{"id":2374,"date":"1998-08-20T17:50:00","date_gmt":"1998-08-20T17:50:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2374"},"modified":"1998-08-20T17:50:00","modified_gmt":"1998-08-20T17:50:00","slug":"literatur-rezensionen-und-hinweise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2374","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<p>Auf die Literatur zum Schwerpunkt \u2018\u00dcberwachungstechnologien\u2019 werden wir in der n\u00e4chsten Ausgabe hinweisen.<i><\/i><!--more--><\/p>\n<p><b>Neuerscheinungen<\/b><\/p>\n<p><b>Winter, Martin: <\/b><i> Politikum Polizei (Reihe Politische Soziologie, Bd. 10), M\u00fcnster 1998 (LIT-Verlag), 553 S., DM 49,80 <\/i><br \/>\nDie soziologische Dissertation von Martin Winter fragt danach, wer das polizeiliche Handeln bestimmt, ob die Polizei ein Instrument der Politik oder sie ein &#8211; sich u.U. verselbst\u00e4ndigender \u2013 eigenm\u00e4chtiger Akteur ist (S. 8, 445). Untersucht wird von ihm nicht konkretes polizeiliches Handeln, sondern \u201eDeutungsmuster\u201c (S. 381) der Polizeif\u00fchrung. Das Handlungs <i>wissen <\/i>leitender Polizisten steht im Mittelpunkt der Arbeit. Unter dem Stichwort <i>protest policing <\/i> (S. 18) entwickelt der Autor eine Perspektive, in der die Polizei im Umgang mit den gro\u00dfen gesellschaftlichen Konflikten dargestellt wird.<\/p>\n<p>Dabei verbindet er eine historisierende Darstellung von Einsatzgrunds\u00e4tzen der deutschen Polizei(f\u00fchrung), von den 60er Jahren bis zur Deutschen Einheit, mit einer Strukturanalyse des Polizeiapparates. Empirisches Herzst\u00fcck der Untersuchung bildet die qualitative Textanalyse von Polizeizeitschriften und von Interviews mit 16 Polizisten des h\u00f6heren Dienstes. Dar\u00fcber hinaus werden die umfangreichen Kenntnisse der einschl\u00e4gigen Polizeiforschung immer wieder in die Argumentation eingeflochten. Da\u00df die polizeilichen Fachzeitschriften die Diskurse der \u2018schreibenden Klasse\u2019 und die Experteninteviews die der \u2018redenden Klasse\u2019 in der Polizei wiedergeben, wird leider von Winter etwas zu wenig reflektiert; lediglich im Anhang (S. 462ff.) wird auf die konstruktivistische Perspektive und die Gespr\u00e4chsatmosph\u00e4re hingewiesen.<br \/>\nZehn Kapitel strukturieren das \u00fcber 400seitige Werk. Die ersten beiden befassen sich mit Definitionen (z.B. zum Gewaltbegriff und dem staatlichen Gewaltmonopol) und der Beschreibung der Organisation der Polizei. Im dritten Kapitel tauchen die meisten deutschen Polizeiforscher auf; stellenweise hat man das Gef\u00fchl, als wolle Winter jedem, der schon einmal unter der Rubrik \u2018Polizei\u2019 publiziert hat, die Ehre erweisen. Er leistet hier eine Flei\u00dfarbeit, die in dem Ausma\u00df eigentlich nicht n\u00f6tig gewesen w\u00e4re. Es ist jedoch verdienstvoll, f\u00fcr die nachfolgenden Generationen aufgeschrieben zu haben, was und vor allem <i>wie<\/i> in Deutschland schon \u00fcber die Polizei gedacht und geforscht worden ist.<br \/>\nDie in Kapitel IV vorgestellte historische Konzeptualisierung polizeilicher Einsatzparadigmen in den vergangenen 30 Jahren ist hingegen auch inhaltlich inspirierend. Winter beschreibt vier Phasen des polizeilichen Selbstverst\u00e4ndnisses, beginnend mit einer \u201eEra of good feeling\u201c (1960-67) bis hin zur \u201eEvolution\u201c (1979-90). Man kann anderer Meinung sein hinsichtlich der Phaseneinteilung und ihrer gesellschaftspolitischen \u2018Eckdaten\u2019. Es ist ihm aber gelungen, gut dokumentiert eine Entwicklungsgeschichte unterschiedlichster Polizeistrategien zu entwerfen, an der man weiter arbeiten kann.<br \/>\nIn den Kapiteln VI bis VIII folgt wieder ein deskriptiver Parforceritt, nun unter dem Gesichtspunkt des \u201eprotest policing\u201c. Da\u00df Winter diesen Komplex w\u00e4hlt, erscheint schl\u00fcssig, immerhin will er ja die Polizei dort untersuchen, wo sich das Interessengeflecht von Politik und Recht am st\u00e4rksten zeigt. Dazu w\u00e4hlt er f\u00fcnf Handlungsfelder sozialen Protestes aus: links- und rechtsradikaler Protest, Jugendgewalt (insbesondere Fu\u00dfballgewalt und Hooliganismus), Ausl\u00e4nderprotest und Protest von ArbeitnehmerInnen. Diesen Protestformen stellt er die Einsatztaktiken der Polizei gegen\u00fcber. Eindrucksvoll zeichnet er anhand der Auswertung polizeiinterner Diskurse die jeweiligen \u2018Legitimationsmuster\u2019 zur Definition der Gegner nach. Dabei untersch\u00e4tzt er allerdings, da\u00df die Protestformen der Friedensbewegung, der \u00d6kologiebewegung, der B\u00fcrgerinitiativen etc. wesentlich mehr zur Verunsicherung der Polizei beigetragen haben, als die \u2018klassischen\u2019 Konflikte. Konnten diese deshalb so gut delegitimiert werden, weil sie von Akteuren getragen wurden, die subkulturellen Milieus angeh\u00f6rten oder sonst marginalisierbar waren (z.B. \u2018Linke\u2019, Autonome, Skinheads, Hooligans oder auch Kurden), so rekrutierte sich der neue Protest eher \u2018aus der Mitte der Gesellschaft\u2019 \u2013 und dazu geh\u00f6rten auch Bekannte, FreundInnen, Nachbarn und KollegInnen von PolizistInnen.<br \/>\nMit Kapitel IX kommt Winter mit gr\u00f6\u00dferer Pr\u00e4gnanz zum gesellschaftsdiagnostischen Teil. W\u00e4hrend man bis dahin eher an ein gut angelegtes Handbuch f\u00fcr Polizeif\u00fchrungskr\u00e4fte erinnert wurde, wird nun versucht, den Anspruch einzul\u00f6sen, die Polizei als <i>Politikum<\/i> nicht nur zu beschreiben, sondern auch zu analysieren. Der Autor weist auf den grundlegenden \u201esozialen Pessimismus\u201c (S. 386) vieler Polizeif\u00fchrer hin, der sich in verschiedenen Lamentos \u00fcber den Werteverfall, die soziale Desintegration, die Erosion des Rechtsbewu\u00dftseins (S. 384) und die Ausbreitung von Hedonismus und Egoismus (S. 385) konkretisiere. Dabei wird deutlich, da\u00df die Polizeif\u00fchrung einerseits die gesellschaftlichen Diskurse rezipiert und sie sich auch argumentativ aneignet, andererseits ihre eigene Erfahrung mit diversen Protestformen zum Dreh- und Angelpunkt ihrer Gesellschaftsdiagnose macht: \u201eProtest wird als Krisenph\u00e4nomen, als Ausdruck der defizit\u00e4ren gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet; insbesondere gewaltt\u00e4tiger Protest wird als (\u00dcber-)Reaktion auf pathogene gesellschaftliche Strukturbr\u00fcche interpretiert\u201c (S. 386). Die Gesellschaftsdiagnose der Polizeif\u00fchrung ist im wesentlichen eine auf Gewalt zentrierte (S. 386). Man hat das schon immer geahnt, aber bisher fehlten meist die Parameter, an denen eine solche Einsch\u00e4tzung festgemacht werden konnte. Diese L\u00fccke hat Martin Winter gef\u00fcllt. Die eingangs gestellte Frage, wo die deutsche Polizei zwischen politischer Instrumentalisierung und Verselbst\u00e4ndigung steht, wird aber auch hier nicht klar beantwortet. Zu oft bleibt es bei vagen Vermutungen, weiteren Fragestellungen und Verweisen auf die heterogenen Diskurse.<br \/>\nDer eigentliche analytische Wert der Untersuchung liegt eindeutig im letzten Kapitel. Hier wird herausgearbeitet, da\u00df es so etwas wie eine einheitliche Polizeitheorie oder, wie er es nennt, eine Polizeiphilosophie, f\u00fcr die deutsche Polizei nicht gibt, obwohl sie von Theoretikern wie von Polizeistrategen gefordert wird. Ebenso deutlich wird das Spannungsfeld der Polizei zwischen ihrem Verfassungsauftrag, dem Primat des Politischen und berufsst\u00e4ndischer Selbstaffirmation rekonstruiert. Man kann unterschiedlicher Auffassung dar\u00fcber sein, ob es der deutschen Polizei an einer \u201ePhilosophie\u201c ihrer Arbeit fehlt oder schlicht an einer polizeilichen Handlungslehre, die im Ergebnis auf das gleiche hinausl\u00e4uft: die Zust\u00e4ndigkeit und das Selbstverst\u00e4ndnis einer <i>B\u00fcrgerpolizei<\/i> so zu verankern, da\u00df rechtliche Begrenzungen nicht als l\u00e4stige Behinderung aufgefa\u00dft werden, sondern als <i>verfassungsm\u00e4\u00dfige Grundlage des Gewaltmonopols <\/i>(S. 455). Wie weit unsere Polizeieliten von einem solchen Konsens noch entfernt sind, davon gibt Winters Arbeit beredt Zeugnis. Mit den Kriterien <i>Verfassungsrechtsbewu\u00dftsein,<\/i><i> <\/i><i>Rechtsbindung<\/i> und <i> Transparenz nach au\u00dfen <\/i>(S. 455) pr\u00fcft er den politischen Anspruch an der Praxis und kommt zu dem Ergebnis, da\u00df eine Transformation einer staatszentrierten in eine <i>B\u00fcrgerpolizei<\/i> daran scheitert, da\u00df die Haltung der Polizeif\u00fchrung eher mit dem Begriff <i>Verfassungslyrik<\/i> zu charakterisieren ist, es sich aber nicht um ein echtes <i>republikanisches Bekenntnis <\/i> (S. 454) handelt.<br \/>\nMartin Winter hat einen wichtigen Beitrag zur deutschen Polizeiforschung geliefert. Er bietet ein Kompendium der deutschen Polizei, und er hat eine weitere Perspektive der polizeilichen Bearbeitung gesellschaftlicher Konflikte (\u201eprotest policing\u201c) hinzugef\u00fcgt. Die Arbeit gibt so viele Informationen \u00fcber den intellektuellen und politischen Zustand und die Organisation der deutschen Polizei(f\u00fchrung), da\u00df sie im Regal eines jeden Polizeiforschers\/ einer jeden Polizeiforscherin stehen (und auch gelesen worden sein) sollte.<br \/>\n(Rafael Behr, Frankfurt)<\/p>\n<p><b>Besozzi, Claudio: <\/b><i> Organisierte Kriminalit\u00e4t und empirische Forschung, Chur, Z\u00fcrich 1997 (Verlag R\u00fcegger), 117 S., DM 43,\u2013 <\/i><br \/>\nDiese knappe Literaturstudie entstand im Rahmen des Schweizer Nationalen Forschungsprogramms \u201eGewalt im Alltag und organisierte Kriminalit\u00e4t\u201c. In vier Kapiteln besch\u00e4ftigt sich der Autor mit der Vielfalt des Ph\u00e4nomens \u2018organisierte Kriminalit\u00e4t\u2019 (OK), stellt die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit OK vor, referiert den internationalen Forschungsstand vor allem im Hinblick auf die genutzten Untersuchungsmethoden und gibt eine \u00dcbersicht \u00fcber die Situation in der Schweiz sowie Empfehlungen f\u00fcr zuk\u00fcnftige Forschungen. Verglichen mit der im deutschsprachigen Raum vorherrschenden Wiedergabe von OK-Stereotypen ist die Lekt\u00fcre des Bandes nicht nur wohltuend, sondern auch anregend. Vor allem die Liste der im zweiten Kapitel aufgeworfenen Fragen, die beantwortet werden m\u00fc\u00dften, um das Gerede \u00fcber organisierte Kriminalit\u00e4t durch Analysen zu ersetzen, sollte zur Pflichtlekt\u00fcre f\u00fcr Polizisten, Politiker und Journalisten geh\u00f6ren. Der Vielfalt der Erscheinungsformen von OK werde man vermutlich am ehesten gerecht, so der Autor, wenn auf strafrechtliche oder moralische Kategorien verzichtet und als analytischer Rahmen das Gemeinsame jener vermeintlichen OK-Ph\u00e4nomene zugrunde gelegt werde: da\u00df es sich immer um illegale M\u00e4rkte f\u00fcr verbotene G\u00fcter und Dienstleistungen handelt. Statt einen nebul\u00f6sen OK-Begriff weiter zu verwenden, pl\u00e4diert Besozzi f\u00fcr die \u201eempirisch fundierte Beschreibung der Ph\u00e4nomene, die mit organisierter Kriminalit\u00e4t in Zusammenhang gebracht werden\u201c (S. 97). Da\u00df Politik und Sicherheitsbeh\u00f6rden daran ein Interesse h\u00e4tten, ist allerdings nicht in Sicht; weder in der Schweiz noch in Deutschland.<\/p>\n<p><b>Roulet, Nicolas: <\/b><i> Das kriminalpolitsche Gesamtkonzept im Kampf gegen das organisierte Verbrechen (Europ\u00e4ische Hochschulschriften, Reihe II Rechtswissenschaft, Bd. 2219), Bern, Berlin, Frankfurt\/M. u.a. 1997 (Verlag Peter Lang), 219 S., DM 69,\u2013 <\/i><br \/>\nUnter einem auf den ersten Blick mi\u00dfverst\u00e4ndlichen Titel untersucht diese juristische Dissertation die 1994 in das Schweizer Strafgesetzbuch eingef\u00fcgte Bestimmung \u00fcber \u201eKriminelle Organisationen\u201c. Nachdem der Autor einleitend das Gesetzgebungsverfahren nachzeichnet, unternimmt er eine dogmatische Auslegung der neuen Strafbestimmung. Er stellt fest, da\u00df dem Gesetzgeber eine eindeutige begriffliche Bestimmung von \u2018organisiertem Verbrechen\u2019 nicht gelungen ist (S. 67). \u00dcberzeugend kann Roulet nachweisen, da\u00df die Bedeutung der neuen Norm nicht darin liegt, neues tatbestandliches Unrecht zu fixieren; materiellrechtlich sei sie ohne Relevanz (S. 162). Vergleichbar mit den Organisationsdelikten im deutschen Strafrecht f\u00fchre die Konstruktion des Tatbestandes vielmehr zur Kriminalisierung im Vorfeld strafbarer Handlungen. Es werde eine neuartige Zurechnungsregel in das Rechtssystem eingef\u00fchrt, die von einem Verschulden der Organisation ausgehe, aber gleichzeitig darauf abziele, einzelne Personen zu bestrafen (S. 114). Seine eigentliche Wirkung entfalte der neue Straftatbestand durch die mit ihm verbundenen Rechtsfolgen: Er erlaube die schuld-unabh\u00e4ngige Verm\u00f6genseinziehung und damit die faktische Umkehr der Beweislast (S. 163-170), und er erleichtere die internationale Rechtshilfe (S. 171-178). Schlie\u00dflich existiere ein direkter Zusammenhang zwischen der Gesetzgebung gegen das organisierte Verbrechen und der Ver\u00e4nderung des Schweizer Polizeisystems. Der Autor diagnostiziert die Vorverlagerung polizeilicher T\u00e4tigkeiten, die Zentralisierung der Apparate, die zunehmende Bedeutung der Informationsarbeit und der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit (S. 179-206). Auch in der Schweiz scheint sich OK als Begr\u00fcndung f\u00fcr vieles zu eignen, was anders nicht (so leicht) durchsetzbar w\u00e4re.<br \/>\n(beide: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><b>Wurr, R\u00fcdiger; Dittrich, Irene: <\/b><i> Stra\u00dfensozialarbeit und Jugendgewalt. Erfahrungen und Schlu\u00dffolgerungen aus Modellprojekten in Schleswig-Holstein, Kiel 1997 (Agimos-Verlag), 196 S., DM 22,80 <\/i><br \/>\n\u201eF\u00fcr drei in besonderer Weise betroffene Standorte\u201c, so hei\u00dft es im Vorwort zur Untersuchung von Wurr und Dittrich, \u201e\u2013 den Kreis Herzogtum-Lauenburg mit seiner N\u00e4he zur Metropole Hamburg, die Stadt L\u00fcbeck, die durch mehrfache Anschl\u00e4ge in der Vergangenheit belastet war und ist, und den Raum Rendsburg, ein Treffpunkt f\u00fcr eine rechtsextremistische Jugend- und Erwachsenenszene \u2013 wurden mit Bedacht je zwei Streetworker ausgew\u00e4hlt, um gezielt gewaltbereite und rechtsextremistische Jugendcliquen anzusprechen\u201c (S. 11).<br \/>\nDie wissenschaftliche Auswertung dieser \u201eModellversuche\u201c sollte vor allem dazu dienen, zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob Streeworker die Kinder und Jugendlichen erreichen k\u00f6nnten, die durch die sonst gegebenen Institutionen und ihre Vertreter nicht erreichbar sind. Die Studie \u00fcberzeugt, wo sie geradezu handbuchartig Begriffe kl\u00e4rt und Aufgaben im Umkreis von \u201eStra\u00dfensozialarbeit\u201c einleuchtend bestimmt und differenziert vorstellt (S. 17f.). So begr\u00fcnden Wurr\/Dittrich plausibel, warum Stra\u00dfensozialarbeit erforderlich ist, scheuen vor einem eindeutig simplen Gewaltbegriff zur\u00fcck, greifen das Thema \u201eGewalt in der Schule\u201c kenntnisreich auf und \u00e4u\u00dfen sich vor allem einschl\u00e4gig zu den beruflichen Anforderungen an die Streetworker und den Eigenarten ihrer Jugendarbeit.<br \/>\nVieles von dem, was die Studie berichtet, wie etwa im Rahmen des f\u00fcr Cilip-Lesende besonders interessanten Kapitels \u201eDialog mit der Polizei\u201c, regt an und kl\u00e4rt auf. Etwa folgende summarische Beobachtung: \u201eZu den methodisch bedeutsamen Ergebnissen des Dialogs von Polizei und Sozialarbeit ist der Modus des tendenziell einseitigen Informationsflusses (von der Polizei in Richtung Streetwork) und die Respektierung der stra\u00dfensozialarbeiterischen Schweigepflicht zu z\u00e4hlen\u201c (S. 129f.). Die Untersuchung entt\u00e4uscht aber dort, wo Autorin und Autor die Modellversuche genauer unter die Lupe zu nehmen versprechen (S. 72ff.). Hier fehlt jegliche dichte Beschreibung der drei Orte und ihrer spezifischen Probleme. Viel zu rasch und geradezu analysefrei wird verallgemeinert. Es fehlen die anschaulichen Beispiele. Selbst wenn das Herzogtum Lauenburg \u00fcberall in der Bundesrepublik l\u00e4ge, k\u00e4me es darauf an, die Verallgemeinerungen vom Besonderen her, dem spezifischen Umfeld der Jugendlichen aus zu gewinnen. Vielleicht ist es deshalb nicht zuf\u00e4llig, da\u00df diese Jugendlichen im B\u00fcrokratendeutsch zu \u201eKlienten\u201c werden bzw. solche bleiben.<\/p>\n<p><b>Wunschik, Thomas: <\/b><i> Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF, Opladen 1997 (Westdeutscher Verlag), 514 S., DM 58,\u2013 <\/i><br \/>\nTobias Wunschik beschreibt die Mitglieder der RAF \u2013 ihre Aktionen, ihre Einstiegs- und ihre Austiegsprozesse \u2013, die im Kampf gegen die Haftbedingungen (\u201eIsolationsfolter\u201c) in die RAF hinein \u2018sozialisiert\u2019 wurden, deren erste haupts\u00e4chliche Aktivit\u00e4t die Befreiung der \u2018origin\u00e4ren\u2019 \u201eStammheimer\u201c gewesen ist und die sich die Ende der 70er Jahre entweder in die DDR abgesetzt haben (und 1990 den gr\u00f6\u00dften \u201eFahndungserfolg\u201c qua Einigung erm\u00f6glichten) oder sonst verurteilt und inhaftiert worden sind. Diese \u201ezweite Generation\u201c blieb ganz im Schatten der \u201eersten\u201c, die sie bis zu ihrem Selbsttod im Oktober 1977 nicht nur indirekt, sondern vielfach direkt dirigierte.<br \/>\nWunschick wertet nicht nur die Sekund\u00e4rliteratur aus, sondern er sch\u00f6pft intensiv aus den Vernehmungsprotokollen, zieht RAF-Publikationen und Selbstaussagen aller Art heran, konsultiert die Gerichtsurteile gegen die Mitglieder der \u201ezweiten Generation\u201c, beachtet auch die Unterlagen aus der Stasi-K\u00fcche und greift auf eigene Gespr\u00e4che zur\u00fcck, die er 1993 und 1994 mit Peter-J\u00fcrgen Boock, Werner Lotze und Silke Maier-Witt gef\u00fchrt hat.<br \/>\nDer Autor dieser M\u00fcnchner Dissertation von 1995 nutzt den Vorteil der Distanz im Hinblick auf die immer noch l\u00fcckenreichen, nun jedoch insgesamt zahlreich und ergiebig flie\u00dfenden Quellen ebenso wie im Hinblick auf die eigene Herangehensweise an sein Thema. Das (fast immer) falsche Entweder-Oder des Parteig\u00e4ngers verblendete nicht schon die Beschreibung der Geschehensabl\u00e4ufe, von deren Beurteilung ganz zu schweigen. In diesem Sinne kann der \u201eNachgeborene\u201c einen perspektivischen Vorteil nutzen. Darum sind auch eine Reihe der Beschreibungen einzelner RAF-Mitglieder und ihrer RAF-zuf\u00fchrenden Lebensl\u00e4ufe (S. 194ff.), vor allem aber der RAF-Taten zwischen 1977 und 1979 (S. 246ff.) und der inneren Struktur der RAF (S. 341ff.) interessant, z.T. sogar spannend zu lesen, wenngleich sie keine \u00dcberraschungen enthalten.<br \/>\nDennoch vermag diese umfangreiche, insgesamt lesbar geschriebene Studie nicht zufriedenzustellen. Das hat vor allem vier Gr\u00fcnde. Zum ersten langweilt Wunschik im 2. Kapitel durch einen \u00dcberblick zum Forschungsstand \u201ezu den Bedingungen des Linksterrorismus in Deutschland\u201c. Dieser \u00dcberblick bleibt ohne methodisch-analytische Schlu\u00dffolgerungen. Der Autor belegt allein: er ist belesen, ohne da\u00df er seine Lesefr\u00fcchte zureichend sortierte und nutzte.<br \/>\nZum zweiten: Obwohl im Literaturkapitel und in den Schlu\u00dfbemerkungen (S. 404ff.) \u00fcber die \u201eInteraktion\u201c der RAF \u201emit Staat und Gesellschaft\u201c berichtet wird, spielt der allgemeine politisch-gesellschaftliche Kontext der Bundesrepublik kaum eine Rolle. Dadurch verbleibt Tobias Wunschik unvermeidlich bei weithin isolierten biographischen und psychologischen Daten und bei Interpretamenten, die just die konkon-artige Existenzweise der RAF sowie deren Handlungs-, vielmehr Reaktionsweise nicht erkl\u00e4ren, ja nicht einmal zureichend beschreiben k\u00f6nnen.<br \/>\nZum dritten: Der Erkenntnisspa\u00df angesichts des f\u00fcllig zusammengestellten Materials wird zu einem betr\u00e4chtlichen Teil verg\u00e4llt und verstellt, weil zuweilen aus den Quellen nicht kritisch genug gesch\u00f6pft wird und weil Tobias Wunschik den Stoff nicht so durchsichtig aufbereitet, da\u00df sich der\/die Lesende selbst ein fundiertes eigenes Urteil bilden k\u00f6nnte. Dieser allgemeine Eindruck wird dort best\u00e4tigt, wo der Rezensent \u00fcber eigenst\u00e4ndige Quellenzug\u00e4nge verf\u00fcgt (wie beispielsweise im Falle Monika Haas oder selbst mit zur Quelle geh\u00f6rt, wie im Falle \u2018Drittes Internationales Russell Tribunal\u2019). Wenn der Autor auch sonst so geschlampt h\u00e4tte, wie in diesen beiden F\u00e4llen, dann st\u00fcnde es mit der Verl\u00e4\u00dflichkeit seiner gesamten Arbeit nicht zum besten.<br \/>\nZum vierten: Der Autor will zu viel und zu wenig auf einmal. Er will eine ganze Gruppe kollektiv und individuell ausloten. Das ist auf diese Weise in einem Buch, einer Dissertation nicht zu schaffen. Zu wenig will der Autor insoweit, als er auf eine zusammensehende Analyse verzichtet und letztlich nur mehr schlecht als recht pr\u00e4parierte Lesefr\u00fcchte und sehr durchwachsen pr\u00e4sentierte Informationen auftischt.<\/p>\n<p><b>Hirsch, Joachim: <\/b><i> Vom Sicherheitsstaat zum nationalen Wettbewerbsstaat, Berlin 1998 (ID Verlag), 171 S., DM 28,\u2013 <\/i><br \/>\nDiese Sammlung von Aufs\u00e4tzen Joachim Hirschs aus den Jahren 1992 bis 1997 verbindet in Titel und Argumentation seine B\u00fccher zum \u201eSicherheitsstaat\u201c (1986, 2. Aufl.) und zum \u201enationalen Wettbewerbsstaat\u201c (1995).<br \/>\nDer Akzent der Aufs\u00e4tze liegt st\u00e4rker auf der zuletzt genannten Publikation, also auf den Ver\u00e4nderungen staatlicher Politik im Zeichen der von Hirsch pr\u00e4ziser gefa\u00dften Globalisierung, als auf dem eher binnenzentrierten Konzept des \u201eSicherheitsstaates\u201c. So wie freilich das, was Hirsch unter Sicherheitsstaat verstand und versteht i.S. eines dynamisch expandierenden Regulierungs- und Repressionskomplexes, eng mit dem \u00dcbergang vom fordistischen zum postfordistischen Gesellschaftstypus zusammenh\u00e4ngt, so hebt der \u201enationale Wettbewerbsstaat\u201c im globalen Bezugs- und Definitionsrahmen nicht virtuell ab. Dieser nationale Wettbewerbsstaat lebt vielmehr im verst\u00e4rkten Ma\u00dfe von seinem informationell sublimierten und physisch verst\u00e4rkten Hauptinstrument zugleich: dem Monopol legitimer, also mit allgemeinem Geltungsanspruch versehener physischer Gewaltsamkeit. Sozialstaatliche Deregulierung und sicherheitspolitische Regulierung greifen wie Zahnr\u00e4der ineinander (vgl. vor allem den Aufsatz \u201eGlobalisierung des Kapitals und die Transformation des Sicherheitsstaats\u201c, S. 70ff.). Insofern alle Aufs\u00e4tze Hirschs von der einen oder anderen Perspektive die M\u00f6glichkeiten und Grenzen nationalstaatlicher Politik behandeln, helfen sie mit, die heute mehr denn je dr\u00e4ngenden Fragen zu beantworten: welcher Stellenwert kommt im Zeichen der Globalisierung dem staatlichen Gewaltmonopol im Innern zu; wieweit werden das Gewaltmonopol und seine Institutionen mehr als je zuvor interessenspezifisch im Sinne einseitiger gesellschaftlicher Interessen funktionalisiert; welche institutionellen und normativen Minima sind geboten, um allein den verfassungsgem\u00e4\u00dfen Legitimationsanspruch zu halten; und anders: wie ver\u00e4ndern sich im Zeichen der Globalisierung die nationalstaatlichen, die b\u00fcrgerlichen und\/oder die zwischen den verschiedenen B\u00fcrger-Klassen bestehenden Sicherheitsanforderungen- und bed\u00fcrfnisse?<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Wolf-Dieter Narr)<\/p>\n<p><b>Internationale Liga f\u00fcr Menschenrechte; Erbe, Birgit (Hg.): <\/b><i>Frauen fordern ihr Recht. Menschenrechte aus feministischer Sicht (Edition Philosophie und Sozialwissenschaften 45), Berlin, Hamburg 1998 (Argument Verlag), 136 S., DM 24,80 <\/i><br \/>\n\u201eFrauenrechte sind Menschenrechte\u201c. So wurde es von den RegierungsvertreterInnen im Abschlu\u00dfdokument der 4. Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking schwarz auf wei\u00df festgehalten. Da\u00df es sich bei diesem Bekenntnis weitestgehend um eine Leerformel handelt, verdeutlicht der vorliegende Band eindr\u00fccklich. Er dokumentiert die Beitr\u00e4ge einer Tagung, die 1996 von der Internationalen Liga f\u00fcr Menschenrechte und dem Bildungswerk f\u00fcr Demokratie und Umweltschutz in Berlin veranstaltet wurde. Frauen aus Wissenschaft und politischer Praxis diskutierten das Konzept der Menschenrechte, unterzogen es einer feministischen Kritik und zeigten anhand verschiedener Beispiele die Verletzung der Menschenrechte von Frauen auf. Ausgangspunkt der einzelnen Beitr\u00e4ge sollen drei Kernprobleme der feministischen Kritik an der herrschenden Menschenrechtspraxis bilden: 1) die Blindheit bei Menschenrechtsverletzungen gegen\u00fcber Frauen aufgrund ihres Geschlechts, 2) die Trennung von \u00f6ffentlicher und privater Sph\u00e4re in der Konzeption und Anwendung der Menschenrechte und 3) die Ausblendung des gesellschaftlichen Lebenszusammenhangs von Frauen, d.h. ihrer strukturellen Benachteiligung (S. 9). Anhand der Themen h\u00e4usliche Gewalt (in Immigrantenfamilien), islamischer Fundamentalismus, Unterdr\u00fcckung ethnischer Minderheiten, Migrantinnen\/Kriegsfl\u00fcchtlinge in der EU sowie Effektivit\u00e4t des Frauen-\/Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen wird die Situation der Menschenrechte von Frauen aufgezeigt, und Forderungen f\u00fcr einen effektiven Schutz werden aufgestellt. Die Herangehensweise der einzelnen Beitr\u00e4ge unterscheidet sich dabei erheblich. So finden sich Analysen der rechtlichen Schutzinstrumente ( <i>Keller<\/i> zur UN) neben Einzelfallschilderungen <i>(Ahmadi <\/i>zur Verschleierung, <i>Vahedi <\/i>zur Unterdr\u00fcckung religi\u00f6ser Minderheiten im Iran), zahlreichen Beitr\u00e4gen zu Migration und einem Werbebeitrag f\u00fcr das Berliner Interventionsprojekt gegen h\u00e4usliche Gewalt (BIG) <i>(Schweikert).<\/i> Die Analyseebene wird nur selten beschritten. Die meisten Beitr\u00e4ge bleiben deskriptiv und isoliert voneinander, ohne sich auf die zuvor genannten drei Kernprobleme der herrschenden Menschenrechtspraxis explizit zu beziehen.<br \/>\nSo wirft dieser Band leider nur ein Schlaglicht auf den aktuellen Stand der feministischen Menschenrechtsdiskussion \u2013 zumindest auf der empirischen Ebene; denn theoretische \u00dcberlegungen kommen \u2013 wie bei Tagungsbeitr\u00e4gen h\u00e4ufig \u2013 zugunsten von Falldarstellungen etwas zu kurz.<br \/>\n(Martina Kant)<\/p>\n<p><b>von-Hinckeldey-Stiftung (Hg.): <\/b><i> Berliner Polizei. Von 1945 bis zur Gegenwart, Berlin 1998 (Jaron Verlag Berlin), 256 S., DM 34,\u2013 <\/i><br \/>\nIn der Einrichtung des \u2018Instituts der Schutzmannschaft\u2019 im Gefolge der Revolution von 1848 sieht die Berliner Schutzpolizei ihre historischen Wurzeln. Einen \u201e\u00dcberblick \u00fcber mehr als 50 Jahre Berliner Polizeigeschichte\u201c verspricht der Band, der aus Anla\u00df des 150. Geburtstags erschien. Das ging gr\u00fcndlich schief.<br \/>\nSchon der Titel \u201eBerliner Polizei. Von 1945 bis zur Gegenwart\u201c ist irref\u00fchrend. Behandelt wird die gesamte Berliner Polizei lediglich in den Berichten \u00fcber die unmittelbare Nachkriegszeit, denn mit der Ernennung von Johannes Stumm zum Polizeipr\u00e4sidenten in den Westsektoren der Stadt im August 1948 endete deren gemeinsame Geschichte. Der Beitrag \u00fcber die Volkspolizei (S. 184-193) hat eher Feigenblattcharakter. Mit insgesamt 6 Textseiten ist er betr\u00e4chtlich k\u00fcrzer als jener \u00fcber die Wasserschutzpolizei, der es auf knapp 18 Textseiten bringt. Zumindest ein \u2018West-\u2019 h\u00e4tte dem Titel also voranstehen m\u00fcssen.<br \/>\nDa\u00df die Erinnerungen von Beamten der \u2018Stunde Null\u2019 sich vielfach gleichen und die so entstehende Wiederholung gleicher Fakten und Vorg\u00e4nge langsam erm\u00fcdet, ist sicherlich in erster Linie ein redaktionelles Problem. Nicht jedoch die Unterschlagung der mehrfach notwendigen Entnazifizierung der deutschen Nachkriegspolizei. In Berlin, so weist eine Tabelle zwar noch aus, schieden allein in der Zeit vom 3. Juli bis zum 31. Dezember 1945 insgesamt 3.779 Mann aus. Der Text erl\u00e4utert hierzu: \u201eWenn Polizeiangeh\u00f6rige auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausschieden, d\u00fcrften die wachsenden Lehrgangsanforderungen h\u00e4ufig der Grund gewesen sein. Au\u00dferdem boten sich in der Wirtschaft, die langsam wieder in Gang kam, erneut Erwerbsm\u00f6glichkeiten an, die wahrgenommen wurden.\u201c So einfach ist das. Zwangsweise Entfernung aus der Polizei hat es, diesem Buch zufolge, lediglich in Einzelf\u00e4llen gegeben. Andere Vorg\u00e4nge aus dem Innenleben der (West-)Berliner Polizei hingegen sind wieder hoff\u00e4hig geworden. So beschreibt etwa ein Kriminalhauptkommissar wie er 1962 gemeinsam mit einem Kollegen w\u00e4hrend der Dienstzeit ein Loch in die Mauer sprengte (S. 79-84). Seine Erinnerungen enden: \u201eAus Sicherheitsgr\u00fcnden mu\u00dfte ich (&#8230;) innerhalb von 48 Stunden Berlin verlassen. Das teilte mir der Polizeipr\u00e4sident, Herr Duensing, pers\u00f6nlich mit. (&#8230;) \u2018Ihre Handlungsweise reicht vom einfachen Dienstvergehen bis zum Verbrechen. Trotzdem verurteile ich das nicht, ich sch\u00e4tze es in diesem Falle eher\u2019. (&#8230;) Ich wurde zur Landespolizei Niedersachsen versetzt (&#8230;). Erst im Jahr 1970 konnte ich wieder in den Polizeidienst des Landes Berlin zur\u00fcckkehren.\u201c Tja, so war das damals.<br \/>\nBei den j\u00fcngeren Ereignissen hingegen wurde wieder kr\u00e4ftig mit dem Retuschierpinsel gearbeitet. Etwa bei den selbstverliebten Darstellungen des fr\u00fcheren Polizeipr\u00e4sidenten Klaus H\u00fcbner \u00fcber die Polizeireform von 1974 (S. 96-123) oder bei den Erz\u00e4hlungen seines Nachfolgers Georg Schertz \u00fcber die Abriegelung Kreuzbergs 1987 oder die 1. Mai-Eins\u00e4tze der Jahre 1987-92 (S. 148-161). Wenn sich Anglerlatein durch \u00dcbertreibung auszeichnet, so gl\u00e4nzt Polizeirhetorik durch Auslassungen. Dennoch hat Schertz mit seiner Darstellung \u00fcber die polizeiliche Situation im Westteil Berlins w\u00e4hrend der Wendeereignisse des Herbstes 1989 und die Reintegration der Ostberliner Polizei 1990 den spannendsten und wichtigsten Teil geschrieben (S. 163-183). Vieles davon hat man vorher (so) nicht gewu\u00dft. Gleichwohl bleiben auch hier die Rolle der Alliierten und ihre Einflu\u00dfnahme auf die Sicherheitsbeh\u00f6rden weitgehend ausgespart.<br \/>\nEin Buch \u00fcber die Geschichte der Berliner Polizei ist somit nicht entstanden. Eher eines \u00fcber die Geschichtsblindheit der Berliner Polizei. Aber war eigentlich mehr zu erwarten?<br \/>\n(Otto Diederichs)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf die Literatur zum Schwerpunkt \u2018\u00dcberwachungstechnologien\u2019 werden wir in der n\u00e4chsten Ausgabe hinweisen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[66,148],"tags":[],"class_list":["post-2374","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-060","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2374","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2374"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2374\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2374"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2374"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2374"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}