{"id":22787,"date":"1997-10-31T22:20:41","date_gmt":"1997-10-31T22:20:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=22787"},"modified":"1997-10-31T22:20:41","modified_gmt":"1997-10-31T22:20:41","slug":"die-polizeiliche-bekaempfung-von-umweltkriminalitaet-ermittlungen-mit-begrenztem-nutzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=22787","title":{"rendered":"Die polizeiliche Bek\u00e4mpfung von Umweltkriminalit\u00e4t: Ermittlungen mit begrenztem Nutzen"},"content":{"rendered":"<h3>von Otto Diederichs<\/h3>\n<p>Da\u00df die Bek\u00e4mpfung von Umweltkriminalit\u00e4t eine polizeiliche Aufgabe ist, wird heute von kaum jemandem noch angezweifelt. Die Polizei selbst besch\u00e4ftigt sich seit rund 15 Jahren mit der Verfolgung von Umweltdelikten. Zun\u00e4chst waren es allerdings nahezu ausschlie\u00dflich die Beamten der Wasserschutzpolizei (WSP), die sich &#8211; traditionell &#8211; mit Fragen der Gew\u00e4sserverunreinigung besch\u00e4ftigten. 1972 wurde an der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg dann der erste Lehrgang f\u00fcr Umwelt- und Gefahrgutspezialisten durchgef\u00fchrt, und 1975 hielt die Polizei-F\u00fchrungsakademie (PFA) in Hiltrup ihr erstes umweltschutzbezogenes Seminar &#8218;Ma\u00dfnahmen der Polizei zur Aufrechterhaltung des Gew\u00e4sserschutzes, der Abfallbeseitigung und des Naturschutzes&#8216; ab.<\/p>\n<p>Der Ausgangspunkt f\u00fcr die Befassung mit Gew\u00e4sserverschmutzungen gr\u00fcndet bei der Wasserschutzpolizei indes nicht in einem fr\u00fchen umweltsch\u00fctzerischen Bewu\u00dftsein, sondern ist in erster Linie die Folge von Schiffsunf\u00e4llen. Auf dem Rhein z.B., der gr\u00f6\u00dften und wichtigsten deutschen Wasserstra\u00dfe, kam es im Jahre 1964 zu insgesamt 1.115 Havarien, bei denen h\u00e4ufig auch gr\u00f6\u00dfere Mengen von Treibstoffen freigesetzt wurden.<!--more--><\/p>\n<h4>Die Anf\u00e4nge polizeilicher Bek\u00e4mpfung von Umweltdelikten<\/h4>\n<p>Neben einer \u00c4nderung der Rheinschiffahrtsordnung, die feste Regeln f\u00fcr den Schiffsverkehr einf\u00fchrte, wurde 1972 schlie\u00dflich bei der nordrhein-westf\u00e4lischen Wasserschutzpolizei (WSP) eine &#8218;Ermittlungsgruppe Gew\u00e4sserschutz&#8216; gegr\u00fcndet, die sich zudem k\u00fcnftig auch um die sog. &#8222;Landeinleiter&#8220; der gro\u00dfen mittelrheinischen Industriegebiete k\u00fcmmern sollte. Zus\u00e4tzlich wurden ab Anfang 1972 \u00fcber dem Rhein regelm\u00e4\u00dfig Kontrollfl\u00fcge mit Polizeihubschraubern durchgef\u00fchrt. Bis zur Hochzeit der Diskussionen um die polizeiliche Verfolgung von Umweltdelikten w\u00e4hrend der Mitte der 80er Jahre, blieb das aus der WSP-Ermittlungsgruppe hervorgegangene Kriminalkommissariat &#8218;Umwelt- und Gew\u00e4sserschutz&#8216; allerdings das einzige derartige Fachkommissariat in Nordrhein-Westfalen.<\/p>\n<p>In den \u00fcbrigen Bundesl\u00e4ndern war die Situation nicht sehr viel anders. In den meisten Fl\u00e4chenstaaten waren f\u00fcr die Bearbeitung von Umweltdelikten je nach Fallgestaltung die \u00f6rtliche Kriminalpolizei, die Schutzpolizei, die Wasserschutzpolizei &#8211; oder in Baden-W\u00fcrttemberg der Wirtschaftskontrolldienst zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Im Dezember 1973 erhob die &#8218;AG Kripo&#8216; der Innenministerkonferenz (IMK) erstmals die Forderung nach einem zentralen Meldedienst f\u00fcr Umweltdelikte. Rund eineinhalb Jahre sp\u00e4ter \u00fcbernahm der AK II der IMK, zust\u00e4ndig f\u00fcr die &#8218;\u00d6ffentliche Sicherheit und Ordnung&#8216;, die Anregung seiner Arbeitsgruppe und empfahl den Innenministern die Einrichtung eines derartigen Meldeverfahrens. Lediglich sieben der damals noch elf Bundesl\u00e4nder hielten einen solchen Meldedienst jedoch f\u00fcr sinnvoll und erkl\u00e4rten sich bereit, dieser Empfehlung zu folgen. (Anfang 1981 weitete eine beim Landeskriminalamt (LKA) Baden-W\u00fcrttemberg bestehende Arbeitsgruppe &#8218;Informationsaustausch radioaktiver Stoffe&#8216; die Forderung nach einem einheitlichen Meldeverfahren auch auf radioaktive Stoffe aus).<\/p>\n<p>Zu diesem Zeitpunkt besa\u00df Baden-W\u00fcrttemberg das insgesamt am weitesten fortgeschrittene Konzept. Bereits seit 1975 bestand beim dortigen Landeskriminalamt ein &#8218;Mobiles Umweltschutzkommando&#8216; (MUK). Die Hauptaufgabe dieser aus Kriminalbeamten, Technikern des &#8218;Kriminalistischen Institutes&#8216; sowie externen Wissenschaftlern zusammengesetzten Spezialeinheit, die &#8211; von Fall zu Fall zusammengestellt und der Inspektion Wirtschaftskriminalit\u00e4t zugeordnet wurde &#8211; bestand darin, vor Ort fachkundige Voruntersuchungen durchzuf\u00fchren und m\u00f6glichst beweissichere Proben zu entnehmen. (Daneben unterhielt das Landesamt f\u00fcr Umweltschutz zudem eine eigene Spezialgruppe, die &#8218;Mobile Abfall- und Wasser-Einsatzgruppe&#8216; (MAWEG), die verd\u00e4chtige Abfallablagerungen \u00fcberpr\u00fcfen und bei Giftunf\u00e4llen die Beh\u00f6rden zu unterst\u00fctzen hatte.)<\/p>\n<h4>Die Ver\u00e4nderungen in den 80er Jahren<\/h4>\n<p>Zwar hatte ein Teil der Bundesl\u00e4nder, der IMK-Empfehlung folgend, in der zweiten H\u00e4lfte der 70er Jahre einen Meldedienst f\u00fcr Umweltstraftaten eingef\u00fchrt, der durch eine zentrale Erfassung bestimmter Delikte beim Landeskriminalamt Tatzusammenh\u00e4nge und T\u00e4terhinweise erkennen sollte, andere hingegen folgten diesem Schritt mit jahrelanger Verz\u00f6gerung. Hessen beispielsweise richtete erst mit zehnj\u00e4hriger Versp\u00e4tung Ende 1986 seinen &#8218;Meldedienst Umweltdelikte&#8216; beim Landeskriminalamt ein.<\/p>\n<p>Erst mit der Intensivierung der Umweltschutzdiskussion in der ersten H\u00e4lfte der 80er Jahre \u00e4nderte sich auch die polizeiliche Bek\u00e4mpfung von Umweltdelikten. An der Polizei-F\u00fchrungsakademie wurden in den Jahren 1981 bis 1983 mehrere spezielle Umweltseminare durchgef\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus organisierten die Bundesl\u00e4nder eigene Aus- und Fortbildungsseminare f\u00fcr ihre Beamten.<\/p>\n<p>Im August 1982 wurde schlie\u00dflich auch der Bundesgrenzschutz (BGS) in den polizeilichen Umweltschutz einbezogen. Mit einem Patrouillenboot auf der Nordsee (dem 1983 ein weiteres Boot folgte) und unterst\u00fctzt durch eigene Hubschrauber und den Wasserzolldienst \u00fcbernahm der BGS dabei die \u00dcberwachungsaufgaben auf hoher See, w\u00e4hrend der Zoll f\u00fcr den K\u00fcstenbereich zust\u00e4ndig wurde. Im Verbund mit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung und den Wasserschutzpolizeien der \u00fcbrigen Nordsee-Anrainerstaaten galt die Aufmerksamkeit haupts\u00e4chlich illegalen Einleitungen von \u00d6l und dem nichtgenehmigten Fang von Plattfischen in K\u00fcstenn\u00e4he. Koordiniert wurden die Eins\u00e4tze von einem &#8218;Zentralen Meldekopf&#8216; in Cuxhaven, der die anfallenden Erkenntnisse auswertete und weitere Ma\u00dfnahmen, etwa die Kontrolle von verd\u00e4chtigen Schiffen beim Einlaufen in deutsche H\u00e4fen, veranla\u00dfte.<\/p>\n<p>Im April 1984 stellte der &#8218;Bund Deutscher Kriminalbeamter&#8216; als erster eine eigene umfassende Konzeption zur Bek\u00e4mpfung von Umweltkriminalit\u00e4t vor. Im Oktober des gleichen Jahres k\u00fcndigte der Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen) an, &#8222;in K\u00fcrze&#8220; eine eigene Umweltpolizei einzurichten. Als erster Schritt sollten hierzu, in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt des Kreises, alle im Au\u00dfendienst t\u00e4tigen Beamten mit den Umweltschutzgesetzen vertraut gemacht werden. Im November 1984 folgte das hessische Innenministerium mit einem ersten aufeinander abgestimmten Programm. Ziel dieses Programmes war es, 1985 mit dem Aufbau einer &#8222;Umwelt-Kripo&#8220; die bisherigen polizeilichen Aktivit\u00e4ten zusammenzuf\u00fchren. Vorgesehen war u.a. der (personelle) Ausbau der seit 1974 bestehenden zentralen Stelle &#8218;Umwelt&#8216; beim Landeskriminalamt und der Spezialdienststelle &#8218;Umwelt&#8216; beim Regierungspr\u00e4sidenten in Darmstadt sowie die Einrichtung einer weiteren Spezialdienststelle beim Frankfurter Polizeipr\u00e4sidium. Zwar wurden im Haushalt f\u00fcr das Jahr 1985 tats\u00e4chlich 30 Planstellen geschaffen, die weitere organisatorische Umsetzung zog sich dann allerdings hin, so da\u00df das Frankfurter Umweltkommissariat z.B. erst im Februar 1986 tats\u00e4chlich eingerichtet wurde.<\/p>\n<p>Ebenfalls im November 1984 lieferte das Land Niedersachsen an alle nieders\u00e4chsischen Polizeiabschnitte sog. &#8222;Wasser- und Abfallprobenkoffer&#8220; aus, 1985 sollten auch die einzelnen Reviere ausger\u00fcstet werden. Die ca. 6.000 DM teuren Koffer enthielten &#8222;vom Allesschneider \u00fcber das Bandma\u00df, die explosionsgesch\u00fctzte Stablampe, den Klappspaten und die Einweghandschuhe bis hin zum Pr\u00fcfsatz f\u00fcr Sauerstoffgehalt, Sch\u00f6pfger\u00e4ten, M\u00fclls\u00e4cken, Sicherheitsgurten zum Abseilen und mehreren Zangen (&#8230;) alles, was die Exekutive zum Erst-Einsatz ben\u00f6tigt&#8220;. Dar\u00fcber hinaus sollten in Niedersachsen k\u00fcnftig verst\u00e4rkt auch Beamte der Bereitschaftspolizei mit zur Verfolgung von Umweltdelikten eingesetzt werden und auf Streifeng\u00e4ngen in &#8222;Wald-, Ausflugs-, Naturschutz- und Gew\u00e4sserschutzgebieten auf wildes Parken, offenes Feuer, Abfallbeseitigung, Gew\u00e4sserverunreinigungen, L\u00e4rmverursachung, Pflanzen- und Artenschutz achten&#8220;.<\/p>\n<p>1986 hatte schlie\u00dflich auch Bremen seine polizeiliche Konzeption fertiggestellt, um durch eine Reihe personeller und organisatorischer Ma\u00dfnahmen, &#8222;besser als bisher repressiv und pr\u00e4ventiv gegen Umweltdelikte vorzugehen&#8220;.<\/p>\n<p>Bayern wandelte seine bestehende &#8218;Arbeitsgruppe Umweltschutz&#8216; Mitte 1987 in ein eigenes &#8218;Sachgebiet Umweltdelikte&#8216; beim LKA um.<\/p>\n<p>Ebenfalls seit 1986 sind auch bei den Staatsanwaltschaften bundesweit Umweltdezernenten angesiedelt. In einzelnen Ballungszentren, z.B. in Berlin, Hamburg und Frankfurt\/M., wurden eigene Umweltabteilungen mit mehreren SachbearbeiterInnen eingerichtet.<\/p>\n<p>Auf eine weitere Konzentration, etwa in Form von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wurde hingegen verzichtet, um die Tatortn\u00e4he zu gew\u00e4hrleisten, und auch bei den kriminalpolizeilichen Sonderdezernaten war die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Umweltstraftaten meist mit anderen Aufgaben gekoppelt.<\/p>\n<p>Als zentrales Element der Strafverfolgung im Umweltbereich kann somit der &#8218;Umweltkoffer&#8216; gelten, der &#8211; nach nieders\u00e4chsischen Vorbild &#8211; auch bei anderen Polizeien eingef\u00fchrt worden war und in der \u00d6ffentlichkeit zum Symbol polizeilichen Engagements stilisiert wurde. In allererster Linie ging die (Schutz-)Polizei mit diesem Ermittlungsinstrument jedoch auf &#8218;Bauernfang&#8216;. Sehr viel anderes als z.B. G\u00fcllekonzentrationen u.\u00e4. in B\u00e4chen nachzuweisen, war damit auch kaum m\u00f6glich.<\/p>\n<h4>Polizeiliche Bek\u00e4mpfung von Umweltkriminalit\u00e4t in der 90ern<\/h4>\n<p>Eigene Dezernate, Sachgebiete und Referate, Umweltschutztrupps u.\u00e4. bestehen unterdessen bei allen Polizeien in der Bundesrepublik, vom Bundeskriminalamt \u00fcber die Landeskriminal\u00e4mter bis hinunter zu einzelnen Polizeiinspektionen. Seit etwa 1991\/92 auch bei den Polizeien in den neuen Bundesl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Die Hamburger Wasserschutzpolizei und das Referat Umweltkriminalit\u00e4t des Berliner Landeskriminalamt (LKA 32) gelten als die erfolgreichsten. Dies ist zum einen darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, da\u00df beide f\u00fcr einen regional begrenzten und damit \u00fcberschaubaren Bereich zust\u00e4ndig sind. Andererseits geh\u00f6rt auch in diesem polizeilichen Bereich &#8218;Klappern zum Handwerk&#8216;- und dies versteht man in Hamburg und Berlin offenbar am besten.<\/p>\n<p>Die Debatte um eine polizeiliche Bek\u00e4mpfung von Umweltstraftaten hingegen ist sowohl aus der \u00f6ffentlichen wie auch der fachinternen Diskussion weitgehend wieder verschwunden und anderen Themen gewichen. Im polizeilichen Alltagsgesch\u00e4ft werden Umweltreferate routinem\u00e4\u00dfig eingerichtet oder verst\u00e4rkt, wenn ein Vorfall \u00fcber den lokalen Bereich hinaus kurzfristig f\u00fcr Aufmerksamkeit sorgt. Gleiches gilt f\u00fcr den Einsatz von hochwertiger Technik, ohne da\u00df aus solchen Schritten jedoch gr\u00f6\u00dfere tats\u00e4chliche Ver\u00e4nderungen entst\u00fcnden.<\/p>\n<h4>Registrierte Umweltdelikte in den Bundesl\u00e4ndern 1996-1990<\/h4>\n<h5><strong>Bundesland\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1996\u00a0\u00a0\u00a0 1995\u00a0\u00a0\u00a0 1994\u00a0\u00a0\u00a0 1993\u00a0\u00a0\u00a0 1992\u00a0\u00a0\u00a0 1991\u00a0\u00a0\u00a0 1990<\/strong><\/h5>\n<h5>Baden-W\u00fcrttemberg\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1.377\u00a0\u00a0 1.248\u00a0\u00a0 1.187\u00a0\u00a0 1.151\u00a0\u00a0 1.264\u00a0\u00a0 1.360\u00a0 \u00a01.582<\/h5>\n<h5>Bayern\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1.660\u00a0\u00a0 1.843\u00a0\u00a0 1.635\u00a0\u00a0 1.707\u00a0\u00a0 1.689\u00a0\u00a0 1.831\u00a0\u00a0 1.850<\/h5>\n<h5>Berlin\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2.465\u00a0\u00a0 3.020\u00a0\u00a0 2.397\u00a0\u00a0 2.320\u00a0\u00a0 2.353\u00a0\u00a0 1.689\u00a0\u00a0 1.039<\/h5>\n<h5>Brandenburg\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 748\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 807\u00a0\u00a0 1.063\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 690\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 387\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0112\u00a0\u00a0 &#8212;&#8211;<\/h5>\n<h5>Bremen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 163\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 134\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 198\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 139\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 170\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 191\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 176<\/h5>\n<h5>Hamburg\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1.517\u00a0\u00a0 1.389\u00a0\u00a0 1.401\u00a0\u00a0 1.868\u00a0\u00a0 1.685\u00a0\u00a0 1.945\u00a0\u00a0 1.647<\/h5>\n<h5>Hessen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2.736\u00a0\u00a0 3.257\u00a0\u00a0 2.280\u00a0\u00a0 2.589\u00a0\u00a0 2.255\u00a0\u00a0 2.342\u00a0\u00a0 2.384<\/h5>\n<h5>Mecklenburg-Vorpommern 1.703\u00a0\u00a0 1.806\u00a0\u00a0 1.810\u00a0\u00a0 1.593\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 519\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 89\u00a0\u00a0 &#8212;&#8211;<\/h5>\n<h5>Niedersachsen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 5.281\u00a0\u00a0 5.848\u00a0\u00a0 4.274\u00a0\u00a0 4.197\u00a0\u00a0 4.249\u00a0\u00a0 4.017\u00a0\u00a0 3.849<\/h5>\n<h5>Nordrhein-Westphalen\u00a0 5.337\u00a0\u00a0 5.013\u00a0\u00a0 5.458\u00a0\u00a0 5.375\u00a0\u00a0 5.348\u00a0\u00a0 5.164\u00a0\u00a0 4.829<\/h5>\n<h5>Rheinland-Pfalz\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 3.034\u00a0\u00a0 3.438\u00a0\u00a0 2.664\u00a0\u00a0 1.909\u00a0\u00a0 1.706\u00a0\u00a0 1.838\u00a0\u00a0 1.687<\/h5>\n<h5>Saarland\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 329\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 769\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 353\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 412\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 256\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 303\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 359<\/h5>\n<h5>Sachsen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1.047\u00a0\u00a0 1.152\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 932\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 430\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 181\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 59 \u00a0\u00a0&#8212;&#8211;<\/h5>\n<h5>Sachsen-Anhalt\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 3.916\u00a0\u00a0 4.892\u00a0\u00a0 2.666\u00a0\u00a0 2.079\u00a0\u00a0 1.058\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 221\u00a0\u00a0 &#8212;&#8211;<\/h5>\n<h5>Schleswig-Holstein\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 3.787\u00a0\u00a0 4.021\u00a0\u00a0 3.058\u00a0\u00a0 2.661\u00a0\u00a0 2.412\u00a0\u00a0 2.522\u00a0\u00a0 2.010<\/h5>\n<h5>Th\u00fcringen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 672\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 875\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 706\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 612\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 350\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 134\u00a0\u00a0 &#8212;&#8211;<\/h5>\n<h5><strong>39.641\u00a0 35.643\u00a0 32.082\u00a0 29.732\u00a0 23.387\u00a0 23.2.2\u00a0 21.412<\/strong><\/h5>\n<p>Die PKS f\u00fcr 1990 gibt noch keine Zahlen f\u00fcr die neuen Bundesl\u00e4nder an; die Zahlen f\u00fcr Berlin umfassen nur den Westteil<\/p>\n<p>Da\u00df auch der Einsatz leistungsstarker Technik nur von sehr bedingtem Nutzen ist, l\u00e4\u00dft sich am besten an der Tanker\u00fcberwachung auf Nord- und Ostsee demonstrieren. So setzt etwa der Bundesgrenzschutz, zus\u00e4tzlich zu dem bestehenden Fahndungssystem, dessen Aufbau rund 250 Mio. DM gekostet hat, seit dem Sommer 1997 das neuentwickelte Luft\u00fcberwachungssystem &#8218;Medusa&#8216; ein, mit dem \u00fcber verschiedenartige Sensoren Chemikalien, \u00d6len und anderen Schmierstoffen ein eigener &#8218;Fingerabdruck&#8216; zugeordnet werden kann. Auf den ersten Blick k\u00f6nnte man also durchaus auf eine gute Beweissituation schlie\u00dfen. Dennoch stellt der Staatsanwalt f\u00fcr Umweltstrafrecht am Hamburger Landgericht, Peter Eschenburg, hierzu fest: &#8222;Wir m\u00fcssen einem T\u00e4ter mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, da\u00df er die \u00d6lverunreinigung schuldhaft herbeigef\u00fchrt hat. Das ist aus dem Flugzeug nicht zu machen&#8220;. Nach den Regeln des UN-Seerechts\u00fcbereinkommens kann die Wasserschutzpolizei gegen den Willen des Kapit\u00e4ns auf hoher See allerdings nicht ermitteln. Das, was eigentlich schnellstm\u00f6glich geschehen m\u00fc\u00dfte, n\u00e4mlich an Bord Proben zu nehmen, die anschlie\u00dfend mit Gew\u00e4sserproben der unmittelbaren Umgebung des verd\u00e4chtigen Schiffes verglichen werden k\u00f6nnten, kann somit erst im n\u00e4chsten (deutschen) Anlaufhafen durchgef\u00fchrt werden. Damit bleibt vors\u00e4tzlichen Umweltverschmutzern hinreichend Zeit, Leitungen und sonstiges Ger\u00e4t, das benutzt wurde, um etwa Alt\u00f6l \u00fcber Bord zu pumpen, zu demontieren und zu reinigen sowie die Aussagen der Mannschaft aufeinander abzustimmen.<\/p>\n<p>Das Aufkl\u00e4rungsergebnis ist entsprechend: Bundesgrenzschutz, Wasserschutzpolizei, Marine, Fischereiaufsicht und Zoll registrieren vor den deutschen K\u00fcsten j\u00e4hrlich rund 400 Gew\u00e4sserverunreinigungen, \u00fcberwiegend illegale \u00d6leinleitungen. Im Jahre 1994 konnte davon jedoch nur in 71 F\u00e4llen ein &#8222;mutma\u00dflicher Verursacher&#8220; festgestellt werden; von 207 eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren mu\u00dften 161 wegen &#8222;Nichtermittlung des T\u00e4ters&#8220; oder &#8222;Mangel an Beweisen&#8220; eingestellt werden. Gerade einmal gegen vier Beschuldigte wurde ein rechtskr\u00e4ftiger Strafbefehl erlassen.<\/p>\n<p>Das Beispiel macht deutlich, da\u00df das Problem der Umweltverschmutzung au\u00dferhalb des Bagatellbereiches mit polizeilichen Mitteln selbst bei bestem Willen und bester Technik nur in seltenen F\u00e4llen aufzukl\u00e4ren und zu ahnden ist. Derartige Fragen werden heutigentags allerdings gar nicht mehr gestellt. Stillschweigend gehen offenbar alle davon aus, nachdem man die Polizei mit diesen Aufgaben betraut hat, werde sie es schon richten. Das Ergebnis ist bekannt: Polizeiliches Instrumentarium, das vorhanden ist, wird erfahrungsgem\u00e4\u00df nicht wieder abgebaut. So geschieht im Bereich der Umweltstraftaten das, was auch bei anderen Delikten, mit deren Bek\u00e4mpfung, geschweige denn Beseitigung die Polizei \u00fcberfordert ist geschieht: Sie werden zu einem Z\u00e4hldelikt in der Polizeilichen Kriminalstatistik.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Otto Diederichs Da\u00df die Bek\u00e4mpfung von Umweltkriminalit\u00e4t eine polizeiliche Aufgabe ist, wird heute von<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,64],"tags":[1094,1458],"class_list":["post-22787","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-058","tag-polizei","tag-umweltkriminalitaet"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/22787","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=22787"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/22787\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=22787"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=22787"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=22787"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}