{"id":21832,"date":"2022-11-24T10:46:47","date_gmt":"2022-11-24T10:46:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21832"},"modified":"2022-11-24T10:46:47","modified_gmt":"2022-11-24T10:46:47","slug":"wie-scharf-ist-das-schwert-untersuchungsausschuesse-als-mittel-der-polizeikontrolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21832","title":{"rendered":"Wie scharf ist das Schwert? &#8211; Untersuchungsaussch\u00fcsse als Mittel der Polizeikontrolle"},"content":{"rendered":"<h3>von Maximilian Pichl<\/h3>\n<p><strong>Gewaltexzesse, rechte Chatgruppen und rassistische Kontrollen \u2013 der Bedarf nach einer wirksamen \u00dcberwachung der Polizei ist gro\u00df. Parlamentarische Kontrollinstrumente wie Untersuchungsaussch\u00fcsse stehen in der politischen Diskussion weniger im Fokus. Welchen Beitrag zur Kontrolle k\u00f6nnen sie leisten?<\/strong><\/p>\n<p>Aufsehenerregende Geheimdienstskandale rund um die deutschen Verfassungsschutz\u00e4mter und den <!--more-->Bundesnachrichtendienst pr\u00e4gten in den vergangenen Jahren die Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsaussch\u00fcssen in Bund und L\u00e4ndern wie im Falle der NSA-Aff\u00e4re oder dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Aber auch die Arbeit von Polizeibeh\u00f6rden ist ein zentraler Gegenstand parlamentarischer Untersuchungsverfahren, nicht zuletzt in den mittlerweile f\u00fcnfzehn Untersuchungsaussch\u00fcssen, die sich mit der Aufarbeitung der NSU-Mordserie besch\u00e4ftigt haben (Stand September 2022).<\/p>\n<p>Gemeinhin gelten Untersuchungsaussch\u00fcsse als sch\u00e4rfstes Schwert der Oppositionsfraktionen, um politische Skandale der Regierung, aber auch administrative Fehleinsch\u00e4tzungen und -leistungen \u00f6ffentlichkeitswirksam im parlamentarischen Raum aufzugreifen und \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum tiefgehend zu behandeln. Oft stehen dabei die verantwortlichen Minister*innen im Fokus, wie beispielsweise beim ber\u00fchmten Visa-Untersuchungsausschuss, vor dem sich der ehemalige Au\u00dfenminister Joschka Fischer verantworten musste. Weniger bekannte Prominenz ist zwar in Untersuchungsaussch\u00fcssen zur Polizei zu erwarten, daf\u00fcr ist die Notwendigkeit einer kritischen Aufarbeitung durch das Parlament nicht weniger dringlich. Aber wie scharf ist das Schwert des Untersuchungsausschusses, wenn es nicht um Skandale von Regierungs\u00adpolitiker*innen geht, sondern um die Kontrolle von Beh\u00f6rden? M\u00f6glichkeiten und Grenzen parlamentarischer Untersuchungsaussch\u00fcsse sollen in diesem Beitrag ausgelotet werden.<\/p>\n<h4>Das Kontrolldefizit der Polizei<\/h4>\n<p>Die Organisation der Polizei ist historisch gepr\u00e4gt durch Befehlsgehorsam, Cop Culture<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> und Autoritarismus. Zudem verdichten sich in der Polizei als Staatsapparat Herrschaftsverh\u00e4ltnisse in Form institutioneller Praktiken, wie das Beispiel des Racial Profiling zeigt. Schwerwiegend kommt hinzu, dass mitunter Vorgesetzte Fehlverhalten von Beamt*innen vertuschen und die wenigen internen Regulierungsmechanismen dadurch sabotiert werden. Aufsehen erregte j\u00fcngst ein Fall aus dem Polizeipr\u00e4sidium in Frankfurt\/M.: Polizeibeamt*innen sollen in Chats rassistische und rechte Inhalte verbreitet haben. F\u00fchrungskr\u00e4fte, die von den Vorf\u00e4llen Kenntnis erlangten, schritten nicht ein und sollen sogar die Aufkl\u00e4rung aktiv behindert haben.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Eine solche Kultur der Verantwortungslosigkeit sendet entsprechende Signale in den Apparat der Polizei. F\u00fcr die Kontrolle der Institution hat diese Verfasstheit eine doppelte Bedeutung: In den meisten F\u00e4llen gibt es keine selbstkritische Aufarbeitung von innen, aber die Abschottung des Apparats nach au\u00dfen erschwert auch eine kritische Aufarbeitung.<\/p>\n<p>Kritik an der Polizei wird zudem durch die beiden gro\u00dfen Polizeigewerkschaften GdP (Gewerkschaft der Polizei) und DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) in der \u00d6ffentlichkeit wirkungsvoll delegitimiert. Als im Zuge der globalen Black Lives Matter-Proteste auch in Deutschland institutioneller Rassismus in der Polizei vermehrt thematisiert wurde, versuchten Gewerkschaftsvertreter*innen die Vorw\u00fcrfe als haltlos darzustellen. F\u00fcr eine Fehlerkultur ist es weiterhin nicht f\u00f6rderlich, dass die Innenminister*innen ihre weisungsbefugte Kontroll- und Fachaufsicht oft nicht hinreichend wahrnehmen und sich bei polizeilichem Fehlverhalten kritiklos hinter die Beh\u00f6rden stellen. Dass sich der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer einer unabh\u00e4ngigen Studie zu strukturellem Rassismus in der Polizei widersetzte, unterst\u00fctzte die Fraktionen in der Polizei, die das Thema nicht angehen wollten. Lediglich aus dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gab es Unterst\u00fctzung f\u00fcr eine anonym durchgef\u00fchrte Studie zu den Einstellungen von Polizeibeamt*innen, wenngleich auch die Kripo-Gewerkschaft das Problem des Rassismus nicht systemisch verstand, sondern einzelnen, sich falsch verhaltenden Beamt*innen zuordnen wollte. Schlie\u00dflich fehlt es an einer wirkungsvollen Kontrolle durch die Medien. Obschon es in den letzten Jahren ausgezeichnete investigative Recherchen von engagierten und kritischen Journalist*innen zu Polizeiskandalen gegeben hat, wird die Polizei \u00fcberwiegend als \u201eneutrale Instanz\u201c behandelt. Presseerkl\u00e4rungen der Polizei zu Vorf\u00e4llen, in denen sie selbst Konfliktpartei ist, werden oft unkritisch als \u201ewahre\u201c Darstellungen von Tatsachen behandelt, ohne sich die M\u00fche zu machen, die Hintergr\u00fcnde zu recherchieren. Damit wird der polizeilichen Perspektive eine Deutungshoheit verliehen, anstatt den Betroffenen von Polizeigewalt Glauben zu schenken \u2013 eine Privilegierung, die auch in Gerichtss\u00e4len zu be\u00adobachten ist.<\/p>\n<p>Nicht nur die innerbeh\u00f6rdliche und externe Kontrolle ist dadurch kom\u00adpliziert, auch dem Disziplinarrecht, dem Straf- und Staatshaftungsrecht sowie der ministeriellen Fach- und Dienstaufsicht sind Grenzen bei der polizeilichen Kontrolle gesetzt. Die rechtliche Verantwortung setzt in der Regel beim Verhalten einzelner Beamt*innen an und nimmt nicht den Apparat als solchen zum Gegenstand. \u00dcber die defizit\u00e4ren Kontrollinstrumente res\u00fcmieren Tobias Singelnstein und Benjamin Derin daher, \u201edie Polizei kann sich also weder selbst effektiv kontrollieren, noch gew\u00e4hrleisten die bestehenden staatlichen und zivilgesellschaftlichen Mechanismen eine hinreichende Kontrolle.\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>Aktuelle Untersuchungsaussch\u00fcsse zur Polizei<\/h4>\n<p>Parlamentarische Untersuchungsaussch\u00fcsse k\u00f6nnen dieses Kontrolldefizit nicht in G\u00e4nze kompensieren. Aber sie bieten die M\u00f6glichkeit, anhand konkreter Skandale den Polizeiapparat systematischer im Lichte einer gr\u00f6\u00dferen \u00d6ffentlichkeit zu beleuchten.<\/p>\n<p>Untersuchungsaussch\u00fcsse werden vom Parlament mit einem Auftrag eingesetzt und m\u00fcssen vor Ablauf der Wahlperiode einen Bericht vorlegen, der Feststellungen, Bewertungen und Handlungsempfehlungen enth\u00e4lt. Im Rahmen der Untersuchung, die gewisse Elemente eines Strafverfahrens enth\u00e4lt, k\u00f6nnen die Abgeordneten Sachverst\u00e4ndige laden, Akten beiziehen und auswerten sowie Zeug*innen in \u00f6ffentlichen und nicht-\u00f6ffentlichen Sitzungen befragen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> In parlamentarischen Untersuchungsverfahren treffen dabei rechtsstaatliche Sachverhaltslogiken und politische Faktoren auf eine widerspr\u00fcchliche Art aufeinander.<\/p>\n<p>Zwei aktuelle Verfahren zu Polizeiskandalen k\u00f6nnen dabei illustrieren, auf welche Weise parlamentarische Untersuchungsaussch\u00fcsse sich der Polizeikontrolle widmen. Im Sommer 2018 verhaftete die Polizei den jungen Syrer Amad A. und brachte ihn in die Justizvollzugsanstalt Kleve. Kurze Zeit danach verstarb A. bei einem Brand in seiner Zelle. Ob A. das Feuer selbst legte oder es eine Dritteinwirkung gab, ist bis heute nicht restlos gekl\u00e4rt. Klar ist jedoch, dass A. aufgrund eines Fehlers der Polizei festgenommen wurde, die ihn mit einem Mann aus Mali verwechselte.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Der Landtag von Nordrhein-Westfalen setzte einen Untersuchungsausschuss ein, der vor allem ergr\u00fcnden sollte, warum A. f\u00e4lschlicherweise festgenommen wurde. Im Abschlussbericht des Landtags<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> zeigte sich die Uneinigkeit der politischen Fraktionen \u00fcber die Bewertung des Sachverhalts. W\u00e4hrend die Regierungsfraktionen (CDU und FDP) eine \u201eVielzahl von individuellen Fehlern von Bediensteten\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> konstatieren, aber keine strukturellen Defizite erkennen wollten, sprachen Abgeordnete von SPD und Gr\u00fcnen von einem Versagen des Rechtsstaats. Obwohl der Untersuchungsausschussbericht auf \u00fcber 1.400 Seiten einen umfassenden Einblick in Strukturen der Polizei- und JVA-Arbeit liefert, zeigt das Dokument zugleich, wie stark diese Form des rechtsstaatlichen Verfahrens von den politischen Eigensinnigkeiten der Fraktionen dominiert ist. \u00dcber die im Abschlussbericht enthaltenen Sonderberichte der Oppositionsfraktionen wird diese politische Uneinigkeit \u00fcber die Bewertung des Vorgangs zugleich sichtbar \u2013 im Gegensatz zu Strafprozessen, bei denen am Ende ein eindeutiges Urteil verlangt wird.<\/p>\n<p>Auch im Falle des Untersuchungsausschusses \u00fcber das rechtsterroristische Attentat in Hanau vom Februar 2020 spielen politische Logiken eine gro\u00dfe Rolle. Der Untersuchungsausschuss,<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> der von der Initiative NSU-Watch Hessen intensiv beobachtet wird,<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> muss sich u.a. mit der Frage der polizeilichen Verantwortung f\u00fcr Geschehnisse in der Tatnacht besch\u00e4ftigen. In der Arena-Bar, wo ein Gro\u00dfteil der Opfer ermordet wur\u00adde, war beispielsweise der Notausgang verschlossen \u2013 ob dies auf eine Ab\u00adsprache mit der Polizei zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, um dortige Kontrollen zu erleichtern, ist umstritten. Au\u00dferdem war der polizeiliche Notruf in der Tatnacht nicht erreichbar, den Vili-Viorel P\u0103un erfolglos angerufen hatte. Er wurde vom T\u00e4ter erschossen, als er ihm eigenst\u00e4ndig folgte. G\u00fcnter Frankenberg, der Betroffene und Hinterbliebene des Attentats vertritt, spricht von einem \u201evielgestaltigen Organisationsversagen\u201c.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Im bisherigen Verlauf des Untersuchungsausschusses zeigt sich, dass die Abgeordneten der schwarz-gr\u00fcnen Regierungsfraktionen versuchen, die Probleme bei der Polizei herunterzuspielen, mutma\u00dflich um den CDU-Innenminister Peter Beuth aus dem Fokus der \u00f6ffentlichen Kritik zu nehmen. Der Untersuchungsausschuss konnte dennoch zu Beginn seiner Arbeit ein wichtiges Potenzial solcher Verfahren demonstrieren. In eindr\u00fccklichen Einlassungen berichteten die Hinterbliebenen und Betroffenen von der Tatnacht und legten gravierende M\u00e4ngel im Umgang der Polizei mit ihnen offen.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<h4>Potenziale von Untersuchungsaussch\u00fcssen<\/h4>\n<p>Parlamentarische Untersuchungsaussch\u00fcsse sind von politischen Logiken dominiert, wie die beiden Beispiele zeigen. Trotz der M\u00f6glichkeit dieser Aussch\u00fcsse, Polizeiskandale systematischer als ein Disziplinar- oder Gerichtsverfahren anzugehen, versuchen vor allem die Parteien, die sich in der Regierung befinden, in aller Regel eine strukturelle Kritik des Polizeiapparats zu vermeiden, um Probleme vom Innenministerium fernzuhalten. Dennoch sind parlamentarische Untersuchungsaussch\u00fcsse zugleich an eine rechtsstaatliche Sachverhaltslogik gebunden.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Das Verfahren ist durch die Untersuchungsausschussgesetze strukturiert und ist darauf ausgerichtet, durch Aktenauswertungen und der Vernehmung von Zeug*innen die \u201eWahrheit\u201c herauszufinden. Die Abgeordneten wechseln in den Untersuchungsverfahren in die Rolle von aktiven Befragenden von Regierung und Beh\u00f6rden. Trotz politischer Differenzen sorgt ein solcher Arbeitsmodus daf\u00fcr, dass im Rahmen der Beweisaufnahme die politischen Eigenlogiken der Parteien zumindest ein St\u00fcck in den Hintergrund geraten k\u00f6nnen und vielmehr das Wissen aus den Akten und den Vernehmungen zentral wird. Besonders in den Feststellungsteilen der Abschlussberichte schl\u00e4gt sich eine solche rechtsstaatliche Sachverhaltslogik nieder: Dort finden sich oft Beschreibungen polizeilicher Strukturen, die gravierende und \u00fcber den Einzelfall hinausreichende Probleme nahelegen. Gerade zivilgesellschaftliche, wissenschaftliche und journalistische Arbeiten k\u00f6nnen auf diese Dokumente zur\u00fcckgreifen, um eine zielgerichtete Kritik an den Sicherheitsbeh\u00f6rden zu formulieren.<\/p>\n<p>Abgeordnete erhalten \u00fcber die Untersuchungsausschussgesetze die M\u00f6glichkeit, Akten der Polizei anzufordern und Einblicke in die Arbeit des Apparates zu erlangen. Durch Aktenvorhalte k\u00f6nnen einschl\u00e4gige Informationen w\u00e4hrend der Befragung von Zeug*innen in den Untersuchungsaussch\u00fcssen auch der \u00d6ffentlichkeit bekannt gemacht werden. Zeug*innenvernehmungen sind f\u00fcr die Sicherheitsapparate, die gerne die Kontrolle \u00fcber die Informationen haben wollen, die an die \u00d6ffentlichkeit gelangen, mitunter ein Risiko. Gelingt den Abgeordneten eine engagierte Befragung, kann es vorkommen, dass Zeug*innen bislang nicht bekannte Informationen preisgeben. Untersuchungsverfahren gewinnen dadurch eine hohe Eigendynamik. Erfolgsversprechende Verfahren sind aber darauf angewiesen, dass in den Untersuchungsaussch\u00fcssen engagierte Abgeordnete vertreten sind, die sich intensiv mit der Materie besch\u00e4ftigen und offen sind f\u00fcr den Austausch mit au\u00dferparlamentarischen Initiativen.<\/p>\n<h4>Grenzen f\u00fcr die Arbeit von Untersuchungsaussch\u00fcssen<\/h4>\n<p>Den Potenzialen parlamentarischer Untersuchungsverfahren stehen zugleich immanente Grenzen gegen\u00fcber. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen, unter Ausnutzung unbestimmter Rechtsbegriffe, systematisch die Aufkl\u00e4rung von Skandalen behindern oder gar sabotieren, wie es im Falle der Untersuchungen zum NSU-Komplex der Fall gewesen ist.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> In den Untersuchungsausschussgesetzen und in der entsprechend anzuwendenden Strafprozessordnung<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> finden sich Schranken, auf die sich Regierung und Beh\u00f6rden berufen k\u00f6nnen, um eine Weitergabe von Informationen zu verhindern. Darunter fallen zum Beispiel die Grundrechte Dritter, der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung (der vor allem das Beratungsgeheimnis der Regierung sch\u00fctzt), aber auch der sehr unbestimmte Begriff des \u201eStaatswohls\u201c. \u00dcber die Anwendung und Reichweite dieser Schranken wird zwischen den Untersuchungsaussch\u00fcssen und den herauszugebenden Stellen sehr oft im Laufe von Verfahren gestritten. Speziell der Begriff des \u201eStaatswohls\u201c ist kaum juristisch von der Rechtsprechung und Kommentarliteratur konturiert und wird durch die Praktiken der Sicherheitsbeh\u00f6rden ausgef\u00fcllt. Auf diese Weise k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden Akten zur\u00fcckhalten, schw\u00e4rzen oder verhindern, dass sie f\u00fcr \u00f6ffentliche Vernehmungen benutzt werden. Das parlamentarische Verfahren gewinnt sein Potenzial aber erst durch die \u00f6ffentliche Auseinandersetzung, wo\u00addurch entsprechende Behinderungstaktiken der Beh\u00f6rden der Aufkl\u00e4rung die Basis entziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Erschwerend kommt hinzu, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den vergangenen Jahren immer st\u00e4rker dazu tendiert, die Arbeits- und Operationsweisen der Geheimdienste und der Polizei, gerade im Bereich des Einsatzes von verdeckten Informant*innen, unter einen fragw\u00fcrdigen verfassungsrechtlichen Schutz zu stellen.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Obwohl das Parlament durch eigene Geheimschutzverfahren sicherstellen kann, dass sicherheitssensible Informationen nicht nach au\u00dfen dringen, hat der staatstragende Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts immer wieder die Position der Sicherheitsbeh\u00f6rden best\u00e4rkt, bestimmte Informationen zu deren Arbeitsweisen nicht preisgeben zu m\u00fcssen.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Selbst ein ungehinderter Einblick in Beh\u00f6rdenakten w\u00fcrde jedoch keine r\u00fcckhaltlose Aufkl\u00e4rung von Polizeiskandalen garantieren. Gerade in den Sicherheitsapparaten werden nicht alle wichtigen Informationen in Akten festgehalten. Eine naive Aktengl\u00e4ubigkeit, hinter der sich vor allem Politiker*innen oft verstecken, die keine grunds\u00e4tzliche Kritik an den Sicherheitsbeh\u00f6rden formulieren wollen, ist daher f\u00fcr eine wirksame rechtsstaatliche Untersuchung nicht tragf\u00e4hig. Die Mitglieder von Untersuchungsaussch\u00fcssen m\u00fcssen sich ein Wissen \u00fcber die Polizei abseits der reinen Aktenlekt\u00fcre und Zeug*innenvernahme verschaffen \u2013 zum Beispiel durch Gespr\u00e4che mit Betroffenen, investigativen Journalist*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich haben die Beh\u00f6rden immer die M\u00f6glichkeit, auf Zeit zu spielen. Versp\u00e4tete und oft unvollst\u00e4ndige Aktenlieferungen und eine mangelnde Bereitschaft, die Aufkl\u00e4rung proaktiv voranzubringen, k\u00f6nnen ein Untersuchungsverfahren erfolgreich unterminieren. Denn die Untersuchungsaussch\u00fcsse haben praktisch keine Sanktionsinstrumente, um Beh\u00f6rden zu drohen, die ihr Wissen nicht preisgeben. In solchen F\u00e4llen k\u00f6nnen sich die Abgeordneten nur an die \u00d6ffentlichkeit wenden und die Mauertaktiken der Beh\u00f6rden anprangern \u2013 so geschehen in einigen NSU-Untersuchungsaussch\u00fcssen, bei denen die Abgeordneten oft parteipolitisch geschlossen vor die Presse getreten sind, um speziell dem Verfassungsschutz eine Behinderung der Aufkl\u00e4rung vorzuwerfen. Bei einer entsprechenden Resonanz in den Medien konnte dann zum Teil die Herausgabe von Akten erwirkt werden.<\/p>\n<p>Das Spiel auf Zeit der Beh\u00f6rden ist erfolgreich, weil die Abgeordneten unter dem Druck stehen, den Abschlussbericht vor dem Ende einer Wahlperiode, die in der Regel vier bis f\u00fcnf Jahre dauert, dem Parlament vorzulegen. Wird ein Untersuchungsausschuss sp\u00e4t in einer Wahlperiode eingesetzt, gibt es oft kaum die Gelegenheit, sich intensiver mit einer Thematik auseinanderzusetzen. Jede Verz\u00f6gerungstaktik der Beh\u00f6rden erschwert daher eine umfassende Aufkl\u00e4rungst\u00e4tigkeit.<\/p>\n<h4>Schlussfolgerungen<\/h4>\n<p>Sicherheitsbeh\u00f6rden, und gerade die Polizei, sind Organisationen, die ein genuines Eigeninteresse daran haben, nicht transparent zu sein. Verselbstst\u00e4ndigungen von ihren rechtlichen Vorgaben sind keine Ausnah\u00adme, sondern die Regel. Auf diese Weise wird die Polizei aber zu einem \u201eRisiko f\u00fcr die Demokratie\u201c,<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> wie es Daniel Loick formuliert. Einer umfassenden parlamentarischen und rechtlichen Kontrolle sind viele Grenzen gesetzt. Parlamentarische Untersuchungen k\u00f6nnen ein wichtiger Baustein sein, um die wenigen M\u00f6glichkeiten der demokratischen Kontrolle auszu\u00fcben. Solche Verfahren k\u00f6nnen aber nicht f\u00fcr sich alleine stehen, sondern m\u00fcssen im Einklang mit zivilgesellschaftlichen und journalistischen Recherchen, wissenschaftlichen Untersuchungen und der Befragung von Betroffenen polizeilicher Praktiken gedacht werden.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Hoff, B.; Kleffner, H.; Pichl, M.; Renner, M. (Hrsg.): R\u00fcckhaltlose Aufkl\u00e4rung?, Hamburg 2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Behr, R.: Cop Culture \u2013 Der Alltag des Gewaltmonopols, Wiesbaden 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 Hessenschau v. 5.8.22<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 Singelnstein, T.; Derin, B.: Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt, Berlin 2022, S. 260f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Beispielhafte Regelungen aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsaussch\u00fcsse des Deutschen Bundestages (PUAG) finden sich in \u00a7\u00a7 13, 17, 20, 28 PUAG.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 nd v. 6.4.2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 LT NRW Drs. 17\/16940 vom 5.4.2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 ebd., S. 1110<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 www.hessischer-landtag.de\/content\/untersuchungsausschuss-202<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> www.hessen.nsu-watch.info\/unahanau<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Frankenberg, G.: Der Anschlag von Hanau. Die Polizei leugnet ihre Verantwortung, in: Austermann, N. u.a. (Hrsg.): Report Recht gegen rechts, Frankfurt\/M. 2022, S. 197-205 (202)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 17.2.2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> hierzu ausf\u00fchrlich: Pichl, M.: Untersuchung im Rechtsstaat, Weilerswist 2022<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> ebd., S. 302ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> \u00a0 siehe bspw. \u00a7 96 StPO<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> von Achenbach, J.: Effektive Nachrichtendienste als Verfassungsgut, in: Hoff, B.-I. u.a. (Hrsg.): R\u00fcckhaltlose Aufkl\u00e4rung? NSU, NSA und BND \u2013 Geheimdienste und Untersuchungsaussch\u00fcsse zwischen Staatsversagen und Staatswohl, Hamburg 2019, S. 155-168<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> siehe zum Beispiel BVerfGE 143, 101 und BVerfGE 146, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 28.7.2017<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Maximilian Pichl Gewaltexzesse, rechte Chatgruppen und rassistische Kontrollen \u2013 der Bedarf nach einer wirksamen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,134],"tags":[1117,1195,1466],"class_list":["post-21832","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-130","tag-polizeikontrolle","tag-rechtsextremismus","tag-untersuchungsausschuesse"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21832","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21832"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21832\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21832"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21832"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21832"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}