{"id":22784,"date":"1997-10-31T22:15:53","date_gmt":"1997-10-31T22:15:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=22784"},"modified":"1997-10-31T22:15:53","modified_gmt":"1997-10-31T22:15:53","slug":"eine-sicherheitswacht-fuer-sachsen-politischer-taschenspielertrick-nach-bayerischem-vorbild","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=22784","title":{"rendered":"Eine Sicherheitswacht f\u00fcr Sachsen: Politischer Taschenspielertrick nach bayerischem Vorbild"},"content":{"rendered":"<h4>von Otto Diederichs<\/h4>\n<p>In Sachsen m\u00f6chte man sich in Sachen &#8218;Innere Sicherheit&#8216; auch von seinen Patenl\u00e4ndern Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg nichts vormachen lassen. Das dortige Polizeigesetz, nach seiner Zur\u00fcckweisung durch das s\u00e4chsische Verfassungsgericht, derzeit in der innenministeriellen \u00dcberarbeitung, gilt als eines der sch\u00e4rfsten in der Bundesrepublik. Die s\u00e4chsische Polizei lebt dementsprechend in starkem Ma\u00dfe von dem Nimbus, Verbrechen besonders entschieden zu bek\u00e4mpfen. Allem Anschein nach reicht es offenbar nicht, den Landeskindern ein hinreichendes Sicherheitsgef\u00fchl zu vermitteln. In Dresden plant man daher, im Freistaat nach bayerischem Vorbild eine &#8218;S\u00e4chsische Sicherheitswacht&#8216; ins Leben zu rufen.<\/p>\n<p>In Bayern existiert eine solche Sicherheitswacht bereits seit drei Jahren. Am Neujahrsmorgen 1994 trat dort ein &#8218;Sicherheitswachterprobungsgesetz&#8216; (SEG) in Kraft, das zun\u00e4chst bis Ende 1996 befristet, am 19.12.96 in ein auf Dauer angelegtes Gesetz umgewandelt wurde. Das nun geplante &#8218;S\u00e4chsische Sicherheitswachterprobungsgesetz&#8216; (S\u00e4chsSWEG) lehnt sich nicht nur in seinem Titel erkennbar an das bayerische SEG an. Legt man die beiden Gesetze nebeneinander, so zeigt sich, da\u00df den Autoren des S\u00e4chsSWEG das SEG des Nachbarlandes un\u00fcbersehbar als Vorlage diente.<!--more--><\/p>\n<h4>Alternative zu B\u00fcrgerwehren?<\/h4>\n<p>Nach den Worten von Edmund Stoiber, dem geistigen Vater der Sicherheitswacht, seinerzeit bayerischer Innenminister und heute Ministerpr\u00e4sident, war &#8222;die Naturschutzwacht aus dem Umweltbereich das Vorbild f\u00fcr die geplante Sicherheitswacht&#8220;. Demgegen\u00fcber definiert der Leitende Polizeidirektor Karl-Heinz Sp\u00f6rl, 1993 Leiter der Projektgruppe im Innenministerium, welche die Konzeption der Sicherheitswacht erarbeitete, die Beweggr\u00fcnde, die zur Einrichtung der Sicherheitswacht f\u00fchrten, eindeutig mit der Sorge vor dem Entstehen von B\u00fcrgerwehren: &#8222;Unter einer B\u00fcrgerwehr verstehen wir (&#8230;) den wildwuchsartigen und unkontrollierten Zusammenschlu\u00df von B\u00fcrgern, die sich vom Staat und seiner Polizei im Stich gelassen f\u00fchlen und daher das Heft selbst in die Hand nehmen wollen. Es ist offenkundig, da\u00df der Einsatz von B\u00fcrgern in einer, der Polizei angegliederten Sicherheitswacht einem solchen Wildwuchs ausdr\u00fccklich entgegenwirkt&#8220;. Da\u00df es sich dabei nicht um seine private Auslegung handelte, zeigt eine Mitteilung des bayerischen Innenministeriums von 1994, in der betont wurde, da\u00df die Sicherheitswacht ausdr\u00fccklich keine B\u00fcrgerwehr sei, sondern &#8222;vielmehr die Alternative zu unkontrollierten Zusammenschl\u00fcssen von B\u00fcrgern, die glauben, selbst f\u00fcr Recht und Ordnung sorgen zu m\u00fcssen&#8220;. Dieser Ansatz, tats\u00e4chlich oder vermeintlich entstehende B\u00fcrgerwehren von staatlicher Seite in Sicherheitsaufgaben einzubinden, ist auch aus Brandenburg bekannt. Die Einf\u00fchrung der dortigen &#8218;Sicherheitspartnerschaften&#8216; im Fr\u00fchjahr 1994 beruhte auf der gleichen Absicht. Das Innenministerium in Potsdam versprach sich von diesem Versuch eine Kontrolle und positive Einflu\u00dfnahme auf die &#8222;sogenannten B\u00fcrgerwehren&#8220;.<\/p>\n<p>Ob ein solcher Gesichtspunkt nun auch in Sachsen zugrundelag, kann nicht beurteilt werden. Der Verdacht zumindest liegt nahe.<\/p>\n<h4>Die &#8218;Bayerische Sicherheitswacht&#8216;<\/h4>\n<p>Die in Zivil auftretenden Angeh\u00f6rigen der Sicherheitswacht, &#8222;unbescholtene, zuverl\u00e4ssige und nach strengen Verfahren ausgew\u00e4hlte M\u00e4nner und Frauen im Alter von 18 bis 55 Jahren&#8220;, sind durch eine \u00c4rmel- und Brustkennzeichnung erkennbar und mit einem Dienstausweis ausger\u00fcstet. Waffen d\u00fcrfen sie ausdr\u00fccklich nicht tragen, f\u00fchren zur Eigensicherung allerdings ein Reizstoffspr\u00fchger\u00e4t mit. Ihre Aufgabe, so Sp\u00f6rl, &#8222;ist prim\u00e4r das Beobachten und schnelle Herbeiholen von Polizeibeamten \u00fcber ein Sprechfunkger\u00e4t zur Hilfeleistung oder bei verd\u00e4chtigen Wahrnehmungen, die bis zum Eintreffen der Polizeibeamten in der Rolle eines &#8218;qualifizierten Zeugen&#8216; festzuhalten sind. Selbst einschreiten sollen die Angeh\u00f6rigen der Sicherheitswacht nur ausnahmsweise, wenn dies aus Nothilfegr\u00fcnden dringend geboten ist und ohne besondere Eigengef\u00e4hrdung m\u00f6glich erscheint. (&#8230;) Die Aus\u00fcbung unmittelbaren Zwanges steht den Sicherheitswacht-Angeh\u00f6rigen mit Ausnahme von Notwehr und Nothilfe ausdr\u00fccklich nicht zu&#8220;.<\/p>\n<p>Was unter dieser Aufgabenumschreibung konkret zu verstehen ist, erl\u00e4utern Wissenschaftlerinnen der Ludwig-Maximillians-Universit\u00e4t in M\u00fcnchen, die den bayerischen Modellversuch 1994 im Rahmen eines Forschungsprojektes begleitet haben, folgenderma\u00dfen: &#8222;Die Sicherheitswachtangeh\u00f6rigen sind in ihren St\u00e4dten zumeist zu Fu\u00df unterwegs, sollen ihre Umgebung beobachten und verd\u00e4chtige Vorkommnisse \u00fcber Funk der Polizei melden, aber selbst nur im Ausnahmefall eingreifen. W\u00e4hrend ihres Streifendienstes sollen sie vor allem der Stra\u00dfenkriminalit\u00e4t und dem Vandalismus entgegenwirken sowie Frauen und \u00e4ltere Menschen sch\u00fctzen. Zudem sollen sie &#8218;mehr Schutz an gef\u00e4hrlichen Orten&#8216; gew\u00e4hrleisten, indem sie in ausgew\u00e4hlten Gebieten gezielt Streife gehen&#8220;.<\/p>\n<p>Was hier so unspektakul\u00e4r klingt, hat indes Auswirkungen auf den Dienstalltag der Polizei. In erster Linie sind es offenbar Banalit\u00e4ten, mit denen Sicherheitsw\u00e4chter die ihnen zugeordneten Polizeidienststellen belasten. Besonders Penible melden &#8222;jeden Hundehaufen&#8220;, klagten bayerische Polizisten im Sommer 1995. Politische Bef\u00fcrworter, wie der M\u00fcnchner Kreisverwaltungsreferent Hans-Peter Uhl (CSU), waren seinerzeit schon froh, &#8222;wenn wegen denen nur noch f\u00fcnf statt zehn Leute im Jahr an das M\u00fcnchner Rathaus pinkeln&#8220;. &#8222;Es war nicht der gro\u00dfe Renner, wie man sich das anfangs vorgestellt hat&#8220;, res\u00fcmierte der Leiter der in den Modellversuch eingebundenen Polizeiinspektion Deggendorf die Erfahrungen, und auch heute, drei Jahre nach Beginn des Versuches, &#8222;grinsen Beamte beim Stichwort Sicherheitswacht vielsagend, schweigen aber&#8220;. Die Aussagen decken sich mit den Erfahrungen des Forschungsprojektes, in dem u.a. festgestellt wurde, es gebe einen &#8222;engen Kontakt der SIWAs (Sicherheitswachtangeh\u00f6rige) zu den Polizeibeamten bei jeglichen auftauchenden Problemen. Die SIWAs halten sich nicht nur eng an die bereits gegebenen Vorgaben der Polizei, sie fordern bei neu auftauchenden Problemen sogar neue Instruktionen&#8220;.<\/p>\n<p>Sp\u00f6rl erkl\u00e4rt dies zu bedeutungslosen Startschwierigkeiten: &#8222;Einige wenige Ans\u00e4tze zur Wichtigtuerei oder zur \u00fcbertriebenen Konzentration auf Bagatellf\u00e4lle wurden umgehend nachbereitet und konnten weitgehend abgestellt werden&#8220;. Betrachtet man die Berichte von &#8211; zumeist journalistischen &#8211; Begleitern bei Streifeng\u00e4ngen von Sicherheitswachtangeh\u00f6rigen, so sind an dieser Darstellung allerdings erhebliche Zweifel anzumelden.<\/p>\n<h4>Sicherheitswacht in Sachsen<\/h4>\n<p>Am 18.6.97 legte die s\u00e4chsische Regierung ihren Gesetzentwurf f\u00fcr eine Sicherheitswacht vor. Als Zielsetzung wird darin genannt: &#8222;Zur Aufrechterhaltung und weiteren Verbesserung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es erforderlich, die gesellschaftliche Mitverantwortung st\u00e4rker auszupr\u00e4gen und damit einer Beeintr\u00e4chtigung des subjektiven Sicherheitsgef\u00fchls der Bev\u00f6lkerung entgegenzuwirken. (&#8230;) Das Modell einer &#8218;S\u00e4chsischen Sicherheitswacht&#8216; soll Bestandteil der umfangreichen Anstrengungen der Staatsregierung zur St\u00e4rkung der Inneren Sicherheit sein und die bereits in Angriff genommenen Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der polizeilichen Pr\u00e4senz, Steigerung der Effektivit\u00e4t im Bereich der Kriminalit\u00e4ts- und Verkehrsunfallbek\u00e4mpfung sowie zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den B\u00fcrgern in zweckm\u00e4\u00dfiger Weise erg\u00e4nzen&#8220;.<\/p>\n<p>In einzelnen Bereichen sind die Kopisten im s\u00e4chsischen Innenministerium \u00fcber die Vorlage aus Bayern betr\u00e4chtlich hinausgegangen. So sollen etwa potentielle Auskunftspersonen in Sachsen k\u00fcnftig nicht nur um freiwillige Ausk\u00fcnfte gegen\u00fcber den Sicherheitsw\u00e4chterInnen gebeten werden, sondern hierzu verpflichtet sein, &#8222;wenn dies zur Abwehr einer Gefahr f\u00fcr Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr bedeutende fremde Sach- oder Verm\u00f6genswerte erforderlich ist&#8220;. In Bayern ist man hier ma\u00dfvoller und begn\u00fcgt sich damit, da\u00df eine solche Verpflichtung nur besteht, wenn f\u00fcr sie, die Auskunftsperson &#8222;gesetzliche Handlungspflichten bestehen&#8220;.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zu ihrem bayerischen Pendant soll die Sicherheitswacht in Sachsen neben der Gefahrenabwehr zudem auch bei St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung einschreiten. Selbst Sicherstellungen und die Anwendung unmittelbaren Zwanges sollen ihr in Sachsen gestattet werden. Folgerichtig wird im s\u00e4chsischen Gesetzentwurf denn auch das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person und auf informationelle Selbstbestimmung entsprechend eingeschr\u00e4nkt. Ansonsten wird auf eine genauere Aufgabenzuweisung bewu\u00dft verzichtet, da &#8222;eine katalogartige Aufz\u00e4hlung von Aufgaben zur Un\u00fcbersichtlichkeit des Gesetzes f\u00fchren und die fortlaufende Notwendigkeit von Folge\u00e4nderungen bedingen&#8220; w\u00fcrde.<\/p>\n<h4>Nachbetrachtungen<\/h4>\n<p>Ein tats\u00e4chlicher Beitrag zur Schaffung von mehr Sicherheit ist mit der Errichtung einer Sicherheitswacht weder in Bayern noch in Sachsen zu erwarten und wohl auch nicht geplant. Vorgesehen ist vielmehr, &#8222;die gesellschaftliche Mitverantwortung st\u00e4rker auszupr\u00e4gen&#8220; und einer &#8222;Unkultur des Wegschauens&#8220; zu begegnen.<\/p>\n<p>Bezeichnenderweise lehnt Sp\u00f6rl denn auch eine &#8218;Erfolgskontrolle&#8216; f\u00fcr die Auswirkungen der bayerischen Sicherheitswacht auf das Sicherheitsgef\u00fchl ab: &#8222;Ausdr\u00fccklich m\u00f6chte ich davon absehen, eine Art T\u00e4tigkeits- oder Erfolgskatalog zu unterbreiten. Dies w\u00e4re n\u00e4mlich der eindeutig falsche Ansatz. Der Erfolg pr\u00e4ventiver Ma\u00dfnahmen ist bekanntlich nur sehr eingeschr\u00e4nkt me\u00dfbar&#8220;.<\/p>\n<p>Den Angeh\u00f6rigen einer Sicherheitswacht selbst ist die weitgehende Konzentration auf einfach zu bew\u00e4ltigende Aufgaben &#8211; Bagatellen &#8211; nur bedingt anzulasten, denn zur Vorbereitung auf ihre Streifendienste erhalten sie lediglich eine rechtliche Kurzausbildung und eine Unterweisung in der Bedienung ihrer Funkger\u00e4te: Sie umfa\u00dft in Bayern 40 Unterrichtseinheiten \u00e0 45 Minuten in den F\u00e4chern Strafrecht, Eingriffsrecht und Dienstkunde; eine f\u00fcnfzehnmin\u00fctige m\u00fcndliche Pr\u00fcfung schlie\u00dft die Ausbildungsphase ab. Konkrete Angaben zur geplanten Ausbildung der &#8218;S\u00e4chsischen Sicherheitswacht&#8216; werden zwar nicht gemacht, die Formulierung des Gesetzentwurfes legt jedoch nahe, da\u00df an eine \u00e4hnliche Ausbildung im Schnellverfahren gedacht ist.<\/p>\n<p>Angesichts einer solchen &#8218;Schulung light&#8216; darf man von den Angeh\u00f6rigen von Sicherheitswachten wenig mehr erwarten, als da\u00df sie &#8211; im besten Falle &#8211; &#8218;wandelnde Notrufs\u00e4ulen&#8216; darstellen.<\/p>\n<p>Bekannterma\u00dfen ist der Glaube jedoch nicht nur in der Lage, Berge zu versetzen. Insbesondere im Bereich der &#8218;Inneren Sicherheit&#8216; ist er l\u00e4ngst zu einem festen Bestandteil der Politik geworden. Eindr\u00fccklich hat dies der Oberb\u00fcrgermeister der oberfr\u00e4nkischen Kleinstadt Forchheim, die seit zwei Jahren \u00fcber eine Sicherheitswacht verf\u00fcgt, dem s\u00e4chsischen Innenausschu\u00df w\u00e4hrend seiner Anh\u00f6rung in Dresden dargelegt: &#8222;Letztendlich wurden (&#8230;) acht Personen ausgebildet. Von diesen acht Personen sind heute noch f\u00fcnf Personen aktiv t\u00e4tig; eine Person ist derzeit berufsbedingt verhindert, so da\u00df tats\u00e4chlich nur vier Personen z.Zt. der \u00f6rtlichen Sicherheit zur Verf\u00fcgung stehen. Festzustellen bleibt daher, da\u00df bereits nach zwei Jahren nur noch die H\u00e4lfte der urspr\u00fcnglich ausgebildeten Personen der Sicherheitswacht in Forchheim verblieben ist. (&#8230;) Zun\u00e4chst bringt die Sicherheitswacht aus Sicht der Stadt Forchheim vordergr\u00fcndig und aus kriminalistischen Ansatzpunkten nahezu nichts. Die Ergebnisse sind im wesentlichen, da\u00df sie von B\u00fcrgern auf liegengebliebene Fahrr\u00e4der, auf abgemeldete, auf dem Stra\u00dfengrund abgestellte Autos aufmerksam gemacht werden. Bisher gelang es nur wenige Male, eine Straftat, hier Fahrraddiebst\u00e4hle, auf frischer Tat zu verfolgen. Wichtig ist aber, da\u00df dem B\u00fcrger gezeigt wird, es ist ein anderer B\u00fcrger da, der zumindest einen gewissen Schutz und Aufsicht vermittelt. (&#8230;) Letztlich liegt es auch an uns Politikern, die Sicherheitswacht positiv darzustellen und ihr vielleicht auch einmal ein kleines Dankesch\u00f6n zu sagen, wie ich dies vor einigen Monaten in Form einer Einladung in unseren Ratskeller gemacht habe&#8220;.<\/p>\n<p>Amen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Otto Diederichs In Sachsen m\u00f6chte man sich in Sachen &#8218;Innere Sicherheit&#8216; auch von seinen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,63],"tags":[280,1094,1234,1312],"class_list":["post-22784","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-057","tag-bayern","tag-polizei","tag-sachsen","tag-sicherheitswacht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/22784","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=22784"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/22784\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=22784"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=22784"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=22784"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}