{"id":21782,"date":"2023-08-12T07:57:11","date_gmt":"2023-08-12T07:57:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21782"},"modified":"2023-08-12T07:57:11","modified_gmt":"2023-08-12T07:57:11","slug":"der-administrative-ansatz-behoerdliches-vorgehen-gegen-clankriminalitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21782","title":{"rendered":"Der administrative Ansatz &#8211; Beh\u00f6rdliches Vorgehen gegen \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c"},"content":{"rendered":"<h3>von Felix Rauls<\/h3>\n<p><strong>Keine Woche vergeht ohne Razzien und \u201eVerbundeins\u00e4tze\u201c in Shisha-Bars, Barber-Shops und Wettb\u00fcros, die in den Kontext zu \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c gesetzt werden. Ihnen liegt der administrative Ansatz zugrunde, mit dem (Sicherheits-)Beh\u00f6rden gegen unliebsame Gruppierungen vorgehen.<\/strong><\/p>\n<p>In diesem Beitrag wird der Begriff \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c in Anf\u00fchrungszeichen verwendet, da er einerseits nicht einheitlich <!--more-->definiert und andererseits Ausdruck einer Ethnisierung von Kriminalit\u00e4t ist, die rassistische Stereotype (re)produziert. Legitimiert wird die Bek\u00e4mpfung der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c durch das Narrativ, dass die Politik aus \u201eGutmenschentum\u201c jahrzehntelang ein Kriminalit\u00e4tsph\u00e4nomen untersch\u00e4tzt und kleingeredet habe. Der Rechtsstaat nehme dies nun nicht mehr hin und schlage zur\u00fcck. Wer allerdings im teils martialischen Vokabular der \u201eFeind\u201c ist, bleibt unklar. Die Kriminal\u00e4mter der L\u00e4nder f\u00fchrten lange unterschiedliche Definitionen dessen, was als \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c gelten soll. In einer neuen, durch polizeiliche Akteur*innen bundesweit abgestimmten Definition wird nunmehr an zwei Komponenten angekn\u00fcpft: \u201eClan\u201c sei erstens eine durch famili\u00e4re Abstammung bestimmte informelle soziale Organisation, die sich durch eine hierarchische Struktur, ein ausgepr\u00e4gtes Zugeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl und ein gemeinsames Normen- und Werteverst\u00e4ndnis auszeichne. Zweitens umfasse \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c delinquentes Verhalten \u201eClanangeh\u00f6riger\u201c, bei dem die \u201eClanzugeh\u00f6rigkeit\u201c eine verbindende, die Tatbegehung f\u00f6rdernde oder die Aufkl\u00e4rung der Tat hindernde Komponente darstelle.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><sup>[1]<\/sup><\/a> Abgesehen von der mangelnden Trennsch\u00e4rfe und Evidenzbasierung dieser Definition, wird sie in der polizeilichen Praxis sowie in den polizeilichen Lagebildern<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><sup>[2]<\/sup><\/a> ignoriert bzw. nicht umgesetzt. So werden \u2013 zumindest in Nordrhein-Westfalen (NRW) \u2013 Tatverd\u00e4chtige allein anhand des Familiennamens der \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c zugeordnet. Dies \u00fcbrigens nur, solange es um Familien geht, \u201ederen Angeh\u00f6rige einen t\u00fcrkisch-arabischst\u00e4mmigen Migrationshintergrund aufweisen sowie \u00fcber Bez\u00fcge zum Libanon verf\u00fcgen\u201c.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\"><sup>[3]<\/sup><\/a> Letzteres sowie der Umstand, dass es in der Sache um die Bek\u00e4mpfung (vermeintlicher) Organisierter Kriminalit\u00e4t (OK) geht, aber dennoch Bagatelldelikte umfasst sind, offenbaren die rassistische Grundlage der Konstruktion von \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c.<\/p>\n<h4>Definition des administrativen Ansatzes<\/h4>\n<p>Der administrative Ansatz beschreibt ein Vorgehen gegen Gruppierungen, die der OK zugeordnet werden und denen der Zugang zur administrativen Infrastruktur erschwert oder verweigert werden soll. Wer etwa ein Gesch\u00e4ft betreiben m\u00f6chte, ben\u00f6tigt zahlreiche Genehmigungen und muss eine Vielzahl von (Verwaltungs-) Vorschriften beachten. An diesem Punkt befindet sich das \u201eEinfallstor\u201c f\u00fcr den administrativen Ansatz, bei dem unterschiedlichste Beh\u00f6rden zusammenarbeiten und zu einer m\u00f6glichst restriktiven \u00dcberpr\u00fcfung angehalten werden. Hintergrund dieses R\u00fcckgriffs auf u.a. das Verwaltungsrecht sind Konstellationen, in denen ein strafprozessrechtliches Vorgehen nicht m\u00f6glich ist, weil betroffenen Gruppierungen entweder Straftaten nicht nachgewiesen werden k\u00f6nnen oder ihr Verhalten lediglich sozial auff\u00e4llig bzw. unerw\u00fcnscht, aber nicht strafbar ist. Der administrative Ansatz geht zur\u00fcck auf das \u201eStockholmer Programm\u201c des Europ\u00e4ischen Rates von 2010.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\"><sup>[4]<\/sup><\/a> Eine Definition wurde in einer EU-finanzierten Studie vorgenommen:<\/p>\n<p>\u201eEin administrativer Ansatz im Hinblick auf schwere und organisierte Kriminalit\u00e4t umfasst zum einen die Verhinderung illegaler Aktivit\u00e4ten dadurch, dass man Straft\u00e4tern die Nutzung der gesetzlichen administrativen Infrastruktur verweigert, zum anderen durch koordinierte Interventionen \u2018working apart together\u2019, um schwere und organisierte Kriminalit\u00e4t und Probleme mit der \u00f6ffentlichen Ordnung zu bek\u00e4mpfen und zu unterdr\u00fccken.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><sup>[5]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Administrativer Ansatz gegen Rocker<\/p>\n<p>Erprobt<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\"><sup>[6]<\/sup><\/a> wurde der administrative Ansatz in Deutschland bereits seit einigen Jahren im Vorgehen gegen \u201eRockerkriminalit\u00e4t\u201c.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\"><sup>[7]<\/sup><\/a> Am Beispiel der in diesem Kontext konkret durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen lassen sich Intention und rechtliche Problem des administrativen Ansatzes gut illustrieren, der sich niederschlug etwa in:<\/p>\n<ul>\n<li>Waffenverbote nach \u00a7\u00a041 Waffengesetz: Hierbei geht es um solche Waffen, deren Erwerb und Besitz <em>nicht<\/em> der Genehmigung bed\u00fcrfen. Betroffen sind auch Personen, die sich noch nie etwas oder seit Jahrzehnten nichts haben zuschulden kommen lassen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\"><sup>[8]<\/sup><\/a><\/li>\n<li>Vereinsverbote: Dabei wurden nicht nur Straftaten, sondern auch Ordnungswidrigkeiten sowie die o.g. Waffenverbote f\u00fcr die Beweisf\u00fchrung herangezogen. Exemplarisch ist ein Fall aus Bremen, in dem das Vereinsverbot prim\u00e4r mit einer k\u00f6rperlichen Auseinandersetzung begr\u00fcndet (und gerichtlich akzeptiert) wurde, deretwegen nicht nur keines der Mitglieder verurteilt wurde, sondern es sogar einen Freispruch gab.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\"><sup>[9]<\/sup><\/a><\/li>\n<li>\u201eKuttenverbote\u201c: Diese wurden einerseits als Allgemeinverf\u00fcgungen erlassen, die das Tragen und Mitf\u00fchren von Kleidungsst\u00fccken untersagten, an denen sich Abzeichen betroffener (nicht-verbotener) Rockergruppierungen befanden. Andererseits wurde eine strafbewehrte Vorschrift aus dem Vereinsrecht angewandt (\u00a7\u00a020 Abs.\u00a01 S.\u00a01 Nr.\u00a05, S.\u00a02 i.V.m. \u00a7\u00a09 VereinsG), die das Tragen von Abzeichen verbotener Vereine untersagt. Letzteres war deshalb problematisch, weil das Tragen bspw. von Abzeichen der Hells Angels verfolgt wurde, obwohl nur einzelne Orts-Chapter (und nicht die Vereinigung bzw. Dachorganisation insgesamt) verboten sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In einem geleakten Dokument<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\"><sup>[10]<\/sup><\/a> der Bund-L\u00e4nder-Projektgruppe des Unterausschusses \u201eF\u00fchrung, Einsatz, Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung\u201c der Innenministerkonferenz (UA FEK) werden weitere beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen angeregt, etwa die Einbeziehung der Gesundheits\u00e4mter bei \u201erockernahen\u201c Tattoo-Studios oder der Bauaufsichtsbeh\u00f6rden bei Vereinsheimen von Rockergruppierungen. Auch berichten Betroffene, dass F\u00fchrerscheinstellen zur Anordnung von Medizinisch-Psychologische Untersuchungen gegen vermeintliche Rocker veranlasst worden seien.<\/p>\n<h4>Das Vorgehen gegen \u201eClans\u201c<\/h4>\n<p>Das beh\u00f6rdliche Vorgehen gegen \u201eClans\u201c ist ebenfalls durch den administrativen Ansatz bestimmt,<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\"><sup>[11]<\/sup><\/a> greifen hier doch mehrere Beh\u00f6rden und Verwaltungsbereiche ineinander. Dies wird deutlich an den \u201eVerbundeins\u00e4tzen\u201c bzw. Razzien, bei denen nicht nur Verkehrs-, Hygiene- und Gewerbe-Kontrollen durchgef\u00fchrt werden, sondern auch die Steuer- und Zollfahndung sowie der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden, Bau(ordnungs)\u00e4mter, Ordnungs\u00e4mter, Gr\u00fcnfl\u00e4chen\u00e4mter, Jugend\u00e4mter, Lebensmittelkontrolleur*innen und weitere eingebunden sind.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\"><sup>[12]<\/sup><\/a> Die Eins\u00e4tze finden regelm\u00e4\u00dfig unter Pressebegleitung statt; der nordrhein-westf\u00e4lische Innenminister l\u00e4sst sich dann auch mal im Hintergrund einer eben festgenommenen Person fotografieren, als handele es sich um eine Jagd-Troph\u00e4e.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\"><sup>[13]<\/sup><\/a> Den Charakter der sicherheitspolitischen Inszenierung verdeutlicht der Umstand, dass in NRW das \u201eLagebild Clankriminalit\u00e4t\u201c dieses Jahr bereits im April ver\u00f6ffentlicht wurde, p\u00fcnktlich vor der Landtagswahl im Mai. In den vorherigen Jahren war es im August ver\u00f6ffentlicht worden.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\"><sup>[14]<\/sup><\/a> Auch die Bilanzen der Gro\u00dfeins\u00e4tze stimmen nicht mit dem gezeichneten Bild schwerkrimineller Machenschaften \u00fcberein. So wurden in NRW im Jahr 2021 424 Kontrollaktionen im Bereich \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c durchgef\u00fchrt, bei denen fast 7.000 Polizeikr\u00e4fte 523 Objekte kontrollierten. Von den 523 Objekten wurden 15 aus baurechtlichen oder Hygiene-M\u00e4ngeln oder wegen fehlender Konzession geschlossen. Weitere 59 wurden aus \u201esonstigen Gr\u00fcnden\u201c geschlossen, wobei nicht ersichtlich wird, welche Gr\u00fcnde dies sein k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\"><sup>[15]<\/sup><\/a> Zu ber\u00fccksichtigen ist, dass von F\u00e4llen zu h\u00f6ren ist, in denen Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume ohne n\u00e4here Begr\u00fcndung geschlossen, nach Androhung rechtlicher Schritte aber umgehend wieder freigegeben werden.<\/p>\n<p>In Berlin antwortet die Senatsverwaltung regelm\u00e4\u00dfig auf Schriftliche Anfragen des Abgeordneten Niklas Schrader (Die Linke), der nach Ausma\u00df und Bilanzen der Schwerpunkt- und Kontrolleins\u00e4tze gegen \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c fragt. Auch hier will das in der \u00d6ffentlichkeit erzeugte Bild nicht recht zu den festgestellten Verst\u00f6\u00dfen passen: Bei elf beh\u00f6rden\u00fcbergreifenden Verbundeins\u00e4tzen zwischen Ende November 2021 und Ende Februar 2022 wurden 1.908 Personen kontrolliert, von denen sich gegen 46 ein Tatverdacht hinsichtlich einer Straftat (zumeist wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz oder das Aufenthaltsgesetz) ergab, in 50 F\u00e4llen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (meist in Verkehrssachen und wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Infektionsschutzgesetz) eingeleitet.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\"><sup>[16]<\/sup><\/a> Der Gro\u00dfteil der im Berliner Lagebild erfassten Delikte sind Stra\u00dfenverkehrsdelikte (15,3%).<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\"><sup>[17]<\/sup><\/a> Es handelt sich beim Gros der Delikte um solche der \u201eopferlosen\u201c Kontrollkriminalit\u00e4t, die lediglich aufgrund proaktiven T\u00e4tigwerdens der Polizei entdeckt werden.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\"><sup>[18]<\/sup><\/a> Entsprechende oder \u00e4hnliche Funde w\u00fcrde man auch in Eins\u00e4tzen in \u201eclan\u201c-unabh\u00e4ngigen Kontexten erzielen (\u201eWer sucht, der findet\u201c). Hiermit ist nichts \u00fcber die Kriminalit\u00e4t bestimmter Gruppen gesagt. Weiterhin stellt sich die Frage, weshalb der Fund von illegalen Bet\u00e4ubungsmitteln bei G\u00e4sten eines Lokals etwas \u00fcber die Betreiber*innen der Lokalit\u00e4t aussagen sollte \u2013 kontrollierte man \u00e4hnlich streng in einem Luxus-Restaurant und f\u00e4nde bei einigen G\u00e4sten Kokain, lie\u00dfe man wohl kaum den R\u00fcckschluss zu, der*die Restaurantbetreibende geh\u00f6re zu einem \u201ekriminellen Milieu\u201c.<\/p>\n<h4>Rechtliche Probleme<\/h4>\n<p>Das Strafprozess- und das Gefahrenabwehrrecht haben unterschiedliche Ankn\u00fcpfungspunkte. W\u00e4hrend es im Strafprozessrecht grunds\u00e4tzlich um die Sanktionierung einer bereits geschehenen Tat geht, steht im Gefahrenabwehrrecht die Abwehr einer k\u00fcnftig bevorstehenden Rechtsgutbeeintr\u00e4chtigung im Mittelpunkt. Im Strafprozessrecht sind die H\u00fcrden f\u00fcr Eingriffe h\u00f6her als im Gefahrenabwehrrecht. Letzterem gen\u00fcgen \u2013 je nach Gewicht eines Rechtsgutes \u2013 bereits vage Anhaltspunkte f\u00fcr eine Rechtsgutbeeintr\u00e4chtigung, um staatliches Eingreifen zu rechtfertigen. Daher bietet das Gefahrenabwehrrecht Eingriffsm\u00f6glichkeiten, die das Strafprozessrecht so nicht vorsieht und h\u00e4lt f\u00fcr Betroffene weniger Rechte bereit als das Strafprozessrecht f\u00fcr Beschuldigte.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\"><sup>[19]<\/sup><\/a> W\u00e4hrend Beschuldigte \u00fcber ihre Rechte zu belehren sind und jederzeit Verteidiger*innen konsultieren k\u00f6nnen, sich nicht selbst bezichtigten m\u00fcssen und ihre Vertrauensverh\u00e4ltnisse sowie der Kernbereich privater Lebensgestaltung einem besonderen Schutz unterliegen, kennt das Gefahrenabwehrrecht kein solch hohes Schutzniveau.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\"><sup>[20]<\/sup><\/a> Das Ausnutzen dieses niedrigeren Schutzniveaus ist kein zuf\u00e4lliger Nebeneffekt des administrativen Ansatzes, sondern sein Kern. Dies wird in dem oben erw\u00e4hnten UA FEK-Dokument deutlich, in dem ebenjene Vorteile aufgef\u00fchrt werden, insbesondere die Generierung und Verwertung solcher Informationen, die in Ermittlungsverfahren nicht relevant sind bzw. sein d\u00fcrfen.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\"><sup>[21]<\/sup><\/a> Aber auch, wenn es in einem Beitrag von und f\u00fcr Polizeibedienstete hei\u00dft, es sei vor einem Verbundeinsatz zu kl\u00e4ren, welche Beh\u00f6rde als \u201eT\u00fcr\u00f6ffner\u201c diene und gleichzeitig f\u00fcr \u201eKreativit\u00e4t\u201c geworben wird zur Umgehung origin\u00e4rer Rechtsgebiete,<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\"><sup>[22]<\/sup><\/a> sind rechtliche Bedenken geboten.<\/p>\n<p>Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verbundeins\u00e4tze ist h\u00e4ufig \u00a7\u00a029 Abs.\u00a02 Gewerbeordnung oder \u00a7\u00a022 Abs.\u00a02 Gastst\u00e4ttengesetz, die, anders als die Vorschriften f\u00fcr eine strafprozessuale Durchsuchung, keinen Richter*in-Vorbehalt (\u00a7\u00a0105 Abs.\u00a01 S.\u00a01 Strafprozessordnung, StPO) kennen. (Nicht nur) deshalb d\u00fcrfen Gewerbekontrollen nicht dazu genutzt werden, gewerbeunabh\u00e4ngige Straftaten aufkl\u00e4ren oder ermitteln zu wollen.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\"><sup>[23]<\/sup><\/a> Die gewerberechtlichen Kontrollen m\u00fcssen zudem dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz gen\u00fcgen; \u201eBehinderungen des Gesch\u00e4ftsbetriebes sind nach M\u00f6glichkeit zu vermeiden\u201c.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\"><sup>[24]<\/sup><\/a> Diese Anforderungen stehen im Widerspruch zu den teils stundenlangen Razzien unter Einsatz schwerbewaffneter Polizeikr\u00e4fte. Gewerbekontrollen lassen sich auch ohne Maschinenpistolen durchf\u00fchren. Aber auch bei Durchsuchungen, die sich auf die StPO st\u00fctzen, werden in der Praxis Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsaspekte ignoriert.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\"><sup>[25]<\/sup><\/a> In einem Verfahren vor dem Landgericht Osnabr\u00fcck gegen vermeintliche \u201eClan-Kriminelle\u201c wurde etwa eine Hausdurchsuchung unter Einsatz polizeilicher Spezialkr\u00e4fte damit begr\u00fcndet, dass man zur Entlastung der Beschuldigten Entsorgungsbelege f\u00fcr Abf\u00e4lle finden wollte.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\"><sup>[26]<\/sup><\/a> Offenbar ging es also um die Generierung von \u201eZufallsfunden\u201c.<\/p>\n<p>Rechtliche \u201eH\u00fcrden\u201c werden sowohl bei den Razzien als auch insgesamt nicht als rechtsstaatliche Notwendigkeit, sondern als hinderlich empfunden, wie im \u201eLagebild Clankriminalit\u00e4t\u201c aus Berlin erkennbar wird: \u201eStrukturelle und rechtliche H\u00fcrden sollen festgestellt und beseitigt, ein reibungsarmer Informationsaustausch und die Ma\u00dfnahmenkoordination auf operativer Ebene gew\u00e4hrleistet werden.\u201c<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\"><sup>[27]<\/sup><\/a> Ein weiteres Problem ist die verschwimmende Grenze zwischen Mitwirkungspflichten im Verwaltungs- und Steuerrecht einerseits und der Selbstbelastungsfreiheit im Strafprozessrecht andererseits. Zudem ist von au\u00dfen nicht beurteilbar, welche Beh\u00f6rde welche Gesch\u00e4fte f\u00fcr die Razzien ausw\u00e4hlt und warum. Die rechtliche und vor allem gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung der Ma\u00dfnahmen ist \u2013 nicht nur deshalb \u2013 schwierig.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Betroffenen am schwerwiegendsten d\u00fcrfte die mit dem beh\u00f6rdlichen Vorgehen einhergehende Stigmatisierung sein. Sie entsteht einerseits durch das am Nachnamen orientierte Vorgehen, andererseits werden mit den regelm\u00e4\u00dfigen Razzien in Shisha-Bars ganze Orte (nicht nur) migrantischer Jugendkultur diskreditiert. Es ist mehr als fraglich, ob junge Menschen Vertrauen in den Staat aufbauen, wenn sie aufgrund ihres Nachnamens Probleme bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche haben oder allein wegen ihres Aufenthalts in Shisha-Bars w\u00f6chentlich mit Razzien konfrontiert sind.<\/p>\n<p>Warum? Rechtspolitischer Hintergrund<\/p>\n<p>Das \u00f6ffentlichkeitswirksame Vorgehen kann damit erkl\u00e4rt werden, dass eine diffuse Angst und allgemeine gesellschaftliche Unzufriedenheit auf einen Themenkomplex projiziert werden.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\"><sup>[28]<\/sup><\/a> Dass es vor allem um die St\u00e4rkung des subjektiven Sicherheitsgef\u00fchls geht, wird im \u201eLagebild Clankriminalit\u00e4t\u201c des LKA Niedersachsen einger\u00e4umt: \u201eWenngleich sie [kriminelle Clanstrukturen, d. Verf.] quantitativ sowohl in Bezug auf die Tatverd\u00e4chtigen und Beschuldigten als auch in Bezug auf die Ermittlungsverfahren bei Betrachtung des Gesamtvolumens krimineller Handlungen in absoluten Zahlen kaum ins Gewicht fallen, beeintr\u00e4chtigen sie das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung.\u201c<a href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\"><sup>[29]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Es geht also um die Steigerung des Sicherheitsgef\u00fchls der wei\u00dfen Mehrheitsbev\u00f6lkerung \u2013 auf Kosten eines steigenden Unsicherheitsgef\u00fchls in migrantischen Communities, die eingesch\u00fcchtert werden. Das kann sich letztlich grundrechtshemmend auswirken, wenn etwa der Aufenthalt in Gesch\u00e4ften gemieden wird, die h\u00e4ufig kontrolliert werden.<\/p>\n<h4>Besser machen!<\/h4>\n<p>F\u00fcr eine L\u00f6sung bestehender Probleme ist es unabdingbar, sich mit der von Verfolgung und Ausgrenzung gepr\u00e4gten Geschichte der Bev\u00f6lkerungsgruppe der \u201eMhallami\u201c zu besch\u00e4ftigen, die sich in der Bundesrepublik fortsetzte und hier u.a. in Arbeits- und Schulverboten sowie Kettenduldungen niederschlug.<a href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\"><sup>[30]<\/sup><\/a> Hieraus m\u00fcssen Lehren gezogen werden.<\/p>\n<p>Es klingt trivial, aber: Wer Drogen entkriminalisiert bzw. legalisiert, wird dem illegalen Drogenhandel weitgehend den Boden entziehen. Dass vor allem Pr\u00e4ventionsangebote und \u2011programme effektiv sind, wird auch in den Ver\u00f6ffentlichungen der Landeskriminal\u00e4mter nicht verkannt, aber eben nicht so prominent dargestellt wie das \u201eharte Durchgreifen\u201c.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich ist nicht ersichtlich, weshalb von \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c gesprochen wird, obwohl es eine Definition und Kategorie f\u00fcr Organisierte Kriminalit\u00e4t gibt. Wer dem kriminologischen Wissensstand entsprechen m\u00f6chte, darf nicht den Eindruck erwecken, als sei die Herkunft eines Menschen ein kriminogener Faktor.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 LKA NRW: Lagebild Clankriminalit\u00e4t NRW 2021, S.\u00a07<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 s. hierzu den Beitrag von M. Winkler und L. Sauer in dieser Ausgabe sowie ein kurzes Gutachten des Verfassers, LT\u00a0NRW-Stellungnahme 17\/4307 v. 20.9.2021, <a href=\"http:\/\/www.landtag.nrw.de\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument\/MMST17-4307.pdf\">www.landtag.nrw.de\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument\/MMST17-4307.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 LKA NRW a.a.O. (Fn. 1), S. 7f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 s. European Network on the Administrative Approach (ENAA): 3. EU-Handbuch \u00fcber den administrativen Ansatz in der Europ\u00e4ischen Union, S.\u00a015 ff., https:\/\/administrativeapproach.eu\/sites\/default\/files\/publication\/files\/2005_Third%20Handbook%20EU_DE_LR_0.pdf sowie Europ\u00e4ischer Rat 2010\/C 115 v. 4.5.2010 https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=OJ:C:2010:115:FULL<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 Spapens, A.; Peters, M.; van Daele, D.: Administrative Measures to Prevent and Tackle Crime, S.\u00a011; \u00dcbersetzung nach van Laarhoven, J.: Tackling Crime Together, Br\u00fcssel 2016, S.\u00a05<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 s. hierzu Feltes, T.; Rauls, F.: Der administrative Ansatz zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t am Beispiel des Vorgehens gegen \u201eRockerkriminalit\u00e4t\u201c, in: Die Polizei 2020, H.\u00a03, S.\u00a085-92<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Auch hier ist die Definition h\u00f6chst problematisch.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 s. etwa VG Neustadt an der Weinstra\u00dfe: 5 K 200\/16.NW, S.\u00a015 u. 23, zit. N. ZVR-Online Dok. Nr.\u00a016\/2017, das ein entsprechendes Verbot aufhob.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 OVG der Freien Hansestadt Bremen: Urteil v. 10.6.2014 \u2013 1 D 126\/11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> <a href=\"https:\/\/cryptome.org\/2012\/09\/biker-crime.pdf\">https:\/\/cryptome.org\/2012\/09\/biker-crime.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> vgl. etwa LKA NRW a.a.O. (Fn. 1), S.\u00a028f. sowie die \u201eBund-L\u00e4nder-Initiative zur Bek\u00e4mpfung der Clankriminalit\u00e4t\u201c (BLICK), BT-Drs.\u00a020\/1467 v. 14.4.2022, S.\u00a02 u.\u00a05<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> vgl. etwa die Pressemitteilung zum \u201e24-Stunden-Marathon\u201c: <a href=\"http:\/\/www.im.nrw\/erster-24-stunden-aktionstag-im-kampf-gegen-die-clan-kriminalitaet\">www.im.nrw\/erster-24-stunden-aktionstag-im-kampf-gegen-die-clan-kriminalitaet<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Polizei nimmt Wuchermonteure mit Clan-Verbindung fest, Spiegel v. 12.3.2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> <a href=\"http:\/\/www1.wdr.de\/nachrichten\/rheinland\/lagebild-clankriminalitaet-reul-100.html\">www1.wdr.de\/nachrichten\/rheinland\/lagebild-clankriminalitaet-reul-100.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> LKA NRW a.a.O. (Fn. 1), S.\u00a043 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Abgeordnetenhaus Berlin Drs.\u00a019\/11121 v. 11.3.2022, S.\u00a09<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Polizei Berlin, Landeskriminalamt: Lagebild Clankriminalit\u00e4t Berlin 2021, S.\u00a011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Hierauf wird auch im Berliner Lagebild (Fn.\u00a017) verwiesen, S.\u00a010<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Bertram, K.: Die Verwendung pr\u00e4ventiv-polizeilicher Erkenntnisse im Strafverfahren, Baden-Baden 2009, S.\u00a0175ff. u.\u00a0196ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> \u00a0 Wenngleich insbesondere die Selbstbezichtigungsfreiheit h\u00e4ufig ihre Entsprechung im Verwaltungsrecht findet, vgl. \u00a7\u00a029 Abs.\u00a03 GewO.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a>\u00a0 UA FEK a.a.O. (Fn.\u00a010), S.\u00a061f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Dogan, H.; Lehnert, J.: Anlasslose Verbundeins\u00e4tze gegen kriminelle Clans, in: Kriminalistik 2019, H.\u00a012, S.\u00a0732-737 (737)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> vgl. Winkler in: Ennuschat, J.; Wank, R.; Winkler, D.: GewO. Gewerbeordnung, M\u00fcnchen 2020, \u00a7\u00a029 Rn.\u00a031 u. 36<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> Winkler a.a.O. (Fn.\u00a023), Rn.\u00a037<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> mit praktischen Beispielen, indes ohne Bezug zu \u201eClan\u201c-Verfahren s. Gerhold, S.F.: Bagatelldelikte als T\u00fcr\u00f6ffner f\u00fcr Ausforschungen und gezieltes Suchen nach Zufallsfunden, in: Neue Kriminalpolitik 2021, H.\u00a03, S.\u00a0296-307 (297ff.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> <a href=\"https:\/\/taz.de\/Ein-Clanprozess-der-keiner-ist\/!5843081\">https:\/\/taz.de\/Ein-Clanprozess-der-keiner-ist\/!5843081<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> Polizei Berlin, Landeskriminalamt a.a.O (Fn.\u00a017), S.\u00a029<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> \u00a0 Feltes, T.; Rauls, F.: \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c und die \u201eGerman Angst\u201c, in: Sozial Extra 2020, H.\u00a06, S.\u00a0372-377 (374ff.) sowie mit einer Diskursanalyse Bender-\u00d6zavci, S.: Die Konstruktion und Reproduktion von Clankriminalit\u00e4t, in: Die Polizei 2022 (im Erscheinen)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> LKA Niedersachsen: Clankriminalit\u00e4t in Niedersachsen 2020, S.\u00a027<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> s. hierzu den Beitrag von K. Lauber in dieser Ausgabe.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Felix Rauls Keine Woche vergeht ohne Razzien und \u201eVerbundeins\u00e4tze\u201c in Shisha-Bars, Barber-Shops und Wettb\u00fcros,<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,133],"tags":[180,382,1035,1479],"class_list":["post-21782","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-129","tag-administrativer-ansatz","tag-clankriminalitaet","tag-organisierte-kriminalitaet","tag-verbundeinsaetze"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21782","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21782"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21782\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21782"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21782"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21782"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}