{"id":2344,"date":"1998-08-20T17:29:57","date_gmt":"1998-08-20T17:29:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2344"},"modified":"1998-08-20T17:29:57","modified_gmt":"1998-08-20T17:29:57","slug":"electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2344","title":{"rendered":"\u2018Electronic Monitoring\u2019 &#8211; Die elektronische \u00dcberwachung von Straff\u00e4lligen"},"content":{"rendered":"<h3>von Rita Haverkamp<\/h3>\n<p><b>Unter dem Schlagwort \u201eelektronische Fu\u00dffessel\u201c kursiert in neuerer Zeit der elektronisch \u00fcberwachte Hausarrest (oder vereinfacht die elektronische \u00dcberwachung) verst\u00e4rkt in den Medien. Die Suche nach preisg\u00fcnstigen Alternativen zum \u00fcberf\u00fcllten und teuren Strafvollzug bestimmt seit Jahrzehnten die Kriminalpolitik. Neben der elektronischen \u00dcberwachung geh\u00f6ren hierzu auch andere ambulante Sanktionen wie die gemeinn\u00fctzige Arbeit und der T\u00e4ter-Opfer-Ausgleich. Als vermeintlich billige Alternative bietet sich der elektronisch \u00fcberwachte Hausarrest an. Die aus unterschiedlichen Lagern kommenden Gegner bringen zahlreiche Bedenken gegen diese Kontrollform vor. Die Kritik reicht von dem Vorwurf einer zu milden Sanktionierung bis hin zu einer Total\u00fcberwachung, die ethisch nicht verantwortbar sei und die in die Menschenw\u00fcrde erheblich eingreife. <\/b><\/p>\n<p>Der elektronisch \u00fcberwachte Hausarrest ist eine Freiheitsbeschr\u00e4nkung, die dem Verurteilten auferlegt, seinen Wohnbereich nicht oder nur zu vorab festgelegten Zeiten zu verlassen. Die Kontrolle erfolgt mit technischen Mitteln unter Einsatz von \u00dcberwachungspersonal. Solche Programme ersch\u00f6pfen sich meist nicht in einer blo\u00dfen technischen Aufenthaltskontrolle, sondern gehen in einem Konzept der Intensivbew\u00e4hrung bzw. -\u00fcberwachung auf, das dem \u00dcberwachten besonders strenge Regeln zur Lebensf\u00fchrung auferlegt. <!--more--><\/p>\n<h4>Zur Entwicklungsgeschichte<\/h4>\n<p>\u00dcber den Einsatz <i>elektronischer Kontrolltechniken <\/i> wurde bereits im Jahre 1919 diskutiert, <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn1\" name=\"fnB1\">[1]<\/a> bevor Mitte der sechziger Jahre der Harvardprofessor f\u00fcr Psychiatrie, <i>Ralph Schwitzgebel,<\/i> an Freiwilligen erste Experimente mit einer kiloschweren Apparatur durchf\u00fchrte.<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn2\" name=\"fnB2\">[2]<\/a> Er lie\u00df sich dieses Ger\u00e4t 1969 patentieren und stellte es als Methode zur Aufenthaltskontrolle von Psychiatriepatienten und Straft\u00e4tern vor. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn3\" name=\"fnB3\">[3]<\/a> Jedoch gerieten Schwitzgebels Versuche in Vergessenheit. Das Konzept der elektronischen \u00dcberwachung brachte erst der Bezirksrichter <i>Jack Love<\/i> aus dem US-Bundesstaat New Mexico wieder ins Rollen. Nach einem dreiw\u00f6chigen Selbstversuch verh\u00e4ngte er 1983 die elektronische \u00dcberwachung gegen\u00fcber f\u00fcnf Straft\u00e4tern, wobei die Bew\u00e4hrungshilfe die Kontrolle \u00fcbernahm. Ende 1984 begann das erste gr\u00f6\u00dfer angelegte Programm mit elektronisch \u00fcberwachtem Hausarrest in Palm Beach, Florida. Das Projekt bildete das Vorbild f\u00fcr die rasche Verbreitung weiterer Modelle in den USA. Mittlerweile finden sich in allen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten gesetzliche Regelungen und Programme zu dieser Kontrollform. Nach Sch\u00e4tzungen wurden 1994 in den USA insgesamt ca. 67.000 Personen mit elektronisch \u00fcberwachtem Hausarrest sanktioniert. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn4\" name=\"fnB4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>Internationale Verbreitung<\/h4>\n<p><a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn5\" name=\"fnB5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Die Entwicklung machte in den USA nicht halt und erreichte Ende der achtziger Jahre auch Europa. <i>Gro\u00dfbritannien<\/i> f\u00fchrte als erster europ\u00e4ischer Staat einen Modellversuch zur Vermeidung von Untersuchungshaft durch, dessen Resultate als desastr\u00f6s eingesch\u00e4tzt wurden. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn6\" name=\"fnB6\">[6]<\/a> Nichtsdestoweniger f\u00fcgte der englische Gesetzgeber 1991 und 1994 Bestimmungen \u00fcber den elektronisch \u00fcberwachten Hausarrest ins Strafrecht ein. Auf dieser Grundlage finden seit 1995 erneut Experimente \u2013 mit nun zufriedenstellendem Ergebnis \u2013 statt. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn7\" name=\"fnB7\">[7]<\/a> Sp\u00e4ter kamen <i>Schweden<\/i><a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn8\" name=\"fnB8\">[8]<\/a> (1994) und die <i>Niederlande<\/i><a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn9\" name=\"fnB9\">[9]<\/a> (1995) mit Versuchsprojekten in einzelnen Bezirken hinzu, die als Erfolge bewertet werden. In Schweden wird die elektronische \u00dcberwachung weiterhin seit 1997 landesweit zur Vermeidung kurzer Gef\u00e4ngnisstrafen bis zu drei Monaten angewendet. Das Modell in den Niederlanden erfa\u00dft sowohl die Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen als auch die vorzeitige Entlassung. Ende 1997 beschlo\u00df die niederl\u00e4ndische Justizministerin die Einbeziehung aller Landesteile in das Versuchsprojekt. Im au\u00dfereurop\u00e4ischen Bereich sammeln unter anderem Kanada, Israel, Australien, Neuseeland und Singapur Erfahrungen mit dem elektronisch \u00fcberwachten Hausarrest.<\/p>\n<h4>Technik der elektronischen Fu\u00dffessel<\/h4>\n<p>Gegenw\u00e4rtig kommen zwei technisch verschiedene \u00dcberwachungssysteme <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn10\" name=\"fnB10\">[10]<\/a> der ersten Generation zum Einsatz. Am verbreitetsten ist das sogenannte <i>Aktiv-System<\/i>. Beim Aktiv-System tr\u00e4gt der \u00dcberwachte einen Sender am Bein oder Arm. Dieser Sender gibt in kurzen Abst\u00e4nden (ca. f\u00fcnf Sekunden) ein Signal an einen Empf\u00e4nger ab, der an die Telefonleitung angeschlossen ist, um die Verbindung zum Computer in der Aufsichtsstelle herzustellen. Der Empfangsradius zwischen Sender und Empf\u00e4nger betr\u00e4gt gew\u00f6hnlich 30 bis 70 Meter. H\u00e4lt sich der \u00dcberwachte au\u00dferhalb des Sendebereiches auf, so erh\u00e4lt der Empf\u00e4nger kein \u00dcbertragungssignal mehr, eine Weiterleitung an den Computer bleibt aus, und ein Alarm wird ausgel\u00f6st. Um dem \u00dcberwachten weiterhin zu erm\u00f6glichen, seiner Arbeit nachzugehen, unaufschiebbare Beh\u00f6rdeng\u00e4nge wahrzunehmen und Eink\u00e4ufe zu erledigen, vereinbaren die Aufsichtsstelle und der \u00dcberwachte vorab ein Schema \u00fcber den Tagesablauf. Entsprechend dem Schema erfolgt die Programmierung der Abwesenheitszeiten im Empf\u00e4nger und im Computer.<br \/>\nDas sogenannte <i>Passiv-System<\/i> findet weitaus seltener Anwendung. Hier stellt der Computer der Aufsichtsstelle durch einen Telefonanruf nach einem Zufallsprogramm die Anwesenheit des \u00dcberwachten fest. Der \u00dcberwachte tr\u00e4gt einen am K\u00f6rper fest verbundenen Kodierstreifen, den er dann in ein an das Telefon gekoppeltes Leseger\u00e4t einf\u00fchrt.<br \/>\nUnabdingbare technische Voraussetzung f\u00fcr den elektronisch \u00fcberwachten Hausarrest ist folglich ein Telefonanschlu\u00df. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn11\" name=\"fnB11\">[11]<\/a> Bestimmte T\u00e4tergruppen wie Obdachlose eignen sich daher von vornherein nicht als Zielgruppe. Zur Vermeidung sozialer Benachteiligungen bem\u00fchen sich wenige mit der elektronischen \u00dcberwachung betraute Einrichtungen, sozial schwach gestellten Personen ein Telefon f\u00fcr die Dauer des Hausarrestes zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die finanziellen Kosten f\u00fcr den Anschlu\u00df und die anfallenden Telefonrechnungen tragen jedoch die Teilnehmer. Die Nichtentrichtung der Telefongeb\u00fchren bedeutet vielfach einen Versto\u00df gegen die Programmrichtlinien und kann zur Verb\u00fc\u00dfung der restlichen Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt f\u00fchren. Da die elektronische \u00dcberwachung au\u00dferhalb des Wohnraums mit beiden Systemen nicht verwirklicht werden kann, benutzt das \u00dcberwachungspersonal in einigen Programmen mobile Empf\u00e4nger mit einer Reichweite von 180 Metern zur \u00dcberpr\u00fcfung der Anwesenheit des \u00dcberwachten am festgelegten Ort, beispielsweise am Arbeitsplatz. Vielfach enthalten die Regeln der Programme eine Abstinenzauflage hinsichtlich Alkohol. Deren Einhaltung wird insbesondere in d\u00fcnn besiedelten Regionen mittels automatisierten Alkohol-Atemtest-Ger\u00e4ten, deren Auswertungsdaten ebenfalls \u00fcber die Telefonleitung \u00fcbermittelt werden, kontrolliert. Die Identifizierung erfolgt per Stimmerkennung oder visueller Kontrolle per Bildschirm.<br \/>\nSeit geraumer Zeit arbeiten die Hersteller fieberhaft an der Sicherheitstechnik der zweiten Generation, um eine dauerhafte Aufenthaltskontrolle zu realisieren. Der US-Bundesstaat New Jersey experimentierte bereits mit dem urspr\u00fcnglich milit\u00e4risch und nun auch zivil-kommerziell genutzten GPS <i>Satellitensystem<\/i> (Global Positioning System). <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn12\" name=\"fnB12\">[12]<\/a> Da die Satellitenortung bei den \u00fcberwachten Straft\u00e4tern versagte, wurde das Projekt allerdings vorzeitig abgebrochen: tote Winkel traten auf und Aufenthalte in Geb\u00e4uden behinderten die Peilung. Daneben werden Tests mit einem lokal begrenzten <i>Watch-Patrol-System<\/i> durchgef\u00fchrt. Ein Sender am K\u00f6rper des \u00dcberwachten sendet Radiowellen an verschiedene Empfangsstationen in einem Umkreis von zehn Quadratkilometern, wobei aus den \u00dcbertragungszeiten des Signals der aktuelle Aufenthaltsort ermittelt werden kann. Die Energieversorgung erweist sich wegen der Gr\u00f6\u00dfe der ben\u00f6tigten Batterie noch als problematisch, ebenso die zu niedrige Sendest\u00e4rke. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn13\" name=\"fnB13\">[13]<\/a> In den USA finden Pilotprojekte mit einer weiterentwickelten Version des <i>Passiv-Systems<\/i> statt. Anstelle des elektronischen Fu\u00dfbandes nimmt die Methode eine Identifizierung durch einen Stimmenvergleich oder sogar durch einen Bildschirm vor. Au\u00dferdem k\u00e4me eine Nutzung des <i>mobilen Telefonnetzes <\/i> in Betracht, wobei die Landstriche in Funkzellen unterschiedlichster Gr\u00f6\u00dfe aufgeteilt werden. Die genaue Positionierung ist indessen insbesondere in l\u00e4ndlichen Gebieten problematisch, da die Zellen mehrere Quadratkilometer umfassen k\u00f6nnen. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn14\" name=\"fnB14\">[14]<\/a><br \/>\nDie zuk\u00fcnftige dritte Generation der Systeme erm\u00f6glicht eine Total\u00fcberwachung. \u00dcberlegungen gehen u.a. dahin, den \u00dcberwachten bei Verst\u00f6\u00dfen gegen auferlegte Verhaltensregeln mittels leichter Stromst\u00f6\u00dfe zu disziplinieren. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn15\" name=\"fnB15\">[15]<\/a><\/p>\n<h4>Diskussion und Anwendungspl\u00e4ne in Deutschland<\/h4>\n<p>Mit dem Hinweis auf die Verletzung der Menschenw\u00fcrde lehnten Politiker den elektronisch \u00fcberwachten Hausarrest w\u00e4hrend der ersten publikumswirksamen Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1994 relativ einm\u00fctig ab. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn16\" name=\"fnB16\">[16]<\/a> Seit 1997 l\u00e4\u00dft sich ein Stimmungsumschwung ausmachen. Nach einem Informationsaufenthalt in Schweden im Januar 1997 sah die fr\u00fchere Berliner und nun Hamburger Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit das schwedische Versuchsprojekt als vielversprechende Alternative zum Freiheitsentzug von Straft\u00e4tern <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn17\" name=\"fnB17\">[17]<\/a> und forcierte die Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung in Deutschland.<br \/>\nAuf der Justizministerkonferenz vom 11.\/12. Juni 1997 \u201enahmen\u201c die Bundesl\u00e4nder abgesehen von Bayern und Sachsen \u201ezur Kenntnis\u201c, da\u00df das Bundesland Berlin eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates vorbereitete. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn18\" name=\"fnB18\">[18]<\/a> Seither ist der elektronisch \u00fcberwachte Hausarrest aus dem kriminalpolitischen Tagesgeschehen nicht mehr wegzudenken. Das Land Berlin brachte am 16.9.1997 einen Gesetzesantrag <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn19\" name=\"fnB19\">[19]<\/a> im Bundesrat ein. Der Rechtsausschu\u00df des Bundesrates setzte im November 1997 die Entscheidung aus. Aus diesem Grund konstituierte sich eine l\u00e4nder\u00fcbergreifende Arbeitsgruppe, der sieben Bundesl\u00e4nder <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn20\" name=\"fnB20\">[20]<\/a> angeh\u00f6ren und die sich mit der gesamten Bandbreite m\u00f6glicher Anwendungsbereiche des elektronisch \u00fcberwachten Hausarrests auseinandersetzt. Nach Erscheinen des Abschlu\u00dfberichts \u2013 voraussichtlich im Fr\u00fchjahr 1999 \u2013 wird der Rechtsausschu\u00df des Bundesrates eine Entscheidung \u00fcber den Gesetzentwurf f\u00e4llen. Auf Bundesebene setzte der Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig Anfang dieses Jahres eine Fachkommission zur Novellierung des strafrechtlichen Sanktionensystems ein. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn21\" name=\"fnB21\">[21]<\/a> Im Laufe ihrer T\u00e4tigkeit soll auch die elektronische \u00dcberwachung auf der Tagesordnung stehen.<br \/>\nDie im Bundesrat vorliegende Gesetzesinitiative enth\u00e4lt den Vorschlag, den elektronisch \u00fcberwachten Hausarrest als Strafvollzugslockerung in das Strafvollzugsgesetz einzuf\u00fcgen. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn22\" name=\"fnB22\">[22]<\/a> Die neue Regelung soll eine Erm\u00e4chtigungsgrundlage f\u00fcr die Bundesl\u00e4nder schaffen, um auf vier Jahre befristete Rechtsverordnungen f\u00fcr die Erprobung der elektronischen \u00dcberwachung bei Straft\u00e4tern mit einer Freiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung bzw. Reststrafe bis zu sechs Monaten zu erlassen. Diese weite Fassung w\u00fcrde den Bundesl\u00e4ndern einen breiten Spielraum f\u00fcr die spezifische Ausgestaltung von eigenen Programmen gew\u00e4hren. Um eine gewisse Einheitlichkeit bez\u00fcglich der Aufnahmekriterien herzustellen, soll die neue Vorschrift die Mindestvoraussetzungen vorgeben. Gro\u00dfe Bedeutung wird der Einwilligung des Gefangenen und auch der im Haushalt lebenden Personen beigemessen. Hinzu kommt die Pr\u00fcfung von Flucht- oder Mi\u00dfbrauchsgefahr durch die Begehung weiterer Straftaten. Dar\u00fcber hinaus soll der Straft\u00e4ter zur Wiedergutmachung einen Geldbetrag an einen Opferfond leisten, sofern er finanziell dazu in der Lage ist. Nach dem Stand der laufenden Debatte ist v\u00f6llig offen, ob der Entwurf in dieser Fassung den Bundesrat passieren wird.<br \/>\nDie Urheber der Gesetzesinitiative erhoffen sich von einer Einf\u00fchrung des elektronisch \u00fcberwachten Hausarrests im Gegensatz zur Inhaftierung bessere Perspektiven f\u00fcr eine Resozialisierung der Straft\u00e4ter, weil die sch\u00e4dlichen Haftfolgen vermieden werden k\u00f6nnten. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn23\" name=\"fnB23\">[23]<\/a> Ebenso k\u00f6nnte auf Ver\u00e4nderungen in der Gesellschaft reagiert werden. So beruhe der Freigang auf der nicht mehr zeitgem\u00e4\u00dfen Annahme einer entspannten Besch\u00e4ftigungslage. Die anhaltende Krise auf dem Arbeitsmarkt erschwere die Chancen von Gefangenen, eine Arbeit zu finden; mangels T\u00e4tigkeit k\u00f6nne ihnen dann der Freigang nicht gestattet werden. Vor allem geht es den Bef\u00fcrwortern um eine Entlastung der \u00fcberbelegten Gef\u00e4ngnisse und damit einhergehend um erhebliche Kosteneinsparungen im Strafvollzug. Die durchschnittliche Belegung der Justizvollzugsanstalten steigt seit der Wiedervereinigung kontinuierlich an und erreichte 1996 ihren vorl\u00e4ufigen H\u00f6hepunkt. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn24\" name=\"fnB24\">[24]<\/a> Im Jahr 1995 \u00fcberschritten die Gefangenenzahlen bei gemeinsamer Unterbringung die Gesamtzahl der verf\u00fcgbaren Haftpl\u00e4tze. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn25\" name=\"fnB25\">[25]<\/a> Die Bundesl\u00e4nder stehen folglich unter betr\u00e4chtlichem Druck, die sich zuspitzenden Kapazit\u00e4tsprobleme im Strafvollzug zu l\u00f6sen. Angesichts leerer Kassen suchen sie nach Alternativen, anstatt die knappen Ressourcen in den kostspieligen Neubau von Gef\u00e4ngnissen und deren Betreibung zu investieren. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn26\" name=\"fnB26\">[26]<\/a><br \/>\nDie Verwirklichung von Pilotprojekten streben die Bundesl\u00e4nder Baden-W\u00fcrttemberg, Berlin, Hamburg und Hessen an. <i>Baden-W\u00fcrttemberg<\/i> erw\u00e4gt einen Modellversuch im Bereich der Ersatzfreiheitsstrafen in Mannheim. Von den ca. 8.000 Haftpl\u00e4tzen in Baden-W\u00fcrttemberg sind etwa 500 von Strafgefangenen belegt, die eine uneinbringliche Geldstrafe nicht bezahlen k\u00f6nnen. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn27\" name=\"fnB27\">[27]<\/a> Der Kriminologische Dienst des Landes f\u00fchrt eine Untersuchung \u00fcber die potentielle Zielgruppe durch, deren Vorergebnisse noch unver\u00f6ffentlicht sind. Urspr\u00fcnglich plante <i>Berlin<\/i> ein Konzept entsprechend der skizzierten Gesetzesinitiative. Die Finanzierung eines eventuellen Versuchsprojektes f\u00fcr das Jahr 1998 lehnte der Hauptausschu\u00df des Berliner Abgeordnetenhauses allerdings zugunsten der F\u00f6rderung der freien Straff\u00e4lligen- und Opferhilfe ab. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn28\" name=\"fnB28\">[28]<\/a> Seit der kurz darauf erfolgten Aussetzung des Entwurfs im Bundesrat verfolgen die Verantwortlichen zun\u00e4chst keine n\u00e4heren Pl\u00e4ne zur Ausgestaltung weiter, sondern konzentrieren sich auf ihre federf\u00fchrende Arbeit in der angesprochenen l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Arbeitsgruppe. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn29\" name=\"fnB29\">[29]<\/a> <i>Hessen<\/i> will den elektronisch \u00fcberwachten Hausarrest bereits vor einer Gesetzes\u00e4nderung erproben. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn30\" name=\"fnB30\">[30]<\/a> Das Pilotprojekt w\u00fcrde dessen Anwendung im Rahmen der Bew\u00e4hrung sowie bei der Aussetzung des Vollzuges eines Haftbefehls vorsehen. Gegenw\u00e4rtig f\u00fchren Vertreter des hessischen Ministeriums der Justiz und f\u00fcr Europaangelegenheiten Gespr\u00e4che mit Praktikern \u00fcber ihre Akzeptanz und Kooperationsbereitschaft hinsichtlich des Vorhabens.<br \/>\nAndere Bundesl\u00e4nder besch\u00e4ftigen sich ebenfalls mit der Option des elektronisch \u00fcberwachten Hausarrests und verfolgen die Diskussion mit Interesse, wollen aber zun\u00e4chst die Erfahrungen der Projekte anderer Bundesl\u00e4nder abwarten. Dem Argument der Kostenersparnis wird mit Skepsis begegnet. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn31\" name=\"fnB31\">[31]<\/a><\/p>\n<h4>Einw\u00e4nde und Widerst\u00e4nde<\/h4>\n<p>Zu den ausgewiesenen Gegnern z\u00e4hlen die konservativ regierten Bundesl\u00e4nder Sachsen <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn32\" name=\"fnB32\">[32]<\/a> und Bayern <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn33\" name=\"fnB33\">[33]<\/a>. Sowohl der generalpr\u00e4ventive als auch der spezialpr\u00e4ventive Zweck der Abschreckung k\u00f6nne mangels hinreichend repressiven Einschlages der elektronischen \u00dcberwachung nicht erf\u00fcllt werden. Zudem w\u00fcrde dem Vergeltungselement nicht Rechnung getragen. Da der elektronische Hausarrest nur f\u00fcr Delinquenten in einem intakten sozialen Milieu mit festem Wohnsitz und Telefonanschlu\u00df in Betracht k\u00e4me, w\u00e4re eine Benachteiligung sozial schlechter gestellter Straft\u00e4ter zu bef\u00fcrchten. Zudem w\u00fcrde ein Gro\u00dfteil der Gefangenen die eben genannten Bedingungen nicht erf\u00fcllen, so da\u00df weder die Zahl der Inhaftierten noch die Kosten des Strafvollzugs nennenswert gesenkt werden k\u00f6nnten. Im Gegenteil lie\u00dfe die Einf\u00fchrung des elektronisch \u00fcberwachten Hausarrests eine Strafversch\u00e4rfung einhergehend mit einem h\u00f6heren Kostenaufwand erwarten. Entgegen dem anvisierten Ziel, den Anteil der vollstreckten Freiheitsstrafen zu verringern, w\u00fcrden letztendlich die weniger eingreifenden Bew\u00e4hrungsstrafen durch den elektronisch \u00fcberwachten Hausarrest ersetzt, der mehr Personal erfordere.<br \/>\nEin starker Widerstand gegen die elektronische \u00dcberwachung ist in der Praxis insbesondere innerhalb der Bew\u00e4hrungshilfe <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn34\" name=\"fnB34\">[34]<\/a> auszumachen. <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn35\" name=\"fnB35\">[35]<\/a> Das elektronische Fu\u00dfband wird als erster Schritt in einen \u00dcberwachungsstaat gesehen. Die notwendige Kooperation mit privaten Unternehmen beeintr\u00e4chtige das staatliche Strafmonopol. Die technische Kontrolle stehe im Vordergrund, die zur Aufgabe des Resozialisierungsgedankens f\u00fchre. Der Fu\u00dfsender stigmatisiere den \u00dcberwachten in seinem sozialen Umfeld, nicht zuletzt beg\u00fcnstige der Arrest im eigenen Wohnraum innerfamili\u00e4re Spannungen. Das Konzept des elektronisch \u00fcberwachten Hausarrests bevorzuge gutsituierte T\u00e4ter und verst\u00e4rke bestehende soziale Ungerechtigkeiten. Zudem wird \u2013 wie schon erw\u00e4hnt \u2013 eine Strafversch\u00e4rfung bef\u00fcrchtet.<br \/>\nInnerhalb der skizzierten rechtspolitischen Diskussion f\u00e4llt auf, da\u00df sich zum einen die Parteien nicht in klare Lager aufspalten, sondern erhebliche Unterschiede zwischen Politikern gleicher Couleur sowie auch zwischen Bundes- und Landesebene der Parteien zu beobachten sind. Zum anderen \u00fcberschneiden sich teilweise die Argumente f\u00fcr und wider trotz kontr\u00e4rer ideologischer Ausgangspositionen, wobei \u201e\u00fcberraschende Koalitionen\u201c <a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fn36\" name=\"fnB36\">[36]<\/a> auftreten. Dabei verwickeln sich sowohl Gegner als auch Bef\u00fcrworter in Widerspr\u00fcche. Als ein Beispiel mag die auch von konservativen Kreisen bef\u00fcrchtete Strafversch\u00e4rfung bez\u00fcglich der Bew\u00e4hrungsstrafen dienen, die in einem Atemzug mit den Klagen \u00fcber zu milde Bestrafung und dem verminderten Schutz der Bev\u00f6lkerung vorgebracht werden.<br \/>\nHieran zeigt sich, da\u00df die rechts- bzw. kriminalpolitische Auseinandersetzung \u00fcber die \u201eelektronische Fu\u00dffessel\u201c inzwischen Deutschland mit zeitlicher Verz\u00f6gerung gegen\u00fcber einigen Nachbarl\u00e4ndern erreicht hat. Dementsprechend besteht ein erh\u00f6hter Informationsbedarf \u00fcber Grundlagen sowie intendierte und nicht-intendierte praktische Folgen. Die weitere Debatte sollte auf der Basis schon vorliegender Erfahrungen und Einsichten offen und kontrovers gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h5>Rita Haverkamp ist Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Kriminologie des Max-Planck-Instituts f\u00fcr ausl\u00e4ndisches und internationales Strafrecht in Freiburg i.Br. und f\u00fchrt gegenw\u00e4rtig eine empirische Untersuchung zur elektronischen \u00dcberwachung in ausgew\u00e4hlten Bundesl\u00e4ndern und vergleichend in Schweden durch.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB1\" name=\"fn1\">[1]<\/a> Whitfield, D.: Tackling the tag \u2013 The electronic monitoring of offenders, Winchester 1997, p. 33<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> ausf\u00fchrlich zum Experiment: Lindenberg, M.: \u00dcberwindung der Mauern: Das elektronische Halsband, M\u00fcnchen 1992, S. 66-71<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB3\" name=\"fn3\">[3]<\/a> Whitfield a.a.O. (Fn. 1), p. 33f.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB4\" name=\"fn4\">[4]<\/a> Offizielle Zahlen gehen f\u00fcr 1995 von 27.863 Erwachsenen unter elektronischer \u00dcberwachung in den USA aus (Bureau of Justice Statistics: Correctional Populations in the United States 1995 NCJ-163916, Washington 1997); hinzu kommen Jugendliche sowie die von Untersuchungshaft verschonten Personen.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB5\" name=\"fn5\">[5]<\/a> Der Einsatz des elektronisch \u00fcberwachten Hausarrests im Ausland wird in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 61 (3\/98) n\u00e4her betrachtet werden.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB6\" name=\"fn6\">[6]<\/a> s. Lindenberg a.a.O. (Fn. 2), S. 144-163<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB7\" name=\"fn7\">[7]<\/a> s. zuletzt: Mortimer, E.; May, C.: Electronic monitoring in practise: the second year of the trials of curfew orders, London 1997, p. 45f.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB8\" name=\"fn8\">[8]<\/a> zur ersten Phase des Versuchsprojektes: Bishop, N.: Intensive supervision with electronic monitoring: a Swedish alternative to imprisonment, in: Penological Information Bulletin December 1994-1995, pp. 8-10<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB9\" name=\"fn9\">[9]<\/a> zum Verlauf des Versuchsprojektes s. Spaans, E.C.; Verwers, C.: Elektronisch toezicht in Nederland, Wetenschappelijk Onderzoek en Documentatiecentrum 1997<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB10\" name=\"fn10\">[10]<\/a> vgl. zur Technik LT Baden-W\u00fcrttemberg Drs. 12\/1043, S. 2; Ostendorf, H.: Die \u201eelektronische Fessel\u201c \u2013 Wunderwaffe im \u201eKampf\u201c gegen die Kriminalit\u00e4t?, in: Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik 1997, H. 12, S. 473-476 (474)<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB11\" name=\"fn11\">[11]<\/a> In den meisten Projekten mit elektronisch \u00fcberwachtem Hausarrest sind Teilnahmebedingungen ein fester Wohnsitz und zumindest eine Halbtagsbesch\u00e4ftigung.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB12\" name=\"fn12\">[12]<\/a> Whitfield a.a.O. (Fn. 1) p. 112<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB13\" name=\"fn13\">[13]<\/a> Bundesarbeitsgemeinschaft Straff\u00e4lligenhilfe (Hg.): Elektronisch \u00fcberwachter Hausarrest \u2013 Alternative zum Strafvollzug?, Bonn 1997, S. 3; Whitfield a.a.O. (Fn. 1), p. 116f.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB14\" name=\"fn14\">[14]<\/a> Krahl, M.: Der elektronisch \u00fcberwachte Hausarrest, in: Neue Zeitschrift f\u00fcr Strafrecht 1997, H. 10, S. 475-461 (458); Lindenberg a.a.O. (Fn. 2), S. 73ff. K\u00fcrzlich entschied das Landgericht Dortmund, da\u00df Bewegungsdaten von Handies f\u00fcr Fahndungszwecke verwendet werden d\u00fcrfen, siehe Focus v. 20.4.1998.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB15\" name=\"fn15\">[15]<\/a> Bundesarbeitsgemeinschaft Straff\u00e4lligenhilfe a.a.O. (Fn. 13), S. 3; Whitfield a.a.O. (Fn. 1), p. 110<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB16\" name=\"fn16\">[16]<\/a> vgl. Stern 1994, H. 42, S. 281 mit der \u00c4u\u00dferung der damaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB17\" name=\"fn17\">[17]<\/a> unver\u00f6ffentlichtes Ergebnispapier v. 27.1.1997, S. 7<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB18\" name=\"fn18\">[18]<\/a> Top II.15 des Beschlusses der 68. Konferenz der Justizministerinnen und -minister vom 11. bis 12. Juni 1997 in Saarbr\u00fccken<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB19\" name=\"fn19\">[19]<\/a> BR Drs. 698\/97 zum \u201eEntwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Strafvollzugsgesetzes\u201c<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB20\" name=\"fn20\">[20]<\/a> Baden-W\u00fcrttemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein; ein Vertreter des Bundesjustizministeriums nimmt als Gast teil.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB21\" name=\"fn21\">[21]<\/a> Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 22.1.1998; Handelsblatt v. 22.1.1998<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB22\" name=\"fn22\">[22]<\/a> BR Drs. 698\/97, S. 1. Die vorgeschlagene \u00c4nderung des Strafvollzugsgesetzes sieht einen neuen \u00a7 11a vor.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB23\" name=\"fn23\">[23]<\/a> ebd., S. vor 1,5 u. 6<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB24\" name=\"fn24\">[24]<\/a> ebd., S. 2: 1991: 54.647; 1992: 57.470; 1993: 63.688; 1994: 67.620; 1995: 68.058<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB25\" name=\"fn25\">[25]<\/a> Am 31.12.1995 (1996) standen 27.968 (30.081) Gefangenen lediglich 27.207 (27.314) gemeinsame Zellenpl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung, Statistisches Bundesamt (Hg.): Rechtspflege Reihe 1. Ausgew\u00e4hlte Zahlen f\u00fcr die Rechtspflege 1996, Wiesbaden 1998, S. 45; siehe auch Ostendorf a.a.O. (Fn. 10), S. 473.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB26\" name=\"fn26\">[26]<\/a> Presseinformation der Justizbeh\u00f6rden Hamburg v. 12.6.1997: Erweiterung der gemeinn\u00fctzigen Arbeit anstelle Verb\u00fc\u00dfung von Ersatzfreiheitsstrafen, der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Fahrverbot als eigenst\u00e4ndige Sanktion<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB27\" name=\"fn27\">[27]<\/a> Badische Zeitung v. 4.4.1998<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB28\" name=\"fn28\">[28]<\/a> Der Tagesspiegel v. 22.11.1997<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB29\" name=\"fn29\">[29]<\/a> m\u00fcndliche Mitteilung eines Vertreters der Senatsverwaltung f\u00fcr Justiz in Berlin<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB30\" name=\"fn30\">[30]<\/a> m\u00fcndliche Mitteilung eines Vertreters des hessischen Ministeriums der Justiz und f\u00fcr Europaangelegenheiten<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB31\" name=\"fn31\">[31]<\/a> Kleine Anfrage in Niedersachsen, LT Niedersachsen Drs. 13\/2859, S. 3<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB32\" name=\"fn32\">[32]<\/a> Rheinischer Merkur v. 27.6.1997<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB33\" name=\"fn33\">[33]<\/a> Presseerkl\u00e4rung von Justizstaatssekret\u00e4r Sauter v. 1.10.1992; schriftliche Mitteilung des bayerischen Staatsministeriums der Justiz v. 22.8.1997<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB34\" name=\"fn34\">[34]<\/a> vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Straff\u00e4lligenhilfe a.a.O. (Fn. 13); Kawamura, G.: Elektronisch \u00fcberwachter Hausarrest \u2013 Alternative zum Strafvollzug?, in: Neue Kriminalpolitik 1998, H. 2, S. 10f.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB35\" name=\"fn35\">[35]<\/a> Einen \u00dcberblick verschaffen Lindenberg a.a.O. (Fn. 2), S. 163-172; j\u00fcngst Ostendorf a.a.O. (Fn. 10), S. 473f. u. 476.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/electronic-monitoring-die-elektronische-ueberwachung-von-straffaelligen\/#fnB36\" name=\"fn36\">[36]<\/a> Ostendorf a.a.O. (Fn. 10), S. 473<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Rita Haverkamp Unter dem Schlagwort \u201eelektronische Fu\u00dffessel\u201c kursiert in neuerer Zeit der elektronisch \u00fcberwachte<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,66],"tags":[],"class_list":["post-2344","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-060"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2344","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2344"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2344\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2344"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2344"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2344"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}