{"id":2349,"date":"1998-08-20T17:33:05","date_gmt":"1998-08-20T17:33:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2349"},"modified":"1998-08-20T17:33:05","modified_gmt":"1998-08-20T17:33:05","slug":"wir-buerger-als-sicherheitsrisiko-rueckblick-und-ausblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2349","title":{"rendered":"\u201eWir B\u00fcrger als Sicherheitsrisiko\u201c &#8211; R\u00fcckblick und Ausblick"},"content":{"rendered":"<p><b>1977 habe ich, von Freimut Duve angeregt, einen Band bei Rowohlt-aktuell herausgegeben, der den Titel trug: \u201eWir B\u00fcrger als Sicherheitsrisiko\u201c. Das war mitten im \u201eDeutschen Herbst\u201c. Ein geradezu radikaler Mangel an Augenma\u00df wurde kund, sowohl auf seiten der RAF und ihrer insgesamt kleinen Anh\u00e4ngerschar: als ob ein \u201erevolution\u00e4rer Wandel\u201c der herrschenden Verh\u00e4ltnisse durch \u201edemaskierende\u201c Aktionen, die nur auf Mord offizieller Vertreter hinausliefen, herbeigef\u00fchrt werden k\u00f6nne, als auch auf seiten der etablierten Politik und \u00d6ffentlichkeit, die schon auf die demonstrativen Akte der Studentenbewegung reagiert hatte, als drohten Chaos und Gewalt. Seinerzeit wurde das \u201eSystem Innerer Sicherheit\u201c aus der Taufe gehoben. Da\u00df es zu einem \u2018System\u2019 wurde, ist nicht zuletzt der technischen Entwicklung zu verdanken, die den Sicherheitsbeh\u00f6rden neue M\u00f6glichkeiten bot. <\/b><\/p>\n<p>Das \u201eSystem Innerer Sicherheit\u201c wurde 1972 zum ersten Mal offiziell in den Verkehr gebracht. Die \u00dcberlegungen, die zu ihm f\u00fchrten, waren nicht prim\u00e4r auf den \u201eantiterroristischen Kampf\u201c zur\u00fcckzuf\u00fchren. Sie wurden jedoch durch letzteren erheblich beg\u00fcnstigt und intensiviert. An erster Stelle stand der Versuch einer <i>pr\u00e4ventiven Kehre <\/i> der Politik innerer Sicherheit. Statt nur auf begangene Taten zu reagieren, wollte man kriminellen Taten zuvorkommen. <!--more--><\/p>\n<p>Aus der pr\u00e4ventiven Absicht folgte zum zweiten, da\u00df sich das <i>Bild der T\u00e4ter<\/i> verschieben, genauer, da\u00df sich dasselbe normalisieren mu\u00dfte. Da Taten, bevor sie begangen werden konnten, verhindert werden sollten, mu\u00dften alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verd\u00e4chtig werden. Mitten in der Normalit\u00e4t konnte sich Anomie entwickeln.<br \/>\nDie pr\u00e4ventive Absicht und das diffuse, alle Normalit\u00e4t prinzipiell einbeziehende T\u00e4terbild hatten zur weiteren Konsequenz, da\u00df die <i>Rechtsform polizeilichen Handelns<\/i> umgeeicht werden mu\u00dfte. In das Polizeirecht wurden Regelungen eingef\u00fcgt, die nicht l\u00e4nger dem herk\u00f6mmlichen Konditionalprogramm, sondern dem <i>Muster des \u201eZweckprogramms\u201c<\/i>folgten. Konditionalprogramm meint: wenn der Fall X eintritt, dann erfolgt die Reaktion Y. Die normierte Wenn-Dann-Sequenz bestimmt polizeiliches Handeln prinzipiell als ein Handeln, das nach einer abweichenden Tat einsetzt. Das aber hei\u00dft zugleich: Die Norm, die verletzt werden mu\u00df und die Folgen, die diese Verletzung nach sich zieht, sind vergleichsweise pr\u00e4zise zu statuieren. Dagegen werden gem\u00e4\u00df des Zweckprogramms die Rechtsnormen auf ein bestimmtes <i>Ziel,<\/i> z.B. \u201eVerbrechensbek\u00e4mpfung\u201c ausgerichtet. Die Normen m\u00fcssen eher offen formuliert werden, damit polizeiliches Handeln auf alle m\u00f6glichen Eventualit\u00e4ten gefa\u00dft sein kann.<br \/>\nDie pr\u00e4ventive Kehre wurde \u2013 zum vierten \u2013 nun erst m\u00f6glich, weil die <i> technischen Voraussetzungen<\/i> gegeben waren, genauer: weil sie jetzt angesichts vor allem der computertechnischen Entwicklung geschaffen werden konnten. Die siebziger Jahre sind nicht umsonst das Jahrzehnt, in dem die Neuen Technologien, an erster Stelle die Informationstechnologie und ihre sich ausdifferenzierenden Instrumente, von den bundesdeutschen Polizeien im gro\u00dfem Umfang rezipiert werden. Seitdem sind polizeiliches und technisch-technologisches Lernen und Handeln vor allem in den polizeilichen Kernbereichen eins. Und diese 70er Jahre sind es auch nicht zuf\u00e4lligerweise, die dem \u201eTechnik-Freak\u201c Horst Herold seine Chance als \u201eChef\u201c des BKA er\u00f6ffneten. Er war daf\u00fcr bekannt, da\u00df er darauf setzte, mit Hilfe der Informationstechnologie das polizeiliche \u201eErkenntnisprivileg\u201c so perfekt auszubauen, um damit eine verbrechensfreie Gesellschaft zu erfinden. Von der \u201eRasterfahndung\u201c \u00fcber verbesserte, heute genetisch erfolgende Daktyloskopie bis hin zur \u201eKontaktsperre\u201c zwischen Angeklagten und Verteidigern reichte das neue technische Spektrum. <a href=\"\/1998\/08\/20\/wir-buerger-als-sicherheitsrisiko-rueckblick-und-ausblick\/#fn1\" name=\"fnB1\">[1]<\/a><br \/>\nInsofern ist man geneigt, ein \u201eD\u00e9j\u00e0 vu\u201c auszurufen, wenn heute, eine Generation sp\u00e4ter, ein kr\u00e4ftiger Aus- und Umbau der polizeilichen \u00dcberwachungstechnologien beobachtet wird. \u201eOlle Kamellen\u201c, das kennen wir alles schon, ist man festzustellen geneigt. Kontinuit\u00e4t scheint also gegeben. Qualitative Spr\u00fcnge sind nicht festzustellen. Au\u00dfer \u2013 und in diesem \u201eau\u00dfer\u201c steckt mehr als ein kleiner Vorbehalt \u2013 die wissenschaftlich-technischen Entwicklungen erlaub(t)en \u2013 polizeilich genutzt \u2013 neue Recherchequalit\u00e4ten. Auch nur sanft sich ver\u00e4ndernde Kontinuit\u00e4ten, die auf ein allm\u00e4hlich wachsendes Ma\u00df an \u00dcberwachungstechnologien hindeuteten, k\u00f6nnten freilich b\u00fcrgerrechtlich-demokratisch problematisch sein. Gem\u00e4\u00df Walter Benjamins bekannter Feststellung: da\u00df es so weitergeht, darin besteht die Katastrophe.<\/p>\n<h4>Vorw\u00e4rtsverrechtlichung und Informatisierung<\/h4>\n<p>Die pr\u00e4ventive Kehre und die Rezeption der Neuen Technologien durch die Polizei haben seit Anfang der 70er Jahre erhebliche \u00c4nderungen veranla\u00dft. Zum einen in der Organisation und in der Ausr\u00fcstung der Polizeien. Zum anderen in dem, was wir \u201eVorw\u00e4rtsverrechtlichung\u201c genannt haben. Unter Vorw\u00e4rtsverrechtlichung ist die Novellierung von Gesetzen bzw. sind neue Gesetze zu verstehen, die polizeiliches Handeln <i>nicht<\/i> besser berechenbar machen, kontrollieren lassen und insgesamt begrenzen. Vielmehr handelt es sich hier um rechtliche Regelungen, die mit Hilfe unbestimmter Rechtsbegriffe und pauschal genannter Kompetenzen polizeiliches Handeln der Chance nach entgrenzen, indem sie zugleich dessen Kontrolle schier unm\u00f6glich machen.<br \/>\nDie meisten rechtlichen Ver\u00e4nderungen wurden vor allem durch das Volksz\u00e4hlungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 legitimiert und damit, da\u00df dessen Datenschutzanforderungen entsprochen werden m\u00fcsse. Auf der Ebene des Bundes betraf dies u.a. die neuen MAD- und BND-Gesetze (beide Einrichtungen wurden 1990 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt), das Bundesverfassungsschutzgesetz (novelliert) und das BGS-Gesetz (novelliert). Ausbau und Kompetenzzuwachs des Bundesgrenzschutzes war dabei weniger Folge des Volksz\u00e4hlungsurteils als der deutschen Vereinigung. Hinzu kommen all die diversen Polizei- und Gefahrenabwehrgesetze der L\u00e4nder, die seit den 80er- und vor allem den 90er Jahren \u2013 wie in den neuen Bundesl\u00e4ndern \u2013, unbeschadet der betr\u00e4chtlichen Streuweite der Regelungen im einzelnen, alle einer \u201eLogik\u201c folgen.<br \/>\nDiese Logik der Landes- und Bundesgesetze besteht u.a.<\/p>\n<ul>\n<li>in einer betr\u00e4chtlichen Kompetenzerweiterung zur Datenerhebung, -verwendung, -speicherung und -weitergabe;<\/li>\n<li>in einer erklecklichen Zunahme der \u201epolizeilichen Mittel\u201c. Bis hin zum \u2018Lauschangriff\u2019 kommen neue Instrumente hinzu oder werden technisch perfekter m\u00f6glich;<\/li>\n<li>in einer Ausdehnung der Vorkehrungen, Daten auf grundrechtswidrige Weise zu ergattern; \u00e0 la Lauschangriff, Einsatz \u2018verdeckter Ermittler\u2019 u.\u00e4.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der mehr oder minder \u2018sublime\u2019 Zugriff auf Daten, die polizeilich zu spezifischen Informationen bzw. \u201eErkenntnissen\u201c transformiert werden, diese sich ausweitende Polizeipolitik der informationell \u2018weichen Hand\u2019, wird gerade in den Gefahrenabwehrgesetzen durch eine Polizeipolitik der harten und unmittelbar auf Personen zupackenden Hand erg\u00e4nzt. Festnahmen, Platzverweise und dergleichen mehr werden bei entsprechender Gefahrenerkenntnis personenpauschal unmittelbar praktizierbar. Im neuartigen Zusammenspiel von informationeller und exekutiver Polizei, ja im Verwischen der Grenzen zwischen beiden \u2013 ein Verwischen, das technisch mitbedingt ist \u2013 kommt die pr\u00e4ventive Logik als pr\u00e4ventive Repression oder, wie im OK-Bereich, als pr\u00e4ventiv legitimierte Menschenrechtsverletzung ohne direkten Effekt auf irgendeine Gefahrenabwehr am deutlichsten zum Ausdruck.<\/p>\n<h4>Hintergr\u00fcnde und Ursachen<\/h4>\n<p>Wie ist dieser Aus- und Umbau, im Zusammenhang dieses Heftes vor allem im Spiegel der \u00dcberwachungstechnologien, zu erkl\u00e4ren? Der Versuch, die Warum-Frage aus dem Interesse der Polizei an sich selbst zu erkl\u00e4ren, f\u00fchrt nicht weit. Selbstredend gibt es dieses Interesse. Die diversen Polizeitheoretiker sind rege. Die jahrzehntelangen Debatten um \u201eInnere Sicherheit\u201c und ihr angemessenes System, um Verbrechensbek\u00e4mpfung und Pr\u00e4vention, um alle m\u00f6glichen Terrorismen und ihre beste Bek\u00e4mpfung, um das, was nun in Sachen Europ\u00e4isierung not tut und die neuen Formen des \u2013 \u201eorganisierten\u201c, internationalen oder gar transnationalen \u2013 Verbrechens belegen, wie definitionsm\u00e4chtig die polizeiliche Seite ist.<br \/>\nUnd doch mu\u00df man vor allem im Umkreis etablierter Politik nach den Ursachen suchen. Hinzu kommen sachliche Motive aus der gesellschaftlichen Entwicklung im allgemeinen und der technischen im besonderen. Es ist die Politik der gew\u00e4hlten Politikerinnen und Politiker, auf ver\u00e4nderte gesellschaftliche Probleme vor allem auch dadurch zu re-agieren, da\u00df sie zur \u201eInneren Sicherheit\u201c als einer Art Gestaltungsersatz Zuflucht nehmen. Und \u201eInnere Sicherheit\u201c thematisieren, hei\u00dft fast immer, die gesetzlich apparativen Chancen pr\u00e4ventiv gerichteter Repression oder repressiv gerichteter Pr\u00e4vention zu erh\u00f6hen.<br \/>\nDie einschl\u00e4gigen Kapitel etablierter Politik sind dicht bespickt mit Anschauungsmaterial. Das Kapitel \u201eDeregulierung\u201c beispielsweise. Deregulierung als spezifischer Abbau herk\u00f6mmlicher staatlicher Leistungen hat allemal ein erh\u00f6htes Ausma\u00df an b\u00fcrokratischer Regulierung zur Folge. Allein um die noch und die nicht mehr Anspruchsberechtigten \u2018auszusortieren\u2019. Letzten Endes wird Deregulierung in polizeilicher Sicherung gefa\u00dft. Diese Regulierung bleibt immer. Und sie bleibt n\u00f6tiger denn je, selbst wenn sie, ja gerade wenn sie teilweise in privatisierter Sicherungsgestalt erfolgen sollte.<br \/>\nEin anderes Kapitel lautet schlagwortartig: Abbau sozialstaatlicher Leistungen. Von Anfang an ist das, was Sozialstaat hei\u00dft, nicht nur <i>Sozial<\/i>staat, sondern auch und vor allem Sozial- <i>Staat<\/i>. In der deutschen Geschichte wird dieser systematisch gegebene Umstand durch die Gleichurspr\u00fcnglichkeit von Sozialistengesetz und Sozialgesetzgebung illustriert. Die b\u00fcrokratische <i>Form<\/i> des Sozialstaats ist Ausdruck seiner impliziten, auch funktional wirksamen \u201ePolizeilichkeit\u201c. Dennoch war nicht zu verkennen, da\u00df der fortentwickelte Sozialstaat nicht nur die nackte kapitalistische \u00d6konomie bekleidete, sondern auch den \u2018nackten\u2019 Staat und sein Monopol mit einer mehr oder minder dicken bes\u00e4nftigenden Filzschicht versah. Da die doppelte Nacktheit heute in Zeiten der Globalisierung wieder krasser zum Ausdruck kommt, ja bewu\u00dft bef\u00f6rdert wird, werden herk\u00f6mmliche Repressionen wieder repressiver (am deutlichsten zu erkennen im Strafvollzug) und werden neue repressiv-pr\u00e4ventive Pr\u00e4senzen erforderlich.<br \/>\nDeregulierung, Abbau von sozialstaatlichen Leistungen, \u00f6konomisch-au\u00dfer\u00f6konomische Entgrenzungen (und neue Formen der Grenzbildung) haben einen zus\u00e4tzlichen \u201eentgesellschaftenden\u201c Effekt. Letzterer wird \u2013 sozialwissenschaftlich kaum haltbar, indes umso modischer \u2013 auch als \u201eIndividualisierung\u201c im positiven Sinne hin zu einer \u201eunternehmerischen Wissensgesellschaft\u201c <a href=\"\/1998\/08\/20\/wir-buerger-als-sicherheitsrisiko-rueckblick-und-ausblick\/#fn2\" name=\"fnB2\">[2]<\/a> gehandelt. In Zeiten, da das, was Gesellschaft ist, sich allem Begriff entzieht und die \u201e <i>ungesellige<\/i> Geselligkeit\u201c <a href=\"\/1998\/08\/20\/wir-buerger-als-sicherheitsrisiko-rueckblick-und-ausblick\/#fn3\" name=\"fnB3\">[3]<\/a> mehr denn je, zu dominieren scheint, gewinnen sicherheitspolitische Klammern aus dem zeitgem\u00e4\u00df modernisierten Arsenal des staatlichen Gewaltmonopols an Faszination. Und gehe es zun\u00e4chst nur darum, sich auf den Fall der F\u00e4lle, auf neue streitbare Formen sozialer Auseinandersetzungen vorzubereiten. All die \u201eAufr\u00fcstungen\u201c in Sachen \u201eInnerer Sicherheit\u201c, sind jedenfalls aus aktuellen Notlagen und diesen entspringenden Not-Wendigkeiten nicht zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<h4>Um- und Aufr\u00fcstungen im Kontext<\/h4>\n<p>Wie sind jene gut dokumentierten Ver\u00e4nderungen Innerer Sicherheit und ihrer Apparte zu beurteilen? In den 70ern vermuteten wir, tief versenkt in die Logik der Sicherheitsapparate und ihrer technischen M\u00f6glichkeiten \u2013 Herold-gleich, wennschon mit umgekehrtem Vorzeichen \u2013 der bundesdeutsche Staat und seine in ihm aufgehobene Gesellschaft seien auf dem besten schlechten Weg zu dem, was wir \u201eVerpolizeilichung\u201c genannt haben. Das b\u00fcrokratiesprachliche Unget\u00fcm sollte besagen, da\u00df die auf- und umger\u00fcstete Polizei aus einer wichtigen Institution an den R\u00e4ndern staatlicher Existenz in das Zentrum des Staates zu dringen anhebe und sich von dort aus \u00fcber die gesamte Gesellschaft ausbreite. Dieser Logik des oder doch eines \u201eSicherheitsstaats\u201c (Joachim Hirsch) entsprach die seither nicht geringer gewordene \u201eTendenz\u201c zur \u201erestlosen Erfassung\u201c (G\u00f6tz Aly\/Karl-Heinz Roth) aller sicherheitspolitisch irgend relevanten Daten und deren entsprechende Gefahren identifizierende Sortierung.<br \/>\nUnsere damalige Hypothese war nicht falsch, aber sie war einseitig. Wir hatten uns mit den Ver\u00e4nderungen der Polizei befa\u00dft und wollten so etwas wie der polizeilichen Eigenlogik auch in den neuen polizeilichen Techniken auf die Spur kommen. Nur, wir vers\u00e4umten den zweiten Schritt. Wir stellten die polizeilichen Ver\u00e4nderungen in ihrer aktuellen und ihrer potentiellen Bedeutung nicht in den Kontext von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit bundesdeutscher Politik und Gesellschaft. Deshalb waren wir zu den angemessenen Relativierungen nicht in der Lage.<br \/>\nEin zweites kommt hinzu. Wenn man \u00fcber die Chancen und Grenzen, hier vor allem die Chancen und Gefahren polizeilich zuhandener \u00dcberwachungstechniken kritisch b\u00fcrgerrechtlich, jedoch ohne angstvollen Alarmismus urteilen will, dann mu\u00df man nicht nur die technischen Grenzen der Technik beachten; dann mu\u00df man vor allem das Augenmerk auf die <i>sozialen Grenzen technischen \u201eWachstums\u201c<\/i>lenken, Grenzen, die den Techniken nicht einfach \u00e4u\u00dferlich sind, sondern die in ihnen stecken.<br \/>\nDieser Einsicht gem\u00e4\u00df \u2013 in die sozialen Effekte der neuen Technologien wie in die technologisch angelegten Chancen und Grenzen der sozialen \u00dcbersetzung von Techniken \u2013 ist Herolds Traum, und sind die Albtr\u00e4ume mancher Kritiker nicht zuf\u00e4llig gescheitert. Wer will allein den Informationsm\u00fcll angemessen aussieben? Die Eigenart der polizeilichen Organisation und die Eigenart ihrer dezisionistischen Qualit\u00e4t \u2018entscheiden\u2019 dar\u00fcber, ob einigerma\u00dfen valide Kriterien des Informationsgewinns aufgestellt werden. Damit w\u00e4re indes die Verl\u00e4\u00dflichkeit der Informationsquellen und derer, die aus ihnen sch\u00f6pfen keineswegs gesichert.<br \/>\nZu den sozialen Grenzen technologischer Effekte kommen die (selbstredend gleichfalls sozialen, obschon eher \u00fcberwindbaren) institutionellen Grenzen der Polizei und die institutionellen Grenzen von Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik bzw. im Zusammenhang internationaler Zusammenarbeit anderer Staaten und ihrer Gesellschaften hinzu. Die Rezeption der Informationstechnologie durch die Polizei beispielsweise ist mitnichten perfekt. Und k\u00f6nnte sie dies sein, w\u00fcrde die Polizei unvermeidlich hinsichtlich einer Reihe anderer Aufgaben versagen. Insoweit k\u00f6nnte es allenfalls so etwas wie ein \u201esatisfying model\u201c (Herbert Simon) geben, ein einigerma\u00dfen zufriedenstellendes Muster \u2013 immanent gesprochen \u2013, das erneut alle technologisch-technokratischen Tr\u00e4ume wie halbe Sch\u00e4ume erscheinen lassen m\u00fc\u00dfte.<br \/>\nDiese Relativierungen der m\u00f6glichen und tats\u00e4chlichen Leistungen von Technologien allgemein, der polizeilichen \u00dcberwachungstechnologien im besonderen, sind freilich nicht dazu angetan, zu entwarnen. Die Verst\u00e4rkung herk\u00f6mmlicher Verletzungen von B\u00fcrgerrechten durch den Einsatz neuer \u00dcberwachungstechnologien und die technisch-polizeiliche Konstruktion<br \/>\nneuer Verletzungsgefahren sind betr\u00e4chtlich. Sie sind vor allem dort zu orten, wo B\u00fcrger- und Menschenrechte verletzt werden, ohne da\u00df dies die Menschen, in deren Rechte eingegriffen wird, bemerken. Die Annahme, solche Verletzungen seien dann gleichg\u00fcltig, w\u00e4re falsch. Zum einen mu\u00df nun jedermann und jede Frau solcher Gef\u00e4hrdungen ihrer Integrit\u00e4t gegenw\u00e4rtig sein; zum anderen k\u00f6nnen die Eingriffe Folgen f\u00fcr den einzelnen zeitigen, ohne da\u00df der- oder dieselbe sie auf die verletzte Integrit\u00e4t origin\u00e4r zur\u00fcckf\u00fchren k\u00f6nnte.<br \/>\nDie Ohnmacht der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger w\u00e4chst,<\/p>\n<ul>\n<li>wo Kontrollen der uns \u00fcberwachenden Polizei und ihrer Techniken weniger denn je m\u00f6glich werden. Die politisch-parlamentarische Kontrolle l\u00e4\u00dft heute schon zu w\u00fcnschen \u00fcbrig. Und dies nicht, weil die Abgeordneten prinzipiell gleichg\u00fcltig oder zu regierungsnah w\u00e4ren \u2013 dies gewi\u00df auch \u2013, vielmehr aus systematischen Gr\u00fcnden. Vor allem wegen der informationellen \u00dcberlegenheit der zu Kontrollierenden, die sich nicht zuletzt in deren \u201eMonopol\u201c \u00fcber Informationswege, -techniken und -quellen ausdr\u00fcckt;<\/li>\n<li>wo Informationen, die mit den neuen Techniken gefunden, wenn nicht erfunden worden sind \u2013 wer k\u00f6nnte dies \u00fcberpr\u00fcfen?! \u2013, unvermittelt zu polizeilichem Handeln f\u00fchren, also von h\u00f6chst allgemeinen Informationen direkt auf einzelne F\u00e4lle bzw. Personen geschlossen wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aufgrund der eingesetzten Informationstechnologie ergeben sich neue Geheimnisse des Herrschens (arcana imperii) und neue Willk\u00fcrlichkeiten.<\/p>\n<h4>Was tun?<\/h4>\n<p>Zun\u00e4chst und zuerst gilt es \u2013 aufs Neue \u2013 <i>aufzukl\u00e4ren<\/i>. Die Entwicklung der Sicherheitstechnologien, hier derjenigen, die der \u00dcberwachung dienen, und deren Rezeption und Verwendung durch die Polizei sind argus\u00e4ugig zu beobachten. Darum ist systematische Polizeiforschung au\u00dferhalb der Polizei mit b\u00fcrgerrechtlich demokratischer Brille mehr geboten denn je. Dar\u00fcber hinaus m\u00fc\u00dfte in folgende Richtungen gegangen werden, sind entsprechende Konzepte zu entwickeln bzw. dann praktisch umzusetzen:<br \/>\nZum ersten sollte \u00fcberall dort, wo irgend m\u00f6glich, an der konservativen Funktion rechtlicher Regelungen festgehalten werden. Das hei\u00dft, die Form des Rechts hat dem Konzept des Konditionalprogramms zu entsprechen. Gerade dort, wo es um m\u00f6gliche Eingriffe in die b\u00fcrgerliche Integrit\u00e4t im weitesten Sinne, die b\u00fcrgerlichen Freiheits- und Handlungschancen geht, gerade dort m\u00fcssen alle rechtlichen Regelungen \u00fcberaus genau ausfallen. Sonst schwinden im Namen angeblicher Gefahrenabwehr die Rechtssicherheit und Freiheit aller B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen (wenn ich von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern rede, meine ich immer die Rechte der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mit, die in Deutschland leben oder von deutschen Ma\u00dfnahmen betroffen werden). Mit anderen Worten: die Zunahme unbestimmter Rechtsbegriffe, von Gleitklauseln aller Art, die zuk\u00fcnftige Entwicklungen vorweg rechtsunm\u00f6glich einfangen wollen, ist zu stoppen. Geltende Gesetze sind einer Generalkur der \u201eEntwillk\u00fcrlichung\u201c (pardon f\u00fcr diesen Ausdruck) zu unterziehen. Anders besteht die Gefahr, da\u00df das \u201eunbegrenzte Ermessen\u201c (R\u00fctters \u00fcber Nazirecht und -justiz) in \u2013 dem Scheine nach \u2013 rechtsstaatlicher Form gerade im Sicherheitsbereich weiteren Einzug hielte und in demselben das Ende aller b\u00fcrgerlichen Sicherheit bedeutete.<br \/>\nZum zweiten gilt es gerade um des Rechts willen, die Grenzen einzusehen, die rechtlichen Regulierungen gegeben sind. Jedenfalls dann, wenn man die Formbestimmtheit des Rechts und damit seine Berechenbarkeit und \u00dcberpr\u00fcfbarkeit ernstnimmt. Angesichts sich fortdauernd ver\u00e4ndernder Sachverhalte, und dies ist weithin im wissenschaftlich-technologischen Zusammenhang der Fall, taugen rechtliche Regelungen allenfalls als Rahmenbestimmungen und als Kriterien, um die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit des Mitteleinsatzes jeweils absch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen. Ansonsten bedarf es jedoch neuer Verfahrens-, und das hei\u00dft meist Mitbestimmungs- oder doch Kontrollformen, damit das sich dynamisch ver\u00e4ndernde Problem nicht entgleitet oder es als rechtlich pauschal formuliertes, letztlich exekutivisches Privileg \u00fcbrig bleibe.<br \/>\nZum dritten sind endlich Konsequenzen aus den Schwierigkeiten, wenn nicht Unm\u00f6glichkeiten des aktuellen Datenschutzes zu ziehen. Der Datenschutz wirkt bestenfalls wie ein Netz, das \u00fcber seinem Sinn nicht gem\u00e4\u00df gestaltete B\u00fcrokratien geworfen worden ist. Soll er mehr als punktuell wirksam sein, ist ein Doppeltes vonn\u00f6ten. Zum einen sind die Verwaltungen selbst (\u00f6ffentliche wie letztlich auch formell private) datenschutzgem\u00e4\u00df umzubauen. Neue Mitbestimmungs- und Kontrollvorkehrungen sind vorzusehen. Zum anderen ist es h\u00f6chste Zeit, in der Bundesrepublik einen \u201eFreedom of Information Act\u201c zu verabschieden, der Einsicht in Unterlagen der \u00f6ffentlichen Verwaltungen erm\u00f6glicht und damit die Voraussetzung zu deren Kontrolle schafft.<br \/>\nDiese und andere Vorkehrungen gr\u00fcndlicher Reform erst g\u00e4ben den B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen eine Chance, im Angesicht der geradezu wildw\u00fcchsig vorangetriebenen \u00dcberwachungstechnologien einigerma\u00dfen (rechts-)sicher zu sein. Sonst gilt mehr denn: <i>Wir B\u00fcrger als Sicherheitsrisiko,<\/i> an Stelle der grundrechtlich demokratisch angemessenen Devise \u2013 Sicherung der Grund- und Menschenrechte aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger!<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr lehrt Politologie an der FU Berlin und ist Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/1998\/08\/20\/wir-buerger-als-sicherheitsrisiko-rueckblick-und-ausblick\/#fnB1\" name=\"fn1\">[1]<\/a> vgl. neuerdings Schenk, D.: Der Chef. Horst Herold und das BKA, Hamburg 1998; s. Besprechung in: <a href=\"\/ausgabe\/59\/lit-59.htm\">B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 59 (1\/98), S. 97f.<\/a><br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/wir-buerger-als-sicherheitsrisiko-rueckblick-und-ausblick\/#fnB2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> Der zuletzt gebrauchte Ausdruck entstammt einem im Februar 1998 vorgelegten \u2018Zukunftsgutachten\u2019 der Freistaaten Sachsen und Bayern, das an f\u00fchrender Stelle die Sozialwissenschaftler Miegel und Beck formulierten.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/08\/20\/wir-buerger-als-sicherheitsrisiko-rueckblick-und-ausblick\/#fnB3\" name=\"fn3\">[3]<\/a> Ein Ausdruck Immanuel Kants; die Hervorhebung stammt von mir, WDN.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1977 habe ich, von Freimut Duve angeregt, einen Band bei Rowohlt-aktuell herausgegeben, der den Titel<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,66],"tags":[],"class_list":["post-2349","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-060"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2349","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2349"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2349\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2349"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2349"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2349"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}