{"id":2155,"date":"1999-02-20T13:37:45","date_gmt":"1999-02-20T13:37:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2155"},"modified":"1999-02-20T13:37:45","modified_gmt":"1999-02-20T13:37:45","slug":"literatur-zum-schwerpunkt-und-neuerscheinungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2155","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Die Literatur zu den \u201ePolizeien des Bundes\u201c ist insgesamt sp\u00e4rlich. Nach wie vor gibt es keine halbwegs umfassende Darstellung von Bundeskriminalamt oder Bundesgrenzschutz, die nicht von Polizisten oder im Auftrag der Polizeien verfa\u00dft worden ist. Wer sich \u00fcber die zentralen deutschen Polizeibeh\u00f6rden informieren will, ist deshalb auf Polizei- und polizeinahe Quellen angewiesen. Die wichtigsten werden im folgenden aufgelistet.<i><\/i><!--more--><\/p>\n<p><strong>Bundeskriminalamt<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><b>Bundeskriminalamt (Hg.):<\/b><i> Festschrift f\u00fcr Horst Herold zum 75. Geburtstag, Wiesbaden 1998, 651 S.<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<ul>Dieser Band, in dem das BKA seinen wohl einflu\u00dfreichsten Pr\u00e4sidenten ehrt, enth\u00e4lt eine umfassende Bestandsaufnahme der T\u00e4tigkeiten und Perspektiven des Amtes. Die Beitr\u00e4ge reichen von der \u201eAuswertungs\u201c-Arbeit bis zur Kriminaltechnik, von den rechtlichen Grundlagen des Amtes bis zum Staatsschutz: Eine aktuelle Selbstbeschreibung des Amtes &#8211; leider nicht mehr.<\/ul>\n<ul>\n<li><b>Schenk, Dieter:<\/b><i> Der Chef. Horst Herold und das BKA, Hamburg 1998<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<ul>Die Herold-Biographie (s. CILIP 59, S. 97f.) vermittelt einen anschaulichen Eindruck \u00fcber die Entwicklung der Beh\u00f6rde in den 70er Jahren.<\/ul>\n<ul>\n<li><b>Zachert, Hans-Ludwig (Hg.):<\/b> <i>40 Jahre Bundeskriminalamt, Stuttgart, M\u00fcnchen, Hannover, Berlin 1991<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<ul>Vergleichbar mit der Herold-Festschrift spiegelt sich die Arbeit des Amtes in diesem Sammelband, in dem ebenfalls nur AutorInnen des Hauses zu Wort kommen.<\/ul>\n<ul>\n<li><b>Albrecht, Horst:<\/b> <i>Im Dienst der Inneren Sicherheit. Die Geschichte des Bundeskriminalamtes, Wiesbaden 1988<\/i><\/li>\n<li><b>Mergen, Armand:<\/b><i> Die BKA-Story, M\u00fcnchen, Berlin 1987<\/i><\/li>\n<li><b>Ahlf, Ernst-Heinrich:<\/b><i>Das Bundeskriminalamt als Zentralstelle (BKA-Forschungsreihe, Sonderband), Wiesbaden 1985<\/i> Das Buch von Albrecht stellt die quasi offizielle Geschichtsschreibung des BKA dar. In Mergens BKA-Geschichte wird die Anfangsphase des Amtes ausf\u00fchrlich geschildert. Die Arbeit von Ahlf beschr\u00e4nkt sich im wesentlichen auf juristische Aspekte.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Bundesgrenzschutz<\/strong><\/p>\n<p>Die im BKA so beliebten Selbstdarstellungen haben sich im Bundesgrenzschutz noch nicht durchgesetzt. Wer sich seiner Entwicklung und seinen T\u00e4tigkeiten widmen will, ist auf verstreute Quellen angewiesen.<\/p>\n<ul>\n<li><b>Semerak, Arved F.:<\/b> <i>Entstehung und Entwicklung des Bundesgrenzschutzes bis zum Einsatz in Mogadischu, in: Nitschke, Peter (Hg.): Die Deutsche Polizei und ihre Geschichte (Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Polizeigeschichte e.V., Bd. 2), Hilden 1996, S. 258-274<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<ul>Eine unkritische Darstellung der ersten beiden Jahrzehnte der BGS-Geschichte.<\/ul>\n<ul>\n<li><b>Kessow, Peter-Michael:<\/b> <i>Bahnpolizeiliche Aufgaben des Bundesgrenzschutzes. Organisation &#8211; Zust\u00e4ndigkeiten &#8211; Einsatz,<\/i>Stuttgart, M\u00fcnchen, Hannover, Berlin, Weimar, Dresden 1997 (Richard Boorberg Verlag), 271 S., DM 45,-<\/li>\n<\/ul>\n<ul>Der Band erl\u00e4utert das neue bahnpolizeiliche Aufgabenspektrum des BGS aus juristischer und polizeipraktischer Sicht; in der Einleitung wird die Geschichte der Bahnpolizei kurz dargestellt.<\/ul>\n<ul>\n<li><b>Bundesgrenzschutz,<\/b> <i>in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 47 (1\/94), S. 4-58 (Schwerpunktthema)<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<ul>In unserem Schwerpunktheft haben wir Entwicklung und T\u00e4tigkeiten des BGS in mehreren Artikeln dargestellt. Immer noch lesenswert.<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none\">\n<ul>\n<li><b>Froese, Kerstin; Scholzen, Reinhard:<\/b> <i>GSG 9. Innenansichten eines Spezialverbandes des Bundesgrenzschutzes, Stuttgart 1997<\/i><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Obwohl es sich um einen unkritischen Bild- und Jubelband handelt, liefert dieses Buch viele Informationen \u00fcber die ber\u00fchmteste Spezialeinzeit der deutschen Polizeien.<\/p>\n<ul>\n<li><b>Richter, Dieter; Dreher, Udo:<\/b> <i>Fahndungskonzept \u201eSchiene\u201c: Zugkontrollen im Rahmen der Schleierfahndung, in: Die Polizei 89. Jg., 1998, H. 10, S. 277-308<br \/>\n<\/i><b>Kessler, Georg:<\/b> <i>Verkehrsunfallbek\u00e4mpfung und Kriminalit\u00e4tskontrolle durch den Bundesgrenzschutz bei der Kontrolle des grenz\u00fcberschreitenden Verkehrs, in: Schriftenreihe der Polizei-F\u00fchrungsakademie 1998, Nr. 2, S. 93-131<br \/>\n<\/i><b>Hofmann, Walter:<\/b> <i>Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivt\u00e4ter, in: Hessische Polizeirundschau (hpr) 25. Jg., 1998, Nr. 5, S. 14-18<br \/>\n<\/i>\u00dcber die T\u00e4tigkeiten des BGS geben diese drei exemplarisch aus Polizeizeitschriften ausgew\u00e4hlten Beitr\u00e4ge Auskunft: verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrolle als Bahnpolizei, Kriminalit\u00e4tskontrolle als Grenzpolizei und \u201eVerbrechensbek\u00e4mpfung\u201c als Ausl\u00e4nderpolizei.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Zoll<\/strong><\/p>\n<p>Der Zoll f\u00fchrt in der \u00f6ffentlichen &#8211; und bis vor kurzem auch in der polizeilichen &#8211; Wahrnehmung ein Schattendasein. \u00dcber seine polizeilichen T\u00e4tigkeiten ist nur wenig ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<ul>\n<li><b>Riegel, Reinhard:<\/b> <i>Kleine Kunde des polizeilichen Zollbereichs, in: Polizei &#8211; heute 27. Jg., 1998, H. 5, S. 184f., H. 6, S. 220, 28. Jg., 1999, H. 1, S. 20 und H. 2, S. 77 (wird fortgesetzt)<br \/>\n<\/i>Die \u201eKleine Kunde\u201c gibt einen informativen und aktuellen \u00dcberblick \u00fcber die polizeiliche Bedeutung des Zolls.<\/li>\n<li><b>Wamers, Paul:<\/b> <i>Zoll und Zollfahndung, in: Der Kriminalist 20. Jg., 1988, H. 4, S. 153-156<br \/>\n<\/i><b>Wamers, Paul:<\/b> <i>Das Zollkriminalamt. Stellung, Konsequenzen und Ausblick, in: Der Deutsche Zollbeamte (ddz) 47. Jg., 1994, Nr. 4, S. F 37-F 39 u. Nr. 5, S. F 47f., F 53<br \/>\n<\/i><b>Wamers, Paul:<\/b> <i>Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift von Zoll und Polizei in der Bundesrepublik Deutschland, in: Der Kriminalist 24. Jg., 1992, H. 12, S. 542-544<br \/>\n<\/i>Der Vizepr\u00e4sident des Zollkriminalamtes stellt in diesen Beitr\u00e4gen die Rolle des Zolls in der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung dar.<\/li>\n<li><b>Keller, Peter; Fr\u00f6hlich, Harald:<\/b> <i>Die OCTOPUS COORDINATION UNIT, in: Der Kriminalist 26. Jg., 1994, H. 3, S. 139-145<br \/>\n<\/i>Der \u201eOctopus\u201c-Bericht schildert exemplarisch, die internationale Zusammenarbeit von Zoll- und Polizeibeh\u00f6rden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><b>Benfer, Jost:<\/b> <i>Eingriffsrechte. Voraussetzungen und Grenzen pr\u00e4ventiver und repressiver Rechtseingriffe durch Polizei und Staatsanwaltschaft, M\u00fcnchen 1997 (C.H. Beck), 303 S., DM 68,-<br \/>\n<\/i>Unter welchen Voraussetzungen darf die Polizei jemanden in Gewahrsam nehmen, wann darf sie einen Platzverweis aussprechen oder einen Verdeckten Ermittler einsetzen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich knapp aber dennoch ausreichend, zudem pr\u00e4gnant formuliert und mit Beispielen ausgestaltet in diesem Band. In vierzehn Kapiteln gelingt es dem Autor, einen \u00dcberblick \u00fcber das gesamte Repertoire polizeilicher bzw. staatsanwaltschaftlicher Eingriffe in die verfassungsm\u00e4\u00dfig garantierten Rechte von B\u00fcrgerInnen zu geben. Angefangen mit der Generalklausel \u00fcber die Identit\u00e4tsfeststellung bis hin zur \u00dcberwachung des nicht\u00f6ffentlich gesprochenen Wortes und der Anwendung unmittelbaren Zwangs erl\u00e4utert Benfer die Eingriffe auf polizeirechtlicher (PolG Brandenburg, Nordrhein-Westfalen) und strafprozessualer Grundlage. Rechtsdogmatische Ans\u00e4tze und h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung werden ebenso einbezogen wie andere\/abweichende Meinungen bei streitigen Fragen. Insgesamt ein lohnendes Handbuch f\u00fcr einen schnellen Einstieg in die Thematik &#8211; nicht zuletzt dank der \u00fcbersichtlichen Gestaltung und des Stichwortverzeichnisses.<\/p>\n<p><b>Braasch, Hans-Joachim; K\u00f6hn, Klaus; Kommo\u00df, Klaus; Winkelmann, Otto-H.:<\/b> <i>Der Gesetzesungehorsam der Justiz. Eine kriminologische Untersuchung zur Problematik von Verfahrenserledigungen im Verh\u00e4ltnis Polizei\/Justiz und ihre Auswirkungen auf kriminal- und gesellschaftspolitische Prozesse, L\u00fcbeck, Berlin, Essen, Wiesbaden 1997(Schmidt-R\u00f6mhild), 200 S., DM 27,50<br \/>\n<\/i>Ist es \u201ekriminalpolitisch \u00fcberhaupt noch gewollt, da\u00df Unrecht als solches benannt und geahndet wird\u201c, oder sind \u201enicht vielmehr eindeutige Indikatoren daf\u00fcr vorhanden (&#8230;), da\u00df der Rechtsstaat St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck auf sein Gewaltmonopol verzichtet\u201c? (S. 11) Diese Frage bewegt die Autoren, vier Kriminalbeamte; sie soll in der vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) herausgegebenen \u201ekriminologischen\u201c Untersuchung gekl\u00e4rt werden. Die Autoren gehen dabei von der These aus, da\u00df in der Bundesrepublik dem \u201eallgemeinen Freiheitsgedanken\u201c zu viel und andererseits dem \u201eRecht und seiner konsequenten Umsetzung\u201c zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt werden (S. 11). Um diese Behauptung zu belegen, untersuchen sie auf der einen Seite die rechtlichen Vorgaben zur Verfahrenserledigung und auf der anderen Seite die Erledigungspraxis anhand von Literaturstudien und eigenen Erhebungen. In den beiden abschlie\u00dfenden Kapitel werden Auswirkungen der Verfahrenspraxis und \u201eGesellschaftspolitische Vorschl\u00e4ge\/Forderungen\u201c genannt.<\/p>\n<p>W\u00fcrde man den Hauptteil, der das Buch zu einer \u201ewissenschaftlichen Untersuchung\u201c machen soll, weglassen, h\u00e4tte man das, was es eigentlich ist: eine polemische Kampfschrift des BDK. Unertr\u00e4glich liest sich bereits die Einf\u00fchrung, die zeigt, wessen Geistes Kind die Autoren sind: \u201eWelches Ausma\u00df an Individualfreiheiten ist f\u00fcr eine notwendige und wirksame Verbrechensbek\u00e4mpfung durch Judikative und Exekutive noch rechtsstaatlich vertr\u00e4glich?\u201c, fragen sie dort (S. 17). Die Frage m\u00fc\u00dfte wohl anders herum lauten, denn nicht Verbrechensbek\u00e4mpfung ist ein Grundrecht! Das aber, so ist im Forderungsteil zu lesen, soll nach Ansicht der Autoren ge\u00e4ndert werden, indem Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung als Staatsziel im Grundgesetz verankert wird (S. 149).<\/p>\n<p>Die weiteren Forderungen (des BDK) sind bekannt und h\u00e4tten nicht einer pseudowissenschaftlichen Untermauerung bedurft: Mindeststrafen sollen heraufgesetzt, Vergehen zu Verbrechen heraufgestuft werden; da die \u201eliberale Urteilspraxis den nach geltendem Recht m\u00f6glichen Strafrahmen kaum oder gar nicht\u201c aussch\u00f6pfe, sei eine Strafrahmenerh\u00f6hung nicht ausreichend (vgl. S. 17). Schlie\u00dflich fordern sie Sanktionsbefugnisse f\u00fcr die Polizei (Strafgeld bei erstmaligem Ladendiebstahl, Schwarzfahren) (S. 152) und die Einf\u00fchrung eines Verfehlungsverfahrens f\u00fcr F\u00e4lle, in denen ein Urteil oder Strafbefehl unangemessen w\u00e4ren (S. 154f.). Allein die Forderung nach einer verbesserten Stellung von Kriminalit\u00e4tsopfern im Strafverfahren und Ber\u00fccksichtigung von Opferinteressen (S. 155) macht Sinn.<\/p>\n<p>Insgesamt ist das Buch wenig \u00fcberzeugend und als kriminologische Studie wertlos.<\/p>\n<p>(beide: Martina Kant)<\/p>\n<p><b>Norris, Clive; Moran, Jade; Armstrong, Gary (Eds.):<\/b> <i>Surveillance, Closed Circuit Television and Social Control, Aldershot 1998 (Ashgate), 287 S., \u00a3 39.95<br \/>\n<\/i>Gro\u00dfbritannien ist bekanntlich der Staat, in dem die pr\u00e4ventivpolizeiliche \u00dcberwachung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze mit Videokameras am weitesten fortgeschritten ist. Mittlerweile gibt es auf der britischen Insel kaum noch eine Stadt, die nicht in irgendeiner Form ein Video\u00fcberwachungsprogramm f\u00fcr kriminalpr\u00e4ventive bzw. ordnungspolizeiliche Zwecke betreibt. Auch in der Bundesrepublik mehren sich in den letzten Jahren die Initiativen, dieses Kontrollmittel auch hier im \u00f6ffentlichen Bereich st\u00e4rker einzusetzen und <i>dauerhaft<\/i> zu pr\u00e4ventivpolizeilichen Zwecken zu installieren (siehe z.B. den polizeilichen Pilotversuch in Leipzig). Insofern lohnt sich, wenn man die Diskussion informiert f\u00fchren will, ein genauerer Blick auf die Erfahrungen, die auf der Insel mit der neuen videogest\u00fctzten Sicherheitsstrategie bisher gemacht worden sind &#8211; der vorliegende Sammelband bietet daf\u00fcr eine erstklassige Grundlage.<\/p>\n<p>Der Band geht auf eine Konferenz an der Universit\u00e4t Hull im Juli 1996 zur\u00fcck, auf der Experten zusammenkamen, die sich empirisch-kritisch mit der Praxis und den Konsequenzen der Video\u00fcberwachung in ihrem Land besch\u00e4ftigt hatten. Diese Tagung ist insofern bemerkenswert, als da\u00df die nahezu fl\u00e4chendeckende Einf\u00fchrung von Video\u00fcberwachung in der britischen \u00d6ffentlichkeit mehr oder weniger unhinterfragt als effizientes kriminalpr\u00e4ventives Mittel akzeptiert worden ist. Die im Band versammelten Beitr\u00e4ge stellen diesen \u201eErfolg\u201c der Video\u00fcberwachung jedoch nachhaltig und mit guten Argumenten in Frage und deuten vielmehr auf einen Mythos der \u201eSicherheit durch \u00dcberwachung\u201c hin, der sich auf Kosten von B\u00fcrgerrechten und sozialpolitischen Interventionen gen\u00e4hrt hat.<\/p>\n<p>Die 16 Beitr\u00e4ge von VerfasserInnen verschiedener akademischer Disziplinen sind um f\u00fcnf Zentralthemen organisiert: \u201eTheorie\u201c der Video\u00fcberwachung insbesondere in bezug auf den Strukturwandel \u00f6ffentlichen Raums; Video\u00fcberwachung in konkreten sozialen Kontexten (Gesch\u00e4fte, Fu\u00dfballstadien); Fragen der pr\u00e4ventiven Effektivit\u00e4t und Evaluation; soziale Akzeptanz und rechtliche Regulierung; Aussichten auf die weitere Entwicklung. Es fehlt hier der Platz, auf jeden der Beitr\u00e4ge ausf\u00fchrlicher einzugehen &#8211; zwar gibt es zwischen ihnen thematische \u00dcberschneidungen und argumentative Redundanzen, aber jeder f\u00fcr sich ist lesenswert und erst in der Gesamtheit der diversen Perspektiven wird un\u00fcbersehbar klar, welche komplexen sozialen Vorg\u00e4nge und nachhaltigen Folgen mit der Anwendung einer unscheinbaren und vermeintlich unproblematischen polizeilichen Kontrolltechnik verbunden sind. Besonders hingewiesen sei an dieser Stelle jedoch f\u00fcr die an theoretischen Zusammenh\u00e4ngen Interessierten auf die von zwei der Herausgeber verfa\u00dfte Einleitung sowie die Beitr\u00e4ge von McCahill und Bannister et al. Letztere interpretieren aus der Sicht der \u201epolitischen Geographie\u201c Video\u00fcberwachung im Kontext des Prozesses der Urbanisierung: die Stadt ist der Sozialraum, in dem sich die Fremden begegnen und ihre \u201eDifferenz\u201c produktiv werden lassen; Video\u00fcberwachung werde aber dazu instrumentalisiert, den Raum f\u00fcr partikular-konforme Interessen und konsumorientierte Lebensweisen einseitig zu kolonisieren. Aus einem \u00e4hnlichen Blickwinkel untersucht Graham den Proze\u00df der \u201eNormalisierung\u201c \u00f6ffentlicher Video\u00fcberwachung, hebt jedoch hervor, da\u00df es sich um eine vielschichtige Kontrollform handele, deren Wirkungen je nach sozialem Kontext unterschiedlich ausfallen und zu interpretieren seien. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Essay von Armstrong und Giulianotti \u00fcber die polizeilichen Strategien zur Bek\u00e4mpfung der Hooligans und die Rolle der Video\u00fcberwachung in und au\u00dferhalb von Stadien. F\u00fcr die Umsicht der Organisatoren und Herausgeber spricht auch die Aufnahme des Beitrags von Brown, die \u00fcber die geschlechtsspezifischen Konnotationen von Video\u00fcberwachung und Sicherheit im \u00f6ffentlichen Raum schreibt. Die Beitr\u00e4ge von Ditton, Tilley und Skinns sind f\u00fcr diejenigen von erheblichem Gebrauchswert, die sich mit den statistischen Zahlen auseinandersetzen wollen, die hinsichtlich der Effektivit\u00e4t und der Akzeptanz von den Bef\u00fcrwortern von mehr Video\u00fcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum ins Spiel gebracht werden.<\/p>\n<p>Insgesamt bietet der Sammelband eine F\u00fclle von Daten und Materialien zur Praxis von Video\u00fcberwachung in Gro\u00dfbritannien und bereitet sie in bester kritisch-aufkl\u00e4rerischer Tradition auf. Obwohl hier ausschlie\u00dflich auf der Basis der britischen Erfahrungen verhandelt worden ist, stellt das Buch eine hervorragende Grundlage zur Vorbereitung auf die Diskussion um die Ausbreitung von Video\u00fcberwachung dar, die mit gro\u00dfen Schritten und mit Verweisen auf \u201eden britischen Erfolg\u201c auf uns zukommt.<\/p>\n<p>(Detlef Nogala)<\/p>\n<p><b>Albrecht, Hans-J\u00f6rg u.a.:<\/b> <i>Organisierte Kriminalit\u00e4t und Verfassungsstaat (Rechtsstaat in der Bew\u00e4hrung, Bd. 33), Heidelberg 1998 (C.F. M\u00fcller Verlag), 222 S., DM 98,-<br \/>\n<\/i>Der Band versammelt die Referate und Diskussionen der 1997er Jahrestagung der \u201eDeutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission\u201c. Neben Beitr\u00e4gen \u00fcber organisierte Kriminalit\u00e4t (OK) und deren Bek\u00e4mpfung (vor allem) durch den Gesetzgeber in der T\u00fcrkei, Polen und den baltischen Staaten sowie der Bedeutung von EUROPOL f\u00fcr die europ\u00e4ische \u201eOK-Bek\u00e4mpfung\u201c, gilt der Schwerpunkt des Buches der Situation in der Bundesrepublik: Der damalige Bundesinnenminister Kanther malt das bekannte Bedrohungsszenario, und der hessische Oberstaatsanwalt Schaefer betont die Bedeutung von Geldw\u00e4sche- und Korruptionsbek\u00e4mpfung. F. Dencker verweist in kritischer Intention aus juristischer Sicht auf die in den letzten Jahren gewachsenen Befugnisse der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Da hier Eingriffsrechte geschaffen wurden, \u201edie man fr\u00fcher f\u00fcr schlechthin undenkbar hielt\u201c (S. 55), mu\u00df nach Ansicht von Dencker \u00fcber die Fragen der Begrenzung, der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und Kontrolle der \u201eneuen\u201c Methoden nachgedacht werden. Wie sehr eine solch moderate Kritik mi\u00dfverstanden werden kann, zeigt das Vorwort des Bandes, demzufolge sich die erweiterten Befugnisse nur rechtfertigen lie\u00dfen, wenn sie zur \u201eVerh\u00fctung zuk\u00fcnftiger Taten\u201c beitr\u00fcgen! Ohne sichtbare Folgen f\u00fcr die anderen Beitr\u00e4ge und die anschlie\u00dfend dokumentierten Diskussionen der Tagung blieb offenkundig der Einleitungsbeitrag von H.-J. Albrecht. Anhand der internationalen OK-Literatur pl\u00e4diert er erneut daf\u00fcr, auf den Begriff \u201eorganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c zu verzichten und sich statt dessen der detaillierten Analyse jener sehr unterschiedlichen Ph\u00e4nomene zu widmen, die \u201eOrganisierter Kriminalit\u00e4t\u201c darstellen sollen.<\/p>\n<p><b>Die Tageszeitung:<\/b> <i>Das runde Dutzend. 12 Jahre taz auf CD-ROM, Berlin 1998, DM 350,-<br \/>\n<\/i>Die Doppel-CD-ROM enth\u00e4lt die Ausgaben der taz vom 2.9.1986 bis zum 31.8.1998. Rund 550.000 Artikel aus taz und Le Monde Diplomatique stehen im Volltext zur Verf\u00fcgung. (Zur Entspannung sind zudem mehr als 1.000 in der taz erschienene TOM-Comics gespeichert.) Lediglich f\u00fcr einige kleinere, im Beiheft aufgef\u00fchrte Zeitr\u00e4ume sind nur die \u00dcberschriften erfa\u00dft. Die PC- und Mac-taugliche Datenbank erm\u00f6glicht ein breites Spektrum von Suchstrategien. AutorInnen-, Datums- oder Ressort-Recherchen sind ebenso m\u00f6glich wie die Volltextrecherche nach einzelnen W\u00f6rtern. Die Suchbegriffe k\u00f6nnen mit logischen Operatoren verkn\u00fcpft oder mit Trunkierungen versehen werden. Recherche-Ergebnisse k\u00f6nnen in der \u00dcbersicht und als Volltext dargestellt werden. Zur schnellen Orientierung werden die Suchbegriffe in den Recherchen invers dargestellt. Die BenutzerInnen-Oberfl\u00e4che ist \u00fcbersichtlich gestaltet; das Programm kann intuitiv bedient werden. In Zweifelsf\u00e4llen gibt das Beiheft gut verst\u00e4ndliche Hinweise. Kleine Proberecherchen belegen den praktischen Wert des \u201erunden Dutzends\u201c: In den 12 Jahren erschienen knapp 33.000 taz-Artikel, in denen das Wort \u201ePolizei\u201c auftauchte. Die Suche nach \u201eTREVI\u201c ergab auf der ersten CD-ROM 37 Treffer, auf der zweiten 10 (davon galten allerdings 7 dem r\u00f6mischen Brunnen). Die kurzfristig ber\u00fchmt-ber\u00fcchtigte Sondereinheit der Berliner Polizei \u201eEbLT\u201c brachte es immerhin auf 102 Eintr\u00e4ge auf der ersten CD-ROM. Diese wenigen Beispiele zeigen, da\u00df die CD-ROM-taz den Satz widerlegt, demzufolge nichts so alt sei wie die Zeitung von gestern. Denn die taz der letzten zw\u00f6lf Jahre ist eine wertvolle, schnell und leicht erschlie\u00dfbare Quelle f\u00fcr jeden, der oder die an der j\u00fcngsten Vergangenheit interessiert ist. Auch wer ohne spezifisches Interesse in der taz st\u00f6bert, wird neben den Informationen auch den hohen Unterhaltungswert zu sch\u00e4tzen wissen, der sich durch \u00fcberraschende Funde einstellt.<\/p>\n<p>(beide: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Die Literatur zu den \u201ePolizeien des Bundes\u201c ist insgesamt sp\u00e4rlich. 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