{"id":21686,"date":"2024-04-02T13:45:43","date_gmt":"2024-04-02T13:45:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21686"},"modified":"2024-04-02T13:45:43","modified_gmt":"2024-04-02T13:45:43","slug":"literatur-76","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21686","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>\u201eWelche Bedeutung hat der (ingenieur)wissenschaftliche Fortschritt f\u00fcr die Arbeit der Polizei?\u201c Um diese Frage beantworten zu k\u00f6nnen, m\u00fcssten vorgelagerte Fragen gekl\u00e4rt sein: Im Hinblick auf welche polizeilichen Aufgaben und T\u00e4tigkeiten bieten wissenschaftliche Innovationen L\u00f6sungen? Und: Auf welchen Wegen werden diese Potenziale in welchem Umfang implementiert? Ein Blick in die aktuelle deutschsprachige Literatur zeigt schnell, dass diese Fragen \u00fcberraschend selten gestellt werden, weshalb nur Bruchst\u00fccke f\u00fcr Antworten auffindbar sind. Dabei ist es durchaus trivial zu behaupten, dass die F\u00e4higkeiten einer Institution ohne die Kenntnis ihrer \u201eInstrumente\u201c \u2013 von den \u201eHilfsmitteln k\u00f6rperlicher Gewalt\u201c bis zu Einsatzkonzepten, die von Algorithmen gesteuert werden \u2013 kaum zureichend erfasst werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Literaturlage ist durch zwei weitere Merkmale gekennzeichnet: Erstens mangelt es an der Offenheit der Akteure. Jenseits der vollmundigen Selbstdarstellungen der Innenministerien gibt es kaum sachliche Informationen \u00fcber die materiell-technische Ausstattung der Polizeien. Zweitens hat die Aufmerksamkeit gegen\u00fcber der \u201ePolizeitechnik\u201c im letzten Jahrzehnt deutlich nachgelassen. Allein die \u201eDigitalisierung\u201c der Polizeiarbeit hat externe Aufmerksamkeit auf sich gezogen \u2013 und damit die anderen Technikfelder (und deren Folgen) in den Schatten gestellt.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Heinrich, Stepan:<\/strong> <em>Technik und Systeme der Inneren Sicherheit, in: Staatsgewalt. Politisch-soziologische Entbehrungen, in: Lange, Hans-J\u00fcrgen; Ohly, H. Peter; Reichertz, Jo (Hg.): Auf der Suche nach neuer Sicherheit, Wiesbaden 2008, S. 203-219<\/em><\/p>\n<p>Dieser Aufsatz \u2013 fu\u00dfend auf der 2007 erschienenen Dissertation des Autors \u2013 stellt nach wie vor den aktuellsten Versuch dar, die Technikentwicklung im Polizeibereich zu erfassen. Heinrich verweist auf die \u201epolyzentrische Organisationsweise der Technikzust\u00e4ndigkeiten\u201c, die aus der \u201ehistorisch gewachsenen, pragmatisch geleiteten institutionellen Differenzierung\u201c des deutschen Polizeisystems resultiere. \u201eSpezifische Akteursgruppen\u201c innerhalb der Polizei seien pr\u00e4gend f\u00fcr die Aufnahme von Innovationen; die mit der Technisierung verbundenen Hoffnungen differierten und widerspr\u00e4chen sich teilweise. Die Entscheidungen k\u00f6nnten \u201enur in wenigen F\u00e4llen als rationale Antwort\u201c verstanden werden. Nicht der Gesetzgeber, sondern die Einsatzebene entscheide prim\u00e4r dar\u00fcber, wie technische Potenziale eingesetzt w\u00fcrden: Es \u201esteuern die Sicherheitsbeh\u00f6rden relativ autonom ihre Technisierung\u201c. Dabei sei die Polizei allerdings h\u00e4ufig von den Produkten abh\u00e4ngig, die die privatwirtschaftlichen Anbieter bereitstellten. \u2013 Heinrichs Befunde resultierten aus seiner Untersuchung der \u201eInformatisierung\u201c der Polizeiarbeit (IT-Ausstattung und des polizeilichen Informationssystems INPOL); sie d\u00fcrften aber auch f\u00fcr andere Felder der Technisierung gelten.<\/p>\n<p><strong>Sturm, Michael:<\/strong> <em>\u201eUnter mir wird alles weich\u201c \u2013 Eine Geschichte des Polizeischlagstocks, in: L\u00fcdtke, Alf; Reinke, Herbert; Sturm, Michael (Hg.): Polizei, Gewalt und Staat im 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2011, S. 325-347<\/em><\/p>\n<p>Innovationen begleiten die Polizei auch als gewaltanwendendes Handwerk. Michael Sturm zeichnet hier die Geschichte des Schlagstocks nach, dessen Ausf\u00fchrung sich an polizeilich-politische Einsatzanforderungen (und technische M\u00f6glichkeiten) orientierte: Aus Gummi wurde er in der Weimarer Republik eingef\u00fchrt (als mildere Alternative zu Degen und S\u00e4bel) und von den Nazis wieder abgeschafft (Militarisierung der NS-Polizei), nach 1945 erneut eingef\u00fchrt (teilweise aus Holz), seit Ende der 1960er \u2013 als Reaktion auf die Demonstrationen der 68er \u2013 durch l\u00e4ngere aus Hartplastik oder mit Holzkern ersetzt und diese seit Mitte der 1980er Jahre (Stichwort: Anti-AKW-Proteste, Friedensbewegung) um den aus dem asiatischen Kampfsport stammenden Tonfa \u2013 f\u00fcr den \u201erobusteren\u201c Einsatz \u2013 erg\u00e4nzt. Die Umr\u00fcstung der \u201eNormalausstattung\u201c auf den ausziehbaren \u201eEMS-A\u201c (Einsatzmehrzweckstock) in den 2010er-Jahren folgte erst nach der Periode, die in dem Aufsatz betrachtet wird. Der Schlagstock erscheint hier als ein Element sich \u00e4ndernder Polizeistrategien im Umgang mit (protestierenden) Menschenmengen, von dem die Polizeien sich eine dosierte Gewaltanwendung versprechen. Dass hierdurch \u201edie Gewaltpotenziale der Polizei eine Minimierung erfahren h\u00e4tten\u201c, sei mehr als fraglich.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages:<\/strong> <em>Einsatz von Reizstoffspr\u00fchger\u00e4ten bei den Polizeibeh\u00f6rden, WD 3 \u2013 3000 \u2013 408\/10, Berlin 2010, <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/418216\/dadd22c282af39880d7a%204ec534170c62\/WD-3-408-10-pdf-data.pdf\">www.bundestag.de\/resource\/blob\/418216\/dadd22c282af39880d7a4ec53 4170c62\/WD-3-408-10-pdf-data.pdf<\/a><\/em><\/p>\n<p>Obgleich dadurch immer wieder Verletzungen hervorgerufen werden, ist die Diskussion um die Polizeien und \u201ePfefferspray\u201c eingeschlafen. Die Ausarbeitung des Bundestages gibt den Stand zu Beginn des letzten Jahrzehnts wieder. Im Zentrum stehen die rechtlichen Grundlagen in den Polizeigesetzen, in denen das Pfefferspray entweder als \u201eHilfsmittel der k\u00f6rperlichen Gewalt\u201c oder als \u201eWaffe\u201c aufgef\u00fchrt wird. Die Ausstattung der Polizeien mit Reizstoffspr\u00fchger\u00e4ten wurde 1999 von der Innenministerkonferenz empfohlen; in Nordrhein-Westfalen gab es jedoch bereits seit 1983 einen Erlass, der ihren Einsatz regelte. Eine neuere \u00dcbersicht ist nicht ver\u00f6ffentlicht. Wie bei den Schlagst\u00f6cken ist unbekannt, ob die Zahl der Eins\u00e4tze mit Pfefferspray erfasst wird; ver\u00f6ffentlicht wird sie auf jeden Fall nicht. Eine Evaluation des Einsatzes in Deutschland existiert nicht. Aber neben Berichten \u00fcber Verletzungen gibt es auch immer wieder Ereignisse, in denen das Pfefferspray versagte und eskalierend wirkte.<\/p>\n<p><strong>L\u00fcrbke, Marc; Gerhardt, Sascha:<\/strong> <em>Politische Entscheidungsprozesse bei der Einf\u00fchrung von Distanzelektroimpulsger\u00e4ten f\u00fcr operative Einheiten bei der polizeilichen Alltagsorganisation in NRW, in: Wehe, Dieter; Stiller, Helmut (Hg.): Handbuch Polizeimanagement, Wiesbaden 2023, S. 37-57<\/em><\/p>\n<p>\u201eDistanzelektroimpulsger\u00e4te (DEIG\u201c, h\u00e4ufig \u201eTaser\u201c genannt, wobei das der Name des DEIG einer bestimmten Firma ist) sind eine j\u00fcngere Erfindung aus dem Repertoire \u201eweniger t\u00f6dlicher Waffen\u201c. In der Fallstudie zu Nordrhein-Westfalen wird nachgezeichnet, wie die neue Waffenart in einem langj\u00e4hrigen Prozess politisch mehrheitsf\u00e4hig (gemacht) wurde. Die zun\u00e4chst ablehnende Front gegen den Taser wurde schlie\u00dflich mit Verweis auf \u201e\u00dcbergriffe auf Polizeivollzugsbedienstete\u201c \u00fcberwunden. Im Sommer 2020 begann ein Pilotprojekt in vier Pr\u00e4sidien bzw. Landkreisen. Die Reihenfolge Spezialeinheiten, Pilotprojekt, allgemeine Ausr\u00fcstung ist ebenso typisch wie der Umstand, dass es keine laufende Erfassung von Eins\u00e4tzen, Folgen und Nebenfolgen gibt.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Eick, Volker:<\/strong> <em>Videos zum Hinfassen. BodyCams in den USA und der BRD, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 112 (M\u00e4rz 2017), S. 74-81<\/em><\/p>\n<p>K\u00f6rperkameras an der Kleidung von Polizist*innen wurden erst m\u00f6glich durch die Miniaturisierung von Aufnahme- und Speicherkapazit\u00e4ten infolge der Digitalisierung. Schon in der Diskussion um den Taser ging es nicht zentral um ein Hilfsmittel zur Durchsetzung einer polizeilichen Aufgabe, sondern um den Schutz des eingesetzten Personals. Das gilt auch f\u00fcr die Body Cams. Hier gab es deutliche Befunde, so Volker Eick, die auf das Eskalationspotenzial hinweisen, das aus dem sichtbaren Filmen resultiert. Dass das Filmen auf die Polizist*innen zivilisierende Wirkungen hat, konnte ebenfalls nicht nachgewiesen werden.<\/p>\n<p><strong>Labudde, Dirk; Spranger, Michael (Hg.):<\/strong> <em>Forensik in der digitalen Welt, Berlin 2017<\/em><\/p>\n<p>Die gr\u00f6\u00dften technischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte haben vermutlich im Bereich der Forensik stattgefunden. Dabei wirken die Verbesserung von chemisch-physikalischen Nachweismethoden und die Potenziale der Digitalisierung zusammen. Der Sammelband gibt einen (nicht mehr ganz aktuellen) \u00dcberblick \u00fcber die \u201eforensische Fallarbeit in der digitalen und digitalisierten realen Welt\u201c.<\/p>\n<p><strong>Thurn, Roman; Egbert, Simon:<\/strong> <em>Predictive Policing: Die Algorithmisierung der Polizei als Risiko f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte?, in: Vorg\u00e4nge 227 (2019, H. 3), S. 71-84<\/em><\/p>\n<p><strong>Egbert, Simon:<\/strong> <em>Datafizierte Polizeiarbeit \u2013 (Wissens-)Praktische Implikationen und rechtliche Herausforderungen, in: Hunold, D.; Ruch, A. (Hg.): Polizeiarbeit zwischen Praxishandeln und Rechtsordnung, Wiesbaden 2020, S. 77-100<\/em><\/p>\n<p><strong>Egbert, Simon; Kornehl, Karolin:<\/strong> <em>Kommerzielle Software vs. Eigenentwicklung. Verbreitung und Ausgestaltung von Predictive Policing in Deuschland, in: Kriminologisches Journal 2022, H. 2, S. 83-107<\/em><\/p>\n<p>Die Diskussion um Predictive Policing \u2013 als eine auf softwaregest\u00fctzten Prognosen fu\u00dfende Polizeiarbeit \u2013 ist seit einigen Jahren auch in Deutschland angekommen. In dem Beitrag von Egbert und Kornehl wird die Umsetzung in den L\u00e4nderpolizeien bilanziert. Zwei Wege werden dort beschritten: Einige Bundesl\u00e4nder kaufen Systeme privatwirtschaftlicher Anbieter (etwa Baden-W\u00fcrttemberg, Hessen und Bayern), andere entwickeln ihre Software selbst (z.\u00a0B. auch Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin). Alle Systeme sind auf den Wohnungseinbruch ausgerichtet; sie folgen im Grundsatz der kriminalistischen \u201eNear Repeat-Hypothese\u201c. Bedeutsam sind die Motive f\u00fcr die Wahl der jeweiligen Wege: Die \u201eSoftware-K\u00e4ufer\u201c sehen die gr\u00f6\u00dfere fachliche Kompetenz bei den kommerziellen Softwareherstellern, w\u00e4hrend es f\u00fcr die \u201eSelbstentwickler\u201c priorit\u00e4r ist, die Algorithmen vollst\u00e4ndig \u2013 d.\u00a0h. ohne Schranken durch Betriebsgeheimnisse der Hersteller \u2013 verstehen zu k\u00f6nnen. In dem Beitrag aus den Vorg\u00e4ngen von 2019 werden zwar denkbare im \u201eb\u00fcrgerrechtlich positiven Sinn\u201c wirkende Chancen des Predictive Policing erw\u00e4hnt (durch \u201enon discrimination by design\u201c, plausibler scheint jedoch der Hinweis auf die Reproduktion und Verfestigung des \u201eHot Spot Policing\u201c, indem die Kontroll- und Eingriffsintensit\u00e4t an polizeilich definierten Orten und gegen\u00fcber bestimmte Menschen prognosegest\u00fctzt erh\u00f6ht wird. Im Aufsatz zur \u201eDatafizierten Polizeiarbeit\u201c wird u.\u00a0a, herausgearbeitet, dass die auf Prognosen angelegten Analysesystemen mit Eingriffen in das Vorfeld kriminalisierter oder gefahrentr\u00e4chtiger Handlungen verbunden sind. Die Datenanalysen seien mit einer Reihe rechtlicher Probleme verbunden; die Stichworte sind: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Gebot der Datenminimierung und Zweckbindung, Diskriminierungsverbot. Dass die \u201eDatafizierung\u201c besonderer (besonders strenger) Rechtsgrundlagen bedarf, hat das Bundesverfassungsgericht im sog. \u201ePalantir-Urteil\u201c vom 16. Februar 2023 best\u00e4tigt (www.bverfg.de\/e\/rs20230216_1bvr154719. html). Das Gericht bewertete die am Ende des Artikels erw\u00e4hnte Hamburger Polizeirechtsnovelle \u2013 ebenso wie die Bestimmung in Hessen \u2013 als verfassungswidrig.<\/p>\n<p><strong>Kleemann, Steven; Hirsbrunner, Simon; Aden, Hartmut:<\/strong> <em>Fairness, Erkl\u00e4rbarkeit und Transparenz bei KI-Anwendungen im Sicherheitsbereich \u2013 ein unm\u00f6gliches Unterfangen?, in: Vorg\u00e4nge 242 (2023, H. 2), S. 29-47<\/em><\/p>\n<p>Wenn die Polizei mit Methoden der \u201eK\u00fcnstlichen Intelligenz\u201c arbeitet, stellt dies eine Herausforderung f\u00fcr die rechtsstaatliche Einhegung polizeilichen Handelns dar. Im Klartext: Wenn die Betroffenen von polizeilichen Ermittlungen oder Eingriffen nicht verstehen, was, wie mit ihnen, ihren Handlungen und Daten geschieht, dann k\u00f6nnen sie sich nicht gegen diese und die aus ihnen gewonnenen Erkenntnisse\/Beweise wehren. In dem Aufsatz werden verschiede Vorschl\u00e4ge diskutiert, wie Transparenz in KI-gest\u00fctzten Verfahren als Voraussetzungen von \u201eerkl\u00e4rbarer Fairness\u201c hergestellt werden kann. Vorgestellt wird das \u201eZwiebelmodell\u201c einer \u201eadressatenspezifischen Ausdifferenzierung\u201c der Transparenz, die von den Ermittler*innen bis zu den Aufsichtsbeh\u00f6rden reicht. Auch wenn das nur eine exemplarische Aufz\u00e4hlung ist \u2013 wo bleiben die Betroffenen oder Rechtsanw\u00e4lt*innen? \u2013, so wird doch deutlich, dass KI-gest\u00fctzte Polizeiarbeit eines Sets aufw\u00e4ndiger Vorkehrungen bedarf, soll sie nicht zu unkontrollierbaren Ergebnissen (und nachfolgenden polizeilichen Handlungen) f\u00fchren.<\/p>\n<h4>Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Banita, Georgiana: <\/strong><em>Phantombilder. Die Polizei und der verd\u00e4chtige Fremde, Hamburg (Edition Nautilus) 2021, 479 S.,<\/em> <em>24,00 Euro <\/em><\/p>\n<p>Der Band verspricht eine \u201eso umfassende wie erschreckende Kulturgeschichte der polizeilichen Verdachtssch\u00f6pfung und ihrer immer wieder t\u00f6dlichen Folgen\u201c (Umschlagtext). Die umfangreiche Darstellung l\u00f6st diese Ank\u00fcndigung ein. Allenfalls irritiert, warum die Autorin statt von den naheliegenden \u201eFeind-\u201c (nur) von \u201ePhantombildern\u201c schreibt. Denn ihre zentrale These besagt: Die Polizei zeichnet ein Bild ihres Gegen\u00fcbers, indem sie \u201eFremdheit\u201c zuschreibt. Die Dichotomie zwischen den Guten &amp; Gesetzestreuen auf der einen, den B\u00f6sen &amp; Gef\u00e4hrlichen auf der anderen Seite scheidet zwischen denen, die dazugeh\u00f6ren, und denen, die \u201eeigentlich\u201c nicht dazugeh\u00f6ren, den \u201eFremden\u201c. Dabei erfolgt die Zuweisung dieses Status durch stereotype Verallgemeinerungen, die sich vorzugsweise, aber keineswegs ausschlie\u00dflich, auf vermeintliche ethnische Merkmale beziehen. Wenn am Ende derartiger Konstruktionen Menschen zu Tode kommen \u2013 von Oury Jalloh bis George Floyd \u2013 dann materialisieren sich die \u201ePhantombilder\u201c in realer Polizeipraxis.<\/p>\n<p>Banitas Darstellung ist in vier Teile gegliedert, die auf das einleitende Kapitel \u201ePolizeisyndrom\u201c folgen. Einzelne Aspekte dieses \u201eSyndroms\u201c werden anhand der US-amerikanischen Verh\u00e4ltnisse vorgestellt (\u201ekonstante Paranoia\u201c Schwarzer gegen\u00fcber der Polizei und die \u201evon einer paranoiden Fremdenfurcht durchdrungen(en)\u201c Polizist*innen, S. 40f.). Dass \u201edie Polizei zunehmend zu Gewalt greift\u201c (S. 46) wird mit Hannah Arendt als Indiz \u201efortschreitender Ohnmacht\u201c des Staates\u201c (S. 47) interpretiert. Und mit Alex Vitale wird als \u201euntilgbare Erbs\u00fcnde\u201c, als \u201eintrinsischer\u201c Defekt aller Polizeisysteme\u201c das \u201eGrundprinzip der Polizei\u201c darin gesehen, dass \u201esie es hervorragend (schafft), privilegierte Bev\u00f6lkerungsgruppen zu sch\u00fctzen, indem sie gegen diejenigen hart vorgeht, die am unteren Ende der sozialen Hierarchie rangieren\u201c (S. 49).<\/p>\n<p>Unter der \u00dcberschrift \u201eRacial Profiling\u201c werden keineswegs die Praktiken \u201everdachts- und ereignisunabh\u00e4ngiger Personenkontrollen\u201c verhandelt, sondern zun\u00e4chst das Zusammenwirken von (migrantischen) Jugendlichen und der Polizei. Die Stuttgarter Krawalle vom Juni 2020 interpretiert Banita als \u201eScheingefecht der S\u00fcndenb\u00f6cke\u201c, als einen \u201eKarnevalszug vermummter Gestalten in entsprechender Kampfmontur\u201c (S. 83); sp\u00e4ter spricht sie vom \u201eMarionettentheater\u201c (S. 105), weil hier S\u00fcndenb\u00f6cke und nicht S\u00fcnder (S. 89) aufeinanderstie\u00dfen, d.\u00a0h. die zugrunde liegende Ursachen unber\u00fccksichtigt blieben. In zweiten Kapitel wird mit Oury Jalloh und den polizeilich lange als \u201eD\u00f6ner-Morde\u201c behandelten NSU-Taten der Mechanismus der T\u00e4ter-Opfer-Umkehr dargestellt.<\/p>\n<p>Die folgenden drei Teilen des Buches gelten besonderen Auspr\u00e4gungen moderner Polizeien. Banita bezeichnet sie als \u201eNekro-, Krypto- und Xenopolizei\u201c. Die Pr\u00e4fixe sollen nicht nur ein spezifisches Merkmal betonen, sie sollen zugleich kenntlich machen, dass nicht alle Polizist*innen gemeint sind, denn \u201eder Kampf gegen Vorurteile bei der Polizei wird oft auf dem R\u00fccken kompetenter und einf\u00fchlsamer Polizist*innen ausgetragen\u201c (S. 23). Teil II gilt der \u201eNekro-Polizei\u201c, der Polizei, die mit t\u00f6dlicher Gewalt agiert. Die drei Kapitel dieses Teils beginnen mit der Folter und enden bei der Bewaffnung. In Anschluss an Jean Am\u00e9rys Analyse hei\u00dft es, die Folter sei \u201efester Bestandteil jeder Polizeimacht\u201c (S. 140); auf S. 175 wird behauptet: \u201edas Zeitalter der Polizeischl\u00e4ger wird durch das Zeitalter der Polizeisch\u00fctzen abgel\u00f6st\u201c; sp\u00e4ter wird festgestellt, dass sich \u201edie Polizei so weit von ihrer Zivilschutzfunktion emanzipiert hat, dass sie einen Teil der Bev\u00f6lkerung \u2026 als feindliche Staatsmacht betrachtet, die straffrei vernichtet werden kann und sollte\u201c (S. 201).<\/p>\n<p>Teil III ist mit \u201eKrypto-Polizei\u201c \u00fcberschrieben, was in w\u00f6rtlicher \u00dcbersetzung \u201everborgene Polizei\u201c bedeutet. Die Leser*innen werden in den beiden Kapiteln jedoch nicht mit verdeckten Ermittlungen, \u201eundercover policing\u201c etc. vertraut gemacht, sondern mit der Funktionsweise und den Wirkungen von \u201epredictive policing\u201c. Dabei m\u00fcndet die Kritik an prognosegesteuerter Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung in einer W\u00fcrdigung des Strafsystems, da es \u201edem Straft\u00e4ter oder der Straft\u00e4terin gewisserma\u00dfen gerade durch die Haft die Freiheit gibt, sein*ihr Leben zu \u00e4ndern\u201c (S. 295)! Im nachfolgenden Kapitel wird die \u201eKrypto-Polizei\u201c anhand von literarischen Detektivgeschichten beleuchtet. Der rassistische Subtext in A.\u00a0E. Poes \u201eMord in der Rue Morgue\u201c wird nachvollziehbar herausgearbeitet; Sherlock Holmes wird als Protagonist der naturwissenschaftlichen Kriminalistik deutlich; es folgen Betrachtungen zu Geschichten von D\u00fcrrenmatt und Mankell. \u00dcberzeugend sieht man die (gebrochenen) Umsetzungen allgemeiner Tendenzen in der Literatur. Ob daraus jedoch irgendetwas f\u00fcr die reale Polizei folgt, ob wir sie durch die k\u00fcnstlerische Umsetzung besser verstehen etc., das bleibt offen.<\/p>\n<p>Teil IV gilt der \u201eXeno-Polizei\u201c, also der Polizei, die sich mit dem Fremden besch\u00e4ftigt. Das erste Kapitel ist den staatlichen Grenzsicherungsregimen gewidmet, das zweite der Praxis der Abschiebungen. Die Grenzmauern f\u00fchrten zu einem neuen Typus von Wachpersonal, \u201edas die Unterschiede zwischen Polizei und Milit\u00e4r immer mehr aufweicht\u201c (S. 356). Die Abschottung nach au\u00dfen f\u00f6rdere die Gewalt nach innen. Die Autorin schreibt von \u201esich h\u00e4ufenden, teils \u00f6ffentlichen Gewaltexzesse(n) der deutschen Polizei gegen gefl\u00fcchtete Menschen\u201c oder dass \u201ein Deutschland \u2013 und vermehrt seit 2015 \u2013 die Polizei mit t\u00f6dlicher Gewalt gegen Gefl\u00fcchtete vorgeht\u201c (S. 372).<\/p>\n<p>Jenseits der vielen Facetten, die in diesem Buch zusammengetragen wurden, und jenseits der vielen zutreffenden Einsichten \u00fcber die in der Institution Polizei verankerten ausgrenzenden Strukturen, l\u00f6st die Methodik der Untersuchung Unbehagen aus. Zwischen der US-amerikanischen und der deutschen (mitunter auch der britischen oder franz\u00f6sischen) Polizei wird beliebig gewechselt. So als ob Polizei immer dasselbe sei. Das f\u00fchrt immer wieder zu Aussagen, die f\u00fcr die deutschen Verh\u00e4ltnisse in die Irre f\u00fchren. Zudem bleibt die Bedeutung des st\u00e4ndigen Einbeziehens von Filmen (fiktionale oder dokumentarische) und von belletristischer Literatur f\u00fcr die Polizeipraxis unklar.<\/p>\n<p>Am Ende des Buches unterbreitet Georgiana Banita einige Vorschl\u00e4ge, was zu tun sei: Racial Profiling verbieten, physische Gewalthaftigkeit der Polizei einschr\u00e4nken, Predictive Policing \u201erechtlich einhegen\u201c, gegen \u201eeine Welt voller Mauern\u201c sein, sich selbst die \u201eunbequeme Frage der Eigenverantwortung\u201c stellen (S. 410ff.). Dieses begr\u00fc\u00dfenswerten, aber eher bescheidenen Antworten passen nicht so recht zum apodiktisch-kritischen Ton in den vorangegangenen Kapiteln. Auch an anderen Stellen schimmert ein differenzierter Blick durch, der an eine Polizei jenseits des Kritisierten glaubt: Etwa wenn die Autorin von dem der Polizei \u201eanvertrauten Sozialauftrag\u201c (S. 402) schreibt oder wenn sie bedauert, es werde nicht genug getan \u201ezur Bek\u00e4mpfung und Verh\u00fctung schwerwiegender Straftaten, etwa der h\u00e4uslichen Gewalt\u201c (S. 405). Das klingt, als ob die Polizei(welt) ohne \u201ePhantombilder\u201c in Ordnung w\u00e4re. Mehr als fraglich. (s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Maurer, Nadja; M\u00f6hnle, Annabelle; Zurawski, Nils (Hg.):<\/strong> <em>Kritische Polizeiforschung. Reflexionen, Dilemmata und Erfahrungen aus der Praxis., Bielefeld (transcript) 2023, 254 S., 39,00 Euro, <a href=\"http:\/\/www.transcript-verlag.de\/978-3-8376-6557-4\/kritische-polizeiforschung\">www.transcript-verlag.de\/978-3-8376-6557-4\/kritische-polizeiforschung<\/a><\/em><\/p>\n<p>Sie verrichten ihren Dienst unter schwierigen Voraussetzungen. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse, die diese Publikation aus der Forschungsstelle f\u00fcr strategische Polizeiforschung an der Akademie der Polizei Hamburg durchzieht. In zehn Kapiteln teilen die gr\u00f6\u00dftenteils ethnologisch arbeitenden Polizeiforscher*innen ihre Erfahrungen im Feld und die Schwierigkeiten, zu diesem Zugang zu erhalten. Gerahmt sind die Berichte aus konkreten Forschungsprojekten \u2013 mehrheitlich mit Rassismusbezug \u2013 von einordnenden und Ausblick gebenden Worten. Der wissenschaftliche Leiter der Forschungsstelle und Mitherausgeber Nils Zurawski lenkt seinen Blick kritisch auf die Forschenden. Denn nicht nur die Fragestellung und das Thema w\u00fcrden sich auf den Feldzugang auswirken, sondern auch die Einstellung der Wissenschaftler*innen. Politisch Engagierte w\u00fcrden zuweilen durch ideologisch-motivierten Aktivismus einen Dialog mit der Polizei verunm\u00f6glichen. \u201eIch bin aber immer Forscher, ich bin immer offen, ich bin immer transparent. Ich kann nicht als Forscher das versprechen und dann als Aktivist arbeiten\u201d (S.\u00a0224). Beide Herangehensweisen seien redlich, aber man sollte diese auf die Gefahr hin, keiner Seite gerecht zu werden, nicht vermischen.<\/p>\n<p>Weitere Autor*innen beklagen, dass einige Polizeiforscher*innen durch methodische Unzul\u00e4nglichkeiten und Empirieferne die innerwissenschaftliche Debatte aufhielten. Vorw\u00fcrfe von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Extremismus und Radikalisierung w\u00fcrden oftmals undifferenziert behandelt und in der diffus bleibenden Unterstellung resultieren, \u201ePolizist:innen seien (alle) rechtsradikal\u201d (S. 80). \u00dcber mediale Verst\u00e4rkung findet sich dieses Wahrnehmungsmuster in der \u00f6ffentlichen Diskussion und produziert bei Gespr\u00e4chspartner*innen aus der Polizei \u201eUnsicherheit und Zur\u00fcckhaltung\u201d zu diesen Themen (S.\u00a0197). Forschungsprojekte wie die MEVAGO- und KviAPol-Studie h\u00e4tten \u201evermintes Gel\u00e4nde\u201d hinterlassen und polizeiseitig Abwehrhaltungen produziert (S.\u00a018, 83, 182, 184). Doch gerade f\u00fcr Polizeiethnologie, die \u201eletztlich zu guten Erkenntnissen\u201c gelangen will, spielten \u201eOffenheit, Reflexivit\u00e4t und Vertrauen\u201c eine Schl\u00fcsselrolle (S.\u00a012, 106).<\/p>\n<p>Wie lassen sich diese erreichen? Nadja Maurer schie\u00dft leider forschungsethische Leitlinien anthropologischer Verb\u00e4nde in den Wind. Diese h\u00e4tten sich \u201eals \u00fcberhaupt nicht hilfreich\u201c erwiesen (S.\u00a0130). Doch gerade die Leitlinien der erw\u00e4hnten American Anthropological Association resultiert aus Klagen der Beforschten (s. American Anthropological Association: AAA Statement on Ethics. Principles of Professional Responsibility, 2012. <a href=\"https:\/\/americananthro.org\/about\/policies\/statement-on-ethics\">https:\/\/americananthro.org\/about\/policies\/statement-on-ethics<\/a>). Die Reflexionen der Autor*innen erinnern an Forderungen indigener Gruppen im Forschungskontext: die \u201edrei Rs\u201c \u2013 <em>Respect, Relationship, Reciprocity<\/em>. Zum Aufbau und Erhalt des n\u00f6tigen Vertrauens brauche es einen respektvollen Umgang, der Beziehungsarbeit einschlie\u00dft und den Nutzen aller Beteiligten im Auge hat. Zu einem respektvollen Umgang geh\u00f6re, dass Forschende sich offen und vorbehaltlos mit den Anforderungen an den Polizeiberuf auseinandersetzen und davon absehen, \u201ekulturelle Lebens\u00e4u\u00dferungen &#8230; negativ zu sanktionieren\u201c (S.\u00a0229). Durch fast alle Kapitel zieht sich die Erkenntnis, dass es zu Gelingensbedingungen der Forschungsprojekte geh\u00f6rt, \u201eBeziehungsarbeit\u201c zu leisten, bei der \u201eFormulierung produktiver und nachhaltiger Partnerschaften\u201c fr\u00fchzeitig Kontakt aufzunehmen und \u201eim Sinne eines verstetigten Dialogs\u201c diesen \u201edauerhaft durch eine offene Forschungsperspektive einzul\u00f6sen\u201c (S.\u00a0189, 241, 236, 100). Angesichts der feldspezifischen Erfordernisse, so die Erfahrungen nicht nur aus Berlin und Rheinland-Pfalz, seien zuk\u00fcnftige qualitative Polizeistudien m\u00f6glichst als Langzeitstudien anzulegen.<\/p>\n<p>Die gr\u00f6\u00dfte Herausforderung scheint darin zu bestehen, Reziprozit\u00e4t sicherzustellen und die Interessen der Beforschten \u2013 Praxisrelevanz und konkrete Handlungsempfehlungen \u2013 ernst zu nehmen. Doch, so informiert das letzte Kapitel des Buches, will man durch die Einrichtung des Hamburger Initiativkreises Polizeiforschung nun vieles besser machen. \u00dcber diese Initiative, die im Januar 2024 zu einer dritten Tagung einlud, werden diverse Akteur*innen dauerhaft vernetzt (s. Akademie der Polizei Hamburg: 3. HIP-Veranstaltung, 2024, https:\/\/akademie-der-polizei-hamburg.de\/3-hip-veranstaltung-700850). So sollen eine \u201ef\u00fcr beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit\u201c hergestellt und \u201eHemmnisse und H\u00fcrden f\u00fcr Forschung und Forschungsnutzen \u00fcberwunden werden\u201c (S. 241, 232). Wir sind gespannt. (Sonja John)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt \u201eWelche Bedeutung hat der (ingenieur)wissenschaftliche Fortschritt f\u00fcr die Arbeit der Polizei?\u201c Um diese<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[138,148],"tags":[],"class_list":["post-21686","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-134","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21686","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21686"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21686\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21686"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21686"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21686"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}