{"id":23412,"date":"2001-10-24T00:19:50","date_gmt":"2001-10-23T22:19:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=23412"},"modified":"2001-10-24T00:19:50","modified_gmt":"2001-10-23T22:19:50","slug":"bundesgrenzschutz-und-bundeskriminalamt-weiterer-ausbau-der-bundespolizeien-weitere-einschraenkungen-von-buergerrechten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=23412","title":{"rendered":"Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt: Weiterer Ausbau der Bundespolizeien &#8211; weitere Einschr\u00e4nkungen von B\u00fcrgerrechten"},"content":{"rendered":"<h2>Stellungnahme der Redaktion B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP<\/h2>\n<p>Die Gesetzesvorschl\u00e4ge des Bundesinnenministeriums sehen einen Ausbau der Befugnisse des Bundesgrenzschutzes und des Bundeskriminalamtes vor. Die beabsichtigten Ver\u00e4nderungen gehen nicht nur auf Kosten der f\u00f6deralen Polizeistruktur in Deutschland (d.h. sie f\u00fchren zu Verschiebungen zu Lasten der L\u00e4nderpolizeien), sondern sie er\u00f6ffnen den Bundesbeh\u00f6rden weitere \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten. Den vorgeschlagenen Regelungen ist gemeinsam,<!--more--><\/p>\n<ul>\n<li>dass sie keinerlei Bezug zu den j\u00fcngsten terroristischen Anschl\u00e4gen erkennen lassen; alle Vorschl\u00e4ge zielen auf Kompetenzerweiterungen, die nicht auf terroristische Taten beschr\u00e4nkt sind,<\/li>\n<li>dass bundespolizeiliche Ma\u00dfnahmen f\u00fcr das (vermeintliche) Vorfeld krimineller Handlungen legalisiert werden; nach den Vorschl\u00e4gen muss polizeilich jeder\/jede als potentiell verd\u00e4chtig gelten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Sicherheitspaket dient nicht der Terrorismusbek\u00e4mpfung. Vielmehr werden unter dem Vorwand des Antiterrorismus lang gehegte W\u00fcnsche durchzusetzen gesucht. Das gilt sowohl f\u00fcr die Kontrolle unerw\u00fcnschter Migration mit polizeilichen Mitteln wie f\u00fcr den weiteren Ausbau der Bundespolizeien.<\/p>\n<p>Dass mit den angestrebten Ver\u00e4nderungen der Terrorismus bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnte, ist weder plausibel noch zu erwarten. Demgegen\u00fcber liegt der Zuwachs f\u00fcr die Sicherheitsorgane, der auf Kosten von Freiheits- und B\u00fcrgerrechten erreicht werden soll, auf der Hand. Die Novellierungen von BGS- und BKA-Gesetz sind deshalb abzulehnen.<\/p>\n<h2>I. Bundeskriminalamt-Gesetz (BKAG)<\/h2>\n<h2>Zuk\u00fcnftig BKA-Ermittlungen ohne Verdacht<\/h2>\n<p>Die Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes werden bisher durch die Bestimmungen der Strafprozessordnung begrenzt. Demnach m\u00fcssen &#8222;zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte&#8220; f\u00fcr eine Straftat vorliegen, damit das BKA mit Ermittlungen beginnen kann. Der geplante \u00a7 7a BKAG hebt diese Bindung auf. Das BKA soll sich k\u00fcnftig aktiv auf die Suche nach Anhaltspunkten f\u00fcr jene Delikte machen d\u00fcrfen, die in seiner Zust\u00e4ndigkeit liegen. Die Folgen dieser Regelung:<\/p>\n<ul>\n<li>Nicht ein Verdacht l\u00f6st Ermittlungen aus, sondern der Verdacht steht am (vorl\u00e4ufigen) Ende der Ermittlungen. Damit wird jede und jeder zum potentiellen Ziel von BKA-Ermittlungen.<\/li>\n<li>Das BKA folgte mit dieser Regelung den L\u00e4nderpolizeien, die unter dem Stichwort der &#8222;vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; bereits heute im &#8222;Vorfeld&#8220; krimineller Handlungen t\u00e4tig werden d\u00fcrfen. Nicht nachvollziehbar ist, warum nun auch das BKA eine solche Kompetenz braucht und warum diese dann &#8211; wie es der Entwurf vorsieht &#8211; nur auf einfache Ermittlungshandlungen beschr\u00e4nkt bleiben soll. Oder soll dem BKA durch einfache Befragungen gelingen, was man den Landeskriminal\u00e4mtern auch mit dem Einsatz geheimer Methoden nicht zutraut? Offenkundig handelt es sich bei der geplanten Vorschrift um einen ersten Schritt, auch auf Bundesebene eine mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete Pr\u00e4ventivpolizei zu schaffen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Ausweitung von Lausch- und Sp\u00e4hangriffen<\/h2>\n<p>Gegenw\u00e4rtig d\u00fcrfen zur Eigensicherung von BKA-Bediensteten inner- und au\u00dferhalb von Wohnungen Gespr\u00e4che abgeh\u00f6rt und Personen gefilmt oder fotografiert werden (\u00a7 16 BKAG). Dieser &#8222;kleine&#8220; Lausch- und Sp\u00e4hangriff war in das BKA-Gesetz eingef\u00fcgt worden, um den Einsatz Verdeckter Ermittler abzusichern. Der Entwurf will die Beschr\u00e4nkung auf die Eigensicherung f\u00fcr &#8222;Bedienstete&#8220; streichen. Durch diese Entgrenzung k\u00f6nnen die geheimen \u00dcberwachungsmethoden immer dann genutzt werden, wenn irgendeine Person im Auftrag des Bundeskriminalamtes eingesetzt ist oder eingesetzt werden soll. Diese Regelung wird die \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten erheblich erh\u00f6hen:<\/p>\n<ul>\n<li>Die \u00dcberwachung wird auch beim Einsatz von sogenannten Vertrauens-Personen und Informanten erm\u00f6glicht. Dieser Personenkreis ist weder gesetzlich noch durch Verwaltungsvorschriften bestimmt.<\/li>\n<li>Mit der neuen Vorschrift kann auch der Einsatz ausl\u00e4ndischer Polizisten in deutschen Ermittlungsverfahren mit technischer \u00dcberwachung begleitet werden.<\/li>\n<li>Der Gesetzentwurf erleichtert die \u00dcberwachung von Wohnungen und Personen auch dann, wenn Angeh\u00f6rige der L\u00e4nderpolizeien, der Nachrichtendienste oder anderer \u00f6ffentlicher Stellen beteiligt sind. (Bislang ist eine formale Abordnung erforderlich.)<\/li>\n<li>Gegenw\u00e4rtig m\u00fcssen die \u00dcberwachungen vom Pr\u00e4sidenten des BKA angeordnet werden. Zuk\u00fcnftig sollen hierzu die BKA-Abteilungsleiter befugt sein. Auch das ist ein kleines Indiz daf\u00fcr, wie gering die Grundrechte geachtet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Zust\u00e4ndigkeiten werden zentralisiert<\/h2>\n<p>Der Gesetzentwurf vermehrt die origin\u00e4ren Zust\u00e4ndigkeiten des Bundeskriminalamtes, d.h. den Katalog derjenigen Delikte, in denen die Ermittlungsverfahren vom BKA &#8211; und nicht von den L\u00e4nderpolizeien &#8211; gef\u00fchrt werden. Die Erweiterungen umfassen den neuen \u00a7 129b sowie die \u00a7\u00a7 202a (Aussp\u00e4hen von Daten), 303a (Datenver\u00e4nderung) und 303b (Computersabotage). Dar\u00fcber hinaus erweitert der Entwurf auch die Zust\u00e4ndigkeit des BKA in \u00a7 129a-Verfahren, da zuk\u00fcnftig nicht allein solche mit internationalem, sondern auch jene mit &#8222;bundesweitem&#8220; Bezug in dessen Zust\u00e4ndigkeit fallen sollen. Hinsichtlich der Datendelikte ist nicht ersichtlich, inwiefern es sich um spezifisch terroristische Delikte handelt. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum die Landeskriminal\u00e4mter nicht in der Lage zu derartigen Ermittlungen sein sollten &#8211; zumal derartige F\u00e4lle bereits jetzt von den L\u00e4ndern dem BKA \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen. Auch diese Vorschl\u00e4ge sind deshalb nicht von der Sache her begr\u00fcndet, sondern sie sind Teil des Versuchs, die Bundespolizeien weiter auszubauen.<\/p>\n<h2>II. Bundesgrenzschutz-Gesetz (BGSG)<\/h2>\n<h2>Ausdehnung des Grenzgebietes im K\u00fcstenbereich auf 50 km<\/h2>\n<p>Bislang darf der Bundesgrenzschutz \u00fcberall im 30 km tiefen Grenzgebiet verdachtsunabh\u00e4ngig Personen kontrollieren und Sachen durchsuchen. Die Gesetzes\u00e4nderung sieht zum einen vor, dieses Gebiet im K\u00fcstenbereich auf 50 km auszuweiten. Zum anderen soll das Bundesinnenministerium erm\u00e4chtigt werden, per Rechtsverordnung das Seegrenzgebiet auch weiter &#8211; jenseits der 50 km &#8211; auszudehnen, sofern der Bundesrat dem zustimmt.<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Kontrolldefizit an den seew\u00e4rtigen Grenzen besteht derzeit nicht. Denn f\u00fcr die grenzpolizeiliche Sicherung der 12 Seemeilen- (22,2 km)-Zone des K\u00fcstenmeeres ist auch jetzt schon der Bundesgrenzschutz See bzw. die K\u00fcstenwache zust\u00e4ndig. Faktisch wird durch die vorgeschlagene Novellierung allein die r\u00e4umliche Zust\u00e4ndigkeit des Bundesgrenzschutzes massiv ausgeweitet.<\/li>\n<li>Mit der Erweiterung des Grenzgebietes per Rechtsverordnung k\u00f6nnten dann auch St\u00e4dte wie Hamburg, L\u00fcbeck, Kiel, Wilhelmshaven und Rostock fl\u00e4chendeckend vom BGS kontrolliert werden, ohne dass ein Bezug zu den grenzsch\u00fctzerischen Aufgaben des BGS deutlich w\u00fcrde. Dar\u00fcber hinaus sieht der Vorschlag keine Obergrenze vor, so dass das Innenministerium das &#8222;seew\u00e4rtige Grenzgebiet&#8220; beliebig weit ausdehnen kann. In keinem Fall ist ersichtlich, warum der BGS weit im Hinterland verdachtsunabh\u00e4ngig kontrollieren und durchsuchen soll.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Verdachtsunabh\u00e4ngige Ausweiskontrollen<\/h2>\n<p>Bislang darf der BGS Personen anhalten und befragen, wenn anzunehmen ist, dass sie zur Erf\u00fcllung von BGS-Aufgaben sachdienliche Angaben machen k\u00f6nnen. Die Gesetzes\u00e4nderung in \u00a7 22 Abs. 1 S. 3 BGS-Gesetz sieht als Erweiterung vor, dass BGS-Beamte auch mitgef\u00fchrte Ausweispapiere zur Pr\u00fcfung verlangen k\u00f6nnen. Diese Befugnis sei notwendig, so die offizielle Begr\u00fcndung, um bei der Befragung gewonnene Informationen auch sp\u00e4ter noch verifizieren und stichhaltig verwerten zu k\u00f6nnen. Denn der Mitwirkung von sog. auskunftspflichtigen Personen, hei\u00dft es dort, komme angesichts der aktuellen Sicherheitslage eine erh\u00f6hte Bedeutung zu.<\/p>\n<p>Auch nach jetziger Rechtslage sind befragte Personen verpflichtet, ihre Personalien anzugeben, wenn dies zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich ist. Es ist daher unter diesem Gesichtspunkt \u00fcberfl\u00fcssig, Ausweise zu verlangen; zumal deutsche Staatsb\u00fcrgerInnen nicht verpflichtet sind, ihre Ausweispapiere bei sich zu tragen.<\/p>\n<p>Dass es hier nicht um die Informationsgewinnung bei m\u00f6glichen ZeugInnen oder Personen geht, die etwas &#8222;Verd\u00e4chtiges&#8220; gesehen haben, zeigt die inoffizielle Begr\u00fcndung: Danach soll die neue Befugnis dem Bundesgrenzschutz die M\u00f6glichkeit geben, generell Ausweispapiere auf ihre Echtheit zu \u00fcberpr\u00fcfen, ohne die l\u00e4stigen Schranken der bisherigen verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen beachten zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Wenn der BGS unter dem Vorwand, jemanden befragen zu wollen, Ausweispapiere kontrolliert, ist dies ein verfassungswidriger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.<\/p>\n<p>Verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen sind bereits in der jetzigen Praxis durch rassistische Auswahlkriterien bestimmt. Die neue Zielrichtung, Terroristen, ihre Kundschafter und Unterst\u00fctzer anhand gef\u00e4lschter Papiere ausfindig machen zu wollen, erscheint angesichts der bisherigen Erkenntnisse \u00fcber die Anschl\u00e4ge in den USA verfehlt. Opfer dieser Personenkontrollen werden wie bisher dem \u00e4u\u00dferen Anschein nach nicht-europ\u00e4ische &#8222;Ausl\u00e4nder&#8220; sein, d.h. Fl\u00fcchtlinge und ArbeitsmigrantInnen.<\/p>\n<p>Die vorgeschlagenen Gesetzes\u00e4nderungen sind ein weiterer Schritt zur Etablierung des Bundesgrenzschutzes als einer im gesamten Bundesgebiet agierenden Polizei. Die Befugniserweiterungen widersprechen zentralen Verfassungsbestimmungen. Nicht der Terrorismus wird derart bek\u00e4mpft, sondern der staatliche Rassismus wird weiter bef\u00f6rdert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stellungnahme der Redaktion B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP Die Gesetzesvorschl\u00e4ge des Bundesinnenministeriums sehen einen Ausbau der Befugnisse<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[140],"tags":[],"class_list":["post-23412","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-dokumente"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/23412","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=23412"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/23412\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=23412"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=23412"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=23412"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}