{"id":21814,"date":"2023-08-12T07:57:09","date_gmt":"2023-08-12T07:57:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21814"},"modified":"2023-08-12T07:57:09","modified_gmt":"2023-08-12T07:57:09","slug":"werte-und-menschenrechtsbildung-fuer-polizistinnen-analyse-der-handlungsempfehlung-fuer-die-polizei-nrw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21814","title":{"rendered":"Werte- und Menschenrechtsbildung f\u00fcr Polizist*innen? &#8211; Analyse der Handlungsempfehlung f\u00fcr die Polizei NRW"},"content":{"rendered":"<h3>von Emanuel John und Nanina Marika Sturm<\/h3>\n<p><strong>Rechtsextremes Gedankengut und Chatgruppen innerhalb der Polizei, in denen menschenfeindliche oder rassistische Parolen, Codes oder Symbole verbreitet werden, haben politisch Verantwortliche zum Handeln gezwungen. Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens hat nun Handlungsempfehlungen vorgelegt, die sich auch auf die Polizeiausbildung erstrecken.<\/strong><\/p>\n<p>Dienstherren und \u00d6ffentlichkeit erwarten von Polizist*innen eine Einstellung, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung <!--more-->und den in den Grundrechten konkretisierten Menschenrechten entspricht. Seitens zivilgesellschaftlicher (Selbst-)Organisationen \u2013 wie etwa \u201eKOP \u2013 Kampagne f\u00fcr die Opfer rassistischer Polizeigewalt\u201c oder \u201eBan! Racial Profiling\u201c \u2013 war bereits seit L\u00e4ngerem Kritik an menschenrechtswidrigen, diskriminierenden Polizeipraktiken ge\u00e4u\u00dfert worden, ohne dass diese entscheidende Impulse f\u00fcr Sicherheitsbeh\u00f6rden und Sicherheitspolitik geben konnte. Mit dem Abschlussbericht der Stabsstelle \u201eRechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW\u201c liegen nun Handlungsempfehlungen seitens des Ministeriums des Inneren NRW vor, die auch die Werte von Polizist*innen betreffen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>W\u00e4hrend Einigkeit \u00fcber das allgemeine Ziel besteht, dass rechtsextremes Gedankengut in der Polizei nicht toleriert werden soll, bleibt die Frage, auf welche Weise die Ausbildung der Polizei dazu beitragen kann (oder soll), demokratische Werte in der Polizei zu verankern. Auf die Vorschl\u00e4ge, die Werteorientierung in der Ausbildung zu verst\u00e4rken, sollte mit Bedacht reagiert werden.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Denn wird dabei zuvorderst darauf fokussiert, Polizist*innen klarzumachen, was sie nicht d\u00fcrfen und welche Sanktionen sie zu erwarten haben, ist fraglich, was au\u00dfer einem geringen Zuwachs an Fachwissen gewonnen ist. Will man hingegen bef\u00f6rdern, dass Polizist*innen F\u00e4higkeiten zur demokratischen Auseinandersetzung mit Diskriminierung, Menschenfeindlichkeit und rechtsextremistischen Tendenzen entwickeln, bedarf es eines Bildungsprozesses, der die kollegialen Beziehungen, aber auch die zur Zivilgesellschaft, nachhaltig pr\u00e4gen kann.<\/p>\n<h4>Ein ganzheitliches Handlungskonzept<\/h4>\n<p>Mit den Handlungsempfehlungen soll ein \u201eBeitrag zur St\u00e4rkung des rechtsstaatlichen Wertefundaments der Polizei NRW und zur wirkungsvollen Entgegnung rechtsextremistischer und sonstiger menschenfeindlicher Tendenzen\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> geleistet werden. Hervorzuheben ist, dass nicht eine Verengung auf explizite rechtsextremistische \u00dcberzeugungen und Weltanschauungen stattfindet, sondern mit dem Konzept der \u201eGruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit\u201c verschiedene Facetten der Abwertung, vor allem marginalisierter Personengruppen im Alltag und in der so genannten Mitte der Gesellschaft, in den Blick genommen werden. Bei der Untersuchung des Auftretens dieser Ph\u00e4nomene in der Polizei legt der Abschlussbericht seinen Fokus auf individuelle Einstellungen und auf belastende Arbeitssituationen von Polizist*innen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Die Handlungsempfehlungen werden ausgehend von dem \u201eLeitgedanken des ganzheitliches Handlungskonzepts\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> entwickelt. Dieses beinhaltet vier ineinander verschr\u00e4nkte Ebenen: St\u00e4rkung von Werten, F\u00fchrungsverantwortung, Organisationsentwicklung und Ver\u00e4nderungen der Praxis. Ein solches Handlungskonzept setzt eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Arbeit der Polizei voraus, die die Verschr\u00e4nkungen von Individuum und Organisationsstruktur sowie deren R\u00fcckkoppelungen mit gesellschaftlichen Prozessen und sicherheitspolitischen Debatten reflektiert. Um diesen Kontexten gerecht werden zu k\u00f6nnen, sind drei Aspekte einzubeziehen:<\/p>\n<h4>B\u00fcrokratische Normen und Dienstalltag<\/h4>\n<p>(1) Bereits seit Jahrzehnten wird in der wissenschaftlichen Erforschung der Polizeiarbeit betont, dass Stereotypen vom polizeilichen Gegen\u00fcber sich nicht allein auf individuelle Einstellungen zur\u00fcckf\u00fchren lassen, sondern im Spannungsfeld zwischen der b\u00fcrokratischen Normierung polizeilichen Vorgehens und herausfordernden Begegnungen im polizeilichen Alltag zu begreifen sind.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Das hei\u00dft, nicht allein die Polizist*innen, die bestimmte Erfahrungen machen, sind in den Blick zu nehmen, sondern auch, inwiefern die b\u00fcrokratisch normierten Arbeitsbedingungen bestimmte Erfahrungen und Klassifizierungen von Gruppen beg\u00fcnstigen.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Ausgehend von einem solchen Ansatz k\u00f6nnten Belastungen und die Entstehung von menschenverachtenden Einstellungen erst im Zusammenspiel der verschiedenen Ebenen verstanden werden. So k\u00f6nnte man vor diesem Hintergrund etwa fragen, inwiefern die Organisation, vor allem der Austausch mit der F\u00fchrung, ausreichend Raum f\u00fcr die Entwicklung einer demokratischen, kritischen Arbeitskultur gibt.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Ebenso w\u00e4ren in diesem Kontext zu untersuchen, inwiefern auch organisatorische Aspekte die \u201eMauer des Schweigens\u201c verfestigen oder auf dieser Ebene Ma\u00dfnahmen zu deren \u00dcberwindung zu unterst\u00fctzen w\u00e4ren, beispielsweise durch Ombudsleute, an die sich Polizist*innen wenden k\u00f6nnten,<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> wenn sie Fehlverhalten von Kolleg*innen beobachten.<\/p>\n<h4>Polizei und sicherheitspolitische Debatten<\/h4>\n<p>(2) Zusammenh\u00e4nge zwischen gesellschaftlichen Machtverh\u00e4ltnissen und polizeilicher Praxis sind offenkundig. Didier Fassin hat f\u00fcr die Polizeiarbeit in Pariser Vororten untersucht, inwiefern implizite R\u00fcckkoppelungen zwischen sicherheitspolitischen Debatten, Vorgaben der F\u00fchrungsebene und den eigenst\u00e4ndigen Entscheidungen von Polizist*innen im Bereitschafts- oder Wach- und Wechseldienst bestehen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Daraus k\u00f6nnen, dieser Analyse folgend, diskriminierende und ausgrenzende Praktiken resultieren, die nicht allein auf individuelle Einstellungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>Hinsichtlich solcher impliziten R\u00fcckkoppelungen w\u00e4re beispielsweise zu ber\u00fccksichtigen, inwiefern publizistische Beitr\u00e4ge in polizeinahen Zeitschriften dazu f\u00fchren k\u00f6nnen, dass sich Stereotype oder Vorurteile gegen\u00fcber bestimmten Gruppierungen verfestigen und dabei auch noch als durch Expert*innen legitimiert gelten. So ist einer k\u00fcrzlich erschienen Analyse des Deutschen Instituts f\u00fcr Menschenrechte zu entnehmen, dass kriminalistische Publikationen \u00fcber Organisierte Kriminalit\u00e4t generalisierende, vorverurteilende Aussagen \u00fcber Sinti*zze und Rom*nja enthalten.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> In diesem Zusammenhang kann auch auf Handlungsempfehlung 3 zur \u00dcberpr\u00fcfung von Klausurverhalten, Lehrmaterialien und Fallbeispielen verwiesen werden. \u00c4hnlich wie in den genannten Studien sollten auch Lehrende die verwendeten Lehrb\u00fccher, -materialien, aber auch -methoden kritisch \u00fcberpr\u00fcfen. Dies kann besonders ein Fach wie Interkulturelle Kompetenz betreffen, das durch bestimmte Materialien (wie die Lehrb\u00fccher \u201eT\u00fcrken und Araber verstehen und vernehmen\u201d oder \u201eRussen verstehen und vernehmen\u201d) oder die Methode des Rollenspiels Vorurteile schaffen kann, anstatt sie abzubauen. Als weiteres Beispiel seien in diesem Zusammenhang Untersuchungen zu sogenannten \u201eGefahrenorten\u201c, die anlasslose Kontrollen erm\u00f6glichen,<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> genannt, die auch das Positionspapier von Amnesty International betont, das im Anlagenband des Abschussberichts dokumentiert ist.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<h4>Gewaltaus\u00fcbung und Gewaltakzeptanz<\/h4>\n<p>(3) Indem die Stabsstelle Wilhelm Heitmeyers Forschungsansatz der \u201eGruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit\u201c (GMF) zugrunde legt, wird ein differenziertes Verst\u00e4ndnis der Betroffenheit verschiedener Minderheiten erreicht. Durch die darin angelegte Differenzierung verschiedener Formen von Menschenfeindlichkeit wird \u00fcber Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus hinaus auch beispielsweise Antiziganismus, Feindlichkeit gegen muslimische Menschen, Feindlichkeit gegen LGBTIQA+, Feindlichkeit gegen Obdachlose ber\u00fccksichtigt. Zudem sind auch Unterscheidungen wie nicht-intentionaler und intentionaler Rassismus oder prim\u00e4rer und sekund\u00e4rer Antisemitismus zu bedenken, in denen Ideologien der Ungleichwertigkeit zum Ausdruck kommen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Entscheidend ist, dass der Ansatz Heitmeyers den Zusammenhang zwei wesentlicher Elemente betrachtet: Ideologien der Ungleichwertigkeit und Gewaltakzeptanz.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Der Zusammenhang zwischen diesen beiden Elementen wird durch den vorliegenden Abschlussbericht nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt. Besonders im Kontext der Polizeiarbeit ist das Element der Gewaltakzeptanz ausschlaggebend, denn die Polizei verf\u00fcgt \u00fcber die exklusiven Befugnisse zur Anwendung von Gewalt: F\u00fcr zuk\u00fcnftige Untersuchungen und die Entwicklung von Empfehlungen w\u00e4re es folglich ratsam, nicht nur die Einstellungen in der Polizei zu ber\u00fccksichtigen, sondern auch, inwiefern staatliche Gewalt unter Umst\u00e4nden missbraucht wird. W\u00fcrden die Aspekte von menschenfeindlichen Einstellungen sowie der Aspekt der polizeilichen Gewaltanwendung (Akzeptanz von Gewalt gegen marginalisierte Gruppen, illegitime, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Gewalt und Machtmissbrauch) im Zusammenhang untersucht, lie\u00dfen sich Korrelationen erheben, welche es m\u00f6glich machen w\u00fcrden, Alltagsdiskriminierung und Rechtsextremismus differenzierter zu betrachten und passgenauere Handlungsempfehlungen zu entwerfen. Das w\u00fcrde auch erfordern, Betroffenenperspektiven einzubinden oder Anschluss an aktuelle Forschung zu suchen.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<h4>Werte als Fundament?<\/h4>\n<p>Nach Handlungsempfehlung 2 soll die Herausbildung einer Werteorientierung in der Ausbildung gest\u00e4rkt werden. Bei der Betonung der Werteorientierung im Sinne eines \u201erechtsstaatlichen Wertefundaments\u201c (Handlungsempfehlung 1) sind m\u00f6gliche Fallstricke zu ber\u00fccksichtigen: Seit dem sogenannten L\u00fcth-Urteil<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> aus dem Jahre 1958 wird von Grundrechten auch als \u201eobjektive Werteordnung\u201c gesprochen. Das hei\u00dft, dass Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes nicht nur f\u00fcr das \u00f6ffentliche, sondern auch f\u00fcr das Privatrecht gelten. Es w\u00e4re vorschnell, daraus eine objektiv geltende Werteorientierung abzuleiten, an der sich die Ausbildung von Polizist*innen orientieren soll. Beansprucht man dies, wird ein Aspekt \u00fcbersehen, der aus demokratietheoretischer Perspektive betont wird. Demnach erm\u00f6glichen demokratischer Rechtsstaat und Grundgesetz eine demokratische, pluralistische Gesellschaft und \u00d6ffentlichkeit.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Darin soll Raum f\u00fcr Kontroversen \u00fcber unterschiedliche Werteverst\u00e4ndnisse bestehen. Dies setzte die F\u00e4higkeit voraus, sich argumentierend und rechtfertigend mit seinen Mitmenschen auseinandersetzen, Kompromisse eingehen und auch gute Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ver\u00e4nderungen der eigenen Wertvorstellungen annehmen zu k\u00f6nnen. Setzt man nun ein \u201erechtsstaatliches Wertefundament\u201c als vermeintlich eindeutig gegebenen Ma\u00dfstab f\u00fcr professionelle und individuelle Einstellungen voraus, so besteht nicht nur ein Rechtfertigungsproblem, sondern man konterkariert die Kontroversit\u00e4t demokratischer Auseinandersetzungen \u00fcber vorhandene Werteverst\u00e4ndnisse \u2013 ein wesentlicher Aspekt einer liberalen Gesellschaft.<\/p>\n<p>Eine \u00e4hnliche Problematik gilt f\u00fcr Handlungsempfehlung 13, die die Einrichtung eines Werte-Management-Systems vorschl\u00e4gt, das die \u201eGrundlage f\u00fcr erwartetes regelkonformes Verhalten\u201c bilden soll.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Dabei wird auf Ans\u00e4tze eines Compliance-Management-Systems verwiesen, das bef\u00f6rdern soll, nicht tolerierbaren \u00c4u\u00dferungen entgegenzutreten.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Solche Ans\u00e4tze m\u00f6gen in Bereichen hilfreich sein, die nach klaren Kriterien zu beurteilen sind, wie etwa Korruption. F\u00fcr rechtsextremistische oder menschenfeindliche Einstellungen sind aber klare Regeln f\u00fcr sprachliche \u00c4u\u00dferungen, die Verwendung bestimmter Abzeichen oder sonstiger Weisen, seine Einstellung zum Ausdruck zu bringen, lediglich ein Teilaspekt. Um eine \u201epositive Kulturver\u00e4nderung hervorzurufen und Besch\u00e4ftigte darin zu best\u00e4rken, Fehlverhalten sowie nicht tolerierbaren \u00c4u\u00dferungen in den eigenen Reihen entgegenzutreten\u201c,<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> bedarf es einer demokratisch gepr\u00e4gten Arbeitsweise und Umgangsform, in der das Erheben der eigenen Stimme zur Kritik tats\u00e4chlich Einfluss haben<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> oder zumindest einen argumentativen Austausch ansto\u00dfen kann.<\/p>\n<p>Bei Verweisen auf ein \u201erechtstaatliches Wertefundament\u201c sollte der Wert der demokratisch, argumentativ gef\u00fchrten Kontroverse betont werden. Hierzu bedarf es der Achtung Anderer als Mitmenschen, deren Meinungen und Argumente zun\u00e4chst, auch bei starken Abweichungen und Differenzen, ernst zu nehmen sind. Rechtsextremistischen, menschenverachtenden Einstellungen wird dann im Ansatz durch Bereitschaft zum offenen und demokratischen Gespr\u00e4ch, das durch gegenseitige Achtung motiviert ist, entgegengewirkt. Das schlie\u00dft nicht aus, sondern verlangt geradezu offenbar menschenverachtendes Verhalten mit Verweis auf Beamten- und Strafrecht zu ahnden. Ein grunds\u00e4tzliches Entgegenwirken zu solchen Einstellungen und Sichtweisen, bevor dienst- und strafrechtliche Konsequenzen eine Rolle spielen k\u00f6nnen, ist nur dann m\u00f6glich, wenn Kontroversen als begr\u00fc\u00dfenswert und Ambiguit\u00e4ten zumindest nicht als Problem betrachtet werden.<\/p>\n<p>Folglich sollten im Rahmen der Ausbildung Formate gest\u00e4rkt werden, die die Auseinandersetzung mit anderen Perspektiven f\u00f6rdern. Handlungsempfehlungen 8, 10 und 12 schlagen eine Auseinandersetzung mit \u201esozialen Bewegungen\u201c (8), St\u00e4rkung der F\u00e4higkeiten zur Kommunikation und Begr\u00fcndung polizeilichen Handelns (10) sowie die Vernetzung mit lokalen \u201eQuartieren\u201c (12) vor. Bildungsformate, die in diesem Sinne die Auseinandersetzung mit verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen bef\u00f6rdern, sollten auch in der Ausbildung bereits verst\u00e4rkt werden. Eine prim\u00e4re Fokussierung auf Werteorientierungen k\u00f6nnte hierf\u00fcr aus den genannten Gr\u00fcnden hinderlich sein.<\/p>\n<h4>Reflexion und Dialog erm\u00f6glichen<\/h4>\n<p>Handlungsempfehlungen 5 und 6 beinhalten die Erweiterung von M\u00f6glichkeiten zur Selbstreflexion (5) und Berufsrollenreflexion (6). F\u00fcr Letztere ist im Abschlussbericht ein Modelldurchlauf dokumentiert. Bez\u00fcglich vieler Belastungen und Probleme, die f\u00fcr Polizist*innen im Dienst auftreten k\u00f6nnen, ist eine Reflexion unter Kolleg*innen sinnvoll. Damit solche Ma\u00dfnahmen kritisches Einschreiten gegen und demokratisches, diskursives Umgehen mit rechtsextremistischen und menschenfeindlichen Einstellungen bef\u00f6rdern k\u00f6nnen, sollten nicht allein polizeiliche Erfahrungen einbezogen werden. Es sollte auch thematisiert werden, auf welche gesellschaftlichen Personengruppen solche Einstellungen eine bedrohliche oder zumindest vertrauensmindernde Wirkung haben. Daf\u00fcr ist es n\u00f6tig, auch die Perspektiven von Personen einzubeziehen, die durch solche Einstellungen betroffen sind.<\/p>\n<p>In aktuellen Empfehlungen des \u201eUN-Ausschusses f\u00fcr die Beseitigung von Rassendiskriminierung\u201c (CERD) hei\u00dft es,<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> die Angeh\u00f6rigen von Sicherheitsbeh\u00f6rden seien im Rahmen von Bildung und Training zu sensibilisieren f\u00fcr ihre eigenen Vorurteile (\u201ebias\u201c) und f\u00fcr die Wirkung ihres Handelns auf marginalisierte Personengruppen im eigenen sozialen Umfeld.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Zudem seien die Betroffenen rassistischer Diskriminierung und zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Umsetzung von Bildungsma\u00dfnahmen zu beteiligen.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Es ist n\u00f6tig, in Reflexionsprozesse externe Perspektiven auf die Polizeiarbeit, besonders die von Betroffenen, einzubeziehen. Denn viele Haltungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie auch allt\u00e4gliche Formen von Diskriminierung, jenseits expliziter rechtsextremistischer Einstellungen, werden als solche oft erst in Auseinandersetzung mit Betroffenen verst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>Der mit Handlungsempfehlung 17 verbundene Vorschlag, die Alltagsreflexion durch Trainer*innen, die nicht der Polizei angeh\u00f6ren, und au\u00dferhalb von R\u00e4umlichkeiten von Beh\u00f6rden durchzuf\u00fchren, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allgemein bedarf es jedoch einer st\u00e4rkeren inhaltlichen Fokussierung im Sinne der CERD-Empfehlungen.<\/p>\n<p>In diesem Sinne sollten auch Handlungsempfehlung 4 zur St\u00e4rkung der Lehrinhalte der F\u00e4cher Ethik, Soziologie, Politikwissenschaften, Psychologie, Medienwissenschaften und Interkulturelle Kompetenz sowie Handlungsempfehlung 7 zur Medienkompetenz verstanden werden. Eine echte St\u00e4rkung kann dadurch erreicht werden, dass Ankn\u00fcpfungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Erfahrungen zu bieten, die (angehende) Polizist*innen in der Praxis machen werden oder bereits gemacht haben.<\/p>\n<p>Einen neuen Ansatz k\u00f6nnte hierf\u00fcr die Entwicklung von Formaten der Menschenrechtsbildung liefern. Das hie\u00dfe gem\u00e4\u00df der \u201eErkl\u00e4rung der Vereinten Nationen \u00fcber Menschenrechtsbildung und -ausbildung\u201c (HRET), nicht allein Faktenwissen zu vermitteln.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Vielmehr bedarf es auch einer Etablierung partizipativer und inklusiver Lehrformate, in denen die jeweiligen Erfahrungen der Studierenden Raum bekommen k\u00f6nnen (Art. 2 Abs. 2 (b) HRET). Des Weiteren w\u00e4re der Anspruch an diese F\u00e4cher auch, die Best\u00e4rkung, im Sinne von Empowerment, der angehenden \u2013 und praktizierenden \u2013 Polizist*innen zu bef\u00f6rdern, sich f\u00fcr die eigenen und anderer Rechte, \u00fcber formale dienstliche Verpflichtungen hinaus, einzusetzen. Dies k\u00f6nnte erreicht werden, indem verschiedene Wege innerhalb und au\u00dferhalb der Polizei mit Konflikten oder Missst\u00e4nden umzugehen, diskutiert und erarbeitet werden (Art. 2 Abs. 2 (c) HRET).<\/p>\n<p>Eine besondere Herausforderung liegt hierbei vermutlich darin, die Medienkompetenz (Handlungsempfehlung 7) zu st\u00e4rken. Bei explizit rechtsextremistischen und die Shoa verharmlosenden oder gar verh\u00f6hnenden Posts in Chatgruppen ist zu vermuten, dass die inhaltliche Problematik den allermeisten schnell klar wird. Eine spezielle Aufgabe von Formaten der Menschenrechtsbildung k\u00f6nnte hierbei darin liegen, \u00fcber soziale Medien verbreitete Ph\u00e4nomene, wie \u201eThin Blue Line\u201c, die indirekt dichotome und autorit\u00e4re Weltbilder vermitteln und zugleich genuin polizeiliche Erfahrungen ansprechen, aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Lehrenden wird w\u00e4hrend der Ausbildung teils eine \u00e4hnliche Autorit\u00e4t als Vorbilder zugeschrieben, wie Tutor*innen in Praxisabschnitten oder Trainer*innen in praktischen \u00dcbungen.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> Die Erfahrungen, die im Kontakt mit ihnen gemacht werden, k\u00f6nnen auf die Entwicklung von Kommissarsanw\u00e4rter*innen w\u00e4hrend der Ausbildung Einfluss nehmen. Daf\u00fcr sollten sie sensibilisiert werden, indem die Auseinandersetzung mit folgenden Punkten im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen erm\u00f6glicht wird: (i) mit diskriminierungssensiblem Verhalten in der Lehre und (ii) damit, wie sie Studierende beim Umgang mit rechtsextremen oder menschenfeindlichen Einstellungen unter Studierenden sowie Dozierenden, Trainer*innen sowie Tutor*innen st\u00e4rken k\u00f6nnen. Zu beachten ist, dass auch Auszubildende sowie Polizist*innen durch Kolleg*innen Diskriminierungserfahrungen machen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Debatte \u00fcber die Ziele der Polizeiausbildung<\/h4>\n<p>Der Abschussbericht der \u201eStabsstelle Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW\u201c weist der Ausbildung von Polizist*innen neben der F\u00fchrung und Fortbildung eine zentrale Rolle beim Umgang mit rechtsextremistischen Einstellungen in der Polizei zu.<\/p>\n<p>Aus Sicht der Hochschulausbildung sind mit diesen Anforderungen weitgreifende Herausforderungen verbunden. Grunds\u00e4tzlich stellt sich die Frage, welche Ziele mit dem Studium erreicht werden sollen: Es ist eine Verst\u00e4ndigung n\u00f6tig \u00fcber das Verh\u00e4ltnis zwischen polizeipraktischen Inhalten, die das \u201eHandwerk\u201c des Polizeiberufs vermitteln, und Bildungsprozessen, die die Rolle der Polizei in einer demokratischen Gesellschaft, den Bezug auf Menschenrechte und die Bedeutung von Beziehungen zur Zivilgesellschaft vertiefen und zur Auseinandersetzung mit der eigenen Organisationskultur bef\u00e4higen. Derartige Bildungsprozesse ben\u00f6tigen Zeit und Gelegenheiten; das setzt neben der Bereitschaft der Hochschulen auch die der Politik voraus, die \u00fcber die Dauer und die Mittel der Ausbildung entscheiden.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Auch sind Ver\u00e4nderungen im Selbstverst\u00e4ndnis, in der Organisationskultur und in den Befugnissen der Institution Polizei erforderlich, sollen Ausbildungsreformen nachhaltig die Werthaltung von Polizist*innen verbessern.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen, Stabsstelle Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW: Abschlussbericht: Band 1, D\u00fcsseldorf 2021, online unter: <a href=\"http:\/\/www.im.nrw\/system\/files\/media\/document\/file\/berichtstrechtsband1.pdf\">www.im.nrw\/system\/files\/media\/document\/file\/berichtstrechtsband1.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen a.a.O., S. 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 ebd., S. 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 ebd., S. 16f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 ebd., S. 53<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. Lipsky, M.: Street-Level Bureaucracy: Dilemmas of the Individual in Public Services, New York 2010 (1980)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 ebd., Kapitel 6 und 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Herzog, L.: Reclaiming the System: Moral Responsibility, Divided Labour, and the Role of Organizations in Society, Oxford 2018, Kapitel 7 und 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. Behrendes, U.: Zwischen Gewaltgebrauch und Gewaltmissbrauch \u2013 Anmerkungen eines polizeilichen Dienststellenleiters, in: Herrnkind, M.; Scheerer, S. (Hg.): Die Polizei als Organisation mit Gewaltlizenz \u2013 M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Kontrolle, M\u00fcnster 2003, S. 157-194; Feltes, T.: Polizeiliches Fehlverhalten und Disziplinarverfahren \u2013 ein ungeliebtes Thema. \u00dcberlegungen zu einem alternativen Ansatz, in: Die Polizei 2012, H. 10, S. 285-314<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0 Fassin, D.: La force de l&#8217;ordre: Une anthropologie de la police des quartiers, Paris 2015; Ders.: Die Politik des Ermessensspielraums: Der \u201egraue Scheck\u201c und der Polizeistaat, in: Loick, D.: Kritik der Polizei, Frankfurt am Main, 2018, S. 135-164<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0 T\u00f6pfer, E.: (Dis-)Kontinuit\u00e4ten antiziganistischen Profilings im Zusammenhang mit der Bek\u00e4mpfung \u201ereisender T\u00e4ter\u201c, Berlin 2021, <a href=\"http:\/\/www.institut-fuer-menschen-rechte.de\/fileadmin\/Redaktion\/PDF\/UKA\/Forschungsbericht_Dis_Kontinuitaeten_anti-ziganistischen_Profilings_im_Zusammenhang_mit_der_Bekaempfung_reisender_Taeter.pdf\">www.institut-fuer-menschen-rechte.de\/fileadmin\/Redaktion\/PDF\/UKA\/Forschungsbericht_Dis_Kontinuitaeten_anti-ziganistischen_Profilings_im_Zusammenhang_mit_der_Bekaempfung_reisender_Taeter.pdf<\/a>, S. 6 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0 vgl. Thompson, V.: Racial Profiling, institutioneller Rassismus und Interventionsm\u00f6glichkeiten, Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung, <a href=\"http:\/\/www.bpb.de\/gesellschaft\/migration\/kurzdossiers\/308350\/racial-profiling-institutioneller-rassismus-und-interven-tionsmoeglichkeiten\">www.bpb.de\/gesellschaft\/migration\/kurzdossiers\/308350\/racial-profiling-institutioneller-rassismus-und-interven-tionsmoeglichkeiten<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0 Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen, Stabsstelle Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW: Abschlussbericht: Band 2 \u2013 Anlagen, D\u00fcsseldorf 2021, Anlage 23, <a href=\"http:\/\/www.im.nrw\/system\/files\/media\/document\/file\/berichtsrechts-band2.pdf\">www.im.nrw\/system\/files\/media\/document\/file\/berichtsrechts-band2.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0 vgl. Heitmeyer, W.: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Gesellschaftliche Zust\u00e4nde und Reaktionen in der Bev\u00f6lkerung aus 2002 bis 2005, in: Ders. (Hg.): Deutsche Zust\u00e4nde 4, Frankfurt am Main 2005, S. 15-38<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a>\u00a0 vgl. Abdul-Rahman, L.; Esp\u00edn Grau, H.; Singelnstein, T.: Zwischenbericht zum Forschungsprojekt \u201eK\u00f6rperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen\u201c (KviAPol). Polizeiliche Gewaltanwendungen aus Sicht der Betroffenen, Bochum 2020, 2. Aufl., <a href=\"https:\/\/kviapol.rub.de\/images\/pdf\/KviAPol_Zwischenbericht_2_Auflage.pdf\">https:\/\/kviapol.rub.de\/images\/pdf\/KviAPol_Zwischenbericht_2_Auflage.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a>\u00a0 BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 1958 &#8211; 1 BvR 400\/51 -, Rn. 1-75,<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/e\/rs19580115_1bvr040051.html\">http:\/\/www.bverfg.de\/e\/rs19580115_1bvr040051.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0 vgl. Habermas, J.: Faktizit\u00e4t und Geltung: Beitr\u00e4ge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt am Main 1994; Maus, I.: \u00dcber Volkssouver\u00e4nit\u00e4t: Elemente einer Demokratietheorie, Berlin 2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a>\u00a0 Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen a.a.O. (Fn. 1), S. 71<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a>\u00a0 ebd., (Fn. 62), S. 71<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen a.a.O. (Fn. 1), S. 71<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a>\u00a0 vgl. Hirschmann, A.: Exit, Voice and Loyalty: Responses to Decline in Firms, Organizations and States, Cambridge MA 1970; Herzog a.a.O. (Fn. 8)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a>\u00a0 Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD), 2020, General recommendation No. 36 (2020) on preventing and combating racial profiling by law enforcement officials, CERD\/C\/GC\/36, <a href=\"https:\/\/tbinternet.ohchr.org\/_layouts\/15\/treatybody-external\/Download.aspx?symbolno=CERD\/C\/GC\/36&amp;Lang=en\">https:\/\/tbinternet.ohchr.org\/_layouts\/15\/treatybody-external\/Download.aspx?symbolno=CERD\/C\/GC\/36&amp;Lang=en<\/a>, [20.03.2022], \u00a7\u00a7 42, 45, 48<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a>\u00a0 \u201ecommunity\u201c im Original wird hier mit \u201esoziales Umfeld\u201c \u00fcbersetzt. Die naheliegende \u00dcbersetzung mit \u201eGemeinschaft\u201c w\u00fcrde im Deutschen eine starke inhaltliche oder pers\u00f6nliche Verbundenheit suggerieren, was hier nicht gemeint ist.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a>\u00a0 ebd., \u00a7\u00a7 42, 45<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a>\u00a0 vgl. hierzu auch Trappe, T.: Menschenrechtsbildung als Recht des Polizeibeamten, in: Kugelmann, D. (Hg.): Polizei und Menschenrechte, Bonn 2019, S. 45-72<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a>\u00a0 vgl. Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen a.a.O. (Fn. 1), 55<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a>\u00a0 Mit der Einf\u00fchrung von Formaten der Berufsrollenreflexion \u00fcber den Zeitraum des Studiums hinaus, hat der Minister des Inneren NRW bereits einen Schritt getan. Damit hat ein Entwicklungsprozess jedoch gerade erst begonnen.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Emanuel John und Nanina Marika Sturm Rechtsextremes Gedankengut und Chatgruppen innerhalb der Polizei, in<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,133],"tags":[951,1094,1195],"class_list":["post-21814","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-129","tag-menschenrechtsbildung","tag-polizei","tag-rechtsextremismus"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21814","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21814"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21814\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21814"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21814"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21814"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}