{"id":21074,"date":"2023-07-08T18:58:52","date_gmt":"2023-07-08T18:58:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21074"},"modified":"2023-07-08T18:58:52","modified_gmt":"2023-07-08T18:58:52","slug":"literatur-74","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21074","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Wie reagiert die Polizei auf sozialen Protest? Wie kommt sie ihren Aufgaben nach, Sicherheit oder Ordnung \u2013 Chiffren f\u00fcr die dominanten Interessen in \u00d6konomie, Gesellschaft und Politik \u2013 zu bewahren? Welchen Einfluss hat die Institution Polizei auf kollektive politische Aktionen, auf deren Verlauf und deren Wirkungen in und f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit? Antworten auf diese Fragen sucht CILIP seit seiner Gr\u00fcndung. Die Besch\u00e4ftigung mit dem, was heute Protest Policing genannt wird, ist deshalb dauerhaft in CILIP pr\u00e4sent; allerdings ist es auch zwei Jahrzehnte her, dass wir zuletzt einen Schwerpunkt diesem Thema widmeten (CILIP 72, H. 2\/2002). Die Demonstrationen, Versammlungen, Blockaden und andere Formen des zivilen Ungehorsams \u2013 einschlie\u00dflich der \u201ebegleitenden\u201c Polizeieins\u00e4tze \u2013 wurden und werden von nachbereitenden Darstellungen und wissenschaftlichen Untersuchungen begleitet. An dieser Stelle sei nur auf die Demonstrationsbeobachtungen des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie (www.grundrechtekomitee.de) hingewiesen, die einen Fundus f\u00fcr alle diejenigen darstellen, die sich ein Bild von konkreten Protestereignissen und den polizeilichen Einsatzstrategien machen wollen. Auf wissenschaftliche W\u00fcrdigungen des Polizei-Protest-Geschehens wird in den Beitr\u00e4gen des Schwerpunkts Bezug genommen. An dieser Stelle soll deshalb nur auf zwei Sammelb\u00e4nde und eine umfangreiche Studie zum Thema hingewiesen werden.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Mecking, Sabine (Hg.):<\/strong> <em>Polizei und Protest in der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden (Springer VS) 2020, 229 S., 44,99 Euro<\/em><\/p>\n<p>Der Sammelband pr\u00e4sentiert neben der Einleitung der Herausgeberin acht Aufs\u00e4tze, die zur H\u00e4lfte unter den \u00dcberschriften \u201eWandel in Gesellschaft, Politik und Polizei\u201c und \u201ePolizeiliches Handeln zwischen Tradition und Reform\u201c pr\u00e4sentiert werden. Obgleich einige Beitr\u00e4ge \u2013 etwa Frank Decker zum Populismus oder Ulrich Jan Schr\u00f6der zur Entwicklung des Versammlungsrechts \u2013 \u00fcber diese Phasen hinausgehen, liegt der zeitliche Schwerpunkt auf den Verh\u00e4ltnissen in der alten Bundesrepublik von den 1950er bis in die 1980er Jahre. In der Einleitung wird ein kompakter \u00dcberblick \u00fcber die Polizeientwicklung und ihre wissenschaftliche Reflexion gegeben. Der westdeutschen Polizei wird attestiert, dass sie sich \u201eim Laufe der Zeit zu einer modernen rechtsstaatlichen Sicherheitsagentur der Gegenwart (entwickelte), die sich nicht mehr als Obrigkeit, sondern vor allem als partnerschaftliche Dienstleisterin f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger versteht\u201c (S. 14). Diese Diagnose wird gegen Ende des Beitrags jedoch mit einem Fragezeichen versehen, da die Polizei seit geraumer Zeit \u201ewieder als Garantin von \u201aSicherheit\u2018 in den Fokus\u201c r\u00fccke, wodurch \u201ealle anderen Perspektiven \u2026 \u00fcberlagert\u201c w\u00fcrden (S. 24). Insgesamt vermitteln die Beitr\u00e4ge verschiedene Perspektiven auf die mit sozialem Protest verbundenen Herausforderungen f\u00fcr die Polizei und deren gewandelten Antworten. Damit tragen sie auch zum besseren Verst\u00e4ndnis der Gegenwart beitr\u00e4gt und bewahren vor kurzschl\u00fcssigen Diagnosen.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>B\u00fcrger, Bernd (Hg.):<\/strong> <em>Die Rolle der Polizei bei Versammlungen. Theorie und Praxis, Wiesbaden (Springer Gabler) 2022, 378 S., 49,99 Euro<\/em><\/p>\n<p>Wer tiefer in den polizeilichen Diskurs \u00fcber Protest Policing einsteigen will, sollte sich in diesen von Polizeidirektor Bernd B\u00fcrger herausgegebenen Band vertiefen. Die f\u00fcnfzehn Beitr\u00e4ge sind in vier Teile gruppiert: \u201eTheoretische Grundlagen und Schlussfolgerungen\u201c, \u201eEthik, Recht und Vorschriften\u201c, \u201eUmsetzung in der Praxis\u201c und \u201e\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Kommunikation\u201c. Bei der Lekt\u00fcre ist allerdings zu ber\u00fccksichtigen, dass in der Mehrzahl der F\u00e4lle Polizisten \u00fcber die Polizei schreiben und der Horizont deshalb durchweg auf eine immanente Kritik beschr\u00e4nkt bleibt. Insofern gibt der Band Einblicke in die innerpolizeiliche und polizeinahe Reflexion des Protestgeschehens. Die Gegenst\u00e4nde der Darstellung sind breit angelegt: von den verschiedenen Spannungsverh\u00e4ltnissen, denen sich die Polizei im \u201eProtest Policing\u201c gegen\u00fcbersieht (B\u00fcrger im Einleitungsbreitrag) \u00fcber die interaktionistische Perspektive von Gewaltentstehung und -verhinderung (Nassauer) oder einer Ethik der Einsatzkr\u00e4fte (Schiewek) bis zur Bedeutung des Brokdorf-Beschlusses (W\u00e4chtler) oder der \u201eDialog-Deeskalation-Durchsetzen\u201c-Strategie der \u00f6sterreichischen Bundespolizei (Dudek). In dem \u201ePraxis\u201c-Teil findet sich auch ein Beitrag des Herausgebers zu den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE). Durchaus \u00fcberraschend ist hier der Verweis auf die \u201eB\u00fcrgerorientierung\u201c als \u201eOrganisationsziel\u201c der BFEs, das deren Taktik, Personalauswahl, Fortbildung etc. bestimme. Wer genau liest, wird in dem Band noch mehr Eigent\u00fcmlichkeiten polizeilicher Selbstwahrnehmung finden.<\/p>\n<p><strong><em>Kretschmann, Andrea:<\/em><\/strong><em> Simulative Souver\u00e4nit\u00e4t. Eine Soziologie politischer Ordnungsbildung, Konstanz University Press 2023, 384 S., 38,00 Euro, <a href=\"http:\/\/www.wallstein-verlag.de\/openaccess\/9783835391550-oa.pdf\">www.wallstein-verlag.de\/openaccess\/9783835391550-oa.pdf<\/a><\/em><\/p>\n<p>In den aufw\u00e4ndigen Arrangements, in denen Polizeien ihr Personal f\u00fcr den Einsatz bei \u00f6ffentlichen Protesten fortbilden, zeigen sich nicht nur die Bilder\/Vorstellungen, die sich die Polizei von ihnen bildet, sondern diese Trainings ver\u00e4ndern zugleich die Realit\u00e4t des Protests. Wenn dann noch gezeigt werden kann, dass die \u00dcbungsszenarien regelm\u00e4\u00dfig auf gewalthafte Eskalationen angelegt sind, dann lernen die Polizist*innen Protestierende als St\u00f6rer zu bek\u00e4mpfen statt sie in der Wahrnehmung eines Grundrechts zu sch\u00fctzen. Auch wenn in diesen wenigen Worten das Ergebnis der Untersuchung angedeutet ist, so werden sie dieser umfangreichen, aufw\u00e4ndig entstandenen, kenntnisreichen, differenzierten und reflektierten Untersuchung nicht gerecht. Denn bei Lichte betrachtet, ergeben sich nach 350 dicht beschriebenen \u2013 nur durch wenige Fotos aufgelockerte \u2013 Textseiten (und vor dem noch dichteren 30-seitigen Literaturverzeichnis) mehr Fragen als Antworten.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ist es der Gegenstand der Untersuchung, der neugierig macht: Die Autorin hat vier polizeiliche Liegenschaften in drei L\u00e4ndern (Frankreich, England, Nordirland und f\u00fcr Deutschland in Niedersachsen) untersucht, in denen Polizist*innen f\u00fcr den Einsatz bei Demonstrationen und Protesten fortgebildet werden. Bei diesen Liegenschaften handelt es sich um mit Attrappen nachgebildete Stra\u00dfenz\u00fcge und Pl\u00e4tze oder auch nur durch Kennzeichnungen von realen Geb\u00e4uden oder Containern zum Stadtraum deklarierte Orte. Die Autorin beschreibt ausf\u00fchrlich, wie es ihr gelungen ist, Zugang zu diesen Orten, die Genehmigung zur teilnehmenden Beobachtung und zu Interviews zu bekommen. Eher am Rande wird erw\u00e4hnt: die deutsche Bundespolizei zog eine Zusage zur\u00fcck (S. 69), \u00fcber die \u00dcbungsanlagen in Berlin-Ruhleben und Nordrhein-Westfalen (S. 51) erfahren wir ebenso wenig wie \u00fcber die Gro\u00dfsimulationen, die in Hundertschaften j\u00e4hrlich stattfinden (S. 53). Bei aller Offenheit wurde der Autorin auch kein Blick in die einschl\u00e4gigen Polizeidienstvorschriften gew\u00e4hrt (S. 245).<\/p>\n<p>Die Untersuchung ist in acht Kapitel gegliedert: Eingerahmt von der Hinf\u00fchrung zum Thema (Kap. 1), der Vorstellung des Gegenstands und des methodischen Zugangs (Kap. 2) und den interpretativen W\u00fcrdigungen: \u201eSoziale Grammatik der Simulation\u201c (Kap. 7) und \u201eZu einer Theorie der simulativen Souver\u00e4nit\u00e4t\u201c (Kap. 8) stehen die vier empirischen Teile, in denen die R\u00e4ume, die Szenarien, die Darstellungen und die Eins\u00e4tze der Simulation untersucht werden. Bereits in dieser Gliederung wird deutlich, dass es der Autorin nicht um einen L\u00e4ndervergleich geht. Obwohl sie zu Beginn betont, wie wichtig die jeweiligen Kontexte sind, in denen die Trainings stattfinden, werden sie in der theoretisierenden Verallgemeinerung als belanglos (S. 299: \u201edie Differenzen zwischen den Polizeien der L\u00e4nder \u2026 fallen \u2026 jedoch nicht stark genug ins Gewicht\u201c) abgetan.<\/p>\n<p>Weil die Studie so wenig am Vergleich interessiert ist, wird das je Spezifische der L\u00e4nder(polizeien) zwar einleitend durchaus benannt, in der weiteren Untersuchung aber nicht eigens thematisiert. Dass die Fortbildungen zwischen 15 Tage (Frankreich) und 1 Tag (Nordirland) dauern (S. 52f.), dass die einzelnen \u00dcbungen 4 Stunden (Frankreich), 1,5 Stunden (England, Niedersachsen) oder nur eine halbe Stunde (Nordirland) dauern (S. 167), dass die Skripte in England bis zu 15 Seiten umfassen, in Nordirland auf schriftliche Szenarien ganz verzichtet wird (S. 142f.) \u2013 all das soll keine Rolle spielen. Die Konzentration auf die Methode, das inszenierte \u201eenactment\u201c, f\u00fchrt dazu, dass die empirischen Teile streckenweise beliebig wirken, etwa wenn Belege mal durch Interview\u00e4u\u00dferungen aus Niedersachsen oder die Beschreibung von Attrappen aus Frankreich oder Beobachtungen in Nordirland erbracht werden. \u00dcberhaupt stellt sich mit andauernder Lekt\u00fcre immer mehr die Frage: Was wird \u00fcberhaupt trainiert? Was sind die Anl\u00e4sse, wie gehen die Eskalationen vonstatten? Wie reagieren die Polizist*innen, was genau sollen sie lernen? Das Buch und einige der Kapitel beginnen mit der Schilderung von Situationen \u201eim Feld\u201c, also das, was die Autorin als teilnehmende Beobachterin erlebte. Die plastischen Darstellungen machen neugierig \u2013 aber die Hoffnungen auf eine anschauliche Schilderung werden entt\u00e4uscht. Bereits die Ph\u00e4nomene des Protests bleiben unklar: geht es um Versammlungen, Umz\u00fcge, Kundgebungen, Blockaden, Riots, Gewalt oder zivilen Ungehorsam (auf S. 74 wird sogar eine Entf\u00fchrung als Teil einer \u00dcbung erw\u00e4hnt)? Dasselbe gilt f\u00fcr die polizeilichen Ein\u00ads\u00e4tze: Zwar werden Wasserwerfer und Schlagstock ab und an erw\u00e4hnt, aber erst auf S. 248f. wird ein wenig anschaulich, was die Polizeien wie mit welchen Mitteln tun (sollen), um ihre Ziele zu erreichen.<\/p>\n<p>Mit der Abstraktheit der Darstellung korrespondieren die weitreichenden Schlussfolgerungen, die die Verfasserin zieht. Ihr Anspruch ist keineswegs bescheiden, denn \u201ebesonders instruktiv\u201c seien \u201eder Forschungsstand der simulationsbezogenen Risiko- und Katastrophenforschung, der unter Rekurs auf Erkenntnisse der Kriminalsoziologie, der sozialen Bewegungsforschung, der Narratologie, der Raum- und Stadtforschung, der Soziologie des Theaters und des Spiels auf die polizeilichen Simulationen \u00fcbertragen und angewendet wird.\u201c (S. 299) Da Andrea Kretschmann aber Aussagen \u00fcber die Wirklichkeit polizeilicher Eins\u00e4tze anstrebt, w\u00e4re es hilfreich gewesen, auch lerntheoretische Erkenntnisse einzubeziehen (die sie nur am Rande, etwa S. 271, streift). Denn die durchaus offene Frage bleibt, ob die Simulationstrainings tats\u00e4chlich handlungsrelevant in der polizeilichen Praxis sind. M\u00fcsste dann nicht wenigstens erw\u00e4hnt werden, wie viele der nieders\u00e4chsischen Bereitschaftspolizei-Hundertschaftsf\u00fchrer an den Trainings teilnehmen, m\u00fcsste nicht problematisiert werden, ab welcher Wiederholungsfrequenz die Fortbildungen handlungsleitend werden k\u00f6nnen, m\u00fcssten nicht die anderen Bedingungen in Rechnung gestellt werden, die polizeiliches Handeln gegen\u00fcber Protestierenden beeinflussen?<\/p>\n<p>Bei der Ver\u00f6ffentlichung handelt es sich um eine Habilitationsschrift. Vielleicht ist diesem Umstand geschuldet, dass sie nicht frei von sprachlichen H\u00fcrden ist. Wenn auf S. 37 eine \u201ekreisende Bewegung\u201c angek\u00fcndigt wird, \u201e\u00fcber die die Emergenz der simulativen Souver\u00e4nit\u00e4t in operationalisierender Weise nachvollzogen wird\u201c, so h\u00e4tte das vermutlich auch verst\u00e4ndlicher formuliert werden k\u00f6nnen. Freundlicherweise \u00fcbersetzt die Autorin die vielen franz\u00f6sischen Zitate (die englischen bleiben un\u00fcbersetzt), aber der sprachliche Duktus errichtet H\u00fcrden, die keineswegs zwingend erscheinen.<\/p>\n<p>Auf dem Weg zu einer \u201eKultursoziologie des Staates\u201c (S. 37) bleiben viele interessante Beobachtungen am Rande liegen: dass in den Inszenierungen kein Perspektivwechsel stattfinden soll (mal Polizist, mal Demonstrant spielen) (S. 227), dass in den Szenarien neue Technologien ausprobiert werden (S. 287) oder dass die Gewalt eines Demonstranten spielenden Polizisten geahndet wird (S. 265f.) \u2026 Und je l\u00e4nger die Argumentation fortschreitet, desto problematischer wird sie: Die kriminalpolitischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte werden zu Beginn des siebten Kapitels kenntnisreich vorgestellt; aber wenig plausibel ist, die simultativen Fortbildungen als deren Folge oder zwangsl\u00e4ufig inh\u00e4rentes Element zu w\u00fcrdigen. Das gilt auch f\u00fcr die zentrale Schlussfolgerung: Der historische Blick lehrt, dass die Polizeien kein \u201eenactment\u201c ben\u00f6tigen, um politischen Protest als potenzielle Gefahr wahrzunehmen. Alles andere hie\u00dfe, den weichgesp\u00fclten Legitimationen zu viel Glauben zu schenken.<\/p>\n<h4>Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Abdul-Rahman, Laila; Esp\u00edn Grau, Hannah; Klaus, Luise; Singelnstein, Tobias: <\/strong><em>Gewalt im Amt. \u00dcberm\u00e4\u00dfige polizeiliche Gewaltanwendung und ihre Aufarbeitung, Frankfurt, New York (Campus Verlag) 2023, 495 S.,<\/em> <em>39,00 Euro, <a href=\"https:\/\/content-select.com\/de\/portal\/media\/view\/63f49cb2-ace8-4cff-8ab7-4e75ac1b000f\">https:\/\/content-select.com\/de\/portal\/media\/view\/63f49cb2-ace8-4cff-8ab7-4e75ac1b000f<\/a><\/em><\/p>\n<p>Ehrlich gesagt: Das \u00dcberraschende dieser Studie sind nicht ihre Ergebnisse. Oder h\u00e4tte jemand ernsthaft behaupten wollen, deutsche Polizist*innen wendeten keine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Gewalt an, die Opfer ihrer Gewalt seien typischerweise wei\u00dfe Durchschnittsb\u00fcrger, die den Angriff auf sie zur Anzeige bringen, welche von den Staatsanwaltschaften unparteiisch aber konsequent verfolgt und von den Gerichten so geahndet werden, wie es bei anderen T\u00e4ter-Opfer-Konstellationen zu erwarten ist? Das Besondere \u2013 und besonders bedr\u00fcckende \u2013 an dieser empirischen Bestandsaufnahme sind die vielen Best\u00e4tigungen, die sie liefert: \u00dcberrepr\u00e4sentiert bei den Opfern als unangemessen empfundener Polizeigewalt sind soziale Minderheiten, insbesondere solche, die als randst\u00e4ndig (etwa durch ihre politische \u00dcberzeugung oder ihre Kleidung) oder ihrem \u00e4u\u00dferem Erscheinungsbild nach (etwa der Hautfarbe) als ethnisch fremd wahrgenommen werden, die Betroffenen bringen dies nur in seltenen F\u00e4llen zur Anzeige, diese Anzeigen werden \u00fcberdurchschnittlich h\u00e4ufig bereits von den Staatsanwaltschaften eingestellt, deutlich h\u00e4ufiger als bei den korrespondierenden Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, und schlie\u00dflich f\u00fchren nur ein kleiner Teil der Anzeigen zu einer gerichtlichen Verurteilung.<\/p>\n<p>Gleichwohl leistet diese Studie mehr, als das zu best\u00e4tigen, was bisher plausibel vermutet und in Teilen auch nachgewiesen werden konnte. Denn die Bestandsaufnahme hat nicht nur empirische Daten erhoben, sie hat die einzelnen Aspekte \u2013 von den Konstellationen der Gewaltentstehung bis zu den rechtlichen Konsequenzen \u2013 insgesamt in Augenschein genommen, und sie hat differenzierte Kriterien der Bewertung (welche Gewalt gilt warum als unangemessen) angelegt und diskutiert. Im Detail kommen deshalb durchaus neue und interessante Erkenntnisse zutage, etwa wenn nur 15% der Opfer die polizeiliche Gewalt auf \u201eillegitime Motive\u201c zur\u00fcckf\u00fchren (S. 223).<\/p>\n<p>Vielleicht ist eines der wichtigsten Ergebnisse, dass diese Untersuchung \u00fcberhaupt stattfinden konnte. Materiell hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft sie m\u00f6glich gemacht; und letztlich haben nur drei Bundesl\u00e4nder ihren Beamt*innen nicht gestattet, sich im Rahmen des Projekts interviewen zu lassen. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen zudem, dass der zwischenzeitliche Wirbel, den Polizeiangeh\u00f6rige gegen die Untersuchung entfachten, allein jenem Affekt geschuldet war, der in jeder Thematisierung polizeilicher Gewalt einen Angriff auf die Institution sieht.<\/p>\n<p>Dass ihr Projekt vor erheblichen methodischen Problemen stand, betonen die Autor*innen im methodischen Teil ihres Abschlussberichts, denn angestrebt wurde die Einbeziehung des Dunkelfelds der als \u00fcberm\u00e4\u00dfig empfundenen polizeilichen Gewalt sowie die staatlichen Reaktionen auf derartige Praktiken. Umgesetzt wurde das Vorhaben durch einen quantitativen und einen qualitativen Zugang. Die quantitative Erhebung erfolgte anhand eines Online-Fragebogens: Opfer und Zeug*innen aus ihrer Sicht \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Gewaltanwendung wurden bundesweit \u00fcber verschiedene Kan\u00e4le zur Beteiligung aufgefordert. Durch dieses Schneeball-Verfahren wurden 3.373 Frageb\u00f6gen ausgewertet, in denen \u00fcber als \u00fcberm\u00e4\u00dfig empfundene k\u00f6rperliche Gewalt durch Polizist*innen berichtete wurde. Dabei lag es bei den Befragten, ob sie die erfahrene Gewalt als \u00fcberm\u00e4\u00dfig, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig oder rechtswidrig bewerteten. Im qualitativen Teil wurden 63 Expert*inneninterviews aus drei Bereichen gef\u00fchrt: 21 Interviews aus der Zivilgesellschaft (Betroffenenvertretung, Beratung, Journalismus), 20 aus der Justiz (Anw\u00e4lt*innen, Staatsanw\u00e4lte, Richter*innen) und 22 aus der Polizei (aufgeteilt aus Beamt*innen in F\u00fchrungspositionen, aus dem Vollzugsdienst und solche, die mit internen Ermittlungen betraut sind). Die Verfasser*innen sind sich bewusst, das mit diesen Mitteln keine repr\u00e4sentativen Ergebnisse erzielt werden k\u00f6nnen. Gleichwohl liefern sie einen in dieser Form noch nicht dagewesenen Einblick in die Wirklichkeit unangemessener Gewaltanwendung durch die Polizeien in Deutschland.<\/p>\n<p>Nach der Einleitung, der \u00dcbersicht zum Forschungsstand und der Vorstellung der eigenen Methodik werden die Ergebnisse in den Kapiteln 4 bis 9 dargestellt und gew\u00fcrdigt. Im Schlusskapitel (Diskussion) werden zun\u00e4chst die Befunden zusammengefasst, bevor auf den letzten sieben Seiten einige Ver\u00e4nderungen angeregt werden. In dieser kurzen Besprechung k\u00f6nnen die detaillierten Ergebnisse nicht wiedergegeben werden. Vereinfachend entsteht folgendes Bild: Als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig empfundene Polizeigewalt findet zu zwei Dritteln im Rahmen von Gro\u00dfveranstaltungen statt. Sie wird besonders h\u00e4ufig von j\u00fcngeren Polizist*innen ausge\u00fcbt, wobei die h\u00e4ufigsten Gewaltformen Schl\u00e4ge, Schubsen und zu hartes Anfassen sind. Knapp 20% der Opfer trugen schwere k\u00f6rperliche Verletzungen davon; weitere 52% wurden leichter verletzt. Nach Angaben der Befragten kam es zur Gewalt in Situationen, in denen sie sich von der Polizei bedroht, gedem\u00fctigt, beleidigt oder diskriminiert f\u00fchlten. Ob es sich um legitime\/legale oder \u00fcberm\u00e4\u00dfige, weil nicht erforderliche Gewalt handelt, h\u00e4ngt von den zugrunde gelegten Ma\u00dfst\u00e4ben ab. Die Verfasser*innen unterscheiden zwischen einem rechtlichen, einem gesellschaftlichen und einem polizeilichen Ma\u00dfstab. In unterschiedlicher Weise w\u00fcrden alle drei Ma\u00dfst\u00e4be von den interviewten Gruppen zur Bewertung polizeilicher Gewalt herangezogen. W\u00e4hrend f\u00fcr die Polizei Strategien der Selbstvergewisserung und Neutralisierung im Anschluss an Gewaltvorf\u00e4lle beobachtet werden, erstatten nur 9,2% der Opfer Strafanzeige (S. 298). Im Kapitel \u00fcber die Strafverfolgung polizeilicher Gewalt wird besonders nachdr\u00fccklich das Glaubw\u00fcrdigkeitsgef\u00e4lle zwischen Polizei(zeug*innen) und Opfern herausgearbeitet. In nur 2,3% der F\u00e4lle aus der Fragebogenbefragung war es zu einer Anklageerhebung gekommen (gegen\u00fcber 22% bei allen Strafverfahren im Jahr 2021) (S. 363). Ganz anders bei den Verfahren gegen die Betroffenen von Polizeigewalt: in fast 56% der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde Anklage erhoben bzw. ein Strafbefehl beantragt (S. 397).<\/p>\n<p>In ihren Schlussfolgerungen suchen die Autor*innen nach Mitteln gegen die \u201eDominanz der Polizei\u201c. Diese reichen von der Sensibilisierung der Polizei im Hinblick auf ihre eigene Gewaltf\u00e4higkeit bis zur Einrichtung externen Beschwerde- und Kontrollstellen. (alle: Norbert P\u00fctter)<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Steinke, Ronen:<\/strong> <em>Verfassungsschutz. Wie der Geheimdienst Politik macht, Berlin, M\u00fcnchen (Berlin Verlag) 2023, 224 S., 24,00 Euro<\/em><\/p>\n<p>Wie schon im vergangenen Jahr mit seinem Buch \u201eDie neue Klassenjustiz\u201c unternimmt Ronen Steinke den Versuch, ein Thema aus dem linksliberal-akademischen Diskurs einem breiten Publikum zu vermitteln. Zentraler Punkt ist, wie im Untertitel bereits annonciert, das politische Agieren der \u201e\u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz\u201c (VS) \u2013 durch diverse Formen der Einsch\u00fcchterung, durch Aufbauschen von Gefahren wie durch ihr Verharmlosen, durch die vielen Konsequenzen, die eine Rubrizierung in seinen j\u00e4hrlichen Berichten haben kann. Unter der eing\u00e4ngigen \u00dcberschrift \u201eVerfassungsschutz ist Ansichtssache\u201c stellt er die PDS der 90er Jahre und die Monarchisten dieser Zeit gegen\u00fcber: W\u00e4hrend die einen vergegenw\u00e4rtigen mussten, dass die H\u00e4lfte ihrer Bundestagsabgeordneten \u00fcber einer Personenakte beim VS verf\u00fcgten, wurden die anderen nicht mal als beobachtungsw\u00fcrdig angesehen. Immer wieder behandelt er in dieser Perspektive auch die Einstufung der AfD. Seine gut argumentierte These: es ist letztlich hoch problematisch, wenn ein parteipolitisch gef\u00e4rbter Geheimdienst mit diffusen Begrifflichkeiten und weit reichenden Befugnissen zum Eingriff in die Privatsph\u00e4re und in politische Debatten \u2013 verdeckt und offen \u2013 \u00fcber die Demokratie wachen soll. Sein Pl\u00e4doyer: Die Abschaffung eines Geheimdienstes, der sich mit legalen politischen Gruppen besch\u00e4ftigt, und damit \u2013 auch dies arbeitet Steinke gut heraus \u2013 eine absolute Sonderrolle in der westlichen Geheimdienstfamilie einnimmt. Bis hin zu der Absurdit\u00e4t, sich \u201eNachrichtendienst\u201c rufen zu lassen.<\/p>\n<p>Etwas mehr Struktur h\u00e4tte \u201eVerfassungsschutz\u201c dabei gutgetan. Die Herausarbeitung der langen Linien des Verfassungsschutzes und seine tiefe Verankerung im antikommunistischen Gr\u00fcndungskonsens der BRD wird von der Kritik im Detail des geheimdienstlichen Tagesgesch\u00e4fts eher unterbrochen als vertieft. Kapitel wie \u201eEinfluss durch V-Leute\u201c, \u201eEinfluss durch Fake-Accounts\u201c, \u201eEinfluss durch Einbr\u00fcche\u201c (gemeint sind Trojaner auf Smartphones) wirken etwas einschubhaft und sind teils schon andernorts ver\u00f6ffentlicht worden. Einfluss auf Polizei und Strafverfolgung findet sich wenigstens an einigen Stellen wie dem eingangs des Buchs dargestellten Anwerbeversuch bei einem 15-j\u00e4hrigen Klimaaktivisten, in anderer Richtung in einem eigenen Kapitel zu NSU und Th\u00fcringer Heimatschutz. Wie der Verfassungsschutz seine \u201eAutorit\u00e4t\u201c gegen\u00fcber Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden ausspielt, fehlt hier leider ganz. Noch mehr fehlt eine selbstkritische Auseinandersetzung mit Journalist*innen als freiwillig Helfenden des Verfassungsschutzes bei seiner Beeinflussung der \u00f6ffentlichen Debatte. Es ist leider verbreitete Methode bei vielen Beh\u00f6rden und Ministerien, Journalist*innen vermeintlich in Geheimnisse einzuweihen, die sie dann bestenfalls als Hintergrundwissen verwenden d\u00fcrfen, ohne dessen Ursprung preiszugeben. In der sehr kritischen Auseinandersetzung mit dem Wirken Hans-Georg Maa\u00dfens \u2013 eines der engagiertesten Kapitel des Buches \u2013 h\u00e4tte es genau dazu sicherlich Ankn\u00fcpfungspunkte gegeben. Es ist das eine, wenn ein rechter Provokateur wie Maa\u00dfen eine sehr offensive Pressearbeit betreibt, aber es ist das andere, wenn Journalist*innen das Geraune eines Geheimdienstchefs f\u00fcr relevant halten. Und sei es, weil es im Anschluss an die Pressekonferenz bei Filterkaffee und trockenem Geb\u00e4ck noch \u201eHintergrund\u201c obendrauf gibt. (Dirk Burczyk)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Wie reagiert die Polizei auf sozialen Protest? 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