{"id":21295,"date":"2022-03-03T14:21:30","date_gmt":"2022-03-03T14:21:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21295"},"modified":"2022-03-03T14:21:30","modified_gmt":"2022-03-03T14:21:30","slug":"verwachsende-datenbanken-digitale-grenzen-als-integrationsprojekt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21295","title":{"rendered":"(Ver)wachsende Datenbanken:\u00a0Digitale Grenzen als Integrationsprojekt"},"content":{"rendered":"<h3>von Eric T\u00f6pfer<\/h3>\n<p><strong>Die Zahl der gro\u00dfen IT-Systeme der EU zur Kontrolle von Grenzen, Migration und Kriminalit\u00e4t wird sich in den kommenden Jahren verdoppeln. Zugleich werden sie mit dem Ziel, die Datenbanken interoperabel zu machen, immer enger zusammengef\u00fchrt. Allen Widerst\u00e4nden zum Trotz sind die Kommission und ihre Agenturen die Gewinner dieser Entwicklung. Verlierer sind insbesondere jene, die nicht das Privileg der Unionsb\u00fcrgerschaft haben.<\/strong><\/p>\n<p>Seit 27 Jahren brummen in einem Bunker bei Stra\u00dfburg die Server des Schengen-Informationssystems (SIS). Gedacht war das polizeiliche Fahndungssystem als \u201eAusgleichsma\u00dfnahme\u201c f\u00fcr den bef\u00fcrchteten Sicherheitsverlust durch den Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten. Sein Personendatenbestand wird seit jeher durch Ausschreibungen von Nicht-EU-B\u00fcrger*innen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung dominiert. 2003 gesellte sich die zentrale Einheit f\u00fcr Eurodac hin\u00adzu, ein automatisches Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) zur biometrischen Erfassung von Asylsuchenden und irregul\u00e4ren Migrant*innen. Zwar dient Eurodac prim\u00e4r der Umsetzung des Dublin-Regimes und soll sicherstellen, dass Asylantr\u00e4ge im Land der Ersteinreise bearbeitet werden. Da die Verordnung von 2000 es den teilnehmenden Staaten aber freistellte, auch Menschen zu erfassen, die im Hinterland beim unerlaubten Aufenthalt erwischt werden, zielte Eurodac von Anfang an auch auf die Kontrolle irregul\u00e4rer Migration. Im Jahr 2011 nahm das Visa-Informationssystem (VIS) seinen Betrieb auf, das der alphanumerischen und biometrischen Registrierung von Menschen dient, die Antr\u00e4ge auf EU-Kurz\u00adzeitvisa stellen. Etwa 80 Millionen Personendatens\u00e4tze waren Ende 2020 in den drei Systemen erfasst: 73 Mio. im VIS,<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> 5,8 Mio. in Eurodac<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> und etwa 965.000 im SIS.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Bereits seit Mitte der 2000er Jahre plant die EU den weiteren Ausbau von SIS, Eurodac und VIS, den Aufbau neuer Datenbanken und die enge Verschr\u00e4nkung all dieser Systeme.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><!--more--><\/p>\n<h4>SIS: Schengens digitaler Wachturm<\/h4>\n<p>Das SIS wurde erstmals 2006 erweitert, indem neue Kategorien f\u00fcr Sachfahndungen aufgenommen wurden und Staatsanwaltschaften, KfZ-Zulassungsstellen, Europol und Eurojust als neue Nutzende neben Polizei-, Grenz-, Zoll-, Visa- und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden Lese-Rechte erhielten.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Mit der \u201ezweiten Generation\u201c des SIS, die 2006\/2007 beschlossen,<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> aber erst bis 2013 technisch umgesetzt wurde, hielten biometrische Merkmale Einzug, indem die Datenkategorien um Fingerabdr\u00fccke und Gesichtsbilder erg\u00e4nzt wurden. Seitdem d\u00fcrfen auch Verkn\u00fcpfungen zwischen Ausschreibungen hergestellt werden und so z.\u00a0B. Personen einem gesuchten Fahrzeug zugeordnet werden. Wurden die biometrischen Daten zuerst nur genutzt, um die Identit\u00e4t von Personen zu verifizieren, die bereits durch eine alphanumerische Suche im Datenbestand des SIS gefunden wurden, wurde im M\u00e4rz 2018 mit dem Start des AFIS im SIS die rechtliche Option umgesetzt, Menschen allein durch Abgleich ihrer Fingerabdr\u00fccke mit dem Datenbestand des SIS zu identifizieren.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Der Schritt zur vorerst letzten Ausbaustufe des SIS wurde genommen, als 2018 nach knapp zweij\u00e4hrigen Verhandlungen drei neue Verordnungen verabschiedet wurden, die bis Ende 2021 schrittweise in Kraft getreten sind.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Gebracht haben sie neue Ausschreibungs- und Datenkategorien: So sind die teilnehmenden Staaten nun verpflichtet, jede \u201eR\u00fcckkehrentscheidung\u201c ans SIS zu melden, um es Betroffenen zu erschweren, sich durch Untertauchen einer Abschiebung zu entziehen. Verpflichtend wurde auch die Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung in nicht sicherheitsrelevanten F\u00e4llen, die bis dahin lediglich auf freiwilliger Basis stattfand. Au\u00dferdem k\u00f6nnen mit Finger- und Handabdr\u00fccken, die als Spuren an Tatorten gefunden wurden, erstmals Daten von Personen gespeichert werden, die nicht namentlich bekannt sind. Neu sind die M\u00f6glichkeiten, Personen zur Befragung auszuschreiben und Menschen pr\u00e4ventiv ans SIS zu melden, die zu ihrem eigenen Schutz am Reisen gehindert werden sollen. Zudem k\u00f6nnen zur Fahndung ausgeschriebene Personen als selbstmordgef\u00e4hrdet, als Gesundheitsgefahr oder als an terroristischen Aktivit\u00e4ten Beteiligte markiert und DNA-Profile von Vermissten eingestellt werden.<\/p>\n<p>Einb\u00fcrgerungs- und Waffenbeh\u00f6rden sowie die Zulassungsstellen f\u00fcr Wasser- und Luftfahrzeuge wurden in den Kreis zugriffsberechtigter Stellen aufgenommen, und Europol hat nun lesenden Zugriff auf den gesamten Datenbestand des SIS. Gleiches gilt mit den drei neuen Verordnungen erstmals auch f\u00fcr Frontex-Personal bei Eins\u00e4tzen zur Grenzkontrolle oder -\u00fcberwachung oder zur Abschiebung. In Sachen Biometrie wurde die Nutzung des SIS-AFIS zu Identifizierung von Personen, die bislang nur einige Teilnehmerstaaten praktizierten, f\u00fcr verbindlich erkl\u00e4rt, wenn deren Iden\u00adtit\u00e4t durch andere Mittel nicht festgestellt werden kann. Nach dem Vorbild des AFIS soll ein System zur automatisierten Gesichtserkennung implementiert werden, \u201esobald die technische M\u00f6glichkeit dazu besteht\u201c \u2013 zun\u00e4chst einmal an Grenz\u00fcberg\u00e4ngen; sp\u00e4ter kann die Kommission \u201eweitere Umst\u00e4nde\u201c bestimmen.<\/p>\n<h4>Eurodac: Von Dublin zur Kontrolle irregul\u00e4rer Migration<\/h4>\n<p>Auch f\u00fcr Eurodac, das bereits durch die Verordnung\u00a0(EU)\u00a0Nr.\u00a0603\/2013 trotz massiver Kritik im Juli 2015 f\u00fcr Abfragen zur Verh\u00fctung und Verfolgung von schweren Straftaten durch nationale Polizeien, Staatsanwaltschaften und Europol ge\u00f6ffnet worden war, steht ein weiterer Ausbau an: 2016 hatte die Kommission Vorschl\u00e4ge vorgelegt,<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> die zum einen auf eine deutliche Intensivierung der Erfassung und Verarbeitung der Daten von irregul\u00e4ren Migrant*innen abzielten, um das System ausdr\u00fccklich in den Dienst der Migrationskontrolle und einer europ\u00e4ischen Abschiebungspolitik zu stellen \u2013 nicht zuletzt auch durch die M\u00f6glichkeit, Eurodac-Daten zur \u201eRe-Dokumentierung\u201c an Drittstaaten zu \u00fcbermitteln. Zum anderen will die Kommission die Altersgrenze f\u00fcr die biometrische Registrierung von 14 auf sechs Jahre absenken, das System durch die Erweiterung um Lichtbilder und Software f\u00fcr automatisierte Gesichtserkennung auf multimodale Biometrie umr\u00fcsten und zudem alphanumerische Informationen wie Namen, Nationalit\u00e4t und Geburtsdaten erg\u00e4nzen, so dass es insbesondere f\u00fcr die Polizei, die Eurodac bisher wenig nutzt, zu einem veritablen Informationssystem w\u00fcrde. Daneben sollen Frontex-Beamt*innen und Expert*innen des Europ\u00e4ischen Unterst\u00fctzungsb\u00fcros f\u00fcr Asylfragen (Anfang 2022 in der EU-Asylagentur aufgegangen) schreibenden Zugriff erhalten, um Gefl\u00fcchtete, die sie etwa in \u201eHot Spots\u201c an den Au\u00dfengrenzen registrieren, in Eurodac erfassen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nachdem das Europ\u00e4ische Parlament eine separate Zustimmung zur neuen Eurodac-Verordnung bis zu seiner Neuwahl 2019 verweigert hatte, um diese nicht als Faustpfand in den Verhandlungen um die \u201eReform\u201c des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems aus der Hand zu geben, legte die Kommission im September 2020 einen ge\u00e4nderten Vorschlag vor.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Aufbauend auf dem Vorschlag von 2016 legte sie dabei noch eine Schippe drauf: U.\u00a0a. sollen die angelieferten Fingerabdruckdatens\u00e4tze automatisiert zu einer Sequenz aller zu einer Person gespeicherten Vorg\u00e4nge verkn\u00fcpft werden; die Daten \u00fcber Personen sollen um zus\u00e4tzliche Hinweise \u00fcber die Ablehnung eines Asylantrags und die Erteilung eines Visums oder eine \u201efreiwillige R\u00fcckkehr\u201c erg\u00e4nzt werden k\u00f6nnen. Vorgeschlagen wurde au\u00dferdem, Menschen, die im Rahmen des geplanten \u201eScreenings\u201c von Gefl\u00fcchteten unter Verdacht geraten, als \u201eGefahren f\u00fcr die innere Sicherheit\u201c zu flaggen. Obwohl der Rat Druck macht, den Entwurf f\u00fcr die Eurodac-Verordnung separat zu verhandeln, ist derzeit unklar, wann und wie sich das Parlament entscheiden wird. Der grunds\u00e4tzliche Umbau Eurodacs vom technischen R\u00fcckgrat des Dublin-Regimes zu einem Mehrzwecksystem f\u00fcr die m\u00f6glichst l\u00fcckenlose Registrierung und Kontrolle von Gefl\u00fcchteten wird dabei aber kaum zur Debatte stehen.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<h4>VIS: Ein Ausl\u00e4nderzentralregister f\u00fcr die EU<\/h4>\n<p>Die Aufr\u00fcstung des VIS begann bereits, als es noch nicht einmal richtig aus der Taufe gehoben war. Weniger als ein Jahr nach der Grundsatzentscheidung \u00fcber seine Einrichtung<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> votierte der Rat 2005 daf\u00fcr, es auch f\u00fcr die Verh\u00fctung und Verfolgung von schweren Straftaten zu nutzen. Rechtlich umgesetzt wurde diese Entscheidung durch den Ratsbeschluss von 2008.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Die fast zeitgleich verabschiedete VIS-Verordnung erlaubt zudem Abfragen im Rahmen von Asylverfahren und bei polizeilichen Personenkontrollen im Hinterland.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Auch wenn die Umnutzung der prim\u00e4r f\u00fcr Visaverfahren erhobenen Daten in der Gesamtbetrachtung nicht gro\u00df ins Gewicht f\u00e4llt, ist sie in absoluten Zahlen durchaus beeindruckend: Zwischen 2017 und 2019 wurde das VIS in knapp 1,6 Mio. F\u00e4llen bei Personenkontrollen im Hinterland abgefragt und in etwa 19.000 F\u00e4llen zur Abwehr oder Verfolgung von Straftaten.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Doch damit nicht genug. 2018 schlug die Kommission eine \u00c4nderung der VIS-Rechtsrahmens vor,<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> die nach dreij\u00e4hrigen Verhandlungen 2021 angenommen wurde.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Die Inbetriebnahme des modernisierten VIS wird nicht vor Ende 2023 erfolgen, in jedem Fall aber bedeutet sie einen fundamentalen Wandel seiner Funktion. Denn mit seiner Ausweitung auch auf nationale Visa f\u00fcr einen l\u00e4ngerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel wird sich das VIS mittelfristig zu einem europ\u00e4ischen Ausl\u00e4nderzentralregister entwickeln. Mit der dadurch anstehenden zentralen biometrischen Erfassung auch von dauerhaft in der EU aufh\u00e4ltigen Nicht-EU-B\u00fcrger*innen \u00fcbertrifft das neue VIS sogar das deutsche Ausl\u00e4nderzentralregister, das seit seiner \u201eErt\u00fcchtigung\u201c durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz von 2016 \u201enur\u201c Asylsuchende und irregul\u00e4re Migrant*innen biometrisch erfasst. Zus\u00e4tzlich kommt \u2013 \u00e4hnlich wie f\u00fcr Eurodac geplant \u2013 die Absenkung der Altersgrenze f\u00fcr die biometrische Erfassung von zw\u00f6lf auf sechs Jahre. Erstmals erh\u00e4lt auch Frontex-Personal Zugriff; abgesenkt werden au\u00dferdem die H\u00fcrden f\u00fcr Abfragen durch Polizei- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<h4>EES: Datenspeicher f\u00fcr 300 Millionen Reisende<\/h4>\n<p>Parallel zum Ausbau der drei gro\u00dfen IT-Systeme wurde gegen erhebliche Widerst\u00e4nde und mit zahlreichen Br\u00fcchen der Aufbau vermeintlich \u201eintelligenter Grenzen\u201c vorangetrieben. Ihre zentrale Komponente soll ein Einreise\/Ausreisesystem (\u201eEntry\/Exit System\u201c \u2013 EES) sein. Urspr\u00fcnglich im Zusammenhang mit der Planung f\u00fcr das VIS und im Tandem mit einem \u201eRegistered Traveller Programme\u201c (RTP) f\u00fcr vorab sicherheits\u00fcberpr\u00fcfte \u201ebona fide\u201c-Reisende erdacht, gewannen die Pl\u00e4ne mit dem Grenzpaket der Europ\u00e4ischen Kommission von 2008 erstmals an Kontur.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Als mit dem \u201earabischen Fr\u00fchling\u201c 2011 die Gefl\u00fcchtetenzahlen stiegen, machte der Europ\u00e4ische Rat Druck, die Arbeiten zu beschleunigen. Ein erster Anlauf, die kostspieligen Pl\u00e4ne in Recht zu gie\u00dfen, scheiterte allerdings vor dem Hintergrund der Finanz- und Euro-Krise und aufgrund von grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken des EU-Parlaments 2013. Erst unter dem Eindruck der dschihadistischen Anschl\u00e4ge von Paris (2015) und Br\u00fcssel (2016) und der gro\u00dfen Flucht vor dem Blutbad in Syrien gewann das Projekt neue Dynamik. Nach Wiedervorlage durch die Kommission einigten sich die EU-Institutionen in nur 20 Monaten und beschlossen 2017 die Einrichtung des EES im Paket mit notwendigen Anpassungen des Schengener Grenzkodex;<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> fallen gelassen wurden dabei allerdings die Pl\u00e4ne f\u00fcr das RTP.<\/p>\n<p>Erfasst werden sollen im EES alle Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-B\u00fcrger*innen, die Europa mit oder ohne Visum f\u00fcr Kurzzeitaufenthalte besuchen, sowie solche, denen die Einreise versagt wird. Gleichzeitig soll die Pflicht entfallen, die Reisep\u00e4sse bei der Einreise abzustempeln. Erhofft wird dadurch eine Beschleunigung der Grenzkontrollen, die Detektion von \u201eoverstayers\u201c \u2013 Menschen, die ihre zul\u00e4ssige Aufenthaltsdauer \u00fcberziehen \u2013 und bessere Statistiken \u00fcber das Reisegeschehen. Daf\u00fcr sollen Name, Fingerabdr\u00fccke, Gesichtsbilder und Informationen zu den Reisedokumenten f\u00fcr drei Jahre in einer zentralen Datenbank gespeichert werden, bei \u201eoverstayers\u201c f\u00fcr f\u00fcnf Jahre. Mit Blick auf die j\u00e4hrlichen Einreisezahlen wird gesch\u00e4tzt, dass im EES nach Inbetriebnahme binnen kurzem 300 Mio. Personen erfasst sein werden. Zugriff auf diese Daten werden dann nicht nur Grenz-, Visa- und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden haben, sondern auch weitere von den Teilnehmerstaaten zu benennende Beh\u00f6rden sowie Europol f\u00fcr Zwecke der \u201eVerh\u00fctung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten\u201c. Zwar d\u00fcrfte es sich dabei i.d.R. um Polizeibeh\u00f6rden und Staatsanwaltschaften handeln, anders als bei Eurodac fehlt in der EES-Verordnung jedoch ein ausdr\u00fcckliches Verbot f\u00fcr den Zugriff von Geheimdiensten. Begrenzt und kanalisiert werden sollen solche Abfragen \u00fcber \u201ezentrale Zugangsstellen\u201c, die pr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen f\u00fcr Abfragen des EES erf\u00fcllt sind. Wer jedoch glaubt, dass hier eine unabh\u00e4ngige Aufsicht ins Spiel k\u00e4me, d\u00fcrfte entt\u00e4uscht werden. Bei vergleichbaren Stellen f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Polizeiabfragen in Eurodac und VIS schaut sich die Polizei meist selbst auf die Finger.<\/p>\n<h4>ETIAS: Automatisiertes \u201eScreening\u201c vor Einreise<\/h4>\n<p>Flankiert wird der Aufbau des EES durch die Entwicklung eines Europ\u00e4ischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (\u201eEuropean Travel Information and Authorisation System\u201c \u2013 ETIAS), durch das von der Visumspflicht befreite Nicht-EU-B\u00fcrger*innen bereits im Vorfeld ihrer Einreise durchleuchtet werden sollen. Insbesondere bei der Kontrolle der Mobilit\u00e4t \u00fcber die Landgrenzen nach Osteuropa und zum Westbalkan f\u00fcrchtete die Kommission eine \u201eInformationsl\u00fccke\u201c<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> und legte daher im November 2016 ihren Vorschlag f\u00fcr die Einrichtung von ETIAS vor, der knapp zwei Jahre sp\u00e4ter verabschiedet wurde.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>Sobald ETIAS in Betrieb geht, m\u00fcssen von der Visumspflicht befreite Reisenden ihren Einreisewunsch vorab online anmelden. Die Angaben zur Person sollen dann automatisiert mit dem SIS, VIS, Eurodac, EES, ECRIS-TCN (siehe unten), Dateien von Europol sowie Interpol abgeglichen und anhand einer von Europol gef\u00fchrten \u201eWatchlist\u201c und spezifischen Indikatoren \u00fcberpr\u00fcft werden, um Gefahren f\u00fcr Sicherheit, \u00f6ffentliche Gesundheit und unerlaubte Migration zu erkennen. Was genau bei diesem algorithmischen Profiling als Risiko gilt, legt die Kommission \u2013 beraten von Frontex, Europol und nationalen Stellen \u2013 alle sechs Monate fest. Sollte es bei automatischen Datenabgleich und Profiling zu einem \u201eTreffer\u201c kommen, werden die Antr\u00e4ge automatisch zur h\u00e4ndischen \u00dcberpr\u00fcfung an ETIAS-Stellen weitergeleitet, die aktuell bei Frontex und in den Mitgliedstaaten aufgebaut werden. Ansonsten wird der Einreiseantrag f\u00fcr die Dauer von drei Jahren durch das System genehmigt; so lange werden auch die Daten gespeichert \u2013 im Falle einer Verweigerung oder sp\u00e4teren Annullierung f\u00fcr f\u00fcnf Jahre. So wie die anderen Systeme auch, kann ETIAS auch f\u00fcr Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung abgefragt werden.<\/p>\n<h6>ECRIS-TCN: Register nicht nur f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige<\/h6>\n<p>Der sechste Baustein im Puzzle der IT-Systeme ist das Europ\u00e4ische Strafregister f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige (\u201eEuropean Criminal Records Information System \u2013 Third Country Nationals\u201c \u2013 ECRIS-TCN). Erg\u00e4nzen soll es das seit 2012 existierende Netzwerk ECRIS f\u00fcr den europ\u00e4ischen Informationsaustausch von Daten aus nationalen Strafregistern, weil dessen Architektur das schnelle Auffinden von Eintr\u00e4gen zu Nicht-EU-B\u00fcrger*innen verhindert. Obwohl Alternativen bestanden, stimmten Rat und Parlament 2019 f\u00fcr die Einrichtung eines zentralen Systems.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Erfasst werden sollen dann neben allen verurteilten straff\u00e4lligen Nicht-EU-B\u00fcrger*innen auch verurteilte B\u00fcrger*innen von EU-Staaten, die daneben die Staatsb\u00fcrgerschaft eines Drittstaates haben. Unabh\u00e4ngig von bislang existierenden nationalen Regelungen ist zudem die Erfassung von Fingerabdr\u00fccken zwingend vorgeschrieben. Getrieben wurden die Pl\u00e4ne f\u00fcr die rassistische Sondererfassung nicht etwa von Erforderlichkeits\u00fcberlegungen, sondern von der Vision, interoperable Systeme zu schaffen.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a><\/p>\n<h4>Das Projekt Interoperabilit\u00e4t: Kerndaten f\u00fcr alle F\u00e4lle<\/h4>\n<p>Schon seit mehr als 15 Jahren geistert der Begriff \u201eInteroperabilit\u00e4t\u201c durch Papiere der Kommission. In einer Mitteilung von 2005 wird er definiert als \u201eF\u00e4higkeit von IT-Systemen und der von ihnen unterst\u00fctzten Gesch\u00e4ftsprozesse, Daten miteinander auszutauschen und die gemeinsame Nutzung von Informationen und Kenntnissen zu erm\u00f6glichen\u201c und galt bereits damals als Leitschnur f\u00fcr die langfristige Strategie zur Weiterentwicklung der gro\u00dfen IT-Systeme.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Im April 2016, auf dem H\u00f6hepunkt der sogenannten \u201eFl\u00fcchtlingskrise\u201c, war die Zeit dann reif, die Katze aus dem Sack zu lassen. Gemeinsam mit der Wiedervorlage der Pl\u00e4ne zum Aufbau des EES k\u00fcndigte die Kommission an, \u201eeinen Prozess zur Verbesserung der Interoperabilit\u00e4t bestehender Informationssysteme einzuleiten\u201c.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Obwohl die Ausarbeitung der Details erst in den kommenden Monaten folgte, war die Richtung damit vorgegeben: Das Ziel ist die Schaffung einer zentralen Schnittstelle zur gleichzeitigen Abfrage der gro\u00dfen IT-Systeme, automatisierte Abfragen von Daten zwischen diesen, der Abgleich der in ihnen gespeicherten biometrischen Daten und die Einrichtung eines \u201eKernmoduls\u201c als gemeinsamen Datenspeicher. 2019 wurden die Interoperabilit\u00e4ts-Verordnungen verabschiedet.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a><\/p>\n<p>Konkret geplant ist nun die Einrichtung eines Europ\u00e4ischen Suchportals f\u00fcr register\u00fcbergreifende Abfragen sowie die enge Verkn\u00fcpfung der existierenden und projektierten Datenbanken durch einen Gemeinsamen Identit\u00e4tsspeicher (\u201eCommon Identity Repository\u201c \u2013 CIR) und einen Dienst f\u00fcr den Abgleich biometrischer Daten (\u201eBiometric Matching Service\u201c \u2013 BMS). Im CIR sollen alphanumerische und biometrische Grunddaten aus Eurodac, VIS, EES, ETIAS und ECRIS-TCN zusammengef\u00fchrt werden. Das BMS soll aus den im CIR und SIS registrierten Fingerabdr\u00fccken und Gesichtsbildern sogenannte biometrische Templates generieren, und diese f\u00fcr schnelle und system\u00fcbergreifende Abfragen vorhalten. Aufbauend auf dieser Infrastruktur soll ein \u201eDetektor f\u00fcr Mehrfachidentit\u00e4ten\u201c alle neuen oder aktualisierten Personendaten mit dem Bestand des CIR und SIS abgleichen, um mutma\u00dflichen Identit\u00e4tsbetrug aufzudecken. Realisiert werden soll also der alte \u201eTraum von der restlosen Erfassung\u201c<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> aller nach Europa einreisenden \u2013 und mit dem Umbau des VIS mittelfristig auch aller hier lebenden \u2013 Drittstaatsangeh\u00f6rigen und die breite Verf\u00fcgbarmachung ihrer Daten zur Kontrolle von Mobilit\u00e4t und Kriminalit\u00e4t. Bis Ende 2023, so hei\u00dft es, soll das dystopische Projekt umgesetzt sein.<\/p>\n<h4>Br\u00fcsseler Technokratie und die Macht der Agenturen<\/h4>\n<p>Mit der Umsetzung der ehrgeizigen Pl\u00e4ne beauftragt ist eu-LISA, die 2012 gegr\u00fcndete Agentur der EU f\u00fcr das Betriebsmanagement der gro\u00dfen IT-Systeme. Urspr\u00fcnglich nur f\u00fcr SIS, Eurodac und VIS zust\u00e4ndig, ist die Agentur mit den neuen Aufgaben deutlich gewachsen. Ihr Personal hat sich seit Gr\u00fcndung verdreifacht, das Jahresbudget ist sogar um das Zehnfache angestiegen und betr\u00e4gt 2022 rund 330 Mio. Euro.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> Insgesamt hat die Agentur von 2021 bis 2027 mehr als 1,4 Mrd. Euro zur Verf\u00fcgung, die \u2013 meist als \u00fcppige Auftr\u00e4ge an private IT-Firmen und -Dienstleister \u2013 nahezu ausschlie\u00dflich in die Entwicklung der gro\u00dfen IT-Systeme und das Projekt Interoperabilit\u00e4t flie\u00dfen. W\u00e4hrend eu-LISA zust\u00e4ndig ist f\u00fcr die Zentraleinheiten und die diversen Schnittstellen zur Anbindung nationaler Beh\u00f6rden, m\u00fcssen die Teilnehmerstaaten den Aufbau bzw. die Anpassung ihrer IT-Infrastrukturen selbst \u00fcbernehmen, inklusive der erheblichen Kosten, die etwa anfallen, um die fast 2.000 \u00dcberg\u00e4nge an den EU-Au\u00dfengrenzen mit Anlagen zur biometrischen Erfassung f\u00fcrs EES auszur\u00fcsten. Um Widerst\u00e4nde gering zu halten, greift die Kommission den L\u00e4ndern dabei mit Milliardenbetr\u00e4gen aus diversen F\u00f6rdert\u00f6pfen unter die Arme.<a href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\">[29]<\/a> eu-LISA unterst\u00fctzt \u2013 in enger Zusammenarbeit mit Frontex \u2013 in Form von Schulungen, Technologiemonitoring, Industriekontakten und Forschung, setzt aber auch Rahmenbedingungen durch Standardisierung und Vorgaben zur Datenqualit\u00e4t. In diesem Sinne versteht sich die Agentur nicht nur als \u201eErm\u00f6glicher\u201c, sondern auch als \u201eTreiber von Innovation und digitaler Transformation\u201c in der EU-Innenpolitik.<a href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\">[30]<\/a><\/p>\n<p>Derweil k\u00fcmmert sich die Kommission um das Kleingedruckte. Das kafkaeske Geflecht von EU-Recht, das rund um die gro\u00dfen IT-Systeme gewachsen ist, ist bereits auf Ebene der diversen einschl\u00e4gigen Verordnungen das Gegenteil von rechtsstaatlicher Normenklarheit. Weitgehend unbeobachtet von einer demokratischen \u00d6ffentlichkeit ist die Kommission nun dabei, Dutzende delegierte Rechtsakte und Durchf\u00fchrungsrechtsakte zu verabschieden, welche Details regeln, die f\u00fcr die Praxis der Systeme von zentraler Bedeutung sein werden, etwa die Frage, was ein biometrischer \u201eTreffer\u201c ist oder welche Fragen Reisende bei der Anmeldung im ETIAS zu beantworten haben.<\/p>\n<p>Ob sich die ehrgeizigen Zeitpl\u00e4ne f\u00fcr die Realisierung der gigantischen Projekte halten lassen, wird sich zeigen. Aufgrund von Verz\u00f6gerungen durch die Pandemie und Lieferkettenengp\u00e4ssen bei der Hardwarebeschaffung hat der Rat im Oktober 2021 erste Korrekturen vorgenommen. Das EES soll nun erst im September 2022 in Betrieb gehen, ETIAS im Mai 2023 und die dritte Generation des SIS im Juni 2022.<a href=\"#_ftn31\" name=\"_ftnref31\">[31]<\/a> Unabh\u00e4ngig davon, ob die Deadlines zu halten sind, werden die Projekte jedoch nie wirklich abgeschlossen sein. In ihrer sozio-technischen Komplexit\u00e4t entziehen sie sich einer Steuerung im Sinne der Erfinder*innen, die daher st\u00e4ndig nachjustieren und aufr\u00fcsten m\u00fcssen, um ihren technokratischen Traum von der restlosen Erfassung weiter zu tr\u00e4umen. F\u00fcr die betroffenen Menschen bleibt der ma\u00dflose Irrsinn in jedem Fall ein Albtraum.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 eu-LISA: Consolidated Annual Activity Report 2020, Tallinn, August 2020, S. 38<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 eu-LISA: Eurodac \u2013 2020 Annual Report, Tallinn, November 2021, S. 23<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 eu-LISA: SIS II \u2013 2020 Statistics, Tallinn, M\u00e4rz 2021, S. 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 KOM(2005) 597 endg. v. 24.11.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Verordnung (EG) Nr. 871\/2004 vom 29.4.2004 und Beschluss 2005\/211\/JI des Rates vom 24.2.2005, in Kraft ab M\u00e4rz 2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Verordnung (EG) Nr. 1987\/2006 und Verordnung (EG) Nr. 1986\/2006 v. 20.12.2006 sowie Beschluss 2007\/533\/JI des Rates v. 12.6.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 eu-LISA: Report on the Technical Functioning of Central SIS II 2017-2018, Tallinn 2019, S. 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Verordnung (EU) 2018\/1860, Verordnung (EU) 2018\/1861 und Verordnung (EU) 2018\/1862 v. 28.11.2018, s. a. Monroy, M.: 220 Abfragen pro Sekunde. Das Schengener Informationssystem w\u00e4chst dynamisch, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 121 (April 2020), S. 67-74<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 COM(2016) 272 final v. 4.5.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> COM(2020) 614 final v. 23.9.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Vavoula, N.: Transforming Eurodac from 2016 to the New Pact, Br\u00fcssel 2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Entscheidung des Rates zur Einrichtung des VIS (2004\/512\/EG) v. 8.6.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Beschluss 2008\/633\/JI des Rates v. 23.6.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Verordnung (EG) Nr. 767\/2008 v. 9.7.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> eu-LISA: Report on the Technical Functioning of the VIS, Tallinn, August 2020, S. 20-22<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> COM(2018) 302 final v. 16.5.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Verordnung (EU) 2021\/1134 und Verordnung (EU) 2021\/1152 v. 7.7.2021<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> KOM(2008) 69 endg. v. 13.2.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Verordnung (EU) 2017\/2226 und Verordnung (EU) 2017\/2225 v. 30.11.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> COM(2016) 205 final v. 6.4.2016, S. 15f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Verordnung (EU) 2018\/1240 v. 12.9.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Verordnung (EU) 2019\/816 v. 17.4.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Jones, C.: Disproportionate and discriminatory: the European Criminal Records Information System on Third-Country Nationals (ECRIS-TCN), London 2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> KOM(2005) 597 endg. v. 24.11.2005, S. 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> COM(2016) 205 final v. 6.4.2016, S. 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> Verordnung (EU) 2019\/817 und Verordnung (EU) 2019\/818 v. 20.5.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> Busch, H.: Der Traum von der restlosen Erfassung. Stand und Planung der EU-Informationssysteme, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 84 (2\/2006), S. 29-43<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> eu-LISA: eu-LISA Strategy 2021-2027, Tallinn, S. 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/home-affairs\/funding_en\">https:\/\/ec.europa.eu\/home-affairs\/funding_en<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> eu-LISA: eu-LISA Strategy 2021-2027, Tallinn, S. 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref31\" name=\"_ftn31\">[31]<\/a> eu-LISA: Revised Timeline for the Implementation of Interoperability, Pressemitteilung v. 10.12.2021<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Eric T\u00f6pfer Die Zahl der gro\u00dfen IT-Systeme der EU zur Kontrolle von Grenzen, Migration<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,132],"tags":[413,476,483,518,535,554,789,1250,1324,1520],"class_list":["post-21295","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-128","tag-datenbanken","tag-ecris","tag-ees","tag-etias","tag-eu-lisa","tag-eurodac","tag-interoperabilitaet","tag-schengener-informationssystem","tag-smart-borders","tag-vis"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21295","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21295"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21295\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21295"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21295"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21295"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}