{"id":23393,"date":"2001-11-19T23:56:46","date_gmt":"2001-11-19T22:56:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=23393"},"modified":"2001-11-19T23:56:46","modified_gmt":"2001-11-19T22:56:46","slug":"der-neue-paragraf-129b-entstehung-inhalt-und-praktische-bedeutung-fuer-politisch-aktive","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=23393","title":{"rendered":"Der neue Paragraf 129b: Entstehung, Inhalt und praktische Bedeutung f\u00fcr politisch Aktive"},"content":{"rendered":"<h3>Von Rechtsanwalt Heinz-J\u00fcrgen Schneider (Hamburg)<\/h3>\n<p>In diesem Text geht es um den \u00a7 129b, der neu in das Strafgesetzbuch (StGB) eingef\u00fcgt werden soll und die Gr\u00fcndung, Mitgliedschaft, das Unterst\u00fctzen oder Werben f\u00fcr eine kriminelle oder terroristische Vereinigung die nur im Ausland besteht in der BRD unter Strafe stellt.<\/p>\n<p>Die neue Vorschrift besteht nur aus einem einzigen Satz: &#8222;Die \u00a7\u00a7 129 und 129a gelten auch f\u00fcr Vereinigungen im Ausland&#8220;. \u00a7 129 handelt von kriminellen und \u00a7 129a von terroristischen Vereinigungen.<\/p>\n<p>Es wird kurz auf den aktuellen Hintergrund eingegangen (1.) und etwas zur Geschichte \u00e4hnlicher Vorschriften im politischen Strafrecht in Deutschland berichtet (2.). Ausf\u00fchrlicher werden dann Erfahrungen mit den seit langem bestehenden Paragrafen 129a und 129 StGB analysiert (3.) und die neue Vorschrift und ihre m\u00f6glichen Auswirkungen beschrieben (4.).<!--more--><\/p>\n<h4>1. Ein Gesetzesprojekt in Zeiten des Terrorismus<\/h4>\n<p>Die Terroranschl\u00e4ge in den USA waren nicht die Ursache, sondern nur der Anlass f\u00fcr diese Gesetzes\u00e4nderung. Ein entsprechender Vor-Entwurf lag bereits seit 1999 beim Bundesjustizministerium vor, die Initiative stammt aus dem Jahre 1998 vom Rat der Innen- und Justizminister der EU, der in seinem Bereich f\u00fcr alle Mitgliedsl\u00e4nder eine entsprechende Gesetzesnorm schaffen will. Das die Bundesregierung bereits neun Tage nach dem 11. September den Gesetzentwurf mit dem Hinweis &#8222;eilbed\u00fcrftige Vorlage&#8220; bei den Gesetzgebungsorganen eingereicht hat, zeigt nur das Ausnutzen der Anti-Terrorismus-Stimmung.<\/p>\n<p>Dies gilt auch f\u00fcr die zahlreichen praktischen Ma\u00dfnahmen, Gesetzespakete und politischen Diskussionen, die von der Rasterfahndung \u00fcber Versch\u00e4rfungen des Ausl\u00e4nderrecht, erhebliche finanziellen Aufstockungen der Etats der Sicherheitsorgane bis zum geforderten Binneneinsatz der Bundeswehr und mehr reichen.<\/p>\n<p>Bei diesen Anti-Terror- Ma\u00dfnahmen- die es \u00e4hnlich auch in anderen L\u00e4ndern gibt &#8211; zeigen sich folgende Tendenzen:<\/p>\n<ul>\n<li>Unter der sachlich falschen Losung f\u00fcr Sicherheit zu sorgen, werden Verfassungsrechte eingeschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>Die jetzt erfolgten Gesetzesversch\u00e4rfungen und Ausweitungen der Rechte von Polizei und Nachrichtendiensten sollen auf unbestimmte Dauer der Normalzustand werden.<\/li>\n<li>Rechtsstaatliche Grundprinzipien wie das Datenschutzgrundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Trennungspflicht der Arbeit von Polizei und Geheimdiensten werden stark eingeschr\u00e4nkt oder faktisch aufgehoben.<\/li>\n<li>Modernste wissenschaftlich-technische M\u00f6glichkeiten wie Datenabgleich, satellitengest\u00fctzte Fahndung, molekulargenetische Zuordnung von K\u00f6rperzellen, computer- und videogest\u00fctzte \u00dcberwachung von Orten und Kommunikationsmitteln oder biometrische Daten auf Ausweisen werden nutzbar gemacht.<\/li>\n<li>Sicherheitsdoktrin und Terrorismushysterie sollen ein gesellschaftliches Klima f\u00fcr \u00c4ngstlichkeit, Zustimmung zu Steuererh\u00f6hungen f\u00fcr die &#8222;Sicherheit&#8220;, Verzicht bei politischen Engagement oder Tarifforderungen, bis zu Rassismus gegen\u00fcber Menschen mit anderem Pass und Religion schaffen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der \u00a7 129b ist in dieser Gesamtstrategie nur ein &#8211; nicht unwesentlicher, aber auch nicht im Zentrum stehender &#8211; Teil.<\/p>\n<h4>2. \u00a7\u00a7 129, 129a und Vorl\u00e4ufer in der Geschichte politischer Justiz in Deutschland<\/h4>\n<p>Eine Strafvorschrift mit der Zielrichtung wie der jetzige \u00a7 129b hat es im politischen Strafrecht in Deutschland noch nicht gegeben.<\/p>\n<p>180 Jahre alt sind aber die auch mit dem Mittel des Strafrechts betriebenen Verbote, Kriminalisierungen und politischen Prozesse gegen Systemoppositionelle.<\/p>\n<p>1822 wurden erstmals Vereinigungen wegen &#8222;revolution\u00e4rer Umtriebe und demagogischer Verbindungen&#8220; verboten und ihre Mitglieder verfolgt. \u00c4hnliches gab es rund um die b\u00fcrgerliche Revolution von 1848, die eine demokratische Republik zum Ziel hatte.<\/p>\n<p>1871 schafft das Reichsstrafgesetzbuch erstmals mit dem \u00a7 128 das &#8222;Verbot von Geheimgesellschaften&#8220; und mit dem \u00a7 129 eine Vorschrift gegen staatsfeindliche Vereinigungen. St\u00fctze der politischen Verfolgung im Kaiserdeutschland ist das &#8222;Sozialistengesetz&#8220; von 1878 bis 1890, das der Bek\u00e4mpfung und Illegalisierung der damals revolution\u00e4ren Sozialdemokratie dient. Schon der Versuch, die Organisation der SPD aufrechtzuerhalten, war nach \u00a7 129 strafbar.<\/p>\n<p>In der Weimarer Republik wurde die staatliche Verfassung mit als Schutzgut in den \u00a7 129 aufgenommen. Grundlage der Verfolgung gegen Kommunisten und andere Linke waren auch das Republikschutzgesetz und eine ausufernde Rechtssprechung, die sehr weitgehend Aktivit\u00e4ten von politischen Aktionen bis zum Verkauf sozialistischer Literatur als &#8222;Vorbereitung zum Hochverrat&#8220; kriminalisierte.<\/p>\n<p>In den 50er und bis Mitte der 60er Jahren spielte der \u00a7 129 &#8211; jetzt erstmals unter der Gesetzes\u00fcberschrift &#8222;kriminelle Vereinigung&#8220; &#8211; als Auffangtatbestand eine wichtige Rolle im Rahmen der Kommunistenverfolgung besonders nach dem KPD-Verbot 1956. 1951 wurde &#8211; neben der Mitgliedschaft &#8211; das Unterst\u00fctzen einer &#8222;kriminellen politischen Vereinigung&#8220; unter Strafe gestellt, 1964 auch das Werben daf\u00fcr.<\/p>\n<p>Das es in Deutschland auch ohne einen \u00a7 129b eine Kriminalisierung von internationaler Solidarit\u00e4t gegeben hat, m\u00f6gen noch drei Beispiele verdeutlichen.<\/p>\n<p>1872 verurteilte das Reichsgericht die SPD-F\u00fchrer August Bebel und Wilhelm Liebknecht zu Festungshaft, weil sie den Krieg gegen Frankreich verurteilt und \u00f6ffentlich im Parlament zur Solidarit\u00e4t mit der Pariser Kommune aufgerufen hatten.<\/p>\n<p>1904 standen neun Sozialdemokraten vor Gericht in K\u00f6nigsberg. Ihre Tat: Sie hatten in Deutschland gedruckte russischsprachige Zeitungen, Flugbl\u00e4tter und Brosch\u00fcren illegal ins benachbarte Russland gebracht, um im Kampf gegen das Zarenregime zu helfen.<\/p>\n<p>1925 verurteilte der Staatsgerichtshof einen Schauspieler zu einer Haftstrafe, weil er eine Gedenkfeier zum 7. Jahrestag der russischen Oktoberrevolution k\u00fcnstlerisch gestaltet und dort Gedichte vorgetragen hatte.<\/p>\n<h4>3. Erfahrungen mit den \u00a7\u00a7 129a, 129 von 1976 bis heute<\/h4>\n<p>Der \u00a7 129 spielte in den 70er Jahren noch eine untergeordnete Rolle bei der Bek\u00e4mpfung der RAF, bis 1976 mit dem \u00a7 129a eine neue und die heute wichtigste Norm des politischen Strafrechts geschaffen wurde. Der \u00a7 129a wird 1987 noch einmal erweitert und hat seither die g\u00fcltige Fassung.<\/p>\n<p>Die Erfahrungen mit dem \u00a7 129a &#8211; besonders in den letzten 10 Jahren &#8211; sollen jetzt n\u00e4her analysiert werden. Der Grund ist die Annahme, dass der neue \u00a7 129b nicht nur auf \u00a7 129a im Text verweist, sondern auch die zuk\u00fcnftige Praxis von Polizei und Justiz sich an der \u00e4lteren Vorschrift orientieren wird.<\/p>\n<p>Die folgenden Fragen werden nach dem Gesetzeswortlaut, der Auslegung durch die Strafrechtswissenschaft und Gerichtsurteilen beantwortet. Widergespiegelt wird also nicht eine Kritik am \u00a7 129a, sondern die Praxis, die er m\u00f6glich macht.<\/p>\n<p>Was wird nach \u00a7 129a bestraft? Die Gr\u00fcndung, R\u00e4delsf\u00fchrerschaft, Mitgliedschaft, das Unterst\u00fctzen oder Werben f\u00fcr eine terroristische Vereinigung.<\/p>\n<p>Juristisch bedeutet das: Gr\u00fcndung ist die Neubildung einer Vereinigung, R\u00e4delsf\u00fchrerschaft ist eine F\u00fchrungsrolle in einer solchen Gruppe. Mitgliedschaft muss auf eine bestimmte Dauer gerichtet sein, von der Organisation auch gewollt werden und sich in einer Form von Aktivit\u00e4t ausdr\u00fccken. Unterst\u00fctzen soll vorliegen, wenn eine Handlung f\u00fcr die Vereinigung irgendwie vorteilhaft ist und die Mitglieder im Zusammenwirken best\u00e4rkt. Als Werben wird eine offene oder verdeckte Propagandat\u00e4tigkeit verstanden.<\/p>\n<p>Was ist nach \u00a7 129a eine terroristische Vereinigung? Eine Vereinigung ist nach der Rechtsprechung ein auf eine gewisse Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens drei Personen.<\/p>\n<p>Zweck oder T\u00e4tigkeit dieser Vereinigung muss auf die Begehung einer der folgenden Straftaten gerichtet sein:<\/p>\n<p>Mord, Totschlag oder V\u00f6lkermord. Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme. Zerst\u00f6rung wichtiger Arbeitsmittel \u00f6ffentlicher Versorgungsbetriebe sowie von Polizei- und Bundeswehrfahrzeugen. Schwere Brandstiftung, Herbeif\u00fchrung von Atomexplosionen oder Sprengstoffanschl\u00e4ge, Missbrauch ionisierender Strahlen. Herbeif\u00fchrung einer \u00dcberschwemmung, gef\u00e4hrliche Eingriffe in den Bahn- Schiffs- und Luftverkehr. St\u00f6rung \u00f6ffentlicher Betriebe. Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr \/ Flugzeugentf\u00fchrungen.<\/p>\n<p>Welches Sonderrechtssystem wurde mit dem \u00a7 129a geschaffen? Nach den gesetzlichen Bestimmungen liegt die staatsanwaltschaftliche Zust\u00e4ndigkeit ausschlie\u00dflich beim Generalbundesanwalt, Ermittlungsorgan ist das Bundeskriminalamt und gerichtlich sind die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Nach der Strafprozessordnung besteht bei Ermittlungen nach \u00a7 129a die M\u00f6glichkeit zu gro\u00dffl\u00e4chiger Telefon\u00fcberwachung, zu Gro\u00dfrazzien in Wohnblocks, zur Errichtung von Kontrollstellen im Stra\u00dfenverkehr und auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen mit der M\u00f6glichkeit zur Identit\u00e4tsfeststellung und Durchsuchung auch bei Unverd\u00e4chtigten sowie zur Anordnung der sog. Schleppnetzfahndung mit der M\u00f6glichkeit zur Massenspeicherung von Daten und zur Rasterfahndung.<\/p>\n<p>Bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts wegen \u00a7 129a darf die Untersuchungshaft verh\u00e4ngt werden, auch wenn ein Haftgrund wie Fluchtgefahr gar nicht vorliegt F\u00fcr Untersuchungs- und Strafhaft gelten Sonderbedingungen wie die richterliche Kontrolle der Verteidigerpost, eine Trennscheibe bei Anwaltsbesuchen oder Isolationshaft.<\/p>\n<p>Welchen Umfang hatten die Ermittlungen nach \u00a7 129a? Seit 1976 wurde gegen mehrere tausend Personen ermittelt. Exakte Zahlen gibt es f\u00fcr 1990 bis 1999. In dieser Zeit liefen Verfahren gegen 1362 Menschen (teilweise mehrfach).<\/p>\n<p>In einer gro\u00dfen Anzahl der Verfahren erfolgten die Ermittlungen &#8222;nur&#8220; wegen Unterst\u00fctzung oder Werben.<\/p>\n<p>In den 90er Jahren standen der Anzahl von 1362 Personen, gegen die ermittelt wurde, 38 Verurteilte gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>Das Verh\u00e4ltnis von sp\u00e4ter eingestelltem Ermittlungsverfahren zur Verurteilung wegen \u00a7 129a lag also bei 97 zu 3 Prozent. (Zum Vergleich: \u00dcblich ist eine &#8222;Anklagequote&#8220; von rund 45 Prozent)<\/p>\n<p>Eine etwas h\u00f6here Quote ergibt sich bei der Verh\u00e4ngung von Untersuchungshaft. Nach Zahlen der Bundesregierung aus einer Parlamentsanfrage ergeben sich bei 428 Personen gegen die von 1996 bis 2000 ermittelt wurde, 35 F\u00e4lle von U-Haft. Ohne Haft blieben also rund 90 Prozent der Beschuldigten.<\/p>\n<p>Dieselbe Parlamentsanfrage belegt, dass alle Verfahren mit Hausdurchsuchungen und Telefon\u00fcberwachungsma\u00dfnahmen verbunden waren, in sehr geringem Umfang sind Kronzeugen aufgetreten.<\/p>\n<p>Der \u00a7 129a als Ausforschungsparagraf Diese kleinen statistischen Angaben st\u00fctzen die These vom \u00a7 129a als Ausforschungsparagrafen, als &#8222;Sesam-\u00f6ffne-dich&#8220; f\u00fcr den Staatsschutz.<\/p>\n<p>Rolf G\u00f6ssner hat dies in einer kritischen Analyse so zusammengefasst: &#8222;F\u00fcr die Ermittler ist es&#8230;weniger entscheidend, ob das jeweilige Verfahren \u00fcberhaupt gerichtlich er\u00f6ffnet wird und dann auch mit einer Verurteilung endet; von wesentlich gr\u00f6\u00dferer Bedeutung ist f\u00fcr sie das Ermitteln selbst. Mit dem \u00fcber \u00a7 129a als Kristallisationskern aktivierten, komplexen Sonderrechtssystem verf\u00fcgen sie \u00fcber ein praktikableres Instrumentarium, um in die anvisierten, schwer erfassbaren Szenen einzubrechen, \u00fcber den Einzelfall hinaus Kommunikationsstrukturen knacken, Daten erheben und Soziogramme des Widerstands erstellen zu k\u00f6nnen, die nicht nur repressiv, sondern vor allem pr\u00e4ventiv und operativ genutzt werden k\u00f6nnen. Verunsicherung der Szene, Entsolidarisierung und Abschreckung sind zwangsl\u00e4ufige Folgeerscheinungen dieser Kriminalisierungsstrategie per 129a-Sonderrecht&#8220;.<\/p>\n<p>Praktische Erfahrungen mit den Folgen solche Ermittlungsverfahren zeigen :<\/p>\n<p>Durchsuchungen f\u00fchren zur mitunter langfristigen Wegnahme von Unterlagen, Disketten, Verzeichnissen, kleinen Archiven etc., behindern die politische Arbeit und bieten weitere personenbezogene Ermittlungsans\u00e4tze.<\/p>\n<p>Observationen &#8211; verdeckt oder gewollt offen &#8211; erm\u00f6glichen Bewegungsbilder und Kontaktprofile.<\/p>\n<p>Kommunikations\u00fcberwachung (nicht nur des Telefons und auch bei Unbeteiligten z.B. Eltern oder in politischen Zentren) erm\u00f6glicht einen tiefen Einblick in Zusammenh\u00e4nge.<\/p>\n<p>Politische Arbeit wird behindert oder unm\u00f6glich gemacht durch Verunsicherung, ein erzwungenes st\u00e4rkeres Gewicht auf Antirepressionsarbeit oder die mediengest\u00fctzte Diffamierung als &#8222;Terroristen&#8220;.<\/p>\n<p>Erfahrungen mit dem \u00a7 129 In der untersuchten Zeit hat es auch Ermittlungsverfahren wegen \u00a7 129 (&#8222;kriminelle Vereinigung&#8220;) gegeben. Sie richteten sich etwa gegen die G\u00f6ttinger Antifa (m), die Passauer Antifa oder Gruppen aus der Anti-Castor-Bewegung. Zahlenm\u00e4\u00dfig sind diese Verfahren aber bedeutend geringer. Die praktischen Erfahrungen und Schlussfolgerungen sind denen des \u00a7 129a vergleichbar.<\/p>\n<h4>4. Der neue \u00a7 129b<\/h4>\n<p>Absolut zutreffende Aussagen zu den tats\u00e4chlichen Auswirkungen des \u00a7 129b werden erst mit einigem zeitlichen Abstand nach seinem Inkrafttreten getroffen werden k\u00f6nnen. Wichtig ist jetzt, ein realistisches Bild zu vermitteln. Ich unterscheide deshalb im weiteren Text nach sicheren Angaben, einer Prognose ( und worauf sie beruht) und ersten Einsch\u00e4tzungen zu Einzelfragen.<\/p>\n<p>In Medien und im Internet finden sich teilweise recht &#8222;rei\u00dferisch&#8220; aufgemachte Beitr\u00e4ge. Wer Szenarien entwirft wie: Jemand geht mit einer Che-Fahne auf eine Demo und wird wegen 129b verhaftet, schreibt Unsinn und erzeugt Unsicherheit.<\/p>\n<p>Die weitere Entwicklung h\u00e4ngt auch von Dingen ab wie: Dem Protest gegen diese und andere Vorschriften aus den Anti-Terror-Paketen; der Solidarit\u00e4t im Einzelfall; der gerichtlichen Rechtsprechung; der Schwerpunktsetzung in den Staatsschutzapparaten oder den au\u00dfenpolitischen Belangen der BRD.<\/p>\n<p>Welche sicheren Aussagen k\u00f6nnen getroffen werden? Von Ermittlungsverfahren wegen \u00a7 129b betroffen sein k\u00f6nnen alle Personen \u00fcber 14 Jahren (dann beginnt die Strafm\u00fcndigkeit), die in der BRD leben. Dabei ist es egal, ob mit deutschem Pass, EU-Ausl\u00e4nder, politischer Fl\u00fcchtling, Migrant mit legalem Aufenthaltsstatus oder hier illegal lebend.<\/p>\n<p>Der Begriff Ausland im Gesetzestext ist ohne Begrenzung zu verstehen, es k\u00f6nnen also Vereinigung aus jedem anderen Land oder Kontinent gemeint sein. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Paragrafen. Eine urspr\u00fcnglich geplante Beschr\u00e4nkung auf den EU-Raum ist nach den Gesetzgebungsmaterialien wegen der Anschl\u00e4ge in den USA nicht mehr erfolgt.<\/p>\n<p>F\u00fcr neue Ermittlungsverfahren besteht ein R\u00fcckwirkungsverbot. Irgendwelche Handlungen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt sind, k\u00f6nnen nicht die Begr\u00fcndung f\u00fcr ein Strafverfahren bilden.<\/p>\n<p>Prognose f\u00fcr die Praxis des \u00a7 129b Der Paragraf ist zwar neu, er wird aber keine neue Praxis schaffen, sondern den Erfahrungen mit dem \u00a7 129a entsprechen. Schon von seinem kurzen Wortlaut her ist \u00a7 129b gar nicht eigenst\u00e4ndig in der Lage eine Strafe zu begr\u00fcnden, es muss immer mit auf \u00a7 129a, seltener auf \u00a7 129, verwiesen werden.<\/p>\n<p>Die Zielrichtung besteht darin, in der BRD erfolgende Mitgliedschaft, Unterst\u00fctzung und Werbung f\u00fcr als terroristisch angesehene Organisationen au\u00dferhalb des Landes zu kriminalisieren. Das ist der einzige Regelungszweck des \u00a7 129b. Ansonsten bleibt es von der Definition, was eine solche Vereinigung ist, bis zum Ermittlungsapparat alles beim alten.<\/p>\n<p>Aus dieser Prognose ergeben sich &#8211; ohne \u00fcber die Anzahl neuer Verfahren zu spekulieren &#8211; folgende Konsequenzen:<\/p>\n<p>Im Mittelpunkt steht die Ausforschung politischer Gruppen und Milieus. Rund 95 Prozent der Verfahren enden ohne Verurteilung, \u00fcber 90 Prozent ohne Untersuchungshaft. Schwerpunkt der Verfahren sind die Vorw\u00fcrfe Unterst\u00fctzen oder Werben. Ermittlungsorgane sind die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt.<\/p>\n<p>Einsch\u00e4tzungen zu Einzelfragen des \u00a7 129b Abschlie\u00dfend sollen noch einige Fragen er\u00f6rtert werden, auch wenn auf sie (noch) nicht eine endg\u00fcltige Antwort gegeben werden kann.<\/p>\n<p>Generell gilt: Internationale politische Solidarit\u00e4tsarbeit war und bleibt wichtig, der weltweite Kampf f\u00fcr Menschenrechte und Gerechtigkeit, gegen Diktaturen und Unterdr\u00fcckung ist legitim und l\u00e4sst sich nicht verbieten. Fidel und Che, Mandela, Arafat und \u00d6calan, Sandinisten und Zapatisten sind vor der Geschichte keine Terroristen &#8211; auch wenn die Regierungen, gegen die sich ihr teilweise auch militanter Kampf richtete, dies behaupteten.<\/p>\n<p>Zu raten ist also ein sowohl selbstbewusstes als auch sicheres Umgehen mit dem \u00a7 129b.<\/p>\n<p>Welche Vereinigungen sind betroffen? Diese Frage ist nicht zu beantworten. M\u00f6glicherweise geht es zun\u00e4chst gegen islamistische Strukturen, gemeint sind aber linke Vereinigungen, deren Landsleute im politischen Exil und deutsche Solidarit\u00e4tsbewegungen. Albanische UCK-Terroristen und andere, die im Einklang mit der deutsche Au\u00dfenpolitik stehen, werden nichts zu f\u00fcrchten haben. Das Aufstellen von Listen kann man aber dem amerikanischen Au\u00dfenministerium und den deutschen Verfassungsschutzberichten \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzen und Werben Einige Gerichtsentscheidungen was nicht kriminalisiert, sondern als legales Verhalten gewertet wird (nat\u00fcrlich kommt es immer auf den Einzelfall an): Symphatiewerbung durch Parolenspr\u00fchen, Herausgabe einer Dokumentation von Beitr\u00e4gen der Organisation, Besitz von zur Werbung geeignetem Material, blo\u00dfer Hinweis auf die Organisation auf einem Plakat, blo\u00dfer Besitz von Brosch\u00fcren. Zu beachten ist auch, dass viele Solidarit\u00e4tsaktionen wie Kundgebungen, Artikel oder Internetseiten in der BRD gesch\u00fctzte Grundrechtswahrnehmungen sind.<\/p>\n<p>Spendengelder. Die Unterbindung der &#8222;finanziellen Strukturen des Terrorismus&#8220; hat in der aktuellen Diskussion eine beachtliche Rolle gespielt. Solidarit\u00e4tsspenden stehen dabei &#8211; auch von den Betr\u00e4gen her &#8211; sicher nicht im Vordergrund. Lockerung des Bankgeheimnisses und verst\u00e4rkte Meldepflichten der Banken erm\u00f6glichen aber ebenso wie die Beschlagnahme von Geld bei einer Wohnungsdurchsuchung oder die Kontrolle des internationalen Zahlungsverkehrs einen staatlichen Zugriff. Die gerichtliche R\u00fcckgabe des Geldes durchzusetzen, kann schwierig sein, weil seine Herkunft offengelegt werden muss.<\/p>\n<p>Ausl\u00e4nderrechtliche Konsequenzen sind auf verschiedenen Ebenen geplant, ohne auf den \u00a7 129b bezug zu nehmen. Dies geht von Einreiseverboten mittels Visaverweigerung bei &#8222;Extremismusverdacht&#8220; bis zur Abschiebungsandrohung ohne rechtskr\u00e4ftiges Urteil bei &#8222;schweren Straftaten&#8220;.<\/p>\n<p>Internationale Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten. F\u00fcr EU- Europa (woher die Initiative f\u00fcr den \u00a7 129b ja gekommen ist) geh\u00f6rt zu dem eigenen Anti-Terror-Paket auch die Schaffung einer Terrorabteilung bei EUROPOL und eines europ\u00e4ischen Haftbefehls, einer erleichterten Auslieferungspraxis und eine verst\u00e4rkten Kooperation gegen terroristische Bestrebungen. Ein verst\u00e4rkter Informations- und Datenaustausch von Deutschland mit Sicherheitsorganen au\u00dfereurop\u00e4ischer L\u00e4nder ist zu erwarten &#8211; unabh\u00e4ngig von deren rechtsstaatlicher Grundlage.<\/p>\n<p>Stand: 19.11.2001 \/ Mit der Verabschiedung des \u00a7 129b wird noch in diesem Jahr gerechnet<\/p>\n<p><b>Verwendete Literatur<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>J. Gr\u00e4ssle-M\u00fcnsche, Kriminelle Vereinigung, Hamburg 1991<\/li>\n<li>R. G\u00f6ssner, Politische Justiz im pr\u00e4ventiven Sicherheitsstaat, Hamburg 1991<\/li>\n<li><a href=\"file:\/\/\/media\/matrix\/Daten_1\/Politix\/www\/Archiv%20Webseiten\/cilip_alt\/ausgabe\/66\/129b.htm\">M. Holzberger, \u00a7129b &#8211; Steilvorlage aus Europa, CILIP 2\/2000<\/a><\/li>\n<li>U. Jelpke, Freiheit verteidigen, Aktuelle Thesen, Manuskript 8.10.2001<\/li>\n<li>H.J.Schneider, Innere Sicherheit am Beginn des 21.Jahrhunderts, Marx. Bl\u00e4tter 3\/2000<\/li>\n<li>Sch\u00f6nke\/Schr\u00f6der, Strafgesetzbuch, 26.Aufl. M\u00fcnchen 2001<\/li>\n<li>Bundestags-Drucksache 14\/00 (PDS-Antrag auf Abschaffung des \u00a7 129a)<\/li>\n<li>Bundesrats-Drucksache 725\/01 (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum \u00a7 129b)<\/li>\n<li>Bundestags-Drucksache 14\/2860 (PDS-Anfrage zur Praxis des \u00a7 129a)<\/li>\n<li>EU-Kommission, Vorschlag zum Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbek\u00e4mpfung vom 19.9.2001<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Rechtsanwalt Heinz-J\u00fcrgen Schneider (Hamburg) In diesem Text geht es um den \u00a7 129b, der<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[140],"tags":[],"class_list":["post-23393","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-dokumente"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/23393","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=23393"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/23393\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=23393"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=23393"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=23393"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}