{"id":23372,"date":"2002-01-14T23:33:47","date_gmt":"2002-01-14T22:33:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=23372"},"modified":"2002-01-14T23:33:47","modified_gmt":"2002-01-14T22:33:47","slug":"pressemitteilung-des-interdisziplinaeren-arbeitskreises-innere-sicherheit-akis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=23372","title":{"rendered":"Pressemitteilung des Interdisziplin\u00e4ren Arbeitskreises Innere Sicherheit (AKIS)"},"content":{"rendered":"<p><em>Marburg \/ Duisburg, den 14.01.2002<\/em><\/p>\n<h2>Zehn-Punkte-Erkl\u00e4rung des AKIS zur inneren Sicherheitspolitik<\/h2>\n<p>Vor vier Monaten ersch\u00fctterte der Terroranschlag des 11. September die Welt. In den darauffolgenden Monaten ver\u00e4nderten sich die Voraussetzungen und Bedingungen innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit grundlegend. In einem bis dato nicht gekannten Tempo wurden die Sicherheitspolitiken insbesondere westlicher Staaten ver\u00e4ndert. Allein in der Bundesrepublik Deutschland wurden im Zuge der Sicherheitspakete I und II rund 100 Gesetze novelliert, die allesamt Ausweitungen und Versch\u00e4rfungen der Befugnisse der Sicherheitsbeh\u00f6rden zum Inhalt haben. Im Verst\u00e4ndnis der staatlichen Sicherheitsbeh\u00f6rden sollen diese Ma\u00dfnahmen dazu beitragen, die Sicherheit und den Schutz der B\u00fcrger vor vergleichbaren Terroranschl\u00e4gen zu gew\u00e4hrleisten sowie T\u00e4ter und Unterst\u00fctzer festnehmen zu k\u00f6nnen. Aus Sicht von B\u00fcrgerrechtsgruppen werden dagegen Tendenzen hin zum \u00dcberwachungsstaat gesehen und ein weitgehender Abbau von Freiheits- und B\u00fcrgerrechten bef\u00fcrchtet.<!--more--><\/p>\n<p>Der Interdisziplin\u00e4re Arbeitskreis Innere Sicherheit (AKIS) ist ein 1996 gegr\u00fcndeter bundesweiter Zusammenschluss von rund 160 Wissenschaftlern vorrangig aus dem Hochschulbereich, die sich mit Forschung zur Inneren Sicherheit und Polizeiforschung besch\u00e4ftigen. Vertreten sind insbesondere die Fachrichtungen Politikwissenschaft, Soziologie, Rechtswissenschaft, Kriminologie und Historische Polizeiforschung.<\/p>\n<p>Der Interdisziplin\u00e4re Arbeitskreis Innere Sicherheit (AKIS) hat am 11. Januar 2002 auf einer Sondersitzung in Duisburg eine 10-Punkte-Erkl\u00e4rung zu den gesellschaftlichen und politischen Folgen des 11. September vorgelegt:<\/p>\n<h2>1. Aktuelle Sicherheitspolitik \u00fcberfordert Sicherheitsbeh\u00f6rden und B\u00fcrger<\/h2>\n<p>Die Sicherheitspakete I und II, die zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus verabschiedet worden sind, m\u00fcssen im Zusammenhang gesehen werden mit der Entwicklung der Sicherheitspolitik seit den 80er Jahren. In immer neuen Sch\u00fcben werden kurzfristig f\u00fcr aktuell wahrgenommene Bedrohungslagen (Organisierte Kriminalit\u00e4t, Rechtsextremismus, Terrorismus) umfangreiche gesetzliche Erm\u00e4chtigungsgrundlagen geschaffen. Die jeweiligen Bedrohungslagen werden hierbei weder ausreichend hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert, noch bleibt gen\u00fcgend Zeit, entsprechend angemessene kriminalpolitische, kriminalstrategische sowie flankierend gesellschaftspolitische Ma\u00dfnahmen zu entwickeln. Sobald neue Probleme auftauchen, beginnt der Kreislauf erneut. Die zuvor begr\u00fcndeten gesetzlichen Erm\u00e4chtigungsgrundlagen, in der Regel kaum vollst\u00e4ndig entwickelt, werden dadurch aber nicht beendet, sondern bestehen weiter fort. In der Folge entsteht ein Wust an Rechtsnormen. Dies \u00fcberfordert einerseits die Sicherheitsbeh\u00f6rden selbst, weil das dort t\u00e4tige Personal angesichts der nicht mehr eindeutigen Zielvorgaben und vor dem Hintergrund knapper Ressourcen an Zeit, Geld und Personal keinen klar eingegrenzten Handlungsrahmen mehr vorfindet. Andererseits f\u00fchrt es bei vielen B\u00fcrgern zu einem wachsenden Gef\u00fchl eines aufziehenden \u00dcberwachungsstaates, weil die Sicherheitsgesetzgebung und die Aufgabenstruktur der Sicherheitsbeh\u00f6rden nicht mehr transparent sind. Letztlich wird damit das Vertrauen in die Funktionsf\u00e4higkeit staatlicher Institutionen insgesamt untergraben. Denn wenn jede neue Problemlage so grundlegende Gesetzes\u00e4nderungen erforderlich macht, wird damit seitens des Staates auch ausgedr\u00fcckt, dass die zuvor geltenden Rechtsgrundlagen offensichtlich nicht geeignet waren, neue Gefahren abzuwehren.<\/p>\n<h2>2. Evaluierung von Sicherheitsgesetzen erforderlich<\/h2>\n<p>Aus der Erfordernis sowohl von Effizienz und Effektivit\u00e4t der Sicherheitsbeh\u00f6rden als auch der demokratischen Transparenz der Staatst\u00e4tigkeit und der Gew\u00e4hr von Freiheits- und B\u00fcrgerrechten entsteht die Notwendigkeit, insbesondere im Sicherheitsbereich zu einer regelm\u00e4\u00dfigen Evaluierung von Gesetzesma\u00dfnahmen \u00fcberzugehen. Die Evaluierung sollte zwingend nach einem Zeitraum von rund f\u00fcnf Jahren einsetzen und Informationen dar\u00fcber liefern, in welchem Umfang eine Gesetzesma\u00dfnahme zu sichtbaren Wirkungen im Sinne der angestrebten Ziele gef\u00fchrt hat. Bleiben diese Wirkungen aus, ist \u00fcber den weiteren Fortbestand der Gesetzesma\u00dfnahme erneut zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>3. Zeitliche Befristung von Sonderma\u00dfnahmen notwendig<\/h2>\n<p>Bei gesetzlich begr\u00fcndeten Sonderma\u00dfnahmen, wie beispielsweise aktuell zur Terrorismusbek\u00e4mpfung, ist zudem prinzipiell eine zeitliche Befristung vorzunehmen. Werden sie nicht ausdr\u00fccklich vom Gesetzgeber verl\u00e4ngert, treten sie nach Ablauf der Zeit au\u00dfer Kraft. Evaluierung und zeitliche Befristung bilden ein wirkungsvolles Instrument, um den Prozess einer best\u00e4ndigen, schlie\u00dflich nicht mehr transparenten Aufschichtung von immer neuen Rechtsgrundlagen zu unterbrechen.<\/p>\n<h2>4. Angemessenheit der sicherheitspolitischen Instrumente zweifelhaft<\/h2>\n<p>Die aktuelle Terrorismusdebatte zeigt, dass insbesondere aus dem kurzfristigen Handlungszwang, dem die Politik sich ausgesetzt sieht, sehr schnell zu solchen Instrumenten gegriffen wird, zu denen Erfahrungswerte vorliegen. So sind viele der Instrumente, die jetzt gegen den internationalen und islamistischen Terrorismus eingesetzt werden, der RAF-Terroristenverfolgung aus den 70er Jahren entlehnt. Diese Erfahrungen lassen sich aber nicht \u00fcbertragen. T\u00e4termotive, T\u00e4terprofile, T\u00e4terdenkweisen und Tatstrukturen unterscheiden sich grundlegend voneinander. Die auf Abschreckung angelegten Instrumente der 70er Jahre (der T\u00e4ter muss bef\u00fcrchten, Leben und Freiheit zu verlieren) versagen bei T\u00e4tern, die ihr Leben als Waffe einsetzen. Damit besteht die Gefahr fehlender Wirksamkeit der eingesetzten Ma\u00dfnahmen. Es droht zudem die hilflose und undifferenzierte Ausweitung des Extremismusbegriffes und der potentiellen Verdachtsannahme gegen ganze Bev\u00f6lkerungsgruppen insbesondere arabisch-islamischer Herkunft.<\/p>\n<h2>5. Dialog zur Migrationspolitik aufnehmen<\/h2>\n<p>Die aktuelle Sicherheitspolitik ist nicht zu trennen von den Thematiken Migration, Zuwanderung und Integration. Die Bundesrepublik muss sich die Frage stellen, warum es nicht nur weitgehend fehlgeschlagen ist, die de facto zugewanderten Bev\u00f6lkerungsgruppen einzugliedern, sondern dass es gerade bei der zweiten und dritten Generation der hier lebenden Zuwanderer Anzeichen daf\u00fcr gibt, dass selbst die geringen Integrationserfolge sogar wieder r\u00fcckl\u00e4ufig sind. Die rein formalrechtliche Verleihung von Staatsb\u00fcrgerrechten wird das Problem nicht l\u00f6sen. Es muss ein Dialog begonnen werden mit den Verb\u00e4nden und Vertretern von Bev\u00f6lkerungsgruppen ausl\u00e4ndischer Herkunft. Nur im Dialog l\u00e4\u00dft sich erreichen, dass Ma\u00dfnahmen gegen nicht zu bestreitende Entwicklungen (fundamentalistische Lehren in einem Teil der Koranschulen, Ausnutzung des nunmehr gestrichenen Religionsprivilegs f\u00fcr extremistische Zielsetzungen) von den betroffenen Bev\u00f6lkerungsgruppen nicht als Best\u00e4tigung f\u00fcr Mi\u00dftrauen, Ausgrenzung und Ablehnung insgesamt wahrgenommen werden.<\/p>\n<h2>6. Verzahnung von \u00e4u\u00dferer und innerer Sicherheit schw\u00e4cht demokratische Kontrolle<\/h2>\n<p>Der Terroranschlag des 11. September und deren Folgen haben gezeigt, dass die Belange von \u00e4u\u00dferer und innerer Sicherheit erheblich miteinander verzahnt sind. Der 11. September ist aber auch hier nicht Ursache, sondern hat eine Entwicklung bewu\u00dft werden lassen, die sich bereits seit Jahren abzeichnet. Innere Sicherheit ist l\u00e4ngst nicht mehr souver\u00e4ne nationale innere Sicherheit. Je st\u00e4rker die Staaten im Zuge von Globalisierung, Internationalisierung und Europ\u00e4isierung miteinander vernetzt werden, desto weniger sind Auswirkungen von Krisen und Konflikten national begrenzbar, desto mehr wird die eigene Sicherheitspolitik von Entscheidungen und Ereignissen in anderen Staaten und Regionen der Welt beeinflusst. Im Zuge dieser Ver\u00e4nderungen hat sich seitens der Sicherheitsbeh\u00f6rden ein Geflecht von internationalen Kooperationen entwickelt. Die Frage der Effizienz und Effektivit\u00e4t solcher Kooperationen bildet aber nur eine Seite des Problems, ebenso gravierend ist die Konsequenz, dass die auf nationale Zusammenh\u00e4nge angelegten Kontrollinstrumente (parlamentarische, richterliche und \u00f6ffentliche Kontrolle) mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten und damit demokratische Standards aufweichen. Dies betrifft nicht nur den Sicherheitsbereich, sondern alle Politikbereiche. Der Sicherheitsbereich mit seinen weitgehenden Eingriffsbefugnissen in die Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft l\u00e4sst diese Defizite aber besonders sp\u00fcrbar werden.<\/p>\n<h2>7. Europ\u00e4ische Innere Sicherheit in Verfassungsproze\u00df einbeziehen<\/h2>\n<p>Herausgehoben ist hier besonders die Entwicklung des europ\u00e4ischen Sicherheitsverbundes in der EU. In der \u00f6ffentlichen Diskussion wird allenfalls Europol wahrgenommen, in der Regel mit der vereinfachten Einsch\u00e4tzung, es handele sich um eine wenig wirkungsvolle Einrichtung. Weder trifft dies f\u00fcr die 1999 f\u00f6rmlich erst begr\u00fcndete Europolbeh\u00f6rde zu, noch ersch\u00f6pft sich damit der europ\u00e4ische Sicherheitsverbund. Umfangreiche Einrichtungen und formelle und informelle Netzwerke z\u00e4hlen dazu: Das Geflecht der Kooperationsgremien des Dritten Pfeilers der EU (vergleichbar zur Gremienstruktur der bundesdeutschen Innenministerkonferenz), welche die europ\u00e4ische Sicherheitspolitik in starkem Ma\u00dfe pr\u00e4gen; davon getrennt das Schengener Sicherheitssystem einschlie\u00dflich des Schengener (Fahndungs- und) Informationssystems SIS; dar\u00fcber hinaus die Zusammenarbeit der Zollbeh\u00f6rden; ebenso die Kooperation der Nachrichtendienste. Sie alle bilden einen umfangreichen Sicherheitsverbund. Am Beispiel der Bundesrepublik gemessen nimmt die europ\u00e4ische Ebene im deutschen Sicherheitsverbund bereits einen vergleichbaren Stellenwert ein wie die Sicherheitseinrichtungen der L\u00e4nder oder die des Bundes. De facto liegt ein Drei-Ebenen-System vor. Das europ\u00e4ische Sicherheitssystem ist aber weder den demokratischen Kontrolleinrichtungen der Mitgliedsstaaten, noch den Kontrollm\u00f6glichkeiten des Europ\u00e4ischen Parlaments unterworfen. In der Konsequenz ist es dringend erforderlich, diesen Fragen einen zentralen Stellenwert im Zuge der im M\u00e4rz 2002 beginnenden Beratungen des EU-Verfassungskonvents einzur\u00e4umen, der damit beauftragt ist, eine europ\u00e4ische Vertragsverfassung f\u00fcr die EU auszuarbeiten. Parallel zur Vertragsverfassung m\u00fcssen die EU-Vertr\u00e4ge vereinfacht und die jetzigen zwischenstaatlichen Formen der Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik in das Gemeinschaftsrecht einbezogen werden, um so zumindest einen Mindeststandard demokratischer Kontrollm\u00f6glichkeiten zu erhalten.<\/p>\n<h2>8. Ausbau von Europol setzt europ\u00e4isches Rechtssystem voraus<\/h2>\n<p>Der weitere Ausbau von Europol muss an diese Voraussetzungen rechtsstaatlicher Standards gebunden werden. Politische Initiativen, die die Weiterentwicklung von Europol ganz in die Zust\u00e4ndigkeit der europ\u00e4ischen Innenminister legen wollen, also auch ohne den (weil zwischenstaatlich: umst\u00e4ndlichen) Weg der Novellierung der Europol-Konvention mit anschlie\u00dfender Ratifizierung in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten, w\u00fcrde die rechtsstaatliche Problematik durch eine einseitige Ausrichtung auf verwaltungsf\u00f6rmige Effektivit\u00e4t versch\u00e4rfen. Effektivit\u00e4t kann in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht in einem Gegensatz zu Beteiligung, Kontrolle und Transparenz definiert werden. Der Ausbau einer unabh\u00e4ngigen europ\u00e4ischen Staatsanwaltschaft sowie die richterliche Kontrolle f\u00fcr die Zust\u00e4ndigkeitsbereiche der europ\u00e4ischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden m\u00fcssen Bestandteil der revidierten Europavertr\u00e4ge werden ebenso wie dies f\u00fcr die parlamentarische Kontrollfunktion zu gelten hat.<\/p>\n<h2>9. Effektive Sicherheitspolitik muss Schutz von Freiheitsrechten beinhalten<\/h2>\n<p>&#8222;Datenschutz ist T\u00e4terschutz&#8220;. &#8211; Immer mehr gewinnt in der politischen Auseinandersetzung diese nicht belegte Aussage an Bedeutung, vor allem immer dann, wenn Gr\u00fcnde f\u00fcr die fehlende Wirksamkeit kurzfristig angelegter kriminalpolitischer Instrumente gesucht werden. Die Existenz wirksamen Datenschutzes kennzeichnet aber gerade den Rechtsstaat im Gegensatz zum totalit\u00e4ren \u00dcberwachungsstaat, der versucht, m\u00f6glichst alles \u00fcber seine Untertanen zu erfahren. Im Rechtsstaat bedarf jeder staatliche Eingriff in die Privatsph\u00e4re der B\u00fcrger einer \u00fcberzeugenden Rechtfertigung sowie einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Datenschutz steht in diesem Sinne synonym f\u00fcr den Grundsatz, dass der Staat von der Unschuldsvermutung gegen\u00fcber seinen B\u00fcrgern auszugehen hat. Der Staat steht nicht \u00fcber der Gesellschaft, er erf\u00fcllt Aufgaben f\u00fcr die Gesellschaft und f\u00fcr die B\u00fcrger dieser Gesellschaft. Mit der Abkehr vom Datenschutz gewinnt damit nicht nur ein l\u00e4ngst \u00fcberwunden geglaubtes Staatsverst\u00e4ndnis des starken, von der Gesellschaft unabh\u00e4ngigen Staates wieder an Bedeutung, sondern zugleich werden auch andere rechtsstaatliche Prinzipien ausgeh\u00f6hlt. Es findet stillschweigend eine Umkehr der Beweislast statt, wonach der Beschuldigte mehr und mehr seine Unschuld beweisen, anstatt das ihm Schuld nachgewiesen werden muss. Es wird immer deutlicher vorbeugend gegen potentiell Verd\u00e4chtige vorgegangen (Aufenthaltsverbote, Schleierfahndung etc.), anstatt ausgehend vom St\u00f6rerprinzip konkret gegen die Verd\u00e4chtigen einer Straftat oder die Verantwortlichen einer Gefahr zu ermitteln bzw. einzuschreiten. Es erfolgt zunehmend die Aufweichung des Rechts auf die informationelle Selbstbestimmung, wonach Daten vor dem Zugriff anderer, auch des Staates, sofern nicht der Verdacht einer konkreten Straftat vorliegt, zu sch\u00fctzen sind. Sicherheit ist ein legitimes Gut eines jeden einzelnen. Auch die Sicherheitsinteressen des Staates haben legitime Geltung. Sicherheit in der Demokratie bedeutet aber auch, die Sicherheit des einzelnen vor ungerechtfertigten Anspr\u00fcchen anderer und des Staates zu sch\u00fctzen. Auch angesichts, oder gerade angesichts fundamentalistischen Terrorismus, darf die Verteidigung der Freiheiten demokratischer Gesellschaften nicht zu einem Abbau b\u00fcrgerlicher Freiheiten f\u00fchren.<\/p>\n<h2>10. Definition von Sicherheit ist gesellschaftliche Aufgabe, nicht exklusive des Staates<\/h2>\n<p>Langfristige Entwicklungen, wie die aufgezeigten, und aktuelle Bedrohungen, wie der derzeitige Terrorismus, haben die Voraussetzungen und Grundlagen der Sicherheitspolitik ver\u00e4ndert. Erforderlich sind keine isolierten Problemanalysen, sondern interdisziplin\u00e4r vernetzte Analysen \u00fcber die Voraussetzungen, M\u00f6glichkeiten und Konsequenzen von Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. Eine interdisziplin\u00e4re Sicherheitsforschung muss vor allem die durch Fachdisziplinen getrennten Wissensbest\u00e4nde der Sozial-, Kriminal-, Polizei- und Rechtswissenschaften zusammenf\u00fchren. Die bislang stark verschulten Ausbildungsg\u00e4nge insbesondere der Fachhochschulen f\u00fcr Polizei und anderer Sicherheitsbeh\u00f6rden sind hier inhaltlich zu \u00f6ffnen, ebenso wie an den Universit\u00e4ten interdisziplin\u00e4re Erg\u00e4nzungs- und Weiterbildungsstudieng\u00e4nge zum Bereich &#8222;Sicherheits- und Konfliktforschung&#8220; einzurichten sind. Fragen der Sicherheitsbewertung und der gesellschaftlichen Konfliktregelung sind in Zukunft nicht mehr begrenzbar auf die Zust\u00e4ndigkeit weniger staatlicher Exekutivbeh\u00f6rden wie Polizei oder der Justiz. Je st\u00e4rker der Sicherheitsbegriff sich einerseits international ausweitet, andererseits durch Tendenzen von Privatisierung und b\u00fcrgerschaftlicher Einbindung ausgedehnt wird, desto mehr bedarf es hierzu fundierter Wissensgrundlagen in Lehre und Forschung der unterschiedlichsten Ausbildungsbereiche, um das notwendige Wissen nicht nur instrumentell, sondern gesellschaftlich verantwortlich anwendbar werden zu lassen.<\/p>\n<p><b>Pressekontakt zum AKIS:<\/b><br \/>\nPrivatdozent Dr. Hans-J\u00fcrgen Lange (Sprecher des AKIS)<br \/>\nPhilipps-Universit\u00e4t Marburg<br \/>\nInstitut f\u00fcr Politikwissenschaft<br \/>\nWilhelm-R\u00f6pke-Str. 6<br \/>\n35032 Marburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Marburg \/ Duisburg, den 14.01.2002 Zehn-Punkte-Erkl\u00e4rung des AKIS zur inneren Sicherheitspolitik Vor vier Monaten ersch\u00fctterte<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[140],"tags":[],"class_list":["post-23372","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-dokumente"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/23372","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=23372"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/23372\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=23372"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=23372"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=23372"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}