{"id":21842,"date":"2022-11-24T11:03:03","date_gmt":"2022-11-24T11:03:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=21842"},"modified":"2022-11-24T11:03:03","modified_gmt":"2022-11-24T11:03:03","slug":"parlamentarische-kontrolle-neuer-art-zur-arbeit-des-europol-kontrollausschusses","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=21842","title":{"rendered":"Parlamentarische Kontrolle neuer Art &#8211; Zur Arbeit des Europol-Kontrollausschusses"},"content":{"rendered":"<h3>von Dirk Burczyk (Mitarbeit: Frank Herrmann)<\/h3>\n<p><strong>2017 wurde mit der neuen Europol-Verordnung ein \u201eGemeinsamer parlamentarischer Kontrollausschuss\u201c eingef\u00fchrt. Die Regularien f\u00fcr Zusammensetzung und Arbeitsweise mussten erst noch gefun\u00adden werden. Und auch bei der Kontrollt\u00e4tigkeit selbst hakt es.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Die Debatte um die parlamentarische Kontrolle von Europol ist fast so alt wie Europol selbst. 1991 wurde durch den Europ\u00e4ischen <!--more-->Rat die Einrichtung einer \u201eEurop\u00e4ischen kriminalpolizeilichen Meldestelle\u201c beschlossen, die vor allem die Bek\u00e4mpfung des internationalen Drogenhandels zum Gegenstand haben sollte. Sie war in den Augen der Bef\u00fcrworter*innen zugleich eine notwendige Reaktion auf die Gr\u00fcndung des Schengenraums und des Wegfalls der Binnengrenzkontrollen zwischen seinen Mitgliedstaaten.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die Europol-Konvention trat dann 1999 in Kraft. Mit der weiteren rechtlichen Regulierung von Europol und der Ausweitung des Europol-Mandats wurden auch in dieser Zeitschrift M\u00f6glichkeiten der parlamentarischen Kontrolle durch das Europ\u00e4ische Parlament (EP) und die nationalen Parlamente diskutiert.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Erst mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabonner Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> wurde in dessen Artikel 88 festgelegt, dass es eine Kontrolle Europols durch das EP unter Beteiligung der nationalen Parlamente geben muss. Mit Inkrafttreten der Europol-Verordnung zum 1. Mai 2017 wurden hierf\u00fcr zumindest rudiment\u00e4re rechtliche Grundlagen gelegt.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> In Art. 51 wird darin die Einrichtung eines \u201eGemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses\u201c (engl. \u201eJoint Parliamentary Scrutiny Group\u201c, JSPG) reguliert, der von EP und nationalen Parlamenten gemeinsam eingesetzt werden soll. Die JSPG \u201ef\u00fchrt die politische Kontrolle der T\u00e4tigkeiten Europols \u2026 durch, einschlie\u00dflich hinsichtlich der Auswirkungen dieser T\u00e4tigkeiten auf die Grundrechte und Grundfreiheiten\u201c. Die JSPG kann hierzu den\/die Verwaltungsratsvorsitzende*n, den\/die Exekutivdirektor*in oder ihre Stellvertreter*innen zur Er\u00f6rterung aller Angelegenheiten Europols vorladen und erh\u00e4lt zentrale Dokumente wie T\u00e4tigkeitsberichte und Arbeitsprogramme, aber nicht die ohnehin der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4ngliche Risikoanalysen, Studien etc. Zur Programmplanung Europols ist die JSPG durch den*die Exekutivdirektor*in (z.\u00a0Zt. Catherine de Bolle) anzuh\u00f6ren. Dabei ist durch Europol \u201edie Verpflichtung zur Zur\u00fcckhaltung und Verschwiegenheit\u201c zu ber\u00fccksichtigen. Damit kann Europol die Grenze selbst bestimmen, bis zu der das Gremium seine Kontrollt\u00e4tigkeit tats\u00e4chlich aus\u00fcben kann. Arbeitsweise und Gesch\u00e4ftsordnung des Ausschusses bestimmen die Parlamente selbst.<\/p>\n<p>Bei der Konferenz der Parlamentspr\u00e4sident*innen des EP und der nationalen Parlamente (engl. \u201eThe Conference of Speakers of the EU Parliaments\u201c, EUSC) vom 22.-24. Mai 2016 wurden hierzu erste Verabredungen getroffen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Das Abschlussdokument betonte, EP und nationale Parlamente seien bei der Festlegung der Arbeitsweise der JSPG gleichberechtigt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Ein deutlicher Hinweis, dass im Folgenden mit harten Verhandlungen zu rechnen war, schlie\u00dflich haben EP und nationale Parlamente vor dem Hintergrund einer Reihe von gemeinsamen parlamentarischen Gremien Erfahrung damit, wie stark insbesondere das EP darum bem\u00fcht ist, eine F\u00fchrungsrolle in solchen Gremien einzunehmen. Mikropolitisch werden Auseinandersetzungen um Gr\u00f6\u00dfe, Zusammensetzung, Leitung, Stab und Standort solcher Gremien regelm\u00e4\u00dfig mit gro\u00dfer Z\u00e4higkeit gef\u00fchrt. Und wie immer in solch schwierigen Konstellationen wurde auch f\u00fcr die Ausgestaltung des Europol-Kontrollausschusses eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Dezember 2016 Schritt f\u00fcr Schritt alle relevanten Fragen kl\u00e4ren sollte.<\/p>\n<h4>Kai aus der Kiste: der Bundesrat<\/h4>\n<p>Tats\u00e4chlich lagen im Dezember 2016 zumindest Eckpunkte f\u00fcr die Arbeitsweise der JSPG seitens der Vorsitz-Troika der EUSG vor (die \u201eTroika\u201c ist ein auf EU-Ebene etabliertes Format, in der Vertreter*innen von drei Staaten zusammenwirken, die hintereinander den Vorsitz des Europ\u00e4ischen Rates stellen). Zentral war dabei zun\u00e4chst die vorgeschlagene Zusammensetzung, mit zwei Delegierten pro Mitgliedsstaat und 10 Abgeordneten des EP-Ausschusses f\u00fcr b\u00fcrgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss). Mit 66 Mitgliedern ein gerade noch handlungsf\u00e4higes Gremium, in dem jeweils Mehrheits- und Minderheitsf\u00fchrer der nationalen Parlamente h\u00e4tten vertreten sein k\u00f6nnen. Doch die Vorsitz-Troika hatte die Rechnung ohne die Mitgliedstaaten gemacht, die je nach Verfassung darauf hinwiesen, dass bei Zwei-Kammern-Parlamenten selbstverst\u00e4ndlich beide Kammern und auch hier mit Mehrheits- und Minderheitsf\u00fchrer*innen vertreten sein sollten. In Deutschland forderte der Bundesrat sehr vehement vom Bundestag, ebenfalls vertreten sein zu m\u00fcssen. Nun ist der Bundesrat kein Parlament, sondern ein an der Gesetzgebung des Bundes beteiligtes Gremium der Bundesl\u00e4nder. Noch dazu sind diese \u00fcber ein gemeinsam entsandtes Mitglied im Verwaltungsrat von Europol vertreten und erhalten \u00fcber die Innenministerkonferenz regelm\u00e4\u00dfig einen Bericht \u00fcber die T\u00e4tigkeit von Europol. Dennoch konnte sich der Bundesrat mit seinem Anliegen am Ende durchsetzen. \u00a0So wurden von dort je ein*e Vertreter*in der SPD- und eine*r der CDU\/CSU-gef\u00fchrten Landesinnenministerien in den Kontrollausschuss entsandt, namentlich Boris Pistorius (SPD, Niedersachsen) und Holger Stahlknecht (CDU, Sachsen-Anhalt). Letzterer nahm bis zu seiner skandalumwitterten Entlassung 2020 an keiner einzigen Sitzung der JSPG teil. Seitdem ist die Position vakant.<\/p>\n<p>Auf der Tagung des EUSC am 23.-25. April 2017 wurde schlie\u00dflich der formale Beschluss zur Einsetzung des JSPC gefasst. Hier wurde die Zahl der Delegierten pro Mitgliedstaat auf vier festgelegt. Sie alle sollten aus den jeweiligen Fachaussch\u00fcssen kommen und \u00fcber substantielle Sachkenntnis und langj\u00e4hrige Erfahrung verf\u00fcgen. Dem EP wurden 16 Mitglieder zugestanden, insgesamt also 124 Mitglieder. Erneut wurde die Gleichheit der Parlamente betont. Den Vorsitz des JSPC sollten gemeinsam ein*e Abgeordnete*r des EP und ein*e Delegierte*r des Landes innehaben, das aktuell den Vorsitz des Europ\u00e4ischen Rates f\u00fchrt. Dort soll dann auch die erste Sitzung des Jahres stattfinden, die zweite in Br\u00fcssel. Weitere Sitzungen k\u00f6nnen im Einvernehmen der beiden Vorsitzenden oder auf Verlangen eines Drittels der nationalen Delegierten einberufen werden. Die weiteren Regeln der Arbeit des JSPC sollten von ihm selbst bei seiner ersten Sitzung m\u00f6glichst noch im zweiten Halbjahr des Jahres 2017 beschlossen werden.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich wurde noch f\u00fcr den 9.\/10. Oktober 2017 zu einer ersten Sitzung des JSPC nach Br\u00fcssel eingeladen. Neben allerlei Reden von EU-Spitzenfunktion\u00e4ren und einer Aussprache \u00fcber die mehrj\u00e4hrige Programmplanung Europols war dort auch die Diskussion der Gesch\u00e4ftsordnung vorgesehen. In einem ersten Entwurf wurden dabei allerlei Details der Sitzungsdurchf\u00fchrung und der Zuleitung von \u201erelevanten Unterlagen\u201c durch Europol geregelt sowie die Vertretung der JSPG im Europol-Verwaltungsrat. Zu einer Verabschiedung der Gesch\u00e4ftsordnung kam es vorerst nicht. Wesentlicher Konfliktpunkt war jedoch weniger die Ausgestaltung der Kontrollt\u00e4tigkeit \u2013 so fehlte in diesem Entwurf ein Fragerecht gegen\u00fcber Europol \u2013, sondern vielmehr die auf EU-Ebene typischen Macht- und Statusfragen. Um den Einfluss der nationalen Parlamente auf das JSPC zu st\u00e4rken und eine Dominanz des EP zu verhindern, wurde auch f\u00fcr die Leitung der JSPG eine \u201eTroika\u201c-Regelung verlangt. Die weitere Beratung wurde auf die folgende zweite Sitzung der JSPG am 18.\/19. M\u00e4rz 2018 in Sofia vertagt.<\/p>\n<p>Im Nachgang einer Vielzahl bilateraler Vorgespr\u00e4che, bei dem die Delegierten Diplomatie spielen durften, wurde schlie\u00dflich ein Kompromiss geschlossen. Delegierte in der JSPG haben nun ein Fragerecht gegen\u00fcber Europol, von dem sie auch schriftlich zwischen den Sitzungen Gebrauch machen k\u00f6nnen. Auch die Einrichtung von Untergruppen ist m\u00f6glich. Die nationalen Parlamente setzten ihre Idee einer \u201eVorsitz-Troika\u201c durch. Die Aufsetzung von Tagesordnungspunkten durch die Mitglieder des Gremiums fand keine Aufnahme in die Gesch\u00e4ftsordnung \u2013 die Tagesordnung wird vom Vorsitz festgelegt.<\/p>\n<h4>Parlamentarische \u201eKontrolle\u201c als Marketingveranstaltung<\/h4>\n<p>Die dann ab der dritten Sitzung der JPSG aufgenommene T\u00e4tigkeit folgte auch hierdurch einer Standardagenda. Im Wesentlichen sind die Tagesordnungen gepr\u00e4gt von Reden der Europol-Exekutivdirektorin, der Vorsitzenden des Verwaltungsrats, der zust\u00e4ndigen EU-Kommissarin und des Europ\u00e4ischen Datenschutzbeauftragten. Redebeitr\u00e4ge aus dem Plenum ergingen sich jedenfalls zu Beginn in Ergebenheitsadressen an die wichtige Rolle Europols f\u00fcr die Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung in der EU. Kritik richtet sich vor allem an Kommission und EU-Rat, die nach Meinung vieler Delegierter nicht ausreichend Finanzmittel zur Verf\u00fcgung stellen. Vorschl\u00e4ge etwa aus Schweden, im Rahmen der vorgesehenen \u00dcberarbeitung der Gesch\u00e4ftsordnung vorzusehen, dass auch Mitarbeiter*innen Europols unterhalb der Exekutivdirektorin eingeladen werden sollten, um einen profunderen Einblick in die reale T\u00e4tigkeit der Agentur zu gewinnen, wurden abgelehnt (trotz einer entsprechenden Regelung in Art. 51 Abs. 2a) der Verordnung). Ab 2019 wurde lediglich eine leichte Anpassung dahingehend vorgenommen, dass es nun Vortr\u00e4ge zu einzelnen Schwerpunktthemen gibt.\u00a0 Doch das \u00e4nderte nichts an dem Charakter einer \u201eWerbeverkaufsveranstaltung\u201c, bei der sich Europol als Ritter in schillernder R\u00fcstung gegen allerlei Bedrohung von Freiheit, Recht und Eigentum in der EU pr\u00e4sentieren konnte. Erst bei der zehnten Sitzung am 28. Februar 2022 kam es dar\u00fcber zu Debatten innerhalb des Gremiums. Befeuert wurden diese noch dadurch, dass die Exekutivdirektorin de Bolle selbst auf einfachste Fragen von Delegierten, wie nach dem Einsatz von Europol im Rahmen der Sanktionsdurchsetzung gegen Russland, keine Antwort gab, und die Innenkommissarin in einem l\u00e4nglichen Vortrag nur ihre politischen Zielvorstellungen zum Besten gab. Die Tagesordnung zur elften Sitzung am 24.\/25. Oktober 2022 sah dann lediglich noch einen Themenvortrag (Auswirkungen des Ukrainekriegs auf die Sicherheit in der EU) vor und lie\u00df deutlich mehr Platz f\u00fcr die Debatte unter den Delegierten. Auch l\u00e4sst sich feststellen, dass die Abgeordneten ihr Fragerecht mittlerweile vermehrt \u2013 auch zwischen den Sitzungen \u2013 nutzen und die Antwortzeiten sich von anfangs einem halben Jahr auf wenige Wochen verk\u00fcrzt haben. Gleichwohl bestehen wesentliche Probleme der parlamentarischen Kontrolle von Europol fort.<\/p>\n<h4>Strukturelle und politische Rahmenbedingungen<\/h4>\n<p>Die allenthalben von B\u00fcrgerrechtler*innen geforderte \u201eparlamentarische Kontrolle\u201c von Europol unterliegt zwei Missverst\u00e4ndnissen, wenn sie versucht, eine solche auf EU-Ebene nach den Vorstellungen von parlamentarischer Kontrolle in Nationalstaaten zu modellieren.<\/p>\n<p>Erstens richtet sich die parlamentarische Kontrolle in den Nationalstaaten nicht auf die Beh\u00f6rden als solche. Im modernen Staatswesen, wie es sich im 20. Jahrhundert herausgebildet hat, agieren Beh\u00f6rden in der allt\u00e4glichen Dienstaus\u00fcbung weitgehend frei von ministerialer Steuerung und damit \u201eunabh\u00e4ngig\u201c. Sie unterstehen jedoch der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht durch die Ministerien. Interne Dienstanweisungen m\u00fcssen dort vorgelegt und abgesegnet werden, es ergehen Weisungen zu Details der Rechtsanwendung, die Verausgabung der Haushaltsmittel wird kontrolliert und Ereignisse von besonderer Bedeutung m\u00fcssen gemeldet werden. Auf diese Aufsichtst\u00e4tigkeit richtet sich staatsrechtlich betrachtet die Kontrolle. Weil etwa bei den Sitzungen der parlamentarischen Fachaussch\u00fcsse dann auch Beh\u00f6rdenleiter zur Berichterstattung eingeladen werden k\u00f6nnen, entsteht das Missverst\u00e4ndnis, diese w\u00fcrden durch das Parlament kontrolliert. Nur bei Gelegenheiten, in denen Minister*innen einen Bericht durch eine*n Beh\u00f6rdenleiter*in verweigern, wird den Parlamentarier*innen bewusst, wie begrenzt parlamentarische Kontrolle funktioniert.<\/p>\n<p>Das zweite Missverst\u00e4ndnis setzt auf das erste auf. \u00dcbertr\u00e4gt man dieses System der parlamentarischen Kontrolle in den Nationalstaaten auf die EU, w\u00fcrde es bedeuten, dass die T\u00e4tigkeit einer Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht f\u00fchrenden Stelle in der EU der Gegenpart der JSPG w\u00e4re. Es ist der weithin wenig beachtete Irrsinn der EU-B\u00fcrokratie, dass es hier eine solche Aufsicht \u00fcberhaupt nicht gibt. Die EU-Kommissarin f\u00fcr Inneres ist es nicht. Sie kann nicht einmal die Europol-Exekutivdirektorin abberufen. Das Einzige, was die EU-Kommission hier leistet, ist die Kontrolle der rechtm\u00e4\u00dfigen Haushaltsf\u00fchrung. Die Ernennung und Abberufung der Exekutivdirektorin erfolgt, auf Vorschlag des Verwaltungsrates, durch den Europ\u00e4ischen Rat \u2013 das wiederum ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europ\u00e4ischen Union. Aber auch dieses kann eine durchgehende Aufsicht wie auf nationaler Ebene \u00fcberhaupt nicht wahrnehmen, schon weil Staats- und Regierungschefs f\u00fcr eine solche Aufgabe eher nicht geeignet sind und nachgeordnete Mitarbeiter*innen aus den Ministerialb\u00fcrokratien der Teilnahmestaaten diese T\u00e4tigkeit nur als eine Aufgabe unter vielen anderen aus\u00fcben. Kurz gesagt: Es handelt sich um ein geradezu perfektioniertes System der Diffusion politischer Verantwortung. Dass irgendjemand seinen Hut nehmen m\u00fcsste, weil Europol in krasser Art und Weise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften versto\u00dfen hat, wie sie der Europ\u00e4ische Datenschutzbeauftragte festgestellt hat,<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> ist so gut wie ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Gerade dieser Fall h\u00e4tte aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht f\u00fcr einen Aufschrei des JPSC, f\u00fcr Sondersitzungen und mehr sorgen m\u00fcssen. Hier wirken sich noch weitere Probleme aus, welche die Arbeit des Gremiums insgesamt pr\u00e4gen. So ist mit Blick auf die Debatten und Redebeitr\u00e4ge<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> zu konstatieren: parlamentarische Kontrolle an sich bringt noch keine kritische, b\u00fcrgerrechtlich zumindest informierte Sicht auf die Arbeit von Europol hervor. Sich als \u201epressure group\u201c f\u00fcr die Interessen Europols an mehr (operativen) Befugnissen, erweiterten Aufgaben und vor allem mehr Finanzmitteln zu begreifen, ist vielen Delegierten nicht so fremd, wie naiverweise von Parlamentarier*innen zu erwarten w\u00e4re. Ob dies auch unterschiedlichen nationalen parlamentarischen Erfahrungen und Mentalit\u00e4ten geschuldet ist, kann von hier aus nicht bewertet werden. Dass um die Aufnahme eines Fragerechts in die Gesch\u00e4ftsordnung des Gremiums ernsthaft gestritten werden musste, gibt aber sicherlich einen Fingerzeig.<\/p>\n<h4>Kontrolle notwendig \u2013 dringend!<\/h4>\n<p>Mit der neuen Europol-Verordnung, die mit der Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union am 28. Juni 2022 in Kraft getreten ist, sind die Befugnisse von Europol ein weiteres Mal erweitert worden.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> In noch gr\u00f6\u00dferem Umfang als bislang wird die ungerichtete Sammlung und Auswertung von Massendaten legalisiert, nachdem der Europ\u00e4ische Datenschutzbeauftragte (engl. \u201eEuropean Data Protection Supervisor\u201c, EDPS) die Rechtwidrigkeit der bisherigen Praxis festgestellt hatte (s.o.). Mit privaten Einrichtungen, Drittstaaten und internationalen Organisationen sowie der Europ\u00e4ischen Staatsanwaltschaft (EUStA) d\u00fcrfen Daten ausgetauscht werden; generell wird die Kooperation von Europol und EUStA enger. Die Exekutivdirektorin erh\u00e4lt das Recht, nationalen Polizeibeh\u00f6rden die Einleitung von Ermittlungen vorzuschlagen. Auch die Ausschreibung von Personen im Schengener Informationssystem kann Europol den Teilnehmerstaaten nun vorschlagen. Kurzum: Europol wird noch viel mehr Daten aus noch mehr Quellen verarbeiten und seine Rolle als Taktgeber der EU-Polizeikooperation st\u00e4rken k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch die JPSG erf\u00e4hrt eine umfassende St\u00e4rkung, jedenfalls nach dem Wortlaut der neuen Verordnung. Je ein Mitglied der JPSG aus dem EP und aus einem nationalen Parlament werden k\u00fcnftig beobachtend an aus\u00adge\u00adw\u00e4hlten Tagesordnungspunkten der Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen. Berichte \u00fcber die T\u00e4tigkeit m\u00fcssen zuk\u00fcnftig detaillierter ausfallen, deutlich umfassender muss \u00fcber die Daten\u00fcbermittlung, Datenverarbeitung und ihre Ergebnisse berichtet werden, schlie\u00dflich darf das Gremium unverbindliche Empfehlungen an Europol aussprechen. Korrespondierend zur Einrichtung eines Grundrechtsbeauftragten bei Europol wird bei der JPSG ein \u201eKonsultationsforum\u201c (Art. 52a Europol-VO) eingerichtet, das unabh\u00e4ngige Beratung in Grundrechtsfragen leisten soll.<\/p>\n<p>Doch bleiben damit wesentliche Hindernisse einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle unausger\u00e4umt. Dies betrifft das oben angesprochene Problem, ob ausreichend Abgeordnete ihre M\u00f6glichkeiten, \u00fcber das Fragerecht und beharrliche Befragungen in den Sitzungen Probleme in der T\u00e4tigkeit von Europol offenzulegen, auch tats\u00e4chlich nutzen. Hier sind Verbesserungen zu beobachten, die der intensiven Arbeit einzelner Abgeordneter geschuldet sind, sie bedeuten aber keine systematische Verbesserung. Denn auf struktureller Ebene bleibt die JSPG ein politisches Gremium, das von Arbeitsweise und Zusammensetzung nicht auf eine notwendige enge fachliche Aufsicht ausgerichtet ist. Fraglich ist deshalb, ob die vielen neuen Unterrichtungen \u00fcber die zahlreichen neuen Befugnisse \u00fcberhaupt ausreichend bewertet werden k\u00f6nnen \u2013 oder ob die JPSG demn\u00e4chst genau so in Informationen ertrinkt wie Europol selbst. Klar ist, dass die JSPG mehr k\u00f6nnte. So h\u00e4tte der Datenskandal bei Europol geradezu nach der Einrichtung eines Unterausschusses geschrieen, wie ihn die Gesch\u00e4ftsordnung erlaubt, nur passierte dies nicht. Es w\u00e4re jedenfalls einen Versuch wert, ob durch solche Unteraussch\u00fcsse die erforderliche fachliche Aufsicht verbessert werden k\u00f6nnte. Dazu w\u00e4re eigentlich auch ein Akteneinsichtsrecht erforderlich, das es eingeschr\u00e4nkt bislang nur f\u00fcr das EP gibt (Art. 52 Europol-VO). Am strukturellen Problem der diffusen politischen Verantwortung auf EU-Ebene \u00e4ndert sich so oder so erst einmal nichts.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 P\u00fctter, N.: EKA, ADIU und EUROPOL, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 40 (3\/1991), S. 41-46<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Busch, H.: Europ\u00e4ische Innere Sicherheit \u2013 M\u00f6glichkeiten parlamentarischer Kontrolle? in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 57 (2\/1997), S. 58-67<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften C 115 v. 9.5.2008, aktuelle Fassung in: Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union, (ABl. EU) L 112 v. 24.4.2012, S. 21ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Verordnung (EU) 2016\/794 v. 11.5.2016, in: ABl. der EU L 135\/78 v. 24.5.2016, S. 78ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/secure.ipex.eu\/IPEXL-WEB\/conferences\/eu_speakers\/meetings\">https:\/\/secure.ipex.eu\/IPEXL-WEB\/conferences\/eu_speakers\/meetings<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 In den Schlussfolgerungen des Treffens hei\u00dft es \u201eon equal footing\u201d. EUSC: Conclusions of the Presidency, Luxembourg, 22-24 May 2016, Rn. 34, <a href=\"https:\/\/secure.ipex.eu\/IPEXL-WEB\/download\/file\/082dbcc5552d18f501552ff39e210253\/Conclusions%20EN.pdf\">https:\/\/secure.ipex.eu\/IPEXL-WEB\/download\/file\/082dbcc5552d18f501552ff39e210253\/Conclusions%20EN.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. die Meldung \u201eDatenschutzbeauftragter klagt gegen EU-Institutionen\u201c in diesem Heft<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Diese k\u00f6nnen hier verfolgt und auch im Nachhinein angeschaut werden: <a href=\"https:\/\/multimedia.europarl.europa.eu\/en\/webstreaming\/libe-committee-meeting_20221025-0900-COMMITTEE-LIBE\">https:\/\/multimedia.europarl.europa.eu\/en\/webstreaming\/libe-committee-meeting_20221025-0900-COMMITTEE-LIBE<\/a><\/h6>\n<h6>[9]\u00a0\u00a0\u00a0 ABl. EU L 169 v. 27.6.2022, S. 42ff.; vgl. auch Berth\u00e9l\u00e9my, C.; Lund, J.: Europol-Reform mit operativen Befugnissen, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 128 (M\u00e4rz 2022), S. 22-29<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Dirk Burczyk (Mitarbeit: Frank Herrmann) 2017 wurde mit der neuen Europol-Verordnung ein \u201eGemeinsamer parlamentarischer<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,134],"tags":[569,859],"class_list":["post-21842","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-130","tag-europol","tag-kontrollausschuss"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21842","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21842"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21842\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21842"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21842"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21842"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}