{"id":21281,"date":"2023-11-02T17:28:44","date_gmt":"2023-11-02T17:28:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21281"},"modified":"2023-11-02T17:28:44","modified_gmt":"2023-11-02T17:28:44","slug":"pro-palaestina-demos-nicht-erlaubt-ethnographische-und-rechtliche-anmerkungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21281","title":{"rendered":"Pro-Pal\u00e4stina Demos nicht erlaubt?\u00a0Ethnographische und rechtliche Anmerkungen"},"content":{"rendered":"<h3>Clemens Arzt, Alexander Bosch<\/h3>\n<p><strong>Der verbrecherische Angriff der Hamas auf Israel hat auch in Deutschland zu heftigen Reaktionen gef\u00fchrt. Die Politik hat die Unterst\u00fctzung Israels zur Staatsr\u00e4son erkl\u00e4rt. Dennoch wird auch f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Pal\u00e4stinenser*innen demonstriert. Versammlungsbeh\u00f6rden und Polizei schritten hiergegen im Oktober 2023 in breitem Umfang ein. Totalverbote von Versammlungen waren in Berlin-Neuk\u00f6lln, wo viele Menschen mit pal\u00e4stinensischem oder arabischem Hintergrund leben, \u00fcber viele Tage die Regel. Dies wird nachfolgend aus ethnographischer und rechtlicher Sicht n\u00e4her betrachtet. Ist dieses staatliche Vorgehen mit der Versammlungsfreiheit vereinbar, und war die \u00fcberzogene und rechtlich fragw\u00fcrdige staatliche Reaktion nicht gerade Anlass f\u00fcr zum Teil gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen?<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem schrecklichen \u00dcberfall der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gehen die Wogen <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/ausland\/guterres-nahost-streit-100.html\">international<\/a> wie auch in Deutschland zu dem Thema hoch. J\u00fcdinnen und Juden in Deutschland \u00e4u\u00dfern ihre nur zu berechtigte <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/kultur\/frankfurter-buchmesse-sicherheit-israel-1.6292435?reduced=true\">Besorgnis<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/kultur\/michel-friedman-interview-israel-antisemitismus-judentum-deutschland-1.6292222?reduced=true\">Angst<\/a> vor \u00dcbergriffen auch in Deutschland. Dass sie diese Sorge haben m\u00fcssen, ist <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/kultur\/michel-friedman-interview-israel-antisemitismus-judentum-deutschland-1.6292222?reduced=true\">bedenklich und real<\/a>, nicht erst seit dem 7. Oktober. Eine pal\u00e4stinensische Sicht jenseits der Berichte \u00fcber die Hamas ist hingegen kaum wahrnehmbar oder gar auf der Stra\u00dfe sichtbar zu machen, ohne in Konflikte mit dem deutschen Staat zu geraten.<!--more--><\/p>\n<p>Wenn dabei die Staatsr\u00e4son<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> zum Ma\u00dfstab der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Deutschland wird, knirscht es laut. Bis Ende Oktober wurde eine Vielzahl von Versammlungen oder Solidarit\u00e4tsbekundungen mit Bezug zu Pal\u00e4stina von Versammlungsbeh\u00f6rden und der Polizei als \u201eisraelfeindlich\u201c eingeordnet, aufgel\u00f6st und\/oder verboten. Die Berliner Polizeipr\u00e4sidentin verweist darauf, dass in Berlin \u201enur\u201c rund die H\u00e4lfte der Versammlungen zu Pal\u00e4stina verboten worden sei,<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> wobei just am Tag dieser Mitteilung ein neues Verbot erfolgte.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Wozu dies f\u00fchrt, soll am Beispiel Berlin (insbesondere Berlin-Neuk\u00f6lln) illustriert und anschlie\u00dfend rechtlich bewertet werden. Dabei geht es um die Frage, ob Versammlungs- und Meinungs\u00e4u\u00dferungsverbote zielf\u00fchrend sind, um Gewalt zu verhindern sowie Antisemitismus und Israelfeindlichkeit zu bek\u00e4mpfen oder ob dadurch nicht gerade auch den vielen Menschen mit Verwandten im Gaza-Streifen oder der West Bank die Gelegenheit genommen wird, auf ihre Sicht und Traumata hinzuweisen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>Meinungsfreiheit f\u00fcr pal\u00e4stinensische Stimmen?<\/h4>\n<p>In Berlin lebt die vermutlich gr\u00f6\u00dfte pal\u00e4stinensische Diaspora in Europa,<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> viele davon im Stadtteil Neuk\u00f6lln.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Hier waren nach unserer Kenntnis vom 7. bis 25. Oktober 2023 alle Demonstrationen mit Bezug zu Pal\u00e4stina verboten. In der Anfangsphase wurden sogar pal\u00e4stinensische Symbole wie die Kufiya oder die Pal\u00e4stinaflagge verboten und von der Polizei einkassiert.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Ein Sch\u00fcler an einem Neuk\u00f6llner Gymnasium, der eine Pal\u00e4stina-Flagge auf dem Schulhof zeigte, wurde offenbar von einem Lehrer verbal wie k\u00f6rperlich angegangen und wehrte sich mit einem Tritt.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Sch\u00fcler wie Lehrer wurden suspendiert.<\/p>\n<p>Eine hiergegen gerichtete Demonstration hat die Berliner Versammlungsbeh\u00f6rde (die in Berlin zur Polizei geh\u00f6rt) untersagt, fand aber dennoch statt. Die anwesende Bereitschaftspolizei setzte das Verbot durch, indem sie einige Sch\u00fcler*innen im Alter von 14 bis 18 Jahren kurzfristig festnahm und anderen mit Festnahme drohte, wenn sie den Platz nicht verlie\u00dfen, nachdem einige Sch\u00fcler*innen \u201eFree, Free Palestine\u201c riefen oder pal\u00e4stinensische Symbole (Kufiya und Nationalflagge) zeigten. Insgesamt war die Situation nicht aggressiv. Antisemitische oder anti-israelische Parolen waren nicht zu h\u00f6ren, daf\u00fcr aber Sch\u00fcler*innen, die zu Polizist*innen sagten \u201eIst Deutschland keine Demokratie?\u201c oder \u201eZ\u00e4hlt unsere Meinung denn gar nicht?\u201c. Eine Sch\u00fclerin erz\u00e4hlte, dass sie am Vortag mit ihrer Mutter am Brandenburger Tor war, um der Opfer der Hamas zu gedenken und Solidarit\u00e4t zu zeigen. \u201eDa waren \u00fcberall Israelfahnen und heute d\u00fcrfen wir unsere Fahne nicht zeigen? Dabei sterben jetzt auch bei uns Menschen.\u201c<\/p>\n<p>Da in Berlin in den n\u00e4chsten Tagen weiterhin fast alle Demonstrationen mit Bezug zu Pal\u00e4stina verboten wurden, entwickelte sich der Bereich um die Ecken Sonnenallee\/Reuterstra\u00dfe und Sonnenallee\/Pannierstra\u00dfe zum Hotspot der Versuche, die pal\u00e4stinensische Perspektive auf die Stra\u00dfe zu bringen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Es versammelten sich jeden Abend Menschen mit Kufiya, Pal\u00e4stina-Flagge oder anderen kleinen pal\u00e4stinensischen Symbolen und riefen Pro-Pal\u00e4stina-Parolen. Oft h\u00f6rte man \u201eFree, Free Palestine\u201c, aber auch israelfeindliche und antisemitische Parolen und Spr\u00fcche, die in Teilen auch strafrechtlich relevant gewesen sein k\u00f6nnten. Die massiv anwesende Bereitschaftspolizei versuchte, jegliche Ausrufe und mutma\u00dflich pro-pal\u00e4stinensische Symbole zu unterbinden oder wegzunehmen.<\/p>\n<p>Am Abend des 11. Oktober kam es dann zu ersten Zusammenst\u00f6\u00dfen zwischen der Polizei und anwesenden Personen. Anlass war die Kontrolle eines Kleinfahrzeuges, weil die Fahrerin aus Sicht der Polizei \u201everbotenerweise\u201c eine Pal\u00e4stinaflagge an ihrem Fenster angebracht habe. Es kam zu Solidarisierungsaktionen, welche die Polizei versuchte zu unterbinden, die daraufhin mit B\u00f6llern beworfen wurde. Ein Szenario, welches sich an den n\u00e4chsten Abenden wiederholte. Immer wieder versuchten Personen, sich auf der Sonnenallee zu versammeln, immer wieder wurde von der Polizei versucht, dies zu unterbinden.<\/p>\n<p>Insbesondere am 17. und 18. Oktober kam es zu massiven Auseinandersetzungen, nachdem weiterhin alle Demonstrationen mit Bezug zu Pal\u00e4stina verboten blieben und sich die \u2013 nach einigen Tagen infrage gestellte \u2013 Nachricht verbreitete, dass in Gaza eine Rakete ein Krankenhaus getroffen habe und bis zu 500 Menschen gestorben seien. Die Polizei nahm an dem Tag auf der Sonnenallee fast 200 Menschen fest.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>An diesen Tagen waren immer wieder sehr emotionalisierte und w\u00fctende Personen zu sehen, die mit Blick auf das polizeiliche Vorgehen Zweifel an der deutschen Demokratie \u00e4u\u00dferten. W\u00e4hrend der Ausschreitungen war zu h\u00f6ren: \u201eJetzt zeigen wir es euch mal\u201c oder \u201eSo lange ihr uns unsere Rechte nehmt, nehmen wir uns die Stra\u00dfe.\u201c<\/p>\n<p>Auch in pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4chen war deutliche Wut und Frustration zu h\u00f6ren, welche insbesondere daraus resultierte, das Gef\u00fchl zu haben, dass die Perspektive der Betroffenen nicht z\u00e4hle und man ihnen das Recht auf Meinungs\u00e4u\u00dferung nehme. Ausgrenzungserfahrungen spielten mithin eine zentrale Rolle f\u00fcr die oben genannten Ausschreitungen am 17.\/18. Oktober. Ein Umstand, wie er auch als Erkl\u00e4rung f\u00fcr die wiederkehrende Gewalt in franz\u00f6sischen Banlieues<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> oder in dem als sozialen Brennpunkt geltenden Stadtteil Schilderswijk<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\"><em><strong>[12]<\/strong><\/em><\/a> in Den Haag angenommen wird. Interessanterweise blieb es hingegen am Abend des 21. Oktober in Berlin-Neuk\u00f6lln ruhig, nachdem zum ersten Mal von Kreuzberg bis zum Neuk\u00f6llner Hermannplatz eine Pro-Pal\u00e4stina-Demonstration unter Auflagen \u2013 welche auch durchgesetzt wurden \u2013 verlaufen durfte. Am 28. Oktober zog eine Gro\u00dfdemo mit mehr als 10.000 Teilnehmenden friedlich durch Kreuzberg und dies, nachdem in Gaza eine Bodenoffensive Israels begonnen hatte.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Auch in anderen St\u00e4dten wie Frankfurt, Duisburg oder D\u00fcsseldorf, wo Pro-Pal\u00e4stina-Demonstrationen unter Auflagen stattfinden konnten, kam es zu keinen vergleichbaren Szenen wie in Berlin-Neuk\u00f6lln.<\/p>\n<h4>Wie sind solche Verbote rechtlich zu bewerten?<\/h4>\n<p>Nach Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG) genie\u00dfen nur \u201eDeutsche\u201c Versammlungsfreiheit als Grundrecht.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Dieser begrenzte Schutz wird allerdings erweitert, wenn Landesverfassungen (z.\u00a0B. <a href=\"https:\/\/www.lexsoft.de\/cgi-bin\/lexsoft\/justizportal_nrw.cgi?xid=641395,27\">Art. 26 Verfassung von Berlin<\/a>) das Grundrecht auf alle M\u00e4nner und Frauen oder alle \u201eBewohner\u201c (so Art. 113 Bayerische Verfassung) erstrecken, was in der aufgeregten Diskussion, ob auch \u201ePal\u00e4stinenser\u201c in Deutschland demonstrieren d\u00fcrften, \u00fcbersehen wird. Nach dem <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/versammlg\/\">Versammlungsgesetz (VersG) des Bundes von 1953<\/a> hat \u201eJedermann\u201c das Recht, sich zu versammeln. Auch Berlin gew\u00e4hrt dieses Recht <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/jlr-VersammlFrhGBEpP1\/part\/S\">in \u00a7 1 Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG Bln<\/a>) jeder Person. So auch <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MRK\/11.html\">Art. 11 EMRK<\/a> (Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention). Hinzu kommt, dass die Versammlungsbeh\u00f6rden und Polizei schwerlich vor jeder Demo die Ausweise kontrollieren k\u00f6nnen, um festzustellen, ob es sich wirklich um \u201eDeutsche\u201c handelt. Derartige Kontrollen w\u00e4ren zudem mit Art. 8 GG und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.<\/p>\n<p>Schutz nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_8.html\">Art. 8 GG<\/a> genie\u00dfen allein Versammlungen, die \u201efriedlich und ohne Waffen\u201c stattfinden. K\u00f6nnten etwa Rufe wie der nach einer \u201eAusl\u00f6schung Israels\u201c nicht unfriedlich sein, wie j\u00fcngst von einem Berliner Verfassungsrechtler vertreten?<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Die Antwort ist Nein, auch wenn dies eine Straftat darstellen d\u00fcrfte: Unfriedlich ist eine Versammlung nach g\u00e4ngigem Verst\u00e4ndnis in der Literatur und Rechtsprechung nur, wenn sie einen gewaltt\u00e4tigen oder aufr\u00fchrerischen Verlauf nimmt oder unmittelbar anstrebt.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Unfriedlich w\u00e4re also eine Versammlung, die j\u00fcdische Einrichtungen, Synagogen oder vergleichbare Objekte angreift. Strafrechtlich relevante \u00c4u\u00dferungsdelikte k\u00f6nnen zwar eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit im Sinne des Versammlungsgesetzes darstellen, sind aber nicht gem\u00e4\u00df Art. 8 GG unfriedlich, egal wie provokativ die dort get\u00e4tigten \u00c4u\u00dferungen sind.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Dabei sind sich selbst Jurist*innen bei vielen Parolen (etwa \u201eFrom the River to the Sea\u201c) nicht einig, ob diese Strafnormen verletzen, weshalb hier nunmehr die Polizei entscheidet, was verboten ist und was nicht.<\/p>\n<p>Eine Genehmigung f\u00fcr Versammlungen braucht in Deutschland niemand. Es gibt mithin keine \u201egenehmigten\u201c oder \u201enicht genehmigten\u201c Demonstrationen, sondern allenfalls solche, die beschr\u00e4nkt, verboten oder aufgel\u00f6st werden. Man muss Versammlungen entgegen dem Wortlaut des Art. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_8.html\">8 Abs. 2 GG<\/a> aber der zust\u00e4ndigen Versammlungsbeh\u00f6rde anzeigen (anmelden), soweit es sich nicht um eine Spontanversammlung handelt. Dies alles gilt selbstredend auch f\u00fcr \u201ePal\u00e4stinenser-Demonstrationen\u201c.<\/p>\n<p>Mit Blick auf den Nationalsozialismus und die Shoah hat Deutschland die Sicherheit Israels zur deutschen Staatsr\u00e4son erkl\u00e4rt. Rechtlich ausbuchstabiert ist dies jedoch nicht.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Unstrittig sollte indes bis hin in die Versammlungsbeh\u00f6rden und Polizei sein, dass die Staatsr\u00e4son die Verfassung, die Grundrechte und auch das einfache Gesetz nicht einschr\u00e4nken oder gar verdr\u00e4ngen kann.<\/p>\n<p>Anders als etwa <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/pa_g_1986\/__7.html\">\u00a7 7 Abs. 1 Nr. 1 Passgesetz (Pa\u00dfG<\/a>) kennt das Versammlungsrecht auch keinen Vorbehalt, der Versammlungsverbote etwa bei der Gef\u00e4hrdung \u201esonstige[r] erhebliche[r] Belange der Bundesrepublik Deutschland\u201c erlauben w\u00fcrde. Kritik an Israel ist aus verfassungsrechtlicher Sicht damit in Deutschland zul\u00e4ssig und grunds\u00e4tzlich von der Meinungsfreiheit im Sinne des Art. 5 GG und bei Versammlungen von Art. 8 GG gedeckt. Dies wird nicht selten verkannt. Jeder Mensch, der gegen die Hamas demonstrieren und Solidarit\u00e4t mit Israel bekunden will, kann dies tun. Und ebenso kann gegen die israelische Kriegsf\u00fchrung im Gazastreifen oder f\u00fcr die Rechte der Pal\u00e4stinenser demonstriert werden, selbst nach den schrecklichen Verbrechen der Hamas in Israel.<\/p>\n<p>Eine Versammlung kann nur beschr\u00e4nkt oder verboten werden, wenn die \u00f6ffentliche Sicherheit unmittelbar gef\u00e4hrdet ist. F\u00fcr die \u00f6ffentliche Ordnung als Schutzgut des Versammlungsrechts ist hier mit Blick auf eine Vielzahl von Regelungen und Beschr\u00e4nkungen im Straf- und Versammlungsrecht kein Raum. Zudem ist die \u00f6ffentliche Ordnung in <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/jlr-VersammlFrhGBEpIVZ\/part\/X\">\u00a7 14 VersFG Berlin<\/a> kein Schutzgut.<\/p>\n<p>F\u00fcr Meinungs\u00e4u\u00dferungen auf Versammlungen setzt vor allem das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/antisemitismus-antisemitisch-israel-palstina-hamas-poseck-union-cdu-volksverhetzung\/\">Strafrecht Grenzen<\/a>. Hier sei etwa auf die \u201eBilligung von Straftaten\u201c im Sinne von <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__140.html\">\u00a7 140 Strafgesetzbuch (StGB<\/a>) hingewiesen oder auch die Volksverhetzung nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__130.html\">\u00a7 130 StGB<\/a>, die hier im Regelfall nicht relevant sein d\u00fcrfte. Auch eine Beleidigung nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__185.html\">\u00a7 185 StGB<\/a> kommt im vorliegenden Kontext in Betracht. Zudem wurden die strafrechtliche Begrenzungen von Meinungs\u00e4u\u00dferungen bei Versammlungen 2005 im Kontext der Einf\u00fcgung des <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__130.html\">\u00a7 130 Abs. 4 StGB<\/a> versammlungsrechtlich durch einen neuen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/versammlg\/BJNR006840953.html\">\u00a7 15 Abs. 2 VersG<\/a> des Bundes \u201eerg\u00e4nzt\u201c und seither immer st\u00e4rker ausgeweitet, so etwa in <a href=\"https:\/\/www.revosax.sachsen.de\/vorschrift\/12206-Saechsisches-Versammlungsgesetz#p15\">\u00a7 15 VersG Sachsen<\/a> oder j\u00fcngst in v\u00f6lliger Entgrenzung durch <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/jlr-VersammlFrhGBEpP14\">\u00a7 14 Abs. 2 VersFG Berlin<\/a>, der wohl kaum vor Art. 5 und Art. 8 GG Bestand haben d\u00fcrfte. Die Berliner Versammlungsbeh\u00f6rde scheint bisher nicht auf diese Norm zu rekurrieren und geht den Weg \u00fcber \u00a7 14 Abs. 1 VersFG.<\/p>\n<p>Eine Reihe weiterer St\u00e4dte hat neben Berlin nach dem 7. Oktober durch Allgemeinverf\u00fcgungen oder Verbot von einzelnen (nicht angemeldeten resp. angezeigten) Versammlungen mit einem \u00fcber Tage und Wochen hinaus geltenden Verbot von \u201eErsatzveranstaltungen\u201c l\u00e4ngerfristige und fl\u00e4chendeckende Beschr\u00e4nkungen der Versammlungsfreiheit unabh\u00e4ngig von der Gefahrenprognose f\u00fcr eine bestimmte Versammlung angeordnet, so etwa Augsburg, Bremen, Hamburg, M\u00fcnchen und eben auch Berlin. Mit Versammlungsfreiheit im Sinne eines Meinungsstreits ist dies nicht vereinbar.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Verbote \u201epro-pal\u00e4stinensischer\u201c Demonstrationen mit einer \u201eunmittelbaren Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit\u201c zu begr\u00fcnden, ist eine Abkehr von einer \u00fcber Jahrzehnte etablierten Praxis und Rechtsprechung. Verbote (vor einer Versammlung) und Versammlungsaufl\u00f6sungen stellen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die schwerste m\u00f6gliche Beeintr\u00e4chtigung der Versammlungsfreiheit dar. Das vollst\u00e4ndige Verbot einer Versammlung wegen m\u00f6glicher Meinungskundgaben durch einen Teil der Teilnehmer*innen ist damit allenfalls in seltenen Ausnahmef\u00e4llen zul\u00e4ssig, nicht aber, wenn dies wie in Berlin die Regel wird. Dieses Vorgehen spiegelt eine Entwicklung wider, die mit wochenlangen Totalverboten w\u00e4hrend der Corona Pandemie begann und eine Fortsetzung in den Reaktionen der Versammlungsbeh\u00f6rden und Polizei gegen \u201eKlimakleber\u201c fand. Statt nach dem Grundsatz in <em>dubio pro libertate<\/em> auch Zumutungen der Versammlungsfreiheit zu ertragen und im Ausnahmefall vor Ort gegen Straft\u00e4ter*innen einzuschreiten, reagiert der Staat mit Totalverboten. Das Resultat sind nicht selten Ausschreitungen, weitere Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen sowie ein Vertrauensverlust in die Demokratie.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 vgl. Michaels, R.: Israels Sicherheit und Existenz zwischen Staatsr\u00e4son und Rechtsstaatsprinzip, in: Recht und Politik 2023, H. 1, S. 1, 32-53<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Berliner Polizeipr\u00e4sidentin bekr\u00e4ftigt Recht auf pro-pal\u00e4stinensische Versammlungen, Deutschlandfunk v. 27.10.2023<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Versammlung am Alexanderplatz verboten, Pressemitteilung Polizei Berlin v. 27.10.2023<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 vgl. Im Schmerz vereint, S\u00fcddeutsche Zeitung 28.\/29.10. 2023<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 instruktiv: Hausgemachte Probleme, Taz v. 26.10.2023<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Alle Beobachtungen wurden seitens Alexander Bosch vom 11.10. bis 23.10.2023 in Berlin-Neuk\u00f6lln und am 21.10.2023 in Berlin-Kreuzberg gemacht und in Form von Feldnotizen festgehalten. W\u00e4hrend dieses Zeitraums waren antisemitische sowie israelfeindliche Parolen und \u00c4u\u00dferungen in pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4chen sowie als Parolen zu h\u00f6ren, aber auch andere Stimmen, welche die Gewalt der Hamas verurteilten.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 vgl. etwa die Bilder in: <a href=\"http:\/\/www.svtplay.se\/video\/ed376y2\/rapport\/ons-25-okt-19-30?position=659&amp;id=ed376y2\">www.svtplay.se\/video\/ed376y2\/rapport\/ons-25-okt-19-30?position=659&amp;id=ed376y2<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Pal\u00e4stinenser-Flagge auf Berliner Schulhof, Tagesspiegel v. 9.10.2023<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 \u201eWir wollen, dass der Krieg aufh\u00f6rt\u201c, www.rbb24.de v. 27.10.2023<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u201eNeuk\u00f6lln zu Gaza machen\u201c, Tagesspiegel v. 18.10.2023<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> vgl. Kronauer, M.: Revolte in den Banlieues. In: PROKLA 149 (4\/2007), S. 597-602<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> vgl. Wijk, R. de: The Multiple Crises in Dutch Parallel Societies, in: Heisbourg, F.; Emerson, M. (Hg.): Readings in European Security, Brussels u.a., S. 51-64<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Vereinzelt Pyrotechnik und israelfeindliche Parolen, Tagesspiegel v. 28.10.2023<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Dieser Teil des Beitrags basiert auf einer gek\u00fcrzten und aktualisierten Version von: Arzt, C.: \u00a0Pro-Pal\u00e4stina als unmittelbare Gefahr?, <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/pro-palastina-als-unmittelbare-gefahr\">https:\/\/verfassungsblog.de\/pro-palastina-als-unmittelbare-gefahr<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> vgl. Verbot propal\u00e4stinensischer Demos? Das h\u00e4ngt von drei Faktoren ab, WELT v. 25.10.2023<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> vgl. Deiseroth, D.; Kutscha, M.: Art. 8 GG Rn. 151ff., in: Ridder, D.; Breitbach, M.; Deiseroth, D. (Hg.): Versammlungsrecht, M\u00fcnchen 2020 (2. Aufl.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> vgl. Fischer, T.: Ist Jubel \u00fcber Terror strafbar?, Legal Tribune Online v. 16.10.2023,\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/meinung\/m\/frage-fische-jubel-terror-hamas\">www.lto.de\/recht\/meinung\/m\/frage-fische-jubel-terror-hamas<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> n\u00e4her Michaels a.a.O. (Fn. 1)<\/h6>\n<h3>Beitragsbild: Kundgebung am Potsdamer Platz, 22. Oktober 2023 (Montecruz Foto).<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Clemens Arzt, Alexander Bosch Der verbrecherische Angriff der Hamas auf Israel hat auch in Deutschland<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":21284,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,137],"tags":[284,431,979,1094,1163],"class_list":["post-21281","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-133","tag-berlin","tag-demonstrationsverbot","tag-nahostkonflikt","tag-polizei","tag-protest-policing"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21281","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21281"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21281\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/21284"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21281"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21281"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21281"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}