{"id":21056,"date":"2022-03-07T14:38:38","date_gmt":"2022-03-07T14:38:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21056"},"modified":"2022-03-07T14:38:38","modified_gmt":"2022-03-07T14:38:38","slug":"zurueckweisungs-union-wie-die-eu-die-menschenrechte-aushebelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21056","title":{"rendered":"Zur\u00fcckweisungs-Union: Wie die EU die Menschenrechte aushebelt"},"content":{"rendered":"<h3>von Matthias Lehnert<\/h3>\n<p><strong>Die Kontinuit\u00e4t der Menschenrechtsverletzungen an den europ\u00e4ischen Au\u00dfengrenzen ist eine Krise der Rechtsstaatlichkeit \u2013 sie wird aber nicht als solche benannt. Stattdessen wird ein Diskurs hegemonial, der die Existenz und die Reichweite des Zur\u00fcckweisungsverbotes relativiert und in Frage stellt.<\/strong><\/p>\n<p>\u201ePushbacks\u201c mag ein Unwort sein,<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> vor allem aber sind die damit bezeichneten Handlungen eine Untat. Der mittlerweile \u00fcber rechtliche Diskurse hinaus weithin bekannte Begriff bezeichnet eine staatliche Zur\u00fcckweisung einer schutzsuchenden Person, ohne vorab das Schutzgesuch in einem ordentlichen Verfahren gepr\u00fcft zu haben. Dies verst\u00f6\u00dft gegen mehrere menschenrechtliche Bestimmungen: Die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention (GFK), die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Europ\u00e4ische Grundrechtecharta, die UN-Antifolterkonvention und weitere internationale Vertr\u00e4ge. Sie enthalten ein sogenanntes Zur\u00fcckweisungsverbot (bzw. Non-Refoulement-Gebot) gegen\u00fcber Menschen, denen im Fall einer R\u00fcckkehr in ihr Herkunftsland politische Verfolgung oder eine gravierende Menschenrechtsverletzung droht. Es ist zugleich unumstritten, dass die Zur\u00fcckweisungsverbote damit auch implizit das Recht beinhalten, dass die Gefahr einer politischen Verfolgung und einer Menschenrechtsverletzung in einem ordentlichen Verfahren gepr\u00fcft wird.<!--more--><\/p>\n<p>Die Realit\u00e4t an den europ\u00e4ischen Au\u00dfengrenzen sieht bekanntlich anders aus: Es ist hinl\u00e4nglich bekannt, <a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> dass die griechische K\u00fcstenwache in Hunderten F\u00e4llen Boote mit schutzsuchenden Menschen in die T\u00fcrkei zur\u00fcckgewiesen hat; dass an der kroatisch-bosnischen Grenze j\u00e4hrlich Tausende Menschen ohne Verfahren an der Grenze abgewiesen werden;<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> dass Polen und Litauen massenhaft Menschen an der Grenze zu Belarus ihr Recht auf ein Asylverfahren verwehrt haben.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Dabei ist diese Praxis kein Ph\u00e4nomen von Einzelf\u00e4llen und skrupellosen Grenzschutzbeamt*innen: Zugleich sehen wir, dass einzelne Staaten offen ihr nationales Recht in Stellung gegen die Vorgaben des Europarechts und des V\u00f6lkerrechts bringen: So hat Polen im vergangenen Oktober eine \u00c4nderung des Ausl\u00e4nderrechts beschlossen, mit der Menschen, die \u201eillegal\u201c \u2013 also ohne ein erforderliches Visum \u2013 einreisen, unmittelbar und ohne eine weitere Pr\u00fcfung des Schutzbegehrens von der Grenzpolizei zur\u00fcckgewiesen werden k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Auch die litauische Regierung hat im August 2021 vorgegeben, dass Schutzsuchende, die illegal die Grenze \u00fcberquert haben, unmittelbar zur\u00fcckgeschoben werden k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<h4>Die Rolle der EU<\/h4>\n<p>Es w\u00e4re jedoch irref\u00fchrend, von einem schlichten Gegensatz zwischen den Hardliner-Staaten auf der einen Seite und einem allenfalls passiven, aber ansonsten menschenrechtsbasierten Resteuropa oder einer ernsthaften \u201eKoalition der Willigen\u201c auf der anderen Seite auszugehen. Vielmehr hat die Rechtlosigkeit an den europ\u00e4ischen Au\u00dfengrenzen als strukturelles Ph\u00e4nomen ihren Ursprung in einer auf Abschottung gerichteten und von der gesamten Europ\u00e4ischen Union getragenen Politik, mit der die Sicherung der Grenzen als Wesensmerkmal staatlicher Souver\u00e4nit\u00e4t grunds\u00e4tzlichen Vorrang gegen\u00fcber den geltenden Menschenrechten genie\u00dfen soll.<\/p>\n<p>Die ma\u00dfgebliche Beh\u00f6rde f\u00fcr den Grenzschutz auf europ\u00e4ischer Ebene, die Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr die Grenz- und K\u00fcstenwache Frontex, ist ebenso mindestens mittelbar in Pushbacks involviert und unterst\u00fctzt und deckt Menschenrechtsverletzungen,<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> wie dies auch f\u00fcr diejenigen Grenzsch\u00fctzer*innen etwa aus Deutschland gilt,<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> die mit der Bundespolizei und einzelnen L\u00e4nderpolizeien an den Frontex-Operationen zur Sicherung der europ\u00e4ischen Au\u00dfengrenzen beteiligt sind. Eine effektive Umgestaltung von Frontex, die einerseits als eigenst\u00e4ndige Agentur mit einem starken Mandat ausgestattet ist, und andererseits kaum einer Kontrolle unterliegt,<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> ist dennoch nicht zu erwarten.<\/p>\n<h4>Rechtsverletzungen bleiben ohne Sanktionen<\/h4>\n<p>Auch k\u00f6nnen sich die Staaten an den Au\u00dfengrenzen regelm\u00e4\u00dfig auf mindestens verbale Unterst\u00fctzung verlassen, wenn sie im Ernstfall \u2013 bei der Aufk\u00fcndigung der EU-T\u00fcrkei-Deals durch den t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten Recep Tayyip Erdo\u011fan oder der Instrumentalisierung von Gefl\u00fcchteten durch den belarussischen Diktator Alexander Lukaschenko \u2013 zu besonders rigiden Ma\u00dfnahmen greifen: Als Griechenland im M\u00e4rz 2020 als Reaktion auf die steigende Zahl von aus der T\u00fcrkei kommenden Gefl\u00fcchteten das Asylrecht aussetzte und damit einen offenen Rechtsbruch beging, dankte die EU-Kommissionspr\u00e4sidentin Ursula von der Leyen der Regierung in Athen daf\u00fcr, das \u201eeurop\u00e4ische Schild\u201c zu sein.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> \u00c4hnliche Solidarit\u00e4tsadressen erfuhren die Regierungen von Polen, Litauen und Lettland, als sie mit aller H\u00e4rte auf Gefl\u00fcchtete reagierten, die \u00fcber Belarus in die EU einzuwandern versuchten.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>W\u00e4hrend also bei der offenen Missachtung der Rechte von Gefl\u00fcchteten keine Sanktionen drohen, f\u00e4llt es denjenigen europ\u00e4ischen Staaten, die eine besonders repressive Linie bei der Abwehr von Gefl\u00fcchteten betreiben, leicht, ihre Politik zugleich eigenst\u00e4ndig weiterzuentwickeln \u2013 und \u00fcberdies selbst die EU zum Handeln aufzufordern: In einem offenen Brief mit dem Betreff \u201eAdaptation of the EU legal framework to new realities\u201c<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> forderten zw\u00f6lf Innenmininster*innen \u2013 unter anderem der \u201eVisegr\u00e1d-Gruppe\u201c aus Polen, Ungarn, Tschechien und der Slowakei, au\u00dferdem Griechenlands, \u00d6sterreichs und D\u00e4nemarks \u2013 die Kommission im Oktober dazu auf, an der Formulierung strengerer Regelungen zur Verhinderung \u201eillegaler\u201c Einreisen mitzuwirken und die betroffenen Staaten bei der Errichtung physischer Grenzbarrieren finanziell zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h4>Relativierung der Menschenrechte<\/h4>\n<p>Neben Regierungen in Polen, Litauen und Griechenland f\u00fchlen sich auch Akteure wie Frontex hinsichtlich von Zur\u00fcckweisungen im Recht. Der Frontex-Exekutivdirektor fordert wiederholt \u201eKlarheit\u201c, unter welchen Umst\u00e4nden Zur\u00fcckweisungen an den EU-Au\u00dfengrenzen wom\u00f6glich nicht gegen EU-Recht versto\u00dfen w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Ein ma\u00dfgeblicher Referenzpunkt f\u00fcr diejenigen politischen Kr\u00e4fte, die f\u00fcr eine robuste und damit rechtsfreie Grenzsicherung pl\u00e4dieren, ist hierbei die Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in der Sache N.D. und N.T. gegen Spanien.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Dieser erkl\u00e4rte die Zur\u00fcckweisung von zwei Personen aus Mali und der Elfenbeink\u00fcste anhand des Verbotes der Kollektivausweisung aus Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls der EMRK f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig und begr\u00fcndete die Entscheidung zum einen mit dem \u201eillegalen\u201c und gewaltt\u00e4tigen Verhalten der Beschwerdef\u00fchrer bei deren Versuch, die Grenze zu \u00fcberqueren; zum anderen verwies er auf die angebliche M\u00f6glichkeit einer legalen Einreisealternative.<\/p>\n<p>Abgesehen von der inhaltlichen Kritik an dieser Argumentation<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> ist die Entscheidung jedenfalls nicht verallgemeinerungsf\u00e4hig: Erstens liegt eine solche Einreisealternative f\u00fcr schutzsuchende Menschen etwa an der griechischen Grenze oder in Polen gerade nicht vor. Zweitens hat sich der EGMR in der Entscheidung \u2013 aus prozessualen Gr\u00fcnden \u2013 gerade nicht mit dem Zur\u00fcckweisungsverbot aus Art. 3 der EMRK besch\u00e4ftigt. Zu eben dieser Bestimmung hatten die Richter*innen unterdessen und auch im Nachgang zur Praxis in Polen und Ungarn in verschiedenen Entscheidungen geurteilt, dass schutzsuchende Menschen immer ein Recht auf ein effektives Verfahren haben, wenn sie \u00fcber einen Drittstaat eingereist sind, der als sicher deklariert wird, sowie auch dann, wenn die Einreise nominell \u201eillegal\u201c war.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Nichtsdestotrotz spiegelt sich die Wirkmacht der Entscheidung auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs wider: Der renommierte Rechtsprofessor Daniel Thym, der regelm\u00e4\u00dfig als Sachverst\u00e4ndiger f\u00fcr die (fr\u00fchere) Bundesregierung bei Diskussionen um rechtliche Einschr\u00e4nkungen des Asylrechts auftrat, argumentierte im vergangenen Jahr in einem Beitrag f\u00fcr die Frankfurter Allgemeine Zeitung,<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> dass die Polizei an der Grenze und insbesondere bei bevorstehenden Abschiebungen in Drittstaaten wie der T\u00fcrkei nur rudiment\u00e4re Pr\u00fcfpflichten habe, und die vom EGMR verlangte M\u00f6glichkeit einer Einreisealternative keineswegs in jedem Einzelfall konkret zur Verf\u00fcgung stehen m\u00fcsse. Diese Absage an das f\u00fcr das Non-Refoulement-Gebot zentrale Erfordernis einer Einzelfallpr\u00fcfung flankierte Thym mit einem Verweis auf Normen des Europarechts \u2013 wie unter anderem den Schengener Grenzkodex und die EU-Seeau\u00dfengrenzkontrollverordnung: Bestimmungen derweil, die unstreitig in der Normenhierarchie unterhalb der Menschenrechte stehen.<\/p>\n<p>Mit \u00e4hnlich zweifelhaften rechtlichen Argumenten versuchte Fabrice Leggeri im vergangenen Jahr die Zur\u00fcckweisung von Booten zu rechtfertigen, da nach der Seeau\u00dfengrenzkontrollverordnung und dem internationalen Seerecht Boote zur Umkehr angewiesen werden d\u00fcrften, wenn der Verdacht des \u2013 in den Bereich der Organisierten Kriminalit\u00e4t gez\u00e4hlten \u2013 Menschenhandels besteht.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Der griechische Migrationsminister Notis Mitarakis vertrat zu den Zur\u00fcckweisungen von Booten, die nach seiner Darstellung von der t\u00fcrkischen Marine in griechische Gew\u00e4sser gelotst worden sind, die These, dass es sich bei den Schutzsuchenden nicht um Fl\u00fcchtlinge handele: Denn die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention betr\u00e4fe nur Menschen, die vor Gefahren fliehen, und <em>\u201e<\/em><em>nicht Menschen, die von einem Nachbarstaat bei der \u00dcberfahrt unterst\u00fctzt werden.<\/em><em>\u201c<\/em><a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<h4>Bedrohung als rechtliches Argument<\/h4>\n<p>Solche Relativierungen sind dem absolut geltenden Zur\u00fcckweisungsverbot an sich fremd \u2013 gemein ist ihnen jeweils, dass sie an vermeintliche Bedrohungen und Gefahren und damit an politisch popul\u00e4re wie menschenfeindliche Argumentationsmuster ankn\u00fcpfen, und diese in den Rechtsdiskurs zu \u00fcbersetzen versuchen: Unter Verweis auf \u201egewaltsame Einwanderungsversuche\u201c in der Entscheidung des EGMR oder auf die Gefahr des Menschenhandels in den Ausf\u00fchrungen von Leggeri \u2013 oder gegenw\u00e4rtig Bezug nehmend auf die Instrumentalisierung von Gefl\u00fcchteten und eine angeblich \u201ehybride Bedrohung\u201c durch Autokraten wie Erdo\u011fan oder Lukaschenko.<\/p>\n<p>Dabei geht es nicht um Fakten, sondern um rassistische Bilder und Narrative. Tats\u00e4chlich lag die Zahl der Menschen, die im zweiten Halbjahr \u00fcber Belarus in die Europ\u00e4ische Union eingereist, allenfalls im unteren f\u00fcnfstelligen Bereich.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Dennoch bietet der Verweis auf das B\u00f6se und Bedrohliche \u2013 in diesem Fall verk\u00f6rpert durch Lukaschenko \u2013 die ideale Grundlage, um ein schon seit L\u00e4ngerem im Raum stehendes Projekt voranzutreiben: Die Einf\u00fchrung von Schnellverfahren an den Au\u00dfengrenzen, einschlie\u00dflich einer massiven Beschneidung von Verfahrensrechten \u2013 die bereits ein zentraler Baustein im von der EU-Kommission 2020 vorgeschlagenen Migrationspakt war, der aber wegen seines Umfangs an Reformvorschl\u00e4gen keine Mehrheit innerhalb der EU finden konnte und nun in Einzelbestandteilen diskutiert wird.<\/p>\n<h4>Rechtlosigkeit durch Gesetz<\/h4>\n<p>Mit einem Entwurf f\u00fcr einen \u201eBeschluss des Rates \u00fcber vorl\u00e4ufige Sofortma\u00dfnahmen zugunsten von Lettland, Litauen und Polen\u201c<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> hatte die Kommission zun\u00e4chst im Dezember 2021 vorgeschlagen, dass den betreffenden Staaten \u00fcber die Aktivierung der sogenannten Notstandsklausel des Art. 78 Abs. 3 AEUV erm\u00f6glicht wird, Schnellverfahren an der Grenze durchzuf\u00fchren. Diese machen mit der Fiktion der \u201eNicht-Einreise\u201c eine vollwertige Einreise auf dem Papier unm\u00f6glich und f\u00fchren zu einer faktischen, und damit rechtswidrigen, Inhaftierung, indem die schutzsuchenden Menschen keine Bewegungsfreiheit genie\u00dfen, sondern in Lagern an der Grenze verbleiben m\u00fcssen \u2013 was zudem und vor allem einen effektiven Zugang zu Rechtsbeist\u00e4nden massiv erschwert bzw. rechtswidrige Ablehnungen und Abschiebungen erleichtert.<\/p>\n<p>Diesen Vorschlag einer Sofortma\u00dfnahme hat die Kommission in einen abstrakten Gesetzesvorschlag in Form der sogenannten Instrumentalisierungsverordnung<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\"><em><strong>[22]<\/strong><\/em><\/a> gegossen, um f\u00fcr derlei vermeintliche \u201ehybride Bedrohungen\u201c gewappnet zu sein. Nach ihrer Verabschiedung k\u00f6nnte sie angewendet werden durch einen \u201eMitgliedstaat im Falle einer Instrumentalisierung von Migranten\u201c \u2013 welcher dann ebenfalls befugt ist, Schnellverfahren an der Grenze einzuf\u00fchren. Wann eine solche Instrumentalisierung vorliegt, formuliert der ebenfalls neu entworfene Art. 2 Nr. 27 des Schengener Grenzkodex in einer f\u00fcr viele Eventualit\u00e4ten offenen Definition: Unter \u201eInstrumentalisierung von Migranten \u2026 ist eine Situation zu verstehen, in der ein Drittstaat irregul\u00e4re Migrationsstr\u00f6me in die Union herbeif\u00fchrt, indem er die Ankunft von Drittstaatsangeh\u00f6rigen an den Au\u00dfengrenzen der Mitgliedstaaten aktiv f\u00f6rdert oder erleichtert, und solche Handlungen die Absicht erkennen lassen, die Union als Ganzes oder einen ihrer Mitgliedstaaten destabilisieren zu wollen, und geeignet sind, wesentliche Funktionen des Staates, insbesondere seine territoriale Integrit\u00e4t, die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und den Schutz seiner nationalen Sicherheit, zu gef\u00e4hrden\u201c.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a><\/p>\n<p>Derlei Vorschl\u00e4ge der Kommission formulieren \u2013 anders als die Gesetzes\u00e4nderungen in Polen und Litauen \u2013 zwar keine schlichte Legalisierung von Pushbacks. Aus diesem Grund sind sie auch im gegenw\u00e4rtigen politischen Klima ebenso wenig mehrheitsf\u00e4hig \u2013 Polen hat bereits kundgetan, dass es die Einrichtung von Grenzverfahren als nicht weitgehend genug ablehnt.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> W\u00e4hrend die Kommission ihre Vorschl\u00e4ge noch von wohlklingenden Bezugnahmen auf die menschenrechtliche Gew\u00e4hrleistung des Refoulement-Verbotes ummantelt, gibt sie sie dennoch eine klare Richtung vor, in die sich das europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlingsrecht bewegen soll: Schutzgesuche sollen nicht zu einer effektiven und von den Menschenrechten geleiteten Pr\u00fcfung, sondern zuvorderst zu einer Ablehnung mitsamt schneller und effektiver Abschiebung f\u00fchren.<\/p>\n<p>Diese Tendenz geht einher mit einer grunds\u00e4tzlichen und bereits seit den 90er Jahren vorangetriebenen Politik der Auslagerung von Fl\u00fcchtlingsabwehr an die Peripherie und in Drittstaaten \u2013 welche j\u00fcngst durch einen Vorschlag f\u00fcr einen \u201eDurchf\u00fchrungsbeschluss des Rates \u00fcber den Mechanismus der operativen Koordinierung f\u00fcr die externe Dimension der Migration\u201c<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> in einem weiteren Gesetzesentwurf unterf\u00fcttert wurde, um \u201eden Druck auf die europ\u00e4ischen Grenzen zu verringern\u201c, indem Drittstaaten etwa in Nordafrika durch finanzielle Zuwendungen oder eine Lockerung der Visapolitik zur Zusammenarbeit aufgefordert werden.<\/p>\n<h4>Krise der Rechtsstaatlichkeit<\/h4>\n<p>Heiner Busch schrieb in seinen Ideen zu diesem Heft: \u201eWer derzeit in den Tageszeitungen etwas zur EU liest, wird mit ziemlicher Sicherheit auf das Wort Krise sto\u00dfen\u201c, um daran anschlie\u00dfend zu fragen, ob mit der EU ein Staat neuer Pr\u00e4gung entsteht, oder dieser Weg durch diverse Krisen \u00fcberholt sei. Tats\u00e4chlich ist das europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlingsrecht heutzutage von Krisen verschiedener Art gepr\u00e4gt: Da ist auf der einen Seite das dysfunktionale Dublin-System, das seit Jahren auf eine Reform wartet und durch einen effektiven und solidarischen Verteilmechanismus ersetzt werden muss \u2013 was bekanntlich nicht mehrheitsf\u00e4hig ist. Und da ist auf der anderen Seite die Krise an den Au\u00dfengrenzen, die zwar eine Krise der Rechtsstaatlichkeit ist, aber nicht als solche benannt wird. Jedoch eine Krise, die dem Fortbestehen der EU nicht im Weg zu stehen scheint.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 \u201ePushback\u201c ist Unwort des Jahres 2021, Tagesschau v. 12.1.2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Griechenland setzt offenbar Fl\u00fcchtlinge auf dem Meer aus, Spiegel v. 16.6.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Danish Refugee Council: Bosnia and Herzegovina, Border Monitoring Monthly Snapshot, 2020, <a href=\"https:\/\/drc.ngo\/media\/iflfn2jz\/border_monitoring_monthly_snapshot_november2020_final.pdf\">https:\/\/drc.ngo\/media\/iflfn2jz\/border_monitoring_monthly_snapshot_november2020_final.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Human Rights Watch: \u201eDie Here or Go to Poland\u201c. Belarus\u2019 and Poland\u2019s Shared Responsibility for Border Abuses, 24.11.2021, <a href=\"http:\/\/www.hrw.org\/report\/2021\/11\/24\/die-here-or-go-poland\/belarus-and-polands-shared-responsibility-border-abuses\">www.hrw.org\/report\/2021\/11\/24\/die-here-or-go-poland\/belarus-and-polands-shared-responsibility-border-abuses<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Migration \u00fcber Belarus: Neues Ausl\u00e4nderrecht in Polen erm\u00f6glicht Abschiebung im gro\u00dfen Stil, Frankfurter Rundschau v. 26.10.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Lithuania introduces pushbacks against migrants crossing from Belarus, InfoMigrants v. 4.8.2021, <a href=\"http:\/\/www.infomigrants.net\/en\/post\/34091\/lithuania-introduces-pushbacks-against-migrants-crossing-from-belarus\">www.infomigrants.net\/en\/post\/34091\/lithuania-introduces-pushbacks-against-migrants-crossing-from-belarus<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Verwaltungsrat verweigert Frontex-Chef die Entlastung, Spiegel v. 4.3.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Deutsche Bundespolizisten verwickelt, Tagesschau v. 28.11.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Lehnert, M.; Pelzer, M.; Pichl, M.: Rechtsk\u00e4mpfe um das europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlingsrecht nach dem Sommer 2015, in: H\u00e4nsel u.a. (Hg.): Grenzregime IV. Von Moria bis Hanau \u2013 Brutalisierung und Widerstand, Berlin, Hamburg 2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> EU-Spitze dankt Griechenland: \u201eEurop\u00e4ischer Schild\u201c, S\u00fcddeutsche Zeitung v. 3.3.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Erkl\u00e4rung von Pr\u00e4sidentin von der Leyen zur Lage an der Grenze zwischen Polen und Belarus v. 8.11.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.politico.eu\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/07\/Joint-letter_Adaptation-of-EU-legal-framework-20211007.pdf\">www.politico.eu\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/07\/Joint-letter_Adaptation-of-EU-legal-framework-20211007.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> EU interior ministers balance migrant rights and strong borders, Deutsche Welle v. 21.1.2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> N.D. und N.T. gg Spanien (Rs. 8675\/15 und 8697\/15), EGMR, Urteil v. 13.2.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Pichl, M.; Schmalz<em>, D.: \u201cUnlawful\u201d may not mean rightless: The shocking ECtHR Grand Chamber judgment in case N.D. and N.T., Verfassungsblog v. 14.2.2020, <\/em>https:\/\/verfassungsblog.de\/unlawful-may-not-mean-rightless, DOI: <a href=\"https:\/\/dx.doi.org\/10.17176\/20200214-164325-0\">10.17176\/20200214-164325-0<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Schmalz, D.: Menschenrechtliche Einlassgebote: Die aktuelle Rechtsprechung des EGMR zu widerrechtlichen Zur\u00fcckweisungen an der Grenze, in: Zeitschrift f\u00fcr Ausl\u00e4nderrecht 2021, H. 10, S. 360f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> \u201ePushbacks\u201c in der \u00c4g\u00e4is, FAZ v. 7.4.2021; vgl. auch: Thym, D.:<em> Menschenrechtliche Grenzen f\u00fcr Pushbacks \u2013 und der weitergehende Schutz nach EU-Sekund\u00e4rrecht, Verfassungsblog v. 17.5.2021, <\/em>https:\/\/verfassungsblog.de\/menschenrechtliche-grenzen-fur-pushbacks-und-der-weitergehende-schutz-nach-eu-sekundarrecht<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Frontex verteidigt Pushback von Migranten, Zeit Online v. 17.2.202<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Athen: T\u00fcrkische Kriegsschiffe lotsen Fl\u00fcchtlinge in griechische Gew\u00e4sser, RND v. 3.4.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Gilster, A.: Das Recht wird an eine inhumane Praxis angepasst, in: Zeitschrift Osteuropa 2021, H. 8\/9, S. 53-60<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Vorschlag f\u00fcr einen Beschluss des Rates \u00fcber vorl\u00e4ufige Sofortma\u00dfnahmen zugunsten von Lettland, Litauen und Polen, COM (2021)752 final v. 1.12.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Proposal for a Regulation addressing situations of instrumentalisation in the field of migration and asylum, COM (2021)890 final v. 14.12.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Proposal for a Regulation amending Regulation (EU) 2016\/399 on a Union Code on the rules governing the movement of persons across borders, COM (2021)891 final v. 14.12.2021, S. 31<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> Polen lehnt Ausnahmeregeln der EU im Belarus-Konflikt ab, Tagesspiegel v. 2.12.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Council Implementing Decision on the Operational Coordination Mechanism for the External Dimension of Migration, Ratsdok. 5095\/22 v. 11.1.2022<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Matthias Lehnert Die Kontinuit\u00e4t der Menschenrechtsverletzungen an den europ\u00e4ischen Au\u00dfengrenzen ist eine Krise der<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,132],"tags":[281,639,718,955,1170],"class_list":["post-21056","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-128","tag-belarus","tag-frontex","tag-griechenland","tag-migration","tag-pushbacks"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21056","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21056"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21056\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21056"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21056"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21056"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}