{"id":21342,"date":"2023-11-27T11:36:22","date_gmt":"2023-11-27T11:36:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21342"},"modified":"2023-11-27T11:36:22","modified_gmt":"2023-11-27T11:36:22","slug":"literatur-75","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21342","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>\u201eKontrolle im Kapitalismus\u201c ist keine exklusiv polizeiliche Dom\u00e4ne. Eher im Gegenteil wurde der traditionelle Ort der Polizei (gemeint ist die Vollzugspolizei) an jenen Linien verortet, an denen die herk\u00f6mmlichen Institutionen der Kontrolle versagten. Als herk\u00f6mmlich in diesem Verst\u00e4ndnis konnten die gro\u00dfen Einrichtungen gelten, die die Erfordernisse einer sich entwickelnden kapitalistischen Gesellschaft in die Gewohnheiten, den Alltag, die Erwartungen der Menschen umsetzten \u2013 von der Gew\u00f6hnung an die Lohnarbeit bis zur Anerkennung gottgegebener und gleichzeitig wettbewerbsvermittelter sozialer Ungleichheit. Nur an den gesellschaftlichen R\u00e4ndern, an denen fr\u00fchneuzeitliche Sozialintegration scheitert, kommt die Polizei in der Durchsetzung des Gewaltmonopols ins Spiel. Landstreicher, Bettler*innen und alle, die sich dem Verkauf ihrer Arbeitskraft entziehen; Kinder, denen es an Flei\u00df und Folgsamkeit mangelt; Diebe, die die herrschende Eigentumsordnung ablehnen; Protestierende gegen Verelendung, kapitalistische Ausbeutung und deren Aufrechterhaltung durch den Staat: Die von der kapitalistischen Vergesellschaftung Ausgeschiedenen, die an den R\u00e4ndern der Gesellschaft die \u201egef\u00e4hrliche Klasse\u201c bilden, deren \u201ePolizierung\u201c die zentrale Aufgabe der Polizeien (und teilweise des Milit\u00e4rs) bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts bildet.<\/p>\n<p>Sehr allgemein formuliert: Im Laufe des 19. Jahrhunderts treten in den industrialisierten L\u00e4ndern Europas an die Seite des Polizei- und Obrigkeitsstaates wohlfahrtsstaatliche Arrangements. Die gro\u00dfen gesellschaftlichen Konfliktlinien (Kapital und Arbeit, Arm und Reich) werden durch neue Einrichtungen entsch\u00e4rft. Von den Sozialversicherungen \u00fcber die allgemeine Schulpflicht bis zur Gleichheit vor dem Gesetz \u2013 die Konflikte werden so bearbeitet, dass sie zugleich die kapitalistische Akkumulation bef\u00f6rdern. Das Gewaltmonopol tritt kontrollierend\/sanktionierend in Erscheinung, wenn diese Instanzen versagen. Dieses \u201ewohlfahrtsstaatlich-fordistische\u201c Arrangement l\u00f6st sich in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auf. Wir befinden uns in einer nachfolgenden Phase, die meist unter der \u00dcberschrift \u201eNeoliberalismus\u201c zu fassen versucht wird; wobei gegenw\u00e4rtig unklar ist, ob nicht diese bereits durch ein neues Leitmuster abgel\u00f6st wird. Im Folgenden k\u00f6nnen nur einige Hinweise auf j\u00fcngere Ver\u00f6ffentlichungen gegeben werden, die Aspekte des Dreiecks von Kapitalismus, Kontrolle und Polizei darstellen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Narr, Wolf-Dieter:<\/strong> <em>Staatsgewalt. Politisch-soziologische Entbehrungen, in: Das Argument 263 (2005), S. 63-82<\/em><\/p>\n<p>Obwohl dieser Text fast zwanzig Jahre alt ist, bildet er eine gute Vorbereitung f\u00fcr aktuelle Entwicklungen. Denn drei Sachverhalte werden deutlich: Erstens bildet das \u201eGewaltmonopol\u201c den Kern des modernen Staates \u2013 und das bedeutet wortw\u00f6rtlich die legitime Anwendung physischer Gewalt gegen Menschen. Zweitens verschwindet durch deren Monopolisierung im Staat der Modus \u201eGewalt\u201c keineswegs, sondern er wird konserviert, lauert sozusagen im Hintergrund; mit Gewalt wird gedroht und sie wird eingesetzt, wenn die Staats-Herrschenden es f\u00fcr erforderlich halten. Und drittens kann dieses Monopol nur verstanden werden, indem sein Verh\u00e4ltnis zur kapitalistischen \u00d6konomie betrachtet wird, denn Territorialstaat und Kapitalismus bedingen sich historisch und funktional gegenseitig: Wie die Staatsgewalt vom Reichtum prosperierender \u00d6konomien lebt, so ist das Kapital auf den Staat angewiesen, der nicht allein die Voraussetzungen der fortw\u00e4hrenden Akkumulation schaffen soll, sondern den Widerstand gegen soziale Ungleichheiten, Diskriminierungen und Ausschl\u00fcsse im Konfliktfall polizeilich bearbeiten soll.<\/p>\n<p><strong>Kienscherf, Markus:<\/strong> <em>Dimensionen von Staatlichkeit. Rechtsstaat, Polizeistaat und Sozialstaat, in: Lammert, Christian; Siewert, Markus B.; Vormann, Boris (Hg.): Handbuch Politik USA, Wiesbaden 2020, S. 149-159<\/em><\/p>\n<p>Auch dieser Text \u00fcber den \u201eadministrativen Staat\u201c in den USA ist eher als perspektivische Vorbereitung zu lesen. Denn zentral f\u00fcr die Argumentation Kienscherfs ist der Bezug auf die \u201eDoppelbewegung\u201c, die Karl Polanyi in \u201eThe Great Transformation\u201c konstatierte: Die kapitalistische \u00d6konomie durchdringt auf Dauer alle Bereiche der Gesellschaft, dabei zerst\u00f6rt der freie Markt seine eigenen Voraussetzungen; weder ist er in der Lage ein Angebot an Arbeitskr\u00e4ften (\u201eArbeitsmarkt\u201c) zu generieren, noch kann der die Aufl\u00f6sung traditionellen sozialen Zusammenhalts ausgleichen, noch kann er stabile Rahmenbedingungen f\u00fcr den Wettbewerb schaffen. Funktional muss der Staat diese L\u00fccken schlie\u00dfen. Um dessen Handeln gerecht werden zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen deshalb die regulierenden, die repressiven und die ausgleichenden (redistributiven) Institutionen im Zusammenwirken betrachtet werden. Mit anderen Worten: Wer auf die Polizei schaut, muss das Gesamtensemble staatlicher Regulierung ebenso im Blick behalten, wie die gesellschaftlichen Sachverhalte, die polizeilich \u201ereguliert\u201c werden (sollen).<\/p>\n<p><strong>Kern, Anna:<\/strong> <em>Die Polizei im Neoliberalismus, in: Loick, Daniel: Kritik der Polizei, Frankfurt\/New York 2018, S. 223-234<\/em><\/p>\n<p>Auf wenigen Seiten versucht die Autorin eine Charakterisierung der gegenw\u00e4rtigen \u201ekomplexen Entwicklung\u201c als \u201eSicherheitsregime\u201c. Dies sei dadurch gekennzeichnet, dass der Staat \u201esich in Teilen von einem stark staatlich gesteuerten, weitgehend homogenen Sicherheits- und Ordnungsparadigma\u201c zur\u00fcckziehe. Vormals staatliche Kontrolle w\u00fcrde an nicht staatliche Akteur*innen abgegeben (Privatisierung, Outsourcing) und die staatlichen Sicherheitsagenturen selbst w\u00fcrden umgestaltet (von der St\u00e4rkung der Gemeinden f\u00fcr die Ordnungswahrung bis zur Personalrekrutierung der Polizeien oder der Implementation betriebswirtschaftlicher Steuerungsmodelle). Zwar bedeute das insgesamt nicht weniger Staat, aber: \u201eMit der gesellschaftlichen Entwicklung verschwindet das Repressionsparadigma des Fordismus zunehmend hinter dem neoliberalen Paradigma der Pr\u00e4vention.\u201c Dass es zugleich zu einer \u201emassiven Ausweitung polizeilicher Befugnisse\u201c komme, wird von Kern als Element einer widerspr\u00fcchlichen Entwicklung wahrgenommen. Was sich hinter dem vermeintlichen Vorrang von Pr\u00e4vention im neoliberalen Zeitalter verbirgt, offenbart ihre Schlussbemerkung. Sicherheitspolitik folge heute \u201enoch weniger dem Impetus der Vers\u00f6hnung sozialer Widerspr\u00fcche\u201c, sondern sie begleite \u201edie sozialen Spannungen\u201c, \u201ein dem sie die Konkurrenz absichert. Trotz aller Aufweichungen und Partnerschaften bleibt die Polizei letztendlich die staatliche Instanz, die soziale Kontrolle exekutiert.\u201c \u2013 Die folgenden Ver\u00f6ffentlichungen k\u00f6nnen als aktualisierte Vertiefungen der von Kern aufgelisteten Ver\u00e4nderungen gelesen werden.<\/p>\n<p><strong>Sack, Detlef:<\/strong> <em>Vom Staat zum Mark. Privatisierung aus politikwissenschaftlicher Perspektive, Wiesbaden 2019<\/em><\/p>\n<p>Knapp vier von 345 Textseiten widmet dieser in der Reihe \u201eGrundwissen Politik\u201c erschienene Band der \u201ePrivatisierung des staatlichen Gewaltmonopols\u201c. Als Erscheinungsformen der Privatisierung wird auf die \u00f6ffentlich-privaten Partnerschaften (Polizei, Ordnungsbeh\u00f6rden, private Sicherheitsdienste), auf die quantitative Zunahme privater Sicherheitsdienste und die Privatisierungen im Strafvollzug hingewiesen. F\u00fcr die Entwicklungen der 1990er und 00er Jahre wird konstatiert, dass zwar eine \u201eMitwirkung privater Sicherheitsunternehmen angestrebt\u201c worden sei, die Politik \u201ezugleich aber die Dom\u00e4ne der staatsvorbehaltenden Aufgaben \u2026 in der legitimen und rechtlich kontrollierten physischen Gewaltanwendung gesehen\u201c habe. Als Folgen der \u201eKommodifizierung des Gutes Sicherheit\u201c verweist Sack u.a. auf zwei kritische Punkte: 1. Das staatliche Gewaltmonopol werde dadurch \u201eperforiert\u201c, dass die Nothilfe als Jedermannrecht von professionellen Dienstleister*innen genutzt werde. 2. Der Kauf von Sicherheitsdienstleistungen produziere \u201eVerteilungsprobleme\u201c, weil nicht alle sich diese Leistungen kaufen k\u00f6nnten. Insgesamt sei die Entwicklung in Deutschland durch die \u201eprivatisierungsadverse Institution des staatlichen Hoheitsrechts bei der Gewaltaus\u00fcbung gepr\u00e4gt.\u201c<\/p>\n<p><strong>Stober, Rolf; Eisenmenger, Sven; Olschok, Harald (Hg.):<\/strong> <em>Handbuch Sicherheitswirtschaft und \u00d6ffentlich-Private Sicherheitskooperation, Wiesbaden 2023<\/em><\/p>\n<p>Dieser Band ist \u201eein Kompendium f\u00fcr alle T\u00e4tigkeiten privater Sicherheitsdienste und f\u00fcr alle Aspekte der Sicherheitskooperation zwischen staatlichen Beh\u00f6rden und dem Sicherheitsgewerbe\u201c (Vorwort). So handelt der erste Teil (Grundlagen) vom Sicherheitsbegriff bis zum Datenschutz, der zweite Teil (Einsatzbereiche) vom Wachschutz bis zu den Diensten im Ausland, der dritte Teil von den (rechtlichen) Grundlagen staatlich-privater Kooperationen und der vierte Teil von den Einsatzbereichen, in denen kooperiert wird: von der Luftsicherheit bis zur Bewachung von Unterk\u00fcnften f\u00fcr Gefl\u00fcchtete.\u00a0 Wer wissen will, welchen Umfang und welche Formen \u201eKontrolle\u201c durch Private und deren Verh\u00e4ltnis zu Ordnungsbeh\u00f6rden und Polizei mittlerweile angenommen haben, der\/die wird in diesem Band f\u00fcndig werden. Die kritische Perspektive m\u00fcssen die Lesenden selbst mitbringen.<\/p>\n<p><strong>Frevel, Bernhard; John, Tobias: <\/strong><em>Plural Policing \u2013 Sicherheitsarbeit durch Kooperation, in: Wehe, Dieter; Siller, Helmut (Hg.): Handbuch Polizeimanagement, Wiesbaden 2023, S. 1603-1622<\/em><\/p>\n<p>Im Kontext eines Bandes \u00fcber \u201ePolizeimanagement\u201c entstanden, ist dieser Beitrag auf die \u201eHerausforderungen\u201c fokussiert, mit denen die Polizei in den \u201eNetzwerken der Sicherheitsarbeit\u201c konfrontiert ist. Zur Charakterisierung dieser Herausforderungen werden die \u201eVer\u00e4nderungen der Sicherheitsarchitektur\u201c vorgestellt, die zu einer \u201epolice extended familiy\u201c gef\u00fchrt h\u00e4tten. Das \u201eplurale\u201c Polizieren bestehe einerseits aus f\u00fcnf verschiedenen Kontrollformen das (halb)\u00f6ffentlichen Raumes (von der polizeilichen Bestreifung bis zum Ehrenamt), andererseits h\u00e4tten sich, legitimiert durch einen erweiterten Sicherheitsbegriff, verschiedene Kooperationsformen gebildet, die von den kriminalpr\u00e4ventiven R\u00e4ten \u00fcber Sicherheitspartnerschaften bis zu anlassbezogener Zusammenarbeit reichten. Schlie\u00dflich wird auf die \u201eGemeinsamen Zentren\u201c hinwiesen, die die \u201eintrastaatlichen Zusammenarbeit\u201c zwischen Polizeien und anderen Beh\u00f6rden in bestimmten Feldern (Terrorismus, Cybercrime, Migration, Extremismus) verbessern sollen. Deutlich wird in dieser Bestandsaufnahme, dass das neue Ensemble staatlicher und \u201estaatsbeteiligter\u201c Kontrolle nicht nur eine Herausforderung f\u00fcr die Polizeien, sondern mehr noch f\u00fcr eine Gesellschaft darstellt, die Kontrolle zur\u00fcckdr\u00e4ngen will.<\/p>\n<p><strong>Maynard, Robyn:<\/strong> <em>\u00dcber staatliche Gewalt und Schwarze Leben, in: Loick, Daniel; Thompson, Vanessa E. (Hg.): Abolitionismus, Frankfurt am Main 2022, S. 252-274<\/em><\/p>\n<p><strong>Thompson, Vanessa E.:<\/strong> <em>Schwarz-feministische Kritik der Polizei, in: Nobrega, Onur Suzan; Quent, Matthias; Zipf, Jonas (Hg.): Rassismus. Macht. Vergessen, M\u00fcnster 2021, S. 109-123<\/em><\/p>\n<p>In den beiden zuvor genannten Darstellungen m\u00fcssen die Verweise auf die \u00f6konomische, sprich: kapitalistische Fundierung unserer Gesellschaften, auf die sozialen Folgen gewandelter Kontrollformer und die Leben der Kontrollierten regelm\u00e4\u00dfig zwischen den Zeilen gelesen werden. Die beiden Texte, auf die hier verwiesen wird, sind explizit mit Blick auf die \u201ePolizierten\u201c geschrieben. F\u00fcr ihr Land stellt Maynard fest: \u201eIn einer Gesellschaft wie der Kanadas, die anhand von race, Gender, Klasse und Staatsb\u00fcrger:innenschaft stratifiziert bleibt, agiert staatliche Gewalt zur Verteidigung und Aufrechterhaltung ungleicher sozialer, rassifizierter und \u00f6konomischer Spaltung\u201c. Wie Maynard, die den staatlichen Rassismus in Kanada auf den Sklavenhandel zur\u00fcckf\u00fchrt, so verweist Thompson auf die \u201ekoloniale(n) Kontinuit\u00e4ten modernen Polizierens\u201c. Die Kolonien h\u00e4tten als \u201eExperimentier- und Entwicklungsfelder von Macht- und Herrschaftstechniken\u201c gedient, die \u201evariantenreiche Interdependenzbeziehungen mit kapitalistischen Ausbeutungstechniken in Europa\u201c unterhalten h\u00e4tten. Die Kontinuit\u00e4ten, die sich von der Versklavung bis zum Racial Profiling ziehen lassen, erlauben \u2013 so Thompson \u2013 die \u201eWirkweisen und Funktionen\u201c \u201erassifizierter Gewaltf\u00f6rmigkeiten und differenzielle(r), polizeiliche(r) Funktionsweisen\u201c sichtbar zu machen.<\/p>\n<h4>Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Hunold, Daniela; Singelnstein, Tobias (Hg.): <\/strong><em>Rassismus in der Polizei. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme, Wiesbaden (Springer VS) 2022, 742 S.,<\/em> <em>42,79 Euro, <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/book\/10.1007\/978-3-658-37133-3\">https:\/\/link.springer.com\/book\/10.1007\/978-3-658-37133-3<\/a><\/em><\/p>\n<p>\u201eRassismus\u201c \u2013 ein Thema, das in der kritischen Wahrnehmung von Polizei auch in Deutschland in den letzten Jahren wichtiger geworden ist. Die 32 Beitr\u00e4ge in diesem Sammelband geben ein beredtes Zeugnis dieser Diskussionen. Das Thema wird in sechs Abteilungen behandelt: Grundlagen, Formen und Entstehung, Polizeipraxen, Folgen, Forschungsperspektiven sowie Umgang mit polizeilichem Rassismus. In dieser Besprechung ist nicht der Platz, allen Beitr\u00e4gen gerecht werden zu k\u00f6nnen. Sie sind in ihrer Herangehensweise, in ihrer Verankerung in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, in den untersuchten Aspekten, auch im Grad an Orginalit\u00e4t oder Plausibilit\u00e4t zu unterschiedlich. Insgesamt gilt: Die einzelnen Aufs\u00e4tze setzten nicht die Kenntnis der anderen Beitr\u00e4ge voraus; diese f\u00fchrt allerdings zu einigen Wiederholungen \u2013 etwa im Hinblick auf Studien und Konzept oder den beispielhaften Hinweisen auf \u201eracial profiling\u201c oder \u201eClankriminalitit\u00e4t\u201c f\u00fcr rassistische Praktiken. Im Folgenden k\u00f6nnen nur wenige Hinweise auf einige nahezu beliebig ausgew\u00e4hlte Aufs\u00e4tze gegeben werden.<\/p>\n<p>Die \u201eGrundlagen\u201c werden er\u00f6ffnet von einer Darstellung der \u201eTheorien, Konzepte, zentrale Befunde\u201c der \u201eKritische(n) Rassismusforschung\u201c durch Juliane Karakayali. Auf S. 18 definiert sie: \u201eRassismus ist ein gesellschaftliches Verh\u00e4ltnis, das Menschen anhand verschiedener m\u00f6glicher Merkmale konstruiert, denen in homogenisierender und essenzialisierender Weise &#8230; Verhaltensweisen, Werte oder Eigenschaften zugeschrieben werden und denen aufgrund dieser Zuschreibung der Zugang zu materiellen, sozialen Ressourcen behindert, limitiert oder vorenthalten wird.\u201c Innerhalb eines solchen Verst\u00e4ndnisses werden die Auspr\u00e4gungen auf der individuellen und der institutionellen Ebene erl\u00e4utert. Diese Dreiteilung findet sich in vielen Aufs\u00e4tzen. Alexander Bosch und Roman Thurn unterscheiden in ihrem \u201eVersuch einer Begriffskl\u00e4rung\u201c zwischen der strukturellen, institutionellen und individuellen Dimension, die sich gegenseitig bedingten. Die Verbindungen zwischen diesen Ebenen wollen sie durch das Autoritarismus-Konzept herstellen (S. 194f.). Der R\u00fcckgriff auf ein sozialpsychologisches Konstrukt scheint aber kaum geeignet, die makrosozialen Verflechtungen zu erhellen. Martin Herrnkinds Aufsatz (im Teil zur polizeilichen Praxis) deutet andere Kontexte an: Die pr\u00e4ventive Ausweitung polizeilicher Zust\u00e4ndigkeiten und Aufmerksamkeiten, kurz: die Umwandlung der reaktiven Gefahren- zu einer pr\u00e4ventiven Risikoorientierung habe den Raum f\u00fcr rassistische Praktiken erweitert (S. 299). Die Abw\u00e4gung von Risiken habe neue Spielr\u00e4ume geschaffen, in denen sich politisch-gesellschaftliche Diskriminierungen leichter in Polizeipraxis niederschlagen. Diese Spur hin zu den politisch-gesellschaftlichen Kontexten wird leider in den anderen Beitr\u00e4gen nicht aufgenommen.<\/p>\n<p>Im Teil \u00fcber die \u201eFolgen f\u00fcr die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft\u201c schreiben Anna Sabel und \u00d6zcan Karadeniz \u00fcber die durch das \u201e<em>wei\u00dfe<\/em> wir\u201c etablierten \u201eZugeh\u00f6rigkeitsordnungen\u201c. Unter Bezug auf das Konzept des \u201eothering\u201c schreiben sie von der \u201epolizeilichen Ver\u00e4nderung\u201c. Sie betonen die gesellschafts- und herrschaftsstabilisierende Funktion, die mit der Grenzziehung zwischen \u201ewir\u201c und \u201esie\u201c verbunden ist: \u201ePolizeien handeln nach dem dominanzgesellschaftlich imaginierten Willen eines imaginierten Volkes.\u201c (S. 499) Dass sie dabei \u201eRassifizierung und Kriminalisierung\u201c gleicherma\u00dfen im Auge haben, deutet einen weiteren Zusammenhang an, dass Kriminalisierung sachlogisch Ausgrenzung der Kriminalisierten vom gesetzestreuen \u201ewir\u201c bedeutet. In ihren Ausf\u00fchrungen zu den \u201eWege(n) der empirischen Forschung\u201c ziehen Stefanie Kemme und Anabel Taefi den Gegenstand deutlich enger. Keineswegs wollen sie andere Forschungsans\u00e4tze ausschlie\u00dfen, aber ihre Pr\u00e4ferenz liegt bei der Einstellungsforschung, die sie gegen\u00fcber anderen Ans\u00e4tzen, die die Praxis in Augenschein nehmen wollen, verteidigen (S. 359). Vieles spricht aber daf\u00fcr, komplexe Zusammenh\u00e4nge auch methodisch komplex anzugehen. Im letzten Teil pr\u00fcft Sabrina Ellebrecht die Versuche, rassistische Praktiken durch mehr Diversit\u00e4t beim Personal zu bek\u00e4mpfen. Ihr Fazit f\u00e4llt differenziert und ern\u00fcchternd aus; weit entfernt vom Wundermittel gehen polizeilichen Rassismus.<\/p>\n<p>Der Untertitel verspricht eine \u201ewissenschaftliche Bestandsaufnahme\u201c. Das ist ein wenig irref\u00fchrend. Denn es handelt sich eher um eine Fundgrube, in dem alle f\u00fcndig werden, die sich fachkundig und kritisch \u00fcber \u201eRassismus in der Polizei\u201c informieren wollen. Insofern handelt es sich um eine wertvolle und wichtige Ver\u00f6ffentlichung, die zurecht als Open Access im Volltext allen zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Sollte \u201eBestandsaufnahme\u201c eine zusammenfassende Gesamtsicht bezeichnen, so werden die Hoffnungen entt\u00e4uscht. Die fragmentierten Kenntnisse und Zug\u00e4ngen entsprechend durchaus dem \u201eStand der Debatte\u201c; eine gute Basis f\u00fcr die weitere Arbeit am Thema.<\/p>\n<p><strong>Chahrour, Mohammed Ali; Sauer, Levi; Schmid, Lina; Schulz, Jorinde; Winkler, Mich\u00e8le (Hg.): <\/strong><em>Generalverdacht. Wie mit dem Mythos CLANKRIMINALIT\u00c4T Politik gemacht wird, Hamburg (Edition Nautilus) 2023, 319 S., 22,00 Euro<\/em><\/p>\n<p>Einen knappen Monat nach Erscheinen dieses Buches lud das nordrhein-westf\u00e4lische Innenministerium zu einem \u201eInternationalen Kongress zur Bek\u00e4mpfung der Clankriminalit\u00e4t\u201c ein. Selbst, wenn der zeitliche Abstand gr\u00f6\u00dfer gewesen w\u00e4re: Innenminister Herbert Reul h\u00e4tte sich von dieser \u00f6ffentlichkeitstr\u00e4chtigen Inszenierung seines Lieblingsthemas nicht abhalten lassen. Obwohl (oder gerade weil) dieser Band jenes Interessengeflecht deutlich macht, das sich hinter dem Konstrukt der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c versammelt. Die Beitr\u00e4ge zeigen, dass zum \u201eMythos\u201c verkl\u00e4rte Ph\u00e4nomene genutzt werden, um politische und \u00f6konomische Interessen auf Kosten marginalisierter Gruppen und unter Zuhilfenahme rassistischer und klassistischer Stereotype durchzusetzen. Die \u201eBek\u00e4mpfung der Clankriminialit\u00e4t\u201c, so der Tenor des vorliegenden Bandes, versch\u00e4rft bestehende und schafft neue Formen der Ausgrenzung und Diskriminierung. Sie entwertet liberal-rechtsstaatliche Errungenschaften, sie vergiftet das gesellschaftliche Klima und verfestigt gesellschaftliche Spaltungen: Was sie zu bek\u00e4mpfen vorgibt, wird erst durch ihren \u201eKampf\u201c geschaffen.<\/p>\n<p>\u201eGeneralverdacht\u201c ist das Produkt der Zusammenarbeit der \u201eKOP Berlin \u2013 Kampagne f\u00fcr die Opfer rassistischer Polizeigewalt\u201c, der Berlin-Neuk\u00f6llner Initiative \u201eKein Generalverdacht\u201c und des \u201eKomitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie\u201c. Gegliedert in f\u00fcnf Kapitel wird das Thema in ca. 20 Aufs\u00e4tzen beleuchtet. Es schreiben Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen, Jurist*innen; in den eingestreuten Dokumentationen kommen auch Betroffene selbst zu Wort. Auch wenn zu hoffen ist, dass die Apologeten der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c sich durch dieses Buch arbeiten, realistischer scheint, dass eher diejenigen erreicht werden, die die \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c f\u00fcr einen rassistisch unterlegten Kampfbegriff halten. Aber gerade f\u00fcr die kritische \u00d6ffentlichkeit bietet der Band Einblicke in weitere Zusammenh\u00e4nge:<\/p>\n<p>Erstens wird \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c in verschiedene Kontexte eingebettet: von der \u00fcber hundertj\u00e4hrigen Fluchtgeschichte jener Menschen, die aus dem Libanon kamen, bis zur sozialen Desintegration, die mit der \u201eKettenduldungen\u201c einhergeht; vom staatlichen Umgang mit Gefl\u00fcchteten, deren Herkunft als \u201eungekl\u00e4rt\u201c bewertet wird bis zur Bedeutung von \u201eFamilie\u201c in einer Lage staatlicher Ignoranz bzw. Drangsalierung.<\/p>\n<p>Zweitens wird die tagespolitische Erfindung des Themas untersucht. Besonders \u00fcberzeugend wird dies in der Analyse der nordrhein-westf\u00e4lischen Innenpolitik, aber auch in der W\u00fcrdigung der Neuk\u00f6llner SPD-B\u00fcrgermeister*innen wird deutlich, wie weit verbreitet die Profilierung auf Kosten der migrantischen Armen ist. Die ern\u00fcchternde Bilanzierung der Forschungsstandes passt zur Genese des politischen Kampfbegriffs. Nicht Diagnosen der wirklichen Verh\u00e4ltnisse, sondern N\u00fctzlichkeit f\u00fcr die Inszenierung zeichnet das Konzept aus.<\/p>\n<p>Drittens wird deutlich, dass der \u201eKampf gegen Clankriminalit\u00e4t\u201c ein Instrument stadtr\u00e4umlicher Verdr\u00e4ngung und Gentrifizierung ist. Mehrere Beitr\u00e4ge zeigen dies am Neuk\u00f6llner Beispiel: Ein Stadtteil wird in Verruf gebracht, durch sozial unterst\u00fctzende Ma\u00dfnahmen soll dem Stadtteil aufgeholfen werden (Soziale Stadt, Quartiersmanagement). In Wirklichkeit dient diese Politik der Verdr\u00e4ngung der Armen. Die Anti-Clan-Politik der \u201e1000 Nadelstiche\u201c hat Anteil an dieser Politik, indem sie die lokalen Netzwerke und ihre \u00d6konomie angreift.<\/p>\n<p>Viertens werden die Massenmedien beleuchtet, die sich willf\u00e4hrig an der Produktion des Mythos beteiligen. ZDF und Spiegel, Leitmedien des (klein)b\u00fcrgerlichen Mainstreams, werden exemplarisch vorgef\u00fchrt: das Gegenteil von \u201eQualit\u00e4tsjournalismus\u201c hat sich der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c angenommen. Und f\u00fcnftens werden die im engeren Sinne rechtsstaatlichen Kosten des Anti-Clan-Kampfes beleuchtet. Das gilt insbesondere f\u00fcr die Befugnisse zu \u201everdachts- und ereignisunabh\u00e4ngigen\u201c Personenkontrollen, deren systematisch diskriminierende Natur offengelegt wird.<\/p>\n<p>Je konkreter Darstellung und Analysen sind, desto \u00fcberzeugender und zugleich erschreckender sind sie. Wer sich ernsthaft zur \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c \u00e4u\u00dfern will, der\/die muss dieses Buch gelesen haben. Im Detail mag man zu anderen Bewertungen kommen, aber insgesamt bleibt das Fazit \u00fcberzeugend: Weit gef\u00e4hrlicher als alles das, was der \u00d6ffentlichkeit als \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c suggeriert wird, ist der \u201eKampf\u201c gegen diese.<\/p>\n<p>In zwei Punkten l\u00f6st diese Pflichtlekt\u00fcre f\u00fcr kritische B\u00fcrger*innen ein wenig Unbehagen aus: Einerseits wird das Thema naht- und bruchlos \u201ekontextualisiert\u201c, der Kampf gegen die \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c erscheint mitunter als die direkte Fortsetzung der fr\u00fchneuzeitlichen \u201eguten polizey\u201c, au\u00dfer Kontrolle, Disziplinierung, Repression nichts passiert in den letzten Jahrhunderten? Andererseits wird die Frage nach den Alternativen mit einem \u201eAbolitionismus\u201c beantwortet, der so konturlos bleibt, dass er der \u201eklassenlosen Gesellschaft\u201c zum Verwechseln \u00e4hnlich ist. Und bis dahin?<\/p>\n<p><strong>B\u00f6nnemann, Maxim (Hg.):<\/strong> <em>Kleben und Haften. Ziviler Ungehorsam in der Klimakrise, Berlin (Verfassungsbooks) 2023, 349 S.,<\/em> 12,69 Euro, <em>https:\/\/verfassungsblog.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Verfassungsbook_Kleben-und-Haften.pdf<\/em><\/p>\n<p>Im Unterschied zur Klimapolitik ist es den Aktionen der \u201eLetzten Generation\u201c gelungen, die rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Diskussion in Deutschland anzusto\u00dfen, die in dieser Ver\u00f6ffentlichung von im \u201eVerfassungsblog\u201c erschienenen Beitr\u00e4gen dokumentiert werden. Die Aufs\u00e4tze sind nach inhaltlichen Kriterien sortiert, so dass kontroverse Positionen unmittelbar verglichen werden k\u00f6nnen: Zu Beginn er\u00f6rtern vier Autor*innen den \u201eZivilen Ungehorsam im demokratischen Rechtsstaat\u201c, die acht folgenden Beitr\u00e4ge beleuchten \u201eStrafverfolgung und Strafverfahren\u201c, unter \u201eNotwehr und Notstand\u201c wird die Bedeutung des Notwehrrechts f\u00fcr Protestierende und f\u00fcr vom Protest Betroffene diskutiert, und im letzten Teil \u201everwaltungsrechtliche und vergleichende Perspektiven\u201c sind verschiedene Themen versammelt, die vom Schulrecht bis zum zivilen Ungehorsam in Australien reichen.<\/p>\n<p>Die engere juristischen Diskussion kn\u00fcpft an der Frage an, inwiefern es sich bei den Aktionen der \u201eLetzten Generation\u201c \u2013 insbesondere der Stra\u00dfenblockaden durch Festkleben \u2013 um eine N\u00f6tigung im strafrechtlichen Sinn handelt. Die Antworten setzen eine Auseinandersetzung mit dem Gewaltbegriff und der Bedeutung der Fernziele des Protests f\u00fcr die rechtliche Bewertung voraus. Zugespitzt wird die Diskussion bei der Bewertung der \u201eLetzten Generation\u201c als eine \u201ekriminelle Vereinigung\u201c nach \u00a7 129 Strafgesetzbuch (StGB).<\/p>\n<p>Wie nicht anders zu erwarten, lassen sich in den Stellungnahmen zwei grundlegende Positionen erkennen. Die erste Positionierung, die den Blockaden jede demokratische Legitimation abspricht und den Verdacht auf \u201eBildung einer kriminellen Vereinigung\u201c f\u00fcr juristisch angemessen h\u00e4lt, wird in den beiden Beitr\u00e4gen des Bonner Verfassungsrechtlers Klaus Ferdinand Gr\u00e4ditz exemplarisch eingenommen. Ziviler Ungehorsam stammt f\u00fcr ihn \u201eaus der Mottenkiste der politischen Theorie\u201c. Auch wenn er von \u201eMachtasymmetrien\u201c spricht, entscheidend bleibt f\u00fcr ihn: \u201eDie Legalit\u00e4t ist aber der einzige Rahmen, der allen Interessen formal gleiche Artikulationsm\u00f6glichkeiten sichert.\u201c (S. 46) \u00c4hnlich formal bis zur Sinnentleerung stringent ist seine Argumentation zum \u00a7 129 StGB: Die Kritik an der Kriminalisierung des Vorfelds sei deshalb gegenstandslos, weil es dem Gesetzgeber \u00fcberlassen bleibe, was er kriminalisiere. Die \u201esoziale Risikotoleranz\u201c sei \u201eauch im Strafrecht immer wieder neu auszuhandeln\u201c (S. 134); das sei beim \u00a7 129 StGB geschehen. Insofern sieht er auch kein Problem, den Paragrafen auf die \u201eLetzte Generation\u201c anzuwenden.<\/p>\n<p>Andere Beitr\u00e4ge nehmen zu beiden Grundfragen kontr\u00e4r andere Positionen ein. Sabrina Akbarian und Lena Herbers betonen in ihren Stellungnahmen die demokratietheoretische und -praktische Bedeutung von \u201ezivilem Ungehorsam\u201c. Er sei ein Mittel im politischen System festgefahrene Debatten in Bewegung zu bringen \u2013 und zwar im Hinblick auf zentrale gesellschaftliche Belange. Dass der Klimaschutz ein von Verfassung und Regierung anerkanntes Ziel ist, macht es aus dieser Perspektive noch unsinniger, ihm mit Kriminalisierung zu begegnen. Mehrere Autor*innen lehnen die Behandlung der \u201eLetzten Generation\u201c als \u201ekriminelle Vereinigung\u201c ab. Teilweise wird in Abrede gestellt, dass die Tatbestandsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind, teilweise wird auf die einsch\u00fcchternden Wirkungen einer solchen strafrechtlichen Zuordnung verwiesen, teilweise wird die Vorfeldkriminalisierung insgesamt als verfassungswidrig kritisiert. Einige \u2013 wiederum kontroverse \u2013 Aufs\u00e4tze thematisieren ein Urteil des Flensburger Amtsgericht, das unter Verweis auf den \u201eKlimaschutz als rechtfertigenden Notstand\u201c einen Baumbesetzer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freisprach. Auch wenn das letzte gerichtliche Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist, das Urteil l\u00e4sst hoffen, dass die Gerichte sich aktiv an der Rechtsentwicklung beteiligen.<\/p>\n<p>Wer an Polizeifragen im engeren Sinne interessiert ist, der\/die wird im letzten Teil f\u00fcndig. Ralf Poscher und Maja Werner beleuchten die Regelungen zum polizeilichen Pr\u00e4ventivgewahrsam in Bayern. Bekanntlich erlaubt das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) (in der entsch\u00e4rften Fassung seit 2021) die Verh\u00e4ngung eines 30-t\u00e4gigen Gewahrsams, der einmalig um weitere 30 Tage verl\u00e4ngert werden kann. Poscher\/Werner halten diese Regelung f\u00fcr verfassungswidrig, da sie bereits wegen ihrer L\u00e4nge nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sei. Selbst an einer PAG-immanenten Pr\u00fcfung scheitere die bayerische Praxis, da es regelm\u00e4\u00dfig am Vorliegen einer \u201ekonkreten Gefahr\u201c mangele. Es bleibt abzuwarten, ob dereinst Gerichte das auch so sehen. Hannah Esp\u00edn Grau und Tobias Singelnstein blicken gegen Ende des Bandes unmittelbar auf die Polizei, indem sie die Praxis und die Wirkungen von \u201eSchmerzgriffe(n) als Technik in der polizeilichen Praxis\u201c darstellen. Im gezielten Zuf\u00fcgen von Schmerzen sehen sie eine \u201eVerselbstst\u00e4ndigung und Normalisierung polizeilicher Gewalt\u201c, die sich der rechtlichen Regulierung entziehe.<\/p>\n<p><strong>Neidel, Tobias; Herold-Steinhof, Simon; Kneisel, Julia; Lambotte, Carolin; Meisen, Martin:<\/strong> <em>Untersch\u00e4tzte Aspekte einer modernen Polizei, FES\u00a0 Impuls 2023, <a href=\"https:\/\/library.fes.de\/pdf-files\/a-p-b\/20595.pdf\">https:\/\/library.fes.de\/pdf-files\/a-p-b\/20595.pdf<\/a><\/em><\/p>\n<p>Diese \u201eVorschl\u00e4ge zur Zukunft der polizeilichen Ausbildung, B\u00fcrger_innenn\u00e4he und Wissenschaftskooperation\u201c \u2013 so der Untertitel \u2013 wollen \u201eaus der Sicht einer jungen sozialdemokratischen Politik konkrete Punkte\u201c aufgreifen, die \u201ezur substantiellen Verbesserung der Institution Polizei beitragen k\u00f6nnen\u201c. Die Autor*innen aus dem \u201eNetzwerk junge sozialdemokratische Sicherheitspolitik\u201c verstehen ihr Papier als eine \u201eEinladung zum Mitdiskutieren\u201c. Sie geben an, drei Bereiche mit Potenzialen f\u00fcr eine \u201emoderne und b\u00fcrger_innenfreundliche Sicherheitspolitik\u201c entdeckt zu haben, die \u201ein der bisherigen Diskussion h\u00e4ufig untersch\u00e4tzt\u201c w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Nach der abw\u00e4genden Selbstpositionierung (weder unkritisch gegen\u00fcber der Polizei noch \u201ein der Polizei als solche eine problematische Institution\u201c zu sehen), versammelt der Text die Leser*innen unter einer rechtsstaatlichen Plattit\u00fcde: Dass das staatliche Sicherheitsversprechen f\u00fcr alle gilt, dass aber zugleich Straft\u00e4ter*innen mit staatlicher Verfolgung rechnen m\u00fcssen. Wo sind wir gelandet, dass diese liberal-b\u00fcrgerliche normative Fiktion betont werden muss?<\/p>\n<p>Die \u201ePotenzialbereiche\u201c liegen in der Ausbildung, der Verbesserung der B\u00fcrger*innenn\u00e4he und die engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Wissenschaft. Im ersten Feld schlagen sie j\u00e4hrliche obligatorische Weiterbildungen von 1 bis 2 Wochen f\u00fcr Polizist*innen aller Dienstgrade vor. Die angedachten Themen reichen jedoch leicht f\u00fcr 1 bis 2 Monate. Vollkommen unklar bleibt wie der Personalausfall in den Dienststellen kompensiert werden soll. B\u00fcrger*innenn\u00e4he will das Papier durch eine Ausweitung der Kontaktpolizist*innen, durch lokale Polizei-Gemeinde-Kooperationen und die generelle Etablierung von Polizeibeir\u00e4ten erreichen. Das sind keine unerkannten Potenziale, sondern echte Ladenh\u00fcter. Im Hinblick auf die Wissenschaft ist das Pl\u00e4doyer f\u00fcr deren Befreiung von innenministerieller Bevormundung durchaus lobenswert. Allerdings liegt selbst dem ein Verst\u00e4ndnis zugrunde, das die Wissenschaft auf eine der Polizei dienende Einrichtung reduziert.<\/p>\n<p>Das Auffallendste an diesem Papier ist das, wovon es nicht handelt: Nichts von den Aufgaben- und Befugniserweiterungen, nichts von der fortgesetzten Politik der Kriminalisierung und Versicherheitlichung, nichts von der sozial und politisch wirkm\u00e4chtigen Definitionsmacht der Polizei. Der Horizont der jungen Sozialdemokraten bleibt weiter hinter den Fragen der Gegenwart zur\u00fcck.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt \u201eKontrolle im Kapitalismus\u201c ist keine exklusiv polizeiliche Dom\u00e4ne. 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