{"id":21417,"date":"2023-12-05T20:24:56","date_gmt":"2023-12-05T20:24:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21417"},"modified":"2023-12-05T20:24:56","modified_gmt":"2023-12-05T20:24:56","slug":"strafvollzug-und-armutsspirale-ungleich-vor-dem-gesetz-und-nach-dem-urteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21417","title":{"rendered":"Strafvollzug und Armutsspirale &#8211; Ungleich vor dem Gesetz und nach dem Urteil"},"content":{"rendered":"<h3>von Christine Graebsch<\/h3>\n<p><strong>Die meisten Haftstrafen haben einen Armutshintergrund. Zur \u201eResozialisierung\u201c w\u00e4re die Zahlung von gesetzlichem Mindestlohn und Rentenversicherungsbeitr\u00e4gen auch hinter Gittern f\u00f6rderlich. Stattdessen ist der Strafvollzug Teil eines Systems individueller Zuschreibung von Armut.<\/strong><\/p>\n<p>In den letzten Jahren war in der Bundesrepublik Deutschland viel vom Bestrafen der Armen die Rede. Die weit \u00fcber die Wissenschaft hinaus gef\u00fchrte Debatte ist ma\u00dfgeblich durch das Buch von Ronen Steinke \u00fcber \u201eDie neue Klassenjustiz\u201c gepr\u00e4gt.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> <!--more-->Er beschreibt eindr\u00fccklich das vielfach \u00fcbersehene gro\u00dfe Leid von Verurteilten in vermeintlich kleinen Strafverfahren. Jeder einzelne Fall offenbart ein dramatisches Schicksal des Lebens am ausgegrenzten Rand der Gesellschaft mit all seinen Widrigkeiten, Teufelskreisen und b\u00fcrokratisierten Schikanen. Dies beruhte auf Beobachtungen im f\u00fcr \u201eeinfach gelagerte F\u00e4lle\u201c zust\u00e4ndigen Amtsgericht Berlin-Tiergarten.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Dort zeigte sich, was Beratende in Straff\u00e4lligenhilfe und Haftanstalten l\u00e4ngst wissen \u2013 weniger schon Strafverteidiger*innen, f\u00fcr die Betroffene regelm\u00e4\u00dfig kein Geld haben: \u201eJe prek\u00e4rer die Lebensumst\u00e4nde, desto strenger entscheiden Richter.\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Vielfach aus existentieller Not begangene Straftaten werden meist mit Geldstrafe geahndet, die dann bei Nicht-Zahlung in eine (Ersatz-)Freiheitsstrafe m\u00fcndet. Oder aber es wird gleich eine \u201ekurze\u201c Freiheitsstrafe von mehreren Monaten verh\u00e4ngt, ohnehin gibt es zu Geld- oder Freiheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht keine Alternative, wenn kein Freispruch erfolgt oder das Verfahren nicht eingestellt wird. Freiheitsstrafen, auch ohne Bew\u00e4hrung, werden beispielsweise bei als unbelehrbar etikettierten Angeklagten verh\u00e4ngt, deren aus Notlagen entstandene \u00dcberlebensstrategie best\u00e4ndig mit dem Gesetz kollidiert. Dabei ist das Problem zun\u00e4chst gerade das einer konstituierten Gleichheit vor dem Strafgesetz \u2013 \u00a0getreu dem Bonmot von Anatol France: \u201eDen Armen liegt es ob, die Reichen in ihrer Macht und ihrem M\u00fc\u00dfiggang zu erhalten. Daf\u00fcr d\u00fcrfen sie arbeiten unter der majest\u00e4tischen Gleichheit des Gesetzes, das Reichen wie Armen verbietet, unter Br\u00fccken zu schlafen, auf den Stra\u00dfen zu betteln und Brot zu stehlen.\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Die Gleichbehandlung nach einem Gesetz, f\u00fcr dessen ungleiche Kriminalisierung sich Gerichte im Sinne der Gewaltenteilung blind halten, ist deren Selbstrechtfertigung dienlich. W\u00e4hrend das Gesetz also die Prekarit\u00e4t der Lebensverh\u00e4ltnisse systematisch weitgehend ausblendet, muss es sich auch keineswegs positiv auswirken, wenn das Gericht diese im Einzelfall erkennt. Es zieht im Gegenteil oft gerade ein hartes Urteil nach sich, wenn der Lebensunterhalt nicht selbst durch Erwerbsarbeit erwirtschaftet werden kann. Denn Gerichte sehen dann die Prognose zuk\u00fcnftiger Rechtstreue als ung\u00fcnstig an. Wenn sie, mit anderen Worten, davon ausgehen, eine angeklagte Person k\u00f6nne aufgrund ihrer Notlage \u00fcberhaupt nicht anders als kriminell zu handeln, wirkt sich das in dieser Logik strafversch\u00e4rfend statt strafmildernd aus.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Die Gleichheit <em>vor <\/em>dem Strafgesetz ist demnach die einer Justitia, der die Augen verbunden wurden, so dass sie die sozial\u00f6konomischen Folgen nicht zu sehen vermag, die das mittels Strafrecht stabilisierte Wirtschafts- und Sozialsystem erzeugt. Es kommt hinzu, dass Arme auch <em>nach <\/em>dem auf einem Strafgesetz beruhenden Urteil nicht gleich sind, weil ihnen aufgrund des Urteils andere Folgen drohen als Reichen.<\/p>\n<h4>Wie Armut bestraft wird<\/h4>\n<p>Das Strafrecht nimmt f\u00fcr sich in Anspruch, die finanzielle Belastbarkeit der Angeklagten zu ber\u00fccksichtigen, indem die H\u00f6he der verh\u00e4ngten Tagess\u00e4tze insbesondere nach dem Nettoeinkommen bemessen wird.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Dabei wird die H\u00f6he der Tagess\u00e4tze bei Empf\u00e4nger*innen von Sozialleistungen bislang stets so festgelegt, dass daf\u00fcr das Existenzminimum verbraucht werden muss. Daran \u00e4ndert auch eine Ratenzahlung nichts, da diese dann an die Stelle von beispielsweise Ersparnissen f\u00fcr Anschaffungen tritt. Dies soll sich nun \u00e4ndern, wenn \u00a7 40 Abs. 2 StGB zuk\u00fcnftig dem Gericht vorgibt, darauf zu achten, dass der verurteilten Person mindestens das zum Leben unerl\u00e4ssliche Minimum des Einkommens verbleibt. Dies \u00e4ndert jedoch an der immanenten Systematik nichts, Armut mit weiterem Verarmungspotential zu strafen. Zudem ist fraglich, ob Gerichte zuk\u00fcnftig tats\u00e4chlich niedrigere Betr\u00e4ge festsetzen. Denn sie nehmen typischerweise schon heute f\u00fcr sich in Anspruch, auf ein ausreichend verbleibendes Minimum zum Leben zu achten. Sie haben allerdings v\u00f6llig andere Vorstellungen davon, wo sich sparen lie\u00dfe, wie aus der Praxis wohlbekannt ist. Auch Forschung zeigt, dass es Richter*innen oft an einer Vorstellung von der Lebensrealit\u00e4t unter dauerhafter Armut fehlt und sie sich f\u00fcr Einsch\u00e4tzungen eher an ihrer eigenen soziokulturellen Perspektive und aus ihr abgeleiteten Annahmen orientieren.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Daran wird bereits deutlich, wie tief die Geldstrafe in die Existenz armer Menschen eingreift, was noch weitergehend der Fall ist, wenn die Strafe abgesessen werden muss. W\u00e4hrend Arme so jahrelang mit einer \u2013 nach der Theorie des Sanktionensystems relativ geringf\u00fcgigen \u2013 Strafe einschneidend belastet sind, kann diese f\u00fcr wohlhabendere Verurteilte schon mit einer \u00dcberweisung innerhalb weniger Minuten erledigt sein. Die aktuelle Gesetzes\u00e4nderung mit einer Halbierung der zu verb\u00fc\u00dfenden Tage Freiheitsstrafe pro Tagessatz ist nicht nur im wahrsten Sinne des Wortes halbherzig. Sie wird zudem nichts daran \u00e4ndern, dass Arme \u00fcber die Eintreibung von Geldstrafen und die drohenden Freiheitsstrafen einer langj\u00e4hriger Disziplinierung unterliegen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Wie das Strafrecht Armut (re-)produziert, kann \u2013 wie es Steinke gemacht hat \u2013 exemplarisch in \u00f6ffentlicher Hauptverhandlung beobachtet werden, die das Interesse der \u00d6ffentlichkeit allerdings regelm\u00e4\u00dfig nicht zu wecken vermag. Die gro\u00dfe Mehrzahl der Strafverfahren gegen Arme und deren dramatische Folgen k\u00f6nnte man allerdings nicht einmal beobachten, wenn man sich daf\u00fcr in ein Gerichtsgeb\u00e4ude zu begeben bereit w\u00e4re. Denn die meisten Verurteilungen solcher Gr\u00f6\u00dfenordnung kommen per Post, mit einem Strafbefehl. Sie werden oftmals nur in den Briefkasten eingelegt. Erhebt man nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch, werden sie rechtskr\u00e4ftig.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Beispielsweise bei Wohnungslosen ist oft nicht gew\u00e4hrleistet, dass der Brief daf\u00fcr rechtzeitig die adressierte Person \u00fcberhaupt erreicht. Der Hinweis auf die M\u00f6glichkeit eines Einspruchs steht zwischen Anderem im Text, so dass es von Sprach- und Lesekenntnissen sowie dem Bildungsstand abh\u00e4ngt, ob man dies versteht und wahrnehmen kann. Zwar muss ein Strafbefehl bei des Deutschen nicht m\u00e4chtigen Adressat*innen \u00fcbersetzt werden, jedoch wei\u00df die Justiz nicht, wer nicht genug Deutsch kann. Wer den Brief nicht versteht, wird nur selten Einspruch einlegen oder eine \u00dcbersetzung nachfordern. Weil auch f\u00fcr die Umwandlung der Geld- in eine Freiheitsstrafe keine gerichtliche Anh\u00f6rung vorgesehen ist, kann man im Strafvollzug landen, ohne jemals vor Gericht gewesen zu sein und die M\u00f6glichkeit zur Verteidigung gehabt zu haben.<\/p>\n<h4>Doppelte Strafe f\u00fcr Nichtdeutsche<\/h4>\n<p>In noch weiterer Hinsicht erzeugt die Konzeption von Gleichheit vor dem Gesetz im Ergebnis Ungleichheit. Denn bei Nichtdeutschen tritt zum Strafgesetz noch das Migrationsrecht hinzu. W\u00e4hrend Nichtdeutsche vor dem Strafgesetz gleichbehandelt werden wie Deutsche, folgen beim Migrationsrecht zus\u00e4tzliche \u2013 einschneidende \u2013 Konsequenzen, die auch schon bei niedrigen Geldstrafen eintreten k\u00f6nnen. Das Strafrecht ber\u00fccksichtigt solche Konsequenzen aber nicht etwa wenigstens systematisch bei der Strafzumessung, sondern stellt sich auch hier mit Gleichheitsanspruch blind.<\/p>\n<p>Jede strafrechtliche Verurteilung (und oftmals auch lediglich ein polizeilicher Tatverdacht) stellt aufenthaltsrechtlich<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> tendenziell ein Ausweisungsinteresse dar, das bereits als solches zur Versagung eines beantragten Aufenthaltstitels f\u00fchren kann.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Eine Ausweisung \u2013 vor allem relevant bei Personen, die (noch) \u00fcber einen Aufenthaltstitel verf\u00fcgen \u2013 setzt die Abw\u00e4gung von Ausweisungsinteressen mit Bleibeinteressen voraus. Diese erfordern meist einen \u201erechtm\u00e4\u00dfigen\u201c Aufenthalt, also nicht lediglich eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung, den zu erlangen wiederum zentral von \u00f6konomischen Faktoren abh\u00e4ngt, wie der eigenst\u00e4ndigen Erwirtschaftung des Lebensunterhalts.<\/p>\n<p>Arme Menschen k\u00f6nnen sich bei Erhalt eines Strafbefehls auch nicht anwaltlicher Unterst\u00fctzung bedienen. Da f\u00fcr diese ein Betrag in der Gr\u00f6\u00dfenordnung der Geldstrafe anfiele, und diese oftmals hinterher ja dennoch gezahlt werden m\u00fcsste, liegt es nahe, geringe vorhandene Mittel eher f\u00fcr die Zahlung der Strafe einzusetzen, auch wenn man die vorgeworfene Tat nicht begangen hat oder nicht einordnen kann. Bei Nichtdeutschen kann eine solche Entscheidung schlimmstenfalls in eine Abschiebung m\u00fcnden oder in einen Verlust des Aufenthaltstitels und Abrutschen in eine Duldung, die wiederum durch Einschr\u00e4nkungen bei Sozialleistungen und Arbeitsm\u00f6glichkeiten Armut versch\u00e4rft oder solche erst hervorruft und zudem Straftaten aufgrund dieser Bedingungen eher wahrscheinlicher werden l\u00e4sst.<\/p>\n<h4>Kriminalisierung von Armut<\/h4>\n<p>Dass das Strafrecht als solches grundlegend auf Selektivit\u00e4t zulasten der Armen angelegt ist, kommt in der aktuellen Debatte etwas zu kurz. Ronen Steinkes Buch lautet im Untertitel \u201eDie neue Klassenjustiz\u201c. Was damit genau gemeint ist, wird im Buch nicht erl\u00e4utert, so dass auch offenbleibt, inwiefern es sich um eine neue Entwicklung handeln soll.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Es scheint eher um eine neue Entdeckung in privilegierten Kreisen zu gehen. Von jeher kriminalisiert das Strafrecht bei Behauptung gleichm\u00e4\u00dfiger Bestrafung Verhaltensweisen, die prim\u00e4r von Armen begangen werden, und bewirkt auf diese Weise deren immer weitergehenden Ausschluss.<\/p>\n<p>In der aktuellen Debatte wird auf die Kriminalisierung von Armut hingewiesen, die \u00fcber bestimmte Straftatbest\u00e4nde funktioniert, die typischerweise von Armen begangen werden. So ist Fahren ohne Fahrschein eine Straftat, Falschparken und viele andere mit dem (eigenen) PKW begangene Delikte sind dagegen lediglich Ordnungswidrigkeiten, die keine Langzeitfolgen wie Eintr\u00e4ge im F\u00fchrungszeugnis nach sich ziehen. Allerdings geht die Selektivit\u00e4t des Strafrechts wesentlich weiter als es die wenigen Straftatbest\u00e4nde, deren Entkriminalisierung derzeit diskutiert wird, nahelegen. So unterliegen allgemein Delikte, wie z.\u00a0B. Raub, die im \u00f6ffentlichen Raum begangen werden, mit enorm h\u00f6herer Wahrscheinlichkeit der Strafverfolgung als Delikte, die in B\u00fcroetagen begangen werden. Auch die Logik des Verdachts der Polizei ist diesbez\u00fcglich h\u00f6chst selektiv, und sie verf\u00fcgt \u00fcber die Definitionsmacht zu entscheiden, gegen wen \u00fcberhaupt ermittelt wird.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> \u201eKlassenjustiz\u201c ist auch in diesem Sinne alles andere als neu.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> W\u00e4hrend etwa Wacquant in j\u00fcngerer Zeit verst\u00e4rktes \u201eBestrafen der Armen\u201c mit dem Neoliberalismus in Verbindung bringt, zeichnet Vegh Weis den Zusammenhang zwischen Strafrecht und Kapitalismus nach.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Eine zentrale Funktion des Strafrechts ist die Individualisierung sozialer Probleme, es erzeugt also eine Zuschreibung des Selbstverschuldens von Armut.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> \u00dcber die dargestellten Bestrafungsmechanismen versch\u00e4rft es diese zus\u00e4tzlich weiter im Sinne einer Spirale der (als selbstverschuldet konstruierten) Armut.<\/p>\n<h4>Rolle des Strafvollzugs in der Armutsspirale<\/h4>\n<p>Bekanntlich dient Strafvollzug nach den gesetzlichen Vorgaben dem Ziel, ein Leben ohne Straftaten zu f\u00fchren und Gefangene wieder in die Gesellschaft einzugliedern.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Es ist ebenfalls weithin bekannt, dass nicht wenige Kriminalit\u00e4tstheorien einen Zusammenhang zwischen prek\u00e4ren \u00f6konomischen Verh\u00e4ltnissen und Straftatbegehung und\/oder der Strafverfolgung konstatieren. Soll Strafvollzug der R\u00fcckfallpr\u00e4vention dienen und dies ausdr\u00fccklich mittels Wiedereingliederung in die Gesellschaft, so m\u00fcsste er folgerichtig Chancen er\u00f6ffnen, die die Reduktion von Armut wenigstens im Einzelfall erm\u00f6glichen. Dies ist freilich schon deswegen problematisch, weil es dem Individuum abfordert, sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen, was bei gleichzeitigem Fortbestehen der sozial\u00f6konomischen Verh\u00e4ltnisse au\u00dferhalb mittels einzelfallbezogener Intervention im Vollzug schwerlich gelingen kann. So kann die dort oftmals angebotene Schuldenberatung lediglich eine Verwaltung des Elends sein, wenn sich die Armut faktisch w\u00e4hrend des Vollzugs noch versch\u00e4rft. Gleichzeitig kommuniziert ein solches Angebot zwischen den Zeilen, man m\u00fcsse sich nur k\u00fcmmern, dann werde das Schuldenproblem zumindest reduziert \u2013 in Umkehrung erscheint es bei Nichtk\u00fcmmern als selbstverschuldet.<\/p>\n<p>Allerdings ist vorrangiger Gl\u00e4ubiger der Gefangenen meist der Staat, der von ihnen verlangt, die Verfahrenskosten f\u00fcr ihre eigene Verurteilung zu bezahlen. Gleichzeitig erhalten auch die im Vollzug arbeitenden Gefangenen lediglich eine Verg\u00fctung von zwischen ein und drei Euro. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die diesbez\u00fcgliche Konzeption der Landesstrafvollzugsgesetze gerade als \u201erealit\u00e4tsfern\u201c, \u201ewiderspr\u00fcchlich\u201c und daher verfassungswidrig bezeichnet.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Von den Gefangenen werde verlangt, von diesen geringen Bez\u00fcgen nicht nur Dinge des t\u00e4glichen Bedarfs im Vollzug zu kaufen, sondern eine Vielzahl weiterer Kosten zu tragen, z.\u00a0B. f\u00fcr Strom, medizinische Behandlung oder Telefon.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Gleichzeitig forderten die Gesetze von ihnen, den durch die Tat verursachten Schaden auszugleichen sowie Unterhalt zu bezahlen. Aber auch nach der j\u00fcngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts m\u00fcssen die Gefangenen nicht etwa in den gesetzlichen Mindestlohn oder die Rentenversicherung einbezogen werden.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Vielmehr haben die L\u00e4nder zwei Jahre Zeit bekommen, um \u00c4nderungen zu beschlie\u00dfen, deren Richtung offengelassen wurde und die sp\u00e4ter lediglich einer Vertretbarkeitskontrolle durch das BVerfG unterzogen werden sollen.<\/p>\n<p>Die Verfassungswidrigkeit der gegenw\u00e4rtigen Gefangenenverg\u00fctung begr\u00fcndete das BVerfG mit einem Versto\u00df gegen das Resozialisierungsprinzip, da es weiterhin an einem widerspruchsfreien und realit\u00e4tsnahen Resozialisierungskonzept fehle, wie es bereits 1998 festgestellt habe.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Dies wiegt rechtlich insofern ausgesprochen schwer, als der Strafvollzug mit dem gesetzlichen Auftrag der Resozialisierung antritt und gemeinhin der Arbeit dabei eine zentrale Funktion zugeschrieben wird.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Im vorliegenden Zusammenhang ist besonders interessant, wie dieses Ziel durch das BVerfG gefasst wird. Denn demnach geht es darum, dass \u201eden Gefangenen durch die H\u00f6he des ihnen zukommenden Entgelts in einem Mindestma\u00df bewusstgemacht werden kann, dass Erwerbsarbeit zur Herstellung der Lebensgrundlage sinnvoll ist\u201c.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a><\/p>\n<p>Es spricht f\u00fcr sich, dass der im Namen der Resozialisierung einsperrende Staat sich auch 25 Jahre nach der ersten diesbez\u00fcglichen Aufforderung des BVerfGs noch immer nicht zu einer diesem Ziel angemessenen Verg\u00fctung durchringen konnte, und es d\u00fcrfte offensichtlich sein, dass die aktuelle H\u00f6he der Verg\u00fctung genau das Gegenteil vermittelt, n\u00e4mlich dass es sich nicht lohnt zu arbeiten \u2013 auch wenn Gefangene dies dennoch tun, um der Zelle zu entfliehen und sich wenigstens Kaffee, Rauchwaren u.\u00a0\u00e4. leisten zu k\u00f6nnen. So aber spielt der Strafvollzug eine zentrale Rolle in der weitergehenden Verarmung von Gefangenen, indem die Schulden dort anwachsen, statt abgebaut zu werden, und Gefangene zudem nach der Entlassung in vielfacher Hinsicht neu damit anfangen m\u00fcssen, sich eine Nische zum Leben zu suchen, um Wohnung und Lebensunterhalt zu sichern sowie Zugang zu sozialen Zusammenh\u00e4ngen (wieder) zu erlangen.<\/p>\n<p>Allerdings ist auch die durch das BVerfG erneut hervorgehobene Funktion der Gefangenenarbeit selbst mit Blick auf das Thema der Armutsbestrafung interessant. Denn da das Ziel des Strafvollzugs darin besteht, Gefangene zu bef\u00e4higen, ein Leben ohne Straftaten zu f\u00fchren,<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> geht das BVerfG ersichtlich davon aus, dass ein wesentlicher Grund f\u00fcr Straftaten in mangelndem Bewusstsein f\u00fcr die Notwendigkeit zu suchen sei, erwerbst\u00e4tig zu sein. Auch die Notwendigkeit einer Erh\u00f6hung der Verg\u00fctung soll ihren Grund also nicht in der Armutsbek\u00e4mpfung und Verbesserung der Lebenssituation im Vollzug und nach einer Entlassung haben, wie es etwa aus Sicht der Desistance-Forschung \u00fcber Bedingungen f\u00fcr einen Ausstieg aus Straff\u00e4lligkeit naheliegen w\u00fcrde.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Vielmehr zielt auch die verlangte Verbesserung auf das Bewusstsein des Individuums und damit auf eine individualisierende Zuschreibung der Ursachen f\u00fcr Armut.<\/p>\n<h4>\u201eBehandlung\u201c im Strafvollzug und Responsibilisierung<\/h4>\n<p>Damit reiht sich der Umgang mit Armut im Strafvollzug in den des vorherigen Bestrafungssystems ein, indem prek\u00e4re sozio\u00f6konomische Verh\u00e4ltnisse ebenso wie die Abwesenheit von Erwerbsarbeit strikt im Individuum verortet werden. Dabei steht die durch das BVerfG geforderte Rolle der Verg\u00fctung auch in Einklang mit der neueren Ausrichtung des Strafvollzugs im Ganzen. Lie\u00df sich etwa vor der F\u00f6deralismusreform wenigstens im Gesetz immerhin noch ein Behandlungsgedanke mit Angebots-charakter etwa mit Blick auf soziale Hilfen finden, so dominiert mittlerweile ein Behandlungsgedanke, der kognitiv-verhaltenstherapeutisch an Denkfehlern der Gefangenen ansetzt und dies u.\u00a0a. \u00fcber Gruppenprogramme zu verankern sucht. Der Strafvollzug wirkt intensiv auf die Gefangenen ein, die Verantwortung f\u00fcr ihre Taten (verbal) zu \u00fcbernehmen. So wird etwa von ihnen erwartet, einen Bank\u00fcberfall mit \u00fcberh\u00f6htem individuellem Luxusbedarf statt mit existentieller Not zu begr\u00fcnden, die in Deutschland als nicht existent konstruiert wird. Jeder Hinweis auf sozio\u00f6konomische Bedingungsgeflechte gereicht Gefangenen zum Nachteil, etwa was den Zeitpunkt ihrer Entlassung angeht. Wenn Gefangene in Gruppenprogrammen und Einzelgespr\u00e4chen sich nicht individualisierenden Taterkl\u00e4rungen unterwerfen, m\u00fcndet dies in eine negative Stellungnahme der Vollzugsanstalt (\u201emangelnde Verantwortungs\u00fcbernahme\u201c) zur R\u00fcckfallgefahr, der sich die Gerichte dann typischerweise anschlie\u00dfen, wenn es etwa um die Reststrafenaussetzung zur Bew\u00e4hrung zum Zweidrittelzeitpunkt der Strafe oder um eine Entlassung aus der Sicherungsverwahrung geht.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a><\/p>\n<p>W\u00e4hrend Arme letztlich f\u00fcr ihre Armut bestraft werden und daher eher im Strafvollzug landen, ist der Strafvollzug so auch selbst Teil der Erzeugung einer Spirale von Armut und Responsibilisierung, mit der die Ursachen von Armut systematisch in das Individuum eingeschrieben werden.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Steinke, R.: Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, Berlin 2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 ebd., S. 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 ebd., S. 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 France, A.: Die Rote Lilie, (Orig. Le Lys Rouge, 1894), <a href=\"http:\/\/www.projekt-gutenberg.org\/france\/rotlilie\/rotlilie.html\">www.projekt-gutenberg.org\/france\/rotlilie\/rotlilie.html<\/a>, S. 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 dazu bereits Lautmann, R.\/Peters, D.: Ungleichheit vor dem Gesetz: Strafjustiz und soziale Schichten, in: Vorg\u00e4nge 1973, H. 1, S. 45-54<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 \u00a7 40 Strafgesetzbuch (StGB)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 Nagrecha, M.; B\u00f6gelein, N.: Legal System Actors\u2019 Practices and Views on Day Fines, in: Kriminologie \u2013 Das Online-Journal\u00a0 2019, H. 2, S. 267-283<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 n\u00e4her B\u00f6gelein, N.: Disziplinierung von Menschen in Armut, in: Kritische Justiz 2023, H. 2, S. 258-270<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 \u00a7\u00a7 407ff. Strafprozessordnung (StPO)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Das Aufenthaltsgesetz gilt f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige und f\u00fcr Unionsb\u00fcrger*innen nur, wenn ihnen das EU-Freiz\u00fcgigkeitsrecht aberkannt worden ist, was allerdings gerade aufgrund von Straftaten geschehen kann.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> n\u00e4her Graebsch, C.: Krimmigration: Die Verwobenheit strafrechtlicher mit migrationsrechtlicher Kontrolle unter besonderer Ber\u00fccksichtigung des Pre-Crime-Rechts f\u00fcr \u201eGef\u00e4hrder\u201c, in: Kriminologie \u2013 Das Online-Journal 2019, H. 1, S. 75-102<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> kritisch dazu Sack, F.: Buchbesprechung: Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich \u2013 Die neue Klassenjustiz, in: Informationsbrief #123 (2022), S. 70-72, <a href=\"http:\/\/www.rav.de\/publikationen\/rav-infobriefe\/infobrief-123-2022\/vor-dem-gesetz-sind-nicht-alle-gleich-die-neue-klassenjustiz\">www.rav.de\/publikationen\/rav-infobriefe\/infobrief-123-2022\/vor-dem-gesetz-sind-nicht-alle-gleich-die-neue-klassenjustiz<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Peters, D.: Die soziale Herkunft der von der Polizei aufgegriffenen T\u00e4ter, in: Feest, J.; Lautmann, R. (Hg.): Die Polizei, Opladen 1971, S. 93-106; Feest, J.: Die Situation des Verdachts, in: Feest, J.: Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus, Wiesbaden 2020 [1971], S. 15-38<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> vgl. etwa Lautmann\/Peters a.a.O. (Fn. 5)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Wacquant, L.: Bestrafen der Armen, in: Klimke, D.\/Legnaro, A. (Hg.): Kriminologische Grundlagentexte, Wiesbaden 2016, S. 219-241; Vegh Weis, V.: Marxism and Criminology, Leiden 2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> de Lagasnerie, G.: Verurteilen: Der strafende Staat und die Soziologie, Berlin 2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> z.\u00a0B. \u00a7\u00a01 S. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG)NRW<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> BVerfG: Urteil des Zweiten Senats vom 20.6.2023\u00a0\u2013 2 BvR 166\/16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> n\u00e4her zur finanziellen Situation von Gefangenen etwa Burkhardt, S.-U.: Anerkennung von Gefangenenarbeit, in: Forum Strafvollzug 2022, H.\u00a04, S.\u00a0268-271<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> kritisch zu Letzterem Bachmann, M.: Weckruf aus Karlsruhe: Verfassungswidrigkeit der Gefangenenverg\u00fctung, in: Kriminalpolitische Zeitschrift 2023, H.\u00a04, S.\u00a0302-309, <a href=\"https:\/\/kripoz.de\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/bachmann-weckruf-aus-karlsruhe-verfassungswidrigkeit-der-gefangenenverguetung.pdf\">https:\/\/kripoz.de\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/bachmann-weckruf-aus-karlsruhe-verfassungswidrigkeit-der-gefangenenverguetung.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG; BVerfG: Urteil des Zweiten Senats vom 1. 7.1998\u00a0\u2013 2 BvR 441\/90<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> zur Kritik damit einhergehender Widerspr\u00fcchlichkeiten Graebsch, C.: Gefangenenarbeit, Resozialisierung und Anerkennung, in: Forum Strafvollzug 2022, H.\u00a04, S. 264-267<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> BVerfG a.a.O. (Fn. 18), Rn. 184<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> z.\u00a0B. \u00a7 1 S. 1 StVollzG NRW<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Graebsch, C.: Desistance-Fokussierung und Strafvollzug. \u00dcber die Beendigung delinquenzgepr\u00e4gter Lebensphasen, in: Forum Strafvollzug 2019, H.\u00a02, S. 39-43<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> n\u00e4her Graebsch, C.: Precrime und Strafvollzug. Resozialisierungsanspruch und Situation von Gefangenen bei prognoseabh\u00e4ngiger Entlassung, in: Kritische Justiz 2017, H.\u00a02, S.\u00a0166-175<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Christine Graebsch Die meisten Haftstrafen haben einen Armutshintergrund. Zur \u201eResozialisierung\u201c w\u00e4re die Zahlung von<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,137],"tags":[226,665,847,848,1218],"class_list":["post-21417","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-133","tag-armut","tag-gefaengnis","tag-klasse","tag-klassenjustiz","tag-responsibilisierung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21417","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21417"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21417\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21417"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21417"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21417"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}