{"id":2301,"date":"1998-12-20T16:48:45","date_gmt":"1998-12-20T16:48:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2301"},"modified":"1998-12-20T16:48:45","modified_gmt":"1998-12-20T16:48:45","slug":"literatur-9","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2301","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<p><b>Literatur zum Schwerpunkt<\/b><\/p>\n<p>Seit Horst Herold als BKA-Pr\u00e4sident in den 70er Jahren der Polizei der alten BRD einen Modernisierungs- und Computerisierungsschub verordnete, waren die neuen, der Technik abgerungenen M\u00f6glichkeiten wegen der damit verkn\u00fcpften b\u00fcrgerrechtlichen Folgen Gegenstand politischer Debatten. Diese Auseinandersetzungen haben sich auch in vielf\u00e4ltiger Weise publizistisch niedergeschlagen, vor allem von Ende der 70er bis etwa Mitte der 80er Jahre. Neben einer Vielzahl von Beitr\u00e4gen in Magazinen und Fachjournalen gab es eine Reihe von Buchver\u00f6ffentlichungen, die auch heute noch lesenswert sind: Zum einen, weil sich die darin verwendeten Argumente noch keinesfalls in ihrer G\u00e4nze verbraucht oder \u00fcberlebt h\u00e4tten; zum anderen, weil sie im historischen R\u00fcckblick belegen, mit welcher Emphase noch vor einer Generation gegen einen durch die Technik erm\u00f6glichten (mutma\u00dflichen) pr\u00e4ventivpolizeilichen Zugriff auf Personen und soziale Strukturen gestritten wurde. Heute wird dies von einer breiten b\u00fcrgerlichen Mehrheit mehr oder weniger klaglos hingenommen, wenn nicht gar bef\u00fcrwortet. Der \u2018verdatete B\u00fcrger\u2019, der \u2018gl\u00e4serne Mensch\u2019 \u2013 das waren damals g\u00e4ngige semantische M\u00fcnzen der \u00f6ffentlichen Diskussion. Hier seien nur einige bekanntere der vielen Publikationen beispielhaft in Erinnerung gerufen:<!--more--><\/p>\n<p><b>B\u00f6lsche, Jochen:<\/b> <i>Der Weg in den \u00dcberwachungsstaat, Reinbek 1979 (Rowohlt), 193 S. <\/i><br \/>\nDas Buch basiert auf einer SPIEGEL-Serie zum Thema und ist mit kritischen Stellungnahmen von prominenten Datensch\u00fctzern und Politikern angereichert.<\/p>\n<p><b>Gruppe, Torsten: <\/b> <i>Der gespeicherte B\u00fcrger. Auf dem Weg in den Computer-Staat, M\u00fcnchen 1979 (Wirtschaftsverlag Langen-M\u00fcller\/Herbig), 237 S. <\/i><br \/>\nDer Autor verbindet die digitalisierten Fahndungsvisionen Herolds mit dem Verfall der Vorstellung von Privatsph\u00e4re und einer damals durchaus salonf\u00e4higen allgemeinen Technikskepsis.<\/p>\n<p><b>Meyer-Larsen, Werner (Hg.):<\/b> <i>Der Orwell-Staat 1984. Vision und Wirklichkeit, Reinbek 1983 (Rowohlt), 189 S. <\/i><br \/>\nDie Artikelsammlung des SPIEGEL-Mitarbeiters enth\u00e4lt u.a. einen Beitrag zur M\u00f6glichkeit der Videofahndung, die damals unter der Bezeichnung \u2018Aktion Paddy\u2019 geprobt wurde.<\/p>\n<p><b>P\u00f6tzl, Norbert F.:<\/b> <i>Total unter Kontrolle. Computerausweis, Volksz\u00e4hlung, Verkabelung, Reinbek 1985 (Rowohlt), 188 S. <\/i><\/p>\n<p><b>Kutscha, Martin; Paech, Norman (Hg.):<\/b> <i>Totalerfassung. \u2018Sicherheitsgesetze\u2019, Volksz\u00e4hlung, Neuer Personalausweis, M\u00f6glichkeiten der Gegenwehr, K\u00f6ln 1986 (Pahl-Rugenstein), 230 S. <\/i><br \/>\nDie Autoren beider B\u00e4nde zeigten sich von der unmittelbar bevorstehenden Realisation des \u00dcberwachungsstaates \u00fcberzeugt.<\/p>\n<p>Eine Quelle, bei der man sich \u00fcber die j\u00fcngere Entwicklung der \u00dcberwachungstechnologien kundig machen kann, ist die Polizei selbst, z.B. in Ver\u00f6ffentlichungen des Bundeskriminalamts:<\/p>\n<p><b>Bundeskriminalamt (Hg.): <\/b> <i>Technik im Dienste der Straftatenbek\u00e4mpfung (BKA-Vortragsreihe, Bd. 35), Wiesbaden 1990, 292 S. <\/i><br \/>\nDas Bundeskriminalamt hat im Laufe der Zeit immer wieder die Technik zum Thema ihrer Fachtagungen gemacht. Im November 1989 lautete das Motto \u201eTechnik im Dienste der Straftatenbek\u00e4mpfung\u201c. Der Tagungsband enth\u00e4lt eine Reihe interessanter Beitr\u00e4ge von polizeioffiziellen (Zachert) bzw. quasi regierungsamtlichen (Sch\u00e4uble) Stellungnahmen zu gegenw\u00e4rtiger N\u00fctzlichkeit und geplanter Verwendung avancierter Polizeitechnik bis zu kritischen Beitr\u00e4gen mit datenschutz- bzw. b\u00fcrgerrechtlicher Relevanz (z.B. von Ro\u00dfnagel). Bemerkenswert ist auch der Artikel von Helmut Brandt, der sich mit dem durch die Technisierung ausgel\u00f6sten \u201eKulturschock\u201c innerhalb der Polizeir\u00e4nge besch\u00e4ftigt und dem Mythos der \u201eHigh-Tech\u201c-Truppe die banalen, aber nachhaltigen Widrigkeiten des (Organisations-)Alltags gegen\u00fcberstellt.<\/p>\n<p><b>Bundeskriminalamt (Hg.): <\/b> <i>Aktuelle Methoden der Kriminaltechnik und Kriminalistik (BKA-Forschungsreihe, Bd. 32), Wiesbaden 1995, 307 S. <\/i><br \/>\nDieser Band stellt eine Fortsetzung der Bestandsaufnahme polizeilich verf\u00fcgbarer Technik dar. Pr\u00e4sentiert werden sowohl die Plenumsbeitr\u00e4ge der BKA-Herbsttagung von 1994 als auch Kurzbeschreibungen kriminaltechnischer Vorzeigeprojekte wie technische Detektion von Rauschgiften, forensische Sprechererkennung, Mustererkennung durch \u2018k\u00fcnstliche Intelligenz\u2019 usw. Die Vortr\u00e4ge besch\u00e4ftigen sich im gro\u00dfen und ganzen mit dem Umbruch in der Kriminaltechnik, die gleichsam ihre \u2018manufakturielle Episode\u2019 hinter sich l\u00e4\u00dft und in die \u2018Phase der industriellen Automation\u2019 eintritt. So wird auch in den Beitr\u00e4gen von Schmitz und Hauptmann zumindest implizit die Frage aufgeworfen, wo bei aller Perfektionierung des kriminaltechnischen Sachbeweises am Ende die Intuition des Kommissars bleibt. Mit dem Beitrag von Nogala und Sack zu den \u201eFolgerungen f\u00fcr die polizeiliche Arbeit aus der Technikausstattung\u201c ist auch diesmal wieder eine (kritikgeneigte) polizeiexterne Perspektive in dem Band vorhanden.<\/p>\n<p><b>Gwodzek, Michael: <\/b> <i>Lexikon der Video-\u00dcberwachungstechnik, Heidelberg 1997 (H\u00fcthig), 326 S., DM 98,\u2013 <\/i><br \/>\nEin Beispiel daf\u00fcr, wie ausdifferenziert inzwischen das \u2013 vor allem praxisbezogene \u2013 Wissen \u00fcber bestimmte Kontrolltechnologien ist, stellt dieses stark technisch orientierte Lexikon zu Video\u00fcberwachungsanlagen dar. Vom Verleger plaziert als \u201eein unentbehrliches Hilfsmittel bei Planung, Beratung und Installation entsprechender Systeme f\u00fcr alle Einsteiger, Fachleute und Anwender im Bereich der Sicherungstechnik\u201c, erl\u00e4utert der Autor im lexikalischen Teil vor allem Stichworte aus Optik, Elektronik und Datenverarbeitung und befriedigt damit in erster Linie (und auf hohem, aber noch verst\u00e4ndlichen Niveau) den Wissensbedarf von IngenieurInnen und professionellen BastlerInnen. Nur ganz vereinzelt kommen Stichworte, wie \u2018Bankensicherheit\u2019, \u2018Tankstellensicherheit\u2019 oder \u2018Videobewegungsmelder\u2019 vor, die auch f\u00fcr Nicht-TechnikerInnen von Interesse sind, da sie Einblick in die Logik allt\u00e4glich werdender Kontrollstrategien und Sicherheitskonzepte bieten \u2013 wobei auch beim sorgf\u00e4ltigen Lesen die prinzipiellen pr\u00e4ventiven wie technisch-organisatorischen Grenzen deutlich werden. Das Buch enth\u00e4lt eine Vielzahl von Bildern, Grafiken, Illustrationen und Tableaus, die veranschaulichen helfen, was sich hinter den Anglizismen und technischen Abk\u00fcrzungen eigentlich verbirgt. Auch das kleine deutsch\/englische W\u00f6rterbuch der Fachbegriffe ist ganz n\u00fctzlich. Allerdings st\u00f6\u00dft man \u00f6fter auf eingestreute Werbeseiten, was dem seri\u00f6s-soliden Eindruck, den die Aufmachung insgesamt macht, entgegenwirkt und auf das Zielpublikum des Verlages verweist, in dem auch die Fachzeitschrift \u201eWirtschaftsschutz &amp; Sicherheitstechnik\u201c (W&amp;S) erscheint. Zwar darf man von einem Lexikon der Video\u00fcberwachungstechnik nicht allzuviel kritische Reflexion der Anwendungskonsequenzen des dargelegten technischen Know-hows erwarten. Aber der gelegentliche Hinweis auf Akzeptanzfragen und die Abhandlung \u2018Rechtlicher Aspekte bei der Video-\u00dcberwachung\u2019 auf faktisch einer Seite sind doch etwas zu sp\u00e4rlich \u2013 das Stichwort Datenschutz sucht man im lexikalischen Teil vergeblich. Insgesamt ist dieses Lexikon wohl nur f\u00fcr SpezialistInnen eine lohnende Lekt\u00fcre.<\/p>\n<p><b>Backslash; Hack-Tic; Jansen &amp; Janssen; AutorInnenkollektiv Keine Panik (Hg.): <\/b> <i>Der kleine Abh\u00f6rratgeber. Computernetze, Telefone, Kameras, Richtmikrofone (incl. Diskette), Berlin 1996 (Edition ID-Archiv), 143 S., DM 20,\u2013 <\/i><br \/>\nGanz anders hingegen diese kleine, praxisorientierte Publikation mit subversivem Flair, die sich an die (potentiell) \u00dcberwachten richtet. Es ist die deutsche \u00dcbersetzung und Adaptation eines zuerst 1994 in den Niederlanden erschienenen, der Hackerkultur verpflichteten B\u00e4ndchens, das sich an all jene wendet, \u201edie sich das Recht herausnehmen wollen, unzensiert und unbeobachtet vom \u2018Gro\u00dfen Bruder\u2019 zu kommunizieren\u201c. Das AutorInnenkollektiv will \u201estatt Verschw\u00f6rungstheorie und Technikfeindlichkeit\u201c zu bedienen, Wissen \u00fcber verschiedene moderne \u00dcberwachungstechniken und Tips zum (individuellen) Schutz dagegen vermitteln. Behandelt werden in anschaulicher und verst\u00e4ndlicher Art Funktionsweise und Abh\u00f6ranf\u00e4lligkeiten von Kommunikation in R\u00e4umen (\u2018Wanzen\u2019), drahtgebundene und mobile Telefone und Funkempf\u00e4nger sowie Computer und Datennetze. Dar\u00fcber hinaus werden Verschl\u00fcsselungsverfahren f\u00fcr Sprache und Daten sowie \u00dcberwachungskameras behandelt. In einem interessanten Nachwort skizziert Otto Diederichs die staatliche Verwendung der verschiedenen Lauschoptionen. Den AutorInnen gelingt es, die komplexe Materie auch f\u00fcr LaiInnen nachvollziehbar zu erl\u00e4utern, und sie vergessen auch nicht, auf die zwangsl\u00e4ufige \u2018Halbwertszeit\u2019 ihrer Ausf\u00fchrungen angesichts des rapiden technischen Fortschritts hinzuweisen. Obwohl dieser \u201eRatgeber\u201c eindeutig aus der und f\u00fcr die \u2018Szene\u2019 geschrieben ist, h\u00e4lt er sich nicht mit politischen Reflexionen \u00fcber \u2018das Abh\u00f6ren\u2019 auf. Er ist in der Schwemme der Ratgeberliteratur vielleicht einer der aufgekl\u00e4rtesten und daher zu empfehlen.<\/p>\n<p><b>Tinnefeld, Marie-Theres; Philipps, Lothar; Weis, Kurt (Hg.): <\/b> <i>Die dunkle Seite des Chips. Herrschaft und Beherrschbarkeit neuer Technologien (Neue Techniken und Recht, Bd. 1), M\u00fcnchen, Wien 1993 (Oldenbourg), 180 S., DM 58,\u2013 <\/i><br \/>\nAkademischer, philosophisch tiefsch\u00fcrfender und (politisch) \u2018ausgewogener\u2019 sind die Beitr\u00e4ge, die in diesem, auf eine Veranstaltung der Thomas-Dehler-Stiftung im Oktober 1992 zur\u00fcckgehenden Band versammelt sind. Im Vordergrund nahezu aller Aufs\u00e4tze stehen \u00dcberlegungen, wie die neuen, durch Technik erm\u00f6glichten Handlungsoptionen sozial- und rechtsvertr\u00e4glich \u2018beherrscht\u2019 werden k\u00f6nnten. Zu den erw\u00e4hnenswerten Beitr\u00e4gen geh\u00f6ren unter anderem der knappe aber informative Einleitungstext von Philipps \u00fcber die datenschutzrechtliche Wende in der deutschen Rechtsinformatik, ein gelehrter Essay von Weis, der der Frage nachgeht, ob \u201edie Chips als Wegbereiter neuer sozialer Kontrolle\u201c aufzufassen sind, eine kriminologische Abhandlung von Kaiser \u00fcber \u2018durch Technik geschaffene\u2019 neue Tatgelegenheiten und neue T\u00e4tertypen sowie ein Statement der damaligen Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema \u2018Abh\u00f6ren in Wohnungen\u2019.<\/p>\n<p><b>Leuthardt, Beat: <\/b> <i>Leben online. Von der Chipkarte bis zum Europol-Netz: Der Mensch unter st\u00e4ndigem Verdacht. Reinbek 1996 (Rowohlt), 223 S., DM 14,90 <\/i><br \/>\nWeniger wissenschaftlich als journalistisch-kritisch behandelt der Schweizer Jurist und Publizist Beat Leuthardt die Thematik moderner \u00dcberwachungstechniken. Obwohl der Haupttitel zuerst an eine der zuhauf erscheinenden Anleitungen, wie man mit dem Computer ins Internet kommt, denken l\u00e4\u00dft, legt der Autor eine tour d\u2019horizon der aktuellen Anwendungsf\u00e4lle von \u00dcberwachungstechnologie im westlichen Europa vor. Er behandelt dabei in erster Linie die staatlichen Kontrollregimes, widmet sich aber auch den \u00fcberwachungstechnisch aufger\u00fcsteten \u2018Privatmanagements\u2019. Zur Sprache kommen die meisten \u00dcberwachungstechnologien, die jeweils in ihrem politisch-sozialen Kontext erl\u00e4utert werden. Man gewinnt dadurch einerseits einen realit\u00e4tsnahen Eindruck von der Vielfalt und Allgegenw\u00e4rtigkeit dieser Systeme in unserem Alltag, erf\u00e4hrt andererseits auch eine Menge \u00fcber die in dieser Entwicklung involvierten Interessen. Weil es im Reportagestil geschrieben und aufgemacht ist, ist dieses B\u00fcchlein eing\u00e4ngig lesbar, obwohl dadurch ein systematischerer \u00dcberblick etwas zu kurz kommt. In gewisser Weise setzt Leuthardt mit diesem durchaus informativen Buch die Tradition der eingangs skizzierten \u2018Warn- und Alarmierungsliteratur\u2019 der sp\u00e4ten 70er Jahre fort. Allerdings mit dem Unterschied, da\u00df nicht mehr so sehr auf das Bild des \u2018Big Brother\u2019 abgehoben wird, sondern \u2013 durchaus auf der H\u00f6he der Diskussion \u2013 die Erkenntnis verarbeitet wird, da\u00df sich die \u00dcberwachungsprozeduren l\u00e4ngst \u2018zwanglos\u2019 in den Alltag eingepa\u00dft haben. Abgesehen von dezidiert wissenschaftlichen Arbeiten stellt Leuthardts Buch gegenw\u00e4rtig den informiertesten deutschsprachigen monographischen \u00dcberblick zum Stand und zur Anwendung von \u00dcberwachungstechnologien dar.<\/p>\n<p>Die deutschsprachige Diskussion \u00fcber Funktion, Optionen und politisch-soziale Folgen der staatlichen wie nicht-staatlichen Anwendung von modernen \u00dcberwachungstechnologien wurde bislang vor allem national gef\u00fchrt. \u2018Importe\u2019 von au\u00dferhalb blieben sehr selten. Dies st\u00f6\u00dft aber in Zeiten versch\u00e4rfter Internationalisierung, gar Globalisierung sozialer und wirtschaftlicher Beziehungen an ihre Grenzen: Nicht nur, da\u00df \u00dcberwachungstechnologien auch in anderen L\u00e4ndern zur normalen Infrastruktur avancieren und die Sicherheitsindustrie seit langem schon international operiert \u2013 auch die Kontrollsysteme selbst gewinnen globusumspannende Dimensionen, wenn man nur an Satellitennutzung sowie Daten- und Bild\u00fcbertragungen denkt. Insofern kann die Rezeption vor allem englischsprachiger Literatur von gro\u00dfem Nutzen f\u00fcr lokale oder nationale Diskussionszusammenh\u00e4nge sein. Im folgenden werden dazu einige Empfehlungen gegeben.<\/p>\n<p><b>Marx, Gary T.: <\/b> <i>Undercover. Police Surveillance in America. Berkeley etc., 1988 (University of California Press), 283 p., $ 15.95 (Paperback) <\/i><br \/>\nGary Marx z\u00e4hlt in den USA zu den bekanntesten b\u00fcrgerrechtlich orientierten Sozialwissenschaftlern, der sich im Laufe seiner Forschung \u00fcber Polizei eingehend mit dem durch die Technik bef\u00f6rderten Ph\u00e4nomen \u2013 der von ihm so genannten \u2013 \u2018New Surveillance\u2019 besch\u00e4ftigt hat. Dieses Buch befa\u00dft sich in der Hauptsache empirisch mit polizeilichen Undercover-Praktiken in den USA. In seinem abschlie\u00dfenden Kapitel werden Bedeutung und Konsequenzen der neuen technischen Optionen f\u00fcr Polizeistrategien und f\u00fcr soziale Kontrolle im allgemeinen diskutiert. Der Autor erl\u00e4utert die spezifischen Eigenschaften von \u00dcberwachungstechnologien und warnt vor dem Entstehen einer \u201emaximum-security society\u201c. G. Marx hat in einer Reihe weiterer Ver\u00f6ffentlichungen die in diesem Buch dargelegten Grundgedanken zum Charakter der \u00dcberwachungstechnik erl\u00e4utert, vertieft und f\u00fcr bestimmte Bereiche konkretisiert. Aus meiner Sicht geh\u00f6rt dieses Buch nicht zuletzt unter b\u00fcrgerrechtlichem Aspekt zu den (internationalen) Klassikern der Thematik.<\/p>\n<p><b>Lyon, David: <\/b> <i>The Electronic Eye. The Rise of the Surveillance Society, Minneapolis, London 1994 (University of Minnesota Press), 270 p. $ 18.95 (Paperback) <\/i><br \/>\nDer Autor (Soziologieprofessor in Kanada) versucht vor allem die soziologischen Aspekte der \u2018neuen technikgest\u00fctzten \u00dcberwachung\u2019 auf dem Hintergrund einer Theorie der Moderne herauszuarbeiten. Die Praxis der \u00dcberwachung wird von ihm im historischen Kontext verortet, wobei die neuen Technologien letztlich als Konsequenz einer entwickelten Moderne erscheinen. Nach einer (kritischen) Diskussion der Szenarien vom Gro\u00dfen Bruder (Orwell) und der Gesellschaft als Panopticon (Foucault) widmet sich Lyon einzelnen Entwicklungen in den gegenw\u00e4rtig relevanten \u00dcberwachungsbereichen: \u00dcberwachungsstaat, Transparenz der Arbeit(erInnen), VerbraucherInnen im Visier. Im dritten Teil wird es theoretisch sehr interessant: Lyon relativiert die unausweichliche Bedrohlichkeit von \u00dcberwachung in der Gegenwartsgesellschaft und argumentiert vor allem gegen den paranoiden Affekt, mit dem Kontrolltechnologien oftmals analytisch abgehandelt worden sind. Aus seiner Sicht bilden sowohl Datenschutzgesetzgebung als auch soziale Bewegungen Gegengewichte zur Inszenierung einer total \u00fcberwachten Gesellschaft. Lyon sieht und problematisiert zwar die Relevanz und die sozialen Konsequenzen von \u00dcberwachungspraktiken, er wendet sich aber unter Hinweis auf die \u2018zwei Gesichter\u2019 der \u00dcberwachung (man k\u00f6nnte auch von deren \u2018Dialektik\u2019 sprechen) gegen einseitig negative Analysen und Interpretationen. Mit der Ausrufung der Total\u00fcberwachung wird nach seiner Auffassung nur Paranoia gen\u00e4hrt und politische Opposition dagegen entmutigt.<\/p>\n<p><b>Lyon, David; Zureik, Elia (eds.): <\/b> <i>Computers, Surveillance, and Privacy, Minneapolis, London 1996 (University of Minnesota Press), 285 p., $ 18.95 (Paperback) <\/i><br \/>\nDieser Sammelband pr\u00e4sentiert die Beitr\u00e4ge zu einem \u2018strategic research workshop\u2019, der an der Queen\u2019s University, Ontario, 1993 unter Beteiligung fast aller namhaften, auf diesem Gebiet ausgewiesenen ExpertInnen des nordamerikanischen Kontinents stattfand. Die insgesamt 12 Artikel thematisieren neben der Einleitung die Bereiche Arbeitsplatz, Markt, Kultur und Regelungsverfahren. Es geht dabei u.a. um genetische Tests am Arbeitsplatz (Regan), datentechnische Ausbeutung von VerbraucherInnendaten (Gandy) und um einen internationalen Vergleich von Datenschutzregelungen (Bennett). Die beiden herausragenden Beitr\u00e4ge kommen von Marc Poster und dem schon erw\u00e4hnten Gary Marx. Poster entwickelt die interessante These, da\u00df in postmodernen Gesellschaften sich die Identit\u00e4tsbildung bzw. -zuschreibung von den direkten Interaktionen weg zur Zirkulation der gespeicherten Personendaten verlagert: wer jemand ist (bzw. als wer er\/sie gilt), werde nun st\u00e4rker vom Datenschatten als von der lebendigen Person bestimmt. Ein Lesevergn\u00fcgen ist die Abhandlung von Marx \u00fcber die Spiegelung zeitgen\u00f6ssischer \u00dcberwachungstechniken und -praktiken in verschiedenen Zweigen der Popkultur wie Musik, Karikaturen, Anzeigen u.\u00e4.<\/p>\n<p><b>Hoffman, Lance J. (ed.): <\/b> <i>Building in Big Brother. The Cryptographic Policy Debate, New York etc. 1995 (Springer), 560 p., $ 39.95 (Paperback) <\/i><br \/>\nWer sich ein pr\u00e4zises Bild \u00fcber Anfang, Verlauf und Diskussionsstand der (US-amerikanischen) Kryptographiedebatte machen will, kann mit dieser Zusammenstellung auf eine erstklassige Dokumentation zur\u00fcckgreifen, die viele der zentralen Artikel und Texte zum Thema \u201e\u00dcberwachung von Telekommunikation\u201c b\u00fcndelt. Manche der Beitr\u00e4ge sind allerdings auch \u00fcber das Internet verf\u00fcgbar. Grundlagenliteratur f\u00fcr Abh\u00f6rgegnerInnen und Verschl\u00fcsselungsenthusiastInnen!<\/p>\n<p><b>Davies, Simon: <\/b> <i>Big Brother. Britain\u2019s Web of Surveillance and the New Technological Order, London 1996 (Pan Books), 294 p., \u00a3 5,99 <\/i><br \/>\nSimon Davies ist ein inzwischen international bekannter Datenschutz-Aktivist und Gr\u00fcnder sowie Direktor von \u2018Privacy International\u2019, einer Organisation, die sich internationalen B\u00fcrgerrechtskampagnen in bezug auf \u00dcberwachungstechnologien widmet. Somit kann Davies f\u00fcr seine journalistische Abhandlung aus einer sprudelnden Informationsquelle sch\u00f6pfen und die aktuellen Anwendungen avancierter \u00dcberwachungstechnologien Revue passieren lassen. Vorgestellt werden in lockerem Journalstil u.a. Video\u00fcberwachung, biometrische Identifizierungsverfahren, Abh\u00f6rsysteme und die Verbreitung von Chipkarten. So gut wie keine relevante Kontrolltechnik wird ausgelassen. Die Publikation \u00e4hnelt stark dem Buch von Leuthardt. Was der f\u00fcr den westeurop\u00e4ischen Raum zustande gebracht hat, leistet Davies f\u00fcr den internationalen anglo-amerikanischen Horizont: eine aktuelle und kritische Bestandsaufnahme avancierter Kontrolltechniken.<\/p>\n<p><b>Wright, Steve: <\/b> <i>An Appraisal of Technologies of Political Control. Working Document, Luxemburg 1998 (European Parliament, Scientific and Technological Options, Working Document PE 166499; <a href=\"http:\/\/jya.com\/stoa-atpc.htm\">http:\/\/jya.com\/stoa-atpc.htm<\/a>) <\/i><br \/>\nDas aktuellste und f\u00fcr den unmittelbaren \u2018politischen Gebrauch\u2019 geschriebene \u00dcbersichtsdokument zur Entwicklung diverser \u00dcberwachungstechnologien ist das schon in seinem Heftbeitrag skizzierte Papier f\u00fcr den STOA-Ausschu\u00df des europ\u00e4ischen Parlaments. Das komplette Dokument kann auch im Internet abgerufen werden.<\/p>\n<p><b>Norris, Clive; Moran, Jade; Amstrong, Gary (eds.): <\/b> <i>Surveillance, Closed Circuit Television and Social Control, London etc. 1998 (Aldershot), 304 p., \u00a3 67,95 <\/i><br \/>\nDer Band bilanziert die Erfolge und die Konsequenzen der Video\u00fcberwachung des \u00f6ffentlichen Raumes aus sozialwissenschaftlicher Perspektive.<\/p>\n<p>Weitere umfangreiche Literaturhinweise zum Thema finden sich auch in den Arbeiten des Rezensenten, auf die abschlie\u00dfend hingewiesen wird:<\/p>\n<p><b>Nogala, Detlef:<\/b> <i>Polizei, avancierte Technik und soziale Kontrolle. Funktion und Ideologie technikbesetzter Kontrollstrategien im Proze\u00df der Rationalisierung von Herrschaft. Pfaffenweiler 1989 (Centaurus Verlagsgesellschaft), 203 S. <\/i><\/p>\n<p><b>Ders.:<\/b> <i>Social Control Technologies. Verwendungsgrammatiken, Systematisierung und Problemfelder technisierter sozialer Kontrollarrangements. Berlin 1998 (Dissertation, FU-Berlin), 519 S. <\/i><br \/>\n(s\u00e4mtlich: Detlef Nogala)<\/p>\n<p><b>Sonstige Neuerscheinungen <\/b><\/p>\n<p><b>H\u00fcbner, Klaus: <\/b> <i>Einsatz. Erinnerungen des Berliner Polizeipr\u00e4sidenten 1969-1987, Berlin 1997 (Jaron Verlag), 440 S., DM 44,\u2013 <\/i><br \/>\nKlaus H\u00fcbner hat seine Autobiographie vorgelegt. Autor und Buch versprechen spannende Lekt\u00fcre. Berlin in den 70er und 80er Jahren, das waren Studentenbewegung und Demonstrationen, Terrorismus und Anti-Terrorismus, Hausbesetzungen und Friedensbewegung. Und Klaus H\u00fcbner war ein Polizeipr\u00e4sident mit einer eigenen Handschrift, der sich nicht von jeder Politik vor den Karren spannen lie\u00df, sondern ein eigenes Konzept von der Rolle der Polizei in der bundesrepublikanischen Gesellschaft verfocht. Tats\u00e4chlich liefert H\u00fcbner eine Berliner Polizeigeschichte aus der spezifischen Sicht eines f\u00fchrenden Insiders. Wer allerdings gehofft hat, mehr oder neues \u00fcber die Berliner Polizei zu erfahren, wird entt\u00e4uscht. Auch wer auf die kritische Reflexion eines der bekanntesten Polizisten der Republik spekulierte, sucht auf den mehr als vierhundert Seiten vergeblich. Klaus H\u00fcbner bleibt sich in diesem Buch treu: Er stellt sich als einer jener typischen sozialdemokratischen Polizeireformer der 70er dar, die den Polizeimuff der Nachkriegsjahre beseitigten, eine modern organisierte und gef\u00fchrte Polizei schaffen wollten. Kooperativen F\u00fchrungsstil eingef\u00fchrt zu haben, rechnet sich H\u00fcbner deshalb ebenso als bleibendes Verdienst an, wie sein fr\u00fches Pl\u00e4doyer f\u00fcr Strategien der Deeskalation gegen\u00fcber Protestaktionen oder der Patenschaft f\u00fcr die \u201eBerliner Linie\u201c gegen\u00fcber den Hausbesetzungen. Insofern war H\u00fcbner weder politisch beliebig biegbar, noch ein \u201eHardliner\u201c, was ihm schlie\u00dflich den Job gekostet hat. Je l\u00e4nger man in den H\u00fcbnerschen Erinnerung liest, desto mehr verst\u00e4rkt sich jedoch der Eindruck: Auch ein aufgekl\u00e4rter Polizist bleibt Polizist. Die Verrechtlichung des polizeilichen Todesschusses wird gefordert (S. 258); mit R\u00fccksicht auf die Empfindlichkeiten der BeamtInnen wird deren Kennzeichnung abgelehnt (S. 324); gegen\u00fcber Demonstrationen vertritt er die Devise \u201eder Szene ihre Helden nehmen\u201c (S. 315); HausbesetzerInnen seien \u00e4hnlich organisiert gewesen wie organisierte Kriminalit\u00e4t (S. 345). Als Indizien f\u00fcr die eigenen Erfolge werden beliebige Daten herangezogen: etwa die rapide gesunkene Zahl unfriedlich verlaufender Demonstrationen (S. 96) oder gesteigerte Aufkl\u00e4rungsquoten durch die Polizeireform (S. 242). Obwohl H\u00fcbner seit zehn Jahren den Ruhestand genie\u00dft, l\u00e4\u00dft er jede Distanz zu seinem fr\u00fcheren Amt vermissen. Was damals richtig erschien, ist f\u00fcr ihn heute nicht weniger richtig. Da\u00df die Modernisierung der Polizeien deren Eingriffsm\u00f6glichkeiten erh\u00f6hte, da\u00df die moderne Polizei zum Feindbild-Lieferant f\u00fcr die Politik geworden ist, da\u00df die organisatorische Zentralisierung jene \u201eB\u00fcrgerferne\u201c bef\u00f6rderte, die gegenw\u00e4rtig m\u00fchevoll abgebaut werden soll, das darf die H\u00fcbnersche Erfolgsbilanz nicht verdunkeln. Schade.<\/p>\n<p><b>Velten, Petra: <\/b> <i>Transparenz staatlichen Handelns und Demokratie. Zur Zul\u00e4ssigkeit verdeckter Polizeit\u00e4tigkeit, Pfaffenweiler 1996 (Centaurus-Verlagsgesellschaft), 215 S., DM 78,\u2013 <\/i><br \/>\nBei der vorliegenden Ver\u00f6ffentlichung handelt es sich um eine staatsrechtliche Abhandlung, die nachzuweisen sucht, da\u00df \u2013 so der Schlu\u00dfsatz \u2013 \u201edie Erm\u00e4chtigungen zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Rahmen der vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung (&#8230;) in ihrer jetzigen Auspr\u00e4gung verfassungswidrig\u201c sind. Gegenstand der Untersuchung sind die demokratietheoretischen und verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an staatliches Handeln zu stellen sind. Den Zentralbegriffen moderner Staatlichkeit gelten die analysierenden Kapitel des Buches: \u00d6ffentliche und nicht-\u00f6ffentliche Staatsgewalt, demokratische Legitimation, Repr\u00e4sentation, Minderheitenrechte. Verdeckte polizeiliche Handlungen werden in diesen Zusammenh\u00e4ngen als extremes Beispiel \u201edemokratieexempter T\u00e4tigkeit\u201c betrachtet, die mit dem in Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes postulierten Demokratieprinzip in Konflikt stehe. Das eingangs zitierte Fazit begr\u00fcndet die Autorin insbesondere durch die fehlende \u00d6ffentlichkeit als Voraussetzung demokratischer Kontrolle (S. 92). Als Minimum fordert sie eine nachtr\u00e4gliche Informationspflicht \u00fcber verdeckt erhobene Daten. Diese d\u00fcrfe nicht durch die bekannten Klauseln durchl\u00f6chert werden. Im Strafverfahren ergebe sich hieraus die \u201ePflicht zu Aktenvollst\u00e4ndigkeit\u201c, d.h. es d\u00fcrfe von keiner Information offenbleiben, woher sie stammt (S. 192f.).<br \/>\nVelten versucht, staatsrechtliche Pfl\u00f6cke gegen die weitere Vergeheimdienstlichung der Polizeien zu setzen. Ob dieser Weg erfolgreich ist, darf bezweifelt werden. Ihrer juristischen Argumentation werden \u201eherrschende Meinung\u201c und herrschende Staatspraxis nicht folgen. Ihre Behauptung, da\u00df \u201egeheime Polizeit\u00e4tigkeit (&#8230;) nicht zu den Traditionen demokratischer Staaten\u201c geh\u00f6rt (S. 177), ist mehr Wunschdenken als Wirklichkeitsbeschreibung. Der von ihr geforderte l\u00fcckenlose Quellennachweis ist zudem allenfalls geeignet, die b\u00fcrgerrechtlichen Folgen verdeckter Polizeiarbeit zu mildern. Denn die Begrenzung gilt nur, sofern es zum Strafproze\u00df kommt. Das Demokratieprinzip erstreckt sich auch auf die polizeiliche Datenverarbeitung, der Grundrechtseingriff findet bereits durch den Verdeckten Ermittler in meiner Wohnung statt und nicht erst durch den sp\u00e4teren Proze\u00df, und die Sanktionen k\u00f6nnen andere als strafrechtliche Formen annehmen. Die Demokratieprobleme beginnen nicht erst bei der Verwertung verdeckt erhobener Daten, sondern bereits bei deren Erhebung.<br \/>\n(beide: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><b>Lange, Hans-J\u00fcrgen u.a.: <\/b> <i>Memorandum zur Entwicklung der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland, Regensburg 1998 (Verlag S. Roderer), 71 S., DM 19,80 <\/i><br \/>\n\u201eDie in diesem Memorandum formulierten Gestaltungsempfehlungen\u201c, so formulieren die kompetenten und renommierten Autoren dieses Memorandums gegen Ende (S. 55), \u201esind durchweg ohne Grundgesetz\u00e4nderungen realisierbar. Im Kern geht es also darum, auf der Grundlage der bew\u00e4hrten bundesstaatlichen Strukturen eine inhaltlich anders ausgerichtete Politik der Inneren Sicherheit zu erreichen. Diese Politik legt ein b\u00fcrgerrechtliches Verst\u00e4ndnis zugrunde.\u201c In dieser eigenen Zusammenfassung ihrer Absichten und Pr\u00e4missen bezeichnet die Memorandumsgruppe die Vorz\u00fcge und gleichfalls die Grenzen dessen, was sie zur \u201eInneren Sicherheit\u201c vorgelegt haben.<br \/>\nZum ersten: Schon in der Vorbemerkung verhei\u00dfen sie sympathisch eine \u201eb\u00fcrgerrechtliche Stellungnahme\u201c, die \u201eaus der wissenschaftlichen Arbeit\u201c hervorgegangen sei. Freilich: diese \u201eb\u00fcrgerrechtliche\u201c Qualit\u00e4t bzw. Grundlage wird an keiner Stelle pr\u00e4zisiert. Also bleibt es weithin bei einer wohlgef\u00e4lligen Attit\u00fcde, einem Ma\u00dfstab, der nicht ausgepackt wird, dessen Markierungen nur geahnt werden k\u00f6nnen. Nur ab und an sind die Markierungen klar und deutlich erkenntlich. Auch dort, wo sie dies sind, etwa dann, wenn grundrechtlich einschl\u00e4gige Verfassungsgerichtsentscheidungen emphatisch hervorgehoben werden, wie beispielsweise das \u201eVolksz\u00e4hlungsurteil\u201c oder das \u201eBrokdorfurteil\u201c, werden diese B\u00fcrgerrechte nur apostrophiert. Sie werden weder analytisch, noch durchsichtig in den Vorschl\u00e4gen der Verfasser angewandt. So fehlt etwa im Zusammenhang der K\u00fcr des \u201einformationellen Selbstbestimmungsrechts\u201c durch das Bundesverfassungsgericht jeder Hinweis auf die harten Grenzen dieses neuen Grundrechts. Es hapert auch an aller Er\u00f6rterung der nach 1983 im Lichte des \u201einformationellen Selbststimmungsrechts\u201c geradezu systematisch gegen dasselbe renovierten Gesetze, die die Institutionen der \u201eInneren Sicherheit\u201c betreffen. Angefangen vom Bundesverfassungsschutzgesetz, \u00fcber das MAD-Gesetz bis hin zum BGS-Gesetz.<br \/>\nZum zweiten: Wie das Eingangszitat ausweist, setzen die Autoren das gegebene Sicherheitssystem voraus. Demgem\u00e4\u00df gebrauchen sie auch distanzlos den 1972 in die deutsche Sprache als Eigennamen eingef\u00fchrten Begriff Innere Sicherheit bzw. des Systems Innerer Sicherheit. Vorausgesetzt wird die etatistische, wenn auch f\u00f6derale Organisation der Polizei; vorausgesetzt werden das gesamte Geflecht der Institutionen und Prozeduren der sicherheitspolitisch zust\u00e4ndigen Organe: \u201edie bew\u00e4hrten bundesstaatlichen Strukturen\u201c. Demgem\u00e4\u00df konzentriert sich das Memorandum auf eine \u201einhaltlich anders ausgerichtete Politik\u201c, ohne auch nur einen Augenblick lang zu bedenken, was mit ihren meist zartf\u00fchlend neu formulierten \u201eInhalten\u201c geschieht, wenn die bestehenden Formen bleiben, wie sie sind. Seltsam, da\u00df reformwillige Sozialwissenschaftler und kenntnisreiche Juristen so ein\u00e4ugig sein k\u00f6nnen. H\u00e4tten die Vorschl\u00e4ge eine Chance, die offizielle Politik zu beeinflussen, w\u00e4re das Beste, was allenfalls passieren k\u00f6nnte, ein anderer symbolic use of good intentions and purposes.<br \/>\nZum dritten: Vielem von dem, was wertend und vorschlagend im Memorandum gesagt wird, ist zuzustimmen. Da\u00df \u201edie bisherige Entwicklung der Europ\u00e4ischen Inneren Sicherheit\u201c den \u201eb\u00fcrgerrechtlichen Aspekt nahezu vollst\u00e4ndig\u201c ausgeblendet habe (S. 9); da\u00df die \u201eFlexbilisierung\u201c der sicherheitspolitischen Instanzen und Verfahren infolge des Amsterdamer Vertrags die b\u00fcrgerliche Rechtssicherheit gef\u00e4hrde und dem demokratischen Verfassungsauftrag entgegenstehe; da\u00df in europ\u00e4ische Polizeibeh\u00f6rden die Rahmenbedingungen \u2013 freilich nicht nur, wie die Autoren vorschlagen, die rechtlichen \u2013 zu ber\u00fccksichtigen sind; da\u00df die Leitungs- und Kontrollfunktionen \u201eder politischen gegen\u00fcber den polizeilichen Gremien\u201c \u201ehervorzuheben und zu st\u00e4rken\u201c sind. Usw. usf. Nur, das, was die gesch\u00e4tzten Autoren vorbringen, um diese Absichten in Kritik und Vorschlag umzusetzen, ist, ich bitte um Verzeihung, reichlich d\u00fcrftig. Diese Qualifizierung gilt f\u00fcr das europ\u00e4ische Lieblingskind des Memorandums, \u201edas Modell eines \u2018trisektoralen\u2019 F\u00f6rderalismus\u201c mit dem \u00fcblichen, nahezu konsequenzlosen Subsidiarit\u00e4tsprinzip garniert ebenso, wie, um aus Platzgr\u00fcnden zu springen, mit der im V. Abschnitt vorgeschlagenen verbesserten \u201eKontrolle der Inneren Sicherheit\u201c. Au\u00dfer Vorschl\u00e4gen, die das gegenw\u00e4rtig systematisch \u00fcberforderte Parlament zus\u00e4tzlich \u00fcberfordern, und einer schw\u00e4chlichen, sozusagen extraterritorialen \u201eInstitutionalisierung von Polizeibeauftragten\u201c f\u00e4llt den Reformern nichts ein. Verst\u00e4ndlicherweise, denn sie setzen zu viele Pr\u00e4missen, zu viel als so gegeben, so hinzunehmen, ja so gut voraus. Auch die reichlich summarische und trotz ihrer thesenhaften Bezifferung eher diskursiv konturlose Kritik der \u201eSicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes\u201c (S. 21) wirkt wie mit eingezogenen kritischen und das hei\u00dft zugleich b\u00fcrgerrechtlichen Krallen geschrieben. Dort, wo sich die Autoren kritisch und vorschlagshaft den etablierten Institutionen und Praktiken zuwenden, tun sie dies in einem um der Sache halber zuweilen schwer ertr\u00e4glichen betulichen Stil. Da \u201elie\u00dfe\u201c sich der BGS, der nur halbstark kritisiert wird, so und so modifizieren; beim BKA \u201esollte\u201c \u201eim Sinne klarer Aufgabenabgrenzungen\u201c eine Vermischung mit dem BGS \u201eunterbleiben\u201c. Beim Verfassungsschutz, den die Autoren trotz anf\u00e4nglich richtig angesetzter Kritik nicht als abschaffungsbed\u00fcrftig zu bezeichnen wagen, werden mit der Formel \u201ees w\u00e4re denkbar\u201c halbgare Reformvorschl\u00e4ge aufgetischt. In Sachen \u201eSicherheitsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder\u201c (S. 29) wird jeder b\u00fcrgerrechtlich angemessenen Kritik schon dadurch ein Riegel vorgeschoben, da\u00df pauschal festgestellt wird: \u201eDie Polizeihoheit der L\u00e4nder ist gerade im Zuge des forcierten Prozesses der Europ\u00e4isierung zu erhalten, weil die dezentrale Organisation in landespolitisch verantwortliche Polizeien am ehesten die Gew\u00e4hr bietet, eine Exekutivgewalt mit b\u00fcrgerrechtlichen Anspr\u00fcchen und demokratischen Kontrollverfahren zu vereinbaren.\u201c<br \/>\nDie Memorandumsgruppe hat zu viel und zu wenig auf einmal gewollt. Zu viel, indem sie das gesamte europ\u00e4isch erweiterte Spektrum innerer Sicherheit behanden wollte und so unvermeidlich viel zu oberfl\u00e4chlich, viel zu punktuell bleiben mu\u00dfte. Ein, zwei, drei durchgespielte Beispiele w\u00e4ren mehr gewesen. Zu wenig haben die Autoren gewollt, weil sie ohne ihre eigenen Kriterien zureichend darzulegen und zuzuspitzen, mit ihrer b\u00fcrgerrechtlichen Kritik und sacht erwogenen isolierten Vorschl\u00e4gen das Muster des inneren Sicherheits-Spiels nur zart mit einem Reformsahneh\u00e4ubchen versahen.<br \/>\nSchade. Da\u00df Sozialwissenschaftler und Politikwissenschaftler endlich das staatliche Gewaltmonopol im Innern als ihr Thema entdecken und sich hierbei mit Juristen zusammentun, die \u00fcber den Tellerrand ihres Fachs hinauszuschauen verm\u00f6gen, h\u00e4tte eine pr\u00e4chtige Chance er\u00f6ffnet. Wenn diese Wissenschaftler die f\u00fcr jede Erkenntnis notwendige Distanz eingehalten, wenn diese B\u00fcrgerrechtler sich zu einem pr\u00e4gnanteren Verst\u00e4ndnis der B\u00fcrgerrechte h\u00e4tten durchringen, h\u00e4tten trauen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>Lindenberger, Thomas: <\/b><i>Stra\u00dfenpolitik. Zur Sozialgeschichte der \u00f6ffentlichen Ordnung in Berlin 1900 bis 1914, Bonn 1995 (Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger), <\/i> <i>431 S., DM 62,\u2013 <\/i><br \/>\nSeitdem j\u00fcngst der K\u00f6lner Oberstadtdirektor \u201edie W\u00fcrde des Platzes\u201c polizeilich gro\u00dfz\u00fcgig um den K\u00f6lner Dom herum hat sichern lassen, wird man die Aktualit\u00e4t von Thomas Lindenbergers alles in allem ausgezeichnete Dissertation kaum abstreiten k\u00f6nnen (vgl. dazu im einzelnen und mit Belegen: W.-D. Narr: Die Herrschaft der kommunalen Exekutive(n). Mit dem Mittel zweckentfremdeten Rechts und polizeilicher Gewalt gegen die mobilen Wagenburgen, in: Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie (Hrsg.): Auf zur grundrechtlichen Verteidigung der Wagenburgen, K\u00f6ln 1998, S. 29-41). Steht doch die Verteidigung der herrschenden Raumw\u00fcrde gegen die Menschenw\u00fcrde ungezogener Jugendlicher in einem dichten Zusammenhang mit gerade in den letzten Jahren zunehmenden st\u00e4dtischen Verordnungen und gefahrenabwehrenden Gesetzen. Letztere sollen nicht genehme Menschengruppen vor allem aus den Innenst\u00e4dten hinauss\u00e4ubern lassen. Gewi\u00df: von einem \u201eSteinzeitalter der Polizeitaktik\u201c kann man heute nicht mehr sprechen. Heute hat die Polizei l\u00e4ngst \u201eDialogkommandos\u201c eingerichtet und vermag ihr Mittel der Gewalt ungleich differenzierter einzusetzen. Sie kennt selbst im Zweifelsfalle mehr als \u201eblankziehen\u201c und \u201ceinhauen\u201c (S. 15). Und doch ist neben der nicht zu \u00fcbersehenden Diskontinuit\u00e4t des Verh\u00e4ltnisses \u2018Polizei und \u00d6ffentlichkeit\u2019 heute und damals die Kontinuit\u00e4t \u00fcberraschend stark.<br \/>\nThomas Lindenberger, der vor allem daran interessiert ist, herauszufinden, inwieweit \u201edie Stra\u00dfenpolitik neben oder sogar an die Stelle von Aktionen in den \u00fcberlieferten Politikarenen der Arbeiterbewegung\u201c getreten ist (S. 23), behandelt im 3. Kapitel vor allem die Stra\u00dfen-Polizei und deren Versuch, Ordnung aufrechtzuerhalten, vielmehr herzustellen. Hierbei sind Stra\u00dfe und Stra\u00dfenpolitik m\u00e4nnlich dominiert. \u201eVon der Beteiligung her gesehen, war Stra\u00dfenpolitik also im wesentlichen \u2018M\u00e4nnersache\u2019, in der zwar immer wieder die Legitimit\u00e4t des staatlichen Gewaltmonopols und seiner b\u00fcrokratisch-milit\u00e4rischen Aus\u00fcbung, nie aber dessen Funktion f\u00fcr die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Vormachtstellung der M\u00e4nner in Frage gestellt wurde\u201c (S. 71). Erst allm\u00e4hlich entstand eine eigenartige Stra\u00dfenpolizei, die einerseits milit\u00e4risch organisiert war, im Verh\u00e4ltnis zum Publikum aber andererseits Ermessensspielr\u00e4ume erm\u00f6glichte (S. 77).<br \/>\nIm 4. Kapitel beschreibt Lindenberger den Kleinkrieg zwischen Publikum und Polizei, im 5. gibt er einen \u00dcberblick \u00fcber die Nutzung der Stra\u00dfe durch Streiks und die allgemeinen polizeilichen Reaktionen. Noch im Zusammenhang der allt\u00e4glichen Querelen fa\u00dft Linderberger zusammen: \u201eDie Unterschichten stellten nicht nur absolut gesehen ca. zwei Drittel der erfa\u00dften Zivilpersonen, die in Stra\u00dfenereignisse verwickelt waren, sie waren in den gewaltsamen Auseinandersetzungen vor allem mit Polizisten deutlich \u00fcberrepr\u00e4sentiert, an den gewaltlosen Interaktionen hingegen unterrepr\u00e4sentiert. Das gewerbliche Kleinb\u00fcrgertum wurde in \u00fcberdurchschnittlichem Ausma\u00df Opfer gewaltt\u00e4tiger Menschenmengen\u201c (S. 119). Hierbei w\u00e4re es, Lindenbergers auch quantitativ soweit wie m\u00f6glich erh\u00e4rtetem \u00dcberblick gem\u00e4\u00df falsch, nur einseitige Konfrontationen \u201eUnterschichten\u201c \u2013 Polizei wahrzunehmen. Vielmehr wurde die Polizei je nach Situation und Handlungsrichtung von diversen Gruppierungen unterst\u00fctzt. \u201eNicht daran, <i>ob<\/i> Ordnung w\u00fcnschenswert und zu gew\u00e4hrleisten sei, entz\u00fcndeten sich die Konflikte, sondern welche Ordnung und <i>wie<\/i> diese herzustellen sei\u201c (S. 133).<br \/>\nDas 6. Kapitel, das am anschaulichsten geraten ist, gilt den Moabiter Unruhen von 1910. B\u00fcrgerkriegsartige Auseinandersetzungen beherrschten die Szene. Die Gerichte spielten in all ihrer Ambivalenz eine gewisse eigenst\u00e4ndige Rolle, die organisierte Arbeiterbewegung in Form der Sozialdemokratie agierte furchtsam im Sinne ihrer organisatorischen Logik. Sie orientierte und agierte vor allem wahlpolitisch. Bevor Thomas Lindenberger im 8. Kapitel eine Summe seiner Arbeit zieht und \u00fcber \u201edie Stra\u00dfe als Ort des Klassenhandelns\u201c r\u00e4soniert, gibt er im 7. Kapitel einen \u00dcberblick \u00fcber die Stra\u00dfendemonstrationen, der bei den nationalistisch kriegsbegeisterten Demonstrationen 1913 und 1914 endet. Dieses Ende seines historischen \u00dcberblicks belegt schon in der Fr\u00fchgeschichte der Demonstrationen den inhaltlich allemal je nach Kontext ambivalenten Charakter dieser \u201eurdemokratischen\u201c Form.<br \/>\nThomas Lindenbergers geschichtswissenschaftliche Wiederentdeckung der Stra\u00dfenpolitik ist unter mehrfacher Perspektive spannend zu lesen. Sein Fallbeispiel Berlin und in seinem Fallbeispiel das Exempel \u201eMoabiter Unruhen\u201c reizen au\u00dferdem dazu, seine spezifische Studie in vergleichender Perspektive zu nutzen. Zusammenfassen lie\u00dfe sich die materialreiche, ihre Informationen zuverl\u00e4ssig pr\u00e4sentierende und interpretierende Arbeit mit dem Schlagwort: Der Kampf um die Ordnung im \u00dcbergang zur Massengesellschaft, zum Massenstaat. Und in diesem Kampf spielt die Auseinandersetzung zwischen einer n\u00f6tigenfalls r\u00fccksichtslos eingesetzten Polizei und einer organisiert-unorganisierten \u2018Masse\u2019 aus ihrerseits diversen Angeh\u00f6rigen der Unterschichten die entscheidende Rolle. In diesem letztlich einseitigen Kampf entscheidet sich nicht nur die soziale und politische Qualit\u00e4t der betreffenden Ordnung. Dieser Kampf zeigt auch, welche klassenpolitische oder soziale Definitionsmacht das Gewaltmonopol im Innern besa\u00df und besitzt. Vor allem belegt der Kampf in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts, welche enorme Wirkung dasselbe auch noch zu Zeiten besitzt, da sich so viel quantitativ und qualitativ sozi\u00f6konomisch und politisch ver\u00e4ndert hat. Wirkungen in Richtung des institutionellen Musters der Polizei und ihres Orts in der \u00d6ffentlichkeit, ja \u2013 siehe das Demonstrationsrecht und seine Praxis bis heute \u2013 gegen die \u00d6ffentlichkeit; Wirkungen in Richtung der habituellen Pr\u00e4gung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger.<br \/>\n(beide: Wolf-Dieter Narr)<\/p>\n<p><b>Diedrich, Thorsten; Ehlert, Hans; Wenzke, R\u00fcdiger (Hg.): <\/b><i> Im Dienste <\/i> <i>der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR, Berlin 1998 (Christoph <\/i> <i>Links Verlag), 720 S., DM 48,\u2013 <\/i><br \/>\nAn seiner Gewaltf\u00e4higkeit und -bereitschaft entscheidet sich das Verh\u00e4ltnis eines Staates sowohl zu seinen Nachbarn wie zu den eigenen B\u00fcrgerInnen. Die stets international zur Schau gestellte Bereitschaft der DDR-F\u00fchrung zu einer Politik der Abr\u00fcstung und Entspannung hatte somit schon angesichts der Situation an ihren Grenzen immer einen schalen Beigeschmack. Sie ging zudem einher mit steten Bem\u00fchungen, die innere \u00dcberwachung und Repression zu vervollkommnen. Da\u00df sich diese Aufgaben nicht allein auf die Staatssicherheit beschr\u00e4nken w\u00fcrden, lie\u00df sich zumindest erahnen. Aussagekr\u00e4ftige Belege waren hingegen eher rar. Selbst w\u00e4hrend der Wende und nach der deutschen Vereinigung war es im wesentlichen die Stasi, auf die sich die Aufmerksamkeit konzentrierte. Die Polizei zog lediglich w\u00e4hrend der Demonstrationen im Herbst 1989 aufgrund ihres brutalen Vorgehens kurzfristige Blicke auf sich. Mit der \u00dcbertragung des westdeutschen Polizeisystems auf die neuen Bundesl\u00e4nder verschwand die Deutsche Volkspolizei so nachhaltig aus dem \u00f6ffentlichen Bewu\u00dftsein, als habe es sie nie gegeben.<br \/>\nDas vorliegende Buch widmet dem Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit lediglich rund 50 von 720 Seiten. Die \u00fcbrigen gelten der Nationalen Volksarmee\/NVA (S. 423-536), der Zivilverteidigung (S. 153-200, 282-338, 551-576) und in \u00fcberwiegendem Ma\u00dfe dem Polizeisystem der DDR (S. 69-152, 201-280, 339-370, 537-550). Das ist gut so. Das Ausgangsmaterial f\u00fcr ihr Handbuch fanden die Autoren des Milit\u00e4rgeschichtlichen Forschungsamtes in Potsdam haupts\u00e4chlich im Koblenzer Bundesarchiv; entstanden ist daraus ein volumin\u00f6ses Werk mit einer Vielzahl bisher unbekannter Details zu Personalfragen, Einsatzprinzipien, Strukturen, Bewaffnung und Ausr\u00fcstung der DDR-Sicherheitsorgane. M\u00f6glich wird damit erstmals auch ein direkter Vergleich zwischen den beiden deutschen Nachkriegspolizeien \u2013 und der weist, bei aller Unterschiedlichkeit der (politischen) Systeme, eine Menge Parallelen auf. Gaben in der DDR der 50er Jahre aus Westdeutschland eingesickerte bewaffnete Banden die Bedrohungsmuster und \u00dcbungsszenarien der Bereitschaftspolizei ab, so waren es auf BRD-Seite kommunistisch infiltrierte Arbeiteraufst\u00e4nde. H\u00e4userk\u00e4mpfe hatten so auf beiden Seiten bei der Ausbildung ihren festen Platz. 1956 wurde die NVA aus der Kasernierten Volkspolizei rekrutiert, im Westen die Bundeswehr aus dem Bundesgrenzschutz; wird im Osten die Deutsche Grenzpolizei schrittweise Bestandteil der Grenztruppen, spiegelt sich das im Westen im Kombattantenstatus des Bundesgrenzschutzes im Kriegsfalle wider (bis 1994). Die Beispiele lie\u00dfen sich fortsetzen, die verfeindeten beiden deutschen Systeme waren bei aller Unterschiedlichkeit an diesem Punkt so verschieden eben doch nicht. Damit keine Mi\u00dfverst\u00e4ndnisse aufkommen, mit Gleichsetzung hat ein solcher Vergleich nichts zu tun. Die polizeiliche und (paramilit\u00e4rische) Durchdringung des Alltags in der DDR war ohne Zweifel erheblich umfassender und spielte bei der Sozialisation und Integration insbesondere der m\u00e4nnlichen B\u00fcrger eine zentrale Rolle. Doch gerade an den Polizeien der beiden ungleichen Br\u00fcder zeigt sich, wie \u00e4hnlich die Regierungen im Umgang mit der Machtabsicherung im Innern dennoch waren.<br \/>\n\u201eIm Dienste der Partei\u201c ist ein l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4lliges Buch, das seinem Charakter als Handbuch auf allen Ebenen gerecht wird. Die notwendigen Rahmendaten liegen damit vor und warten auf ihre weitere Aufarbeitung und Interpretation. Vielleicht lie\u00dfe sich diesem neuen Buch des Christoph-Links-Verlages \u00fcber einen solchen Umweg dann eine breitere \u00f6ffentliche Wahrnehmung bescheren, die ihm derzeit wohl wegen seiner spezialisierten Thematik und der wissenschaftlichen Darstellung versagt bleibt.<br \/>\n(Otto Diederichs)<\/p>\n<p><b>Kube, Edwin; Schneider, Hans; Stock, J\u00fcrgen (Hg.): <\/b> <i>Vereint gegen Kriminalit\u00e4t. Wege der kommunalen Kriminalpr\u00e4vention in Deutschland, L\u00fcbeck, Berlin, Essen, Wiesbaden 1996 (Schmidt-R\u00f6mhild), 331 S., DM 49,\u2013 <\/i><br \/>\nPr\u00e4ventionsr\u00e4te auf kommunaler Ebene schie\u00dfen seit einigen Jahren wie Pilze aus dem Boden. 150 derartiger Gremien hat das Bundeskriminalamt mittlerweile gez\u00e4hlt. Die Renaissance der Pr\u00e4ventionsidee erkl\u00e4ren die Herausgeber des Sammelbandes mit der sich zunehmend durchsetzenden \u00dcberzeugung, da\u00df der Kriminalit\u00e4tsentwicklung mit herk\u00f6mmlichen, eher repressiv ausgerichteten Strategien nicht beizukommen sei (S. 7). Als \u201eWegweiser\u201c f\u00fcr Polizei, Ordnungsbeh\u00f6rden, soziale Dienste, KommunalpolitikerInnen, B\u00fcrgerInnen und WissenschaftlerInnen will der vorliegende Band vor allem an konkreten Projekten zeigen, wie sich kommunale Kriminalpr\u00e4vention vor Ort umsetzen l\u00e4\u00dft. In vier Kapiteln zu (1) Grundfragen der kommunalen Pr\u00e4vention, (2) vier Projekten mit jeweils verschiedenen Ans\u00e4tzen (Solingen, Baden-W\u00fcrttemberg, Gie\u00dfen und Osnabr\u00fcck), (3) Einzelstrategien der Pr\u00e4vention (Nutzung von EDV, St\u00e4dteplanung, Integration von MigrantInnen) sowie (4) zur Privatisierung von Sicherheitsaufgaben beschreiben an den verschiedenen Projekten Beteiligte ihr Vorgehen und ihre Erfahrungen.<br \/>\nHierin zeigt sich bereits das Dilemma, in dem viele Ver\u00f6ffentlichungen \u00fcber kommunale Kriminalpr\u00e4vention in Deutschland stecken: Ausschlie\u00dflich die AkteurInnen der Pr\u00e4ventions-Projekte selbst bestimmen die \u00f6ffentliche Diskussion. Auch die Herausgeber Schneider und Stock sind Gr\u00fcndungsmitglieder des Vereins Kriminalpr\u00e4vention Gie\u00dfen e.V. Vom Pr\u00e4ventions-Paradigma durchdrungen, ist es ihr Anliegen, die kommunalen Strategien eher zu f\u00f6rdern, als sie kritisch zu beleuchten. Probleme, seien es bislang fehlende Erfolge oder unerw\u00fcnschte Nebenfolgen, werden \u00fcberwiegend ausgeklammert. Eine Ausnahme bildet der Aufsatz von Becker\/Boers\/Kurz: Die AutorInnen sehen durch Pr\u00e4ventionsr\u00e4te die Gefahr des \u201eNetwidening\u201c mit der Folge verst\u00e4rkter sozialer Kontrolle und polizeilicher \u00dcberwachung (S. 101). Probleme sieht auch Koetzsche (Kommunale Kriminalpr\u00e4vention im Ausland) bei der Forderung nach einer m\u00f6glichst breiten Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, da\u00df aufgrund von Sachzw\u00e4ngen ethnische und geschlechtsspezifische Probleme meist nicht ber\u00fccksichtigt und auch die Betroffenen nicht beteiligt w\u00fcrden (S. 52f.).<br \/>\nUm sich zu einzelnen Projekten, ihren Strategien und Ma\u00dfnahmen umfassend zu informieren, ist der Sammelband nur bedingt geeignet. Die Beitr\u00e4ge bleiben zumeist auf der programmatischen Ebene, wollen f\u00fcr ihr Projekt oder die Pr\u00e4ventionsidee auf kommunaler Ebene als solche werben und kommen eher wie eine PR-Schrift daher. Leider zeigt sich dies nicht im Layout. \u00dcberf\u00fcllte Seiten und willk\u00fcrlich gesetzte Abs\u00e4tze verleiden das Lesen.<br \/>\n(Martina Kant)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Literatur zum Schwerpunkt Seit Horst Herold als BKA-Pr\u00e4sident in den 70er Jahren der Polizei der<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[67,148],"tags":[],"class_list":["post-2301","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-061","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2301","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2301"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2301\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2301"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2301"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2301"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}