegel Online v. 24.1.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> zur Rechtsgrundlage s. zusammenfassend: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Beobachtung von Parteien durch den Verfassungsschutz. WD 3 \u2013 3000 \u2013 072\/16, Berlin 2016. <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/425104\/e0375fd93b9d020677398bc1ed1edf9e\/wd-3-072-16-pdf-data.pdf\">www.bundestag.de\/resource\/blob\/425104\/e0375fd93b9d020677398bc1ed1edf9e\/wd-3-072-16-pdf-data.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Pressemitteilung des BfV v. 15.1.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> AfD: Pr\u00fcffall \u2013 Wir ver\u00f6ffentlichen \u2026, a.a.O. (Fn. 5)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Pressemitteilung des VG K\u00f6ln v. 26.1.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> tagesschau.de v. 1.4.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> zur Chronologie s. Verfassungsschutz beobachtet AfD \u2013 oder doch nicht? Online: www.juracademy.de (11.4.2021)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> VG K\u00f6ln, Beschluss v. 5.3.2021, Az.: 13 L 105\/21, <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/2331302.html\">https:\/\/openjur.de\/u\/2331302.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.verfassungsschutz.sachsen.de\/download\/2021_05_07_PEGIDA_BO_korr.pdf\">www.verfassungsschutz.sachsen.de\/download\/2021_05_07_PEGIDA_BO_korr.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Pressemitteilung des BfV v. 29.4.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.bundesregierung.de\/resource\/blob\/992814\/1819984\/4f1f9683cf3fad\u00addf90e\u00ad27f09c692abed\/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf\">www.bundesregierung.de\/resource\/blob\/992814\/1819984\/4f1f9683cf3fad\u00addf90e\u00ad27f09c692abed\/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/veroeffentlichungen\/themen\/sicherheit\/abschlussbericht-kabinettausschuss-rechtsextremismus.pdf\">www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/veroeffentlichungen\/themen\/sicherheit\/ abschlussbericht-kabinettausschuss-rechtsextremismus.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 19\/29415 v. 5.5.2021<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch und Norbert P\u00fctter Nach einiger Vorlaufzeit kam der Paukenschlag: Nun werde die<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,130],"tags":[181,1195,1209,1491],"class_list":["post-20677","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-126","tag-afd","tag-rechtsextremismus","tag-reichsbuerger","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20677","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20677"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20677\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20677"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20677"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20677"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}