{"id":2164,"date":"1999-02-28T13:44:44","date_gmt":"1999-02-28T13:44:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2164"},"modified":"1999-02-28T13:44:44","modified_gmt":"1999-02-28T13:44:44","slug":"redaktionelle-vorbemerkung-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2164","title":{"rendered":"Redaktionelle Vorbemerkung"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p>Polizei sei L\u00e4ndersache, hei\u00dft es im Grundgesetz. Diese Regel wird im Mai 50 Jahre alt. Sie hat einen ungew\u00f6hnlich schnellen Alterungsproze\u00df durchgemacht und gilt heute nicht mehr viel. Die Grundlagen f\u00fcr die Polizeien des Bundes wurden bereits im Nachkriegsjahrzehnt gelegt. Nach einem massiven Ausbau in den 70er Jahren folgte ein kontinuierliches Wachstum und schlie\u00dflich in den 90er Jahren ein neuer Schub. Dieser Ausbau war aber keineswegs das notwendige Ergebnis von Sachzw\u00e4ngen, er war politisch gewollt.<!--more--><\/p>\n<p>Als der Bundesgrenzschutz 1992 die Funktionen der Bahnpolizei und der Flugsicherung \u00fcbernahm, regte sich einmal Widerstand. Die \u00dcbertragung dieser Aufgaben an den BGS stelle einen Eingriff in die Hoheit der L\u00e4nder dar, argumentierte der damalige Innenminister Nordrhein-Westfalens Herbert Schnoor. Die sp\u00e4ter vom Bundesverfassungsgericht abgelehnte Klage des Landes war einer der wenigen F\u00e4lle sozialdemokratischen Protests gegen den Ausbau des BGS zur Bundespolizei. Es war eine sozialdemokratisch gef\u00fchrte Regierung, die schon in den 70er Jahren den \u201eGrenzschutz\u201c zu einer bereitschaftspolizeilichen Einsatzreserve des Bundes machte und daf\u00fcr sorgte, da\u00df nachfolgende Protestgenerationen von dieser Truppe politisch erzogen wurden &#8211; mit Tr\u00e4nengas und Schlagstock. Vom jetzigen SPD-Innenminister werden wir kaum erwarten k\u00f6nnen, da\u00df er die Entscheidungen seines konservativen Vorg\u00e4ngers, dem BGS Kontrollen im Inland zu gestatten, zur\u00fccknimmt.<\/p>\n<p>Auch in bezug auf die andere Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, wird man sich Hoffnungen auf eine \u00c4nderung vorl\u00e4ufig aus dem Kopf schlagen m\u00fcssen. Das 1997 verabschiedete BKA-Gesetz ist das Ergebnis einer Gro\u00dfen Koalition der Inneren Sicherheit &#8211; der vorl\u00e4ufige Endpunkt einer Serie von Kompetenzerweiterungen, deren gr\u00f6\u00dfte wohl in den 70er Jahren unter sozial-liberaler \u00c4gide stattfand. Da\u00df das BKA nur wenige ausgew\u00e4hlte Ermittlungsverfahren selbst bearbeitet, kann dabei kaum beruhigen. Das Wiesbadener Amt f\u00fchrt vor allem Musterverfahren und gibt so den Standard vor, dem auch die Landeskriminal\u00e4mter folgen. Als Informationszentrale der deutschen Polizei ist es vor allem eine Datenakkumulationsstelle. Es ist au\u00dferdem einer der wichtigsten politischen Stichwortgeber in Sachen Polizei. Die Durchsetzung des Begriffs \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c, der seit Jahren mit verh\u00e4ngnisvollen Folgen die Politik \u201eInnerer Sicherheit\u201c in der BRD pr\u00e4gt, w\u00e4re ohne das BKA nicht so einfach verlaufen.<\/p>\n<p>Kein Zweifel also, die Bundespolizeien sind weiterhin in Mode und werden, wie das bei Moden \u00fcblich ist, auch nicht hinterfragt &#8211; weder auf ihre Kontrollierbarkeit, noch auf ihre Effizienz. Da\u00df der Reigen der Zentralisierung noch nicht abgeschlossen ist, zeigt der Fall Europol. Das Europ\u00e4ische Polizeiamt in Den Haag nimmt im Rahmen der EU \u00e4hnliche Aufgaben wahr, wie sie dem BKA im l\u00e4dierten F\u00f6deralismus der BRD zukommen. Noch bevor \u00fcberhaupt die Europol-Konvention in Kraft war, einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europ\u00e4ischen Union darauf, dem Amt auch Befugnisse im operativen Bereich zu geben.<\/p>\n<p>Das polizeiliche Europa war in den vergangenen Jahren immer wieder Thema dieser Zeitschrift. Beginnend mit dieser Ausgabe werden wir uns nicht mehr nur in einzelnen Artikeln und Schwerpunktheften mit der Entwicklung auf EU-Ebene besch\u00e4ftigen. Vier Seiten \u201eMeldungen aus Europa\u201c sollen regelm\u00e4\u00dfig erscheinen und den Informationswert von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>In der n\u00e4chsten Ausgabe, die im August erscheinen wird, besch\u00e4ftigten wir uns im Schwerpunktteil mit dem Thema \u201ePolizei und Jugendliche\u201c.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Redakteur und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Polizei sei L\u00e4ndersache, hei\u00dft es im Grundgesetz. 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