{"id":23402,"date":"2001-10-26T00:10:55","date_gmt":"2001-10-25T22:10:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=23402"},"modified":"2001-10-26T00:10:55","modified_gmt":"2001-10-25T22:10:55","slug":"entschliessung-freiheits-und-persoenlichkeitsrechte-duerfen-bei-der-terrorismusbekaempfung-nicht-verloren-gehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=23402","title":{"rendered":"Entschlie\u00dfung Freiheits- und Pers\u00f6nlichkeitsrechte d\u00fcrfen bei der Terrorismusbek\u00e4mpfung nicht verloren gehen"},"content":{"rendered":"<h2>62. Datenschutzkonferenz des Bundes und der L\u00e4nder<\/h2>\n<p><em>M\u00fcnster, den 24. &#8211; 26. Oktober 2001<\/em><\/p>\n<p>Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L\u00e4nder stellt fest, dass zahlreiche Vorschl\u00e4ge in der gegenw\u00e4rtigen Debatte um notwendige Konsequenzen aus den Terroranschl\u00e4gen vom 11. September 2001 die erforderliche sachliche und verantwortungsbewusste Abw\u00e4gung mit den grundgesetzlich gesch\u00fctzten Freiheits- und Pers\u00f6nlichkeitsrechten der Einzelnen vermissen lassen.<!--more--><\/p>\n<p>Der Entwurf eines Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetzes und der Antrag der L\u00e4nder Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern und Hessen im Bundesrat zur wirksamen Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus und Extremismus (BR-Drs. 807\/01) \u00fcbertreffen die in der Entschlie\u00dfung der Konferenz vom 1. Oktober 2001 ge\u00e4u\u00dferte Bef\u00fcrchtung, dass \u00fcbereilt Ma\u00dfnahmen ergriffen werden sollen, die keinen wirksamen Beitrag zur Terrorismusbek\u00e4mpfung leisten, aber die Freiheitsrechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unangemessen einschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig wird ohne R\u00fccksicht auf das grundrechtliche \u00dcberma\u00dfverbot vorgeschlagen, was technisch m\u00f6glich erscheint, anstatt zu pr\u00fcfen, was wirklich geeignet und erforderlich ist. Au\u00dferdem m\u00fcsste der Frage nachgegangen werden, ob es nicht in den Geheimdiensten und in der Strafverfolgung Vollzugsdefizite gibt. Dabei m\u00fcsste auch untersucht werden, welche Resultate die vielen Gesetzesversch\u00e4rfungen der letzten Jahre gebracht haben.<\/p>\n<p>Pers\u00f6nlichkeitsrechte haben \u00fcber ihre grundrechtssichernde Wirkung hinaus &#8211; mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts &#8211; auch Bedeutung als &#8222;elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsf\u00e4higkeit seiner B\u00fcrger begr\u00fcndeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens&#8220;.<\/p>\n<p>Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L\u00e4nder appelliert daher sehr eindringlich an alle Beteiligten, nicht Pers\u00f6nlichkeitsrechte vorschnell und ohne die gebotene sorgsam abw\u00e4gende Pr\u00fcfung \u00fcber die bereits bestehenden Eingriffsm\u00f6glichkeiten hinaus dauerhaft einzuschr\u00e4nken und so den Ausnahmezustand zur Norm zu erheben.<\/p>\n<p>Alle neu erwogenen Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen sich daran messen lassen, ob sie f\u00fcr eine wirkungsvolle Bek\u00e4mpfung des Terrorismus wirklich zielf\u00fchrend und erforderlich sind und ob sie den Verfassungsgrundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit einhalten. Einseitiges Streben nach einer umfassenden Sicherheit darf nicht den bisherigen gesellschaftlichen Konsens \u00fcber die wertsetzende Bedeutung b\u00fcrgerlicher Freiheits- und Pers\u00f6nlichkeitsrechte so \u00fcberlagern, dass es in unserem Land zu einer langwirkenden Verschiebung zugunsten staatlicher \u00dcberwachung und zu Lasten freier und unbeobachteter Aktion, Bewegung und Kommunikation der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger kommt.<\/p>\n<p>Wesentliche im BMI-Entwurf eines Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetzes enthaltene Eingriffsm\u00f6glichkeiten f\u00fchren zwangsl\u00e4ufig dazu, dass eine Vielzahl v\u00f6llig unbescholtener Einzelpersonen zentral erfasst oder verdeckt in Datenerhebungen einbezogen werden, ohne dass eine konkrete Verdachts- oder Gefahrenlage verlangt wird. Zugleich werden Auskunftspflichten und Ermittlungskompetenzen in einer Weise ausgedehnt, dass Eingrenzungen verloren gehen, die aus rechtsstaatlichen Gr\u00fcnden unverzichtbar sind.<\/p>\n<p>Der Verfassungsschutz soll k\u00fcnftig zur Erf\u00fcllung aller seiner Aufgaben von den Banken die Kontenbewegungen, von den Luftverkehrsunternehmen alle Reisedaten und von den Post &#8211; und Telekommunikationsunternehmen alle Informationen dar\u00fcber erhalten k\u00f6nnen, wer von wem Post erhalten und wann mit wem telefoniert hat. All dies soll ohne Wissen der Betroffenen erfolgen und bis zu 15 Jahren gespeichert werden.<\/p>\n<p>Die geplante Befugnis des BKA, Vorermittlungen ohne Anfangsverdacht im Sinne der StPO zu ergreifen, f\u00fchrt zu Eingriffen in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht, die weit \u00fcber das verfassungsrechtlich Zul\u00e4ssige hinausreichen und das tradierte System der Strafverfolgung sprengen. Dies verschiebt die bisher klaren Grenzen zwischen BKA und Verfassungsschutz sowie zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Ohne jeden Anfangsverdacht soll das BKA k\u00fcnftig Daten \u00fcber nicht n\u00e4her eingegrenzte Personenkreise erheben d\u00fcrfen. Dies kann im Prinzip jede B\u00fcrgerin und jeden B\u00fcrger betreffen, ohne dass sie sich auf die Schutzmechanismen der Strafprozessordnung verlassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch die Vorschl\u00e4ge der L\u00e4nder enthalten unvertretbare Einschr\u00e4nkungen von grundgesetzlich gesch\u00fctzten Rechtspositionen. So soll die Gefahrenschwelle f\u00fcr den verdeckten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen \u00fcberm\u00e4\u00dfig abgesenkt werden. Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider sollen gesetzlich verpflichtet werden, Verbindungsdaten (zum Beispiel \u00fcber den Besuch einer Website oder einer Newsgroup) l\u00e4nger zu speichern, als diese zu Abrechnungszwecken ben\u00f6tigt werden, um sie Sicherheitsbeh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L\u00e4nder fordern, dass neue Eingriffsbefugnisse nicht pauschal ausgerichtet, sondern zielgenau auf konkrete Gef\u00e4hrdungssituationen im terroristischen Bereich zugeschnitten und von vornherein befristet werden. Eine unabh\u00e4ngige Evaluierung nach festgelegten Fristen ist unerl\u00e4sslich, um Geeignetheit und Erforderlichkeit f\u00fcr die Zukunft sachgerecht beurteilen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>62. Datenschutzkonferenz des Bundes und der L\u00e4nder M\u00fcnster, den 24. &#8211; 26. 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