{"id":21171,"date":"2023-08-18T14:13:01","date_gmt":"2023-08-18T14:13:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21171"},"modified":"2023-08-18T14:13:01","modified_gmt":"2023-08-18T14:13:01","slug":"40-jahre-demobeobachtung-bestandsaufnahme-einer-radikal-demokratischen-praxis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21171","title":{"rendered":"40 Jahre Demobeobachtung:\u00a0 Bestandsaufnahme einer radikal-demokratischen Praxis"},"content":{"rendered":"<h3>von Tina Keller und Elke Steven<\/h3>\n<p><strong>Das Grundrechtekomitee hat schon kurz nach seiner Gr\u00fcndung das Instrument der Demonstrationsbeobachtung zum Schutz des fundamentalen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit etabliert. Eine genaue Beobachtung der vielf\u00e4ltigen Ereignisse ist die Grundlage f\u00fcr deren Einordnung in die politische Vorgeschichte und die Bewertung, basierend auf einem prinzipiellen Grundrechts- und Demokratieverst\u00e4ndnis. Nach \u00fcber 40 Jahren stellen wir die Erfahrungen auf den Pr\u00fcfstand und kommen zu dem Ergebnis, dass es als radikal-demokratisches Werkzeug zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit weiterhin notwendig bleibt.<\/strong><\/p>\n<p>\u00d6ffentliche Versammlungen sind sowohl Ausdruck als auch unmittelbarstes Werkzeug gelebter Demokratie. Das Grund- und Menschenrecht, demonstrieren zu k\u00f6nnen, geh\u00f6rt zu den wenigen im Grundgesetz garantierten M\u00f6glichkeiten, sich unmittelbar direkt \u00f6ffentlich zu \u00e4u\u00dfern. Die Demonstrierenden bestimmen selbst, wie sie thematisch und formal die \u00d6ffentlichkeit erreichen wollen. Dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) zu sch\u00fctzen und unverk\u00fcrzt zu bewahren, ist ein wesentliches Ziel der Demonstrationsbeobachtungen, die das Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie seit 1981 organisiert. Ihre Wirkungsweise wollen wir mit diesem Artikel reflektieren.<!--more--><\/p>\n<p>Demonstrationsbeobachtungen sollen den oft einseitigen Darstellungen von Polizei und Politik eine m\u00f6glichst detaillierte Beobachtung gegen\u00fcberstellen. Dass dies n\u00f6tig ist, zeigt sich immer wieder. \u201ePolizeigewalt hat es nicht gegeben\u201c,<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> behauptete der damalige erste Oberb\u00fcrgermeister von Hamburg, Olaf Scholz, als die Vorw\u00fcrfe seitens vieler Demonstrierender anl\u00e4sslich der Polizeieins\u00e4tze w\u00e4hrend des G20-Gipfels in Hamburg 2017 massiv wurden. Viele der Leser*innen werden die Bilder von damals noch im Kopf haben \u2013 aus dem Fernsehen oder weil sie selbst vor Ort waren. Im Vorfeld zu den Protesten gegen den G7-Gipfel f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter in Elmau begr\u00fcndete der bayerische Innenminister Herrmann anstehende Grenzkontrollen wie folgt: \u201eDie weltpolitische Lage hat sich im Vergleich zu damals (Bezugnahme auf den G7 in Elmau 2015, Anm. d. Autorinnen) leider weiter versch\u00e4rft. Insoweit m\u00fcssen wir beispielsweise auch mit einem gr\u00f6\u00dferen Potential von Chaoten rechnen, die aus dem Ausland einreisen wollen, nur um im Umfeld des Gipfels Randale zu veranstalten.\u201c<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Dies sind nur zwei Beispiele daf\u00fcr, wie die offizielle Politik versucht, vor oder nach einem Protestgeschehen die \u00f6ffentliche Wahrnehmung zu beeinflussen. Sowohl die Vorabkriminalisierung von Demonstrierenden, die den sp\u00e4teren polizeilichen Einsatz von Gewalt legitimieren soll, als auch die Leugnung von Fakten sind durchaus typisch. Aus diesem Grund beginnt f\u00fcr uns die Beobachtung eines Protestgeschehen schon vor den eigentlichen Demonstrationen, indem wir die \u00c4u\u00dferungen von Politik und Polizei sowie die mediale Berichterstattung im Vorfeld analysieren.<\/p>\n<p>Mit unseren m\u00f6glichst detaillierten Beobachtungen w\u00e4hrend der Demonstrationen und einem daraus entstehenden sachlichen Bericht, der die vielf\u00e4ltigen Formen des Demonstrierens aufzeigt und das Geschehen in einen Gesamtzusammenhang einordnet, stellen wir der politischen, aber auch der medialen Berichterstattung Fakten entgegen. Unsere Interpretationsbasis ergibt sich dabei nicht aus den Versammlungsgesetzen, sondern aus einer radikal-demokratischen Interpretation des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit<\/p>\n<h4>40 Jahre Demobeobachtung in einer sich ver\u00e4ndernden politischen Landschaft<\/h4>\n<p>Am 28. Februar 1981 organisierte das Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie die erste Demonstrationsbeobachtung anl\u00e4sslich der verbotenen Demonstration gegen die Nutzung der Atomenergie rund um Brokdorf. Der juristische Streit um diese Demonstration f\u00fchrte 1985 zu der bis heute bedeutenden sogenannten Brokdorf-Entscheidung<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Seither haben sich die Verh\u00e4ltnisse in vielerlei Hinsicht ver\u00e4ndert. Im Verlauf der letzten vier Jahrzehnte hat sich die Wahrnehmung des Grundrechts gewandelt. F\u00fcr die meisten Personen der BRD war es bis Mitte der 1970er Jahre noch l\u00e4ngst nicht selbstverst\u00e4ndlich, sich an Demonstrationen, gar an zivilem Ungehorsam zu beteiligen. Die Wahrnehmung des Grundrechts ist danach immer selbstverst\u00e4ndlicher geworden, Menschen vertreten ihre Interessen auch auf der Stra\u00dfe, um Aufmerksamkeit auf Probleme zu lenken und Druck auf die Politik auszu\u00fcben. Zugleich haben Demonstrierende die Ausdrucksformen des Protestes ausdifferenziert. Sie haben M\u00f6glichkeiten entwickelt, auch Polizeiabsperrungen zu umgehen, Blockaden zu organisieren, Situationen theatralisch zu ironisieren, um Spannungen abzubauen. Nicht zuletzt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der bereits erw\u00e4hnte Brokdorf-Beschluss (1985), haben diesen selbstbewussten Umgang gef\u00f6rdert und eine Grundlage daf\u00fcr geschaffen, Demonstrationen als \u201eZeichen der Freiheit, Unabh\u00e4ngigkeit und M\u00fcndigkeit des selbstbewussten B\u00fcrgers\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> zu verstehen. Die Feststellung \u201eVersammlungen enthalten ein St\u00fcck urspr\u00fcnglich-ungeb\u00e4ndigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in gesch\u00e4ftiger Routine zu bewahren\u201c,<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> ist heute zumindest in der Theorie akzeptiert.<\/p>\n<p>Mit der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ist h\u00e4ufig eine Infragestellung des (durch Regierungen mit geformten und aufrechterhaltenen) Status quo verbunden. Folglich m\u00fcssen \u201edie Herrschenden\u201c versuchen, diese \u00c4u\u00dferungsform andauernd zu beschneiden. Sie tun dies auch durch neue Gesetze. Die Einf\u00fchrung landesspezifischer, zumeist immer restriktiverer Versammlungsgesetze ist Ausdruck dessen. Ebenso dienen erweiterte Polizeigesetze h\u00e4ufig diesem Ziel. Mit immer weitgreifenderen Methoden wird in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen und es werden diejenigen mindestens abgeschreckt, wenn nicht gar kriminalisiert, die an Demonstrationen teilnehmen: Verbote von Camps und anderen Unterbringungsm\u00f6glichkeiten, Demonstrationsverbote, Speicherung von Daten in der Datei \u201eGewaltt\u00e4ter Links\u201c des Bundeskriminalamts allein aufgrund des polizeilichen Verdachts, Ausreise- und Einreiseverbote bei europ\u00e4ischen\/internationalen Protesten, polizeiliche Meldeauflagen. Auch das bis heute heftig umstrittene Vermummungsverbot ist nach Protesten gegen die Startbahn West eingef\u00fchrt worden und hat im Laufe der Zeit eher Versch\u00e4rfungen erfahren.<\/p>\n<p>Zudem gehen viele neue Versammlungsgesetze einen gro\u00dfen Schritt weiter in Richtung Abschreckung vor der Wahrnehmung des Grundrechts. Wer Demonstrationen anmeldet bzw. diese leitet, geht immer h\u00e4ufiger schwer kalkulierbare Risiken ein. F\u00fcr die Nichteinhaltung verh\u00e4ngter Auflagen, Abweichungen von der Demoroute oder das Verknoten von Transparenten werden Verfahren gegen Leiter*innen wegen Versto\u00dfes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Hinzu kommt, dass sich auch die technische Ausstattung, das Arsenal an polizeilichen Waffen und an polizeilicher Schutzausr\u00fcstung v\u00f6llig ver\u00e4ndert hat. Zudem haben die M\u00f6glichkeiten der visuellen \u00dcberwachung deutlich zugenommen.<\/p>\n<p>Die zu beobachtenden Einsatztaktiken der Polizei unterliegen einem stetigen Wandel. W\u00e4hrend \u201efr\u00fcher\u201c gegen ganze Demonstrationen eingeschritten wurde, wird heute h\u00e4ufig gegen einzelne Demonstrationsteilnehmer*innen oder \u201eDemobl\u00f6cke\u201c vorgegangen. Die Beweissicherungs- und Festnahme-Einheiten (BFE) haben zum Ziel und behaupten, sie k\u00f6nnten \u201eStraft\u00e4ter\u201c festnehmen, deren Straftaten sie zweifelsfrei beweisen k\u00f6nnten. In der jeweiligen Situation entzieht sich das Vorgehen dieser Einheiten jeder \u00f6ffentlichen \u00dcberpr\u00fcfung \u2013 sowohl durch das machtvolle und gewalthaltige Vorgehen als auch durch die Individualisierung der Schuldzuschreibung. Immer wieder werden kleinere Anl\u00e4sse, die eher Ordnungswidrigkeiten innerhalb einer Demonstration darstellen, genutzt, um friedliche Protestz\u00fcge zu eskalieren und Einzelpersonen zu kriminalisieren. So wurde in Kassel auf Demonstrierende mitten in der Fu\u00dfg\u00e4nger*innenzone eingepr\u00fcgelt, nachdem zwei Raucht\u00f6pfe gez\u00fcndet wurden. Ebenfalls in Kassel wurden nach dem Ende einer Demonstration zwei Personen verfolgt und rausgezogen \u2013 eine Eskalation in einer absolut ruhigen und \u00fcbersichtlichen Lage, in der die Abreise stattfand.<\/p>\n<p>Heute kann die Polizei noch leichter \u00fcber die sozialen Medien unmittelbar Einfluss auf das demonstrative Geschehen nehmen und damit und mit den Polizeiberichten die mediale Berichterstattung beeinflussen. Selbst wissentlich falsche Berichte, etwa \u00fcber die Zahl schwer verletzter Polizeibeamt*innen, dienen dazu, den Protest zu kompromittieren. Auf der anderen Seite haben auch die Demonstrierenden neue Wege gefunden, sich ihr Recht auf Demonstration mittels neuer Aktionsformen und Organisierung zu bewahren und durchzusetzen. Zudem haben sie neue M\u00f6glichkeiten der Kommunikation untereinander und der \u00f6ffentlichen Berichterstattung \u00fcber die Ereignisse. Sie k\u00f6nnen selbst schnell und unkompliziert Fotos und Videos erzeugen und damit Einfluss auf die mediale Berichterstattung nehmen oder diese \u00fcber soziale Medien in Teilen sogar selbst gestalten.<\/p>\n<p>Diese Geschichte der selbstbewussten Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit hat gleichzeitig zu Ausdifferenzierungen in der Begleitung des Protestes gef\u00fchrt. Mehr Unterst\u00fctzung wurde notwendig, nicht weniger. Schon Mitte der 1990er Jahre haben bspw. Pastor*innen im Wendland den Protest seelsorgerisch begleitet und sich um eine Vermittlung zwischen Polizei und Demonstrierenden bem\u00fcht. Der \u201eErmittlungsausschuss\u201c, der vor allem rechtliche Hilfe f\u00fcr Leute organisierte, die in Gewahrsam genommen oder festgenommen wurden, merkte, dass diese Arbeit im Hintergrund kaum noch ausreichte. Versammlungen bedurften der juristischen Hilfe vor Ort. So begannen Rechtsanw\u00e4lt*innen die Demonstrationen zu begleiten, Verhandlungen bei polizeilichen Einkesselungen und Ingewahrsamnahmen zu f\u00fchren, Anmelder*innen von Demonstrationen in der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterst\u00fctzen und f\u00fcr die M\u00f6glichkeiten von Camps zu streiten. Abgeordnete aus den Landesparlamenten und dem Bundestag nehmen inzwischen oft als parlamentarische Beobachter*innen teil. Ihre anderen rechtlichen Bedingungen als \u201eVolksvertreter*innen\u201c schaffen ihnen Raum f\u00fcr Beobachtung und m\u00f6gliche Eingriffe. Sie k\u00f6nnen ihre Erkenntnisse in die parlamentarische Arbeit einbringen und etwa durch Kleine oder Gro\u00dfe Anfragen zur Kl\u00e4rung von Sachverhalten beitragen.<\/p>\n<p>Diese Ausdifferenzierungen erg\u00e4nzen sich und k\u00f6nnen sich gegenseitig bereichern. Denn wer die rechtlichen Interessen einzelner Demons\u00ad-trierender vertritt, kann nicht gleichzeitig das gesamte Geschehen und die polizeiliche Strategie beobachten. Wer den Umgang mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit beobachten will, kann nicht gleichzeitig das Recht einzelner Demonstrierender einklagen.<\/p>\n<h4>Von Elmau bis L\u00fctzerath \u2013 Demonstrationsbeobachtungen der letzten beiden Jahre<\/h4>\n<p>Im Jahr 2022 nahmen wir \u2013 nach einer Pause seit dem G20-Gipfel in Hamburg \u2013 das Instrument der Demonstrationsbeobachtungen wieder auf. Insgesamt haben wir drei Beobachtungen organisiert: anl\u00e4sslich des G7-Gipfels in Elmau im Juni 2022, anl\u00e4sslich der Proteste von \u201eRheinmetall Entwaffnen\u201c im September 2022 in Kassel und anl\u00e4sslich der R\u00e4umung von L\u00fctzerath im Januar 2023.<\/p>\n<p>Bei den Protesten gegen den G7-Gipfel auf Schloss Elmau waren wir mit acht Demonstrationsbeobachter*innen vom 24. bis 27. Juni 2022 in M\u00fcnchen und rund um Garmisch-Partenkirchen. Wie bei einem Gipfel der sieben gr\u00f6\u00dften Industrienationen der Welt zu erwarten, sahen sich Protestierende und Anwohner*innen einem milit\u00e4risch anmutenden, polizeilichen Ausnahmezustand ausgesetzt. Laut Polizeiangaben waren 18.000 Polizist*innen im Einsatz; nahezu jede Art Einsatzfahrzeug konnte beobachtet werden. Auf allen Zufahrten gab es polizeilich betriebene Checkpoints, an denen alle Vorbeifahrenden einer Sichtkontrolle unterzogen, vereinzelt angehalten, zum Teil f\u00fcr weitergehende Kontrollen heraus gewunken wurden. Zudem waren Zugstrecken teilweise gesperrt und alle m\u00f6glichen Ankunftsbahnh\u00f6fe rund um die Uhr mit Polizei besetzt. Auch wurden Grenzkontrollen f\u00fcr diese Zeit eingef\u00fchrt. Es gab zwei Sicherheitszonen rund um den Tagungsort, welche nur mit Akkreditierung zu passieren waren und die u.a. durch einen 16 km langen Zaun abgeriegelt wurden. Im Olympia Skistadion wurde ein Containerdorf als Sammelstelle f\u00fcr Ingewahrsamnahmen aufgebaut.<\/p>\n<p>Insgesamt begleiteten wir f\u00fcnf Demonstrationen und wurden dabei Zeug*innen eines seitens der Beh\u00f6rden stark eingehegten Protestgeschehens mit minimierter Autonomie f\u00fcr die Ausgestaltung durch Anmelder*innen oder Teilnehmende. So konnten Versammlungen zwar stattfinden, wurden allerdings durch Auflagen und Kontrollen stark reguliert und eingeschr\u00e4nkt. Demonstrierende, aber auch die interessierte \u00d6ffentlichkeit wurden durch massive Polizeipr\u00e4senz, mehrreihige Polizeibegleitung im Spalier sowie Zugangs- und Personenkontrollen eingesch\u00fcchtert. Ein \u00f6ffentlichkeitswirksames Vorbringen der Protestinhalte war so kaum m\u00f6glich. Besonders junge Menschen, nach unserer Einsch\u00e4tzung viele unter 18 Jahren, waren \u00fcberdurchschnittlich oft von Polizeima\u00dfnahmen betroffen.<\/p>\n<p>Gipfeltreffen finden inzwischen seit mehreren Jahren stark abgeschottet statt. Protest gegen das Gipfeltreffen auf Schloss Elmau war dementsprechend nicht in unmittelbarer N\u00e4he des Ortes des Geschehens erlaubt \u2013 eine in sich bereits v\u00f6llig undemokratische Ma\u00dfnahme, die inzwischen zur Regel geworden scheint. Als einzige \u201eAusnahme\u201c durften einmalig 50 Personen f\u00fcr 30 Minuten am 27. Juni in Sichtweite des Tagungsortes protestieren \u2013 unter strengsten Auflagen: Alle 50 Teilnehmenden mussten sich im Vorfeld namentlich anmelden sowie Taschenkontrollen und Leibesvisitationen \u00fcber sich ergehen lassen. Die An- und Abreise wurde engmaschig durch die Polizei begleitet. Gipfel der Einhegung war, dass sie sich auf ein kleines Areal beschr\u00e4nken sollten, um eine etwaige Evakuierung nicht zu behindern \u2013 auf einem viele Hektar gro\u00dfen, leeren Gel\u00e4nde. Dass das BVerfG mit seiner Entscheidung vom 27.6.2022<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> den zugewiesenen Versammlungsort in 520 Meter Entfernung zum Tagungshotel noch als in \u201eH\u00f6r- und Sichtweite\u201c wertete, bewerteten wir in unserem Abschlussbericht mit dem Titel \u201eVersammlungsfreiheit wird zur Farce\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> als versammlungsrechtlich h\u00f6chst problematisch.<\/p>\n<p>Bei der Beobachtung anl\u00e4sslich der Proteste von \u201eRheinmetall Entwaffnen\u201c waren Protestort und -zeit frei gew\u00e4hlt und ohne \u00e4u\u00dferen Anlass. Wir waren vom 1. bis 3. September 2022 mit vier Beobachter*innen in Kassel und haben vier Versammlungen beobachtet. Eine Herausforderung f\u00fcr die Beobachtung war, dass es zu einigen spontanen und nicht angek\u00fcndigten Versammlungen gekommen ist, sodass wir bei einigen Situationen zeitverz\u00f6gert oder gar nicht zugegen waren. Aber spontane Aktionen sind Teil einer gelebten Aus\u00fcbung des Versammlungsrechts, welche wir sehr begr\u00fc\u00dfen.<\/p>\n<p>In unserem Abschlussbericht mit dem Titel \u201ePolizei.Macht.Eskalation\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> beschreiben wir u.\u00a0a. unsere Beobachtung, dass das Verhalten der Polizei mehr von der jeweiligen Einsatzstrategie und der Art der bereitgestellten Einheiten der Polizei beeinflusst war als vom Verhalten der Demonstrierenden. Mindestens eine kurzfristig angemeldete Demonstration wurde nur von wenigen Polizist*innen durch eine belebte Stra\u00dfe begleitet, obwohl vereinzelt Raucht\u00f6pfe gez\u00fcndet wurden und Personen auch sogenannte Vermummung trugen. Andere Demonstrationen, die ein \u00e4hnliches Bild zeigten, wurden massiv von der Polizei in ihrer Versammlungsfreiheit eingeschr\u00e4nkt, auch mit Gewaltmitteln. Bei der Hauptdemonstration, die lange im Vorfeld angemeldet war, beobachteten wir ein beachtliches Aufgebot an BFEs, die die Demonstration die ganze Zeit begleiteten und von Beginn an abfilmten. Der Demonstrationszug war laut und k\u00e4mpferisch, aber zu keiner Zeit eskalierend oder bedrohlich. Vermutlich als Reaktion auf das Abbrennen einzelner Raucht\u00f6pfe eskalierte die Polizei inmitten der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone und schlug mit rund 15 behelmten Beamt*innen mittels Schlagst\u00f6cken auf Demonstrierende ein. Nachdem die Abschlusskundgebung beendet war und die Teilnehmenden abreisten, wurden zwei Personen brutal festgenommen, einer von ihnen gegen einen Polizeiwagen geschubst, ein weiterer durch eine Einkaufspassage gejagt \u2013 ein gewaltvolles Vorgehen in einer vollkommen \u00fcberschaubaren Situation. Es erh\u00e4rtete sich der Eindruck, dass die vielen BFE-Einheiten zum Schluss ganz unabh\u00e4ngig von einer objektiven Notwendigkeit meinten das machen zu m\u00fcssen, wozu sie ausgebildet sind: Personen festnehmen.<\/p>\n<p>Bei der Beobachtung rund um die R\u00e4umung von L\u00fctzerath war der \u00e4u\u00dfere Anlass eindeutig gegeben. Wir beobachteten vom 11. bis 22. Januar 2023 mit insgesamt 14 Beobachter*innen. Besondere Herausforderungen waren hier f\u00fcr uns die Gr\u00f6\u00dfe des Areals, die Vielzahl an parallel stattfindenden Versammlungen sowie die L\u00e4nge der Beobachtung. Wir waren sowohl bei der R\u00e4umung in L\u00fctzerath zugegen als auch bei den Versammlungen, die in der N\u00e4he stattfanden. Dabei haben wir eine lebensbedrohliche R\u00e4umung beobachten m\u00fcssen. Tag und Nacht wurde gearbeitet, was eine Belastung f\u00fcr alle Beteiligten war. Die zentrale Versorgungsinfrastruktur wurde zerst\u00f6rt, Demosanit\u00e4ter*innen weggeschickt. Zudem wurden in unmittelbarer N\u00e4he zu noch besetzten (Baum-)H\u00e4usern von RWE Rodungs- und Abrissarbeiten durchgef\u00fchrt, was die Personen in den besetzten Strukturen massiv gef\u00e4hrdete.<\/p>\n<p>Mit einer Allgemeinverf\u00fcgung wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (mal wieder) massiv eingeschr\u00e4nkt. Der Aufenthalt und das Betreten von L\u00fctzerath wurde verboten und somit auch das Recht auf freie Ortswahl f\u00fcr Versammlungen au\u00dfer Kraft gesetzt. In der Praxis wurden auch Versammlungen au\u00dferhalb L\u00fctzeraths in ihrer Ausgestaltung hinsichtlich der Route massiv eingeschr\u00e4nkt. Hinzu kamen Verletzungen der Pressefreiheit und der freien Religionsaus\u00fcbung sowie ein enormes Ausma\u00df an Polizeigewalt \u2013 vor allem gegen unangemeldete Versammlungen, die immer wieder versuchten, sich L\u00fctzerath zu n\u00e4hern. In mehreren F\u00e4llen wurden Journalist*innen weggeschubst. Auch kann die Akkreditierung als Einschr\u00e4nkung gewertet werden. Die freie Religionsaus\u00fcbung wurde gest\u00f6rt, indem Andachten an der \u201eEibenkapelle\u201c in L\u00fctzerath verhindert und in einem Fall durch t\u00e4tliche Angriffe der Polizei auch gewaltsam angegangen wurden. Nachdem die Gebetsgruppe im Anschluss zur Mahnwache in Holzweiler zur\u00fcckgekehrt war, wurde der im Rollstuhl sitzende Priester von der Polizei gekesselt und mit einer Anzeige wegen Versto\u00dfes gegen das Versammlungsgesetz NRW konfrontiert. All diese Beobachtungen haben wir in unserem Bericht \u201eEntscheidung f\u00fcr Gewalt\u201c festgehalten, welchen wir am 15. M\u00e4rz 2023 \u2013 dem \u201eTag gegen Polizeigewalt\u201c \u2013 ver\u00f6ffentlicht haben.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Obwohl die Grundgegebenheiten der Beobachtungen sehr verschieden waren, haben wir neben daraus folgenden Unterschieden auch Gemeinsamkeiten bzgl. der Polizeieins\u00e4tze beobachten k\u00f6nnen: Immer wieder wurden die geringsten vermeintlichen Vergehen dazu genutzt, Demonstrationsz\u00fcge aufzuhalten oder brutal in sie hineinzupr\u00fcgeln, vorgeblich um Einzelpersonen herauszul\u00f6sen und festzunehmen. H\u00e4ufig konnten wir beobachten, dass \u2013 unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige \u00ad\u2013 polizeiliche Ma\u00dfnahmen zum Ausgangspunkt f\u00fcr Konflikte und Eskalationen im Versammlungsgeschehen wurden. Das Aufgebot an Polizei, ihre Ausr\u00fcstung und ihr Auftreten wirkten auf Teilnehmende wie Au\u00dfenstehende einsch\u00fcchternd und abschreckend. Politische Botschaften konnten der \u00d6ffentlichkeit nur schwer kommuniziert werden, weil die Polizei die Demonstrationen im engen Spalier begleitete. Der rechtliche Rahmen wurde von Versammlungsbeh\u00f6rden ausgereizt und das Recht auf Protest in \u201eH\u00f6r- und Sichtweite\u201c teilweise ins Absurde getrieben. Bei spontanen Versammlungen in Form von Sitzblockaden hielten sich Beamt*innen nicht immer an das Gebot der Wahl des mildesten Mittels, also das Wegtragen der Demonstrierenden, sondern gingen schlagend oder mit Schmerzgriffen gegen diese vor.<\/p>\n<h4>Potenziale und Grenzen von Beobachtungen<\/h4>\n<p>Wie bereits zu Beginn dargestellt, liegt die St\u00e4rke der Demobeobachtungen im genauen Hinsehen und Dokumentieren. Die Beobachter*innen sind dabei au\u00dfenstehend und nicht Teil der Versammlung.<\/p>\n<p>Im zusammenfassenden, sachlichen Bericht, der sowohl die vielen Facetten aus der Beobachtung zusammenfasst als auch die Einordnung in die \u00f6ffentliche Wahrnehmung erm\u00f6glicht, erkennen wir viel Potenzial. Bereits unsere Ank\u00fcndigung einer Beobachtung erregt mitunter Aufmerksamkeit bei den Versammlungs- und Polizeibeh\u00f6rden, welche sie eventuell schon darauf besinnen lassen, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ernst(er) zu nehmen. Zudem bieten wir denen, die ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nachgehen wollen, durch unsere Anwesenheit auch w\u00e4hrend der Demonstrationen einen gewissen Schutz. Und nat\u00fcrlich werten wir unsere Ver\u00f6ffentlichungen im Nachgang einer Beobachtung als zentralen Bestandteil einer fundierten Gegendarstellung zu Polizeiberichten. Zwar w\u00e4re es oft w\u00fcnschenswert, diese k\u00f6nnten noch schneller erfolgen, aber das Zusammenf\u00fchren der vielen Berichte von verschiedenen Orten braucht Zeit. Das hat zur Folge, dass wir keine schnelle Kommentierung aller Vorf\u00e4lle liefern und w\u00e4hrend einer Beobachtung nur eingeschr\u00e4nkt soziale Medien nutzen k\u00f6nnen, auch wenn wir sehen, dass f\u00fcr eine Darstellung jenseits von Polizei und Politik schnell ver\u00f6ffentlichte Fotos und Videos, die Demonstrierende oder zuf\u00e4llig Anwesende erstellen, hilfreich sein k\u00f6nnen. Auch kommentieren wir nur in Ausnahmef\u00e4llen bereits w\u00e4hrend einer Beobachtung, das was geschieht.<\/p>\n<p>Es ist wichtig, die Ausgestaltung der Demonstrationsbeobachtungen immer wieder auf sich ver\u00e4ndernde Entwicklungen anzupassen. Dass es als radikal-demokratisches Werkzeug zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit weiterhin notwendig bleibt, steht f\u00fcr uns \u2013 auch nach dieser Bestandsaufnahme \u2013 au\u00dfer Frage.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Reality-Check zu G20-Polizeigewalt, www.taz.de v. 19.7.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Grenzkontrollen zum G7-Gipfel 2022. Wo wird kontrolliert? www.augsburger-allgemeine.de v. 14.6.2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 14.5.1985, Az.: 1 BvR 233, 341\/81, <a href=\"http:\/\/www.uni-trier.de\/fileadmin\/fb5\/prof\/OEF003\/Alexandra_Seuser\/BVerfGE_69__315ff.-_Brokdorf-Beschluss.pdf\">www.uni-trier.de\/fileadmin\/fb5\/prof\/OEF003\/Alexandra_Seuser\/BVerfGE_69__315ff.-_Brokdorf-Beschluss.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 a.a.O. Rn. 62<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 a.a.O. Rn. 67<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 27.6.2022, Az.: 1 BvQ 45\/22, <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2022\/06\/qk20220627_1bvq004522.html\">www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2022\/06\/qk20220627_1bvq004522.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Grundrechtekomitt: Versammlungsfreiheit wird zur Farce v. 29.7.2022, <a href=\"http:\/\/www.grundrechtekomitee.de\/details\/versammlungsfreiheit-wird-zur-farce\">www.grundrechtekomitee.de\/details\/versammlungsfreiheit-wird-zur-farce<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Grundrechtekomitee: Polizei.Macht.Eskalation. v. 10.10.2022, <a href=\"http:\/\/www.grundrechtekomitee.de\/details\/polizeimachteskalation-bericht-zur-demonstrationsbeobachtung-der-aktionstage-von-rheinmetall-entwaffnen-in-kassel\">www.grundrechtekomitee.de\/details\/polizeimachteskalation-bericht-zur-demonstrationsbeobachtung-der-aktionstage-von-rheinmetall-entwaffnen-in-kassel<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\"><\/a>\u00a0[9]\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.grundrechtekomitee.de\/fileadmin\/user_upload\/Entscheidung_fuer_Gewalt._Bericht_Demobeobachtung_Luetzerath_2023.pdf\">www.grundrechtekomitee.de\/fileadmin\/user_upload\/Entscheidung_fuer_Gewalt._Bericht_Demobeobachtung_Luetzerath_2023.pdf<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Tina Keller und Elke Steven Das Grundrechtekomitee hat schon kurz nach seiner Gr\u00fcndung das<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,136],"tags":[365,430,699,723,1163],"class_list":["post-21171","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-132","tag-camps","tag-demonstrationsbeobachtungen","tag-gipfelprotest","tag-grundrechte","tag-protest-policing"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21171","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21171"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21171\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21171"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21171"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21171"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}