{"id":2187,"date":"1999-02-20T13:55:50","date_gmt":"1999-02-20T13:55:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2187"},"modified":"1999-02-20T13:55:50","modified_gmt":"1999-02-20T13:55:50","slug":"vorbild-bka-zentralisierung-der-schweizerischen-kriminalpolizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2187","title":{"rendered":"Vorbild BKA &#8211; Zentralisierung der Schweizerischen Kriminalpolizei"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><b>Das schweizerische Polizeisystem ist mehr noch als das der BRD ein f\u00f6deralistisches. Eine gr\u00f6\u00dfere Rolle spielte der Bund traditionell nur beim Staatsschutz, der politischen Polizei, die in einer Abstimmung im Juni 1998 best\u00e4tigt wurde. Seit Anfang der 90er Jahre strickt das Justizministerium (Eidgen\u00f6ssisches Justiz- und Polizeidepartement \u2013 EJPD) an einer weitreichenden Zentralisierung, bei der die kriminalpolizeilichen Zentralstellendienste (ZSD) eine hervorgehobene Bedeutung haben. Schweizer PolizistInnen lieb\u00e4ugeln mit der Idee eines Bundeskriminalamtes.<\/b><\/p>\n<p>Der 1989 von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ins Rollen gebrachte Skandal um die Akten der politischen Polizei, der Fichenskandal, bildet eine Wasserscheide in der Entwicklung der schweizerischen Polizei. Unter den zu diesem Zeitpunkt existierenden Polizei- bzw. Strafverfolgungsinstitutionen des Bundes war die Bundesanwaltschaft (BA) die bedeutendste: Sie war und ist gleichzeitig Anklage- und Ermittlungsbeh\u00f6rde in allen der Bundesgerichtsbarkeit unterstehenden F\u00e4llen (Straftaten von Mitgliedern der Bundesverwaltung, die meisten politischen Delikte, Falschgeld etc.) sowie f\u00fcr international und interkantonal bedeutsame F\u00e4lle von Drogenhandel. Ihr angegliedert war (und ist) die Bundespolizei (BUPO), die von der BA einerseits mit gerichtspolizeilichen Ermittlungen betraut werden kann und andererseits als Zentrale des pr\u00e4ventiven Staatsschutzes, anders ausgedr\u00fcckt: der politischen Polizei, agiert.<!--more--><\/p>\n<p>Ebenfalls der BA unterstellt war das Zentralpolizeib\u00fcro (ZEPO) mit den Zentralstellen f\u00fcr Bet\u00e4ubungsmittel- und f\u00fcr Falschgelddelikte sowie zur Bek\u00e4mpfung von Pornographie und Menschenhandel. Auch das ZEPO konnte von der BA als Gerichtspolizei eingesetzt werden. Seit den 70er Jahren hatte die BA einen massiven Ausbau erlebt, der vor allem der BUPO zugute gekommen war. Anfang 1989 entfielen auf die Zentralstellen des ZEPO gerade 11 Stellen, auf die BUPO hingegen 92. Deren \u00dcberwachungst\u00e4tigkeit dominierte auch nach der hei\u00dfen Phase des Kalten Krieges das Geschehen im Rahmen der BA. 1989, so konstatierte die PUK, waren in den Karteien und Akten der BUPO rund 900.000 Personen und Organisationen registriert, praktisch die gesamte Linke.<\/p>\n<p>Verglichen mit der Bundesanwaltschaft und ihren Unterorganisationen hatte die andere Polizeibeh\u00f6rde des EJPD, das Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen (BAP), eine geringere Bedeutung. Seine im engeren Sinne polizeilichen Funktionen waren die internationale Rechtshilfe, der Erkennungsdienst mit der seit 1988 bestehenden Fingerabdruckdatenbank AFIS sowie die Koordination der Fahndung u.a. durch den Betrieb des Fahndungssystems RIPOL.<\/p>\n<p>Der Protest gegen die fl\u00e4chendeckende staatssch\u00fctzerische \u00dcberwachung bestimmte nur f\u00fcr kurze Zeit die politische Agenda der Schweiz. Das EJPD verstand es, nicht nur die BUPO zu retten, sondern den Schock \u00fcber den Fichenskandal f\u00fcr eine Technisierung und Reorganisation der Polizeien auf Bundesebene zu nutzen. Die Abstimmung \u00fcber die 1991 eingereichte Volksinitiative zur Abschaffung der politischen Polizei (\u201eSOS \u2013 Schweiz ohne Schn\u00fcffelpolizei\u201c) war vom EJPD systematisch hinausgez\u00f6gert worden. Am 7. Juni 1998 erzielten die StaatsschutzgegnerInnen gerade 25% der Stimmen. Das im Juli 1998 in Kraft getretene \u201eBundesgesetz \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit\u201c, das Staatsschutzgesetz, gab der BUPO erstmals eine gesetzliche Grundlage.<\/p>\n<h4>Gesetz f\u00fcr eine Informationspolizei<\/h4>\n<p>W\u00e4hrend sich die Staatssch\u00fctzerInnen nach wie vor unter dem Dach der Bundesanwaltschaft tummeln, wurde das ZEPO im September 1992 ins Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen umgruppiert. Im ideologischen Wind einer Debatte um organisierte Kriminalit\u00e4t erfuhren die Zentralstellendienste (ZSD) eine massive personelle, rechtliche und technische St\u00e4rkung.<\/p>\n<p>Am 7. Oktober 1994 beschlo\u00df das Parlament das \u201eBundesgesetz \u00fcber die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes\u201c, in dem die ZSD insgesamt, ihre Informationsverarbeitung und ihre Informationsbeziehungen zu anderen Beh\u00f6rden gesetzlich verankert wurden. Neben den bestehenden Zentralstellen f\u00fcr Drogen, Falschgeld sowie Pornographie und Menschenhandel entstand mit dem Gesetz eine weitere zur Bek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t (ZS-OK), die aber keine Ermittlungsbefugnisse hat. F\u00fcr die 1994 neugeschaffene Strafnorm gegen \u201ekriminelle Organisationen\u201c (Art. 260<sup>ter<\/sup> StGB) liegen die Befugnisse wie f\u00fcr den gr\u00f6\u00dften Teil des sonstigen Strafrechts bei den Kantonen. Nur f\u00fcr die Drogen- und die Falschgeldzentrale best\u00e4tigt das Gesetz deren schon vorher bestehende Rolle als Gerichtspolizei der BA.<\/p>\n<p>Gemeinsame Aufgabe aller Zentralstellen ist die internationale und interkantonale Kooperation. Vorrangig geht es dabei um Informationen, ihre Bearbeitung und ihren Austausch mit in- und ausl\u00e4ndischen Stellen. Jede Zentralstelle wurde berechtigt, f\u00fcr ihren Deliktsbereich Informationssysteme zu f\u00fchren, auf die die entsprechenden Dienste der Kantonspolizeien unmittelbaren Zugriff nehmen k\u00f6nnen. Als das Gesetz entstand, lief f\u00fcr die Drogendatenbank DOSIS eine zweij\u00e4hrige Pilotphase an. Anfang 1998 startete das \u201eInformationssystem Organisierte Kriminalit\u00e4t\u201c (ISOK), Ende 1998 die Datei \u201eFalschgeld, Menschenhandel, Pornographie\u201c (FAMP).<\/p>\n<p>Die Informationssysteme sind nicht begrenzt auf Daten aus Ermittlungsverfahren, sondern beziehen das Vorfeld, die Phase \u201evor Einleitung eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens\u201c mit ein (Art. 11 Abs. 3 Zentralstellengesetz). Die kriminalpolizeilichen ZSD wurden damit faktisch zu Apparaten, die neben ihrer (eingeschr\u00e4nkten) gerichtspolizeilichen T\u00e4tigkeit \u2013 \u00e4hnlich wie die Staatsschutzbeh\u00f6rden \u2013 pr\u00e4ventivpolizeiliche Funktionen aus\u00fcben.<\/p>\n<p>Nicht umsonst wurden wesentliche Formulierungen des im M\u00e4rz 1994 vorgelegten Staatsschutzgesetzentwurfs fast w\u00f6rtlich ins Zentralstellengesetz \u00fcbernommen. Dies betrifft erstens die Befugnisse zur Informationsbeschaffung, die von der Auswertung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher Quellen \u00fcber das Einholen von Ausk\u00fcnften und die Entgegennahme von Meldungen (sprich: Denunziationen) bis zur Einsicht in amtliche Akten reichen (Art. 3). Wo die ZSD Ermittlungsbefugnisse haben, steht ihnen zus\u00e4tzlich das ganze Repertoire strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung. Zweitens werden in Art. 4 nicht nur die jeweiligen Spezialdienste der Kantonspolizeien, sondern s\u00e4mtliche Polizeistellen, Strafverfolgungs-, Grenzwacht- und Zollorgane zur Zusammenarbeit verpflichtet. Gleiches gilt f\u00fcr die kantonalen Fremdenpolizeien und die Bundes\u00e4mter f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge und f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen, f\u00fcr diplomatische und konsularische Stellen sowie f\u00fcr andere \u201eBeh\u00f6rden, die f\u00fcr Bewilligungen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit bestimmten G\u00fctern zust\u00e4ndig sind.\u201c Zur verheerenden politischen Vorentscheidung in bezug auf das Staatsschutzgesetz wurde drittens die in Art. 14 vorgesehene Abschaffung des Einsichtsrechts f\u00fcr Betroffene, das nach dem Fichenskandal m\u00fchsam erk\u00e4mpft worden war. Die B\u00fcrgerInnen k\u00f6nnen zwar Auskunftsgesuche an den Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzbeauftragten richten. In einer \u201estets gleichlautenden\u201c Antwort darf er ihnen aber nur mitteilen, da\u00df er die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Datenbearbeitung gepr\u00fcft und die Beseitigung eventueller Fehler empfohlen habe. Die Betroffenen k\u00f6nnen weder erfahren, ob sie erfa\u00dft sind, noch welche Daten gegebenenfalls \u00fcber sie gespeichert sind.<\/p>\n<h4>Neuer Jargon und neue Organisation<\/h4>\n<p>Am 15. M\u00e4rz 1995 trat das Gesetz in Kraft; im Oktober waren die Chefbeamten \u2013 eine ausgesprochen junge Riege \u2013 ernannt. Gesetz und neue F\u00fchrung waren aber nur Zwischenschritte in der Entwicklung der ZSD. Anfang 1989 hatten die alten Zentralstellendienste gerade 11 Mitarbeiter, wovon 7,5 Stellen auf die Drogenzentralstelle entfielen. Ende 1996 hatte man 50 Stellen erreicht, von denen 31 zur Drogen- und 15 zur OK-Zentrale geh\u00f6rten. Im Juli 1997 bewilligte der Bundesrat (die Landesregierung) einen weiteren Anstieg auf 125 Stellen sowie das vom BAP und den ZSD im Jahr zuvor erstellte Detailkonzept zur Reorganisation, dessen Umsetzung wiederum eine Verdoppelung des Personals erfordert.<\/p>\n<p>Im Zuge der ersten Phase der Reorganisation verschwand noch 1997 die im Gesetz vorgesehene deliktspezifische Aufteilung zugunsten einer funktionalen Gliederung. Aus der Drogenzentrale wurde die Einheit \u201eOperationen\u201c, aus der ZS-OK die f\u00fcr \u201eKriminalanalyse\u201c. Schon die Benennung der Organisationsteile deutet an, da\u00df die schweizerischen Zentralstellendienste den Intelligence-Jargon \u00fcbernommen haben, den sie bei ihren Erkundungsfahrten zum BKA, zum niederl\u00e4ndischen CRI und zu Scotland Yard kennengelernt hatten. Die ZSD beanspruchen, ein Zentrum f\u00fcr Koordination, Ermittlung, Logistik und Information zu werden, ein \u201eumfassendes Dienstleistungszentrum f\u00fcr die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Kantone und des Bundes im Kampf gegen alle Formen des organisierten Verbrechens\u201c. Dabei geht es vorrangig um eine Aufwertung der eigenen Informationst\u00e4tigkeit. Man will nicht mehr nur den Brieftr\u00e4ger f\u00fcr den kurzfristigen Informationsaustausch zwischen Kantonen und ausl\u00e4ndischen Polizeistellen spielen, sondern \u201esowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene als Informationsdrehscheibe und Lagezentrum\u201c wirken.<a href=\"\/1999\/02\/20\/vorbild-bka-zentralisierung-der-schweizerischen-kriminalpolizei\/#fn0\" name=\"fnB0\">[1]<\/a> Neben eher fallbezogenen \u201eoperativen\u201c sollen auch \u201estrategische Analysen\u201c insbesondere f\u00fcr die politische F\u00fchrung der Polizei (Polizeidirektoren) und die Polizeikommandanten erstellt werden.<\/p>\n<p>Der neue Jargon rechtfertigt eine aufgebl\u00e4hte Organisationsstruktur: So ist die Kriminalanalyse-Einheit unterteilt in je eine Gruppe f\u00fcr allgemeine und f\u00fcr operative Analysen. Erstere ist wiederum aufgeteilt in drei Untergruppen (UG): Die UG \u201eL\u00e4nder\u201c umfa\u00dft acht nach geographischen Regionen gebildete B\u00fcros \u2013 darunter allein drei f\u00fcr Osteuropa. Die UG \u201eDelikte\u201c soll neben den B\u00fcros f\u00fcr Drogen, Falschgeld und Menschenhandel je ein weiteres f\u00fcr Geldw\u00e4scherei und f\u00fcr Wirtschaftskriminalit\u00e4t erhalten. Neu und trendy ist schlie\u00dflich die UG \u201eElektronische Medien\u201c, deren MitarbeiterInnen das Internet u.a. nach Hinweisen auf P\u00e4dophilie und strafbare Formen von Pornographie durchsurfen sollen. Die Gruppe operative Analysen gliedert sich in einen \u201eAnalytikerpool\u201c und in die Meldestelle Geldw\u00e4scherei, die von Banken und anderen privaten Stellen Verdachtsmeldungen entgegennimmt und auswertet.<\/p>\n<h4>Operationen<\/h4>\n<p>Bei der organisatorischen Gestaltung der Einheit f\u00fcr \u201eOperationen\u201c mu\u00dfte die Tatsache ber\u00fccksichtigt werden, da\u00df der Bund bisher nur eingeschr\u00e4nkte Ermittlungskompetenzen hat. Daher wird die Gruppe \u201eErmittlungen\u201c vorerst nur drei UGs mit je f\u00fcnf Stellen haben \u2013 f\u00fcr die Ermittlungsbereiche Falschgeld, Drogen und Finanzierung des Drogenhandels. Das Parlament ber\u00e4t derzeit einen Gesetzentwurf, der die Kompetenzen der BA und entsprechend der ZSD als ihrer Gerichtspolizei auf interkantonal und international relevante F\u00e4lle von organisierter und Wirtschaftskriminalit\u00e4t erweitern w\u00fcrde.<a href=\"\/1999\/02\/20\/vorbild-bka-zentralisierung-der-schweizerischen-kriminalpolizei\/#fn1\" name=\"fnB1\">[2]<\/a> Nach dessen Verabschiedung soll f\u00fcr den Bereich Wirtschaftskriminalit\u00e4t eine Personalaufstockung um 25 Stellen erfolgen. Dann soll auch die deliktspezifische Aufteilung der Gruppe wegfallen. Die Ermittlungsgruppen werden dann \u201eflexibel f\u00fcr alle Verfahrensarten im Bereich der OK\u201c eingesetzt und nach Bedarf gekoppelt.<a href=\"\/1999\/02\/20\/vorbild-bka-zentralisierung-der-schweizerischen-kriminalpolizei\/#fn2\" name=\"fnB2\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Schon jetzt ausgebaut wird die Gruppe \u201eKoordination\u201c und ihre UGs: die Melde- und Einsatzzentrale mit der bisher eigenst\u00e4ndigen Sektion Interpol des BAP, das B\u00fcro Verbindungsbeamte und die Koordinationsgruppe, die sich vor allem um den Kontakt mit ausl\u00e4ndischen Polizeien k\u00fcmmern soll.<br \/>\nDer Einheit \u201eOperationen\u201c wird ferner eine eigene Observationseinheit angeschlossen. Bisher bedienten sich BA und Drogenzentralstelle der Observationsgruppe der Berner Kantonspolizei. Die neue Einheit des Bundes soll auch den kleineren Kantonen zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Auch sonst wollen die ZSD als Logistikzentrum f\u00fcr die Kantone arbeiten, d.h. zentral Informanten f\u00fchren, Verdeckte ErmittlerInnen ausw\u00e4hlen, ausbilden und zur Verf\u00fcgung stellen. Sobald gesetzliche Voraussetzungen geschaffen sind, will man auch mit KronzeugInnen behilflich sein.<\/p>\n<h4>Ein Schweizerisches BKA<\/h4>\n<p>Die ZSD sind heute als Kern des Bundesamtes f\u00fcr Polizeiwesen ein Machtzentrum der schweizerischen Kriminalpolizei geworden. Damit wurde auch das BAP insgesamt aufgewertet. Auch in Zukunft werden die ZSD nur wenige Verfahren selbst f\u00fchren. Ihre Dom\u00e4ne bleibt die Datensammlung. Recht hatte bei dieser Entwicklung nur eine untergeordnete Bedeutung. Das Ministerium, das EJPD, konnte bisher damit rechnen, da\u00df das Parlament seine Planungen und Entscheidungen absegnete. Angesichts der b\u00fcrgerlichen Mehrheit steht zu bef\u00fcrchten, da\u00df dies auch in Zukunft so bleiben wird.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr wird es demn\u00e4chst einige Testf\u00e4lle geben: Erstens steht die Neuordnung der Datenverarbeitung des BAP insgesamt und der ZSD an. Die drei bestehenden Datenbanken der ZSD sollen zusammengefa\u00dft werden. Der Index dieses neuen Informationssystems (JANUS) w\u00fcrde in einer ebenfalls neuen Registerdatenbank des BAP (IPAS) ausgewiesen werden. Zweitens soll in der Sektion Erkennungsdienst des BAP zus\u00e4tzlich zur Fingerabdruckdatenbank AFIS eine DNA-Datei entstehen. Auf einer Pressekonferenz am 19.1.1999 schlug eine Arbeitsgruppe des EJPD vor, darin alle Personen zu erfassen, die erkennungsdienstlich behandelt werden. Drittens wird im Laufe des Jahres die Erweiterung der Ermittlungskompetenzen des Bundes im Parlament zur Abstimmung kommen.<\/p>\n<p>Im schweizerischen Rahmen haben das BAP und seine Zentralstellen durchaus die Stellung eines Bundeskriminalamtes erreicht. Unter diesem Gesichtspunkt ist es nur konsequent, wenn einerseits der Datenschutz und andererseits Kriterien der Effizienz allenfalls rhetorisch behandelt werden.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Redakteur und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/1999\/02\/20\/vorbild-bka-zentralisierung-der-schweizerischen-kriminalpolizei\/#fnB0\" name=\"fn0\">[1]<\/a> Detailkonzept zur Reorganisation der Zentralstellendienste im Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen, Bern 17.6.1996, S. 1<br \/>\n<a href=\"\/1999\/02\/20\/vorbild-bka-zentralisierung-der-schweizerischen-kriminalpolizei\/#fnB1\" name=\"fn1\">[2]<\/a> Botschaft des Bundesrates: Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit der Strafverfolgung v. 28.1.1998<br \/>\n<a href=\"\/1999\/02\/20\/vorbild-bka-zentralisierung-der-schweizerischen-kriminalpolizei\/#fnB2\" name=\"fn2\">[3]<\/a> Detailkonzept a.a.O. (Fn. 1), S. 14<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Das schweizerische Polizeisystem ist mehr noch als das der BRD ein f\u00f6deralistisches.<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,68],"tags":[],"class_list":["post-2187","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-062"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2187","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2187"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2187\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2187"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2187"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2187"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}