{"id":23260,"date":"2001-11-05T21:28:00","date_gmt":"2001-11-05T20:28:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=23260"},"modified":"2001-11-05T21:28:00","modified_gmt":"2001-11-05T20:28:00","slug":"bundesministerium-des-innern-eckpunkte-des-terrorismusbekaempfungsgesetze-stand-05-11-2001","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=23260","title":{"rendered":"Bundesministerium des Innern: Eckpunkte des Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetze, Stand: 05.11.2001"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus erfordert neben einer Vielzahl von operativen Ma\u00dfnahmen, die die Bundesregierung bereits unmittelbar nach den Anschl\u00e4gen von New York und Washington ergriffen hat (siehe Anlage 1 und Anlage 2), die Anpassung zahlreicher Gesetze an die neue Bedrohungslage.<!--more--><\/p>\n\n\n\n<strong>St\u00e4rkung der Kompetenzen des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutzes<\/strong>\n\n\n\n<p>So sieht das Gesetz die St\u00e4rkung der Kompetenzen des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) vor. Zu den Aufgaben des BfV wird k\u00fcnftig auch die Sammlung und Auswertung von Informationen \u00fcber Bestrebungen geh\u00f6ren, die sich gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker richten. Damit sollen solche Bestrebungen erfasst werden, die sich gegen politische Gegner im Ausland richten und denen Gewaltanwendung oder entsprechende Vorbereitungshandlungen in Deutschland mit Auswirkungen auf die innere Sicherheit nicht oder nur schwer nachzuweisen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben im Bereich der <strong>Terrorismusbek\u00e4mpfung<\/strong>, insbesondere, soweit es um die Beobachtung staatsterroristischer, h\u00e4ufig mit Spionage verbundener oder die V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung gef\u00e4hrdender Aktivit\u00e4ten geht, soll das BfV das Recht erhalten, unter genau bestimmten Voraussetzungen bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmungen, bei Luftfahrtunternehmen sowie bei Unternehmen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen, in gesetzlich festgelegtem Umfang Ausk\u00fcnfte einzuholen. Das BfV ist im Rahmen seiner pr\u00e4ventiven Funktionen dringend auf Informationen dieser Institutionen angewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Verarbeitung der Telekommunikationsverbindungsdaten und Telenutzungsdaten finden die strengen Vorschriften des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. Zuk\u00fcnftig wird es dem BfV auch m\u00f6glich sein, im Rahmen der Terrorismusbek\u00e4mpfung unter Voraussetzungen, die das Artikel 10-Gesetz bestimmt, technische Mittel zur Lokalisierung eingeschalteter Mobiltelefone und zur Ermittlung der Ger\u00e4te- und Kartennummern einzusetzen. Diese Ma\u00dfnahme soll allerdings nur zul\u00e4ssig sein, wenn ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der \u00dcberwachungsma\u00dfnahme aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie bedeutsam bestimmte Informationen sein k\u00f6nnen zeigt sich am Beispiel der Ausk\u00fcnfte \u00fcber Telekommunikationsverbindungs- und Teledienstenutzungsdaten. So k\u00f6nnen Ausk\u00fcnfte zu den Begleitumst\u00e4nden der Telekommunikation und der Nutzung von Telediensten wichtige Aufschl\u00fcsse \u00fcber das Umfeld von Personen geben, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen vorliegen, die f\u00fcr die Terrorismusbek\u00e4mpfung bedeutsam sind. Verbindungs- und Nutzungsdaten k\u00f6nnen dazu beitragen, weitere Beteiligte terroristischer Netzwerke zu erkennen und damit zus\u00e4tzliche Ermittlungen zielgerichtet vorzubereiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich soll der Informationsfluss zwischen dem Bundesamt f\u00fcr die Anerkennung Ausl\u00e4ndischer Fl\u00fcchtlinge (BAFl) und den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden einerseits und dem Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder verbessert werden. Das BAFl und die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden sollen von sich aus unter bestimmten Voraussetzungen ihnen bekannt gewordene Daten \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten, zu denen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Informationen sammeln und auswerten d\u00fcrfen, \u00fcbermitteln, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<strong>Ausweitung der Kompetenzen des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes (MAD)<\/strong>\n\n\n\n<p>Der MAD soll k\u00fcnftig wie das BfV auch Informationen \u00fcber Bestrebungen, die sich gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker richten, sammeln und auswerten d\u00fcrfen. Anders als das BfV erh\u00e4lt der MAD dagegen keine Auskunftsrechte gegen\u00fcber Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmungen, Luftfahrtunternehmen Ihm wird aber das Recht einger\u00e4umt, bei Unternehmen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen, Ausk\u00fcnfte \u00fcber Telekommunikations- und Teledienstenutzungsdaten einzuholen.<\/p>\n\n\n\n<strong>Kompetenzerweiterung des Bundesnachrichtendienstes (BND)<\/strong>\n\n\n\n<p>Dem BND wird unter denselben Modalit\u00e4ten wie dem BfV das Recht gegen\u00fcber Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen einger\u00e4umt, Ausk\u00fcnfte zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr und zu Geldbewegungen und Geldanlagen einzuholen. Es gelten dieselben Einschr\u00e4nkungen und dieselbe Mitteilungsverpflichtung gegen\u00fcber Betroffenen. Der BND darf \u00fcberdies ebenso wie das BfV und der MAD im Rahmen der Terrorismusbek\u00e4mpfung unter Voraussetzungen, die das Artikel 10-Gesetz bestimmt, technische Mittel zur Lokalisierung eingeschalteter Mobiltelefone und zur Ermittlung der Ger\u00e4te- und Kartennummern einzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<strong>\u00c4nderung des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes<\/strong>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der \u00c4nderung des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes (S\u00dcG) wird eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen geschaffen, die an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen t\u00e4tig sind oder werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Lebens- oder verteidigungswichtig sind solche Einrichtungen, bei deren Ausfall oder Zerst\u00f6rung eine erhebliche Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die Gesundheit oder das Leben von gro\u00dfen Teilen der Bev\u00f6lkerung zu bef\u00fcrchten ist. Gesch\u00fctzt werden auch solche Einrichtungen, die f\u00fcr das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind oder durch deren Ausfall oder Zerst\u00f6rung die milit\u00e4rische und zivile Landesverteidigung ernsthaft beeintr\u00e4chtigt wird. Mit der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung soll erreicht werden, dass an den entscheidenden Stellen zuverl\u00e4ssiges Personal eingesetzt werden kann, Terroranschl\u00e4ge von innen und den damit einhergehenden un\u00fcbersehbaren Folgen f\u00fcr das Gemeinwesen sollen verhindert werden.<\/p>\n\n\n\n<strong>Erweiterung der Aufgaben des Bundesgrenzschutzes<\/strong>\n\n\n\n<p>Der <strong>Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern des BGS an Bord von deutschen Luftfahrzeugen<\/strong> wird die Sicherheit im Flugverkehr weiter erh\u00f6hen. Nach den Terroranschl\u00e4gen in den USA ist es erforderlich, neben umfassenden Kontrollma\u00dfnahmen am Boden auch an Bord von Luftfahrzeugen verst\u00e4rkte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Gefahren durch die Entf\u00fchrung von Luftfahrzeugen, terroristische Anschl\u00e4ge und Geiselnahmen entgegentreten zu k\u00f6nnen. Zu diesem Zweck sollen bewaffnete Flugbegleiter f\u00fcr mehr Sicherheit sorgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wegen der speziellen Aufgabenstellung sollen daf\u00fcr besonders geeignete und f\u00fcr diesen Zweck fortgebildete Polizeivollzugsbeamte des BGS eingesetzt werden. Ihr Einsatz wird durch die Neuregelung auf eine klare rechtliche Grundlage gestellt. Die Flugsicherheitsbegleiter des BGS sind stets im Einvernehmen mit dem Piloten an Bord, um ihn bei der Sicherheit an Bord des Luftfahrzeuges zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage und angesichts der besonderen Verantwortung des BGS f\u00fcr den Schutz und die Sicherheit des Bundesgebietes kommt auch der Mitwirkung von auskunftspflichtigen Personen eine erh\u00f6hte Bedeutung zu. Deshalb wird dem BGS zuk\u00fcnftig die <strong>Ausweiskontrolle bei befragungs- und auskunftspflichtigen Personen<\/strong> m\u00f6glich sein. Bislang kann der BGS Personen, die sachdienliche Angaben f\u00fcr die Erf\u00fcllung einer bestimmten ihm obliegenden Aufgabe machen k\u00f6nnen, nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen nur anhalten und befragen. K\u00fcnftig soll von diesen auskunfts- und anhaltepflichtigen Personen auch verlangt werden k\u00f6nnen, dass sie sich gegen\u00fcber den Beamten ausweisen, damit im Einzelfall erg\u00e4nzend gewonnene sachdienliche Informationen &#8211; gerade auch zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt &#8211; noch verifiziert und stichhaltig verwertet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<strong>\u00c4nderungen des Pass- und Personalausweisgesetzes<\/strong>\n\n\n\n<p>Durch die \u00c4nderungen des Pass- und Personalausweis-Gesetzes wird die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, in den Pass bzw. Personalausweis neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder H\u00e4nden oder Gesicht aufzunehmen. Durch zus\u00e4tzliche biometrische Merkmale wird die computergest\u00fctzte Identifizierung einer Person auf der Grundlage eines Ausweisdokumentes verbessert. Die Zuverl\u00e4ssigkeit der Identifizierung einer Person allein durch den visuellen Vergleich zwischen Lichtbild und Person ist von der subjektiven Wahrnehmungsf\u00e4higkeit abh\u00e4ngig und wird auch durch zahlreiche andere Faktoren, wie z.B. die Qualit\u00e4t des Lichtbildes, den nat\u00fcrlichen Alterungsprozess, Ver\u00e4nderung von Haar- und Barttracht usw. beeintr\u00e4chtigt. Die Aufnahme weiterer biometrischer Merkmale ist Voraussetzung f\u00fcr eine Verbesserung der Identifizierungsm\u00f6glichkeiten einer Person anhand des vorgelegten Ausweisdokumentes.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz nennt alternativ drei K\u00f6rperbereiche, auf die sich die biometrischen Merkmale beziehen k\u00f6nnen. Damit sind die in Betracht kommenden K\u00f6rperbereiche festgeschrieben. Mit der Aufnahme der M\u00f6glichkeit, die biometrischen Merkmale auch in mit Sicherheitsverfahren verschl\u00fcsselter Form in den Pass bzw. Personalausweis zu integrieren, wird die zweifelsfreie Feststellung der \u00dcbereinstimmung der Identit\u00e4t des Dokumentinhabers mit der Identit\u00e4t der zu kontrollierenden Person durch ein computergest\u00fctztes Verfahren erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p>So wird auch verhindert, dass Personen sich mit fremden Papieren \u00e4hnlich aussehender Personen ausweisen k\u00f6nnen und es kann nunmehr zweifelsfrei \u00fcberpr\u00fcft werden, ob die Identit\u00e4t der betreffenden Person mit den im Dokument abgespeicherten Originaldaten \u00fcbereinstimmt. Die Arten der biometrischen Merkmale, ihre Einzelheiten und die Einbringung von Merkmalen und Angaben in verschl\u00fcsselter Form sowie die Art ihrer Speicherung, ihrer sonstigen Verarbeitung und ihrer Nutzung werden durch ein besonderes Bundesgesetz geregelt. Diese L\u00f6sung erlaubt sowohl eine Fortentwicklung der Personaldokumente unter Ber\u00fccksichtigung sicherheitsm\u00e4\u00dfiger Anforderungen. Durch die Eingrenzung auf die als Alternativen in Betracht kommenden Merkmale widerlegt sie zugleich Bef\u00fcrchtungen, der Staat wolle eine Vielzahl der Merkmale seiner B\u00fcrger erfassen. Wie bisher wird es auch in Zukunft keine zentrale Speicherung aller Datens\u00e4tze geben.<\/p>\n\n\n\n<strong>Versch\u00e4rfung des Vereinsgesetzes<\/strong>\n\n\n\n<p>Durch eine Versch\u00e4rfung des Vereinsgesetzes werden die staatlichen Handlungsoptionen beim Vorgehen gegen extremistische Ausl\u00e4ndervereine und ausl\u00e4ndische Vereine erweitert und verbessert. Dies insbesondere dann, wenn diese Vereine durch ihre T\u00e4tigkeit einen N\u00e4hrboden f\u00fcr Terrorismus und Intoleranz bereiten und zur Unterst\u00fctzung entsprechend t\u00e4tiger ausl\u00e4ndischer Organisationen aufrufen, Spenden sammeln oder &#8222;K\u00e4mpfer&#8220; rekrutieren. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen boten in diesen F\u00e4llen keine ausreichenden Verbotsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der vorgesehenen Neufassung der Verbotsgr\u00fcnde f\u00fcr Ausl\u00e4ndervereine und ausl\u00e4ndische Vereine werden die Sicherheitsbeh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit haben, einer solchen kollektiven Bet\u00e4tigung von Ausl\u00e4ndern entgegenzutreten und rechtzeitige Gefahrenabwehr zu betreiben. Die Ausweitung orientiert sich dabei am Vorbild bisher bestehender Regelungen politischer Bet\u00e4tigungsverbote in \u00a7\u00a037 Ausl\u00e4ndergesetz und harmonisiert damit kollektive Bet\u00e4tigungseinschr\u00e4nkungen mit bereits bisher schon m\u00f6glichen individuellen. Dar\u00fcber hinaus wird das Verbot der \u00f6ffentlichen Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine effektiver gestaltet.<\/p>\n\n\n\n<p>Bereits im Rahmen des ersten Sicherheitspaketes, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, wird das Vereinsgesetz durch ersatzlose Streichung von \u00a7\u00a02 Abs.\u00a02 Nr.\u00a03 auf Religions- und Weltanschauungsvereinigungen ausgeweitet und wird damit k\u00fcnftig auch z.B. auf fundamental-islamistische Religionsvereine angewandt werden. Zusammengenommen bieten diese beiden \u00c4nderungen des Vereinsgesetzes den Sicherheitsbeh\u00f6rden das nach der Sicherheitslage zwingend erforderliche rechtliche Instrumentarium zur pr\u00e4ventiven Gefahrenabwehr.<\/p>\n\n\n\n<strong>Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes<\/strong>\n\n\n\n<p>Das Bundeskriminalamt (BKA) erh\u00e4lt die origin\u00e4re Ermittlungskompetenz f\u00fcr bestimmte schwere Erscheinungsformen von Datennetzkriminalit\u00e4t. Dabei handelt es sich um Taten, die zu erheblichen Auswirkungen auf die innere oder \u00e4u\u00dfere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland f\u00fchren oder sich gegen Stellen richten, deren Ausfall oder St\u00f6rung f\u00fcr gro\u00dfe Bev\u00f6lkerungsgruppen nachhaltige Versorgungsengp\u00e4sse oder andere kritische Folgen haben w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem wird die Zentralstellenkompetenz des Bundeskriminalamtes gest\u00e4rkt, indem die M\u00f6glichkeiten des BKA, sich Informationen zur Erg\u00e4nzung vorhandener Sachverhalte und zur Durchf\u00fchrung von Auswerteprojekten zu beschaffen, verbessert werden. Das BKA kann in F\u00e4llen, in denen es in seiner Funktion als Zentralstelle Anhaltspunkte f\u00fcr Straftaten hat, erg\u00e4nzende Informationen erheben, ohne &#8211; wie nach geltendem Recht &#8211; stets zun\u00e4chst kl\u00e4ren zu m\u00fcssen, ob die Polizeien des Bundes oder der L\u00e4nder \u00fcber die Informationen verf\u00fcgen. Da dieses b\u00fcrokratische Erfordernis wegf\u00e4llt, k\u00f6nnen die erforderlichen Informationen leichter und schneller beschafft werden. Parallelzust\u00e4ndigkeiten werden dadurch nicht geschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit ist das Ziel, die Befugnisse des BKA zur Erhebung von Daten zum Zweck der Erg\u00e4nzung vorhandener Sachverhalte, in der Praxis zu st\u00e4rken, erreicht worden.<\/p>\n\n\n\n<strong>\u00c4nderungen des Ausl\u00e4nder- und Asylverfahrensrechts<\/strong>\n\n\n\n<p>Die notwendigen \u00c4nderungen im <strong>Ausl\u00e4ndergesetz<\/strong> sehen vor, dass Personen, die terroristische oder gewaltbereite Aktivit\u00e4ten begehen oder unterst\u00fctzen, keine Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen erhalten und einem Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland unterliegen. Zur Versagung der Einreise gen\u00fcgt bereits die Feststellung einer Gef\u00e4hrdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Aus rechtsstaatlichen Gr\u00fcnden reichen blo\u00dfe Vermutungen allerdings nicht aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Um terroristischen oder gewaltbereiten Ausl\u00e4ndern in Deutschland keinen Ruheraum zu gew\u00e4hren, werden die Regelausweisungstatbest\u00e4nde erweitert. Im Regelfall wird ausgewiesen, wer nach dem neuen Versagungsgrund nicht h\u00e4tte einreisen d\u00fcrfen. Auch wer im Visumverfahren und vor der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde trotz Belehrung sicherheitsrelevante Falschangaben macht, wird in Zukunft regelm\u00e4\u00dfig ausgewiesen. Gleichzeitig wird der Abschiebungsschutz f\u00fcr politische Fl\u00fcchtlinge durch Aussch\u00f6pfung der Regelungen der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention vom 28.\u00a0Juli 1951, die f\u00fcr Deutschland verbindlich ist, eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird die Grundlage f\u00fcr eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Auslandsvertretungen mit den Sicherheitsbeh\u00f6rden geschaffen. Damit wird auch dem angesichts der aktuellen Sicherheitslage gesteigerten Informationsbed\u00fcrfnis der Sicherheitsbeh\u00f6rden zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Terrorismus und Gewalt Rechnung getragen. Zudem werden die M\u00f6glichkeiten der Identit\u00e4tssicherung, insbesondere durch Schaffung einer Rechtsgrundlage f\u00fcr identit\u00e4tssichernde Ma\u00dfnahmen von Auslandsvertretungen im Sichtvermerksverfahren f\u00fcr Langzeitvisa, erweitert.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterhin sind innerstaatliche Regelungen enthalten zur maschinenlesbaren Zone f\u00fcr die EU-Aufenthaltstitel sowie Duldung und Aufenthaltsgestattung, wobei bei letzterer die Anforderungen hinsichtlich der F\u00e4lschungssicherheit deutlich angehoben wurden. Die Einf\u00fchrung von f\u00e4lschungssicheren Ausweisen wird auch auf Asylbewerber und Duldungsinhaber erstreckt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im <strong>Asylverfahrensgesetz<\/strong> wird eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr eine Sprachaufzeichnung geschaffen, anhand derer eine identit\u00e4tssichernde Sprachanalyse zur Bestimmung der Herkunftsregion erfolgen kann. Die Erhebung darf nur erfolgen, wenn der Ausl\u00e4nder vorher dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt wurde. Fingerabdr\u00fccke und andere im Zusammenhang mit Asylverfahren gewonnene identit\u00e4tssichernde Unterlagen werden k\u00fcnftig 10 Jahre ab Unanfechtbarkeit der Asylentscheidung aufbewahrt werden, um den Zugriff der Sicherheitsbeh\u00f6rden langfristig zu erm\u00f6glichen. Ebenso werden k\u00fcnftig die Fingerabdr\u00fccke von Asylbewerbern automatisch mit dem polizeilichen Tatortspurenbestand des Bundeskriminalamtes abgeglichen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich wird die Erkenntnisgewinnung aus dem Ausl\u00e4nderzentralregister durch wichtige \u00c4nderungen des <strong>Ausl\u00e4nderzentralregistergesetzes<\/strong> verbessert. Die Visadatei, in der derzeit grunds\u00e4tzlich nur Daten \u00fcber Visaantr\u00e4ge gespeichert werden, wird zu einer Visaentscheidungsdatei ausgebaut, um eine verbesserte Kontrolle des einreisenden Verkehrs zu gew\u00e4hrleisten. Der Zugriff f\u00fcr Polizeibeh\u00f6rden bei abstrakten Gefahren, also z.B. im Rahmen von Personenkontrollen, wird verbessert, damit sie sofort feststellen k\u00f6nnen, ob sich ein Ausl\u00e4nder legal in Deutschland aufh\u00e4lt. Die M\u00f6glichkeit, Gruppenausk\u00fcnfte einzuholen, wird in Zukunft auch auf Personen mit verfestigtem Aufenthaltstatus erstreckt. Dar\u00fcber hinaus sind Gruppenausk\u00fcnfte k\u00fcnftig auch bei abstrakten Gefahren zul\u00e4ssig. Um die Arbeit der Sicherheitsdienste effektiver zu gestalten, erhalten sie die M\u00f6glichkeit, k\u00fcnftig den gesamten Datenbestand im automatisierten Verfahren abzurufen.<\/p>\n\n\n\n<strong>\u00c4nderung des Sozialgesetzbuches\u00a0X<\/strong>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung sieht Klarstellungsbedarf beim Zugriff der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auf Sozialdaten, insbesondere f\u00fcr die Rasterfahndung. Deshalb ist eine \u00c4nderung des SGB\u00a0X zur Kodifizierung einer Auskunftspflicht der Sozialversicherungstr\u00e4ger gegen\u00fcber Sicherheitsbeh\u00f6rden Bestandteil des Sicherheitspakets\u00a0II.<\/p>\n\n\n\n<strong>Verbesserung der Luftsicherheit<\/strong>\n\n\n\n<p>Die gro\u00dfe Bedeutung der Luftsicherheit auf nationaler und internationaler Ebene hat die Bundesregierung veranlasst, in Erg\u00e4nzung der strengen Personen- und Handgep\u00e4ckkontrollen und der versch\u00e4rften Bewachung von Flugh\u00e4fen durch die am 13.\u00a0Oktober 2001 in Kraft getretene Luftverkehrs-Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungs-verordnung eine deutliche Verbesserung der Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfung einzuf\u00fchren. Damit soll ein einheitliches und verbindliches \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren auf hohem Niveau gew\u00e4hrleist werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Daneben stellt die Einf\u00fchrung der l\u00fcckenlosen Kontrolle des aufgegebenen Reisegep\u00e4cks einen wichtigen Faktor f\u00fcr die Luftsicherheit dar. Dieses Ziel ist auf den 37 deutschen Verkehrsflugh\u00e4fen bereits in weiten Teilen erreicht und wird auf den \u00fcbrigen Flugh\u00e4fen mit Nachdruck vorangetrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere technische Schutzma\u00dfnahmen gegen Flugzeugentf\u00fchrungen &#8211; wie aufbruchsichere Cockpitt\u00fcren &#8211; werden aktuell gepr\u00fcft. Im Bereich des sog. Innent\u00e4terschutzes wurde au\u00dferdem eine ad-hoc-Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfung des gesamten Personals &#8211; insbesondere der Flugh\u00e4fen und Luftfahrtunternehmen &#8211; eingeleitet, das Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen der Flugh\u00e4fen besitzt oder aufgrund seiner T\u00e4tigkeit die M\u00f6glichkeit einer Gef\u00e4hrdung des Luftverkehrs besitzt. Ziel der \u00dcberpr\u00fcfung ist die Identifizierung potentieller Terroristen.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben nationalen Ma\u00dfnahmen sind aufgrund der Internationalit\u00e4t des Luftverkehrs vor allem einheitliche und verbindliche Sicherheitsstandards aller am zwischenstaatlichen Luftverkehr beteiligten Staaten von Bedeutung. In der Weltluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization), der EU und der Europ\u00e4ischen Luftfahrtkonferenz (ECAC) mit insgesamt 38 Mitgliedstaaten werden von BMVBW und BMI diese Ziele aktiv verfolgt. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Zielsetzung der Europ\u00e4ischen Union, bis Ende dieses Jahres die Arbeiten f\u00fcr eine EU-Verordnung zur Luftsicherheit abzuschlie\u00dfen, die bereits Anfang des n\u00e4chsten Jahres in Kraft treten soll. Ziel dieser Verordnung ist die einheitliche und verbindliche Festlegung von Luftsicherheitsstandards in der EU.<\/p>\n\n\n\n<strong>Anlage 1<\/strong>\n\n\n\n<strong>Sicherheitspaket\u00a0I<\/strong>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderung des Vereinsgesetzes gibt die M\u00f6glichkeit, extremistische Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen wie alle \u00fcbrigen Vereine zu verbieten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierf\u00fcr vorliegen. Religi\u00f6s motivierten Fundamentalisten wird es danach nicht mehr m\u00f6glich sein, unter dem Deckmantel der Religionsgemeinschaft Terroranschl\u00e4ge zu planen oder zu Straftaten aufzurufen. Ausdr\u00fccklich zu betonen ist, dass diese \u00c4nderung keinen Eingriff in die Religionsfreiheit bedeutet. Es geht lediglich darum, zu verhindern, dass extremistische Gruppierungen unter angeblich religi\u00f6ser Zielsetzung ihre verfassungswidrigen Ziele weiterhin ungest\u00f6rt verfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Einf\u00fchrung des \u00a7\u00a0129b StGB wird die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, die Mitgliedschaft und Unterst\u00fctzung terroristischer Gruppierungen auch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn diese nicht \u00fcber eine entsprechende Struktur in Deutschland verf\u00fcgt. Damit wird eine bislang bestehende L\u00fccke in der Strafverfolgung internationaler terroristischer Organisationen geschlossen und ein wesentlicher Beitrag zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus geleistet.<\/p>\n\n\n\n<strong>Anlage 2<\/strong>\n\n\n\n<strong>Nicht gesetzliche Ma\u00dfnahmen<\/strong>\n\n\n\n<p>Neben gesetzlichen Ma\u00dfnahmen galt es auch im operativen Bereich unmittelbar zu reagieren. An den Grenzen wurden die Kontroll- und \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen durch den BGS intensiviert. Bereits vor Beginn der Milit\u00e4raktion der USA ausgearbeitete Sicherheitspl\u00e4ne f\u00fcr gef\u00e4hrdete Objekte wurden durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder umgesetzt. Insbesondere galt und gilt dieser Schutz amerikanischen, britischen, israelischen und j\u00fcdischen Einrichtungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wegen der auf den ersten Blick unauff\u00e4lligen Lebensweise der Attent\u00e4ter sowie Ihrer Hinterm\u00e4nner und Helfershelfer in Deutschland werden durch die L\u00e4nder Rasterfahndungsma\u00dfnahmen auf der Grundlage der Polizeigesetze der L\u00e4nder mit dem Ziel durchgef\u00fchrt, in Deutschland lebende Verd\u00e4chtige aufzusp\u00fcren, um so die Durchf\u00fchrung weiterer Anschl\u00e4ge m\u00f6glichst im Vorfeld zu unterbinden.<\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die anhand von Merkmalen auffallen, werden nicht automatisch Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Es ist Sinn der Rasterfahndung, die Mehrzahl einer gerasterten Personengruppe nicht in polizeiliche Anschlussermittlungen einzubeziehen. Erst wenn durch weitere Datenabgleiche Auff\u00e4lligkeiten zu Personen erkannt werden und dar\u00fcber hinaus relevante Informationen anderer Stellen \u00fcber die betroffenen Personen vorliegen, schlie\u00dfen sich nach einer weiteren Einzelfallbewertung polizeiliche Ma\u00dfnahmen gegen nur diese Personen in der Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nderpolizeien an. Diese verdichteten Rasterergebnisse stellen erst den Ausgangspunkt von konkreten Ermittlungen dar.<\/p>\n\n\n\n<p><em>F\u00fcr die Richtigkeit Textes \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr. Quelle: Bundesministerium des Innern<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus erfordert neben einer Vielzahl von operativen Ma\u00dfnahmen, die die Bundesregierung<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[140],"tags":[],"class_list":["post-23260","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-dokumente"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/23260","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=23260"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/23260\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=23260"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=23260"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=23260"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}