{"id":21824,"date":"2022-08-24T10:35:06","date_gmt":"2022-08-24T10:35:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21824"},"modified":"2022-08-24T10:35:06","modified_gmt":"2022-08-24T10:35:06","slug":"kennzeichnungspflicht-eine-kurze-uebersicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21824","title":{"rendered":"Kennzeichnungspflicht &#8211; Eine kurze \u00dcbersicht"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><strong>Die Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen im Einsatz war und ist in der Bundesrepublik umstritten. Zehn Bundesl\u00e4nder haben sie mittlerweile in anonymisierter Form eingef\u00fchrt, drei weitere und der Bund wollen das in den laufenden Legislaturperioden tun.\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>Dass Polizist*innen im Einsatz als Personen identifizierbar sein sollen, ist nicht nur eine Standardforderung von <!--more-->Menschenrechtsorganisationen. Bereits seit 2001 hei\u00dft es im \u201eEurop\u00e4ischen Kodex der Polizeiethik\u201c des Europarates, dass Polizist*innen \u201enormalerweise den Nachweis ihrer polizeilichen Stellung und professionellen Identit\u00e4t\u201c geben.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> In Deutschland wird dies zun\u00e4chst \u00fcber die Bestimmungen zur \u201eAusweispflicht\u201c geregelt. \u00dcberall gilt, dass sich Polizist*innen \u201eauf Verlangen der Betroffenen\u201c ausweisen m\u00fcssen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Beamt*innen der Kriminalpolizei m\u00fcssen unabh\u00e4ngig vom Begehren der Betroffenen bei jeder dienstlichen Handlung Dienstausweise vorzeigen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Diese allgemeine Form der pers\u00f6nlichen Identifizierbarkeit von Polizist*innen ist wenig kontrovers.<\/p>\n<p>Im Zentrum der \u00f6ffentlichen Debatte steht vielmehr die individuelle Kennzeichnung von Polizist*innen in geschlossenen Einheiten. Bei deren Eins\u00e4tzen lassen sich wegen der Uniformierung die handelnden Personen nicht pers\u00f6nlich identifizieren. Das verhindert eine nachtr\u00e4gliche Aufkl\u00e4rung von Sachverhalten, und es verhindert disziplinar- oder strafrechtliche W\u00fcrdigungen des Geschehens. Vorw\u00fcrfe wegen unrechtm\u00e4\u00dfigen Polizeiverhaltens, wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Gewaltanwendung bleiben erfolglos, wenn Polizist*innen nicht individuell bestimmt werden k\u00f6nnen. F\u00fcr geschlossene Polizeieinheiten kennt die Polizei traditionell nur taktische Kennzeichnungen, die keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf eine bestimmte Person zulassen. Die Ausweispflicht auf Verlangen gilt bei geschlossenen Eins\u00e4tzen nur f\u00fcr die Einsatzleitung.<\/p>\n<h4>(Fehlende) Absichten und Umsetzungen<\/h4>\n<p>Im Hinblick auf die \u201eKennzeichnungspflicht\u201c von Polizist*innen bei geschlossenen Eins\u00e4tzen \u2013 etwa bei Demonstrationen oder bei Fu\u00dfballspielen \u2013 lassen sich die deutschen Polizeien in drei Gruppen teilen.<\/p>\n<ul>\n<li>In drei Bundesl\u00e4ndern besteht keine Kennzeichnungspflicht; dort ist auch nicht beabsichtigt, diese in den kommenden Jahren einzuf\u00fchren. Neben dem Saarland gilt das f\u00fcr die beiden bev\u00f6lkerungsreichsten Bundesl\u00e4nder Bayern und Nordrhein-Westfalen (NRW). NRW ist dabei das einzige Land, das die (2016 eingef\u00fchrte) Kennzeichnungspflicht 2017 wieder abschaffte.<\/li>\n<li>In Sachsen, Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen sehen die aktuellen Koalitionsvertr\u00e4ge die Einf\u00fchrung einer anonymisierten Kennzeichnung vor. (In Niedersachsen war das 2013 schon vergeblich vereinbart worden.) Die Ampelkoalition hat f\u00fcr die Polizeien des Bundes die \u201epseudonyme Kennzeichnung\u201c angek\u00fcndigt.<\/li>\n<li>In den \u00fcbrigen zehn Bundesl\u00e4ndern besteht eine allgemeine Kennzeichnungspflicht. In einigen ist diese allein durch Verordnungen oder Erlasse geregelt, etwa in Hessen oder Rheinland-Pfalz. In anderen ist sie gesetzlich vorgeschrieben; in der Regel im Landespolizeigesetz (z.\u00a0B. in Berlin und Brandenburg), mitunter aber auch im allgemeinen Beamtenrecht (Hamburg).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vorschriften in den Bundesl\u00e4ndern sind uneinheitlich. Teilweise stellen sie Sonderbestimmungen f\u00fcr das generell eingef\u00fchrte Tragen von Namensschildern an Uniformen dar (etwa in Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt); in anderen Bundesl\u00e4ndern (z.\u00a0B. Bremen oder Th\u00fcringen) sind sie allein f\u00fcr geschlossene Einheiten geschaffen worden. Grunds\u00e4tzlich stimmen die Vorschriften in einigen Punkten \u00fcberein:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Kennzeichnung erfolgt in anonymisierter Form durch eine Buchstaben-Zahlen-Kombination, die auf dem R\u00fccken der Dienstkleidung und dem Helm angebracht wird. Die Kombination erlaubt durch die letzten Ziffern den R\u00fcckschluss auf den\/die einzelnen Beamt*in.<\/li>\n<li>Die Liste \u00fcber die Zuordnung von Person und Kennzeichnung wird von den personalf\u00fchrenden Stellen verwahrt und nur f\u00fcr disziplinar- und strafrechtliche Zwecke zug\u00e4nglich gemacht.<\/li>\n<li>Die Pflicht ist auf das Tragen der Uniform beschr\u00e4nkt. In Hamburg bezieht sie sich allein auf den \u201eDienstanzug aus besonderem Anlass\u201c bei geschlossenen Eins\u00e4tzen. In Schleswig-Holstein greift sie erst bei einer Einsatzgruppe ab sechs Polizist*innen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Erfahrungen<\/h4>\n<p>Die Kennzeichnungspflicht wurde und wird von den Polizeigewerkschaften in Deutschland vehement abgelehnt. \u201eDiskriminierung\u201c, \u201eDiffamierung\u201c, Gef\u00e4hrdung der Sicherheit von Polizist*innen und ihrer Familien, so laute(te)n die Argumente. 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht \u00fcber die Klage einer brandenburgischen Polizistin gegen die Pflicht zum Tragen eines Namensschildes. Zwar sah das Gericht in der Namensangabe einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, dieser sei jedoch von der Eingriffsintensit\u00e4t gering und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ausgestaltet. Das Gericht verwies im Zusammenhang mit der anonymisierten Kennzeichnung auf ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte, der \u2013 in einem von deutschen Fu\u00dfballfans angestrengten Verfahren \u2013 eine unverwechselbare Kennzeichnung von Polizist*innen empfohlen hatte.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>In seiner Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht auch angemerkt, dass es weder Hinweise auf vermehrte Strafanzeigen gegen Polizist*innen gibt, noch dass F\u00e4lle bekannt geworden seien, in denen die namentliche Kennzeichnung zu au\u00dferdienstlichen Gef\u00e4hrdungen oder Bedrohungen f\u00fcr Polizist*innen oder ihre Familien gef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>Die Erfahrungen mit der anonymisierten Kennzeichnung f\u00fcr geschlossene Einheiten sind bislang nicht systematisch ausgewertet worden. Vereinzelte Berichte geben allerdings erste Einblicke:<\/p>\n<p>In Hamburg war die Kennzeichnungspflicht 2019 befristet und mit einem Evaluationsvorbehalt eingef\u00fchrt worden. In ihrem (erfolgreichen) Gesetzentwurf zur Entfristung legte der Senat den Evaluationsbericht vor. Zwischen dem 5. November 2019 und dem 31. Dezember 2020 hatten 23.794 Polizist*innen in 200 Eins\u00e4tzen die anonymisierte Kennzeichnung getragen. Im Dezernat Interne Ermittlungen wurden insgesamt 12 Ermittlungsvorg\u00e4nge eingeleitet, davon sechs wegen \u201eK\u00f6rperverletzung im Amt\u201c. In diesem Verfahren konnten sieben Polizist*innen identifiziert werden; zwei allein aufgrund der Kennzeichnung. Wegen mangelnder Lesbarkeit konnten in sechs F\u00e4llen die Personen nicht identifiziert werden.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> In Hessen konnten in den Jahren 2016-2018 durch die Kennzeichnungspflicht sechs Straftaten und zwei Dienstvergehen aufgekl\u00e4rt werden.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> In Th\u00fcringen fanden in den Jahre 2019-2021 36 \u201eRepersonalisierungen\u201c statt, die im Rahmen von 17 Ermittlungsverfahren und zwei Dienstaufsichtsbeschwerden erfolgten.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Die bisherigen Erfahrungen unterstreichen die Bedeutung der Kennzeichnungspflicht als ein Baustein zur Kontrolle von Polizei. Neben den durch sie erm\u00f6glichten Straf- oder Disziplinarma\u00dfnahmen d\u00fcrfte sie auch m\u00e4\u00dfigend auf jene wirken, die durch das Risiko der Identifizierbarkeit von rechtswidrigem Verhalten abgehalten werden.<\/p>\n<p>Rechtsgrundlagen der Kennzeichnungspflichten (*= nicht ver\u00f6ffentlicht)<\/p>\n<p>Berlin: <em>Gesch\u00e4ftsanweisung Dir E Nr. 01\/2018 \u00fcber die taktische Kennzeichnung der Polizei Berlin v. 27.2.2018<\/em><\/p>\n<p>Brandenburg: <em>Verwaltungsvorschrift \u00fcber die Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbediensteten v. 21.11.2012, ABl. Brandenburg 2012, S. 1956<\/em><\/p>\n<p>Bremen: <em>Erlass \u00fcber die Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbediensteten in geschlossenen Einheiten v. 19.06.2014<\/em><\/p>\n<p>Hamburg: <em>Verordnung zur Kennzeichnungspflicht nach \u00a7 111a des Hamburgischen Beamtengesetzes v. 5.11.2019, Hamburg. Gesetz- und Verordnungsbl. 2019, S. 365<\/em><\/p>\n<p><em>Hessen: Verwaltungsvorschrift Dienstbekleidung v. 1.4.2019*<\/em><\/p>\n<p>Mecklenburg-Vorp.: <em>Individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Einsatzeinheiten der Landespolizei v. 1.1.2018*<\/em><\/p>\n<p>Rheinland-Pfalz: <em>Erscheinungsbild der Polizei Rheinland-Pfalz. Tragen der Dienstkleidung. Rundschreiben des Innenministeriums v. 1.1.2014<\/em><\/p>\n<p>Sachsen-Anhalt: <em>Verordnung \u00fcber die Kennzeichnungspflicht zur nachtr\u00e4glichen Identifizierung von Polizeibeamten des Landes v. 28.4.2018, GVBl. LSA 2019, S. 43<\/em><\/p>\n<p>Schleswig-Holstein: <em>Erlass \u00fcber die namentliche Kennzeichnung und Erkennbarkeit von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten v. 7.12.2012<\/em><\/p>\n<p>Th\u00fcringen: <em>Verwaltungsvorschrift v. 1.5.2017*<\/em><\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Council of Europe: The European Code of Police Ethics, Recommenadtion Rec(2001)10 v. 19.9.2001, Rdnr. 45<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 z.\u00a0B. \u00a7 8 S\u00e4chsPolG<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 z.\u00a0B. Innenministerium NRW: Polizeidienstausweise, Kriminaldienstmarken und Visitenkarten, Runderlass v. 12.4.2010, Rdnr. 2.5.1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 Bundesverwaltungsgericht: Urteil v. 26.9.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 B\u00fcrgerschaft Hamburg Drs. 22\/5887 v. 28.9.2021, S. 6f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 Frankfurter Rundschau v. 15.3.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 LT Th\u00fcringen Drs. 7\/5355 v. 22.4.2022, S. 3<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Die Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen im Einsatz war und ist in der Bundesrepublik<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,134],"tags":[837,1117],"class_list":["post-21824","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-130","tag-kennzeichnungspflicht","tag-polizeikontrolle"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21824","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21824"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21824\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21824"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21824"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21824"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}